Lehrgang Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule

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1 Curriculum Lehrgang Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule Version 1.0 Datum der Bestätigung durch die Studienkommission Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer lit 4) und Abs 3 HG 05 und den Bestimmungen der HCV 06 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29 ECTS-Credits. Kolm&Luf Seite 1 von 9

2 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Lernergebnisse (Kompetenzen) Lehr- und Lernkonzept(-strategie) Beurteilungskonzept Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile Kooperationen Curriculum Allgemeines Zuordnung Angaben zum Bedarf Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien Ansprechpersonen Modulraster Modulübersicht Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen Modulbeschreibungen Modul 1: SLV Modul 2: SLV Prüfungsordnung... 9 Kolm&Luf Seite 2 von 9

3 1 Qualifikationsprofil 1.1 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Die Studierenden sollen befähigt werden, die Lehrgangsinhalte für die jeweilige Zielgruppe im Berufsfeld umzusetzen. Der Lehrgang zielt darauf ab die Studierenden mit jenen Kompetenzen auszustatten, die sie brauchen, um im Unterricht der Volksschule so zu unterrichten, dass die individuellen Stärken jeder Schülerin und jedes Schülers besonders gefördert werden. die Studierenden zu befähigen, die Schülerinnen und Schüler zu bewusstem, selbstständigem und zielorientiertem Lernen anzuleiten. den Studierenden Lernformen wie Lernen im Spiel, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, entdeckendes Lernen und informierendes Lernen zu vermitteln. 1.2 Lernergebnisse (Kompetenzen) Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs wird von der Absolventin/vom Absolventen erwartet, dass sie/er Stärkenorientierung im eigenen Unterricht kompetent einsetzt und damit eine optimale Förderung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler erreicht. 1.3 Lehr- und Lernkonzept(-strategie) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen sich mit verschiedenen Möglichkeiten eines stärkenorientierten Unterrichts vertraut, wenden diese im eigenen Unterricht an und dokumentieren/reflektieren ausgewählte Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler. Sie lernen Möglichkeiten individueller Förderung kennen und entwickeln aufgrund der eigenen Unterrichtsexpertise weitere Unterrichts- bzw. Fördermaterialien. 1.4 Beurteilungskonzept In diesem Lehrgang bildet die nachweisliche praktische Umsetzung des Gelernten im eigenen Unterricht durch Dokumentation und Reflexion die Basis der Beurteilung. Auch die Weiterentwicklung des Unterrichtsmaterials wird in die Beurteilung mit einbezogen. Zur Beurteilung werden immanent erbrachte Leistungsnachweise herangezogen. 1.5 Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile Die Selbststudienanteile dieses Lehrgangs überschreiten 50% des Gesamtworkloads (vgl. BMUKK /00001-I/12/2008). Die Inhalte des Lehrgangs werden standortbezogen im Unterricht der Teilnehmer/innen je nach Schulschwerpunkt adaptiert und entsprechend umgesetzt. 1.6 Kooperationen Bei der Erstellung des Curriculums wurden die Rahmenvorgaben des BMUKK vom Oktober 2010 berücksichtigt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Landesschulrat für NÖ LSI HR Ing. Leopold Rötzer. Kolm&Luf Seite 3 von 9

4 2 Curriculum 2.1 Allgemeines Zuordnung Der Lehrgang ist dem öffentlich rechtlichen Bereich zugeordnet Angaben zum Bedarf Aufgrund der Vorgaben durch den LSR für NÖ wird zumindest eine Anzahl von 25 teilnehmenden Schulen angestrebt, die eine Multiplikatorenfunktion für die einzelnen Schulbezirke übernehmen könnten. 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien Zugelassen sind Lehrerinnen und Lehrer mit gültigem Lehramts- oder Diplomzeugnis für Volksschulen und mehrjähriger Unterrichtspraxis. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, erfolgt die Nennung der Teilnehmer/innen durch die Dienstbehörde, wobei dem zuständigen Personalvertretungsorgan gem. 9 Abs. 1 lit. d Bundes- Personalvertretungsgesetz ein Mitwirkungsrecht zukommt. Dem/der Lehrgangsleiter/in kann formal kein Mitspracherecht zukommen, wenn die Dienstbehörde die Entscheidung trifft. Im Falle der Landeslehrerinnen und Landeslehrer ist dies der Landesschulrat für NÖ, im Falle der Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Landesschulrat für NÖ als nachgeordnete Dienststelle 2.3 Ansprechpersonen Dipl. Päd. Susanne Luf-Raidl Lehrgangsleitung susanne.luf-raidl@ph-noe.ac.at Telefon: 0664/ Dipl. Päd. Nicolette Kolm-Welsburg Lehrgangsleitung nicolette.kolm-welsburg@ph-noe.ac.at Telefon: 0664/ Kolm&Luf Seite 4 von 9

5 2.4 Modulraster Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule 1. Semester 2. Semester SLV 1 SVL 2 Wissenschaftliche Grundlagen Lerntheorie Dialogisches Lernen Naturwissenschaften Reflexion Mathematik 1,25 HW 3 FW 0,75 SP 3 FW 5,0 EC 4,75 SWSt. 3,0 EC 2,875 SWSt Lehrgangssumme 8,0 EC 7,625 SWSt. EC European Credit HW Humanwissenschaften SWSt. Semesterwochenstunde FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien *) Angabe der Studienabschnitte nur, wenn sie für den LG im Curriculum vorgesehen sind Kolm&Luf Seite 5 von 9

6 2.5 Modulübersicht Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen 1 M 1.1 Studienfachbereiche ECTS-Credits Art LV UE/Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Wissenschaftliche Grundlagen Lerntheorie Dialogisches Lernen HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Elemente des dialogisches Lernens 0,75 SE 0,75 (12E) 9 9,75 0,75 Lesen macht stark 0,75 SE 0,75 (12E) 9 9,75 0,75 Feedback geben und nehmen 0,5 SE 0,5 (8E) 6 6,5 0,50 Theaterpädagogisches Arbeiten 1 SE 1 (16E) ,00 Kreatives Schreiben-Storytelling 0,75 SE 0,625 (10E) 7,5 11,25 0,75 Projektorientiertes Arbeiten BE/Deutsch 0,75 UE 0,625 (10E) 7,5 11,25 0,75 Portfolioarbeit 0,5 SE 0,5 (8E) 6 6,5 0,50 Summe M 1.1 1,25 3 0,75 4,75 (76E) ,00 M 2.2 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Naturwissenschaften Reflexion Mathematik HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Naturwissenschaften in der Grundschule 0,75 SE 0,5 (8E) 6 12,75 0,75 Arbeiten mit Sachbüchern Blattformen 0,75 SE 0,75 (12E) 9 9,75 0,75 Reflexion - Selbstreflexion 0,75 SE 0,75 (12E) 9 9,75 0,75 Mathematik 0,5 SE 0,5 (8E) 6 6,5 0,50 Dokumentation der erstellten Arbeiten, Erfahrungsaustausch 0,25 SE 0,375 (6E) 4,5 1,75 0,25 Summe M ,875 (46E) 34,5 40,5 3,00 Lehrgangssummen: 1,25 6 0,75 7,625 (122E) 91,5 108,5 8 Legende: HW Humanwissenschaften UE Übung FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SE Seminar SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Kolm&Luf Seite 6 von 9

7 2.6 Modulbeschreibungen Modul 1: SLV 1 SLV 1 Lehrgang Modulthema Wissenschaftliche Grundlagen Lerntheorie -Dialogisches Lernen Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule 14/15 SS 5 jährlich Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x X Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Abgeschlossenes Lehramt für Volksschule Bildungsziele: Die Studierenden - haben Kenntnis über das Grundkonzept Dialogischen Lernens und formulieren Kernideen als Grundlage des Dialogischen Lernens - erfahren verschiedene Methoden des Feedback-Gebens und Annehmens - kennen aktuelle Bücher der Kinder- und Jugendliteratur - erfahren unterschiedliche Theaterformen, wie Statuentheater, Improtheater, Forumtheater und lernen auftretende Konflikte durch theaterpädagogische Übungen zu bearbeiten - aktivieren durch Einsatz der multiplen Intelligenzen ihre kreativen Potentiale - kennen verschiedene Methoden kreativen Schreibens - erwerben Kenntnisse über verschiedene Modelle der Portfolioarbeit und setzen diese um - setzen die Anforderungen der Bildungsstandards Mathematik in vielfältigen Kompetenzbereichen um - erlangen Kenntnisse über die den schriftlichen Rechenverfahren zugrunde liegenden Gesetze und Darstellungsweisen - kennen fachdidaktische Überlegungen zur Bedeutung guter Sachaufgaben - erfahren konkrete Handlungsperspektiven für den Umgang mit Sachaufgaben Bildungsinhalte: - Grundlagen Dialogischen Lernens - Umsetzung des Konzepts Dialogischen Lernens an praktischen Beispielen - Feedback geben und annehmen - Kinder- und Jugendliteratur - Erstellung und kritische Diskussion von Lern- und Fördermaterialien - Theaterpädagogik - Portfolioarbeit - Mathematik Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden - kennen Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Implementierung des Dialogischen Unterrichtskonzeptes - können mit Kinder- und Jugendbüchern projektorientiert arbeiten - können Methoden theaterpädagogischen Arbeitens im eigenen Unterricht anwenden - können die Anforderungen der Bildungsstandards Mathematik vielfältig umsetzen - können entsprechende Unterrichtsbedingungen für die Arbeit mit Sachaufgaben schaffen (Basis-)Literatur: Lehr- und Lernformen: seminaristisches Arbeiten, Gruppenarbeit, Einzelarbeit Kolm&Luf Seite 7 von 9

8 Leistungsnachweise: Immanenter Prüfungscharakter, Portfolios, Präsentationen Textbeitrag zu: Lesen macht stark und Kreatives Schreiben-Storytelling als Voraussetzung der erfolgreichen Teilnahme (Prüfungsprotokoll) Sprache(n): Deutsch Modul: SLV 2 SLV 2 Kurzzeichen Lehrgang Modulthema Naturwissenschaften Reflexion - Mathematik Studienjahr Semester ECs Dauer/Häufigkeit des Angebots: Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule jährlich Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Bei lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: - Absolvierung M1.1 Bildungsziele: Die Studierenden - kennen aktuelle Sachbücher und setzen diese im Unterricht ein - erforschen Sachtexte in der Lernschleife - erproben Methoden um Naturwissenschaften im Sachunterricht der Volksschule praxisnah zu unterrichten - stellen Materialien für Schülerexperimente im Sachunterricht selbst her - kennen Strategien zur Adaption von Unterrichts- und Fördermaterial für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Kompetenzniveaus - reflektieren auf Grundlage ihres Wissens ihre eigene Rolle als Lehrkraft Bildungsinhalte: - Naturwissenschaften im Sachunterricht - Erprobte Schülerexperimente - Förderhefte, Stationenbetriebe und Versuchsprotokolle - Materialanalyse, Materialherstellung - Arbeiten mit Sachbüchern Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden - kennen Möglichkeiten, mit Sachbüchern projektorientiert zu arbeiten - können Unterrichts- und Fördermaterial für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Kompetenzniveaus adaptieren - präsentieren Unterrichts- und Fördermaterial, bewerten dieses kritisch und entwickeln es konstruktiv weiter (Basis-)Literatur: Lehr- und Lernformen: seminaristisches Arbeiten, Literaturstudium Leistungsnachweise: Immanenter Prüfungscharakter, Portfolios, Präsentationen Textbeitrag zu: Arbeiten mit Sachbüchern Blattformen und Dokumentation der erstellten Arbeiten als Voraussetzung der erfolgreichen Teilnahme Sprache(n): Deutsch Kolm&Luf Seite 8 von 9

9 3 Prüfungsordnung 3.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Stärkenorientierung im Lernraum Volksschule der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich. Die Regelungen orientieren sich am Hochschulgesetz 2005, und der HCV Feststellung des Studienerfolgs 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Leistungsnachweise und immanente Beurteilung (in Seminaren und Übungen) festzustellen. (2) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: mündliche und schriftliche Leistungsnachweise (z.b. Textbeiträge, Dokumentationen, Portfolios) Feststellung der Mitarbeit (Nachweis von Studienaufträgen im Selbststudium, Beobachtungsaufträge, Präsentationen, Berichte etc.) (4) Die Beurteilung der Leistungsfeststellungen erfolgt in der Form Mit Erfolg teilgenommen bzw. Ohne Erfolg teilgenommen. Es gelten dabei folgende Leistungszuordnungen: Mit Mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, bei denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Mit Erfolg nicht erfüllen. 2 Erfolgreicher Abschluss eines Moduls (1) Die Überprüfung der Lehrinhalte eines Moduls bzw. die Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen erfolgt studienbegleitend zeitnah zu den Studienveranstaltungen bzw. Modulen, in denen diese Inhalte erarbeitet wurden. (2) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt die positive Beurteilung jedes Modulteils bzw. jeder Lehrveranstaltung voraus. Dies erfolgt durch immanente Leistungsnachweise in den einzelnen Lehrveranstaltungen. (3) Leistungsnachweise über die Inhalte von Lehrveranstaltung dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit zur selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Themen und Fragestellungen. Dabei ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltungen Bedacht zu nehmen. Die unreflektierte Reproduktion stofflicher Inhalte ist für eine positive Beurteilung einer Lehrveranstaltung nicht ausreichend. (4) Die Beurteilung der Lehrveranstaltungen erfolgt durch die jeweiligen Vortragenden bzw. die Lehrgangsleitung. Diese haben die Inhalte, die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Vergabekriterien für die ECTS Credits zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung nachweislich bekannt zu geben. 3 Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn beide Module positiv beurteilt wurden. 4 Durchführung der Leistungsnachweise (1) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Abs. 5 Hochschul- Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Methoden der Leistungsnachweise zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. 5 Rechtschutz Der Rechtsschutz bei der Beurteilung von Leistungsnachweisen und die Nichtigerklärung von Beurteilungen ist in den 44 und 45 Hochschulgesetz 2005 abschließend geregelt. 6 Zertifizierung: Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs erhalten ein Abschlusszeugnis der PH NÖ. Kolm&Luf Seite 9 von 9

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