Stadtumbau West Märkisches Viertel. Projekt D.4.4 Hauptwege - Nebenwege. 1. Anlass

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1 Stadtumbau West Märkisches Viertel Projekt D.4.4 Hauptwege - Nebenwege Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Leistungen nach HOAI für die Leistungsphasen 1-8 für den Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes im 1. Anlass Der Senat hat mit Beschluss vom 6. Januar 2009 das Märkisches Viertel gemäß 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet förmlich festgelegt. Die Umsetzung der Stadtumbaumaßnahmen obliegt dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Das große Grünangebot ist für das Märkische Viertel ein wichtiger Standortfaktor und bietet große Potentiale der Aufwertung. Da der Anteil der öffentlichen Flächen am Grünraumangebot relativ gering ist, ist der Mitteleinsatz in diesen Bereichen in konzentrierter Weise möglich. Hauptaugenmerk bildet dabei die Erneuerung des Fuß- und Radwegesystems. Bereits im Jahr 2011 hat der Bezirk Reinickendorf zur Vorbereitung von Projekten im weit verzweigten Netz der Grünanlagen und Fußwegeverbindungen ein Rahmenkonzept Landschaftsraum erarbeiten lassen, das als Grundlage dient. Mit dem vorliegenden Rahmenkonzept, das die zu bearbeitenden Teilbereiche bereits festlegt, und der Vermessung dieser durch das Bezirksamt sind umfangreiche Vorleistungen erfolgt. In zwei zurückliegenden Projekten wurden bereits die ersten Wegeabschnitte im nach einfachem Standard ausgebaut und erneuert. Zwei weitere Bauabschnitte, die in zwei nachfolgenden Projekten umgestaltet werden sollen, befinden sich gerade in der Planung und sollen in 2017 baulich umgesetzt werden. Hierfür wurden die Ausschreibungen der Planungsleistungen bereits durchgeführt. In dem nunmehr vorliegenden Projekt soll auf Grundlage des Rahmenkonzeptes zur weiteren Verbesserung der Orientierung und Ausgestaltung der Wege ein weiterer Bauabschnitt mit fünf Teilbereichen folgen. (s. Übersichtsplan im Anhang) Zu diesem Zweck erfolgt die Ausschreibung. Weitere Informationen zum Stadtumbau im sowie seinen Zielen und Projekten können dem Internet unter Viertel html entnommen werden.

2 Die Dokumentation zum Rahmenkonzept Landschaftsraum sowie darüber hinausgehende Informationen können unter t-landschaftsraum html abgerufen oder gesondert bei S.T.E.R.N. GmbH, Frau Truttmann telefonisch Tel oder per mail abgefordert werden. 2. Aufgabenstellung und Leistungen Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes Landschaftsraum und des Fördermittelbudgets ergeben sich für dieses Projekt fünf Teilbereiche mit einer Gesamtlänge von ca Metern und einer zusätzlichen Platzfläche von m 2 vor der Lauterbach-Sporthalle. Die vorhandenen Wege sind auszubauen sowie barrierearm und orientierungsfreundlicher auszugestalten. Die bisherige Gestaltung der Wege der vorherigen Bauabschnitte dient als Grundlage für die noch zu erneuernden Wege. Der Platz vor der Lauterbach-Sporthalle ist eine wichtige Schulwegeverbindung vom Senftenberger Ring und im desolaten Zustand. In einem ersten Schritt sollen drei Alternativen untersucht werden: 1. Erneuerung des Platzes und der Zuwegung nach einfachen Standards, 2. Erneuerung und Qualifizierung der Platzfläche und Zuwegung sowie 3. Neugestaltung der Platzfläche und Zuwegung. Die Betrachtung der Varianten soll unter wirtschaftlichen Aspekten, bspw. Kosten, Zeit, Haltbarkeit, Risiken erfolgen. Der detaillierte Maßnahmenkatalog ist im Rahmen der Planung zu erarbeiten. Derzeit sind absehbar: Erneuerung von Wegen in Abschnitten Ausbau der Wege in Asphaltbauweise Wegebegleitgrün Maßnahmen zur besseren Orientierung Ergänzungen von Mobiliar für den Aufenthalt sowie von Beleuchtung Erneuerung des Eingangsbereichs vor der Lauterbach-Sporthalle einschließlich der Zuwegung zur Lauterbach-Schule in Varianten Leistungsumfang, Finanzierung und Kosten Die Förderbedingungen sehen bei allen Vergaben ein konkurrierendes Verfahren vor. Das Angebot ist für die Leistungsphasen 1-8 nach HOAI für Freianlagen mit anrechenbaren Baukosten in Höhe von 2

3 maximal netto zu kalkulieren. Für die Kalkulation ist die Honorarzone III Mindestsatz heranzuziehen. Die besonderen Leistungen für die Machbarkeitsstudie sind detailliert aufgeschlüsselt darzustellen. Die bauliche Umsetzung soll in 2017 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel in zwei Losen erfolgen (Priorität 1-3 und Priorität 4-5). Die Planungsmittel stehen im Jahr 2017 bereit. Die Leistungsphasen 1-5 HOAI müssen bis spätestens März 2017 erbracht werden. Das Rahmenkonzept Landschaftsraum und die Übersicht über den 5. Bauabschnitt mit Kennzeichnung der Teilbereiche stellen dabei den Ausgangspunkt für die Bearbeitung dar. Die Vermessung der zu bearbeitenden Teilbereiche wird durch das Bezirksamt vorgenommen. Die bauliche Durchführung soll in 2017 gestartet, fertig gestellt und abgerechnet werden. Die Planung ist dem zur Verfügung stehenden gedeckelten Budget anzupassen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Rahmen der Leistungsphase 2 sind für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen verschiedene Varianten der Ausführung zu prüfen und hinsichtlich ihrer Kosten für Bau sowie Betrieb und bauliche Unterhaltung gegenüberzustellen. Im Dialog mit dem Auftraggeber ist sodann unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsaspekte die Wahl der Ausführung zu treffen und zu erläutern. Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung ist schriftlich zu dokumentieren. Abschlussdokumentation Zum Abschluss des Projektes, spätestens mit der letzten Rechnung, ist eine Dokumentation des Projektverlaufs, der Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit und Fotos von Beginn bis Ende zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dies erfolgt in dreifacher Papierausführung und digital spätestens bis zum Referenzen und Qualifikation Bitte fügen Sie folgende Angaben der Angebotsabgabe bei: 1. Welche Mitarbeiter werden mit dem Projekt beschäftigt und welche Berufserfahrung können diese vorweisen? 2. Welche Referenzen können Sie für die genannte Aufgabenstellung nachweisen, welche vergleichbaren Projekte hat ihr Büro umgesetzt? 3

4 3. Welche Erfahrungen haben Sie in der Durchführung und Abwicklung von Städtebauförderprojekten? 4. Sonstiges Aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets ist die Einhaltung der Kosten unabdingbar. Die Kosten des Projektes sind daher über die gesamte Dauer des Verfahrens streng zu beobachten, ihre Einhaltung ist zu gewährleisten. Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Reinickendorf, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, Fachbereich Gartenbau und dem Gebietsbeauftragten für den Stadtumbau im (S.T.E.R.N. GmbH). Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen bzw. finden bei einem möglichen Vertragsabschluss Anwendung (siehe Anlage 1-6): 1. Eigenerklärung (Wirt 321) 2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) 3. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Wirt 323) 4. Eigenerklärung zur Frauenförderung (Wirt 359) 5. Einverständniserklärung Zuschlags- und Bindefrist 6. Eigenerklärung 6 V VOL/A Wir weisen darauf hin, dass bei Abgabe des Angebotes eine Binde- und Zuschlagsfrist bis vorgesehen ist (siehe Anlage 5). 5. Plandarstellung und Berichtsabgabe Die Plangraphiken sind ausgedruckt in dreifacher Ausfertigung sowie im Dateiformat *.dxf sowie als *.pdf digital zur Verfügung zu stellen. Es ist ein Abschlussbericht mit einer Dokumentation der Planungsschritte ebenfalls in dreifacher Ausfertigung abzugeben. 4

5 6. Auftragserteilung Der Auftraggeber behält sich vor, nur Teile der angebotenen Leistungen zu beauftragen. 7. Zeitplan Angebotsabgabe: bis um Uhr Bindefrist: evt. Bieterauswahlgespräch am Auftragserteilung Januar 2017 Leistungsphase 1-5 HOAI bis März 2017 Abrechnung der Leistungsphasen 1-5 HOAI bis Ende April 2017 Leistungsphase 6-8 HOAI, Fertigstellung bis Angebotsverfahren Die Angebote sind in einem neutralen und verschlossenen Umschlag bis zum Uhr, beim Bezirksamt Reinickendorf,, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz,, vorzulegen. Der Umschlag ist mit dem gut sichtbaren und deutlich hervorgehebenen Hinweis zu versehen: "Angebot Projekt D.4.4 Hauptwege Nebenwege - Leistungen nach HOAI für die Leistungsphasen 1-8. Zu öffnen erst am , Uhr (Stellenzeichen Stapl För4) Die Binde- und Zuschlagsfrist endet am Als Nachweis der fristgemäßen Abgabe gelten: a) bei Angeboten, die auf dem Postwege zugestellt werden, Einlieferungsnachweise, die den Poststempel bis einschließlich aufweisen; b) bei Angeboten, die im Bezirksamt Reinickendorf (im Zimmer 225 oder 219A, Eichborndamm 215, Berlin) abgegeben werden, Eingangsnachweise bis einschließlich , Uhr. Verspätet eingehende oder unvollständige Angebote finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Kosten für die Angebotsabgabe werden nicht erstattet. 5

6 Sollten mehrere Bewerber gleichermaßen geeignet sein, behält sich der Auftraggeber vor, kurzfristig zu einem Bietergespräch einzuladen. Bitte halten Sie dafür den und frei. Die Leistungen sind inklusive aller Honorar- und Sachkosten auf Grundlage der HOAI anzubieten. Für ggf. gesonderte Leistungen, die nach HOAI 3 frei vereinbart werden können, ist die Angabe eines Stundenkostensatzes erwünscht. Anpassungen und Änderungen der einzelnen Leistungsbausteine behält sich der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer vor. Die Beurteilung der eingehenden Angebote erfolgt unter folgenden Kriterien: zu 60 %: zu 40%: Erfahrungen und Referenzen hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen einschl. Stadtbauförderungsprojekten Wirtschaftlichkeit des Angebotes Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine Referenzliste bei, aus der Ihre Erfahrungen entsprechend den o.g. Leistungsanforderungen hervorgehen. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Truttmann, S.T.E.R.N. GmbH (Tel ) sowie Frau Dorn (Tel ) und Frau Villnow (Tel ), Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, gern zur Verfügung. Kosten für die Angebotsabgabe werden nicht erstattet. Nebenangebote sind nicht zulässig. Sollten mehrere Bewerber gleichermaßen geeignet sein, behält sich der Auftraggeber vor, zu einem Bietergespräch einzuladen. Anlage: 1. Übersicht Fuß- und Radwegenetz Märkisches Viertel 2. Übersicht über den 5. Bauabschnitt mit Kennzeichnung der Teilbereiche 3. Eigenerklärung (Wirt 321) 4. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) 5. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge (Wirt 323) 6. Eigenerklärung zur Frauenförderung (Wirt 359) 7. Einverständniserklärung Zuschlags- und Bindefrist 8. Eigenerklärung 6 V VOL/A 6

7 1. Übersicht Fuß- und Radwegenetz Märkisches Viertel

8 2. Übersicht über den 5. Bauabschnitt mit Kennzeichnung der Teilbereiche

9 3. Eigenerklärung gemäß 6 Absatz 3 VOL/A bzw. 7 Absatz 1 VOL/A EG Ich erkläre/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. 21 Mindestlohngesetz von mehr als belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, ins-besondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufs-genossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.

10 Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von 6 Monaten bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

11 4. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre/wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

12 5. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von

13 Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.

14 6. Eigenerklärung zur Frauenförderung (Wirt 359)

15 7. Einverständniserklärung Zuschlags- und Bindefrist An dem Angebot vom bzgl. der Beauftragung für das Quartierbeiratsverfahren im Stadtumbau-Gebiet Märkisches Viertel halten wir uns bis zum gebunden. Berlin, den (Bevollmächtigter)

16 8. Eigenerklärung 6 V VOL/A

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