Am 09. Dezember 2012 fand die jährliche ordentliche Landesdelegiertenversammlung des BDS-Landesverbandes 4 NRW in der Stadthalle Oberhausen statt.

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1 Am 09. Dezember 2012 fand die jährliche ordentliche Landesdelegiertenversammlung des BDS-Landesverbandes 4 NRW in der Stadthalle Oberhausen statt. Uli Woschoen und Hans Britz bei der Einlasskontrolle

2 In diesem Jahr nahmen leider nur 60 Delegierte an der Veranstaltung teil. Das war auf die schlechte Wetterlage zurückzuführen, da Nordrhein-Westfalen zuvor von starken Schneefällen heimgesucht wurde. Zusätzlich wurde vom Wetterdienst in einigen Regionen eine Unwetterwarnung herausgegeben. Die Versammlung wurde vom Präsidenten des Landesverbandes 4 NRW, Ingo Sebode, geleitet. Ingo Sebode begrüßte die Delegierten und eröffnete die Sitzung. Nachdem die Beschlussfähigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Versammlung festgestellt waren trug er den Delegierten den die wesentlichen Punkte der Bundesdelegiertenversammlung vom in Kassel vor. Hier stand wieder einmal die Änderung der Sportordnung des BDS auf der Tagesordnung. Was war bis jetzt passiert: Der BDS hatte bereits am eine geänderte Fassung der Sportordnung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Genehmigung eingereicht. Diese wurde jedoch mit Bescheid vom vom BVA abgelehnt. Auch der gegen die Ablehnung erhobene Widerspruch wurde mit Bescheid vom in den relevanten Teilen zurückgewiesen. Lediglich einem kleinen Bereich auf Änderungen im allgemeinen Teil des Sporthandbuches wurde stattgegeben. Die Begründung der Ablehnung erfolgte mit einem fehlenden besonderen öffentlichen Interesse an einer Änderung, so wie dies im 15a Abs. 2 Satz 2 WaffG verankert sei. Auch andere anerkannten Verbände, welche Änderungen der Sportordnung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Genehmigung eingereicht hatten, erhielten ebenfalls ablehnende Entscheidungen. Gespräche der Interessenverbände mit dem BMI hierzu blieben erfolglos. Die Problematik liegt zu dem Themenkomplex in einem vermutlich handwerklichen Fehler bei der Formulierung des abschließenden Textes im Waffengesetz. Die im Vorfeld der Novellierung des WaffG 2008 mit dem Thema befassten Vertreter der Verbände sind der Auffassung, dass die hier umstrittene Formulierung des besonderen öffentlichen Interesses damals in Verbindung mit der Anerkennung von Sportordnungen ins Gespräch kamen ohne gleich eine Anerkennung als Verband nach 15 Abs. 1 WaffG auszusprechen.

3 Somit hätte diese Bestimmung in den 15a Abs. 3 WaffG aufgenommen werde müssen. Dort hätte sie auch vielleicht Sinn gemacht. Das BVA schließt jedoch solche handwerklichen Fehler des Gesetzgebers jedoch kategorisch aus. Eine Abänderung der Situation wäre evtl. auf politische Ebene möglich, jedoch wohl eher unwahrscheinlich. Eine Korrektur, so betonte Herr Sebode, sei damit wohl nur auf dem Klagewege zu erreichen. Dies brauche jedoch durch die Instanzen Jahre. Für den sportlichen Betrieb wird dies jedoch keine unmittelbaren Folgen haben. Auch im Sportjahr 2013 wird nach der Sportordnung geschossen, die dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung vorliegt. Der zweite Punkt von Ingo Sebode behandelte den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für alle Schützen durch den BDS. Der Bundesverband hat bereits auf der letzten Gesamtvorstandssitzung im Oktober 2012 überlegt, dass man von dort aus beabsichtigt für alle Verbandsmitglieder gedenkt eine Rechtsschutzversicherung in der Form anzuschließen wie sie der LV 4 NRW seit Jahren bereits hat. Diese Versicherung deckt insbesondere den Bereich der Verwaltungsstreitverfahren in Verbindung mit dem Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Natürlich kostet dies Geld und es wurden einige Finanzierungsmodelle durchgespielt. Letztlich wurde hier eine Beitragserhöhung des Mitgliedsbeitrages durch die Bundesdelegiertenversammlung von 11 auf jetzt 12 beschlossen, mit der Maßgabe, dass die Landesverbände diese Erhöhung auch an ihre Mitglieder weitergeben können. Der Vorstand des LV 4 NRW hat jedoch beschlossen, auch diese Erhöhung nicht weiterzugeben. Die Landesverbandsversicherung wird bei der HDI gekündigt, wodurch ein Großteil des LV Anteils an der BDS Versicherung aufgefangen wird. Diese Versicherung steht den Mitgliedern ab dem zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 150. Im Falle einer Inanspruchnahme ist die Bundesgeschäftsstelle zuständig.

4 Ein sehr brisantes Thema sind Sachkundeprüfungen, die in Vereinen abgenommen werden. In der letzten Zeit ist es bei der Bearbeitung von Verbandsbescheinigungen zu Verzögerungen gekommen. Ursache ist ein Antrag bei dem ein Sachkundenachweis eingereicht wurde, der auf altem Waffenrecht (vor 2003) basierte und nicht mehr gültig ist. Dieser Vorgang ist bis an das BVA gelangt und hat für großen Ärger gesorgt. Hierzu wurde der BDS auf seine Hinwirkungspflicht hingewiesen. Gemäß 15a Abs. 1 Nr. 4a WaffG hat der anerkannte Verband eine Hinwirkungsverpflichtung hinsichtlich der sachgerechten Ausbildung in seinen schießsportlichen Vereinen. Die Rechtsgrundlagen für die Abnahme von Sachkundeprüfungen für eigene Mitglieder sind in den Bestimmungen der 4 Abs. 1 Nr. 3 und 7 WaffG sowie die 1-3 AWaffV normiert. Offensichtlich wurde im Zuge des Anerkennungsverfahrens vom BDS auf ein Sachkundekonzept hingewiesen. Herr Sebode hatte in der Vergangenheit beim BDS als Träger der Anerkennung nach 15 Abs. 1 WaffG ein einheitliches Sachkundezeugnis zur Veröffentlichung zu erreichen, welches auch in allen Bundesländern gültig sein sollte. Da dies jedoch, trotz eines kontroversen Gespräches mit dem Bundesausbildungsleiter anlässlich der Gesamtvorstandssitzung im Oktober 2012, bislang nicht vorliegt, wird nunmehr ein eigenes Zeugnis erstellt. Das Nationale Waffenregister (NWR) ist im Aufbau. Der Vorsitzende bat alle Delegierten sich auf der Internetseite vom BVA zu informieren. Die Geschäftsstelle hat ihre Verbandsbescheinigungen auf dieses Verfahren umgestellt. Für Absagen zur Bundesdelegiertenversammlung bat Ingo Sebode darum, sich bei ihm abzumelden, damit er einen Ersatzdelegierten nachnominieren kann. Auf dieser Veranstaltung repräsentieren die Delegierten den Landesverband 4.

5 Der Vorsitzende bat noch einmal alle Delegierten in ihren Vereinen, nach Freiwilligen zu suchen, die sich auf Verbandsebene einbringen können. Es werden auch in Zukunft immer wieder kurzfristige personelle Engpässe entstehen, die es aufzufangen gilt. Rolf Wermeyer trug den Delegierten den Kassenbericht vor. Schatzmeister Rolf Wermeyer gab einen ausführlichen Bericht über die finanzielle Situation des Verbandes. Der aktuelle Mitgliederbestand des LV4 beträgt zurzeit 8352 Schützen in 404 Vereinen, davon sind 145 Jugendliche, und 276 Doppelmitglieder. Hier ist in allen Bereichen wieder eine Steigerung zum Vorjahr zu verzeichnen. Leider ist der LV4 immer noch nur der zweitstärkste Verband im BDS. Rolf Wermeyer trug die Vermögensverhältnisse des Verbandes vor, und gab einen Ausblick über geplante Investitionen. Hier ist zum Beispiel der Kauf einer Software für die Mitgliederund Wettkampfverwaltung vorgesehen, da die derzeitige Software nicht mehr den technischen Ansprüchen entspricht. Dieses Vorhaben ruht aber zurzeit, weil man die Änderung des Sporthandbuches abwarten möchte.

6 Weitere Gelder werden für die Beschaffung von Ausrüstung, und Zuschüsse für Veranstaltungen zurückgelegt. Trotz alledem ist eine Erhöhung des BDS Beitrages, von derzeit 35 ; derzeit nicht geplant. Im Anschluss trug Kassenprüfer Ralph Köhler das Ergebnis der Kassenprüfung vor, und empfahlen den Delegierten, dem Vorstand für das Berichtsjahr Entlastung zu erteilen. Dem Vorstand wurde dann für das Jahr 2011 durch die Delegierten einstimmig Entlastung erteilt. Leider mussten in diesem Jahr wieder 4 Vereine aus dem Landesverband ausgeschlossen werden, da sie ihre Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt hatten. Auch hier stimmten die Delegierten einstimmig für den Ausschluss. Anschließend gaben die Landessportleiter einen Überblick über das vergangene Sportjahr. Landessportleiter Kurzwaffe Frank Piontkowski einen Überblick über die Landesmeisterschaft Kurzwaffe Bei dieser Meisterschaft wurden wieder ca Starts an 14 Wettkampftagen durchgeführt. Diese Meisterschaft wird auch im Sportjahr 2013 an einem Wettkampfort durchgeführt. Ob man diese Meisterschaft in Zukunft auf mehrere Stände verteilen wird, will man später entscheiden.

7 Im Anschluss wurden aus den Bereichen Ausbildung, IPSC und Langwaffe kurze Rückblicke des abgelaufenen Sportjahres vorgetragen. In den meisten Bereichen war eine Zunahme der Starts zu verzeichnen. Bei den anschließenden Wahlen mussten viele Funktionen turnusmäßig wieder zur Wahl gestellt werden. Im Einzelnen wurden gewählt zum 2. Vizepräsidenten Peter Fischer Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit Gerd Wedemeier Landesausbildungsleiter Jörg Walter Page Landessportleiter IPSC Klaus Schimanski Jugendsportleiter Hans Britz Landessportleiter IPSC-KK & AIPSC Melanie Baumann Bezirkssportleiter Kurzwaffe Bezirk 1 Beate Coqui Bezirkssportleiter Kurzwaffe Bezirk 5 Harald Lawniczak Bezirkssportleiter Langwaffe Bezirk Nord Robert Kavcic Vertreter der Vereine Uwe Murawski 2 Ersatzkassenprüfer Klaus-Peter Simon, Christian Mania Alle vorgeschlagenen Kandidaten nahmen ihre Wahl an.

8 Auch in der Pause tauschten sich die Delegierten aus. Alle bekannten Termine für das Sportjahr 2013 sind bereits auf der Homepage eingestellt. Es wurde nachgefragt, wie die Jugendarbeit im LV4 organisiert ist, und warum es keine Ausbildung zur Jugendbasislizenz gibt. Der Vorsitzende wies die Delegierten auf die Verantwortlichkeit des Bundes hin, Das Konzept muss von hier vorgegeben werden. Bis auf weiteres müssen die Vereine auf die Lehrgänge des DSB zurückgreifen. Es wurde vorgeschlagen mit der Jahresrechnung die Vereine über die Linkseite auf der Homepage zu informieren, damit neuen Schützen ein Ansprechpartner oder eine Webseite zur Verfügung steht. Ingo Sebode dankte allen Delegierten für ihre Teilnahme und wünschte allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Sportjahr 2013 und beendete die Veranstaltung um Uhr

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