Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz in den Raumordnungsplänen ein Ländervergleich
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- Dennis Bruhn
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1 TU Kaiserslautern, Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Manuela Gretzschel Technische Universität Kaiserslautern Fachbereich A/RU/BI Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft Fachgebietsinhaber: Prof. Dr. Robert Jüpner Inhalt 1. Einleitung 2. Übersicht über die Aktualität/Stand der LEP 3. Vergleich der Ziele und Grundsätze zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutz 4. Empfehlungen (auch aus ELLA-Strategie) & Ausblick 2 1
2 Einleitung Schwere Hochwasserereignisse und große Schäden in letzten 10 Jahren Paradigmenwechsel von Sicherheitsgesellschaft in Risikokultur Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen 5-Punkte-Programm der Bundesregierung (Sept. 2002): Den Flüssen mehr Raum geben. Artikelgesetz Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (Mai 2005) Geplante EU-Hochwasserrichtlinie (Entwurf Feb. 2007): chlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Große Bedeutung der Raumordnung, da diese durch Flächenvorsorge großen Anteil an vorbeugenden Hochwasserschutz hat Vortrag zum LEP-Vergleich ist Bestandteil der Studie innerhalb des ELLA-Ergänzungsprojektes (Auftrag MLV) 3 Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen Handlungsempfehlungen der MKRO (2000) Überschwemmungsbereiche Überschwemmungsgebiete nach 31b WHG Rückgewinnbare/ zusätzliche Überschwemmungsfläche Definition: Gebiete, die außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach 31b WHG liegen und nicht wasserrechtlich gesichert sind oder gesichert werden können, die aber aufgrund ihrer Bedeutung als rückgewinnbare Retentionsraum regionalplanerisch zu sichern ist. Übrige Überschwemmungsbereiche Definition: Als übrige Überschwemmungsbereiche werden die überschwemmungsgefährdeten Gebiete bezeichnet, die aufgrund der vorhandenen Bebauung oder weil sie über die festgelegten Grenzen der Überschwemmungsbiete nach 31b WHG hinaus gehen und nicht als solche gesichert werden können, aber aufgrund des Risikos einer Überschwemmung in die regionalplanerisch dargestellten Überschwemmungsbereiche einbezogen werden sollen. Vorgeschlagenes Instrument Vorranggebiet Vorranggebiet, ggf. Vorbehaltsgebiet Vorbehaltsgebiet Handlungsempfehlungen wurden weitestgehend im Artikelgesetz berücksichtigt 4 2
3 Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen Artikelgesetz mit Änderung WHG BauGB ROG - ( 31b) Verschärfung Vorranggebiete - ( 31c) Einführung überschwemmungsgefährdete Gebiete - ( 246) Neubekanntmachung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten in den Flächennutzungsplänen - ( 2) Durchführung des vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland; Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsflächen - ( 7) Gewährleistung des vorbeugenden Hochwasserschutzes durch Freiräume; Festlegung in Raumordnungsplänen: raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes nach dem WHG 5 Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen EU-Hochwasserrichtlinie 1. Bewertung des Hochwasserrisikos 2. Erstellung von Hochwasserrisikokarten 3. Erstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement 6 3
4 Stand der LEP in Deutschland Betrachtung der Stadtstaaten In Bremen und Hamburg übernimmt FNP die Funktion des LEP vorb. HWS spielt nicht enthalten Keine Berücksichtigung im LEP-Vergleich Berlin: gemeinsame Landesplanung mit Brandenburg 1995 FNP Hamburg FNP Bremen Entwurf Entwurf Stand der LEP in Deutschland Weitere Bundesländer 2005 Unterschiedliche Aktualität der LEP 3 LEP befinden sich in Neuaufstellung NRW ist einziges BL mit nicht aktualisiertem LEP (1995), ohne Neuaufstellungsphase Entwurf Entwurf Aktueller Stand LEP LEP in Neuaufstellung
5 Vergleich der Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz Vorgehensweise Vergleich von Zielen und Grundsätzen, keine Begründungen Ergebnisse Sehr unterschiedliche Festlegungen Instrumente Inhalt Umfang 9 Vergleich der Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Rückhaltevermögens Bsp. 1: Festlegung Maßnahmen zur Verbesserung (natürlichen) Wasserrückhaltevermögen ist teils als Ziel, teils als Grundsatz formuliert Ziel Grundsatz Ziel Grundsatz Grundsatz 10 5
6 Vergleich der Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz Standortsicherung technischer Hochwasserschutz Bsp 2.: Festlegung zur vorsorgenden Standortsicherung für den technischen Hochwasserschutz (Talsperren, Polder, Deichrückverlegungen) als Vorranggebiet als Vorbehaltsgebiet als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Nicht vorhanden VBG VRG VRG VRG/VBG VRG/VBG VRG 11 Ausweisung Vorranggebiete (VRG) Hochwasserschutz In 11 der 13 LEP werden VRG Hochwasserschutz ausgewiesen In NRW und Hessen: nur allgemeine Formulierung der Ziele der Standortsicherung bedeutsamer Räume für den Hochwasserschutz (keine VRG) Vorgaben für Vorranggebiete Hochwasserschutz überwiegend als Ziel formuliert Ausweisung VRG HWS 12 6
7 Ausweisung Vorbehaltsgebiete (VBG) Hochwasserschutz In 8 der 13 LEP in den Zielen und Grundsätzen festgelegt Werden überwiegend als Grundsatz formuliert weitergehende Konkretisierung durch Regionalplanung Überraschend: LEP in Bayern von keine Festlegung zur Ausweisung potenziell gefährdeter Gebiete oder Vorbehaltsgebiete Ausweisung VBG HWS 13 Handlungsfelder der Raumordnung a)sicherung vorhandener Rückhalteräume/Freihalten von Überschwemmungsgebieten b)wiederherstellung ehemaliger Rückhalteräume/ Polder c) Rückhalt von Niederschlagswasser in der Fläche d)hochwasservorsorge (Flächen-, Bau-, Verhaltensvors.), Minderung Schadenspotenziale e)flächen-/standortsicherung für technischen Hochwasserschutz sehr konkrete und umfangreiche Festlegungen im LEP B-W, B-BB, NI, S-H, SN, TH - In Bezug auf Erfüllung der Handlungsfelder der RO - unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausführliche LEP 14 7
8 Inhalte und Formulierung der Festlegungen Festlegungen für Überschwemmungsgebiete bzw. VRG aus 13 LEP Sicherung der Gebiete in RP (HQ 100 ) Erhalt Überschwemmungsbereiche (Rückhalt) Freihaltung von abflusshemmenden Nutzungen und Bauwerken (insbesondere Auen) Standortgerechte Boden-/Landnutzung Maßnahmen zur Verbesserung (natürlichen) Wasserrückhaltevermögen Erhalt und Entwicklung naturraumtypischer Strukturen zur Abflussverzögerung (z. B. Auewäldern) Synergieeffekte: bed. Funktion für Natur und Landschaft, ökol. Verbund Reduzierung von HW-Spitzen durch zusätzliche abflusshemmende und landschaftsökologische Maßnahmen (DRV, naturnahe Gewässerentwicklung, Rückhaltebecken) Niederschlagswasserversickerung vor Ort Kompensation von Flächen, falls notwendige Bauwerke in Vr errichtet wurden Umwandlung von Acker- in Grünland Kein HWS für landwirtschaftliche Flächen Minimierung von Schäden/Vermeidung zusätzlicher Schäden Risikovorsorge angestrebt Ausweisung Vr (evtl. Vb) zum Schutz der bisher besiedelten Bereiche orgende Standortsicherung für Talsperren, Polder, DRV (zusätzl. Wasserrückhalt) Handlungs felder RO FlSi-THWS LEP LSA Z, Vr Z, Vr Z Z Z, Vr Z Z, Vr (Z, Vr) FlSi-THWS 15 Inhalte und Formulierung der Festlegungen Festlegungen für überschwemmungsgefährdete Gebiete bzw. VBG Darstellung potenziell gefährdeter Flächen Keine Ausweisung neuer Baugebiete bzw. Freihalten von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere Bebauung Nur Siedlungsentwicklung in innerörtl. Bereichen Dienen der Sicherung und Rückgewinnung von natürlich Überschwemmungsflächen Prüfung der Rücknahme der Bebauung u. a. konfligierender Nutzungen Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft Vermeidung von Verschärfungen des Hochwasserabflusses (Schrittweise) Minderung der Gefährdung und Schadensrisiken Beitrag zur Risikovorsorge Handlungs felder RO LEP LSA : Sicherung vorhandener Rückhalteräume/Freihalten von Überschwemmungsgebiete : Wiederherstellung ehemaliger Rückhalteräume/ Polder (DRV, Polder) : Rückhalt von Niederschlagswasser in der Fläche : Hochwasservorsorge (Flächen-, Bau-, Verhaltensvorsorge), Minderung der Schadenspotenziale FlSi-THWS: Flächen-/Standortsicherung für technischen Hochwasserschutz 16 8
9 Empfehlungen für Neuaufstellung LEP in Sachsen-Anhalt und Wirkungen Empfehlung für LSA Konkretisierung und Verschärfung der Ziele für Vorranggebiete HWS (Ergänzung um weitere Ziele und Grundsätze bezüglich der Handlungsfelder der RO) Wirkung Klarere Regelungen und bessere Begründungen führen zu größerem Verständnis und Problembewusstsein Ausweisung von überschwemmungsgefährdeten Gebiete (bei Extremhochwasser) mit Instrument Vorbehaltsgebiete Ausweisung von Hochwasserstehungsgebieten als Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen Berücksichtigung von vermehrten Extremhochwassern (Klimaveränderung); Verringerung des Schadenspotenzials Verringerung des Gefährdungspotentials, Schadensminderung Anpassung an neue Begriffe der Risikokultur (z. B. deichgeschützte Gebiete in hochwassergefährdete Gebiete ) Erhöhung des Problembewusstseins 17 Zusammenfassung/Ausblick Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz und rechtliche Vorgaben sind sehr uneinheitlich umgesetzt in den LEP, Gründe: - unterschiedliche Aktualität (und gesetzliche Basis) der LEP - Großer Ermessenspielraum, Unterschiede in der naturräumlichen Situation - Ergebnis des Abwägungsprozesses nach Öffentlichkeitsbeteiligung (Problembewusstsein und Interesse der Beteiligten) Vorranggebiete HWS: in 11 der 13 LEP ausgewiesen, z. T. umfangreich Vorbehaltsgebiete HWS (v. a. potenzielle Überflutungsbereiche): in 8 der 13 LEP ausgewiesen Fazit: LSA hat mit LEP-Neuaufstellung einmalige Chance, umfangreiche Hochwasservorsorge zu betreiben und die rechtlichen Vorgaben konsequent umzusetzen - Nutzung der HW-Sensibilisierung durch die vergangenen Elbehochwasser 18 9
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