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1 Informationen des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2016 Januar 2016 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte - Inhalt 1. Umgang mit Persbögen (PERS-Formularen) A 14-Beförderungsprogramme Konventionelles Beförderungsverfahren Oktober A 14-Ausschreibungsprogramm Mai Pauschale Beschränkung der Fortbildungsmöglichkeit auf Bildungsplanfortbildungen? Übertragung von ÖPR-Freistellung auf andere Lehrkräfte? Genehmigung halber Bugwellenstunden Neuregelung des Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit Jobticket Neue Internetseite des RP und des BPR Gymnasien...9 Anlagen: - Kontaktdaten der BPR-Mitglieder - Kontaktdaten und Schulliste der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Bitte ein Exemplar durch Aushang im Lehrerzimmer den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis bringen! Verteiler Von den Informationen des BPR Gymnasien erhalten die Örtlichen Personalräte je 3 Exemplare Beauftragten für Chancengleichheit je 1 Exemplar Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten je 1 Exemplar Schulleitungen je 1 Exemplar Geschäftsstelle BPR Gymnasien beim RP Tübingen, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7, Konrad-Adenauer-Str. 40, Tübingen, Tel.: 07071/ (vormittags) (nachmittags), Fax: 07071/ , Mail: marina.steiger@rpt.bwl.de, Web: Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 1 von 9

2 1. Umgang mit Persbögen (PERS-Formularen) Der ÖPR erhält bei beabsichtigten personellen Veränderungen an der Schule zur Einbeziehung durch den BPR ein Persbogen (Personalbogen) genanntes Formular PERS von der Geschäftsstelle des BPR. Bei laut LPVG mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen wie Abordnungen mit einer Dauer von zwei oder mehr Monaten, bei Versetzungen, der Besetzung von A 14-Ausschreibungsstellen usw. gibt der BPR dem ÖPR mit dem Persbogen die Möglichkeit, sich zur beabsichtigten Maßnahme zu äußern, da der ÖPR die Lage an der Schule anders einschätzen kann als der BPR. Falls der ÖPR ernsthafte Bedenken gegen eine beabsichtigte Maßnahme hat, sollte er seine nachvollziehbar begründeten Einwendungen sehr rasch dem BPR schriftlich mitteilen (am besten per Mail), damit der BPR sie bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Ist der ÖPR mit der beabsichtigten Maßnahme einverstanden, ist keine Rückmeldung an den BPR notwendig: Erfolgt von Seiten des ÖPR keine Reaktion, gilt dies automatisch als Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme. Ausnahme: Bei Versetzungen ist im Sinne einer möglichst frühen Planungssicherheit für die zu Versetzenden, die ja ggf. einen Umzug oder Hauskauf usw. tätigen müssen, eine rasche Mitteilung des ÖPR an den BPR auch dann hilfreich, wenn der ÖPR keine Einwände hat, damit der BPR dem Amt ggf. schnell seine Zustimmung mitteilen kann und die Betroffenen wichtige Entscheidungen frühzeitig treffen können. Handelt es sich bei der beabsichtigten Maßnahme um eine zeitlich begrenzte Einstellung unter zwei Monaten (beispielsweise um eine Krankenvertretung) oder auch um eine Beförderung im konventionellen A 14-Verfahren, so dient der Personalbogen lediglich der Information des ÖPR. 2. A 14-Beförderungsprogramme 2.1 Konventionelles Beförderungsverfahren Oktober 2015 Gemäß der Rahmenkriterien des KM konnten im konventionellen A 14-Beförderungsprogramm im Oktober 2015 Lehrkräfte befördert werden, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Beförderungsjahrgang bis einschl. 2001: Beförderungsjahrgänge : Beförderungsjahrgang 2005: 1,0 2,0 (oder besser) 1,5 (oder besser) Die Jahrgänge 2006 folgende wurden vom KM noch nicht zur Beförderung eröffnet. Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 2 von 9

3 Nach diesen Beförderungskriterien hätten im RP Tübingen eigentlich 98 gymnasiale Lehrkräfte befördert werden müssen. Im RPT standen hierfür aber nur 44 Beförderungsstellen zur Verfügung. Der Beförderungsstau wurde etwas dadurch gemildert, dass das Tübinger Beförderungskontingent im landesweiten Vergleich relativ hoch ist. Dies ist der Umstellung der Verteilung der Beförderungsstellen auf den relativen Beförderungsbedarf zu verdanken, die auf eine Initiative des BPR Gymnasien beim RP Tübingen zurückgeht. Bei diesem Beförderungsprogramm galten laut Erlass des Kultusministeriums wieder folgende Grundsätze für Schwerbehinderte: schwerbehinderte Menschen [sind] bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen. Der Grundsatz der vorrangigen Berücksichtigung galt nicht mehr für Frauen, da diese inzwischen in A 14 mit einem Anteil von etwa 53 %, also mit mehr als der Hälfte der Beschäftigten, vertreten und somit nicht mehr im Sinne des Chancengleichheitsgesetzes unterrepräsentiert sind. Nach Erörterung mit dem BPR Gymnasien hat das RP Tübingen im Einvernehmen mit dem BPR folgende Kriterien für die Verteilung der Beförderungsstellen festgelegt: bis Beförderungsjahrgang 2001 mit mindestens der Note 2,0 im Beförderungsjahrgang 2002 mit mindestens 1,5 im Beförderungsjahrgang 2003 Schwerbehinderte und erste ältere Lehrkräfte mit mindestens 1,5 Beförderungsjahrgang 2004 mit 1,0 Der Beförderungsjahrgang 2005 wurde wegen des Beförderungsstaus vorerst nicht für die Beförderung eröffnet. Es ist mit der Öffnung für Mai 2016 zu rechnen. 2.2 A 14-Ausschreibungsprogramm Mai 2016 Für die Beförderung im A 14-Ausschreibungsprogramm Mai 2016 standen für die Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen 60 Stellen zur Verfügung. Die Stellen wurden unter Beteiligung des BPR prioritär auf die Schulen mit hohem A 13-Anteil ( Abmangelverfahren ) bzw. mit einer besonders hohen absoluten Anzahl an A 13-Lehrkräften verteilt. Es standen auch wieder Stellen für gymnasiale Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen zur Verfügung, für die personalvertretungsrechtlich nicht der BPR Gymnasien, sondern der BPR GHWRGS beteiligungspflichtig ist. Ausschreibungstext Neben den Örtlichen Personalräten wirkte auch der BPR Gymnasien gemeinsam mit dem Regierungspräsidium darauf hin, dass der Arbeitsumfang der ausgeschriebenen A-14- Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 3 von 9

4 Stellen vergleichbar ist. Im Ausschreibungserlass heißt es diesbezüglich (kursive und fette Auszeichnung sowie Anmerkung in eckigen Klammern vom BPR): Der Umfang der ausgeschriebenen Aufgabe [Singular!] ist zu beachten. Keine Oberstudienrätin und kein Oberstudienrat muss mehr als 100 % Leistung erbringen. Eine zusätzliche zeitliche Belastung von einer Stunde als Ausgleich für die Beförderung ist denkbar, ansonsten sind zusätzliche Aufgaben weiterhin über Anrechnungen abzugelten. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll der ÖPR frühzeitig von der Schulleitung über alle Verfahrensschritte, d. h. auch den beabsichtigten Ausschreibungstext, informiert werden. Der ÖPR hat die Aufgabe, sich ggf. gegenüber der Schulleitung dafür einzusetzen, dass die im Erlass erwähnten Kriterien für den Ausschreibungstext beachtet werden. Der BPR hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Ausschreibungstexte im RP Tübingen vergleichbar sind. Am werden die Ausschreibungslisten mit den A 14-Stellen an den Schulen ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Bewerbungsverfahren und Bewerbergespräche Am endet die Bewerbungsfrist. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg einzureichen. Vom 5.2. bis finden an den Schulen die Bewerbergespräche statt. Laut LPVG 71 Abs. 3 hat der BPR ein Teilnahmerecht an den Bewerbergesprächen. Dieses Teilnahmerecht hat der BPR aus organisatorischen Gründen mit zwei Ausnahmen an die ÖPR delegiert: Nur wenn ein ÖPR-Mitglied im Bewerberkreis ist, oder ein Bewerber es beantragt, nimmt der BPR sein Teilnahmerecht selbst wahr und ist zu den Bewerbergesprächen von der Schulleitung rechtzeitig einzuladen. Über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat unmittelbar nach Eingang zu unterrichten ( 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX; Nr. 3.4 der SchwbVwV). Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsichtnahme in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen sowie auf Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen der schwerbehinderten und der nicht behinderten Bewerberinnen und Bewerber ( 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Auf Verlangen ist die beabsichtigte Einstellungsentscheidung mit der Schwerbehinderten- Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 4 von 9

5 vertretung in einem Gespräch zu erörtern und im Einzelnen zu begründen. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung ausdrücklich ablehnt ( 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Das allgemeine Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung wird hiervon nicht berührt ( 95 Abs. 2 SGB IX). Abweichende Stellungnahmen des örtlichen Personalrats und/oder der örtlichen Schwerbehindertenvertretung sind zusammen mit der Bewerberübersicht dem Regierungspräsidium zuzuleiten. Das RP trifft bis Ende April 2016 unter Beteiligung des BPR die Auswahlentscheidung. Im Mai 2016 werden die Beförderungsurkunden ausgehändigt. 3. Pauschale Beschränkung der Fortbildungsmöglichkeit auf Bildungsplanfortbildungen? Kann die Schulleitung unter Hinweis auf die Fülle der anstehenden Bildungsplanfortbildungen und den deshalb zu befürchtenden Unterrichtsausfall die Teilnahme an Fortbildungen auf Bildungsplanfortbildungen beschränken und die Genehmigung der Teilnahme an allen anderen Fortbildungen verweigern, soweit diese Unterrichtsausfall verursachen würden? Eine solche pauschale Verweigerung der Teilnahme an allen Fortbildungsangeboten mit Ausnahme von Fortbildungen zum neuen Bildungsplan ist nicht haltbar, und zwar aus mehreren Gründen: 1. Wenn das im Sinne der Schulverwaltung wäre, würde die Schulverwaltung keine Fortbildungen außer denen zum Bildungsplan anbieten. Wenn im Umkehrschluss andere Fortbildungen angeboten werden, dann offensichtlich, weil die Schulverwaltung davon ausgeht, dass auch diese Angebote wahrgenommen werden können und sollen. 2. Laut LBG (Landesbeamtengesetz) 50 Fortbildung ist nicht nur der Beamte selbst verpflichtet, sich fortzubilden. Im Gegenzug fordert das Gesetz von der Schulleitung: Die Dienstherrn fördern die dienstliche Fortbildung. Diese Forderung des LBG ist kaum mit einer derartig pauschalen Einschränkung der Fortbildungsmöglichkeiten vereinbar. 3. Es handelt sich bei dieser Einschränkung der Teilnahme an Fortbildungen sozusagen um eine pauschale Teilnehmerauswahl innerhalb der Schule (alle potenziellen Be- Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 5 von 9

6 werber für die Teilnahme werden schon im Voraus von der Teilnahme ausgeschlossen). Das ist mit dem LPVG nicht vereinbar, da der ÖPR in jedem Einzelfall bei der Teilnehmerauswahl gemäß LPVG 81 Angelegenheiten der Mitwirkung, Absatz 1, 5. bei der Auswahl der Beschäftigten zur Teilnahme an Maßnahmen der Berufsausbildung, an Fortbildungs- sowie Weiterbildungsveranstaltungen, an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung beteiligt werden muss. 4. Eine pauschale Regelung zur Fortbildungsplanung der Schule wäre außerdem nach LPVG 75 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung, Absatz 4, 10. mitbestimmungspflichtig, denn es handelt sich bei einer solchen pauschalen Regelung um allgemeine Fragen der beruflichen Fortbildung, Weiterbildung, Umschulung, Einführung in die Aufgaben einer anderen Laufbahn und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung. Der ÖPR kann also sein Beteiligungs- und Mitbestimmungsrecht einfordern und dieser pauschalen Maßnahme widersprechen. 5. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass aus dienstlichen Gründen die Unterrichtsversorgung gesichert werden muss und ggf. keine massive Teilnahme ganzer Fachschaften an einzelnen Fortbildungen zum Bildungsplan gewährt werden kann. Aber das muss ja auch nicht sein: Für jedes Fach gibt es mehrere Fortbildungstermine, sodass sich der Unterrichtsausfall verteilen wird. Außerdem wollen (und müssen) ja nicht unbedingt immer alle Lehrkräfte eines Faches an der Fortbildung teilnehmen (z. B. diejenigen nicht, die kurz vor der Pensionierung stehen ). 6. Eine solche pauschale Regelung ist nicht mit den berechtigten Bedürfnissen und Interessen einzelner Lehrkräfte vereinbar, die aufgrund besonderer Aufgaben (erstmalige Übernahme von Abiturkursen, Netzwerkbetreuung, Beratungslehrertätigkeit, Multimediaberatung, Datenschutzbeauftragte, ) bestimmte Fortbildungsangebote dringend wahrnehmen müssen, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Das ist also auch im dienstlichen Interesse. Das RP Tübingen teilt im Übrigen die Auffassung des BPR Gymnasien, dass Bildungsplanfortbildungen zwar sehr wichtig sind, aber auch die Teilnahme an anderen Fortbildungen möglich sein muss. 4. Übertragung von ÖPR-Freistellung auf andere Lehrkräfte? An immer mehr Schulen treten Schulleitungen an die ÖPR der Gymnasien mit der Bitte heran, auf einen Teil der ÖPR-Freistellungsstunden zu verzichten, damit diese Freistellung anderen Lehrkräften als Anrechnungsstunden für sonstige schulische Aufgaben zugute kommen kann. Argumentiert wird mit der deutlichen Erhöhung der ÖPR-Frei- Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 6 von 9

7 stellung, die in klarem Kontrast zur Reduzierung des Allgemeinen Entlastungskontingents stehe. Der BPR und auch der HPR Gymnasien sind der Auffassung, dass eine solche Übertragung von ÖPR-Freistellung aus zwei Gründen unzulässig ist: 1. Die ÖPR-Freistellung steht den ÖPR laut LPVG zu, ist für die Wahrnehmung der den ÖPR vom LPVG zugeschriebenen Beteiligungsrechte und Aufgaben notwendig und wird den Schulen zweckgebunden zugewiesen, sodass die Freistellung nicht zweckentfremdend anderen Lehrkräften übertragen werden darf. 2. Moralischen Druck auf den ÖPR auszuüben, damit dieser einen Teil seiner Freistellung abgibt, stellt eine mittelbare Behinderung der Arbeit des ÖPR im Sinne von LPVG 6 dar und ist auch deshalb unzulässig: Wenn die für die Aufgabenerfüllung notwendige Freistellung anderweitig verwendet wird, kann der ÖPR seinem gesetzlichen Auftrag nicht mehr gerecht werden. Der BPR empfiehlt den ÖPR, im jährlichen Tätigkeitsbericht in der Personalversammlung dem Kollegium Umfang und Bedeutung der ÖPR-Aktivitäten in geeigneter Weise zu verdeutlichen, damit die Angemessenheit und Notwendigkeit der ÖPR-Freistellung allgemein nachvollzogen werden kann. 5. Genehmigung halber Bugwellenstunden Bisher wurden vom RP Tübingen im Falle von längerfristiger Mehrarbeit nur ganze, aber keine halben Bugwellenstunden genehmigt. Aufgrund einer Initiative des BPR ist es nun möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch halbe Bugwellenstunden zu genehmigen: 1. Wenn Mehrarbeit über mindestens drei Monate geleistet wird und dabei mindestens eine halbe Bugwellenstunde anfällt, soll diese zukünftig (und anders als bisher) gewährt werden. 2. Wenn in weniger als drei Monaten durch Mehrarbeitsunterricht eine ganze (!) Bugwellenstunde erarbeitet wird (39 Einzelunterrichtsstunden Mehrarbeit), kann diese auch als ganze Bugwellenstunde gewährt werden. 6. Neuregelung des Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit Am 29. Juli 2015 ist das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (u. a. begrenzte Dienstfähigkeit) in Kraft getreten. Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 7 von 9

8 Nach den 9 und 72 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesG BW) erhält ein Beamter bei begrenzter Dienstfähigkeit einen Zuschlag. Dieser Zuschlag beträgt 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen den aufgrund der begrenzten Dienstfähigkeit gekürzten Dienstbezügen und den Dienstbezügen, die sie bei Vollzeitbeschäftigung erhalten würden. Dieser Zuschlag ist nicht ruhegehaltsfähig. Begrenzte Dienstfähigkeit Hinweise Besoldung gemäß 8 (1) brutto Zuschlag gemäß 72 (1) Gesamtgehalt brutto ruhegehaltsfähig nicht ruhegehaltsfähig 50 % 50 % 25 % 75 % 60 % 60 % 20 % 80 % 70 % 70 % 15 % 85 % 80 % 80 % 10 % 90 % 90 % 90 % 5 % 95 % Die Prozentangaben beziehen sich immer auf die Vollzeitbeschäftigung, d. h. der Zuschlag wird unabhängig vom bisherigen Beschäftigungsumfang gewährt. Diese Regelung ist von einer Schwerbehinderung unabhängig! 7. Jobticket Beschäftigte des Landes, die öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit nutzen, können seit dem 16. November 2015 im Internet unter folgendem Link ein Jobticket beantragen: 8. Neue Internetseite des RP und des BPR Gymnasien Im Rahmen der Modernisierung der RP-Webseite haben auch die Personalvertretungen eine neue Homepage bekommen. Die Internet-Adresse des RP Tübingen lauten nun Der Link zur Abteilung 7 Schule und Bildung ist Die Bezirkspersonalräte finden Sie hier: Der BPR Gymnasien ist direkt zu erreichen unter der Webadresse Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 8 von 9

9 Sie finden dort die Ansprechpartner des BPR und die halbjährlich erscheinenden BPR-Infos Wir hoffen, dass wir in dieser BPR-Info für die Schulen wieder hilfreiche Informationen zusammengestellt haben. Für Fragen stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktinformationen finden Sie in den Anlagen dieses Schreibens. Mit kollegialen Grüßen, Cord Santelmann Vorsitzender Max Biehahn Christine Brohl Walter Patschke Nicole Pilgrim Bettina Ruff Sieglinde Selinka Stellvertretende Vorsitzende Bernd Saur Claudia Schnitzer Gerda Siegele-Yazar Jörg Sobora Rolf Ege Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten und ständiger Gast des BPR Gymnasien Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Januar 2016 Seite 9 von 9

10 R E G I E R U N G S P R Ä S I D I U M T Ü B I N G E N Abteilung 7 Schule und Bildung Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien K o n t a k t l i s t e B P R G y m n a s i e n a m R P T Wahlperiode XII vom Cord Santelmann Vorsitzender Sieglinde Selinka Arbeitnehmervertreterin im Vorstand und Stellvertretende Vorsitzende Bettina Ruff Beamtenvertreterin im Vorstand Claudia Schnitzer Beamtenvertreterin im Vorstand, Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR Max Biehahn Protokollführer Christine Brohl Arbeitnehmervertreterin Walter Patschke Nicole Pilgrim Bernd Saur Schulanschrift Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax / Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax / Albert-Schweitzer Gymnasium Laichingen Beim Käppele Laichingen Tel.: / Fax / Hans-und-Sophie-Scholl- Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Kepler-Gymnasium Ulm Karl-Schefold-Straße Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.: / Fax: / Rupert-Neß-Gymnasium Wangen Jahnstraße Wangen Tel.: / Fax: / Karl-Maybach-Gymnasium Maybachplatz Friedrichshafen Tel.: Fax: n.pilgrim@kmg-fn.de Albert-Einstein-Gymnasium Buchauer Str Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/ Fax: 0731/ Privatanschrift Albert-Staimlin-Str Nehren Tel.: / Fax: / csantelmann@gmx.de (privat) cord.santelmann@rpt.bwl.de (dienstlich) Am Nordring Nehren Tel / S.Selinka@gmx.de (privat) sieglinde.selinka@rpt-bwl.de (dienstlich) Feldstetter Str Laichingen Tel / ruffasglaichingen@gmx.de Käthe-Kollwitz-Weg Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Claudia.Schnitzer@web.de Panoramastr Ulm Tel / Biehahn@arcor.de Zwerchäcker 38/ Laupheim Tel.: / Fax: / tine.brohl@gmx.de (privat) christine.brohl@rpt.bwl.de (dienstlich) Kreuzkellerweg 32/ Wangen Tel walter.patschke@web.de Grenzweg Friedrichshafen Tel.: nicole_pilgrim@web.de Ravensburger Straße Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/46508 Fax: 0731/46508 bernd.saur@teachers.de BPR-Kontaktliste Wahlperiode XII Seite 1 von 2 Stand:

11 Gerda Siegele-Yazar stv. Protokollführerin, Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR Jörg Sobora Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR Kepler-Gymnasiums Tübingen Uhlandstr Tübingen Tel.: Fax: Pestalozzi-Gymnasium Breslaustraße Biberach Tel.: / Fax: / Rappstr Tübingen Tel.: Fax: lgyazar@gmx.de Hölderlinstr Schemmerberg Tel.: / JoergSobora@gmx.de Schwerbehindertenvertretung (ständiger Gast des BPR Gymnasien) Rolf Ege Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR BPR-Ersatzmitglieder Ole Beinker Regina Hoch-Veser Jochen Jehle Anne Käßbohrer Dr. Christoph Ottmar Arbeitnehmervertreter Geschäftsstelle Gymnasium Haigerloch Oberstadtstr Haigerloch Tel.: / Fax: / Hans-Multscher-Gymnasium Herlazhoferstr: Leutkirch Tel.: Fax: Isolde-Kurz-Gymnasium Reutlingen Bismarckstraße Reutlingen Tel.: Gymnasium im Bildungszentrum Markdorf Ensisheimer Str Markdorf Tel.: / Fax: / Hans-u.-Sophie-Scholl-Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Isolde Kurz-Gymnasium Bismarckstr Reutlingen Tel.: Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / 3465 Fax: 0911 / Rolf.Ege@t-online.de rolf.ege@schwerbehindertenvertretung-osa-tue.de Zum Brunnentobel Leutkirch Tel.: / ole_beinker@hotmail.com Stuifenstr Eningen Tel.: hoch-veser@versanet.de Kolbengasse 6a Deggenhausertal Tel.: / jochen.jehle@t-online.de Büchsengasse Ulm Tel.: 0731 / anne@kaessbohrer.net Im Brühl 1/ Dußlingen Tel.: christoph.ottmar@web.de Marina Steiger Sekretärin Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 Konrad-Adenauer-Str Tübingen Tel.: 07071/ (vormitt.) 07071/ (nachm.) Fax: 07071/ Sekretärin: marina.steiger@rpt.bwl.de BPR-Vorsitzender: csantelmann@gmx.de cord.santelmann@rpt.bwl.de (privat) (dienstlich) BPR-Kontaktliste Wahlperiode XII Seite 2 von 2 Stand:

12 REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN SCHULE UND BILDUNG SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG FÜR LEHRKRÄFTE AN GYMNASIEN Kontaktliste der Vertrauenspersonen und Stellvertreter Zuständigkeitsbereich Vertrauensperson StellvertreterIn Bezirksvertrauensperson Gymnasien beim RP Tübingen Alb-Donau-Kreis Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@t-online.de Gymnasium Haigerloch Tel.: / Frank Rueß Goethestr Ehingen Tel.: / fruess@gmx.de Johann-Vanotti-Gymnasium Ehingen Tel.: / Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Cornelius Dilger Ehrensteinerstr Blaustein Tel.: / dilgerhgu@web.de Humbolt-Gymnasium Ulm Tel.: 0731 / Biberach Bodenseekreis Friedrich-Schiller- Gymnasium Pfullingen Gymnasium Balingen Anton Hepp Hofstr Riedlingen Tel.: / a.m.hepp@t-online.de Kreisgymnasium Riedlingen Tel.: / 2005 Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Uta Neunhoeffer Schmiedstr Kirchentellinsfurt Tel.: / uta.neunhoeffer@gmx.de Friedrich-Schiller-Gym. Pfullingen Tel.: / Wiebke Draeger Aiblestr Mössingen Tel.: / wdr310@web.de Gymnasium Balingen Tel.: / Christoph Hanselka Pfründeweg Weitnau Tel.: / christoph-hanselka@web.de Gymnasium Isny Tel.: / Isolde Rahmig Brühlwiesenstr Reutlingen Tel.: / isolde.rahmig@gmx.de Friedrich-Schiller-Gym. Pfullingen Tel.: / Ulrike Erath Thomas-Mann-Ring Balingen Tel.: / ulrike.erath@web.de Gymnasium Balingen Tel.: / Seite 1 von 2

13 Zuständigkeitsbereich Vertrauensperson StellvertreterIn Gymnasium Hechingen und Haigerloch Reutlingen Rottenburg Sigmaringen Tübingen Zollernalbkreis Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@T-Online.de Gymnasium Haigerloch Tel.: / Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / eru.beylich@t-online.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / eru.beylich@t-online.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Christoph Povel Rötelnweg Tübingen Tel.: / christoph.povel@gmx.de Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen Tel.: / Claudia Eisele Christian-Landenberger Str Albstadt Tel.: / ClaudiaEisele@web.de Gymnasium Albstadt Tel.: / Raffaella Zugaro Viehweg 5/ Mössingen Tel.: rzugaro@web.de Gymnasium Hechingen Tel.: / Martin-Ulrich Läpple-Hillmann Emil-Mörsch-Weg Metzingen Tel.: / Martin.Hillmann@web.de Dietrich-Bonhoeffer-Gym. Metzingen Tel.: / Andreas Braun Germanenstr Neustetten Tel.: / braun@ebg-rottenburg.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Ulrich Fornacon Schulstr Nehren Tel.: / ulli.fornacon@gmx.de Karl-von-Frisch-Gymnasium Dußlingen Tel.: / Seite 2 von 2

14 Rolf Ege Bezirksvertrauensmann Gymnasien beim RP Tübingen Schulen in den Örtlichen Bereichen (zusammengefasste Dienststellen) Bereich: Alb-Donau-Kreis, Blaubeuren, Ev.-theol. Seminar Blaubeuren, Joachim-Hahn-Gymnasium Ehingen, Johann-Vanotti-Gymnasium Laichingen, Albert-Schweitzer-Gym Langenau, Robert-Bosch-Gymnasium Ulm, Albert-Einstein-Gymnasium Ulm, Anna-Essinger-Gymnasium Bereich: Biberach, Biberach, Pestalozzi-Gymnasium Biberach, Wieland-Gymnasium Laupheim, Carl-Laemmle-Gym. Ochsenhausen, Gymnasium Riedlingen, Kreisgymnasium ÖVP: Herr Frank Rueß Ulm, Hans u. Sophie Scholl-Gymnasium Ulm, Humboldt-Gymnasium Ulm, Kepler-Gymnasium Ulm, Schubart-Gymnasium Abendgymnasien: Ulm, Abendgymnasium Progymnasien: Bad Buchau Bad Schussenried ÖVP: Herr Anton Hepp Privatschulen: Obermarchtal, Studienkolleg Schelklingen, Urspringschule Ulm, St. Hildegard Waldorfschulen: Ulm Ulm, Am Illerblick Privatschulen: Biberach, Bischof-Sproll-Bildungszentrum Waldorfschulen: Biberach Bereich: Bodenseekreis und Ravensburg, ÖVP: Frau Christine Vöhringer Aulendorf, Gymnasium Bad Waldsee, Gymnasium Friedrichshafen, Graf-Zeppelin-Gym Friedrichshafen, Karl-Maybach-Gym Isny, Gymnasium Leutkirch, Hans-Multscher-Gym Markdorf, Bildungszentrum Meersburg, Droste-Hülshoff-Gym Ravensburg, Albert-Einstein-Gym Ravensburg, Spohn-Gymnasium Ravensburg, Welfen-Gymnasium Tettnang, Montfort-Gymnasium Überlingen, Gymnasium Wangen, Rupert-Neß-Gymnasium Weingarten, Gymnasium Wilhelmsdorf, Gymnasium Privatschulen: Aulendorf-Blönried, St. Johann Bad Wurzach, Salvatorkolleg Ravensburg, Kath. Freies G. (St. Konrad) Überlingen, Schule Schloss Salem Wangen, Heinrich-Brügger-Schule Progymnasien: Altshausen Abendgymnasien: Ravensburg, Kolping-Bildungszentrum Waldorfschulen: Ravensburg Überlingen-Rengoldshausen Wangen Bereich: Reutlingen ohne Pfullingen, Bad Urach, Graf-Eberhard-Gym. Metzingen, Dietrich-Bonh.-G. Münsingen, Gymnasium Reutlingen, Albert-Einstein-Gymnasium ÖVP: Frau Eva Beylich Reutlingen, Friedrich-List-Gym. Reutlingen, Isolde-Kurz-Gym. Reutlingen, Johannes-Kepler-Gy Reutlingen, Bildungszent. Nord Abendgymnasien: Reutlingen, Abendgymnasium Waldorfschulen: Engstingen, Auf der Alb Reutlingen, Freie Georgenschule Bereich: Rottenburg, Rottenburg, Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg, Paul-Klee-Gymnasium Bereich: Sigmaringen, Bad Saulgau, Störck-Gymnasium Gammertingen, Gymnasium Mengen, Gymnasium ÖVP: Frau Eva Beylich Privatschulen: Rottenburg, Kath. Fr. Gym. (St. Meinrad) Rottenburg, Mädchenprogym. St. Klara ÖVP: Frau Christine Vöhringer Meßkirch, Martin-Heidegger-Gy Pfullendorf, Staufer-Gymnasium Sigmaringen, Hohenzollern-Gym Privatschulen: Sigmaringen, Liebfrauenschule Wald, Heimschule Kloster Seite 1 von 2

15 Rolf Ege Bezirksvertrauensmann Gymnasien beim RP Tübingen Bereich: Tübingen ohne Rottenburg, Dußlingen, Karl-von-Frisch-Gym. Mössingen, Quenstedt-Gym. Tübingen, Carlo-Schmid-Gym. ÖVP: Herr Christoph Povel Tübingen, Geschw-Scholl-Schule Tübingen, Kepler-Gymnasium Tübingen, Uhland-Gymnasium Tübingen, Wildermuth-Gym. Privatschulen: Mössingen, Ev-kirch Firstwald-Gym. Waldorfschulen: Tübingen Bereich: Zollernalbkreis ohne Balingen, Haigerloch und Hechingen, ÖVP: Frau Claudia Eisele Albstadt, Gymnasium Ebingen Meßstetten, Gymnasium Progymnasien: Albstadt, Tailfingen Burladingen Rosenfeld Waldorfschulen: Balingen Bereich: Haigerloch und Hechingen, Haigerloch, Gymnasium Hechingen, Gymnasium ÖVP: Herr Rolf Ege Schulen als Dienststellen mit eigenständiger Örtlicher Vertrauensperson Balingen, Gymnasium, ÖVP: Frau Wiebke Draeger Pfullingen, Friedrich-Schiller-Gymnasium, ÖVP: Frau Uta Neunhoeffer Seite 2 von 2

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