Inhaltsverzeichnis. Vorwort... I Hinweise für den Leser...III

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. Vorwort... I Hinweise für den Leser...III"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Vorwort... I Hinweise für den Leser...III Teil 1 Einleitung Fiskalische Aspekte des Umsatzsteuersystems Die Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer als öffentlich-rechtliche Abgabe Die Bedeutung der Umsatzsteuer für den Fiskus Die Steuerverwaltung Rechtliche Grundlagen des Umsatzsteuersystems Die Vorgaben des EWG-Vertrages Das gegenwärtige Umsatzsteuerrecht...5 Teil 2 Grundbegriffe und Grundregeln des Umsatzsteuerrechts Vorbemerkung Umsatzsteuerrechtliche Grundlagen Umsatz, Leistung Der leistende Unternehmer Der Leistungsempfänger Leistungsaustausch Leistungsort Haupt- und Nebenleistung Die Leistungskommission Inland, Ausland, Gemeinschaftsgebiet, Drittland Entgelt, Steuerschuldner Steuersatz Rechnung Angabe der Steuernummer/USt-IdNr. in der Rechnung Gutschrift Elektronische Rechnung und Gutschrift Rechnungen nach CASS Vorsteuerabzug Überprüfung Eingangsrechnungen Durchlaufende Posten Erhebungsverfahren, Steuererklärung Nachweispflichten Zur Vorgehensweise in der Praxis...28 Teil 3 Umsatzsteuerfragen bei Einfuhren Der steuerliche Grenzausgleich Die Belastung der Importe mit Abgaben bei der Zollabfertigung Zu den Begriffen Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer...31 i

2 6.3 Einfuhr als steuerbarer Umsatz Die Festsetzung der EUSt-Bemessungsgrundlage Die rechtlichen Grundlagen Bemessungsgrundlage für Warenlieferungen Bemessungsgrundlage für sonstige Leistungen Der erste Bestimmungsort in der Gemeinschaft Vereinfachungen Abzug der EUSt als Vorsteuer Nachweispflichten Grundsatz Nachweise bei der Warenlieferung Nachweise bei sonstigen Leistungen Zusammenfassung Sonstige Umsatzsteuerfragen bei Einfuhren Vertretung, Vollmacht EUSt als durchlaufender Posten EUSt-Befreiungen Sammelladungsverfahren...47 Teil 4 Umsatzsteuerfragen bei Ausfuhren Die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung Der Grundsatz nach 4 Nr. 1 UstG Der Buchnachweis beim Lieferer Der Belegnachweis beim Lieferer Die Form des Belegnachweises in Versendungsfällen Die Bedeutung des Belegnachweises Dienstleistungen zum Belegnachweis Grundsätze Zum Begriff Weiße Spediteurbescheinigung Die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke Zu den Begriffen Versendungsbeleg und sonstiger handelsüblicher Beleg Gelbe Kopie als Ausfuhrnachweis? Frachtbrief als Ausfuhrnachweis Belege eines Kurierdienstes Zum Begriff Verbringungsnachweis Elektronische Belege bei ATLAS-Ausfuhren Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren Ausfuhranmeldung außerhalb des elektronischen Ausfuhrverfahrens Nachweis für eine einer Ausfuhr vorangehenden Beförderung Die Steuerbefreiung für die sonstigen Leistungen Der Grundsatz nach 4 Nr. 3 UStG Grenzüberschreitende Beförderungen...62 ii

3 13.3 Andere sonstigen Leistungen Der Nachweis für die Steuerbefreiung...63 Teil 5 Die Bedeutung von 4 Nr. 3 UstG bei Ein- und Ausfuhren Die Bedeutung von 4 Nr. 3 UstG...67 Teil 6 Innergemeinschaftliche Transaktionen Die steuerlichen Grundlagen Die Harmonisierungsmaßnahmen im MWSt-Bereich bis Die Übergangsregelung ab Die endgültige USt-Regelung für innergemeinschaftliche Transaktionen Grundzüge der Behandlung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Zu den Begriffen innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb Die Zusammenfassende Meldung Zusammenhang zwischen USt-Voranmeldung/-Erklärung und ZM Folgen einer verspäteten Abgabe oder Nichtabgabe der ZM Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Zweck Die Erteilung der Id-Nummer Die Überprüfung der USt-IdNr. ausländischer Unternehmen Die Erteilung der USt-IdNr. in anderen Mitgliedstaaten Die USt-IdNr. in anderen Mitgliedstaaten Rechtliche Grundlage für innergemeinschaftliche Beförderungsleistungen Kurzübersicht über die neuen Regeln ab Innergemeinschaftliche Beförderungsleistung ab dem Die Regelung in 3 b Absatz 3 UStG bis zum Der Leistungsempfänger Spezialfälle der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung Die Rechnungsstellung bei innergemeinschaftlichen Beförderungsleistungen Die Behandlung von Eingangsrechnungen in Deutschland Grundsätze Behandlung von Eingangsrechnungen in Deutschland Ausgangsrechnungen von deutschen Firmen über innergemeinschaftliche Beförderungs- und zugehörige Leistungen...93 iii

4 22. Vermittlung von innergemeinschaftlichen Beförderungsleistungen Hilfeleistungen des Spediteurs bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Buch- und Belegnachweis des Lieferers Die Bescheinigung des Dienstleisters...96 Teil 7 Die Fiskalvertretung in Deutschland Die rechtlichen Regelungen Die Grundsätze des Fiskalvertretergeschäfts Zum Ablauf des Warenverkehrs Die Voraussetzungen beim Verkäufer und Käufer Die Voraussetzungen beim Fiskalvertreter Weiterleitung als innergemeinschaftliche Lieferung Die Zollabfertigung Charakter der innergemeinschaftlichen Lieferung Die Zusammenfassende Meldung (ZM) Die Steuererklärung Aufzeichnungen des Fiskalvertreters Die statistische Meldung des Fiskalvertreters Weitere Besonderheiten des Fiskalvertretergeschäfts Die Abrechnung des Fiskalvertreters Vorteile und Risiken Checkliste für die Fiskalvertretung Die Untersagung der Fiskalvertretung Pflichten im Bestimmungsland Teil 8 Sonderfälle Umsatzsteuerpflichten in einem anderen EG-Land Die Erstattung von Umsatzsteuer im Ausland und an Ausländer im Inland Die 8. und 13. EG-Richtlinie Das Erstattungsverfahren Leistungsort Freizone/Freihafen Zur rechtlichen Einordnung von Freihäfen/Freizonen Beförderung aus einer Freizone in das Inland FOB-Leistungen in der Freizone Ausfuhr in die Freizone Innergemeinschaftliche Beförderungsleistung und Freizone Leistungen während einer Messe Ort der Leistung: Messeplatz Innergemeinschaftliche Messeleistungen Zollabfertigung zur vorübergehenden Verwendung iv

5 31.4 Verkauf nach Beendigung der Messe Vor- und Nachläufe Zum Begriff Vor- und Nachläufe Vor- und Nachläufe zu innerdeutschen Beförderungen Vor- und Nachläufe zu innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen Vorläufe bei Ausfuhrlieferungen Nachläufe bei Einfuhrlieferungen Leistungen im Zusammenhang mit Einfuhrlieferungen Umfuhren Umrechnung von Beträgen in fremder Währung Umsatzsteuer und Zolllager Das Steuerlager Das Zolllager Erstellung von Versandscheinen Marktpreisanpassungen bei Fluggesellschaften Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Mautgebühren Umsatzsteuerliche Behandlung von Transportversicherungsprämien Vorlageprovision Bereitstellungsentgelt/Fautfracht Teil 9 Weitere Beispiele zum Umsatzsteuerrecht Vorbemerkung Die Beispiele Beispiel 1: Auftrag für eine innerdeutsche Leistung Beispiel 2: Behandlung sonstiger Kosten bei der Einfuhr mit EUSt (1) Beispiel 3: Behandlung sonstiger Kosten bei der Einfuhr mit EUSt (2) Beispiel 4: Importabfertigung von Waren aus Norwegen (1) Beispiel 5: Abrechnung der beschriebenen Importabfertigung aus Norwegen (1) Beispiel 6: Importabfertigung von Waren aus Norwegen (2) Beispiel 7: Abrechnung der beschriebenen Importabfertigung aus Norwegen (2) v

6 Beispiel 8: Belastung von Kosten ab der deutschen Grenze (1) Beispiel 9: Belastung von Kosten ab der deutschen Grenze (2) Beispiel 10: Weiterleitung durch einen Fiskalvertreter Beispiel 11: Ausstellen eines Belegnachweises in Versendungsfällen Beispiel 12: Ausstellen eines Belegnachweises in Beförderungsfällen Beispiel 13: Behandlung von Dienstleistungen bei einer Ausfuhrlieferung (1) Beispiel 14: Behandlung von Dienstleistungen bei einer Ausfuhrlieferung (2) Beispiel 15: Behandlung von Dienstleistungen bei einer Ausfuhrlieferung (3) Beispiel 16: Vorlauf zu einer Ausfuhr über den Rotterdamer Hafen (1) Beispiel 17: Vorlauf zu einer Ausfuhr über den Rotterdamer Hafen (2) Beispiel 18: Abrechnung einer grenzüberschreitenden Beförderung Beispiel 19: Abrechnung innergemeinschaftlicher Beförderungen Beispiel 20: Innergemeinschaftliche Beförderung mit Frachtnachnahme Beispiel 21: Innergemeinschaftliche Beförderung einer Drittlandsware (1) Beispiel 22: Innergemeinschaftliche Beförderung einer Drittlandsware (2) Beispiel 23: Innergemeinschaftliche Beförderung durch ein Drittlandsunternehmen Beispiel 24: Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger Beispiel 25: Besteuerung eingehender Rechnungen im bis 31. Dezember 2001 geltenden Abzugsverfahren Beispiel 26: Besteuerung eingehender Rechnungen in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Nullregelung vi

7 Beispiel 27: Abrechnung der Beförderung nach der Neuregelung zum 1. Januar Beispiel 28: Dienstleistungen auf einer Messe in Köln (1) Beispiel 29: Dienstleistungen auf einer Messe in Köln (2) Beispiel 30: Dienstleistungen auf einer Messe in Paris (1) Beispiel 31: Dienstleistungen auf einer Messe in Paris (2) Übersicht Steueränderungen vii

8 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Steueraufkommen und Anteil der Mehrwertsteuer...3 Entwicklung des Umsatzsteuersatzes...20 Vergleich Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer...32 Bezeichnung und Aufbau der USt-IdNr. in den Mitgliedstaaten...82 Leistungsorte für innergemeinschaftliche Güterbeförderungen...86 Abbildung 1: Steuerspirale Abbildung 2: Zum Begriff Umsatz...12 Abbildung 3: Anmelder Vertreter...44 Abbildung 4: Muster einer schriftlichen Zollvollmacht...45 Abbildung 5: Buch- und Belegnachweis für die Steuerbefreiung...51 Abbildung 6: Die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke...55 Abbildung 7: Die Steuerbefreiung für sonstige Leistungen nach 4 UstG...68 Abbildung 8: Steuerfreiheit bzw. -belastung von Ausfuhr- und Einfuhrlieferungen und sonst. Leistungen...69 Abbildung 9: Rechnungsstellung in Abhängigkeit vom Sitz des Rechnungsempfängers und der USt-IdNr. des Rechnungsempfängers...90 Abbildung 10: Reverse Charge...92 Abbildung 11: Buch- und Belegnachweis für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung...97 Abbildung 12: Die Grundzüge des Fiskalvertretergeschäfts Abbildung 13: Unterschiede zwischen der Zollvollmacht und der Fiskalvertretervollmacht Abbildung 14: Muster einer Fiskalvertretervollmacht Abbildung 15: Buch- und Belegnachweis für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung eines Fiskalvertreters viii

9 Vorwort Die im Oktober 2002 veröffentlichte Publikation Umsatzsteuer-Handbuch für Speditions- und Logistikunternehmen liegt hiermit in einer dritten, aktualisierten Auflage mit Stand vom Dezember 2009 vor; wie in der Vorauflage ist der Verfasser Rechtsanwalt Martin Livonius. Die Gründe für eine derartige Publikation sind noch die gleichen wie bei der ersten Auflage: Zum einen ist der Logistikdienstleister wie jedes Unternehmen mit seinen eigenen Leistungen dem Umsatzsteuerrecht unterworfen, zum anderen erbringt er Dienstleistungen für andere Unternehmen, d. h. für seine Kunden und muss daher in vielen Fällen umsatzsteuerliche Belange Dritter berücksichtigen und somit auch das Umsatzsteuerrecht aus deren Warte sehen. Dieser duale Charakter führt manchmal zu Missverständnissen und Fehlern. In dieser Publikation wird daher das Umsatzsteuerrecht aus Sicht der Praktiker dargestellt. Praxisfälle lassen sich jedoch nicht mehr wie es früher der Fall gewesen war nach Schema F entscheiden. Es ist notwendig, die Rechtsnormen zu kennen um konkrete Fälle lösen zu können, denn selbst das umfangreichste Handbuch kann nicht alle Probleme behandeln. Daher werden zunächst die Grundzüge des Umsatzsteuerrechts erläutert. Die folgenden Abschnitte behandeln diese Regeln bei diversen Leistungen von Logistikunternehmen, wie Export- und Importabfertigungen und innergemeinschaftliche Transaktionen, usw. Es kommen dann noch einige Sonderfälle und Regelungen hinzu, bevor anschließend weitere, an die Praxis angelehnte Erläuterungen folgen. Dies ist auch der Grund dafür, dass Beispiele nicht im Text selbst sondern in einem separaten Abschnitt enthalten sind. Durch die politische Debatte der letzten Jahre über Steuerausfälle aufgrund des sog. Umsatzteuerbetrugs hat sich die Anzahl der Betriebsprüfungen im Bereich Umsatzsteuer erhöht. Auch die Speditionen und Logistikdienstleister sind in den letzten Jahren nicht von höheren Steuernachzahlungen verschont geblieben. Diese können nur vermieden werden durch Kenntnis und Umsetzung der einzelnen Vorschriften, der Verwaltungsanweisungen und der Rechtsprechung. Da diese häufig nur sehr verstreut und vereinzelt aufzufinden sind, möchte dieses Handbuch diese möglichst umfassend und für den Praktiker verständlich darstellen. Drei Jahre nach der zweiten Auflage des Handbuches von 2002 ist eine Veröffentlichung einer Neuauflage angebracht, da sich durch das sog. Mehrwertsteuerpaket zum umfangreiche Änderungen in der Umsatzsteuer ergeben werden. Der Verlag freut sich, dass sich wieder Herr Martin Livonius bereit erklärt hat, die Aktualisierung vorzunehmen, da er über langjährige Erfahrung als Umsatzsteuerberater und Trainer in Sachen Umsatzsteuerrecht von Speditionen und Logistikdienstleistern verfügt. Verfasser und Verlag I

10 II

11 Hinweise für den Leser Im Text werden einschlägige Rechtsnormen zitiert (in der Regel in separaten Absätzen und Kursivschrift) und kommentiert. Da diese Zitate und Ausführungen auf dem Stand von Dezember 2009 beruhen und auch das Umsatzsteuerrecht einem ständigen Wandel unterliegt, ist jedoch in der täglichen Praxis unbedingt darauf zu achten, dass bei konkreten Fragestellungen nur mit den jeweils aktuellen und vollständigen Fassungen der genannten Rechtsnormen und anderen Texten gearbeitet wird. Inzwischen stehen dafür zahlreiche Publikationen in unterschiedlicher Form zur Verfügung (z. B. Bücher, Loseblatt-Sammlungen, BGBI, BStBI, EG-Amtsblatt, Rundschreiben von Kammern, Fachverbänden und Verlagen, CD ROM, Internet, usw.), die die Rechtsnormen und anderen Texte enthalten, die hier von Interesse sind. Zu empfehlen ist auf jeden Fall die Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe, hrsg. vom Bundesministerium der Finanzen. Diese sehr preiswerte Publikation mit ca Seiten enthält das Umsatzsteuergesetz (UStG), die Durchführungsverordnung zum UStG (UStDV), die Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR), verschiedene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, weitere zahlreiche Anhänge, sowie ein Abkürzungsund Stichwortverzeichnis. Diese Handausgabe wird von folgenden Verlagen vertrieben: Boorberg-Verlag, IDW Verlag, NWB Verlag, Schmidt-Verlag und Stollfuss-Verlag. Der Bezug dieser Publikation in der letzten Fassung und auch der später Jahren folgenden Neuauflagen ist zu empfehlen, da sie komplett und aktuell die Bestimmungen enthält, die in der täglichen Praxis von Bedeutung sind. Zu einer wichtigen Informationsquelle ist inzwischen das Internet geworden. Umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind in zunehmendem Umfange dem Internet zu entnehmen. Dem Leser wird auf jeden Fall empfohlen, das Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen regelmäßig zur Aktualisierung der für die tägliche Praxis relevanten Unterlagen zu prüfen. Beispielsweise veröffentlicht das Ministerium im Internet die Pressemitteilungen und die zahlreichen Schreiben (diese werden auch im BStBI publiziert), die es im Laufe der Zeit vom Ministerium auch im Umsatzsteuerbereich gibt. Unabhängig davon ist aber zu empfehlen, stets eine Publikation zur Verfügung zu haben, in der die relevanten Bestimmungen in aktueller und vollständiger Form abgedruckt sind. Allein ein Kommentar, wie diese Publikation, ist nicht ausreichend um alle Probleme zu lösen. In vielen Fällen ermöglicht erfahrungsgemäß bereits die Lektüre der einschlägigen Bestimmungen zu der für die Praxis zutreffenden Schlussfolgerung. Hierzu wird auch auf die im gleichen Verlag veröffentlichte Publikation Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer für die Auszubildenden in Logistikunternehmen verwiesen. Die hier vorliegende Publikation verfolgt jedoch einen brei- III

12 teren Ansatz, denn sie soll ein Handbuch für die tägliche Praxis zu den umsatzsteuerrechtlichen Aspekten aller Dienstleistungen von Logistikunternehmen sein. Die Texte wurden in dieser Publikation nach bestem Wissen und Gewissen nach dem aktuellen Stand erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit und eine Haftung für Schäden kann nicht übernommen werden. Einzelregelungen sind nach den jeweiligen Rechtsnormen festzulegen und mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt/Zollamt abzustimmen und zu vereinbaren. IV

Martin Livonius. Umsatzsteuer- Handbuch

Martin Livonius. Umsatzsteuer- Handbuch Martin Livonius Umsatzsteuer- Handbuch Martin Livonius ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Steuerecht. Sein Spezialgebiet sind die indirekten Steuern. Fast neun Jahre verantwortete er den Bereich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Hinweise für den Leser

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Hinweise für den Leser Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweise für den Leser I III Teil 1 - Einleitung 1 1. Fiskalische Aspekte des Umsatzsteuersystems 1 1.1 Die Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer 1 1.2 Die Umsatzsteuer als öffentlich-rechtliche

Mehr

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

Umsatzsteuer verstehen und berechnen

Umsatzsteuer verstehen und berechnen Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2.

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten,

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten, Innergemeinschaftliche Lieferungen Sehr geehrte Mandanten, innergemeinschaftliche Lieferungen (gemäß 4 Nr. 1 b UStG i.v.m. 6 a UStG) werden von der deutschen Finanzverwaltung in höchstem Maß überwacht,

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen

Mehr

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig!

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! SWK Steuer- und WirtschaftsKartei 84. Jahrgang / November 2009 Umsatzsteuer 2010 Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! Von Mag. Susanne Baumann und Dr. Stefan Melhardt

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG -innergemeinschaftliche Lieferungen- BMF-Schreiben vom 06.01.2009 I. Grundvoraussetzungen: - eine im Inland steuerbare Lieferung

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von

Mehr

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 Gesetzliche Grundlagen: Ab 2010 sind auf Grund der RL 2008/8/EG in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte sonstige Leistungen in die ZM aufzunehmen.

Mehr

LESS-FIBU EG-Buchungen 1

LESS-FIBU EG-Buchungen 1 LESS-FIBU EG-Buchungen 1 Modul EG-BUCHUNGEN Das FIBU-Modul EG-BUCHUNGEN ermöglicht es Ihnen, die speziellen Umsatzsteuerbuchungen bei innergemeinschaftlichem Erwerb sowie die Zusammenfassende Meldung für

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97. 10117 Berlin. Düsseldorf, 13. Januar 2012 608

An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97. 10117 Berlin. Düsseldorf, 13. Januar 2012 608 An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 13. Januar 2012 608 Änderung des UStAE betreffend Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Orlando-Finanzbuchhaltung

Orlando-Finanzbuchhaltung Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche

Mehr

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42)

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Workshop: WS Süd GmbH Steuerberatungsgesellschaft Karlsruher Straße 21 78048 Villingen-Schwenningen Telefon +49 7721 99818-0 Telefax +49 7721 99818-10 www.ws-sued.de Praktische Anwendungsfälle der sog.

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1 15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten

Mehr

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013 19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens

Mehr

Warenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop

Warenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop Export-Aufträge Lieferung Rechnung Warensendung EG Gelangensbestätigung Warensendung Drittland Warensendung Zoll Umsatzsteuervoranmeldung Meldungen Statistisches Bundesamt Wenn Sie Fragen haben dann rufen

Mehr

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status

Mehr

STEUERRECHT UND STEUERBERATUNG. Band 54

STEUERRECHT UND STEUERBERATUNG. Band 54 STEUERRECHT UND STEUERBERATUNG Band 54 Rechnungen im Umsatzsteuerrecht Rechtssichere Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung konventioneller und elektronischer Rechnungen Von Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-Rüdiger

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern Steuerrechtliche Fragen in der Medienbearbeitung Hannover 3. Mai 2012 Harald Müller Der Fall: Bibliothek kauft Bücher aus Japan im Wert von 2.500,-

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Einführung in die österreichische Umsatzsteuer. Ein praktisches Lehrbuch mit vielen Fallbeispielen und Lösungen. von.

Einführung in die österreichische Umsatzsteuer. Ein praktisches Lehrbuch mit vielen Fallbeispielen und Lösungen. von. 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Einführung in die österreichische Umsatzsteuer Ein praktisches Lehrbuch

Mehr

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt

Mehr

Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte

Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte Umsatzsteuerseminar für Buchhaltungskräfte Buchhaltungskräfte im Steuerberatungsbüro und Buchhaltungskräfte in der Wirtschaft und Industrie Sehr geehrte Mandatsträgerinnen, sehr geehrter Mandatsträger,

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Grenzüberschreitende Lieferungen - wichtige Änderungen der Nachweispflichten seit 1.1.2012

Grenzüberschreitende Lieferungen - wichtige Änderungen der Nachweispflichten seit 1.1.2012 Sonderinformation Grenzüberschreitende Lieferungen - wichtige Änderungen der Nachweispflichten seit 1.1.2012 Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.2011 wurden die

Mehr

Umsatzsteuer; Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende

Umsatzsteuer; Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen Fälle gemäß BMF-Schreiben vom 23.01.2015 IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 Ausgangsvermerk aufgrund einer monatlichen Sammelanmeldung

Mehr

Pendelordner für Buchhaltungsmandanten

Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige

Mehr

Umsatzsteuer im Kfz-Inlandsgeschäft

Umsatzsteuer im Kfz-Inlandsgeschäft Rüdiger Weimann Diplom-Finanzwirt, Dortmund Lehrbeauftragter der DHBW Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg Dozent diverser Lehrinstitute Freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen Kfz-Managementseminar

Mehr

Steuern I News I Recht

Steuern I News I Recht Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Voraussetzungen am Beispiel einer CH-Exportsendung via Transitland Deutschland nach Oesterreich

Voraussetzungen am Beispiel einer CH-Exportsendung via Transitland Deutschland nach Oesterreich EU-VERZOLLUNG ODER DIE IDEE MIT DEM TRANSITLAND Ihre Vorteile als Schweizer Exporteur Gleichstellung mit allen anderen EU-Lieferanten Fiskalisch der gleiche Vorgang wie bei einem EU-Lieferanten. Reduzierte

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Title Lieferungen - Gelangensbestätigung

Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Title Lieferungen - Gelangensbestätigung Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Title Lieferungen - Gelangensbestätigung Sub-title Webinar am 16.07.2014 - Anette Groschupp PLACE PARTNER S LOGO HERE European Commission Enterprise and Industry

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung I. Innergemeinschaftliche Lieferung Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in

Mehr

Leistungsausgangsseite: Verkauf

Leistungsausgangsseite: Verkauf 1. Steuerbarkeit 1 I Nr. 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG Unternehmer 2 I UStG Im Inland 1 II UStG Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Rahmen eines Unternehmens 2. Steuerbefreiungen

Mehr

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export

Informations- und Trainingsplattform Zoll.Export Inhalte 1. Steuerliche und rechtliche Einordnung 2. Innergemeinschaftlicher Warenverkehr 3. Drittlands- und Ausfuhrgeschäfte 4. Dienstleistungsverkehr 5. Reihen- und Dreiecksgeschäfte 6. Rechnungsstellung

Mehr

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Beförderungs- und Versendungsnachweis

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Beförderungs- und Versendungsnachweis Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1

Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1 Steuerberaterin Anja Brunnhübner, 56281 Dörth 1 Herr Johannes Popitz im Jahr 1919 in seinem Kommentar zur Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer steht abseits von allen anderen Steuern, sie ist problematischer

Mehr

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen B1) Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:

Mehr

= Rundschreiben Nr. 2/2013

= Rundschreiben Nr. 2/2013 = Rundschreiben Nr. 2/2013 21. Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Rundschreiben gehen wir auf die verschiedenen und vielfältigen Än- derungen im MwSt-Bereich ein, welche mit dem

Mehr

Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010

Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer. Walter Großmann Oktober 2010 Spezialfragen zur italienischen Umsatzsteuer Walter Großmann Oktober 2010 Die wesentlichen Inhalte Allgemeine Hinweise Problematik MwSt-Guthaben Betriebsstätte Reihengeschäfte Registrierung Konsignationslager

Mehr

Umsatzsteuer 2013. Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer. München, 23.09.2013. Sehr geehrte Damen und Herren,

Umsatzsteuer 2013. Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer. München, 23.09.2013. Sehr geehrte Damen und Herren, Brennpunkt Umsatzsteuer 2013 Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer München, 23.09.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, bereits zu Beginn des Jahres hat sich abgezeichnet, dass doch einige ursprünglich

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner 13b G Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 3. Vorgehensweise Leistungsempfänger 4. Details 4.1.

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

sonstigen Leistungen... 417

sonstigen Leistungen... 417 Vorwort... Bearbeiterübersicht... Die Herausgeber/Die Autoren... Abkürzungsverzeichnis... V VII IV XVII Vor 1 Einführung in das deutsche Umsatzsteuerrecht... 1 1 Steuerbare Umsätze... 67 1a Innergemeinschaftlicher

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Kurzanleitung für die Abgabe der Abrechnung über das Mitgliederportal der KV Sachsen

Kurzanleitung für die Abgabe der Abrechnung über das Mitgliederportal der KV Sachsen Kurzanleitung für die Abgabe der Abrechnung über das Mitgliederportal der KV Sachsen Inhaltsübersicht Seite Vorgehensweise zur Abrechnungsabgabe über das Mitgliederportal 1 Informationen zu besonderen

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

USt-Gelangensbestätigung

USt-Gelangensbestätigung Sonderrundschreiben USt-Gelangensbestätigung Neuregelung ab 01. Oktober 2013 BMF-Schreiben vom 16. September 2013 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Die Grundproblematik der innergemeinschaftlichen Lieferung

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher

Mehr

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2 ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5

Mehr

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der

Mehr

Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de.

Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de. ANLEITUNG zur Zusammenfassenden Meldung Abkürzungen: ZM = Zusammenfassende Meldung USt-IdNr. = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UStG = Umsatzsteuergesetz USt = Umsatzsteuer AO = Abgabenordnung BZSt =

Mehr

für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012?

für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012? Umsatzsteuerinformation IST IHR UNTERNEHMEN FIT für den 1. April 2012 bzw. 1. Juli 2012? Neuregelung der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung Änderung der Nachweispflichten bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung

Mehr

Das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren

Das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren Koblenz, im Juni 2011 Das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund häufig gestellter Fragen sehen wir die Notwendigkeit, in einem Rundschreiben über das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Ablauf der

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr