Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen. Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen
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- Kilian Raske
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2 KWAG Rechtsanwälte Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen - zur Zeit rund 3700 aktive Verfahren - über 500 Fonds verschiedener Assetklassen unter Beobachtung im DAX gelisteten Zertifikaten Opfer der Finanzmarktkrise - Datenbank mit Fonds, rund 900 Schiffsfonds in Sanierung
3 MPC Lebensversicherungsfonds Anspruchsgrundlagen für Kapitalanleger - Jens-Peter Gieschen Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
4 Gliederung 1. Problem I: Abweichung beim Einkauf 2. Problem II: Abweichung bei der laufenden Verzinsung 3. Bisheriges Ausschüttungsdefizit 4. Prospektierte vs. tatsächliche Ausschüttung 5. Weichkosten im Verhältnis zum Eigenkapital 6. Aktuelle Prognosen MPC 7. Anspruchsgrundlagen 8. Beraterhaftung 9. Aktuelle Urteile 11. Verjährung 12. Ergebnis der Haftungsklagen
5 Problem I: Abweichung beim Einkauf Abweichung Einkaufspreisvorteil Aufgebautes Vermögen Möglicher Kaufpreis Rückkaufswert Beitrag Jahre
6 Problem II: Abweichung bei der laufenden Verzinsung 8,00 % Abweichung laufende Verzinsung 7,50 % 7,00 % 6,50 % 6,00 % 5,50 % 5,00 % 4,50 % Leben Plus 1 Leben Plus Leben Plus 4 Leben Plus 5 Leben Plus Leben Plus Spezial 1 Leben Plus Spezial 2 4,00 % 3,50 % Laufende Verzinsung Jahre
7 Bisheriges Ausschüttungsdefizit Fondsname Bisheriges Ausschüttungsdefizit MPC Rendite-Fonds Leben Plus I MPC Rendite-Fonds Leben Plus II MPC Rendite-Fonds Leben Plus III MPC Rendite-Fonds Leben Plus IV MPC Rendite-Fonds Leben Plus V MPC Rendite-Fonds Leben Plus VI MPC Rendite-Fonds Leben Plus VII MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus I MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus III MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial I MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial II MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial III MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial IV MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V 58,27 % 59,86 % 67,57 % 56,12 % 46,58 % 63,86 % 100 % 94,83 % 100 % 100 % 62,87 % 59,17 % 34,43 % 50,72 % 66,2 %
8 Prospektierte vs tatsächliche Ausschüttung Fondsname MPC Rendite-Fonds Leben Plus I MPC Rendite-Fonds Leben Plus II MPC Rendite-Fonds Leben Plus III MPC Rendite-Fonds Leben Plus IV MPC Rendite-Fonds Leben Plus V MPC Rendite-Fonds Leben Plus VI MPC Rendite-Fonds Leben Plus VII MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus I MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus III MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial I MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial II MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial III MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial IV MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V Prospektierte Ausschüttungen bis heute 32,18 % 61,97 % 61,97 % 38,51 % 26,86 % 47,59 % 2,01 % 17,05 % 16,11 % 6,65 % 57,01 % 46,49 % 20,66 % 3,05 % 3,7 % Tatsächliche Ausschüttungen bis heute 13,43 % 24,84 % 20,07 % 16,9 % 14,35 % 17,19 % 0 % 0,88 % 0 % 0 % 21,16 % 18,97 % 13,55 % 1,5 % 1,25 %
9 Weichkosten im Verhältnis zum Eigenkapital Fondsname Weichkosten in Mio Eigenkapital in Mio Weichkosten in % zum EK MPC Rendite-Fonds Leben Plus I 5,48 28,2 19,43% MPC Rendite-Fonds Leben Plus II 9,7 47,65 20,35% MPC Rendite-Fonds Leben Plus III 9,7 47,65 20,35% MPC Rendite-Fonds Leben Plus IV 46,1 126,1 36,55% MPC Rendite-Fonds Leben Plus V 37, ,32% MPC Rendite-Fonds Leben Plus VI 37, ,32% MPC Rendite-Fonds Leben Plus VII 41, ,76% MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus I 6, ,89% MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II 10,925 51,5 31,19% MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus III 10, ,90% MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial I 2, ,60% MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial II 2, ,93% MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial III 3, ,64% MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial IV 1, ,62% MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V 4, ,01%
10 Aktuelle Prognosen von MPC Herr Glasl (Geschäftsführer Fondsgesellschaften bei MPC) am : Alle Lebensversicherungsfonds werden es nicht schaffen, das eingezahlte Kapital vollständig zurückzuführen. Von Seiten der Geschäftsführung wird von einem maximalen Rückfluss von 60-90% des eingesetzten Kapitals ausgegangen, die Schäden für die Anleger können aber noch größer werden.
11 Aktuelle Prognosen von MPC MPC Leben Plus % MPC Leben Plus III 67 % MPC Leben Plus V 81% MPC Leben Plus VI 81% MPC Leben Plus VII 68 % MPC Leben Plus Spezial % Britische Leben Plus II % jeweils ohne Agio
12 Dr. Peters Lebensversicherungsfonds Lebensversicherungsfonds Nr Investition in amerikanische Lebensversicherungen - Gutachten und Statistiken zur Lebenserwartung entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. - Totgesagte leben länger. - Keine Rückflüsse aus Lebensversicherung. - Zeitliche Begrenzung der Fonds - Kapitalerhöhung./. Verkauf von Policen.
13 Anspruchsgrundlagen Die Grundlage für eine erfolgreiche Klage sind Informationen, bei deren Kenntnis Sie die Beteiligung nicht eingegangen wären. Sie als Anleger können im Zusammenhang mit Ihrer Anlageentscheidung falsch oder nicht ausreichend informiert worden sein.
14 Beraterhaftung Neben der Prospekthaftung gibt es die individuelle Beratungshaftung, wenn ein (meistens stillschweigend abgeschlossener) Beratungsvertrag verletzt wird und dadurch keine anleger- und anlagegerechte Beratung erfolgte. Die Beraterhaftung verjährt zum Ende des dritten Jahres ab Kenntnis.
15 Beratung mittels Prospekt Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Prospektübergabe (LG Essen, Urteil v Az.: 19 O 190/10). Grundsätzlich ist die Aufklärung mittels Prospektes möglich (BGH, Urteil v III ZR 145/06; BGH, Urteil v XI ZR 320/06). Prospekt muss aber so rechtzeitig vor dem Erwerbsgeschäft überreicht werden, dass der Anleger sich mit dem Inhalt vertraut machen kann.
16 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung BGH-Beschluß vom (XI ZR 510/07) (Kick-Back-Rechtsprechung) Bei der Offenlegung von Rückvergütungen geht es um die Frage, ob eine Gefährdungssituation für den Kunden geschaffen wird. Deshalb ist es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe.
17 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung Urteil des BGH vom (XI ZR 586/07) Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger im Übrigen die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte. Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen.
18 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung Beschluß des BGH vom (XI ZR 191/10) Aufklärungspflicht über kick-back unabhängig davon, aus welcher offen ausgewiesenen Quelle die Vergütung bezahlt wird.
19 Aktuelle Urteile zur Beraterhaftung Urteil des BGH vom 8. Mai 2012 (XI ZR 262/10) Die Beweislastumkehr greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung. Aus dem Einverständnis mit Provisionszahlungen bei Wertpapiergeschäften kann nicht auf Einverständnis mit Rückvergütungen bei geschlossenen Fonds gefolgert werden.
20 Verjährung Schaden entstanden mit Erwerb der Beteiligung Daher lief zum genannten Datum die zehnjährige Verjährungsfrist des 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB für jede vor dem platzierte geschlossene Fondsanlage ab. Kenntnis von Schaden und Schädiger?
21 Ergebnis der Haftungsklagen Klagen auf Rückabwicklung der Fonds-Beteiligung führen im Erfolgsfall zur Rückzahlung des eingesetzten Kapitals einschließlich Zinsen zur Befreiung von der Kreditschuld aus dem fremdfinanzierten Teil zum Wegfall der Kommanditisteneigenschaft und so insgesamt zur Vermeidung jedweder Verluste aus der missliebigen Beteiligung.
22 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 2012
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