Nur noch 9 Monate. SEPA-Newsletter Juni Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: IBAN-Konverter. R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften

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1 SEPA- Juni 2013 Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: IBAN-Konverter R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften Nur noch 9 Monate In der Ausgabe Nr. 11 berichteten wir über eine sehr verhaltene Vorbereitung seitens der Firmenkunden auf das Thema SEPA-Lastschriften. Hierzu finden Sie rechts das Ergebnis einer Unternehmensbefragung durch die Deutsche Bundesbank, die diesen Eindruck bestätigt. Zudem lösen wir unser Versprechen aus der Januar-Ausgabe 2013 ein, Ihnen die Vorteile des kostenfreien IBAN-Konverters der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken vorzustellen. Sicherlich ein Instrument, mit dem einfach und effizient die in der Finanzbuchhaltung Ihres Unternehmens verfügbaren Kontonummern und Bankleitzahlen Ihrer Geschäftspartner auf IBAN und BIC konvertiert werden können. Ein weiteres Thema dieser Ausgabe sind die R-Transaktionen im SEPA-Lastschriftbereich. Hierbei handelt es sich um verschiedenste Arten der Rückgabe von SEPA-Lastschriften auf Seiten des Zahlungspflichtigen bzw. dessen Bank. IBAN-Konverter Kundendaten fit für SEPA auf Knopfdruck Der IBAN-Konverter ermittelt aus einzelnen Kontonummern und Bankleitzahlen oder aus ganzen Datenbeständen die jeweils entsprechende IBAN und ergänzt den dazugehörigen BIC. ebl@ v b e r k e l e n z. d e Seite 1

2 SEPA- Juni 2013 Schnell und sicher können Sie so Ihre Kundendaten fit für SEPA machen: Einfacher geht es nun wirklich nicht: Exportieren Sie die bestehenden Daten aus Ihrem System und importieren Sie diese in die Konverter-Software. Auf Knopfdruck erhalten Sie die überarbeiteten Bankverbindungen der Bankengruppen, bei denen eine Konvertierung erlaubt/möglich ist, und können diese wieder in Ihr System einspielen. Download für unsere Kunden Zur Ermittlung einer IBAN werden Konto-Nr. und Bankleitzahl sowie der IBAN-Konverter benötigt, sofern Sie die Zahlungsaufträge nicht unmittelbar in einem SEPA-fähigen Zahlungsverkehrsprogramm erfassen. Der IBAN-Konverter ist eine Software der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Leistungsumfang im Überblick Umrechnen von einzelnen Kontonummern Import im Standardformat "IBAN-hin/IBAN-rück" der deutschen Kreditwirtschaft Import von freien Formaten (u. a. PDF oder CSV) Rechnerische Überprüfung einer deutschen IBAN Rechnerische Überprüfung einer Gläubiger-Identifikationsnummer Programmaktualisierung über eine Online-Updatefunktion Hilfefunktion bzgl. des erforderlichen Dateiaufbaus Haben wir Ihr Interesse geweckt? Senden Sie uns eine an folgende Adresse: v b e r k e l e n z. d e Seite 2

3 SEPA- Juni 2013 Sie bekommen von uns den notwendigen Link zum Download der Software und das Passwort. System-Voraussetzungen Voraussetzung für die Nutzung der Software IBAN-Konverter sind die aktuellen Windows- Betriebssysteme (32 Bit und 64 Bit), Windows XP (ab Servicepack 2), Windows Vista, Windows 7 und Windows 8 (PC-Version). Abbildung: Aufbau der IBAN-hin-Datei Der IBAN-Konverter verfügt bzgl. des erforderlichen Datei-Aufbaus über eine ausführliche Hilfefunktion. R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften Bislang haben wir Ihnen verdeutlicht, welche Vorarbeiten bzgl. des Einzugs von SEPA- Lastschriften anfallen. Das Thema Rücklastschrift haben wir in unseren Ausführungen bisher ausgeklammert. Rücklastschriften sind sowohl auf Seiten des Einreichers als auch des Zahlungspflichtigen ein wichtiges Thema. Aus Sicht des Lastschrifteinreichers besteht immer die Gefahr einer Rücklastschrift. Welche Möglichkeiten dem Zahlungspflichtigen (oder dessen Bank) und auch Ihnen - sollten Sie Bezogener einer Lastschrift sein - in der neuen SEPA-Welt offen stehen, verdeutlicht die folgende Tabelle: ebl@ v b e r k e l e n z. d e Seite 3

4 SEPA- Juni 2013 Blau hinterlegte R-Transaktionen - also Rückgaben vor Belastung am Fälligkeitstag D - können erfolgen, da die Lastschriften mit den Ihnen bekannten Vorlauffristen bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen müssen und dann auch schon zurückgegeben werden können. Bei den braun hinterlegten R-Transaktionen handelt es sich um Rückgaben nach Belastung am Fälligkeitstag D. Sofern eine Rückgabe nach 8 Wochen bis 13 Monate nach Belastung erfolgen soll, ist seitens der Bank des Zahlungspflichtigen eine Kopie des gültigen Mandates anzufordern. Erst bei fehlendem / nicht korrektem Mandat kann eine Rückforderung erfolgen. Aus diesem Grunde ist die systematische und ausreichend lange Aufbewahrung der Mandate unabdingbar. Erneuter Einzug von retournierten Lastschriften Der Einreicher hat bei erneutem Einzug sicherzustellen, dass die verwendeten Sequenz- Typen der Lastschrift (einmalig, erstmalig, wiederkehrend, letztmalig) an den entsprechenden Rückgabegrund angepasst werden. Gemäß nachfolgender Tabelle wurde seitens des EPC klargestellt, wie in einem solchen Falle zu verfahren ist. ebl@ v b e r k e l e n z. d e Seite 4

5 SEPA- Juni 2013 Sofern die Bank des Zahlungspflichtigen die Sequenz-Typen überwacht, kann es hier unter Umständen nochmals zu Störungen bei der Lastschrifteinreichung kommen. Sequenz-Typ der Ursprungslastschrift Art der R-Transaktion Sequenz-Typ bei erneutem Einzug und gleichem Mandat First (erstmalig) Reject First First (erstmalig) Return Recurrent First (erstmalig) Refund Recurrent Recurrent (wiederkehrend) Reject/Return/Refund Recurrent Last (letztmalig) Reject Last Last (letztmalig) Return/Refund Mandate expired* One-Off (einmalig) Reject One-off One-Off (einmalig) Return/Refund Mandate expired* * Mandate expired = erneuter Einzug unter diesem Mandat nicht mehr erlaubt. Selbstverständlich ist eine neue Pre-Notification bei erneutem Einzug erforderlich. Sollten Sie auch zu diesem Themenkomplex Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir wünschen Ihnen einen schönen Start in den Frühling - die nächste Ausgabe unseres s erscheint Mitte April 2013! Ihr SEPA-Team ebl@ v b e r k e l e n z. d e Seite 5

6 SEPA- Juni 2013 Inhalte der bisherigen SEPA- Hier gelangen Sie zum Archiv auf der Hompage der Volksbank Erkelenz eg Ausgabe 1 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Juli 2012 Zusammenhang SEPA / PSD Welche Länder fallen unter die PSD? Ausgabe 2 August 2012 Ausgabe 3 September 2012 Ausgabe 4 Oktober 2012 Ausgabe 5 November 2012 Ausgabe 6 Dezember 2012 Ausgabe 7 Januar 2013 Ausgabe 8 Februar 2013 Ausgabe 9 März 2013 Ausgabe 10 April 2013 Ausgabe 11 Mai 2013 Welche Währungen fallen unter die PSD? Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? (Schaubild) Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung (Schaubild Zahlungsdienste) Wertstellung ( 675 t BGB) Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen (Schaubild "Wer darf was mit wem?") Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Anhang: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfrist / Laufzeiten ( 675 s BGB) Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen ( 675 n BGB) Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung Sonderregelung für ELV Übergangsregelung für Verbraucher für die Nutzung von Kto.-Nr. u. BLZ bis zum IBAN / BIC SEPA-Überweisung (SCT) Glossar SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Die SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung Glossar Anhang: Musterbrief für die Umdeutung Einzugsermächtigung > SEPA- Basislastschrift-Mandat Die SEPA-Firmen-Lastschrift Aktuelles FAQ s - Teil 1 Praxistipps zum Umgang mit Mandaten FAQ s - Teil 2 Vereins-Spezial Was bei Lastschriften und Überweisungen jetzt vorranig zu tun ist. Auswirkung der Vorlauffristen. ebl@ v b e r k e l e n z. d e Seite 6

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