Durchführungsbestimmungen für die Spiele um die A-Jugendpokale 2009 von Handball Baden-Württemberg

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1 Arbeitsgemeinschaft der Handballverbände Baden, Südbaden und Württemberg Spielwart Jugend: Uli Decker, Tannenstr. 4, Adelberg Telefon: (p)., (g) Telefax: (g) (p); (g) Durchführungsbestimmungen für die Spiele um die A-Jugendpokale 2009 von Handball Baden-Württemberg I. Allgemeine Bestimmungen 1. Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen 2 2. Regeln 2 3. Ahndung von Verstößen 2 4. Meldefrist 2 II. Spieltechnische Bestimmungen 5. Spielleitung 2 6. Hallen 2 7. Haftmittelbenutzung 3 8. Hallensprecher 3 9. Öffentliche Zeitmessanlage Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär Spielkleidung Spielberichte, Spielausweise Absetzung, Verlegung und Nichtaustragung von Spielen Ordnungs- und Sanitätsdienst Einsprüche Meldeformalitäten 5 III. Spielmodalitäten 17. Teilnahme Anwurfzeiten Spielwertung 5 IV. Wirtschaftliche Bestimmungen 20. Kostenregelung Kartenkontingent für den Gastverein Freier Eintritt Abrechnung bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen 6 V. Gebühren- und Bußgeldkatalog A. Gebühren 6 B. Geldbußen 6 VI. Entschädigungen 7 VII. Anschriften 7 Aus redaktionellen Gründen ist bei Personen immer nur die männliche Form gewählt; es sei denn, es ist zwischen Spielerinnen und Spielern zu unterscheiden. Gemeint sind sonst weibliche und männliche Mitarbeiter, Mitglieder und Spieler. Soweit im Text der Verein erwähnt wird, ist auch die Spielgemeinschaft gemeint.

2 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen Es gelten Satzung und Ordnungen des DHB und, soweit nicht in DHB-Satzung und DHB-Ordnungen festgelegt, Ordnungen und Zusatzvorschriften zu DHB-Ordnungen sowie die Durchführungsbestimmungen und gemäß 25, Abs. 4 RO/DHB der darin enthaltene Bußgeldkatalog. Die Ausschreibung zur Teilnahme am Jugendpokal von Handball BW vom ist Teil dieser Durchführungsbestimmungen. 2. Regeln Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball-Regeln, Ausgabe 2005, in der für den Bereich des DHB ab gültigen Fassung sowie den Hinweisen und Erläuterungen der IHF. 3. Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der Rechtsordnung (RO) des DHB sowie den ergänzenden Bestimmungen von Handball BW geahndet. 4. Meldefrist Die Meldefristen für die Teilnahme am Handball BW -Jugendpokal sind in der Ausschreibung bekannt gegeben und den Landesverbänden am übermittelt worden. II. Spieltechnische Bestimmungen 5. Spielleitung Die Spielleitende Stelle ist im Anhang zu diesen Durchführungsbestimmungen aufgeführt. 6. Hallen 6.1. Für die ordnungsgemäße Anmietung der Hallen ist der ausrichtende Verein verantwortlich; sie sind dafür verantwortlich, dass das Spielfeld der Regel 1 mit einer Größe von 40 x 20 Metern entspricht und die Sicherheitsabstände neben den Seitenlinien mindestens 0,5 m sowie hinter den Torauslinien mindestens 1,0 m (ohne Zuschauer) bzw. 2 m (mit Zuschauern) betragen. Der Ordnungsdienst hat dafür zu sorgen, dass diese Sicherheitszonen während des gesamten Spieles frei gehalten werden. Abweichungen von der Mindestgröße des Spielfelds sind nicht zulässig Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, ein Hallenabnahmeprotokoll im Beisein eines Handball BW/LV-Mitarbeiters anzufertigen und mit der Meldung an die Spielleitende Stelle einzusenden, sofern dies nicht bereits früher erfolgte und zwischenzeitlich keine baulichen Veränderungen durchgeführt wurden Falls die Hallen bei Spielen gegenüber dem Hallenabnahmebericht Veränderungen aufweisen, sind Geldbußen gemäß 25 Abs. 4 RO DHB zu verhängen Wettkampfbereich sind Spielfläche gemäß Regel-Figur 1 und der Zuschauerbereich. Wettkampfstätte ist die gesamte Sporthalle.

3 7. Haftmittelbenutzung Verstößt ein Verein gegen die Bestimmungen des Halleneigners über die Haftmittelbenutzung ist gegen ihn eine Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog der Durchführungsbestimmungen zu verhängen. Außerdem hat er die Reinigungskosten zu tragen. 8. Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in dessen unmittelbarer Nähe Platz nehmen. Seine Durchsagen haben sich auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten zu beschränken. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten, vor allem gegen die Gastmannschaften, die Zuschauer und die Schiedsrichter haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die Schiedsrichter führen. Daneben kann eine Geldbusse verhängt werden. 9. Öffentliche Zeitmessanlage Ist eine der Regel entsprechende Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmer benutzt werden. Zusätzlich hat der ausrichtende Verein am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm oder einen Handball-Timer bereitzuhalten. 10. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichtereinteiler des Landesverbands des ausrichtenden Vereins Im Falle von 77, Abs. 1 SpO DHB (Ausbleiben des angesetzten Schiedsrichters) müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter einigen, wenn dieser mindestens dem zweithöchsten Kader seines Landesverbandes angehört Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, für die Schiedsrichter einen abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Stühlen sowie zwei Flaschen Mineralwasser pro SR-Gespann zur Verfügung zu stellen Der in der Spielpaarung jeweils erstgenannte Verein stellt den Zeitnehmer, der jeweils zweitgenannte Verein einen Sekretär. Ist dies nicht möglich, entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung der Funktion von Zeitnehmer und Sekretär Die Schiedsrichter sowie die Turnierleitung von Handball Baden-Württemberg erhalten eine Kostenerstattung gemäß Anhang Die Kosten der Schiedsrichter sowie Turnierleitung von Handball Baden-Württemberg sind in der SR-Kabine vom ausrichtenden Verein auszuzahlen Für die Werbung auf der Schiedsrichterkleidung gelten die Werberichtlinien des Regional- bzw. Landesverbandes, dem der Schiedsrichter angehört; gibt es keine Verbandsregelungen, gelten die des DHB. 11. Spielkleidung Grundsätzlich haben die Mannschaften in der von ihnen gemeldeten Spielkleidung anzutreten. Wenn dies der Fall ist, ist der zweitgenannte Verein verpflichtet, bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung, die Spielkleidung zu wechseln. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter.

4 12. Spielberichte/Spielausweise Für jedes Spiel ist ein Spielbericht im Fünffachsatz auszufüllen. Die sechs Spielberichtsformulare und zwei den Regeln entsprechende Spielbälle hat der ausrichtende Verein bereitzustellen. Das vollständig ausgefüllte Spielberichtsformular ist vom zweitgenannten Verein mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn den Schiedsrichtern vorzulegen; die Spielerpässe sind ebenfalls spätestens zu diesem Zeitpunkt von beiden Vereinen den Schiedsrichtern zu übergeben Das Original des Spielberichtes erhält die Spielleitende Stelle, je eine Durchschrift erhalten das Schiedsrichtergespann und die beteiligten Vereine. Eine weitere Durchschrift ist an den Schiedsrichtereinteiler des Landesverbands des ausrichtenden Vereins bzw. die von ihm beauftragte Person zu senden Für die rechtzeitige Versendung der Spielberichte in gesammelter Form ist der ausrichtende Verein verantwortlich Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung ist der erstgenannte Schiedsrichter. Er ist verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen und dem Spielbericht für die Spielleitende Stelle beizufügen, wenn Spieler ausgeschlossen oder wegen grob unsportlichen Verhaltens, das die Schiedsrichter im Spielbericht ausdrücklich als Beleidigung oder Bedrohung eines Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Amtlichen Aufsicht werten, disqualifiziert wurden. 13. Nichtaustragung von Turnierspielen Bei der Beförderung von Mannschaften mit folgenden Verkehrsmitteln soll die Spielleitende Stelle davon ausgehen, dass keine Schuldhaftigkeit im Sinne von 50 Abs. 1c SpO DHB vorgelegen hat, wenn das Spiel wegen Ausfall dieses Beförderungsmittels nicht ausgetragen werden konnte: Flugzeug, Bahn, ÖPNV, behördlich zum gewerbsmäßigen Personenverkehr zugelassene Kfz Die Benutzung privateigener Kfz erfolgt in allen Fällen auf eigenes Risiko. Bei Ausfall dieses Transportmittels soll die Spielleitende Stelle keinen besonderen Umstand gemäß 47 SpO DHB annehmen Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Fahrverbot, Autobahnsperren, usw.) haben Vereine und Schiedsrichter sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu kommen. Sollte ein Erreichen des Spielortes trotzdem nicht möglich sein, ist die Spielleitende Stelle unverzüglich zu verständigen. 14. Ordnungs- und Sanitätsdienst Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungs- und Sanitätsdienst zu sorgen. 15. Einsprüche Einsprüche sind vom Mannschaftsverantwortlichen des einspruchsführenden Teams unmittelbar, spätestens aber 15 Minuten nach Spielende, bei der Turnierleitung von Handball BW einzulegen. Seine Entscheidung ist für den Verlauf des Turniers unanfechtbar Weitere Rechtsmittel sind unter Beachtung der Formen und Fristen bei dem Vorsitzenden des Verbandsgerichts des Süddeutschen Handballverbands unter Beachtung der Formen und Fristen der 37 ff RO DHB einzulegen. In diesem Falle sind der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchgebühr in Höhe von 150,00 und eines Auslagenvorschusses in Höhe von 300,00 auf das Konto von Handball Baden-Württemberg beizufügen. 16. Meldeformalitäten 16.1 Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, spätestens 30 Minuten nach Ende des Turniers die Ergebnisse telefonisch, per Telefax oder der Ergebnisstelle von Handball BW (siehe Anschriftenverzeichnis im Anhang) zu übermitteln.

5 III. Spielmodalitäten 17. Teilnahme An den Spielen um die Jugendpokale von Handball BW nehmen die von den Landesverbänden gemeldeten Mannschaften als deren Vertreter in den entsprechenden Altersklassen teil. Es dürfen nur Spieler/innen mit noch gültigem Jugendspielrecht daran teilnehmen; die Spielberechtigung ist in den SpO DHB geregelt. Gleichfalls wird auf die Gültigkeit des 55 SpO DHB (Festspielen) hingewiesen; die Meisterschaftsrunden der Landesverbände sowie des Handball-BW-A- Jugendpokals gelten für diese Bestimmungen als einheitliche Spielrunde. Das Teilnahmerecht von Spielgemeinschaften richtet sich nach 4 (1) SpO DHB; Spielgemeinschaften gemäß 4 (2) SpO DHB sind nicht teilnahmeberechtigt. 18. Anwurfzeiten 18.1 Die Anwurfzeiten sind dem beigefügten Spielplan zu entnehmen Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten; es ist bei verspätetem Antreten eines Vereins zum ersten Spiel eine Wartezeit von 15 Minuten vorgesehen. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter sind 60 Minuten zu warten Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Spielverlust gemäß 50 SpO DHB zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb führt ( 51 SpO DHB); eine Bestrafung gemäß RO DHB ist zusätzlich möglich Vor dem Einspielen führen die Schiedsrichter die notwendigen Kontrollen nach den IHF-Regeln sowie 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel. 19. Spielwertung Die Spiele werden im System "Jeder gegen jeden" in einer einfachen Runde an einem Kalendertag durchgeführt; für die Ermittlung der Reihenfolge gelten folgende Kriterien: a) nach Punkten b) nach der Tordifferenz c) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der erzielten Tore d) ist immer noch keine Entscheidung möglich, findet sofort nach dem letzten Spiel ein 7-Meter-Werfen zwischen den betroffenen Mannschaften statt. IV. Wirtschaftliche Bestimmungen 20. Kostenregelung Die gesamten Organisationskosten für das Turnier trägt der ausrichtende Verein; die anderen Vereine tragen ihre Reise- und Verpflegungs- sowie ggf. die Unterkunftskosten. 21. Kartenkontingent für den Gastverein Für die Gastvereine sind jeweils 10% der Hallenplatzkapazität (10% der Sitzplätze und 10% der Stehplätze) zu reservieren. Sie haben diese Kontingente oder Teile davon spätestens am dritten Werktag vor dem Spiel schriftlich, per Telefax oder verbindlich abzurufen und die Kostenübernahme zu erklären; ansonsten erlischt dieser Anspruch.

6 22. Freier Eintritt 22.1 Freien Eintritt erhalten neben den am Spiel direkt beteiligten Personen (je Verein maximal 14 Spieler und 5 Offizielle - einschließlich Zeitnehmer oder Sekretär -, Schiedsrichter sowie der Turnierleiter von Handball BW) und Schiedsrichter mit einem gültigen Schiedsrichterausweis Handball BW sowie dem Landesverband des Heimvereins sind auf Anforderung je drei kostenfreie Sitzplatzkarten zur Verfügung zu stellen. V. Gebühren und Bußgeldkatalog A. Gebühren 1. Verwaltungskostenpauschale Spielleitende Stelle 25,00 2. Verwaltungskostenpauschale der Rechtinstanzen 50,00 3. Einsprüche a) Einspruchsgebühr 150,00 b) Berufungsgebühr 250,00 c) Auslagenvorschuss 300,00 B. Geldbußen 1. schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft mind. 250,00 2. schuldhaftes verspätetes Antreten zu einem Spiel 50,00 3. Vernachlässigung des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz der Schiedsrichters, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Offiziellen und Zuschauer mind. 250,00 4. Verschulden eines Spielabbruches durch einen Verein mind. 250,00 5. unvorschriftsmäßiger Platzaufbau mind. 50,00 6. Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichtsformularen 15,00 7. nicht zeitgerechte Vorlage des Spielberichtsformulars bei den SR 15,00 8. Fehlen einer ausreichenden Zahl von Ordnern bzw. Sanitätspersonal mind. 50,00 9. verspätetes Absenden von Spielberichten und Abrechnungsformularen 25, Nichtmeldung geforderter Spielergebnisse 25, Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis: 10, Unsportliches Verhalten eines Hallensprechers gemäß Ziffer 8 mind. 100, Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs bei Spielen 50, Zurückziehen gemeldeter Mannschaften oder Ausscheiden von Mannschaften während des Turniers mind. 250, Fehlen von Nummern oder Führen von gleichen Nummern auf der Spielkleidung pro Trikot 10, Nichtmitführen einer 2. Spielkleidung (im Gebrauchsfall) 50, Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen mind. 50, nicht vollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichtsformulars 15, Nichteinzug des Spielausweises durch die SR bei einem Ausschluss (Regel 16:9) oder einer Disqualifikation gemäß IHF-Regel 16:6d 25, nicht vollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Meldebogens 10, Verstoß gegen das Haftmittelverbot a) erstes Vergehen pro Mannschaft 125,00 b) jedes weitere Vergehen pro Mannschaft 250, Nichteinhaltung von Terminen, die durch die zuständige spielleitende Stelle bzw. Verwaltungsinstanz festgesetzt wurden 35, Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 10.3, 12.3, 18.2, 21 und 22 der Dfb. mind. 25,00

7 VI. Entschädigungen 1. Schiedsrichter a) Fahrtkosten 2. Klasse (Bahn, ÖPNV) oder bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die verkehrsgünstigste Entfernung zwischen Wohn- und Veranstaltungsort (Einzel- + Gespannfahrt) pro km 0,30 + 0,02 b) Abwesenheitsvergütung ab 8 Stunden 6,00 ab 14 Stunden 12,00 c) Spielleitungsentschädigung analog der Regelung des Landesverbands des ausrichtenden Vereins bei Turnieren 2. Turnierleiter von Handball BW a) Fahrtkosten wie Ziffer 1a b) Teilnahmeentschädigung 20,00 VII. Anschriften Spielleitende Stelle: Uli Decker, Tannenstr. 4, Adelberg, Tel.: (P); Tel.: (G), Fax.: (G) ulrich.deckerul@rps.bwl.de (G) uli.decker@t-online.de (P) Ergebnisdienst Handball Baden-Württemberg: Gerhard Fauser, Kirchstr. 66, Deizisau, Tel.: (P); Tel.: (G); Fax: (P) gerhard.fauser@t-online.de; (P) Verantwortlicher Finanzen Handball Baden-Württemberg: Dr. Frank Meisch, Südbadischer Handballverband, Rehlingstraße 17, Freiburg, Tel.: , Telefax: frank.meisch@handballbw.de ' SHV-Sportgerichtsvorsitzender: Erich Dürrschnabel, Im Mohnfeld 4, Rheinmünster, Tel.: (P) Tel.: (G) Erich.Duerrschnabel@t-online.de Geschäftsstelle Handball Baden-Württemberg: c/o Südbadischer Handballverband, Rehlingstraße 17, Freiburg, Tel.: , Telefax: scheffel@hv-suedb.de ' Konto von Handball Baden-Württemberg: Sparkasse Freiburg/Nördlicher Breisgau (BLZ.: ), Kontonummer: Mit freundlichen Grüßen gez. Uli Decker Spielwart Jugend

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