Niederschrift. b) es fehlten die Stadtverordneten Derichs, Hohnen, Siegberg, Marx, Lenzen
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- Viktoria Rothbauer
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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg vom 8. Dezember 2008 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses in Heinsberg Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren unter dem Vorsitz der Stadtverordneten Florack a) die Stadtverordneten Bornheim, Houben H., Jakobs, Kehren, OeHers, Randerath, Rebig, Schmitz (für Frenken), Schößler b) es fehlten die Stadtverordneten Derichs, Hohnen, Siegberg, Marx, Lenzen c) von der Verwaltung als Schriftführer Erster Beigeordneter Dieder, Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber, Stadtoberverwaltungsrat Rademächers Tagesordnung 1. Anregung der Interessengemeinschaft Erpen-Dorath e. V. (A) 2. Anfragen nach 18 der Geschäftsordnung Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Punkt 1: Anregung der Interessengemeinschaft Erpen-Dorath e. V. (A) Mit Schreiben vom 4. August 2008 hat die Interessengemeinschaft Erpen Dorath e.v., vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, gemäß 24 GO NRWeine Anregung zur Errichtung einer 30 km Zone in Erpen vorgetragen. Diese ist als Anlage beigefügt.
2 - 2 - Für die Behandlung einer Anregung nach 24 GO NRW ist grundsätzlich der Rat zuständig, wobei die Erledigung gemäß 13 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Heinsberg und seine Ausschüsse dem Beschwerdeausschuss übertragen ist. Gemäß 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW muss jedoch die Zuständigkeit anderer Gemeindeorgane berücksichtigt werden. Zuständig für die Anordnung einer Tempo 30-Zone als Geschäft der laufenden Verwaltung ist der Bürgermeister. Daher hat der Beschwerdeausschuss die Anregung an den Bürgermeister als zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen und kann eine Empfehlung aussprechen. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo 30-Zone gemäß 45 Abs. 1c StVO, 45 VwV-StVO, XI erfüllt der Ortsteil Erpenjedoch nicht. 45 Abs. lc Satz 1 StVO sieht vor, dass Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden können. Erpen ist ein kleiner Ort, die typische Situation eines Wohngebietes mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte oder hohem Querungsbedarf der Straße liegt nicht vor. Die Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte in Erpen ist nicht anders zu beurteilen als in jedem Ort mit vergleichbarer Größe. Würde in Erpen eine Tempo 3D-Zone angeordnet, könnte dies von jeder anderen Ortschaft in Heinsberg ebenfalls verlangt werden. Dies würde zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs in Heinsberg führen. Die Straßenverkehrsordnung hat jedoch unter anderem zum Ziel em leistungsfähiges, den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehres und des Wirtschaftsverkehres entsprechendes Vorfahrtsstraßennetz sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist die Notwendigkeit der Anordnung einer Tempo 30 Zone in Erpen bereits ausgeschlossen. Darüber hinaus legt 45 VwV-StVO, XI, Nr. 2 fest, dass Zonen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort m Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist, weil die Beschränkung vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer dienen soll. Die Straße, für die die Interessengemeinschaft Erpen Dorath die Anordnung einer Tempo 30-Zone anstrebt, ist die durch Erpen
3 - 3 - führende Hauptstraße. Sie stellt die Hauptverkehrsstraße für diesen Ort dar und dient mehr oder weniger allein dem Durchgangsverkehr und ist damit für diesen von großer Bedeutung. Daher würde die Anordnung einer Tempo 30-Zone in Erpen auch diesbezüglich den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung bzw. der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift zuwiderlaufen. Nach einer kurzen Aussprache wurde einstimmig beschlossen, den Antrag an den Bürgermeister zu verweisen mit der Empfehlung, ihn abzulehnen. Punkt 2: Anfragen nach 18 der Geschäftsordnung Anfragen nach 18 der Geschäftsordnung lagen nicht vor. /2<- /' (~ 4 l(lf!ft ' ~l~rack L) Vorsitzende Iu-/-J Rademächers Schriftführer
4 E. Interessengemeinschaft Erpen - Dorath e. V. Posrnnschrift: Interessengemeinschaft Erpen - Dorath c. V. Heinz Ohlenforst, Erpen 12 a, An den Rat der Stadt Heinsberg Herrn Bürgermeister loseroffergeld 1. Vorsitzender: Kurt Schröder Erpen 16'L Tel /21073 GeschäftsfUhrer: Heinz Ohlenforst Erpen 12 a Tel /23511 Erpen, den 04. August 2008 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister Offergeid. Die Interessengemeinschaft Erpen / Dorath e. V., vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, möchte gemäß 24 GO NRW eine Anregung zur Verbesserung der Verkehrssituation in unserer Ortschaft vortragen, nachdem nach Gesprächen mit unterschiedlichen Funktionsträgem der Stadt keine ftir uns ausreichende Maßnahmen in Erwägung gezogen wurden. Wir bitten Sie, unsere Anregung gemäß den kommunalrechtlichen Grundlagen zu behandeln. Mit freundlichen Gmßen / ' V. /-: c--c~ r.c-e----'!:--j I. Vorsitzender Geschäftsführer Kreissparkasse Heinsberg Kto. Nr BLZ Raiffeisenbank Heinsberg Kto. NT BLZ
5 Interessengemeinschaft Erpen - Dorath e. V. Betr.: Anregung an den Rat der Stadt Heinsberg zur Errichtung einer 30 km Zone in Erpen Es fahren viele Leute mit überhöhtem Tempo durch Erpen, die Erpen als Abkürzung für den Weg zur Arbeit in Richtung Heinsberg über den Wirtschaftsweg, bzw. die Verbindungsstraße nach Schfeiden nutzen. Dies hat in den vergangenen Jahren, zu bestimmten Zeiten, sogar erheblich zugenommen. Am Anfang und 'Ende des Dorfes ist die Seitenstraße bzw. der Feldweg schlecht einzusehen, dies gilt auch für die Dorfmitte (da die Häuser hier direkt am Straßenrand stehen). Somit entsteht eine erhebliche Unfallgefahr für die Bevölkerung und vor allen Dingen für die Kinder, wenn mit Tempo 50 bzw. mit einer leider immer öfter auftretenden Geschwindigkeitsüberschreitung durch das Dorf gefahren wird. Gefahrenquellen werden zu spät lokalisiert und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis ein schlimmer Unfall passiert. Es fahren viele Radfahrer durch Erpen, da der Feldweg von Erpen nach Heinsberg landschaftlich attraktiver ist, als z.b. durch Scheifendahl zu fahren. Diese Radfahrer sind auch gefährdet, da es keinen Radweg in Erpen gibt und die Straße nicht sehr breit ist. Es ist kein öffentlicher Gehweg vorhanden, somit sind die FUßgänger erheblich gefährdet, da sie einem anrasenden Auto nicht ausweichen können Durch Erpen führt keine Straße des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landesoder KreisstraBe), deshalb steht der Einrichtung einer Tempo 30 Zone laut 45 Abs. 1c StVO nichts im Wege. Beim Dorf Erpen handelt es sich um eine reine Wohnsiedlung mit einigen landwirtschaftlichen Gehöften. Es spricht auch für die Bauern nichts dagegen, da seit dem nach 39 Abs. 1a StVO der Verkehrsordnung keine Einengung mehr gemacht werden muss, damit eine Tempo 30 Zone entstehen kann. So können auch die Bauern und der Schulbus weiterhin mit den Traktoren/Bus durchfahren ohne eine Einengung befürchten zu müssen. Wir möchten nicht warten (und wir hoffen Sie auch nicht) bis etwas Ähnliches passiert wie in Waldenrath (wo eine Frau von einem Auto erfasst wurde und starb... (danach wurde übrigens eine Tempo 30 Zone eingerichtet!» Aus diesen Gründen mächten wir Sie bitten an den Ortseinfahrten von Erpen ein Zone 3D-Schild aufzustellen und die Straße beim Einfahren ins Dorf mit einer 30 zu markieren. Es gibt unsererseits keine Gegenargumente für Zone 30, alle Argumente sprechen dafür und auch der Gesetzgeber lässt das zu.
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