Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen ZH Jahresbericht 2014

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2 Inhaltsübersicht Zurück zum Handel Zurück zum Sonderabfallmobil Zurück zur kant. Sonderabfall-Sammelstelle Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Städten S.3 S.4 S.5 S.6 Zusammenfassung Die Kantone sorgen gemäss Technischer Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA) dafür, dass kleine Mengen von Sonderabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe getrennt gesammelt und entsorgt werden. Im Kanton Zürich übernimmt das AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft diese Aufgabe. Seit Inkraftsetzung der Sonderabfallabgabeverordnung vom 1. Januar 1996 wird die kantonale Sammlung durch eine jährliche Abgabe je Einwohnerin und Einwohner in einen Fonds finanziert hat der Fonds die Entgegennahme und Entsorgung von insgesamt 347 Tonnen Kleinmengen an Sonderabfällen organisiert und finanziert. Im Kantonsgebiet fanden 285 mobile Sammlungen statt, wobei von Abgebern rund 272 Tonnen Sonderabfälle entgegen genommen wurden. Die übrigen Sonderabfälle wurden direkt an der kantonalen Sonderabfall-Sammelstelle in Zürich-Hagenholz abgegeben. Bei den entgegen genommenen Sonderabfällen handelt es sich um Farbreste (teils lösungsmittelhaltig), Chemikalienabfälle, Spraydosen, medizinische Abfälle und Batterien/Akkumulatoren. Die Fondsrechnung 2014 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 332'633 um Fr besser ab als budgetiert. Den Aufwänden von Fr. 1' stehen Erträge aus den Gemeindeabgaben von Fr. 918'707 gegenüber. Mit der Gebührensenkung per 2013 konnte der Fondsbestand erwartungsgemäss reduziert werden und beträgt nun noch Fr Für das Jahr 2015 beträgt die Sonderabfallabgabe Fr pro Einwohnerin und Einwohner. Seite 2

3 Rücknahmepflicht Handel Allgemein Zurück zum Handel Im Kanton Zürich gilt die 2001 eingeführte Rücknahmepflicht von Sonderabfällen (inkl. Medikamente) gemäss Abfallgesetz und 6 und 9 der Abfallverordnung. Für folgende Produkte sind die Rückgabe- und Rücknahmepflichten ausführlicher geregelt: Biozide, Pflanzenschutzmittel, halogenierte Lösungsmittel und Batterien. Seit der Einführung des neuen eidgenössischen Chemikalienrechtes per 1. August 2005 können alle Produkte, die ein (oranges) Gefahrensymbol aufweisen, von Privatpersonen kostenlos der Verkaufsstelle zurückgebracht werden. giftig gesundheits- ätzend brand- explosions- entzündlich umweltschädlich fördernd gefährlich gefährlich Seit Anfang Februar 2009 sind auf gewerblichen und industriellen Produkten auch die neuen internationalen Symbole nach dem so genannten Globally Harmonised System (GHS) erlaubt. GHS ist ab 2015 für alle Produkte obligatorisch. giftig gesundheits- ätzend brand- explosions- entzündlich umweltschädlich fördernd gefährlich gefährlich Gas unter Druck stark gesundheitsschädlich Medikamente Medikamente sind nicht Bestandteil des Chemikalienrechtes, daher gilt für sie weiterhin die Rücknahmepflicht gemäss 6 der kantonalen Abfallverordnung. Somit können die Verkaufsstellen (Apotheken, Drogerien, Ärzte, etc.) ein angemessenes Entgelt für die Rücknahme verlangen. Die Verbände der Apotheker und Drogisten, empfehlen den Verkaufsstellen die kostenlose Rücknahme von 5 Originalpackungen pro Abgabe und Person. Seite 3

4 Zurück zum Sonderabfallmobil Sonderabfallmobil Kanton Zürich (mit Städten Winterthur und Zürich) Die Anzahl der mobilen Sonderabfall-Sammlungen wurde per 2005 um 20% ausgebaut, was zu einem Anstieg der Sammelmengen und der Anzahl Abgeber führte fanden 285 Sammlungen im Kantonsgebiet statt. Die Sammelmenge ist im Vergleich zum Vorjahr mit rund 272 Tonnen in etwa auf gleichem Niveau geblieben. Die Anzahl der Abgeber ist mit 27'581 gegenüber dem Vorjahr sehr ähnlich. Sonderabfallmobil Total: Gesamtmengen und Abgeber ' ' ' ' ' ' ' ' ' '000 kg Anzahl Abgeber 30'000 Menge in kg 28'000 Anzahl Abgeber 26'000 24'000 22'000 20'000 18'000 16'000 14'000 12' Seit Frühjahr 2013 ist das neue, grössere Sonderabfallmobil unterwegs. Seite 4

5 Zurück zur kant. Sonderabfall-Sammelstelle Kantonale Sonderabfall- Sammelstelle Die kantonale Sonderabfall-Sammelstelle in Zürich-Hagenholz hat 2014 rund 347 Tonnen Sonderabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe entsorgt. Dies entspricht in etwa der Menge des Vorjahres (346 t). Darin enthalten sind auch die über das Sonderabfallmobil gesammelten Abfallmengen. Abgeber total Menge total (kg) kg/abgeber Privatpersonen (Direktabgabe) * * 8.3 Kleingewerbe (20kg/Jahr gratis) Sonderabfallmobile Total Diverses (z.b. Herrenlose) Total * ohne Recyclinghof Hagenholz Zusammensetzung aller entsorgter Sonderabfälle 2014 Kehrichtgängig und Leergebinde 12% Batterien / Akkumulatoren 2% Lösungsm.-haltige Farben 18% Spraydosen 5% Medizinische Abfälle 3% Diverse Chemikalien 16% Dispersionsfarben 44% Entsorgungswege 2014 Die Verteilung auf die verschiedenen Entsorgungswege hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert war die Verteilung wie folgt: 61% Kehrichtverbrennungsanlage, 31% Sonderabfallverbrennungsanlag, 6% physikalisch-chemische Behandlung, 3% Recycling. Seite 5

6 Zusammenarbe eit mit den Gemeinden Sammelregionen: Kommunikation an die Bevölkerung In so genannten Sammelregionen wird in jedem Quartal des Jahres eine Sammlung angeboten, wobei eine Sammlung jeweils an einem Samstag stattfindet. Vorbildliche Gemeinden haben die Informationen (Bekanntgabe von Ort und Datum) bereits in ihre Abfallkalender (oder in die Flugblätter) aufgenommen und gute Erfahrungen damit gemacht. Werbe- und Informationsmittel im Internet Unter stehen eine Medienmitteilung, Hintergrundinformationen und Fotos zu den mobilen Sonderabfall-Sammlungen zur Verfügung. Es können Flugblätter und Plakate bestellt werden. Zudem stehen Inseratvorlagen für die Ankündigung des Sonderabfallmobils zum Herunterladen bereit. Alle Informationen zum Thema Sonderabfall aus Haushalten sind in einer Broschüre zusammengefasst, das Allerwichtigste in sieben Sprachen. Die Broschüre kann kostenlos unter bestellt werden. Sonderabfallmobil: Nur Sonderabfälle aus Haushalten Das Sonderabfallmobil nimmt nur Sonderabfälle aus Haushalten von Privatpersonen entgegen. Gewerbe, Landwirtschaft, Schulen und andere öffentliche Betriebee müssen Sonderabfälle einem bewilligten Entsorgungsbetrieb übergeben. Das Kleingewerbe kann bis 20 kg pro Betrieb und Jahr kostenlos der kantonalen Sonderabfall-Sammelstelle in Zürich- Gemeinden können illegal auf öffentlichem Grund abgelagerten Sonderabfall, l, dessen Hagenholz liefern. Für grössere Mengen sind die Transportvorschriften zu beachten. Inhaber bzw. Verursacher nicht zu ermitteln war, dem Sonderabfallmobil übergeben. Grössere Mengen sind vorgängigg bei der beauftragten Chiresa AG anzumelden (Tel ). Zu beachten ist bezüglich Vorgehen die Vollzugshilfe für Gemeinden zum Ablagerungsverbot ( Veröffentlichungen). Auskunft: AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Charlotte Lock-Ganter Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe Tel.: Weinbergstrasse Zürich Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Seite 6 Mai 2015

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