I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit KommR Viktor Sigl Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Dr. Reinhard Mücke Generaldirektor Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Dr. Franz Hartl Direktor Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH und KommR Rudolf Loidl Spartenobmann-Stv. der Oö. Tourismus- und Freizeitwirtschaft, WK am 24. September 2007 zum Thema Neues Tourismus-Impulsprogramm für OÖ Förderkooperation Land OÖ - ÖHT Weiterer Gesprächsteilnehmer: HR Mag. Walter Winetzhammer, Land Oberösterreich

2 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 2 Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat KommR Viktor SIGL Neues Tourismus-Impulsprogramm startet Neun neue Top-Hotelprojekte in OÖ fix Die Tourismusförderung des Landes Oberösterreich wird 2007 neu strukturiert. Aufbauend auf dem "Kursbuch für die OÖ. Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2010", in dem die touristischen Strategien und Zielsetzungen des Landes OÖ festgelegt wurden, wurde ein umfassendes Förderungsprogramm konzipiert, das bestmöglich die touristischen Angebotsträger in Oberösterreich unterstützen soll. Zur Umsetzung dieses Tourismus-Förderprogramms stellt das Land Oberösterreich mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Klare Fokussierung und Ausrichtung auf das "Kursbuch für die Oö. Tourismus- und Freizeitwirtschaft" Die Neuorganisation der OÖ. Tourismusförderung basiert auf dem Grundsatz "Kursbuchkonforme Fokussierung" statt "Gießkannenprinzip" und geht von folgenden Rahmenbedingungen aus: verstärkte Kooperation mit der ÖHT (Tourismusförderstelle des Bundes) bei betrieblichen Fördermaßnahmen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und der ÖHT wurde diesbezüglich abgeschlossen. Schwerpunkte dieser Vereinbarung sind die gemeinsame Förderung von qualitätsverbessernden Investitionen bei bestehenden touristischen Betrieben und bei Neugründungen von Betrieben. Weiters leistet das Land OÖ Zinsenzuschüsse zu ERP-Tourismuskrediten. Direktförderung für KMU und ein EU-konformes Beteiligungsprogramm für Großunternehmen, die touristische Leitprojekte realisieren. Betriebliche EU-kofinanzierte Investitionsprogramme sind ausgelaufen, weiterhin Kooperationsprojekte im LEADER- und Interregprogramm förderbar. Förderung von touristischen Konzepten auf Bezirksebene, insbesondere im Marketing- und Qualifizierungsbereich.

3 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 3 OÖ. Tourismusförderung Tourismusbetriebe (inkl. Seilbahnen und Schifffahrt) Tourismusorganisationen; Tourismusgemeinden; touristische Vereine; Unternehmen, die regionale touristische Infrastrukturen betreiben. touristische und regionale Kooperationen TIP für Betriebe (materiell) * Kooperation mit ÖHT (Qualitätsverbesserung, Jungunternehmer) * Kooperation mit ÖHT-ERP (Neugründung bzw. Erweiterung) * OÖ. spezifische Schwerpunkte (z.b. Übernahme von touristischen Betrieben, Neugründung von Beherbergungsbetrieben, Qualitätserweiterung von Gastronomiebetrieben). TIP für Betriebe immateriell (z.b. Beratung, Marketing, Aus- und Weiterbildung) Beteiligungsmodell für touristische Leitbetriebe (Großunternehmen) Nahversorgungsprogramm (Gastronomiebetriebe bis 5 Beschäftigte) Programm zur Beratungsförderung von Betriebsgründungen und -übernahmen TIP für Infrastrukturmaßnahmen TIP für Marketingmaßnahmen, Strategieentwicklung und Beratung Leader-Programm (z.b. Qualifizierungsmaßnahmen, Marketingkooperationen) Interreg-Programm Kursbuchkonforme Projekte werden insbesondere nach folgenden Kriterien beurteilt: Innovation im Angebotsbereich und Qualitätsverbesserung Einsatz moderner Kommunikationstechnologien nachvollziehbare Markt- und Nachfrageorientierung regionale und nationale Kooperationen ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit Übereinstimmung mit Tourismuskonzepten von regionalen Tourismusorganisationen Die förderbaren, kursbuchkonformen Projekte müssen zumindest einen der nachfolgenden Zielsetzungen entsprechen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Sicherung von Wachstums- und Beschäftigungseffekten

4 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 4 Ausgleich von Standortnachteilen Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung Innovation im Angebotsbereich und Kooperation Initiierung/Umsetzung von Maßnahmen im Einklang mit Natur/ Umwelt Neun neue Top-Hotelprojekte in OÖ fix: 220 Millionen Euro Investitionen, mehr als Qualitätsbetten, 450 neue Arbeitsplätze Neben zahlreichen geplanten Qualitätsverbesserungsinvestitionen bestehender Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sind neun konkrete Neugründungen namhafter Hotelinvestoren und -betreiber bekannt. Bei diesen Projekten sind sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Investoren- und Betreiberfrage geklärt. Durch diese Projekte sollen ein IV-Volumen von ca. 220 Millionen Euro ausgelöst, mehr als Qualitätsbetten realisiert und mehr als 450 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese neun Projekte verteilen sich wie folgt: Salzkammergut: 4 Projekte IV-Volumen: ca. 122 Mio. EUR Qualitätsbetten: ca Linz: 2 Projekte IV-Volumen: ca. 36 Mio. EUR Qualitätsbetten: ca. 300 Mühlviertel: 1 Projekt IV-Volumen: ca. 18 Mio. EUR Qualitätsbetten: ca. 250 Pyhrn-Priel: 1 Projekt IV-Volumen: ca. 18 Mio. EUR Qualitätsbetten: ca. 250 Innviertel: 1 Projekt IV-Volumen: ca. 26 Mio. EUR Qualitätsbetten: ca. 200 Weiters gibt es zahlreiche Gespräche mit potenziellen Investoren und Betreibern, die Interesse haben, in Oberösterreich einen Hotelbetrieb zu errichten. Im Wege der OÖ. TMG sichert das Land OÖ eine optimale Betreuung dieser potenziellen Investoren bei der Standortsuche zu.

5 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 5 KommR Rudolf Loidl, Obmann-Stv. der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Obmann der Fachgruppe Hotellerie Beherbergungsbetriebe in OÖ Herausforderung heißt Ganzjahresbetrieb Eine der Grundvoraussetzungen für einen florierenden Tourismus bildet ein qualitativ hochwertiges Netzwerk an Beherbergungsbetrieben. Alle touristischen Bemühungen bedürfen einer attraktiven und gesunden Beherbergungslandschaft. In Oberösterreich haben wir exakt Beherbergungsbetriebe, verteilt über alle Kategorien. Vom Ein- bis zum Fünf-Sterne-Betrieb, von der familiengeführten Frühstückspension bis zur Kettenhotellerie erstreckt sich das Spektrum, zeigt der stellvertretende Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Fachgruppenobmann der oö. Hotellerie, KommR Rudolf Loidl, auf. Stärke der oö. Betriebe liegt in der Individualität Die Stärke dieser oö. Betriebe liegt vor allem in der Individualität. Sowohl bei der Einrichtung als auch in der Führung kommt die persönliche Note zum Ausdruck und das für jeden Gast. Je nach Standort konzentrieren sich die Betriebe auf den Geschäftstourismus vorwiegend im Zentralraum sowie die typischen Urlauber im oö. Seengebiet. Aber auch die Gäste, die zum Wandern, Radfahren, Wintersport oder zu einem Gesundheitsaufenthalt nach Oberösterreich kommen, finden hier das auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Betten- und Beherbergungsangebot vor, unterstreicht Loidl, dass die Betriebe diese spezifischen Anforderungen der Gäste optimal erfüllen. Mehr denn je wird es in Hinkunft allerdings erforderlich sein, Oberösterreichs Beherbergungsstruktur in Richtung Ganzjahresbetriebe auszurichten. Die Interessenvertretung bemüht sich darum mit Nachdruck und begleitet die Betriebe auch beratend bei ihrem Weg aus der

6 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 6 Einsaisonalität hin in Richtung Ganzjahresbetrieb. Um diese Herausforderung erfolgreich zu bewerkstelligen, sind allerdings auch entsprechende Fördermittel erforderlich, betont Loidl und sieht deshalb gerade das gemeinsam erarbeitete Förderungsprogramm als wichtigen Schritt, um Betrieben den nötigen Anreiz zu geben, Investitionen in die Zukunft vorzunehmen. Neben der nunmehr verabschiedeten Förderung unterstützen wir unsere Betriebe auch durch begleitende Beratungsaktionen. Dazu zählt auch ein finanzieller Beitrag zu einer Mystery Guest Beratungsschiene, die vordergründig darauf abzielt, die qualitative Weiterentwicklung der oö. Hotellerie voranzutreiben bzw. zu gewährleisten, so Loidl abschließend.

7 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 7 Generaldirektor Dr. Reinhard Mücke, Direktor Franz Hartl Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Verstärkte Förderkooperation zwischen Land OÖ und ÖHT Qualitätsoffensive Oberösterreich Förderschwerpunkt: Ganzheitliche Verbesserung und Erweiterung bestehender Beherbergungsbetriebe Basisförderung ÖHT: ERP-Kredit in Höhe von max. 70 % (in Regionalfördergebieten) bzw. 50 % (im Zentralraum) der förderbaren Investitionskosten, max. aber Laufzeit: Gesamtlaufzeit 15 Jahre, davon 3 Jahre tilgungsfrei, progressive Tilgung ab dem 4. Jahr Verzinsung: dzt. 1 % fix in der tilgungsfreien Zeit, dzt. 3,75 % (sprungfix) in der Tilgungszeit Anschlussförderung Land: Das Land OÖ übernimmt während der ersten 10 Jahre den Zinsendienst für den ERP-Kredit bis zu einer Höhe von 3 % Gültigkeit: bis Ende 2009 eingereichte und bis Mitte 2010 bewilligte Ansuchen Top-Tourismus-Förderung 2007 bis 2013 Das Land OÖ beteiligt sich an allen in der TOP-Tourismus-Förderung vorgesehenen verpflichtenden Anschlussförderungen, insbesondere sind das die TOP-Tourismus-Infrastrukturförderung, die TOP- Beratungsund Ausbildungsförderung sowie die TOP-Restrukturierungsaktion. Zusätzlich verstärkt das Land OÖ die bundesseitigen Förderungen in folgenden Bereichen: TOP-Qualitätsverbesserung und Jungunternehmerförderung bei Projekten mit Investitionskosten unter einer Million Euro: Die ÖHT leistet einen Investitionszuschuss in Höhe von max. 5 %. Das Land OÖ wird diese Bundes-Leistung durch einen weiteren Zuschuss verstärken.

8 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 8 Top-Qualitätsverbesserung bei Projekten mit Investitionskosten über 1 Million Euro: Die ÖHT leistet einen Zinsenzuschuss von 2 % auf einen TOP-Kredit bis max. zwei Millionen Euro, das Land OÖ wird diesen Zinsenzuschuss weiter verstärken. Für in besonderen Fällen bis max. vier Millionen Euro gewährte TOP-Kredite leistet das Land OÖ für den über zwei Millionen hinausgehenden TOP-Kredit einen Zinsenzuschuss in Höhe von 2 %. Infrastrukturförderung bei Projekten mit Investitionskosten über 1 Million Euro: Bund und Land leisten in der Regel einen Zinsenzuschuss von jeweils 1,5 % auf einen TOP-Kredit bis max. zwei Millionen Euro; bei Vorliegen besonderer touristischer Bedeutung des Vorhabens können Bund und Land in Oberösterreich das gemeinsam geförderte Kreditvolumen auf max. vier Millionen Euro aufstocken (bis max. 70 % der förderbaren Kosten). Die Tourismusförderungen der ÖHT (TOP-Tourismus-Richtlinien - kurz TOP, ERP-Tourismusprogramm, Übernahme von Haftungen, Jungunternehmerförderung) Zielgruppe: Förderschwerpunkt Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Art der Förderung Qualitätsverbesserung Betriebsgrößenoptimierung (TOP A, ERP) Investive Maßnahmen unter 1,0 Mio. Zuschüsse in Höhe von bis zu 5%; 7,5% bei Infrastrukturprojekten (Voraussetzung Landesbeteiligung) Investive Maßnahmen über 1,0 Mio. Kreditförderung in Höhe von max. 70% der förderbaren Kosten entweder als zinsgünstiger ERP-Kredit oder als Förderkredit der ÖHT mit einem Zinsenzuschuss für die Dauer von 10 Jahren in Höhe von 2% bzw. 3% bei Infrastrukturprojekten (Voraussetzung Landesbeteiligung) für maximal 2 Mio.

9 SIGL / MÜCKE / HARTL / LOIDL 9 Beratungs- und Kooperationsförderung (TOP B + C) Konzeptionelle Neuorientierung von Tourismusbetrieben sowie Bildung von regionalen und überregionalen Kooperationen Förderung von Beratungs- und Konzeptkosten sowie Aus- und Weiterbildungskosten für Mitarbeiter Zuschuss in Höhe von 25% der förderbaren Kosten bis maximal de-minimis -Grenze (dzt , Voraussetzung Landesbeteiligung) Restrukturierung (TOP D) Unterstützung von Reorganisationsmaßnahmen von Tourismusbetrieben zur Wiedererlangung der finanziellen Stabilität Ideelle Hilfestellung durch Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes Finanzielle Hilfestellung durch Zinsenzuschüsse für zinsgünstiges Kapital für maximal 2 Mio. (Voraussetzung Landesbeteiligung) Übernahme von Haftungen für Kredite der Kreditwirtschaft oder geförderte Darlehen der ÖHT bei investiven Maßnahmen für Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen für max. 2 Mio. Übernahme von Haftungen Stärkung der Eigenkapitalbasis von bestehenden Unternehmen Unterstützung von Jungunternehmern bei Neugründungen und Übernahmen Haftungsquoten: 100% Startkapital (Jungunternehmer), 80% für Risikokapital von Mitarbeitern, Bundesförderungskredite, Investitionsvorhaben von Kooperationen, privaten und institutionellen Risikokapitalgebern, 70 % für alle übrigen Kapitalgeber Voraussetzung 25% Eigenkapital Jungunternehmer Bereitstellung von 25% Startkapital (ab bis maximal ), abgesichert mit einer Bundeshaftung alternativ Zuschuss für investive Maßnahmen laut TOP A Zuschuss in Höhe von 25% der Gründungskosten- und Startkosten

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