Neubau Aldi Kenzingen

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1 Neubau Aldi Kenzingen Relevanzprüfung Fledermäuse Auftraggeber: faktorgruen Freie Landschaftsarchitekten bdla Merzhauser Straße Freiburg Auftragnehmer: Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH Egonstr Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ Bearbeitung: Sara Bauer (M.Sc. Internationaler Naturschutz) Datum:

2 2 Hintergrund In Kenzingen soll am nördlichen Ortsrand an der B3 ein Aldi-Markt gebaut werden. Im entsprechenden Plangebiet (ca. 1,3 ha) befinden sich aktuell Baumbestände, ein Wohnhaus und mehrere kleine Schuppen und Holzstapel, die für den Bau des Marktes entfernt werden müssen. Mit dem Abriss von Gebäuden und dem Roden von Gehölzbeständen können unter anderem Lebensstätten (Quartiere) von streng geschützten Fledermäusen zerstört werden. Sind entsprechende Quartiere beim Roden bzw. beim Abriss von Fledermäusen besiedelt, können Fledermäuse zudem verletzt oder getötet werden. Die Baumbestände können zusätzlich Jagdlebensraum für Fledermäuse bieten. Im Rahmen der vorliegenden Relevanzprüfung wurde daher geprüft, ob in den betroffenen Bäumen und Gebäuden potenzielle Fledermaus-Quartiere vorhanden sind und ob sich das Plangebiet als Jagdhabitat für Fledermäuse eignet. Auf dieser Basis wird im Folgenden beurteilt, ob artenschutzrechtliche Konflikte grundsätzlich denkbar sind. Vorgehen Die Prüfung basiert auf einer am durchgeführten visuellen Kontrolle des Wohngebäudes, der Garage, der Schuppen, Geräteunterstände und Holzstapel und der Baumbestände im Plangebiet. Bei der Begutachtung von Gebäude, Schuppen, Geräteunterstände und Holzstapel wurde das Augenmerk auf Spalten und sonstige Nischen, die sich als Fledermausquartier eignen könnten, und auf Spuren von Fledermäusen (v.a. Kot) gelegt. Desgleichen wurden alle im Planungsgebiet befindlichen Bäume hinsichtlich vorhandener Baumhöhlen und Spalten (z.b. unter abplatzender Rinde oder Stammrisse) kontrolliert. Eine Kontrolle der vorgefundenen potenziellen Quartiere erfolgte nicht die Besiedlungswahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt der Kontrolle war zum Zeitpunkt des Ortstermins saisonal bedingt sehr gering. Zusätzlich wurde das Umfeld des Plangebiets betrachtet, da dies bei der Beurteilung der Habitateignung ebenfalls von Relevanz ist. Ergebnisse und Beurteilung Quartierpotential Im Plangebiet befinden sich einige Bäume mit Quartierpotential für Einzeltiere oder kleinere Paarungsgesellschaften. Es handelt sich hierbei um drei Obstbäume mit Rindenschuppen (vgl. z.b. Abb. 1 links) und eine abgestorbene Birke. An dieser ist zusätzlich ein Vogelkasten befestigt, welcher auch von Fledermäusen genutzt werden könnte. In einer alten Weide am südwestlichen Rand des Plangebiets befindet sich eine Fäulnishöhle mit Quartierpotential für eine Wochenstubengesellschaft (Abb. 1 rechts).

3 3 Abb. 1: Links: Rindenschuppen an einer älteren Kirsche. Rechts: Fäulnishöhle in Weide Am Wohngebäude finden sich sehr kleine Spalten (ca. 1-2 cm) zwischen Ziegel und Holzdach, welche grundsätzlich durch Einzeltiere oder kleinere Gesellschaften genutzt werden könnten. Auch zwischen den Ziegeln und dem Holzdach der Garage befinden sich ca. 2 cm breite Spalten (Abb. 2). Neben dem Wohnhaus befindet sich ein kleines Gartenhäuschen (Geräteunterstand), welches teilweise mit Efeu bewachsen ist. Zwischen Dachüberstand und Wand des Häuschens sind größere Spalten (ca. 5 cm; Abb. 2 rechts) die teilweise mit Efeu überdeckt sind und grundsätzlich Quartierpotential für einzelne Fledermäuse oder kleinere Gesellschaften bieten. Die Rolladenkästen des Wohnhauses bieten grundsätzlich ebenfalls Quartierpotential für Fledermäuse. Es wurde aber kein Kot gefunden. Da das Wohnhaus derzeit bewohnt ist und die Rolladenkästen genutzt werden, ist es wenig wahrscheinlich, dass diese tatsächlich als Quartier genutzt werden. Abb. 2: Links: Spalte zwischen Ziegel und Holzdach an Garage. Rechts: Spalte zwischen Dachüberstand und Wand des mit Efeu bewachsenen Gartenhäuschens Weiterhin befindet sich im Plangebiet ein Holzschuppen mit Dachziegelung (Abb. 3 links). Die Spalten zwischen Ziegel und Dachbalken bzw. Holzwand und Dachbalken bieten ebenfalls Quartierpotential für mehrere Tiere. Die Nutzung durch eine Wochenstube ist allerdings unwahrscheinlich, da es sich um relativ kleine Spalten handelt. Die Dachbalken eines weiteren Geräteüberstands beinhalten kleinere Aussparungen (Abb. 3 rechts), welche beispielsweise von einzelnen Zwergfledermäusen (Pipistrellus pipistrellus) zeitweise genutzt werden könnten eine regelmäßige Besiedlung ist jedoch unwahrscheinlich.

4 4 Abb. 3: Links: Holzschuppen mit Quartierpotential zwischen Dachziegeln, Wand und Dachbalken. Rechts: Quartierpotential in Dachbalken eines Geräteüberstands. Auf dem Gelände des Plangebiets befinden sich außerdem drei Holzstapel (Dimensionen: ca. 3x8x1m, 3x7x1m, 2x3x2m). In Einzelfällen wurde nachgewiesen, dass beispielsweise Rauhautfledermäuse (Pipistrellus nathusii) Holzstapel als Überwinterungsquartier nutzen. Insgesamt finden sich damit sowohl an Gebäuden, Schuppen, Geräteunterstand und Holzstapeln als auch in den Baumbeständen im Plangebiet mehrere potentielle Quartiermöglichkeiten für Einzeltiere und Paarungsgesellschaften, im Fall der Weide auch für eine Wochenstubengesellschaft. Auf Basis des aktuellen Kenntnisstands kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die potentiellen Quartiere zeitweise von Fledermäusen besiedelt werden. Im Umkreis von 5 km um das Planungsgebiet konnten bereits folgende Fledermausarten nachgewiesen werden (eigene Daten und Daten der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg): Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Quartiere vor allem in Gebäuden, z.t. in Baumhöhlen Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Quartiere vor allem in Baumhöhlen, z.t. auch in Gebäuden Abendsegler (Nyctalus noctula) Quartiere vor allem in Baumhöhlen, z.t. auch in Gebäuden Mausohr (Myotis myotis) Quartiere vor allem in Gebäuden, z.t. auch in Baumhöhlen Graues Langohr (Plecotus austriacus) Quartiere fast ausschließlich in Gebäuden Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Quartiere vor allem in Baumhöhlen, z.t. in Brückenbauwerken Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Quartiere vor allem in Baumhöhlen Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Quartiere in Gebäuden und Bäumen Denkbar ist außerdem mindestens während der Zeit des Transfers von den Sommerquartieren in die Winterquartiere das Vorkommen von Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus und Mückenfledermaus. Die Mückenfledermaus besiedelt eine Wochenstube mit 141 Tieren (Kontrolle im Jahr 2015) in Oberhausen/Rheinfelden in 5,5 km Entfernung zum Plangebiet. Rauhautfledermaus und Weißrandfledermaus sind in Taubergießen und Feindschießen in 7-8 km Entfernung zum Plangebiet nachgewiesen. Da sich in 9 km Entfernung bei Etten-

5 5 heim eine Wochenstube der Breitflügelfledermaus befindet, ist auch das vereinzelte Vorkommen dieser Art nicht auszuschließen. Für die Nutzung der Quartiermöglichkeiten in Gebäuden, Schuppen und Geräteunterständen kommt vor allem die in den hiesigen Siedlungsräumen relativ häufige Zwergfledermaus in Frage. Die Zwergfledermaus besiedelt beispielsweise in Nordweil/Kenzingen Spalten einer Dachbedeckung eines Wohnhauses. Weitere Wochenstuben der Zwergfledermaus sind zudem bekannt aus Wagenstadt und Broggingen (Gemeinde Herbolzheim) und Elzach. Die Nutzung als Einzel- oder Paarungsquartier durch die Zwergfledermaus ist denkbar, das Vorkommen von Wochenstuben aufgrund der Dimensionierung der Quartiermöglichkeiten ist eher unwahrscheinlich. Grundsätzlich ist außerdem eine Nutzung durch Einzeltiere der Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus und Weißrandfledermaus möglich. Die Rindenschuppen der Bäume im Plangebiet könnten ebenfalls von den genannten Arten genutzt werden. Am ehesten ist hier ebenfalls die Zwergfledermaus zu erwarten, die hier ein Paarungsquartier beziehen oder mit Einzeltieren auftreten könnte. Grundsätzlich können auch Einzeltiere der anderen Arten der Gattung Pipistrellus (Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus, Mückenfledermaus) die vorhanden Strukturen als Zwischenquartier nutzen. Die Fäulnishöhle könnte grundsätzlich von allen im Umfeld bereits nachgewiesenen Arten genutzt werden und gegebenenfalls auch durch eine Wochenstube besiedelt werden. Da sich das Plangebiet jedoch im Siedlungsraum befindet und die Weide sich direkt neben der Zufahrtsstraße und dem Parkplatz des nebenan erbauten Edeka-Marktes befindet, ist eine Besiedelung durch Wochenstubengesellschaften wenig wahrscheinlich. Jagdhabitate Mit der Überbauung der Flächen der ehemaligen Gärtnerei und der Rodung von Gehölzbeständen können auch Jagdhabitate von Fledermäusen verloren gehen. Die Obstbäume und die Schlehen/Weißdornhecke auf südöstlicher Seite des Plangebiets zur B3 hin können beispielsweise vom Grauen Langohr, welches regelmäßig ein Zwischenquartier in Nordweil, Kenzingen mit mehreren Individuen nutzt, als Jagdhabitat genutzt werden. Auch das Mausohr, welches eine Wochenstube in Ettenheim mit 268 Tieren (zuletzt gezählt im Jahr 2014) besiedelt und einen großen Aktionsraum aufweist, könnte im Plangebiet Jagdhabitate aufsuchen. Im ca. 2 km entfernten Forlenwald wurde ein Männchen der Bechsteinfledermaus nachgewiesen, im 4,4 km entfernten Gemeindewald Riegel die Fransenfledermaus. Grundsätzlich könnten diese beiden Arten Jagdhabitate im Plangebiet aufsuchen, dies ist aber allenfalls von Einzeltieren zu erwarten. Auch Kleinabendsegler, Abendsegler und Breitflügelfledermaus könnten das Plangebiet als Jagdhabitat nutzen. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind jagende Zwergfledermäuse im Plangebiet anzutreffen. Vom Verlust von Jagdhabitat sind am ehesten diejenigen Fledermausarten betroffen, die einen kleinen Aktionsraum aufweisen und hohe Habitatansprüche stellen, wie beispielsweise die beiden Langohrarten und die Bechsteinfledermaus. Aufgrund der Lage im Siedlungsbereich ist das Plangebiet mit vergleichsweise geringer Flächengröße durch Störungen wie Licht- und Lärmimmissionen vorbelastet. Weiterhin ist davon auszugehen, dass sich das Plangebiet höchstens am Rande der Aktionsräume der genannten Arten befindet. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass es sich beim Plangebiet um zentrales und damit essentielles Jagdhabitat für die vorkommenden Arten handelt.

6 6 Leitstrukturen Die Weißdorn/Schlehenhecke im Plangebiet könnte grundsätzlich aufgrund ihrer linearen Form als Leitstruktur dienen. Auch die Obstbaumbestände im Plangebiet sind linear angeordnet und eignen sich daher grundsätzlich als Leitstruktur für strukturgebunden fliegende Fledermäuse, wie beispielsweise das Graue Langohr. Aufgrund der Lage des Plangebiets im Siedlungsbereich kann jedoch höchstens die Weißdorn-/Schlehenhecke eine vernetzende Funktion in Süd-Nordrichtung übernehmen. Das Plangebiet grenzt südwestlich, nordwestlich und nordöstlich an Gebäude/ Baugebiet an. Im Südwesten befindet sich die Bundesstraße B3. Südwestlich der Bundesstraße befindet sich ein Spitzahorn/Hainbuchenbestand. Sollten Flugstraßen von Wochenstuben im Siedlungsbereich in Waldgebiete entlang des Plangebiets führen, so ist es wahrscheinlich, dass diese sich auf einer Süd-Nordachse entlang besagten Baumbestands bewegen. Die Weißdorn-Schlehenhecke könnte dabei mit genutzt werden. Bei Wegfall dieser Struktur können sich Fledermäuse jedoch weiterhin entlang des Baumbestands südwestlich der Bundestraße orientieren. Der Wegfall der Hecke bedeutet daher keinen Verlust zentraler Leitstrukturen. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Eine relevante Funktion der Habitatelemente des Plangebiets als Flugkorridor oder Jagdhabitat ist grundsätzlich auszuschließen. Die Nutzung von Quartieren durch Einzeltiere, Paarungsgesellschaften und im Falle der Weide auch von Wochenstuben ist jedoch möglich. Mit dem Abriss von Gebäuden und Schuppen/Geräteunterstand, der Entfernung der Holzstapel und Rodungen der Baumbestände könnten damit Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätte von Fledermäusen zerstört und damit der Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Schädigungstatbestand) erfüllt werden. Sollten sich zum Zeitpunkt des Abrisses Fledermäuse in den Quartieren aufhalten, könnten diese zudem verletzt oder getötet werden (Verstoß gegen das Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Ob die an Gebäuden und Schuppen/Geräteunterstand vorhandenen Spalten tatsächlich von Zwergfledermäusen als Paarungsquartier genutzt werden, lässt sich durch zwei Detektorkontrollen zwischen Ende Juli und Ende August ermitteln. Beim früheren dieser Termine kann ebenfalls überprüft werden, ob die Fäulnishöhle in der Weide tatsächlich durch eine Wochenstubengesellschaft genutzt wird. Selbst wenn diese Ende Juli nicht mehr anwesend sein sollte, so lässt sich anhand von Kotspuren ermitteln, ob die Weide tatsächlich als Quartier genutzt wird. Der an der Birke befestigte Vogelkasten sollte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls kontrolliert werden. Eine Ermittlung der tatsächlichen Nutzung der Holzstapel als Winterquartier durch die Rauhautfledermaus ist praktisch nicht möglich. Wenn die Holzstapel aber im Sommerhalbjahr bzw. vor der Zeit der Winterruhe (ab ca. Ende Oktober) entfernt werden, kann vermieden werden, dass dabei Fledermäuse verletzt oder getötet werden. Mit insgesamt 2 Untersuchungsterminen zwischen Ende Juli und Ende August lässt sich somit ermitteln, ob das die vorhandenen Strukturen im Plangebiet derzeit eine relevante Funktion als Fledermaus-Lebensstätte aufweisen bzw. ob mit dem Abriss der Gebäude und Schuppen und der Rodung der Baumbestände ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt wird. Wird hierbei keine Fledermausaktivität festgestellt, dann ist eine projektbedingte Verletzung oder Tötung von Tieren und auch die Zerstörung von Lebensstätten streng geschützter Fledermausarten mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

7 Sollten relevante Fledermausvorkommen (Fortpflanzungs- und/oder Paarungsgesellschaften) festgestellt werden, so sind geeignete Vermeidungs- (z.b. zeitliche Eingrenzung der Abrissarbeiten) und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (z.b. Schaffen von Ausweichquartieren i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG) durchzuführen, um der Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen entgegenzutreten. 7

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