Praktische Erfahrungen aus der ISO Zertifizierung der EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin,

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1 Praktische Erfahrungen aus der ISO Zertifizierung der EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, Version: 1.0 Stand:

2 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II. Anforderungen an die Informationssicherheit III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 2

3 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II. Anforderungen an die Informationssicherheit III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 3

4 I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern 1) Rechtliche Grundlage und Definition Artikel 7 der VO (EU) Nr. 1306/2013 Zahlstellen sind Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die für die Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben des EGFL und des ELER zuständig sind. 2) Europäische Agrarfonds Artikel 3 der VO (EU) Nr. 1306/2013 EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) Deutschlandweit: ca. 6,35 Mrd. EURO jährlich für Agrarförderung von ELER-Mittel für Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020: 936,7 Millionen EURO Kofinanzierung aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln: 262,6 Millionen EURO 4

5 I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern 3) Aufgaben der EU-Zahlstelle M-V Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben des EGFL und des ELER Hauptfunktionen: Bewilligung und Kontrolle der Zahlungen Auszahlung Verbuchung und Erklärung der Zahlungen 5

6 I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern 4) Organisatorischer Aufbau Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Zuständige Behörde Zulassung der Zahlstelle Leiter der Zahlstelle Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Referat Zahlstellenkoordinierung Koordinierung der Zahlstellenaufgaben im Rahmen ELER und EGFL Interner Revisionsdienst Prüfung des Verwaltungsund Kontrollsystem ELER- Fondsverwaltung Programmplanung und -koordinierung, Monitoring, Evaluierung, Berichtswesen als Verwaltungsbehörde Haushaltsreferat Ausführung der Zahlungen, Verbuchung der Zahlungen Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Finanzministerium Fachreferate - Fachaufsicht im LU 260, 300, 330, 340, 350, 360, 370, 400; im WM 530; im IM 460; im EM 310; im FM 420 Bewilligungsbehörden Bewilligung und Kontrolle der Zahlungen StÄLU, AfBR, LUNG, LALLF, LFoA, Landkreise, FM, LFI 6

7 I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern Artikel 7 der VO (EU) Nr. 1306/2013 Zahlstellen sind Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die für die Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben des EGFL und des ELER zuständig sind. 7

8 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II. Anforderungen an die Informationssicherheit III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 8

9 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II. Anforderungen an die Informationssicherheit III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 9

10 II. Anforderungen an die Informationssicherheit 1) Allgemeine Anforderungen an die Informationssicherheit in M-V Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern (IS-Leitlinie M-V) vom : Behörden, die an das CN LAVINE angeschlossen sind, müssen über ein Sicherheitskonzept, das auf den IT-Grundschutzkatalogen des BSI beruht, verfügen. 22 Abs. 5 Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V): In einem Sicherheitskonzept ist für jedes automatisierte Verfahren festzulegen, in welcher Form die Anforderungen des 21 und der Absätze 1 bis 4 umzusetzen sind. VV zu Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V): Es ist eine auf Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung bezogene Verfahrensdokumentation einschließlich einer Gefährdungsanalyse und eines Ordnungsmäßigkeitskonzeptes [ ] zu erstellen. [ ] Die Regelungen im IT-Grundschutz [ ] gelten unmittelbar. 10

11 II. Anforderungen an die Informationssicherheit 2) Zahlstellenspezifische Anforderungen Anhang I der delegierten Verordnung (EU) Nr. 907/2014 vom : B. Sicherheit der Informationssysteme i) Unbeschadet der Ziffer ii stützt sich die Sicherheit der Informationssysteme auf die Kriterien in einer in dem betreffenden Haushaltsjahr gültigen Fassung eines der folgenden internationalen Standards: - International Standards Organisation 27002: Code of practice for Information Security controls (ISO), - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: IT-Grundschutzhandbuch/IT Baseline Protection Manual (BSI), - Information Systems Audit and Control Foundation: Control objectives for Information and related Technology (COBIT). ii) Ab 16. Oktober 2016 erfolgt die Zertifizierung der Sicherheit der Informationssysteme nach der ISO-Norm 27001: Informationssicherheits-Managementsysteme - Anforderungen. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten ermächtigen, die Sicherheit ihrer Informationssysteme nach anderen anerkannten Normen zu zertifizieren, sofern diese Normen ein Schutzniveau gewährleisten, das zumindest dem der ISO-Norm gleichwertig ist. 11

12 II. Anforderungen an die Informationssicherheit 2) Zahlstellenspezifische Anforderungen Anhang I der delegierten Verordnung (EU) Nr. 907/2014 vom : B. Sicherheit der Informationssysteme i) Unbeschadet der Ziffer ii stützt sich die Sicherheit der Informationssysteme auf die Kriterien in einer in dem betreffenden Haushaltsjahr gültigen Fassung eines der folgenden internationalen Standards: - International Standards Organisation 27002: Code of practice for Information Security controls (ISO), - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: IT-Grundschutzhandbuch/IT Baseline Protection Manual (BSI), - Information Systems Audit and Control Foundation: Control objectives for Information and related Technology (COBIT). ii) Ab 16. Oktober 2016 erfolgt die Zertifizierung der Sicherheit der Informationssysteme nach der ISO-Norm 27001: Informationssicherheits-Managementsysteme - Anforderungen. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten ermächtigen, die Sicherheit ihrer Informationssysteme nach anderen anerkannten Normen zu zertifizieren, sofern diese Normen ein Schutzniveau gewährleisten, das zumindest dem der ISO-Norm gleichwertig ist. Zertifizierung nach ISO auf der Basis von IT-Grundschutz 12

13 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II. Anforderungen an die Informationssicherheit III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 13

14 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II. Anforderungen an die Informationssicherheit III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 14

15 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Nr. 1 An der Seite eines fordernden Partners lernst Du Dich kennen. - Heinz Körber 15

16 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Nr. 2 Nur der Mensch ist der Dokumentation fähig. - Friedrich Löchner 16

17 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Nr. 3 Offene Türen lassen mehr zu. - Siegfried Santura 17

18 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Nr. 4 Erfolg ist kein Zustand, den wir einmal erreichen und der uns dann erhalten bleibt, sondern ein Prozess, an dem wir fortgesetzt arbeiten müssen, damit er anhält. - Prof. Querulix 18

19 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren 19

20 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Veröffentlicht unter: 20

21 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Veröffentlicht unter: 21

22 III. Erfahrungswerte aus dem Zertifizierungsverfahren Nr. 4 Erfolg ist kein Zustand, den wir einmal erreichen und der uns dann erhalten bleibt, sondern ein Prozess, an dem wir fortgesetzt arbeiten müssen, damit er anhält. - Prof. Querulix 22

23 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Robert Krelle IT-Sicherheitsbeauftragter Telefon: 0385/

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