Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

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1 Umgebungslärmrichtlinie Ist die Richtlinie in Deutschland angekommen? Matthias Hintzsche Umweltbundesamt Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg Bundes-Immissionsschutzgesetz a Lärmminderungspläne (1) In Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 2 1

2 Bundes-Immissionsschutzgesetz a Lärmminderungspläne (2) Die Gemeinde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde hat für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete Lärmminderungspläne aufzustellen, wenn in den Gebieten nicht nur vorübergehend schädliche h Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind und die Beseitigung oder Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erfordert. Bei der Aufstellung sind die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. (3) Lärmminderungspläne sollen Angaben enthalten über 1. die festgestellten t und die zu erwartenden Lärmbelastungen, 2. die Quellen der Lärmbelastungen und 3. die vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Verhinderung des weiteren Anstieges der Lärmbelastung Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 3 Stand Lärmminderungsplanung 2001 Stand der Lärmminderungsplanung in 279 deutschen Gemeinden Heinrichs Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 4 2

3 Umgebungslärmrichtlinie 2002 Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht. um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. (Artikel 1) Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen Aktionspläne durch die Mitgliedstaaten Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 5 Umgebungslärmrichtlinie Aktionsplanung 1. Stufe: Stufe: Lärmkartierung 1. Stufe: Stufe: Hauptverkehrsstraßen > 6 Mill. Fahrzeuge / a > 3 Mill. Fahrzeuge / a Haupteisenbahnstrecken > Züge / a > Züge / a Großflughäfen > Bewegungen / a > Bewegungen / a Ballungsräume > Einwohner > Einwohner Öffentlichkeitsbeteiligung Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 6 3

4 Lärmkartierung erste Stufe in Deutschland Straßenverkehr Gemeinden Schienenverkehr Gemeinden Flugverkehr 101 Gemeinden Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 7 Stand Lärmaktionsplanung 2010 Stand LAP Mitteilungen LAP abgeschlossen LAP Entwurf Mitteilungen il LAP 1288 LAP Erfordernis wird geprüft / zurückgestellt / nicht erforderlich Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 8 4

5 1.288 Meldungen zur Lärmaktionsplanung entsprechen 10,3 % der Gemeinden in Deutschland in denen über die Hälfte der Bevölkerung (53,8 %) lebt Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 9 Kartierungsumfang 2. Stufe Ballungsräume: Hauptverkehrsstraßen: km Haupteisenbahnstrecken: km Großflughäfen: Stufe 2007/ Stufe 2012/ Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 10 5

6 Erfolge der Umgebungslärmrichtlinie Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Politik und EU Umweltbelastung Nummer Eins Lärmproblem wird unterschätzt Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 11 Erfolge Umgebungslärmrichtlinie Stärkung des Themas Lärm und Sensibilisierung von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung Verbindliche, wiederkehrende Fristen und Erhebungen Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 12 6

7 Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 13 Begrenzter Einfluss der Kommunen? Oberlungwitz und Hohenstein stoppen Lärmaktionsplanung 04. September 2013 Die Städte Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz unternehmen keine weiteren Schritte zu detaillierten Lärmaktionsplänen. Oberbürgermeister Lars Kluge (CDU) zufolge fehlt es an Perspektiven, geeignete Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Ähnlich sieht das Amtskollege Steffen Schubert (parteilos) in Oberlungwitz. "Uns fehlt die Handhabe, etwas zu ändern." Lärmschutzwände könne die Stadt nicht errichten, eine Temporeduzierung und auch ein Nachtfahrverbot für Lkw auf einer Bundesstraße sind Illusionen. Flüsterasphalt wirke nach den bisherigen Erfahrungen nur bei hohen Geschwindigkeiten, wie sie auf Autobahnen gefahren werden. Was den Bewohnern bleibt, sind Lärmschutzfenster. Für Fördermittel ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zuständig. Der Hohenstein-Ernstthaler Bauamtsleiter Ulrich Weber sieht die Stadt außerstande, an Straßen, für die sie nicht zuständig ist, etwas zu ändern Größtes Potenzial sehen die Akustikexperten bei der Bauleitplanung und beim Stadtumbau Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 14 7

8 Erfolge Umgebungslärmrichtlinie Stärkung des Themas Lärm und Sensibilisierung von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung Verbindliche, wiederkehrende Fristen und Erhebungen Begrenzter Einfluss der Kommunen auf Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Schienenwege und Flughäfen Nicht ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 15 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. BImSchG 47 d (3) Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 16 8

9 Schutz ruhiger Gebiete Artikel 8: Ziel dieser Pläne [LAP] soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. 29 % der Gemeinden haben ruhige Gebiete festgesetzt oder beabsichtigten dies 71 % der Gemeinden setzen keine ruhigen Gebiete fest Häufiger Hinweis: Pflichtkartierung ti der ersten Stufe erlaubt keine Identifizierung von ruhigen Gebieten Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 17 Erfolge Umgebungslärmrichtlinie Stärkung des Themas Lärm und Sensibilisierung von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung Verbindliche, wiederkehrende Fristen und Erhebungen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit als Beitrag zur nachhaltigen Verankerung Schutz ruhiger Gebiete als neues Konzept Begrenzter Einfluss der Kommunen auf Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Schienenwege und Flughäfen Nicht ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 18 9

10 Nationales Recht vs. Umgebungslärmrichtlinie? Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 19 Beteiligte Lärmminderung Bund Länder EU Konditionalkonzept Managementkonzept Lärmminderung Gemeinden Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 20 10

11 Erfahrungen aus der ersten Stufe genutzt Verpflichtung anderer Stellen Daten bereitzustellen und ggf. zu erheben 47 c BImSchG (2a) Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, den für die Ausarbeitung von Lärmkarten zuständigen Behörden folgende für die Erarbeitung von Lärmkarten erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen: 1. Daten zur Eisenbahninfrastruktur und 2. Daten zum Verkehr der Eisenbahnen auf den Schienenwegen. Mitwirkung der Bahn bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen 47 d BImSchG (2a) Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, an der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe der Haupteisenbahnstrecken und für Ballungsräume mit Eisenbahnverkehr mitzuwirken Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 21 Erfahrungen aus der ersten Stufe genutzt EBA als zuständige Behörde für LAP an Schienenwegen 47 e BImSchG (4) Abweichend von Absatz 1 ist ab dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn- Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit. Harmonisierung der Berechnungsmethoden 43 BImSchG (1) Der in den Rechtsverordnungen zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 Dezibel (A) ist ab dem 1. Januar 2015 und für Schienenbahnen ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzuwenden Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 22 11

12 Erfahrungen aus der ersten Stufe genutzt Absenkung der Lärmsanierungswerte Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR Auslösewerte an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten Tag 67 db(a), Nacht 57 db(a) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten Tag 69 db(a), Nacht 59 db(a) Lärmkarten als Entscheidungsgrundlage für Anordnung von Maßnahmen (keine Neuberechnung nach RLS-90) bspw. Kooperationserlass Baden-Württemberg Ermittlung durch einfache Umrechnungen Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 23 Erfolge Umgebungslärmrichtlinie Stärkung des Themas Lärm und Sensibilisierung von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung Verbindliche, wiederkehrende Fristen und Erhebungen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit als Beitrag zur nachhaltigen Verankerung Schutz ruhiger Gebiete als neues Konzept Begrenzter Einfluss der Kommunen auf Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Schienenwege und Flughäfen Nicht ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten Unterschiedliche Berechnungen (Kartierung - Aktionsplanung) oft noch notwendig Zu allgemeine Regelungen können zum Nichtstun führen Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 24 12

13 Bausteine der Umgebungslärmrichtlinie Information Lärmkartierung der Öffentlichkeit Beteiligung der Aktionsplanung Öffentlichkeit Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Matthias Hintzsche matthias.hintzsche@uba.de t h Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg 26 13

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