NFV Kreis Wolfsburg Spielausschreibung Jugend 2014/2015

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1 NFV Kreis Wolfsburg Spielausschreibung Jugend 2014/2015 Maßgebend für die Durchführung des Juniorenspielbetriebes im NFV Kreis Wolfsburg sind die Satzungen und Ordnungen des NFV, sowie die folgend ergänzende Jugendspielausschreibung. Hinweis: Die Bezeichnungen Spieler und Junioren gelten auch für Mädchen. 1. Spielberechtigung / Spieldauer 2. Auswechseln / Festspielen 3. Pokalspiele 4. Wartezeiten 5. Spielkleidung 6. Schiedsrichter 7. Spielausfälle 8. Spielberichte / Onlinespielbericht / Spielerpässe 9. Spielpläne / Spielansetzungen / Spielverlegungen 10. Spielgemeinschaften / Anschriften / Ehrungen 11. Turniere / Freundschaftsspiele 12. Flutlichtspiele 13. Strafen / Abmelden von Mannschaften 14. Entscheidungsspiele / Kreismeister / Staffelsieger 15. Staffeleinteilung / Spielmodus 16. Auf- und Abstiegsregelung 17. Altersklassen 18. Sonderbestimmungen 19. Ergebnismeldungen / Einsendung Spielberichte Anhang 1 Sonderbestimmungen für Kleinfeld Anhang 2 Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb Anhang 3 Kleinspielfelder Für die Spielausschreibung Jugend ist der Kreisjugendausschuss verantwortlich. gez. Johannes Rudolf Vorsitzender Kreisjugendausschuss Stand:

2 1. Spielberechtigung / Spieldauer 1.1 Spielberechtigt sind nur die jugendlichen Vereinsmitglieder, die nach den Vorschriften des NFV eine gültige Spielerlaubnis für ihren Verein besitzen. 1.2 Bei den B- bis G-Junioren dürfen Mädchen und Jungen in einer Mannschaft spielen ( 3.3 JO NFV ). Alle Mädchen dürfen in den Spielklassen B bis G ein Geburtsjahr älter sein, als die für die jeweilige Altersklasse zugelassenen Jungen. Reine Juniorinnen Mannschaften dürfen eine ganze Altersklasse tiefer spielen (B-E-Juniorinnen), d.h. sie dürfen Jahrgänge der höheren Alterklasse sein. 1.3 Jeder Spieler kann ein Zweitspielrecht beantragen. 1.4 Spieldauer Verlängerung ist abgeschafft!! Junioren A - Jun. U18 / U19 B - Jun. U16 / U17 C - Jun. U14 / U15 D - Jun. U12 / U13 E - Jun. U10 / U11 F - Jun. U8 / U9 G - Jun. U6 / U7 Spieldauer 2 x 45 Minuten 2 x 40 Minuten 2 x 35 Minuten 2 x 30 Minuten 2 x 25 Minuten 2 x 20 Minuten Turnierform max. 80 min./tag 2. Auswechseln / Festspielen 2.1 Bei Spielen der G-,F-, E- und D Junioren siehe Anhang 1 Sonderbestimmungen. 2.2 Bei allen Spielen der A- Jun. bis E- Jun. können bis zu 4 Spieler während einer Spielunterbrechung nach Meldung beim Schiedsrichter in Höhe der Mittellinie beliebig ein- und ausgewechselt werden. 2.3 G- bis einschließlich D- Junioren spielen sich beim Einsatz in höheren Altersklassen nicht fest. Beim Einsatz innerhalb verschiedener Mannschaften einer Altersklasse gilt die Festspielregelung nach 10 der SpO. 2.4 Ein Spieler darf an einem Tag nur in 1 Mal spielen. Dies gilt auch für A- Jun., die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2.5 Die Festspielregelung 5 Abs.5 JO wird nicht angewendet. 3. Kreispokalspiele 3.1 Alle Mannschaften von A- bis F-Jun., die am Punktspielbetrieb auf Kreisebene in WOB teilnehmen, müssen an den ausgeschriebenen Kreispokalspielen ihrer Altersklasse teilnehmen. 3.2 Für die Durchführung aller Kreispokalspiele gilt folgender Zusatz: Spieler, die insgesamt fünfmal pro Saison bei Pflichtspielen auf Bezirksebene oder höher auf dem Spielbericht stehen und eingesetzt wurden, sind für Kreispokalspiele ihrer Altersklasse nicht spielberechtigt. 3.3 Bei Unbespielbarkeit des Platzes wechselt der Heimvorteil. Die Schiedsrichterkosten trägt der Heimverein. 3.4 Pokalendspiele können nur aus verbandsseitigem Interesse verlegt werden. 3.5 Bei unentschieden nach der regulären Spielzeit wird das Spiel durch 5 Schüsse ( bei 11er Mannschaften ) und 3 Schüsse ( bei 7er + 9er Mannschaften ) von der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung fortgesetzt. 3.6 Für die Kreispokalendspiele gilt folgende Regelung: Der erstgenannte Verein ist platzbauender Verein. Außerdem hat jede Mannschaft für ihr Spiel einen wettkampffähigen Spielball zu stellen. 3.7 Grundsätzlich hat der klassenniedere Verein Heimrecht. Auf dieses kann mit Einverständnis des Gegners verzichtet werden.

3 3.8 Die Schiedsrichterkosten aller Pokalendspiele trägt der NFV Kreis Wolfsburg. 4. Wartezeiten 4.1 Die Mannschaften sind verpflichtet, pünktlich zur angesetzten Zeit spielbereit zu sein. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen einer Mannschaft haben Gegner und Schiedsrichter nach 36/2 der SpO 45 Minuten zu warten. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist nach Punkt 6.3 dieser Ausschreibung zu verfahren. Die Wartezeit für D- bis G-Junioren beträgt nur 30 Minuten. 5. Spielkleidung 5.1 Auf Kreisebene wechselt bei farblich nicht zu unterscheidender Spielkleidung der in der Spielansetzung zuerst genannte Verein die Spielkleidung. 6. Schiedsrichter 6.1 Die Besetzung der Spiele mit Schiedsrichtern erfolgt durch den KSA. 6.2 Den Schiedsrichter für Spiele ohne angesetzten Schiedsrichtern stellt der platzbauende Verein. 6.3 Erscheint bis 15 Min. vor einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, ist nach 30 der SpO des NFV zu verfahren. Gespielt werden muss in jedem Fall! 6.4 Der KJA kann unanfechtbar einzelne Spiele der sonst nicht mit Schiedsrichtern besetzten Spiele durch den KSA besetzen lassen oder umgekehrt. 6.5 Bei sehr kurzfristigen Spielverlegungen wird evtl. kein Schiedsrichter mehr neu angesetzt. 7. Spielausfälle 7.1 Spielausfälle/Spielabsagen sind dem zuständigen Staffelleiter sofort telefonisch/mail zu melden und im DFBnet einzugeben. 7.2 Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist unbedingt nach 28 der SpO des NFV zu verfahren. Ein Protokoll oder der Spielbericht sind vom platzbauenden Verein innerhalb von 10 Tagen an den zuständigen Staffelleiter einzusenden. 7.3 Spiele dürfen erst ausfallen, wenn alle Plätze eines Vereins bzw. bei Spielgemeinschaften alle Plätze des Spielortes, unbespielbar sind! 7.4 Bei plötzlicher Erkrankung zu vieler Spieler einer Mannschaft, plötzlich auftretenden gefährlichen Straßenverhältnissen oder ähnlich gelagerter Fälle von höherer Gewalt, kann auf mündlichen Antrag eines Spielpartners der zuständige Staffelleiter (im Verhinderungsfall der Jugendspielleiter oder der KJA Vorsitzende) eine kurzfristige Spielabsage telefonisch vornehmen. Ein entsprechender Antrag kann nur vom Jugendleiter eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft (im Verhinderungsfall vom Fußball-Abteilungsleiter) gestellt werden. Im Falle einer kurzfristigen Spielabsage aufgrund von höherer Gewalt, obliegt der antragstellenden Partei für den Nachweis der Gründe eine erhöhte Beweispflicht (u. a. ärztliche Atteste) innerhalb von 7 Tagen. Wird diese Frist versäumt, erfolgt eine Bestrafung wegen Nichtantretens. Der antragstellende Verein trägt alle im Zusammenhang mit der Spielverlegung entstehenden Kosten. 8. Spielberichte / Online-Spielbericht / Spielerpässe 8.1 Von der A-Jun. bis zur E-Jun. wird der Onlinespielbericht angewendet. 8.2 Vor einem Spiel der F-Jun. ist dem Schiedsrichter (wenn angesetzt) durch den Platzverein ein Briefumschlag mit der Adresse des zuständigen Staffelleiters und aufgeklebter Briefmarke auszuhändigen. 8.3 Das Spielberichtsformular für F-Jun. stellt der Platzverein. Es ist von beiden Mannschaften gut lesbar und ordnungsgemäß auszufüllen. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Spielberichte werden nach 24 b 16 JO bestraft. Es ist unbedingt von den Trainern / Betreuern beider Mannschaften zu unterschreiben. Für die G-Jun. wird ein kreiseigener Spielbericht verwendet. Bei Verletzungen ist immer ein originaler NFV Spielberichtsbogen auszufüllen. Auf den Spielberichtsbögen der F- und G-Jun. können alle Spieler eingetragen werden. 8.4 Jugendliche mit Zweitspielrecht sind auf dem Spielbericht mit Z zu kennzeichnen.

4 8.5 Für ordnungsgemäße Einsendung des Spielberichtes von Spielen ohne Schiedsrichter, innerhalb von 3 Tagen an den zuständigen Staffelleiter, ist der jeweilige Platzverein verantwortlich. 8.6 Jeder Trainer und Betreuer hat das Recht, Einsicht in die Spielerpässe des Gegners zu nehmen. 8.7 Eine Kopie fehlender oder beanstandeter Spielerpässe ist binnen 3 Tagen nach dem Spiel an den zuständigen Staffelleiter zur Einsicht zu senden oder ihm persönlich vorzulegen. Wird dieses versäumt, kann der Spieler bis zur Vorlage vorgesperrt werden. 8.8 Der Schiedsrichter muss einen Vergleich zwischen allen Spielern und deren Passbild vor dem Spiel durchführen. 8.9 Es ist vereinsseitig darauf zu achten, dass die Passbilder auch dem aktuellen Stand entsprechen, damit dem Schiedsrichter eine Überprüfung der Person möglich ist. Nichtbeachtung dieser Forderung wird nach den Bestimmungen der SpO (vergl. Anhang 2/I-22 SpO), und JO 24 geahndet. Auch Sperren nach 12 SpO des NFV sind möglich. 9. Spielpläne / Spielansetzungen / Spielverlegungen 9.1 Pflichtspiele können durch den KJA am Samstag, Sonntag und anderen Wochentagen angesetzt werden. Bei den A-, B- und C-Junioren können auch in den Oster- und Herbstferien Punkt- oder Pokalspiele angesetzt werden. 9.2 Am Samstag haben Juniorenspiele immer Vorrang vor Herrenspielen. 9.3 In zwingenden Fällen können, entgegen 27 der SpO des NFV, durch den KJA (auch telefonisch) bis 3 Tage vor dem Spieltag Pflichtspiele im DFBnet angesetzt werden. 9.4 Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne sofort nach Bekanntgabe im DFBnet auf Spielüberschneidungen oder andere Fehler zu überprüfen. Diese sind dem zuständigen Jugendspielleiter unverzüglich mitzuteilen. 9.5 Generell werden Spiele nur aus Verbandsinteresse verlegt. Grundsätzlich können Spielverlegungen nur vorgenommen werden, wenn spätestens 10 Tage vor dem Spieltag ein Antrag nur über DFBnet Postfach mit allen erforderlichen Angaben dem Staffelleiter vorliegt. Die Verwaltungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Antrag auf Spielverlegung kann nur vom Jugendleiter der beteiligten Vereine bzw. seinen Vertretern oder durch eine dem KJA gemeldete Person gestellt werden. 9.6 Anträge auf Verlegung von Endspielen sowie von Spielen des letzten Spieltages eines Spieljahres werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn dadurch Auf- oder Abstieg bzw. Meisterschaftsentscheidungen betroffen sind. 9.7 Uhrzeitliche Verlegungen bis zu 1 Stunden können vom platzbauenden Verein selbstständig vorgenommen werden. Gegner, Staffelleiter, Schiedsrichteransetzer und Schiedsrichter müssen spätestens 2 Tage vor dem Spiel vom Jugendleiter des Heimvereins unterrichtet werden. Zeitliche Verlegungen über 1 Stunden werden nach Punkt 9.5 abgewickelt, sind aber gebührenfrei. Dies gilt nicht für Pflichtspiele des letzten Spieltages. 9.8 Vereine, die ihre Punktspiele vorverlegen, bezahlen nur die Hälfte ( 5 ) der anfallenden Verwaltungskosten (10 ). Eigenmächtiges Verlegen von Spielen (ohne Zustimmung der spielleitenden Instanz) wird bestraft. Diese Spiele können zusätzlich als verloren gewertet werden. 10. Spielgemeinschaften / Ehrungen / Anschriften 10.1 Die Beantragung von Jugendspielgemeinschaften (JSG) muss jedes Jahr neu formlos bis zum 15.Juni des Jahres durch den federführenden Verein beantragt werden. Sie gilt immer nur für ein Jahr. Eine JSG setzt sich aus maximal 3 aufgeführten Vereinen zusammen. Die Abwicklung und Abrechnung des Spielbetriebes erfolgt über den federführenden Verein Bei Auflösung von Jugendspielgemeinschaften entscheidet der KJA über die Eingliederung der betreffenden Vereine mit ihren Mannschaften in die Spielklasse für die neue Saison Anträge, betreffs Ehrungen, müssen fristgerecht auf dem entsprechenden Formular beim KJO eingereicht werden. Dort sind Name, Geburtsdatum, Verein sowie Art und Dauer/Beginn der Tätigkeit des Betreffenden in der Jugendarbeit anzugeben Die Anschriften der im Jugendbereich zuständigen Leiter und Mannschaftsverantwortlichen ( Trainer / Betreuer) sind im DFBnet Meldebogen einzutragen. Mindestens anzugeben sind Name u.

5 Vorname, die vollständige Adresse sowie eine fernmündliche Rufnummer. Die Angaben müssen stets aktuell sein. Anschriftenänderungen im Jugendleiterbereich müssen dem KJO durch eine offizielle Vereinsmitteilung unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Nachteile, die sich aus nicht rechtzeitiger Meldung ergeben, gehen zu Lasten des säumigen Vereins. 11. Turniere und Freundschaftsspiele 11.1 Jugendturniere müssen beim Jugendspielleiter nach 18 JO mit den erforderlichen Angaben (Spielplan/Mannschaften) bis 7 Tage vorher auf dem NFV Formblatt beantragt werden. Sie gelten als genehmigt, wenn die max. Spielzeit lt. DFB JO eingehalten wird. Hallenturniere von Vereinen müssen nach der Jugendbezirksausschreibung Halle durchgeführt werden Für Freundschaftsspiele und Turniere der E, F und G-Junioren können bei Bedarf beim KSO Schiedsrichter angefordert werden 11.3 Für Freundschaftsspiele und Turniere ab der D-Junioren sind beim KSO immer Schiedsrichter anzufordern. Aber nur die Freundschaftsspiele gelten dann als angemeldet und genehmigt. 12. Flutlichtspiele 12.1 Flutlichtspiele sind zulässig. Spiele, die bei Tageslicht begonnen wurden und deren vollständige Durchführung durch die hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, müssen unter Flutlicht auf dem selben Platz zu Ende gespielt werden. Sie gelten nicht als Flutlichtspiele. Über die Inbetriebnahme der Flutlichtanlage entscheidet der Schiedsrichter. 13. Strafen 13.1 Verstöße gegen die Ordnungen des NFV und gegen diese Spielausschreibung können vom KJO und den beauftragten Staffelleitern gem. 40 der Verbandssatzung, nach 24 der JO und Anhang 2 der SpO des NFV geahndet werden Für Anrufungen, Einsprüche und Proteste ist das Kreisjugendsportgericht zuständig Das Abmelden von Mannschaften muss beim KJA beantragt werden. Die Frist beginnt, wenn die Spielpläne im DFBnet freigegeben sind. Ein Zurückziehen von Mannschaften wird aber erst zum Ende der Vorrunde wirksam. Dieses gilt zurzeit für C- bis F-Junioren. 14. Entscheidungsspiele / Kreismeisterschaft / Staffelsieger 14.1 In Kreisligen und bei Auf- oder Abstieg werden Entscheidungsspiele ausgetragen, wenn Mannschaften punktgleich sind (Ausnahme kreisübergreifend). Bei unentschieden wird das Spiel durch 5 Schüsse (bei 11er Mannschaften) und 3 Schüsse (bei 7er +9er Mannschaften) von der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung fortgesetzt. In den Kreisklassen zählt zur Bestimmung des Staffelsiegers bei Punktgleichheit der direkte Vergleich gegeneinander, danach das Torverhältnis. Die Kosten dieser Entscheidungsspiele tragen die Vereine je zur Hälfte. Die Schiedsrichterkosten von Entscheidungsspielen um die Kreismeisterschaft von A- und B- Jun. trägt der Kreis Die Erstplazierten der Kreisligen, mit nur Mannschaften des NFV Kreis Wolfsburg, sind Kreismeister. Die Erstplazierten der Kreisklassen sind Staffelsieger Das Torverhältnis zählt nicht zur Ermittlung von Kreismeistern. Nur in den Kreisligen werden zur Bestimmung des Kreismeisters Entscheidungsspiele durchgeführt. In den Kreisklassen zählt zur Bestimmung des Staffelsiegers bei Punktgleichheit der direkte Vergleich gegen einander, danach das Torverhältnis. 15. Staffeleinteilung / Spielmodus 15.1 Der Kreisjugendausschuss (KJA) nimmt auf Grundlage des DFBnet Meldebogens unter Berücksichtigung sportlicher Belange die Einteilung/Neubildung der Spielstaffeln vor. Nach- und Ummeldungen nach Meldeschluss sind grundsätzlich nicht möglich Der Spielmodus wird in den Durchführungsbestimmungen für jedes Spieljahr geregelt ( s. Anhang 2 Durchführungsbestimmungen ) Auf Beschluss des Kreisjugendausschusses kann ein gemeinsamer Spielbetrieb in den Altersklassen A bis D-Jun. mit den NFV Kreisen Helmstedt, Gifhorn und Peine durchgeführt werden.

6 In dieser Saison wird bei den A- und B-Jun. kein Spielbetrieb durchgeführt Die Staffeleinteilungen und der Spielmodus werden vom KJA festgelegt. 16. Auf- und Abstiegsregelung 16.1 Die Kreismeister der A-, B- und C- Junioren nehmen an den Aufstiegsspielen zum Bezirk teil. Verzichtet der Kreismeister auf die Aufstiegsspiele, oder erfüllt er nicht die Bedingungen des Bezirks, entscheidet der KJA, ob und welche Mannschaft daran teilnimmt Die Absteiger aus dem Bezirk werden in die jeweiligen Kreisligen eingeordnet In den Durchführungsbestimmungen (s. Anhang 2) werden die jeweils gültigen Regelungen für die neue Saison und alle Altersklassen festgelegt Im kreisübergreifenden Spielbetrieb mit den NFV Kreisen Gifhorn und Helmstedt wird die Regelung der Aufstiegsrechte in den Bezirk, sowie die Anzahl der Absteiger der betreffenden Altersklassen in den Kreis, durch eine zusätzliche Jugendspielausschreibung z.b. Helmstedt/Gifhorn/ Wolfsburg und die Bezirksausschreibung geregelt. 17. Altersklassen Im Spieljahr 2014/2015 ( bis ) gelten nachstehende Altersklasseneinteilungen: A- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 1996 und 1997 B- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 1998 und 1999 C- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2000 und 2001 D- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2002 und 2003 E- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2004 und 2005 F- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2006 und 2007 G- Junioren sind Spieler der Geburtsjahrgänge 2008 und jünger Für den Einsatz von Juniorinnen in diesen Alterklassen ist Punkt 1.2 dieser Spielausschreibung zu beachten. Ein Juniorenspieler kann grundsätzlich in höheren Altersklassen eingesetzt werden. 18. Sonderbestimmungen 18.1 Für den Spielbetrieb auf Kleinfeld gelten Sonderbestimmungen. Für Juniorinnen gilt Anhang 1 der SpO des NFV sowie diese Spielausschreibung Spielbetrieb mit den NFV Kreisen Gifhorn und Helmstedt ( wenn durchgeführt). Für die Durchführung der Spiele aller Altersklassen mit den Kreisen Gifhorn und Helmstedt gilt diese und eine zusätzliche Juniorenspielausschreibung der leitenden Spielinstanz (Kreis). In dieser Saison wird bei den A- und B-Jun. kein Spielbetrieb durchgeführt. Die vorhandenen Wolfsburger Mannschaften können in den Nachbarkreisen am Spielbetrieb teilnehmen, wenn der aufnehmende Kreis zustimmt Spielbetrieb mit Gastvereinen fremder Kreise Vereine anderer Kreise können nach Vorlage einer Genehmigung ihres Kreises am Spielbetrieb selbständig oder in Juniorenspielgemeinschaften teilnehmen. Mit der Teilnahme am Spielbetrieb erkennen die Vereine diese geltenden Bestimmungen an. Die Teilnahme an Kreispokalspielen ist möglich Der Hallenpunktspielbetrieb auf Kreisebene wird durch eine gesonderte Hallenausschreibung geregelt. Diese ist über oder Ausschreibung abrufbar Jede Art der Kommunikation zwischen den Vereinen, dem Kreis, dem Bezirk und dem Verband, wird nur noch über das DFBnet-Postfach abgewickelt. Daher ist es wichtig einmal pro Tag ins System zu gehen. Die Vereinsstammdaten (Funktionsträger, etc.) sind im DFBnet-Meldebogen von den Vereinen stets aktuell zu halten. Unterlassungen gehen zu Lasten der Vereine und können bestraft werden. 19. Ergebnismeldungen / Einsendung Spielberichte / Presse / Homepage 19.1 Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Nicht rechtzeitiges Melden wird bestraft.

7 G-Junioren Ergebnisse müssen dem Staffelleiter telefonisch / per Mail bis Sonntagabend mitgeteilt werden Die Spielberichte der F-Jun. müssen in der Saison 14/15 an folgende Adresse geschickt werden: F-Junioren alle Spiele, Oliver Stützer, Im Sommerfeld 4, Wolfsburg, H , Mail: ostuetzer@wolfsburg.de Weitere Staffelleiter: G-Jun. Turnierspielbetrieb Oliver Stützer, Im Sommerfeld 4, Wolfsburg E-Junioren alle Spiele Dirk Kinne, Frickengarten 1b, Rühen, Tel.: , Mail: kinnchen@online.de D- und C-Junioren alle Spiele Andrè Michel, Zu dem Balken 17a, WOB, H , Mail: asmichel@arcor.de 19.3 Mail Adressen der Wolfsburger Zeitungen: Wolfsburger Allgemeine Zeitung ( WAZ ) Mail Adresse: sport@waz-online.de Wolfsburger Nachrichten ( WN ) Mail Adresse: redaktion.wolfsburg@bzv.de 19.4 Homepage Jugend: NFV-Jugend-Wolfsburg.de Schlussbemerkung: Telefongespräche mit der Spielinstanz (Staffelleiter und Spielleiter.) sind grundsätzlich vor 20:00 Uhr zu führen. Gegen diese Spielausschreibung ist Einspruch nur in schriftlicher Form bis 7 Tage nach Veröffentlichung auf der Homepage des NFV beim Kreissportgericht Wolfsburg möglich. gez. Johannes Rudolf KJO Wolfsburg Stand:

8 Anhang 1 Sonderbestimmungen für Kleinfeldspielbetrieb Sonderbestimmungen für die G- Junioren (Jahrgang 2008 und jünger) 1. Zahl der Spieler Eine Mannschaft besteht in dieser Altersklasse aus 5 Feldspielern und 1 Torwart, sowie beliebig vielen Auswechselspielern, die in einer Spielunterbrechung nach Meldung beim Schiedsrichter beliebig oft ein und ausgewechselt werden können. 2. Der Ball Die G-Junioren spielen mit einem Leichtspielball Größe 4, der ein Gewicht von ca. 290g haben muss. 3. Spielzeit Pro Tag darf die Gesamtspielzeit der Turniere 80 Minuten nicht überschreiten. 4. Spielfeld (wenn eigener Platz) Die Spielfeldgröße beträgt max. 35 x 32 Meter, die Tore sollen die Maße 5 x 2 Meter haben und müssen auf alle Fälle fest am Boden verankert sein. Spielfeldgröße bei Zeichnung auf vorhandenem Platz siehe Anhang 3 Der Strafraum, wenn er gezeichnet wird, hat die Maße 15 x 7 Meter. Die Tore müssen auf jeden Fall gegen Umfallen gesichert sein. (Nichtbeachtung wird nach 24 JO des NFV geahndet)! Pflichtspiele auf Hartplätzen sind nicht gestattet. 5. Strafstoß Der Strafstoßpunkt wird in 7 m Entfernung von der Mitte der Torlinie markiert. 6. Abseits Die Abseits - und Rückpaßregel findet keine Anwendung! 7. Abstoß Der Torabstoß ist bis zur Strafraumgrenze frei wählbar, darf aber nicht über die Mitte gehen. 8. Eckstoß Der Eckstoß wird am Schnittpunkt von Toraus- und Seitenlinie ausgeführt. 9. Spielbericht Es wird der kreiseigene Spielberichtsbogen ausgefüllt. Nur bei Verletzungen ist es erforderlich einen NFV - Spielberichtsbogen auszufüllen. 10. Allgemeines Niemand darf den Ball aus seinem Strafraum über die Mitte schießen. Es gibt keinen falschen Einwurf und keine persönlichen Strafen Freistöße können immer direkt ausgeführt werden. Empfehlung für Eltern-, Fan- und Coaching Zone Die Eltern und Zuschauer sollen nicht auf der Rasenfläche des Großfeldes stehen. Der Mindestabstand muss nach allen Seiten mind. 5 m betragen. Sind Banden vorhanden, müssen alle dahinter stehen! Für die Trainer/Betreuer ist eine Coaching Zone mit Hütchen oder ähnliches an nur einer Seite des Spielfeldes auf Höhe der Mittellinie festzulegen. Hier halten sich auch die Einwechselspieler auf. Die Spielergebnisse sind dem Staffelleiter telef. / Mail bis Sonntagabend zu melden. Stand:

9 Sonderbestimmungen für die F- Junioren (Jahrgänge 06 u. 07) 1. Zahl der Spieler Eine Mannschaft besteht aus 6 Feldspielern und 1 Torwart, sowie beliebig vielen Auswechselspielern, die in einer Spielunterbrechung nach Meldung beim Schiedsrichter in Höhe der Mittellinie beliebig oft ein - und ausgewechselt werden können. 2. Der Ball Die F- Junioren spielen mit einem Leichtspielball der Größe 5, der ein Gewicht von ca. 290g haben muss. 3. Spielzeit Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten. Bei Pokal- und Entscheidungsspielen, die nach der regulären Spielzeit nicht entschieden sind, wird sofort das Spiel mit 8 Meter Schießen (3 Spieler, danach evtl. die anderen) bis zur Entscheidung fortgesetzt! 4. Spielfeld ( wenn eigener Platz) Die Spielfeldgröße beträgt ca. 40 x 35 Meter. Spielfeldgröße bei Zeichnung auf vorhandenem Platz siehe Anhang 3 Größe der Tore : 5 x 2 Meter Der Strafraum soll eine Größe von 15 x 9 Meter haben. In Spielfeldmitte ist eine Anstoßmarkierung zu zeichnen. Die Tore müssen auf jeden Fall gegen Umfallen gesichert sein (Nichtbeachtung wird gem. 24 JO des NFV geahndet)! Pflichtspiele auf Hartplätzen sind nicht gestattet! 5. Strafstoß Der Strafstoßpunkt wird in 8 Meter Entfernung von Mitte der Torlinie markiert. 6. Abseits Die Abseits - und Rückpaßregel findet keine Anwendung! 7. Abstoß Der Torabstoß ist bis zur Strafraumgrenze frei wählbar, darf aber nicht über die Mitte gehen. 8. Eckstoß Der Eckstoß wird am Schnittpunkt von Toraus- und Seitenlinie ausgeführt. 9. Allgemeines Es gibt keinen falschen Einwurf und keine persönlichen Strafen Niemand darf den Ball aus seinem Strafraum über die Mitte schießen. Freistöße können immer direkt ausgeführt werden. Empfehlung für Eltern-, Fan- und Coaching Zone Die Eltern und Zuschauer sollen nicht auf der Rasenfläche des Großfeldes stehen. Der Mindestabstand muss nach allen Seiten mind. 5 m betragen. Sind Banden vorhanden, müssen alle dahinter stehen! Für die Trainer/Betreuer ist eine Coaching Zone mit Hütchen oder ähnliches an nur einer Seite des Spielfeldes auf Höhe der Mittellinie festzulegen. Hier halten sich auch die Einwechselspieler auf. Stand:

10 Sonderbestimmungen für die E- Junioren (Jahrgänge 04 u. 05) 1. Zahl der Spieler Eine Mannschaft besteht aus 6 Feldspielern und 1 Torwart, sowie maximal 4 Auswechselspieler, die während einer Spielunterbrechung nach Meldung beim Schiedsrichter in Höhe der Mittellinie beliebig oft ein- und ausgewechselt werden können. 2. Der Ball Die E - Jugend spielt mit einem Leichtspielball der Größe 5 Gewicht ca. 290g oder 350g 3. Spielzeit Die Spielzeit beträgt 2 x 25 Minuten. Bei Pokal- und Entscheidungsspielen, die nach der regulären Spielzeit nicht entschieden sind, wird sofort das Spiel mit 9 Meter Schießen (3 Spieler, danach evtl. die anderen) bis zur Entscheidung fortgesetzt! 4. Spielfeld (wenn eigener Platz) Die Spielfeldgröße beträgt ca. 55 x 35 Meter. Spielfeldgröße bei Zeichnung auf vorhandenem Platz siehe Anhang 3 Größe der Tore: 5 x 2 Meter. Der Strafraum soll die Größe von 15 x 9 Meter haben. In der Spielfeldmitte ist eine Anstoßmarkierung zu zeichnen. Die Tore müssen auf jeden Fall gegen Umfallen gesichert sein (Nichtbeachtung wird gem. 24 JO des NFV geahndet)! Beim Spielbetrieb auf gesondert angelegten Kleinfeldern sind die obigen Maße zu beachten. Pflichtspiele auf Hartplätzen sind nicht gestattet. 5. Strafstoß Der Strafstoßpunkt wird in 9 Meter Entfernung von Mitte der Torlinie markiert. 6. Abseits Die Abseits - und Rückpaßregel findet keine Anwendung! 7. Abstoß Der Torabstoß ist aus dem Strafraum nur als Abstoß auszuführen und darf nicht über die Mitte gehen. 8. Eckstoß Der Eckstoß wird am Schnittpunkt von Toraus- und Seitenlinie ausgeführt. 9. Einwurf Bei falschem Einwurf erfolgt immer eine Wiederholung mit Hinweis auf den Fehler. 10. Allgemeines Keine roten Karten zeigen!! Niemand darf den Ball aus seinem Strafraum über die Mitte schießen. Freistöße können immer direkt ausgeführt werden. Empfehlung für Eltern-, Fan- und Coaching Zone Die Eltern und Zuschauer sollen nicht auf der Rasenfläche des Großfeldes stehen. Der Mindestabstand muss nach allen Seiten mind. 5 m betragen. Sind Banden vorhanden, müssen alle dahinter stehen! Für die Trainer/Betreuer ist eine Coaching Zone mit Hütchen oder ähnliches an nur einer Seite des Spielfeldes auf Höhe der Mittellinie festzulegen. Hier halten sich auch die Einwechselspieler auf. Stand:

11 Sonderbestimmungen für die D9- Junioren (Jahrgänge 02 u. 03) 1. Zahl der Spieler Eine Mannschaft besteht aus 8 Feldspielern und 1 Torwart, sowie maximal 4 Auswechselspieler, die während einer Spielunterbrechung nach Meldung beim Schiedsrichter in Höhe der Mittellinie beliebig oft ein- und ausgewechselt werden können. 2. Der Ball Die D9 - Jugend spielt mit einem Leichtspielball der Größe 5 Gewicht ca. 350g. 3. Spielzeit Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Pokal- und Entscheidungsspielen, die nach der regulären Spielzeit nicht entschieden sind, wird sofort das Spiel mit 9 Meter Schießen (3 Spieler, danach evtl. die anderen) bis zur Entscheidung fortgesetzt! 4. Spielfeld Gespielt wird von 16er zu 16er. Die Spielfeldgröße beträgt ca. 70 x 50 Meter. Die Strafraumlinie wird ( parallel zur Torauslinie ) an beiden Seiten um 5 m in Richtung der Seitenauslinie verlängert. Die Tore werden mittig auf dieser Linie platziert. Der Strafraum soll die Größe von 29 x 12 Meter haben. Größe der Tore: 5 x 2 Meter. Die Tore müssen auf jeden Fall gegen Umfallen gesichert sein (Nichtbeachtung wird gem. 24 JO des NFV geahndet)! 5. Strafstoß Der Strafstoßpunkt wird in 9 Meter Entfernung von Mitte der Torlinie markiert. 6. Abseits Die Abseits - und Rückpassregel findet Anwendung! 7. Abstoß Der Torabstoß ist als normaler Abstoß auszuführen. 8. Eckstoß Der Eckstoß wird am Schnittpunkt von Toraus- und Seitenlinie ausgeführt. Keine kurzen Ecken. 9. Allgemeines Es ist erlaubt, die Strafräume mit Hütchen außerhalb des Spielfeldes zu markieren. Siehe Skizze Anhang 3. Empfehlung für eine Eltern-, Fan- und Coaching Zone Die Zuschauer sollen nicht auf der Rasenfläche des Großfeldes stehen. Der Mindestabstand soll nach allen Seiten mind. 5 m betragen. Sind Banden vorhanden, sollen alle dahinter stehen. Stand:

12 Anhang 2 zur Spielausschreibung Junioren 2014/2015 Kreis Wolfsburg Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der A bis G- Junioren Spielmodus, Auf und Abstieg A- u. B-Junioren Im Kreis Wolfsburg findet kein Spielbetrieb statt. Angemeldete Kreismannschaften werden dem Vereinswunsch entsprechend an die benachbarten Kreise Helmstedt oder Gifhorn zur Aufnahme in den dortigen Spielbetrieb und unter Voraussetzung der Zustimmung des aufnehmenden Kreises weitergegeben. Es gelten die festgelegten Bestimmungen der Kreisausschreibungen in denen die Mannschaften spielen. Sofern Kreismannschaften derselben Altersklasse am Spielbetrieb unterschiedlicher Kreise teilnehmen, wird der Wolfsburger Kreismeister in einem vom KJA gesondert angesetzten Entscheidungsspiel ermittelt. Der Stichtag für die Wertung wird den Vereinen spätestens zur Rückserie Anfang KJ 2015 bekannt gegeben. Nehmen alle Wolfsburger Kreismannschaften geschlossen in einem benachbarten Kreis teil, ist die nach Abschluss aller Spiele nach Punkten und Torverhältnis bestplatzierte Mannschaft Meister. Die Kreismeister sind berechtigt in zwei Aufstiegsspielen um den Aufstieg in den Bezirk zu spielen, wenn die Voraussetzungen des Bezirkes erfüllt sind. Es gibt keine Absteiger. C-Junioren Es wird eine Kreisliga-Meisterrunde mit Hin- u. Rückspiel im Modus jeder gegen jeden gespielt. Die nach Abschluss aller Spiele nach Punkten und Torverhältnis bestplatzierte Mannschaft ist Meister und berechtigt in zwei Aufstiegsspielen um den Aufstieg in den Bezirk zu spielen, wenn die Voraussetzungen des Bezirkes erfüllt sind. Es gibt keine Absteiger. D-Junioren Kreisübergreifende Liga GF/BS/WOB/PE Die Kreise GF, WOB, BS und PE spielen kreisübergreifend eine Hin- und Rückrunde. Keine Auf- oder Absteiger. Mannschaftsstärke 9 Spieler. Für die Liga gelten die in der Ausschreibung des Kreises GF festgelegten Bestimmungen. D-Junioren 9er Gespielt wird ein Play Off System. In zwei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt. Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und eine 1. Kreisklasse ein. Der Erstplatzierte der Kreisliga ist Kreismeister. Der Erstplatzierte der Kreisklasse ist Staffelsieger. E-Junioren Gespielt wird ein Play Off System. In drei Staffeln wird je einmal jeder gegen jeden gespielt. Danach teilt der KJA die Mannschaften nach ihren Platzierungen in eine Kreisliga und in zwei Staffeln einer 1.Kreisklasse ein. Der Erstplatzierte der Kreisliga ist Kreismeister. Die Erstplatzierten der Kreisklassen sind Staffelsieger. F-Junioren Nach einem vom KJA aufgestellten Spielplan werden in drei Staffeln nur Freundschaftsspiele gespielt. In den Staffeln wird jeweils einmal jeder gegen jeden gespielt. Nach Abschluss der Hinrunde teilt der KJA die Mannschaften in neue Staffeln ein. G-Junioren Nach einem vom KJA aufgestellten Turnierspielplan werden nur Freundschaftsspiele gespielt. Bei den D- bis G-Junioren sind Nachmeldungen zur Rückserie möglich. Ein Nachmelden in den Altersklassen A bis C ist nicht möglich. Die Einteilung nimmt der KJA vor. Nachgemeldete Mannschaften können kein Meister/Staffelsieger werden. Diese Durchführungsbestimmungen können zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes ergänzt bzw. geändert werden. Stand: Jugendspielleiter Andreas Herrmann

13 Anhang 3 Spielfeld G Junioren Strafraum 15 x 7 m Strafraum 15 x 7 m Fan- und Coachingzone G - Junioren

14 Spielfeld F Junioren Strafraum 15 x 9 m Strafraum 15 x 9 m Fan- und Coachingzone F Junioren

15 Spielfeld E Junioren Strafraum 15 x 9 m Strafraum 15 x 9 m Fan- und Coachingzone E Junioren

16 Spielfeld D Junioren 5 m ca. 70 m 5 m 12 m 12 m 9 m 29 m 29 m 9 m 5 m 12 m 50 m 12 m 12 m 5 m Stand:

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