Studiengang Bauingenieurwesen / Architectural Engineering MSc

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1 Studiengang Bauingenieurwesen / Architectural Engineering MSc Abschluss: Master of Science Stand

2 Elemente der Prüfungsordnung Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung ASPO der HCU Hamburg Besondere Studien- und Prüfungsordnung BSPO Master BIW/AE (Modulplan (Zeitlicher Ablauf des Modulangebots)) Studienplan (Module, Prüfungsleistungen, zeitl. Aufwand und Ablauf) Modulkarten (Study Cards, Lehrinhalte, Prüfungsmodalitäten) Master Bauingenieurwesen STUDIENPLAN Master Bauingenieurwesen / Architectural Engineering (nach BSPO-MSc-BIWAE-10) 1. bis 2. Semester (Module können aus Kapazitätsgründen in der Semesterzuordnung verschoben werden) Nr. Module 1. Semester 2. Semester CP Biw_M LVS PVL PL LVS PVL PL 0101 Ingenieurmathematik 4 S K Bauphysik 4 S H Fassadensysteme 4 H 4 (H) 1) CAE im Konstruktiven Ingenieurbau 4 H Konstruktionen des Stahl-, Holz- und Massivbaus 8 H H+K Entwurfsprojekt Tragwerke I 1 H+PR Computermethoden der Baustatik 4 H K Wahlpflichtmodul I 0105 Wahlmodul aus Angebot der HCU SF01 3. bis 4. Semester Studium Fundamentale I Summe 3 ) Nr. Module 3. Semester 4. Semester CP Biw_M LVS PVL PL LVS PVL PL 0104 Energetische Gebäudetechnik 4 S Räumliche Tragwerke 4 K Bauen am Wasser 4 M Entwurfsprojekt Tragwerke II 2 H+PR Stabilität und Dynamik der Baukonstruktionen 4 S K Master Thesis TH Wahlpflichtmodul II SF02 Studium Fundamentale II 5 5 Summe 3 ) ) Die Bearbeitungszeit der Prüfungsleistung erstreckt sich über das 1. und 2. Semester Lehrveranstaltungsform, Anzahl Lehrveranstaltungsstunden, Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus dem gewähltem Modul. 3 ) Angaben ohne Studium Fundamentale und Wahlmodule Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 2

3 Wahlpflichtmodule I und II Wahlmodulkatalog Effizientes Bauen und Bauwerkserhaltung Nr. Wahlpflichtmodule 2. / 3. Semester Biw_M LVS PVL PL CP FW01 Baustoffgerechtes Konstruieren 4 H 5 FW02 Bauschäden, Bauwerkssanierung 4 D H 5 FW03 Bauschäden Tiefbau 4 R 5 FW04 Recyclinggerechte Baustoffauswahl im Hochbau 4 S 5 FW05 Innovative und experimentelle Baukonstruktion 4 D H 5 FW06 Sonderbauweisen 4 H 5 FW07 Brückenbau 4 H K 5 FW08 Geotechnik III 4 H 5 FW09 Energiewasserbau 4 H 5 FW10 Vermessungskunde II 4 S 5 FW11 Modellierung von Fließgewässern im städtischen Bereich 4 K 5 FW12 Einführung in die technische Gebäudeausrüstung 4 H+PR 5 FW13 Brandschutz 4 H 5 FW14 Ingenieurgeologie 4 H 5 FW15 Gläser und Kunststoffe im Bauwesen 4 D H 5 FW16 Seil- und Membrankonstruktionen 4 H+PR 5 Wahlpflichtmodule I und II Wahlmodulkatalog Baubetrieb und Baumanagement Nr. Wahlpflichtmodule 2. / 3. Semester Biw_M LVS PVL PL CP FW21 Baubetriebswesen III 4 K 5 FW22 Baumaschinen und Bauverfahrenstechnik 4 K 5 FW23 Bauvertragsrecht 4 K 5 FW24 Schlüsselfertiges Bauen 4 H 5 FW25 Projektmanagement 4 H 5 FW26 Leitungsbau 4 R 5 Glossar: LVS Lehrveranstaltungsstunde CP credit points (1 CP = 30 Arbeitsstunden der Studierenden) PL Prüfungsvorleistung (benotet) oder PVL Prüfungsvorleistung (unbenotet) K Klausur H Hausarbeit M Mündliche Prüfung S Semesterarbeit R Referat D Dokumentation im Zusammenhang mit einem Praktikum PR Präsentation TH Abschlussarbeit / Thesis Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 3

4 Wichtige Hinweise Fristen 1. und 2. Fachsemester: Mindestens die Hälfte der vorgesehenen CP (d.h. mindestens 30 CP) sind zu erbringen und durch Prüfungen nachzuweisen, anderenfalls ist bis zum Ende des 3. Fachsemesters an einer Studienfachberatung teilzunehmen (Prof. Dr. Krahwinkel) oder es erfolgt Exmatrikulation. Nach 4. Fachsemester (Regelstudienzeit): Es ist innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung (Prof. Dr. Krahwinkel) teilzunehmen, anderenfalls erfolgt Exmatrikulation. Bis Ende 8. Studiensemester (doppelte Regelstudienzeit): Sämtliche Prüfungsleistungen müssen erbracht sein, anderenfalls gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden. Bis zum Antrag auf Zulassung zur Masterhesis: 12 Wochen Vorpraxis müssen als Berufspraktikum in den Berufsfeldern des Bauingenieurwesens (Ingenieurpraxis) nachgewiesen werden. Prüfungen Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens im Prüfungszeitraum des nächsten Semesters wiederholt werden *). Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden *). Nicht bestandene Thesis kann nur einmal mit anderem Thema spätestens im nächsten Semester wiederholt werden *). *) Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Alle Wiederholungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft: Die entsprechende Prüfung ist endgültig nicht bestanden. Eine einzelne Prüfung ist endgültig nicht bestanden: Die Prüfung zum Master ist endgültig nicht bestanden. Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 4

5 Personen Studiendekane, Prüfungsausschuss Mitarbeiter und Funktionen Raum Sprechstunden Telefon Prof. Dr. Hamfler Studiendekan Bachelorstudiengang BIW Univ. Prof. Dr. Krahwinkel Studiendekan Masterstudium BIW/AE Frau Stellwagen Sekretariat der Studiendekane BIW Prof. Dr. Buchmann Mitglied im Prüfungsausschuss Prof. Dr. Buchmann Mitglied Prüfungsausschuss Studienberatung und Studienkoordination Frau Elskamp Studienkoordination Univ. Prof. Dr. Krahwinkel Studienfachberatung Master Prof. Dr. Hamfler Praktikantenberater für Vorpraxis Master Prof. Dr. Schramm Bafög-Beauftragter Prof. Dr. Bögle Betreuer für Ausländer und Auslandskontakte C 016 Di Uhr Do Uhr (Fax) C 018 Nach Vereinbarung B008b B109 Mo.-Do Uhr C 004 Di.+Do Uhr C 004 Di.+Do Uhr B 008b Di.+Do Uhr C 018 Nach Vereinbarung C 016 Di Uhr Do Uhr D 004a Di Uhr und nach Vereinbarung B 003 Nach Vereinbarung /5692 Alle angegebenen Sprechstunden beziehen sich nur auf die Vorlesungszeiten! Prüfungsleistungen (ASPO 2012 auszugsweise) ASPO 9 Allgemeine Prüfungsleistungen Prüfungsvorleistung (PVL unbenotet) oder Prüfungsleistung (PL benotet) sind durch folgende Prüfungsarten zu erbringen (s.a. Studienplan und Modulkarten): K Klausur R Referat D Dokumentation S Semesterarbeit H Hausarbeit PR Präsentation KO Kolloquium M Mündliche Prüfung ASPO 10 Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Gesamturteil (4) Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der einzelnen mit Credit Points (CP) gewichteten und benoteten Module der jeweiligen BSPO. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden gestrichen. Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 5

6 ASPO 11 Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Eine Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem für sie oder ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint, nach Beginn ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt oder eine vorgegebene Bearbeitungszeit nicht einhält. (2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Entstehung schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen; der Krankheit eines Prüflings gleichgestellt ist die Krankheit eines von ihm überwiegend oder allein zu versorgenden Kindes. Die Prüfung muss spätestens im nächsten Prüfungszeitraum abgelegt werden. (3) Bei Versuchen, das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden (5,0). (4) Verstöße gegen die Ordnung der Prüfung, insbesondere durch Stören, können nach vorheriger Abmahnung von der oder dem Prüfenden oder Aufsichtführenden mit dem Ausschluss von der Fortsetzung der Prüfungsleistungen geahndet werden; die betreffende Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden (5,0). Die ausgeschlossenen Kandidatinnen oder Kandidaten können verlangen, dass diese Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. ASPO 12 Wiederholbarkeit von Prüfungen und Abschlussarbeiten (1) Prüfungen, die mit 4,0 oder besser bewertet wurden, können nicht wiederholt werden. (2) Prüfungen, die mit 5,0 bewertet wurden, sind nicht bestanden. Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens im Prüfungszeitraum des nächsten Semesters wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. (3) Wird eine Thesis mit 5,0 bewertet, so kann sie einmal mit einem anderen Thema spätestens im nächsten Semester wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Thesis ein zweites Mal wiederholt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. (4) Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Prüfungsamt erteilt dem Prüfling über die Beendigung des Studiums (gemäß 44 HmbHG) einen schriftlichen Bescheid. ASPO 20 Thesis (1) Mit der Bearbeitung der Thesis kann in Bachelorstudiengängen erst beginnen, wer mindestens 130 CP nachgewiesen hat, in Masterstudiengängen sind 80 CP erforderlich. Die Zulassungsmodalitäten zur Thesis regelt der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit dem Prüfungsamt. (4) Die Thesis ist schriftlich niederzulegen. Bei der Abgabe der Abschlussarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Bei einer Gruppenarbeit sind die Beiträge Einzelner zu kennzeichnen. (5) Die Abgabe der Thesis erfolgt beim Prüfungsamt. Der Abgabetermin ist aktenkundig zu machen. Wird die Thesis nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden. Fristenregelungen, -verlängerungen und Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss. Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 6

7 ASPO 21 Zeugnis (1) Die Themen der Thesis und der Projekte sollen in das Zeugnis aufgenommen werden. Legen Studierende mehr als die für den Abschluss erforderlichen Prüfungen ab, sind diese unter Angabe der Note beziehungsweise mit dem Vermerk teilgenommen als weitere Prüfungsleistungen auf dem Zeugnis aufzuführen. Hinweis: Nach ASPO 10 (4) ergibt sich die Gesamtnote aus den CP-gewichteten Mittelwert der für den Studiengang geforderten Prüfungen, d.h. ohne Berücksichtigung der weiteren Prüfungsleistungen. ASPO 24 Einsicht in die Prüfungsunterlagen Nach schriftlichen Prüfungen können die Studierenden an einem oder mehreren von der oder dem Prüfenden festgelegten Termin Einsicht in ihre bewerteten Prüfungsarbeiten nehmen. Spätere Einsichten können den Studierenden nur durch den Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Nach Abschluss der Prüfung zum Bachelor oder Master ist der Antrag beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses spätestens ein Jahr nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung zu stellen. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. Einsprüche gegen eine einzelne Prüfungsleistung sind innerhalb eines Jahres einzulegen. Dem Prüfling kann die schriftliche Prüfungsarbeit ausgehändigt werden, wenn er zuvor auf sein Einspruchsrecht verzichtet. Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 7

8 BSPO-MSc-BIWAE-10 (BSPO auszugsweise) BSPO 5 Art und Umfang des Studienganges (1) Der Masterstudiengang umfasst ein Gesamtvolumen von 120 Creditpoints (CP) davon 20 CP für die Masterthesis. (2) Der Studiengang ist modular aufgebaut. Er besteht aus Wahl-, Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, den Modulen des Studium Fundamentale und der Abschlussarbeit (Masterthesis). (6) Vor Aufnahme des Studiums soll ein Berufspraktikum in den Berufsfeldern des Bauingenieurwesens im Umfang von mindestens 12 Wochen abgeleistet sein (Vorpraxis). Es soll einen Überblick über Arbeitsabläufe und die Organisation in einem Planungsbüro des Bauingenieurwesens oder in der Bauleitung vermitteln. (7) Die Vorpraxis muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung der Masterthesis nachgewiesen werden. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch den Studienfachberater. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Bescheinigung des Unternehmens über die Ableistung des Praktikums, sowie ein selbst erstellter Praktikumsbericht. Die Nachweise müssen Angaben über Art und Dauer der Praktikumstätigkeit enthalten. (8) Näheres zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Vorpraxis enthalten die hierzu von der Studienfachberatung erlassenen Praktikumsrichtlinien. BSPO 7 Lehrveranstaltungsformen und Prüfungsleistungen (3) Der Zeitaufwand für die Bearbeitung von Referaten, Semesterarbeiten, Dokumentationen, Präsentationen und Hausarbeiten beträgt höchstens 120 Stunden. Die Fertigstellung hat innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen. (4) Hausarbeiten und Semesterarbeiten, die als Prüfungsleistung gefordert werden, können durch ein Kolloquium abgeschlossen werden. (5) Prüfungsvorleistungen sind Voraussetzung für die Anerkennung bestimmter, in dieser Ordnung festgelegter Prüfungsleistungen. Sie sind unbenotet. In den Modulkarten kann festgelegt werden, dass die Prüfungsvorleistung ganz oder in Teilen bis zur Erbringung der Prüfungsleistung vorliegen muss. (7) Der Zeitaufwand für Referate, Semesterarbeiten, Dokumentationen, Präsentationen und Hausarbeiten, die als Prüfungsvorleistung gefordert werden, beträgt höchstens 30 Stunden. Die Dauer einer Klausur als Prüfungsvorleistung beträgt mindestens 45, höchstens 90 Minuten. (8) Hausarbeiten und Semesterarbeiten, die als Prüfungsvorleistung gefordert werden, können durch ein Kolloquium abgeschlossen werden. (9) Laborpraktika sind mit einem Praktikumsbericht (Prüfungsvorleistung Dokumentation) abzuschließen. Die Dauer für die Erstellung des Praktikumsberichts beträgt höchstens 30 Stunden. Das Laborpraktikum kann durch ein Kolloquium abgeschlossen werden. Für die Teilnehmenden an Laborpraktika besteht Anwesenheitspflicht. Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 8

9 BSPO 8 Art und Umfang der Master-Prüfung (1) Die Masterprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung und besteht aus den Modulen des ersten und zweiten Studienjahres und einer Masterthesis. BSPO 9 Abschlussarbeit/Thesis (1) Die Thesis ist eine Prüfungsleistung. (2) Die Ausgabe der Thesis setzt die Zulassung hierzu voraus. Sie wird erteilt, wenn die Regelungen nach ASPO der HCU erfüllt sind. (3) Die Zulassung zur Masterthesis erfolgt auf Antrag des Studierenden durch das Prüfungsamt. (4) Die Bearbeitungszeit der Thesis beträgt 15 Wochen. Aufgabenstellung und Umfang der Masterthesis sind von der Betreuerin oder dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann. (5) Die Ausgabe der Aufgabenstellung erfolgt auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten durch das zuständige Mitglied des Prüfungsausschusses oder seines Beauftragten. (6) Ein Abschlusskolloquium und eine Präsentation sind Bestandteil der Abschlussarbeit und bilden den Abschluss der Prüfung zum Master. Hinweise zur ASPO sowie zur BSPO Master BIW/AE - Stand: Seite 9

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