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2 Das Update kann sofort installiert werden, auch wenn das Jahr 2012 noch nicht abgeschlossen ist. 1. SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze für 2013 Die Höchstbeitragsgrundlagen betragen im Jahr 2013: - Allgemeine Beitragsgrundlage 148,-- täglich und 4.440,-- monatlich - Sonderzahlungen 8.880,-- jährlich Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beläuft sich 2013 auf 29,70 die monatliche auf 386, Neue Grenzwerte 2013 für den Wegfall der ALV-Beiträge Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Grenzen für den Wegfall bzw. die Reduzierung der ALV- Beiträge für Niedriglohnbezieher: - bis 1.219,-- 0% - mehr als 1.219,-- bis 1.330,-- 1% - mehr als 1.330,-- bis 1.497,-- 2% - mehr als 1.497,-- 3% ELDA Ab 1. Februar 2013 gibt es Änderungen im Datensatzaufbau der Meldungen für ELDA. Es ist daher unbedingt notwendig, dass das Update beim Vormerken von Krankenkassenmeldungen ab diesem Zeitpunkt bereits installiert ist E-Card Gebühr Folgende Änderungen werden in rza lohn.easy berücksichtigt: - Für die Abrechnung im Jahr 2013 wird die E-Card Gebühr auf 10,30 erhöht. - Ab 2013 entfällt die E-Card Gebühr für Angehörige Erhöhung des Nachtschwerarbeitsbeitrages Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wird mit von 2% auf 3,7% angehoben. 2. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN UND WERTE 2.1 Pendlerpauschale ab 2013 Die Höhe der Pendlerpauschale bleibt für das Jahr 2013 unverändert: kleine Pauschale, 20 bis 40 km, jährlich 696,-- kleine Pauschale, 40 bis 60 km, jährlich 1.356,-- kleine Pauschale, ab 60 km, jährlich 2.016,-- große Pauschale, 2 bis 20 km, jährlich 372,-- große Pauschale, 20 bis 40 km, jährlich 1.476,-- große Pauschale, 40 bis 60 km, jährlich 2.568,-- große Pauschale, ab 60 km, jährlich 3.672,--.. rza lohn Version 2013 Seite 2

3 2.2 Änderung der Lohnpfändungswerte für Allgemeiner Grundbetrag/Monat 814,-- 837,-- Erhöhter allgemeiner Grundbetrag/Monat 950,-- 977,-- Unterhaltsgrundbetrag/Monat 162,-- 167,-- Höchstberechnungsgrundlage/Monat 3.240, ,-- Absolutes Existenzminimum/Monat normale Pfändung 407,-- 418,50 Absolutes Existenzminimum/Monat Unterhaltspfändung 305,25 313, DZ-Sätze für das Jahr 2013 Die DZ-Sätze bleiben für das Jahr 2013 unverändert: Burgenland: 0,44% Kärnten: 0,41% Niederösterreich: 0,40% Oberösterreich: 0,36% Salzburg: 0,42% Steiermark: 0,39% Tirol: 0,43% Vorarlberg: 0,39% Wien: 0,40% Auflösungsabgabe Wenn der Dienstgeber nach dem ein echtes oder freies Dienstverhältnis beendet, welches der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, muss er eine sogenannte Auflösungsabgabe entrichten. Für das Jahr 2013 beträgt die Auflösungsabgabe 113,--. Dieser Betrag wird jährlich aufgewertet und ist vom Arbeitgeber gemeinsam mit den SV-Beiträgen an die Gebietskrankenkasse abzuführen. Unter welchen Voraussetzungen eine Auflösungsabgabe fällig ist finden Sie unter Vorgehensweise in rza lohn.easy Die Auflösungsabgabe muss vor Durchführung der Abrechnung in den Stammdaten hinterlegt werden. Per Klick auf den Button Austritt kann die Abfrage Auflösungsabgabe aktiviert und sodann der gewünschte Monat (im Normalfall entspricht dieser dem Austrittsmonat) gewählt werden. Wird ein Abmeldegrund ausgewählt, so ermittelt rza lohn.easy automatisch einen Vorschlag anhand der Stammdaten. Wurde der Dienstnehmer mit dieser Einstellung abgerechnet, so wird die Auflösungsabgabe am Beitragsnachweis unter der Position N80 angeführt. Im Menü Monatsabschluss Bemessungen Krankenkasse ist in der Spalte N80 ersichtlich, für welche Dienstnehmer die Abgabe abgerechnet wurde ALV- und IESG-Entfall für ältere Dienstnehmer Für Frauen, die nach dem und für Männer, die nach dem geboren sind, entfällt die Unfallversicherung (Dienstgeberanteil) ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (sowohl Dienstgeber- als auch Dienstnehmeranteil) sowie der IESG-Zuschlag entfallen aufgrund der gesetzlichen Änderung erst ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. rza lohn Version 2013 Seite 3

4 Sowohl in diesen Fällen, als auch bei Dienstnehmern, die vor dem bzw geboren sind, erfolgt die Umstufung automatisch von rza lohn.easy. WICHTIG! Sollte bereits vor Vollendung des 63. Lebensjahres ein vorzeitiger Pensionsanspruch nach 22 Abs. 1 AlVG für diese Dienstnehmer (Frauen die nach dem und Männer die nach dem geboren sind) bestehen, so können sowohl der ALV-Beitrag als auch der IESG-Zuschlag ab diesem Zeitpunkt entfallen. In diesen Fällen muss, um die Verminderung des Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrages (ALV/IESG) berücksichtigen zu können, in den Dienstnehmerstammdaten die Abfrage Pensionsanspruchsalter erreicht aktiviert werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass Ihnen die betroffenen Dienstnehmer rechtzeitig eine Pensionsbestätigung von der Pensionsversicherungsanstalt vorlegen. Betroffen sein können Frauen die nach dem geboren sind, das 55. Lebensjahr erreicht und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Männer die nach dem geboren sind, das 57. Lebensjahr erreicht und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. TIPP! Sie finden im Menü Laufend Listen zwei neue Dienstnehmerlisten, welche all jene Frauen und Männer enthalten, die in diesem oder im nächsten Jahr das Mindestalter für den erstmöglichen Pensionsantritt erreichen. Kontrollieren Sie diese Liste mindestens einmal jährlich und informieren Sie jene Dienstnehmer, dass die vorzeitige ALV/IESG-Befreiung nur nach Vorlegen der Pensionsbestätigung vorgenommen werden kann. Die Befreiung wird bei der Abrechnung berücksichtigt, sobald die Abfrage Pensionsanspruchsalter erreicht aktiviert wurde. Sollte der Pensionsstichtag in einem zukünftigen Abrechnungsmonat liegen, so kann in den Stammdaten im Punkt Mitteilungen/Informationen ein Hinweis erfasst werden, damit zum gegebenen Zeitpunkt auf das Aktivieren der Abfrage nicht vergessen wird. 2.6 Solidarabgabe (Sonderzahlungen) Gemäß dem Stabilitätsgesetz kommt es ab für Besserverdienende zu einer sogenannten Solidarabgabe. Betroffen sind dabei Sonderzahlungen bei hohen Einkünften (ab einem Jahresbruttobezug von ca ). Bemessungsgrundlage Sonstiger Bezug Lohnsteuer Für die ersten 620 0% Für die nächsten % Für die nächsten % Für die nächsten ,75% darüber Zum laufenden Tarif 2.7 Begünstigte Auslandstätigkeit 3 BBG 2011 Die Begünstigung nach 3 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 für Auslandstätigkeiten (Altregelung) ist ab 2013 nicht mehr anwendbar. Die Lohnarttypen Auslandstätigkeit 3, SZ Auslandstätigkeit 3, 26 Z 4 zu Auslandstätigkeit 3, 3 Abs. 1 Z 16b zu Auslandstätigkeit 3 sowie 68 zu Auslandstätigkeit 3 können daher ab 2013 nicht mehr abgerechnet werden. 2.8 Arbeitskräfteüberlassung Im Rahmen des Sozial- und Weiterbildungsfonds für überlassene Dienstnehmer ( 22a AÜG) müssen ab 2013 vom Arbeitskräfteüberlasser, Beiträge für Arbeiter (Verrechnungsgruppe N18), und ab dem Jahr 2017 auch Beiträge für Angestellte (Verrechnungsgruppe N28) gemeinsam mit den SV-Beiträgen gemeldet und in folgender Höhe abgeführt werden: rza lohn Version 2013 Seite 4

5 Jahr Prozentsatz ,25% der Beitragsgrundlage ,35% der Beitragsgrundlage ,60% der Beitragsgrundlage Ab ,80% der Beitragsgrundlage Vorgehensweise in rza lohn.easy - Aktivieren Sie im Menü Einstellungen Einstellungen im Punkt Programmumfang die Abfrage Arbeitskräfteüberlassung. - Wird die Mehrzahl Ihrer Dienstnehmer überlassen, so können Sie den Button Bei allen DN eintragen, dass sie überlassen werden betätigen. Somit werden alle Dienstnehmer als überlassen gekennzeichnet. Für jene Dienstnehmer, die nicht überlassen werden, muss sodann die Abfrage in den Stammdaten deaktiviert werden. - Ist Ihr Unternehmen als Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen definiert, so finden Sie in den Dienstnehmerstammdaten die Abfrage DN wird überlassen. Nur wenn diese Abfrage aktiviert ist, wird für Arbeiter ab dem Jahr 2013 der Beitrag i.h.v. 0,25% der Beitragsgrundlage mit der Verrechnungsgruppe N18 am Beitragsnachweis angeführt. 2.9 Jahresüberschreitende Zahlungen Sowohl bei Jahres- als auch bei Monatsüberschreitenden Zahlungen (Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung) ist der Sonderzahlungsanteil am Beitragsnachweis des Fälligkeitsmonats anzuführen. Der laufende Anteil wird auf die betroffenen Monate aufgeteilt. Holen Sie vor der Abrechnung von Jahresüberschreitenden Zahlungen im Jahr 2012 daher unbedingt die Version DB/DZ/KommSt. bei Altersteilzeit Die DB/DZ/KommSt.-Bemessung bei Altersteilzeit wird ab 2013 nicht mehr um die vom Arbeitgeber übernommenen Pflichtbeiträge erhöht. 3. PROGRAMMERWEITERUNGEN 3.1 Alle Abrechnungen löschen Als Administrator haben Sie die Möglichkeit über das Lohn-Menü im Punkt Admin Alle Abrechnungen löschen, alle Abrechnungen vom eingestellten Monat, vom aktuellen Jahr oder von allen Jahren per Mausklick zu löschen. 3.2 IBAN/BIC Konverter Um Ihnen die Umstellung auf die SEPA-Überweisung zu erleichtern, wurde ein IBAN/BIC Konverter in rza lohn.easy integriert. Über das Menü Einstellungen IBAN/BIC Konverter haben Sie die Möglichkeit, Kontonummer und BLZ sowohl für Ihre Dienstnehmer als auch für die Einstellungen (Krankenkasse, Gemeinde, Finanzamt, Dienstgeberbankdaten), in IBAN und BIC umzuwandeln. rza lohn Version 2013 Seite 5

6 Haftungsausschluss: Die automatische Umwandlung stellt nur ein Hilfsmittel dar, um Ihnen die manuelle Eingabe der Daten abzunehmen. Für die Korrektheit der Daten wird keine Garantie übernommen, eine Kontrolle hat daher jedenfalls zu erfolgen! - Dienstnehmer: Im Menü Laufend Listen steht Ihnen hierfür eine Dienstnehmerliste mit der Bezeichnung Bankdaten zur Verfügung. - Einstellungen: Die Überprüfung hat im Menü Einstellungen Einstellungen für die Punkte Krankenkasse, Finanzamt, Gemeinden und Bankdaten zu erfolgen. 4. INFORMATIONEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Video Schulung Um Ihnen den Jahresabschluss in rza lohn.easy zu erleichtern, haben wir ein Video zur Vorgehensweise beim Jahresabschluss für Sie erstellt, welches Sie über folgenden Link öffnen können: Bitte beachten Sie, dass das Jahresabschlussvideo vom Vorjahr stammt. Es ändern sich lediglich die Jahreszahlen, der Ablauf ist derselbe. Kunden, welche die Updates auf DVD erhalten, finden das Video ebenfalls auf der DVD. 4.1 Übermittlung von Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, Arbeitsstättenmeldungen, Mitteilungen gemäß 109 und Schwerarbeitsmeldungen Für all jene Dienstnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt sind, muss bis Ende Februar des Folgejahres ein Lohnzettel Finanz und/oder ein Beitragsgrundlagennachweis (Lohnzettel SV) sowie eine Arbeitsstätten-Meldung übermittelt werden. Handelt es sich um einen freien Dienstnehmer, so ist anstelle des Lohnzettel Finanz eine Mitteilung gem. 109 zu erstellen. Gibt es Dienstnehmer, die der Schwerarbeitsregelung unterliegen, so ist für diese ebenfalls bis Ende Februar des Folgejahres eine Schwerarbeitsmeldung zu übermitteln. Um Schwerarbeitszeiten zu erfassen, aktivieren Sie zunächst in der Multifunktionsleiste Einstellungen, Punkt Einstellungen im Programmumfang die Checkbox Sie möchten Schwerarbeitszeiträume erfassen?. Nun können Sie über die Multifunktionsleiste Laufend, Punkt Erfassen den gewünschten Dienstnehmer durch Doppelklick aufrufen und Zeiten eingeben. Die Meldungen können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Meldungen für DN aufrufen. In den Navigationspunkten Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, Arbeitsstätten-Meldung, Mitteilungen gemäß 109 und Schwerarbeitsmeldungen sind jeweils jene Dienstnehmer ersichtlich, für die entsprechende Meldungen vorhanden sind. Über den Navigationspunkt Drucken / Dateien vormerken können Sie sowohl die einzelnen Tabellen drucken oder in PDF ausgeben als auch alle Meldungen vormerken lassen. Der Druck bzw. die Ausgabe in PDF kann auf bestimmte Tabellen beschränkt werden, indem Sie die entsprechenden Checkboxen aktivieren bzw. deaktivieren. Betätigen Sie den Button Vormerken, so werden immer sämtliche Meldungen vorgemerkt, hier ist keine Einschränkungsmöglichkeit vorgesehen. rza lohn Version 2013 Seite 6

7 Ihre vorgemerkten Meldungen finden Sie sodann in der Multifunktionsleiste Laufend, Monatsabschluss oder Jahresabschluss im Punkt ELDA-Meldungen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, die Arbeitsstätten-Meldung, die Mitteilungen 109 und Schwerarbeitsmeldungen gemeinsam abzusenden sind. Bei Fehlübermittlungen ist ein Storno der betroffenen Meldung(en) zu erstellen und zu senden. Nach Richtigstellung der Daten muss die Meldung nochmals erstellt und übermittelt werden. TIPP! Mit dem Erweiterten Modul können im Menü Gesammelter ELDA Versand vorgemerkte ELDA-Meldungen kollektiv für alle Datenbanken erstellt bzw. direkt an ELDA gesendet werden Übermittlung der Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline Die Kommunalsteuererklärung ist bis Ende März für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben. Die Erklärung hat jahresbezogen die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage, aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden, zu enthalten. (Formular KommSt1) Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist zusätzlich eine Steuererklärung binnen einem Monat ab Schließung dieser Betriebsstätte abzugeben (Formular KommSt 2). Diese Frist ist somit nicht bedeutsam, wenn das Unternehmen in der Gemeinde weiterhin noch eine oder mehrere Betriebsstätten unterhält. Die Erklärung können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Kommunalsteuererklärung aufrufen. Wählen Sie die gewünschte Erklärungsart KommSt 1 oder KommSt 2 und die Hauptgemeinde bei welcher die Kommunalsteuererklärung eingereicht wird. Für die KommSt 2 wählen Sie zusätzlich den Monat der Schließung. Durch Bedienung des Buttons Aktualisieren wird die Erklärung entsprechend dargestellt. Bei Rückziehung einer bereits gemeldeten Gemeinde bedienen Sie den Button Rückziehung, wählen die betroffene(n) Gemeinde(n) aus und bestätigen dies. Ist alles wie benötigt vorgegeben, können Sie mit dem Button Erstellen eine Datei ausgeben und durch Klick auf das Symbol BMF gelangen Sie direkt zu Finanz-Online. Dort geben Sie die Ihnen zugewiesenen Daten ein und drücken Login, damit Sie zur Übermittlung der Kommunalsteuererklärung gelangen. Im Navigationspunkt Abgerechnete Gemeinden finden Sie eine Darstellung der auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Kommunalsteuer. TIPP! Mit dem Erweiterten Modul können Kommunalsteuererklärungen kollektiv für alle Datenbanken mit nur einem Mausklick übermittelt werden. Die entsprechende Funktion finden Sie im Menü Kommunalsteuererklärung im Navigationspunkt Gesammelter Versand... rza lohn Version 2013 Seite 7

8 4.3 Ausdruck der Dienstgeberabgabeerklärung (U-Bahn-Steuer) Diese Erklärung können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Dienstgeberabgabeerklärung aufrufen. Unter dem Navigationspunkt Übersicht erhält man eine Monatsübersicht, auf der die Anzahl der befreiten und pflichtigen Dienstverhältnisse, sowie der Betrag (U-Bahn-Steuer) ersichtlich sind. Die Erklärung, die bis Ende März für das vorangegangene Kalenderjahr bei der Stadtkasse einzureichen ist, kann unter dem Navigationspunkt Erklärung gedruckt werden Jahresabschlussassistent Der Jahresabschluss Assistent soll Ihnen helfen, die jährlichen Arbeiten mit einem Knopfdruck zu erledigen. Er kann über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss aufgerufen werden. Sie wählen einfach die Punkte aus, welche der Assistent für Sie erledigen soll. Geben Sie einen Speicherpfad und die Anzahl der Ausdrucke an und betätigen Sie den Button Ausführen. Nun führt der Assistent die gewünschten Punkte aus. Im ausgewählten Speicherpfad finden Sie einen Ordner (Jahresabschlussassistent Monat/Jahr DB Nr.), in welchem Sie gegebenenfalls Ihre PDF-Dateien, Kommunalsteuererklärungen und ELDA-Meldungen finden. Auswertungen bzw. Formulare werden auf dem von Ihnen in den Einstellungen festgelegten Drucker gedruckt. Wurden die gewünschten Punkte beim Jahresabschluss einmal durchgeführt, so werden diese Einstellungen gespeichert. Beim nächsten Einstieg in den Programmpunkt können Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen oder die gespeicherten Arbeitsschritte durch Klick auf den Button Ausführen vornehmen Pensionsbestätigung Sie finden im Menü Laufend Listen zwei Dienstnehmerlisten, welche all jene Frauen und Männer enthalten, die in diesem oder im nächsten Jahr das Mindestalter für den erstmöglichen Pensionsantritt erreichen. Fordern Sie von diesen Dienstnehmern gegebenenfalls eine Pensionsbestätigung an, damit die vorzeitige ALV- und IESG-Befreiung ab dem entsprechenden Monat in den Stammdaten, mit der Abfrage Pensionsanspruchsalter erreicht aktiviert werden kann. rza lohn Version 2013 Seite 8

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