Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits
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- Charlotte Dunkle
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1 Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits Wer muss handeln? Wie der neuen Pflicht nachkommen? Mark Becker, DIHK Köln, 16. April 2015
2 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen 2. Effizienzpolitik der Bundesregierung der NAPE 3. Verpflichtende Energieaudits nach EDL-G Wer, wann, was? Mark Becker, DIHK,
3 Hintergrund - Energiewende Herausforderungen Vollständiger Umbau der Stromversorgung Enorme Effizienzsteigerungen Dekarbonisierung des Energiesystems Mark Becker, DIHK,
4 Energiewende Herausforderung für Unternehmen Mark Becker, DIHK,
5 Energiewende Herausforderung für Unternehmen DIHK-Konjunkturumfrage Mark Becker, DIHK,
6 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen 2. Effizienzpolitik der Bundesregierung der NAPE 3. Verpflichtende Energieaudits nach EDL-G Wer, wann, was? Mark Becker, DIHK,
7 Ausblick: 10-Punkte-Energie-Agenda Mark Becker, DIHK, Quelle: BMWi
8 Ausblick: Energieeffizienzpolitik EED: Einsparung Endenergieverbrauch bis 2020 Energiekonzept: Einsparung Primärenergieverbrauch bis Lücke Bereits angestoßen Status quo Lücke Bereits angestoßen Status quo Ziel Ziel 2020 Quelle: DIHK Mark Becker, DIHK,
9 Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen stimulieren Ansätze im NAPE Information Beratung Finanzierung Nationale Top- Runner-Initiative Informationskampagne der KfW Effizienzlabel Heizungsaltanlagen Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz 500 Netzwerke Programm Energieberatung Mittelstand Offensive Abwärmenutzung Wettbewerbliches Ausschreibungsmodell Weiterentwicklung KfW Energieeffizienzprogramm Aufstockung Gebäudesanierungsprogramm Steuerliche Abschreibung Neue Anreize für Contracting Mark Becker, DIHK,
10 Initiative Energieeffizienz-Netzwerke Mark Becker, DIHK,
11 Ablauf 1. Energiewende Herausforderung für deutsche Unternehmen 2. Effizienzpolitik der Bundesregierung der NAPE 3. Verpflichtende Energieaudits nach EDL-G Wer, wann, was? Mark Becker, DIHK,
12 Vorgaben aus der Energieeffizienz-Richtlinie Energieverbrauch um 20 Prozent bis 2020 verringern Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020 Sanierungsrate Gebäude Zentralregierung von 3 Prozent/Jahr verpflichtende Energieeinsparung der Mitgliedstaaten von durchschnittlich 1,5 Prozent/Jahr Verpflichtende Energieaudits für große Unternehmen Kraft-Wärme-Kopplung: verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse bei Neubau oder Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen Mark Becker, DIHK,
13 Energiedienstleistungsgesetz Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen Verpflichtung Energieaudit nach DIN EN alternativ DIN EN ISO oder EMAS bis , dann mind. alle vier Jahre Wer ist betroffen alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition (EU) entsprechen: > 250 MA oder Jahresumsatz > 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme > 43 Mio. Euro wichtig: Unternehmensverflechtungen berücksichtigen (sog. Verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmer")! Wer ist betroffen? Wie der Verpflichtung nachkommen? Mark Becker, DIHK,
14 Eigenständigkeit von Unternehmen Eigenständiges Unternehmen Partnerunternehmen Verbundenes Unternehmen 28 Quelle: EU-Kommission 2006
15 Unternehmensverflechtungen Quelle: EU-Kommission 2006 Mark Becker, DIHK,
16 Anwendungsbereich? ja Unternehmen? - Gewinnerzielungsabsicht - Markt(-umfeld) - nicht Rechtsform! nein Quelle: DIHK ja Eigenständig? nein % Partnerunternehmen - > 50 % verbundene Unternehmen Keine Verpflichtung ja KMU? nein MA - 50 Mio. Umsatz - 43 Mio. Bilanzsumme nein KMU? - Partnerunternehmen anteilig - Verbundene Unternehmen komplett ja Keine Verpflichtung Verpflichtung Keine Verpflichtung - Energieaudit: EMAS: ISO 50001:
17 Ablauf eines Energieaudit nach DIN Startphase Auftakt-Besprechung (Benennung eines Energieverantwortlichen) Ziele, Erwartungen - zeitliche, finanzielle, personelle Randbedingungen Grundsätzliche Vereinbarungen über Zusammenarbeit, Datenschutz etc. Datenerfassung: Ermittlung aller energiebezogenen Daten (Einsatz der Energieträger, Auflistung der Energieverbraucher), inkl. Transport Vor-Ort-Begehung des zu prüfenden Objekts Analyse Ist-Zustand: systematische energetische Bewertung des Unternehmens (mind. 90% des Energieverbrauchs müssen zugeordnet werden) Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung Bewertung und Priorisierung hinsichtlich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit Erfassung der Ausgangssituation Abschluss/Auditbericht Beschreibung der Datenerfassung und Analyse des Energieverbrauchs Rangfolge der Maßnahmen und Umsetzungsprogramm Mark Becker, DIHK,
18 Energieaudit wer darf es durchführen? Persönliche Voraussetzung fachliche Eignung Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den entsprechenden Gebieten (Ingenieure aus Energietechnik, Umwelttechnik, TGA, ). Meisterprüfung oder staatliche Technikerprüfung. Mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden. Unabhängigkeit Hersteller-, anbieter- und vertriebsneutrale Beratung (z.b. Provisionen). Unternehmensinterne Experten müssen der Leitung des Unternehmens unmittelbar unterstehen und weisungsfrei sein (z.b. Stabsstelle). Mark Becker, DIHK,
19 Randbedingungen bei der Wahl des Systems Energieaudit DIN Anzahl Standorte Größe des Konzernverbunds Unternehmensgröße UMS nach EMAS produzierendes Gewerbe oder GHD Spitzenausgleich Besondere Ausgleichsregelung in Bereichen/an einzelnen Standorten bestehendes QM-, UModer EM-System Branche Managementsysteme EMS nach DIN Standorte in anderen europäischen Staaten International Mark Becker, DIHK,
20 Energiedienstleistungsgesetz Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen Verpflichtung Energieaudit nach DIN EN alternativ DIN EN ISO oder EMAS bis , dann mind. alle vier Jahre Wer ist betroffen alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition (EU) entsprechen: > 250 MA oder Jahresumsatz > 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme > 43 Mio. Euro wichtig: Unternehmensverflechtungen berücksichtigen (sog. Verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmer")! Fragen in der Umsetzung schwer zu fassender Anwendungsbereich Betroffenheit vielfach nicht bekannt Systemgrenzen eines Energieaudit (Einbeziehung mehrerer Standorte oder verbundener Unternehmen) Durchführung interner Audits stärken, Möglichkeit der gegenseitigen Auditierung in einem Effizienznetzwerk vorsehen Ermessenspielraum des BAFA bei der Stichprobenkontrolle (Bußgeld bis zu Euro) Mark Becker, DIHK,
21 Zeit für Ihre Fragen.
22 Mark Becker Leiter des Referats Betriebliches Energiemanagement Deutscher Industrie- und Handelskammertag Breite Str Berlin Fon +49(0) Fax +49(0)
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