Möglichkeiten der der rechtlichen Verankerung der der Bodenkundlichen Baubegleitung
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- Elmar Baum
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1 Möglichkeiten der der rechtlichen Verankerung der der Bodenkundlichen Baubegleitung 1. Stellung der BBB im Verfahrensablauf 2. Verankerung auf der Verfahrensebene 3. Rechtliche Verankerung 4. Vorhandene Leitfäden, Normen und Fachveröffentlichungen Dr. Norbert Feldwisch Tel / n.feldwisch@ingenieurbuero-feldwisch.de Folie 1
2 1. 1. Stellung der BBB im im Verfahrensablauf Regelhaft sind die Planungs-, Zulassungs- und Vergabeunterlagen im Hinblick auf die Belange des Bodenschutzes mangelhaft. Aus diesem Grund wird von Seiten des Bodenschutzes häufig die Vorverlagerung der bodenkundlichen Baubegleitung in die Planungsund Zulassungsphase verlangt. Formal setzt die Baubegleitung jedoch erst nach der Zulassung des Vorhabens ein. Zwischen Baubegleitung und Bauvorbereitung wird derzeit nicht eindeutig differenziert! Folie 2
3 Beispiel für Forderung einer Vorverlagerung der bodenkundlichen Baubegleitung in die Planungs- und Zulassungsphase Bodenkundliche Baubegleitung BBB Leitfaden für die Praxis Vom Bundesverband Boden e. V. 2013, 116 Seiten, mit zahlreichen farbigen Abbildungen und Übersichten (D) 39,90 ISBN Weitere Informationen: Folie 3
4 BVB-Merkblatt BBB Aufgaben einer Bodenkundlichen Baubegleitung im Bauablauf Planung und Zulassung Bundesverband Boden e. V Baubegleitung Folie 4
5 Von der Planung bis zum Bauabschluss Entwurfsplanung Genehmigungsunterlagen Zulassung Baurechtserlangung Bauvorbereitung Bau und Abnahme inkl. Rekultivierung und Entwicklungspflege Technische Entwurfsplanung Baugrundgutachten (geol. + hydrogeol.) Prüfung UVP-Pflicht und ggf. UVP Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit - FB Artenschutz - FB Bodenschutz (häufig unzulänglich) Weitere Fachgutachten Ggf. Zulassungsberatung durch Behörde Prüfung der Antragsunterlagen, ggf. Nachforderungen Zulassung, ggf. mit Nebenbestimmungen wie z. B. Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen oder Pflicht zur Umwelt-, ökologischen und/oder bodenkundlichen Baubegleitung Technische Ausführungsplanung Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP) Erstellen des Leistungsverzeichnisses, Ausschreibung und Vergabe (Kontrolle des LV auf umweltrelevante Inhalte essentiell) Technische Bauleitung und Überwachung Weisungsbefugnis für alle LV-Positionen Umwelt-, ökologischen und/oder bodenkundlichen Baubegleitung zumeist beratend, ggf. Weisungsbefugnis für Umsetzung des LAP Folie 5
6 Fachbeitrag Boden Ermittlung der Beeinträchtigungen Wirkfaktoren: - Versiegelung - mechanische Belastungen (Befahrung, Lagerung etc.) - Auf-/Einbringen von Bodenmaterial in eine durchwurzelbare Bodenschicht - Bodenerosion - Dränwirkung - Stoffeinträge - Erwärmung Empfindlichkeiten: - Eigenart (besonders schutzwürdige Böden) - Empf. gegen Verdichtung - Empf. gegen Entwässerung - Erodierbarkeit - Empf. gegen Stoffeinträge - Empf. gegen Erwärmung Minderungs-/ Vermeidungsmaßnahmen Bauzeiten / Bodenfeuchte* ± Wirkungen Beeinträchtigungen natürlicher Bodenfunktionen + Flächengröße + Bodenvolumen * Bauzeitenplanung Konflikt mit Zielsetzungen des Naturschutzes möglich! Bevorzugte Bauzeiten: - Naturschutz: außerhalb Brutzeiten / Vegetationsperiode - Bodenschutz: (Mai) April Oktober (November) Wichtig: Keine Allgemeinplätze, sondern konkrete u. nachprüfbare Anforderungen formulieren! Folie 6
7 Wo sollten die Bodenschutzbelange verankert werden? Das deutsche Bodenschutzrecht kennt keine eigene Zulassungsverfahren und hat deshalb auch keine eigenständigen Instrumente, um seine Belange in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Das ist kein generelles Dilemma, weil LBP und LAP die Belange der Natur und damit auch des Schutzgutes Boden abbilden müssen. (Leider wird der Boden häufig nur unzulänglich berücksichtigt.) Forderung nach angemessener Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in allen Teilen des LBP und LAP! Also nicht nur beschreibend in der Bestandserfassung, sondern auch angemessen in der Konfliktanalyse und Maßnahmenplanung. Dazu sind regelhaft bodenkundliche Experten einzubinden. Folie 7
8 2. 2. Verankerung auf der Verfahrensebene Bodenschutzfachliche Anforderungen Umweltprüfung / Umweltbericht LBP /LAP Verankerung der BBB Nebenbestimmung der Zulassung (Verwaltungsverfahrensgesetz) Auflage im städtebaulichen Vertrag bei vorhabensbezogenen Bebauungsplänen ansonsten appellierend im Fachbeitrag Bodenschutz zum Umweltbericht oder LBP in der Hoffnung, dass die verfahrensführende Behörde eine BBB vorschreibt Folie 8
9 3. 3.Rechtliche RechtlicheVerankerung Verankerung Foto: FiBL Schweiz Folie 9
10 Welcher Regelungsbedarf besteht? 1. Anforderungen des stofflichen Bodenschutzes: Altenlasten und stoffliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen werden im Planungs-/Zulassungsalltag weitgehend berücksichtigt. Kein Regelungsbedarf 2. Anforderungen des physikalischen Bodenschutzes werden im Planungs-/Zulassungsalltag weitgehend nicht berücksichtigt. Regelungsbedarf Folie 10
11 Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? 1. Ist das wirklich nötig? Ja! Täglich werden rund 50 ha Böden, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen, baulich in Anspruch genommen. Die Wahrscheinlichkeit für schädliche physikalische Einwirkungen ist hoch. Im Vergleich zu den stofflichen Einwirkungen, die derzeit im Fokus des Bodenschutzvollzugs stehen, ist die betroffene Bodenfläche und das betroffene Bodenvolumen um ein Vielfaches höher. 2. Wo sollten die Anforderungen rechtlich verankert werden? Bei der Novellierung der BBodSchV im Zuge der Mantelverordnung! Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Dezidierte, umfassende Ergänzung des VO-Textes um Anforderungen, Regelungen und Prüf-/Maßnahmenwerte des physikalischen Bodenschutzes. Zentrale Ermächtigung zum Einsatz einer Bodenkundlichen Baubegleitung bei erheblichen Eingriffen in Böden. Folie 11
12 Dezidierte, umfassende Ergänzung des VO-Textes um Anforderungen, Regelungen und Prüf-/Maßnahmenwerte des physikalischen Bodenschutzes. Stellungnahme des Bundesverbandes Boden zur Mantelverordnung BVB-Stellungnahme%20Arbeitsentwurf%20Mantelverordnung_ pdf 67 Folie 12
13 Zentrale Ermächtigung zum Einsatz einer Bodenkundlichen Baubegleitung bei erheblichen Eingriffen in Böden. Beispielsweise könnte 4 E-BBodSchV um folgende Anforderung ergänzt werden (Diskussionsvorschlag von Prof. W. König, MKULNV): Bei Baumaßnahmen mit erheblichen Eingriffen in Böden soll [muss] eine bodenkundliche Baubegleitung durch Sachverständige erfolgen. Diese Regelung könnte sich auf Bauvorhaben mit erheblichen physikalischen Einwirkungen auf Böden wie z. B. Leitungsbau, Gewässerausbau, Auf- und Einbringen von Materialien nach 6-8 u. a. beziehen. Eine Abgrenzung zu nicht besonderen bzw. erheblichen Bauvorhaben ist zu diskutieren. Auf Basis einer solchen rechtlichen Verankerung könnte dann ein neues Sachverständigengebiet ausgearbeitet und damit eine entsprechende Qualifikation geschaffen werden, damit ausreichender Sachverstand sicher gestellt ist. Folie 13
14 4. 4. Leitfäden zum Bodenschutz beim Bauen (Auswahl) Leitfaden Bodenkundliche Baubegleitung, Bundesverband Boden e. V. (Erich Schmidt Verlag) Feldwisch, N. (2012): Vorsorgender Bodenschutz bei Baumaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit. Schriftenreihe: Böden und Bodenschutz in Hessen. Heft Folie 14
15 Schrift Umweltbaubegleitung, 2012 Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.v. AHO Merkblatt Ökologische Baubegleitung. DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (Veröff. In Vorbereitung) Folie 15
16 DVGW G 451 (M) Bodenschutz bei Planung und Errichtung von Gastransportleitungen Folie 16
17 Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Bodenschutz auf Linienbaustellen (Leitfaden in Vorbereitung) Folie 17
18 Normen, Fachveröffentlichungen 1. DIN Verwertung von Bodenmaterial 2. DIN Erdarbeiten 3. DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten 4. DIN Felduntersuchungen, Bestimmung des Makrogefüges 5. DVGW G451 Bodenschutz bei Planung + Errichtung von Gasleitungen 6. DepV / BQS 7-1 Rekultivierungsschichten in Dep.-Abdichtungssystemen 7. UBA-Texte 46/04: Kriterien einer schädlichen Bodenveränderung 8. LABO-Arbeitshilfe zu 12 BBodSchV 9. Rohrleitungsrichtlinie Schweiz 10. Folie 18
19 Zentrale bodenschutzfachliche Inhalte der Leitfäden / Normen 1. Frühzeitige Beteiligung von bodenkundlichem Sachverstand bereits in den Planungsphasen! 2. Vermeiden geht vor Schadensbeseitigung! 3. Lasteinträge müssen bodenverträglich begrenzt werden! 4. Die Empfindlichkeiten der Böden gegen Verdichtungen, Erosion, Vernässung und Entwässerung sind zu berücksichtigen! 5. Jedwede Bodenarbeiten müssen die aktuelle Bodenfeuchte beachten! 6. Boden ist schonend zwischenzulagern und zu verwerten / wieder einzubauen! 7. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind soweit wie möglich wieder zu beseitigen! Dafür müssen geeignete Geräte eingesetzt werden! 8. Bei großen bzw. komplexen Vorhaben empfiehlt sich eine Bodenkundliche Baubegleitung! Folie 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nachhaltige Landentwicklung Bodenschutz Gewässerschutz Landwirtschaft Folie 20
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