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1 Rede der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann Veranstaltung der Universität Witten/Herdecke Ausstattung von Kindern mit Hilfsmitteln eine Achillessehne der Inklusion 20. März 2014 Es gilt das gesprochene Wort.

2 2 herzlichen Dank für Ihre Einladung! Sie kommen heute hier zusammen, um sich miteinander über das Thema Ausstattung von Kindern mit Hilfsmitteln eine Achillessehne der Inklusion auszutauschen. Und sehr gerne möchte ich an dieser Stelle Ihrer Bitte nachkommen, Ihnen einige aus meiner Sicht grundsätzliche Gedanken zur Notwendigkeit von Inklusion mit auf den Weg zu geben. Zunächst will ich aber erwähnen, dass Inklusion keine Idee der letzten Jahre ist. Im Gegenteil, bereits in den 80er Jahren haben sich erste Schulen hier in Nordrhein- Westfalen auf den Weg des gemeinsamen Lernens gemacht. Wir haben hier eine lange und bewährte Tradition. Das zeigen auch unsere vielen preisgekrönten Schulen des gemeinsamen Lernens. Lassen Sie mich an dieser Stelle in einem kleinen Exkurs kurz erwähnen, dass ich sehr stolz darauf bin, dass in diesem Jahr zum vierten Mal hintereinander auch eine Schule aus Nordrhein-Westfalen den Jacob-

3 3 Muth-Preis gewonnen hat. Unter dem Motto "Gemeinsam lernen - mit und ohne Behinderung" zeichnet der "Jakob Muth-Preis für inklusive Schule" Schulen aus, in denen Kinder mit und ohne Förderbedarf vorbildlich gemeinsam lernen.. in Nordrhein-Westfalen waren es vor allem Verbände, wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.v. oder mittendrin e.v., die diesen Prozess im Bereich Schule angestoßen und vorangetrieben haben. Trotz dieses Engagements und der jahrzehntelangen Tradition des gemeinsamen Unterrichts in unseren Schulen wurde erst 1994 Artikel 3 des Grundgesetzes geändert und Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verboten. 15 Jahre später wurde von Deutschland dann die UN- Behindertenrechtskonvention, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Inklusion schafft, unterzeichnet. Diese Konvention schreibt für unser Land verbindlich fest, dass Menschenrechte uneingeschränkt für alle Menschen gelten und damit natürlich auch für Menschen mit Behinderung.

4 4 Die UN haben durch den UN-Sonderberichterstatter Leandro Despouy auch sehr deutlich darauf hingewiesen, welche Formen der Diskriminierung Menschen mit Behinderung ausgesetzt sind auch abseits von so offensichtlichen Menschenrechtsverletzung wie dem Verbot von Heirat oder von Zwangssterilisation. Dazu zählen auch für diesem Menschen auch so alltägliche Diskriminierungen wie nicht barrierefreie öffentliche Räume oder eine unfreiwillige Sonderbeschulung. Nach der Unterzeichnung der UN- Behindertenrechtskonvention durch Deutschland im Jahr 2009 waren sich die Parteien im nordrheinwestfälischen Landtag parteiübergreifen einig darüber, diese Konvention auch in den Schulen des Landes umzusetzen. Dieser gemeinsame Wille der Fraktionen des Landtags war die Leitlinie für das Handeln der Landesregierung bei der Konzeption des ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz.

5 5 Dieses Gesetz hat nach Jahrzehnten endlich grundsätzliche Rechtssicherheit geschaffen: Die allgemeine Schule ist der Regelförderort von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bzw. einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Es heißt dort außerdem: Eltern können weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen. Wir lassen also den Eltern die Wahlfreiheit schließlich wissen sie am besten, was der geeignetste Weg für ihr Kind ist. Nach der Verabschiedung des ersten Gesetzes zur UN- Behindertenrechtskonvention wird es jetzt darauf ankommen, es mit Leben zu erfüllen und den Ausbau des gemeinsamen Lernens voran zu bringen. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz schafft endlich verbindliche Rechte für die Eltern von Kindern mit Handicap und es holt sie aus ihrer Rolle als Bittsteller heraus. Es eröffnet Gestaltungsspielräume sowohl für die Schulen als auch für die Schulträger.

6 6 Inklusion ist in meinen Augen aber viel mehr als das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in allgemeinen Schulen. Inklusion betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche wie Elementarpädagogik, Schule, Wohnen, Freizeit und nicht zuletzt die Arbeitswelt. Immanuel Kant hat in seiner Kritik der Urteilskraft als eine der drei Maximen für den Gemeinsinn formuliert ich zitiere: Jederzeit an der Stelle des anderen denken! dieser kantische Gedanke ist ein ganz grundlegender Gedanke für eine inklusive Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird oder durch Barrieren sichtbar oder unsichtbar behindert wird. Dieser Gedanke ist unmissverständlich, eindeutig und verlangt viel. Er macht ganz klar: Inklusion ist eine der großen gesellschaftliche Herausforderung. Sie stellt unsere gegenwärtigen Denkmuster auf den Prüfstand. Sie fordert Anerkennung, Respekt und

7 7 Solidarität statt nur Leistung, Wettbewerb und Nützlichkeit. Sie verändert nicht nur unsere Umgebung, sie verändert auch uns. Inklusion stellt eine Chance dar. Eine Chance für eine demokratische Gesellschaft, in der jeder Mensch als Mensch von Anfang an selbstverständlich zugehörig ist. Unabhängig von Herkunft oder Handicap oder sozialem Status. Aber Inklusion entsteht nicht auf Knopfdruck, sondern sie ist ein Prozess. Sie fordert uns und fordert uns heraus. Wir brauchen daher einen Staat, der einen klaren Handlungsrahmen zur schrittweisen Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention setzt, so dass eine inklusive Gesellschaft auch wachsen und gedeihen kann. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gemeinschaftlich gefragt. Wir brauchen aber genauso engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, die sich auf einer breiten Basis und mit gleichberechtigter Beteiligung aller Gruppen für eine inklusive Gesellschaft einsetzen.

8 8 die Ausstattung von Kindern mit Hilfsmitteln macht dies in besonderer Weise deutlich: Im Bereich der Hilfsmittelversorgung müssen Krankenkassen mit weiteren Leistungsträgern wie den Sozialämtern oder Rentenversicherern aushandeln, wer welche Hilfsmittel finanziert. Dazu gehören auch die notwendigen Zweitausstattungen, die Schülerinnen und Schülern beispielsweise durch einen Stehtrainer oder ein Treppensteiggerät für einen Rollstuhl die selbstständige Teilhabe an der allgemeinen Schule ermöglichen. Ich weiß, dass es für betroffene Eltern im Hinblick auf die Hilfsmittelversorgung äußerst belastend wird, wenn ihre Kinder das 15. Lebensjahr abgeschlossen haben und die Krankenkassen aufgrund ihrer rechtlichen Vorgaben nur noch einen Basisausgleich vornehmen können und bzgl. aller weiteren Leistungen an andere Rehabilitationsträger verweisen, z.b. an die Schul- und Sozialämter der Kommunen oder an die Rentenversicherung.

9 9 Sie, Herr Inhester, haben die Problemlage im Bereich der Hilfsmittelversorgung so formuliert: Es herrscht eine gewisses Maß an ungeklärten Zuständigkeiten, was auch durch die unterschiedliche Funktion von Hilfsmitteln bedingt ist. Denn ein Hilfsmittel kann Lernund Lehrmittel zugleich sein, aber eben auch Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation oder zur Sicherung der sozialen Teilhabe. Aber je nachdem wie ein Hilfsmittel nun definiert wird, gibt es jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten bezogen auf Beantragung und Finanzierung. Für die Betroffenen müssen wir im Sinne ihrer Teilhabe an Schule und am gesellschaftlichen Leben hier zu einer Klärung der Zuständigkeiten und Vereinfachung der Beantragungs- und Finanzierungsmöglichkeiten kommen. Ich hoffe sehr, dass Sie im Rahmen der heutigen Veranstaltung dafür Lösungsmöglichkeiten finden und veröffentlichen. die UN-Behindertenkonvention ist Auftrag und Verpflichtung für alle staatlichen Ebenen.

10 10 Aber es geht im Kern der Sache nicht nur um die Klärung von Zuständigkeiten, um Aufträge oder Pflichten, um den Umbau von Gebäuden oder das Anbieten von Fortbildungen. Meiner festen Überzeugung nach kommt es vor allem auch auf die innere Haltung an! Das hat Bundespräsident Gauck im Oktober 2012 in einer Rede sehr eindrucksvoll ausgeführt ich zitiere: Dass all diese Kinder, all diese Verschiedenen gemeinsam [ ] zu jungen Erwachsenen reifen, ist mehr als ein Bildungsansatz. Es ist ein neues Lebenskonzept. [ ] Weil wir den Wert eines jeden Menschen anerkennen [ ]. Jeder [soll] seinen Platz im Klassenzimmer und in der Mitte unserer Gesellschaft finden. und genau darum muss es uns gehen, nämlich jedem einzelnen Individuum durch die Beseitigung gesellschaftlich bedingter Nachteile ein Höchstmaß an Entfaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.

11 Es geht um echte Chancengerechtigkeit für all unsere Kinder und Jugendlichen, Mitbürgerinnen und Mitbürger. Egal welcher Herkunft, egal aus welchem Elternhaus, egal ob mit oder ohne Handicap. 11 Wenn wir das ernst nehmen, kann der Grundgedanke der Inklusion gelingen. Dazu müssen wir allerdings einiges beachten. Erstens: Inklusion muss entlang der Bildungsbiografie des Einzelnen entwickelt werden. Individuelle Förderung, die auch zieldifferentes Lernen umfasst, ist eine Basis dafür. Zweitens: Inklusion muss sich in Dynamik und Ausgestaltung an lokalen Gegebenheiten, den Wünschen der Eltern, Schülerinnen, Schülern und der Entscheidungsträger vor Ort ausrichten. Es gilt: Wo eine inklusive Beschulung an Regelschulen gewünscht ist, soll sie ermöglicht werden. Drittens: Inklusion ist umfassend und muss in der gesamten Gesellschaft gelebt werden. In allen Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens ebenso wie in Gymnasien, Realschulen, Berufskollegs. In kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen,

12 in Verein, in Verbänden. Ansonsten droht eine erneute Separierung unter anderen Vorzeichen. 12 Basis für alle drei genannten Punkte ist eine gelebte Kultur des Behaltens und der Wertschätzung, ein Paradigmenwechsel: von der Defizitorientierung zur Potentialorientierung. Und genau das sind meines Erachtens die wirklichen Herausforderungen, vor denen wir stehen: Die Veränderung der Haltung und das Bewusstsein, dass Inklusion uns alle angeht und betrifft. Wir alle haben es gemeinsam in der Hand, wie inklusiv und damit demokratisch, wie human und tolerant wir unsere Gesellschaft gestalten. Ich wünsche uns allen, dass uns dies gelingt! Vielen Dank.

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