Ablagerung von MBA-Material

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1 Die neue Österreichische Deponieverordnung: Ablagerung von MBA-Material Tagung Abfallwirtschaft in Österreich im Rahmen der 2 nd BOKU Waste Conference, 19. April 2007 Dr. Michael Loidl BMLFUW Abt. VI/3 Seite DeponieVO neu - Begutachtungsentwurf Regelungen für Abfälle aus der MBA Begriffsbestimmung ( 3 Z 39) * mechanisch-biologische Behandlung / Abfälle aus der MBA Verbot der Deponierung, Ausnahmeregelung MBA ( 7 Z 7 lit. j) Abfallannahmeverfahren ( 11 bis 20) * Allgemeine Anforderungen ( 11) * Grundlegende Charakterisierung ( 12) * Übereinstimmungsbeurteilungen für Abfallströme ( 15) * Annahme und Zurückweisung ( 17 insb. Abs. 4) * Eingangskontrolle + Identitätskontrolle ( 18 und 19) Abfallannahme (Anhang 4) * Allgemeine Anforderungen (Teil 1) * Allgemeine Annahmekriterien für Abfallströme (Teil 2, Kap. 2.1) * spezifisches MBA-Modell (Teil 2, Kap. 2.6) Grenzwerte Massenabfalldeponie (Anhang 1, Tab. 9 und 10) Betriebliche Maßnahmen auf der Deponie (Anhang 3) * Ablagerung von MBA-Abfällen (Kap. 6.2) Seite 2 1

2 Abfallannahme: Abfall aus der MBA Rahmenbedingungen MBA-Modell DeponieVO neu: Anhang 4, Teil 2, Kapitel 2.6 Abfallstrom mit diskontinuierlichem Anfall: Spezifisches Modell unter Berücksichtigung der Besonderheiten der MBA (Stabilitätsparameter, Brennwert) 3-stufiges Abfallannahmeverfahren für Abfallströme: Grundlegende Charakterisierung Übereinstimmungsbeurteilung - Kontrolle auf der Deponie Ermessensprobenahme: Probenahme ohne statistischen Ansatz jedoch mit probabilistischen Grundzügen (zb Zufallsprinzip); Anwendung der ÖNORMEN für Stabilitätsparameter und Brennwert für Stichproben und qualifizierte Stichproben dynamischer Ansatz: * Beurteilung der Gesamtmenge der Abfallcharakterisierung (Jahresproduktion) * mehrere Beurteilungszeiträume (Wochenäquivalente) innerhalb eines Jahres * auf Basis der Ergebnisse eines Beurteilungszeitraums kann bis zum nächsten Beurteilungszeitraum abgelagert werden Seite 3 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung Festlegung von zu beurteilenden Wochenäquivalenten ( = Beurteilungsäquivalenten): Eine Beurteilung je angefangene t Abfall aus der mechanisch-biologischen Behandlung jedoch mindestens viermal jährlich, gleichmäßig auf die Jahresproduktion verteilt. Die erste Beurteilung hat das erste Wochenäquivalent der grundlegenden Charakterisierung zu umfassen. Seite 4 2

3 Abfall aus der MBA Abschätzung der Anzahl an Beurteilungen pro Jahr UBA-Report 71 MBA-Zustandsbericht 2006 : 16 MBA-Anlagen im Jahr 2005 in Betrieb; anlagenspezifische Daten für die Deponiefraktion (2005) Abschätzung der Anzahl an Beurteilungen pro Jahr: Anzahl der MBA-Anlagen Anzahl der Beurteilungen/a 0 (keine Deponiefraktion) 4 ca. 7 ca. 10 ca. 14 keine Angabe Der Umfang der Beurteilung kann je nach Rahmenbedingung variieren! Seite 5 Abfallannahme: Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung; t/a MBA-Modell DeponieVO neu: Anhang 4, Teil 2, Kapitel 2.6 Begriffsbestimmungen: Gesamtmenge der Abfallcharakterisierung: = t = Gesamtmenge des abzulagernden Abfalls innerhalb eines Jahres (Jahresproduktion); Beurteilungsmaßstab (Masse von Tagesäquivalenten): = 116 t = Masse der Jahresproduktion dividiert durch 260 (auf ganze Zahl gerundet); Wochenäquivalent: = 580 t = Masse des Beurteilungsmaßstabs multipliziert mit 5; Beurteilungsäquivalent: = Wochenäquivalent, welches einer Beurteilung unterzogen wird; Seite 6 3

4 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung; t/a X 580 t 580 t 580 t 580 t 180 t Es liegt mehr als ein Wochenäquivalent vor (2.500 t): Die vorliegende Abfallmenge ist in Wochenäquivalente aufzuteilen; Das unvollständige Wochenäquivalent ist zu ignorieren; Sind mehrere Wochenäquivalente einer Beurteilung zu unterziehen? Auswahl des Beurteilungsäquivalentes nach dem Zufallsprinzip; Seite 7 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung; t/a X 580 t 580 t 580 t 580 t 180 t Vorliegende Abfallmenge (2.500 t) Beurteilungsäquivalent (580 t) Seite 8 4

5 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung; t/a Beurteilungsäquivalent (580 t): ist gleichmäßig in fünf Tagesäquivalente zu unterteilen; X X X 116 t 116 t 116 t 116 t 116 t Mindestens drei Tagesäquivalente sind nach dem Zufallsprinzip zur Beprobung auszuwählen; Welche Anforderungen gelten bei der Probenahme für Stichproben und qualifizierte Stichproben? Beurteilungsäquivalent = 580 t 5 Tagesäquivalente á 116 t Seite 9 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung; t/a Anforderungen an Stichproben und qualifizierte Stichproben: Anzahl der qualifizierten Stichproben je Tagesäquivalent gemäß ÖNORM S : Probenahme für Abfälle - Teil 1: Beprobung von Haufen; Mindestmenge der qualifizierten Stichproben und Anforderungen an Stichproben gemäß ÖNORM Vornormenserie S 2027: Stabilitätsparameter zur Beurteilung von mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfällen Teil 1: Atmungsaktivität (AT 4 ) Teil 2: Gasspendensumme im Inkubationstest (GS 21 ) Teil 3: Gasbildung im Gärtest (GB 21 ) Seite 10 5

6 Abfall aus der MBA ( t/a) Probenahme in einem Tagesäquivalent (116 t) qsp qsp qsp qsp qsp qsp Tagesäquivalent qsp Gemäß ÖNORM S für 116 t 7 qsp qualifizierte Stichprobe (mind. 100 l) qsp 7 x aus mind. 3 Stichproben (je mind. 30 l) Sammelprobe für das Tagesäquivalent (mind. 700 l) aus den 7 qualifizierten Stichproben SAM Sammelprobe für das Tagesäquivalent nach T Probenverjüngung (100 l) Seite 11 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung; t/a Tagesäquivalent (116 t): Anzahl der qualifizierten Stichproben je Tagesäquivalent gemäß ÖNORM S ; X X X Probenahme: mind. 21 Stichproben für sieben qualifizierte Stichproben je ausgewähltem Tagesäquivalent; Bestimmung der Tagesvariabilität 116 t 116 t 116 t 116 t 116 t Beurteilungsäquivalent = 580 t 5 Tagesäquivalente á 116 t Seite 12 6

7 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung 1. Beurteilung Bestimmung der Variabilität innerhalb der Tagesäquivalente (Tagesvariabilität): Bei der 1. Beurteilung sind bei zwei Tagesäquivalenten jeweils mind. 3 qualifizierte Stichproben getrennt zu untersuchen; Berechnung der Tagesvariabilität zur Beurteilung der Homogenität (ÖNORM S , Punkt 5.4): Ist die Anzahl an qualifizierten Stichproben ausreichend? Tagesvariabilität ist zu bestimmen für Gehalte im Feststoff, Eluatgehalte und Brennwert (nicht für die Stabilitätsparameter); Seite 13 Abfall aus der MBA ( t/a) Probenahme in drei Tagesäquivalenten mit Tagesvariabilität Tagesäquivalent 1 qsp qsp qsp qsp qsp qsp qsp Analyse Analyse Analyse Tagesäquivalent 2 qsp qsp qsp qsp qsp qsp qsp Analyse Analyse Analyse Tagesäquivalent 3 qsp qsp qsp qsp qsp qsp qsp 3 Tagesbeurteilungswerte Labor + Tagesvariabilität Analyse Seite 14 7

8 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung 1. Beurteilung Beurteilungswert: Aus den (mindestens drei) Tagesbeurteilungswerten wird für jeden untersuchten Parameter ein Wochenbeurteilungswert als arithmetischer Mittelwert gebildet. Der Grenzwert gilt als eingehalten, wenn: 1. der Wochenbeurteilungswert den Grenzwert (beim ph-wert den Grenzwertbereich) nicht überschreitet und 2. alle Tagesbeurteilungswerte innerhalb des Toleranzbereiches liegen. Ablagerbarkeit des Abfalls: Der vorläufige Beurteilungsnachweis ist für drei Monate gültig, höchstens jedoch für eine Masse von t. Seite 15 Toleranzbereich I DeponieVO neu: Anhang 4, Teil 1, Kapitel 4 Allgemein: der Bereich zwischen Null und dem Grenzwert zuzüglich des Toleranzwertes, ausgenommen beim: ph-wert: der Bereich zwischen 0,5 Einheiten unter dem unteren Grenzwert und 0,5 Einheiten über dem oberen Grenzwert: ph Grenzwertbereich Toleranzbereich 5,5 13,5 Beispiel Massenabfalldeponie Seite 16 8

9 Toleranzbereich II Toleranzwerte für die Berechnung der Toleranzbereiche: 20 % für Parameter, die mit mg/kg TM oder höher begrenzt sind 40 % für Parameter, die mit 100 mg/kg TM oder höher begrenzt sind 60 % für Parameter, die mit 10 mg/kg TM oder höher begrenzt sind 65 % für Parameter, die mit 1 mg/kg TM oder höher begrenzt sind 70 % für Parameter, die mit weniger als 1 mg/kg TM begrenzt sind 50 % für die Stabilitätsparameter (AT 4, GS 21, GB 21 ) 600 kj/kg TM für den Brennwert Seite 17 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung Untersuchung von mehreren Beurteilungsäquivalenten im Zuge einer Beurteilung: X X 14 Wochenäquivalente Sollte im Zuge einer Beurteilung mehr als nur ein Wochenäquivalent einer Beurteilung unterzogen worden sein: Die einzelnen Beurteilungsäquivalente sind jeweils getrennt zu bewerten. Seite 18 9

10 Abfall aus der MBA ( t/a) Grundlegende Charakterisierung Weitere Beurteilungen Rahmenbedingungen für die weiteren Beurteilungen: Anforderungen analog zur 1. Beurteilung mit möglichen Vereinfachungen: keine Bestimmung der Tagesvariabilität; Einschränkung des Parameterumfangs: * Brennwert und Stabilitätsparameter bei jeder Beurteilung bestimmen; * Gehalte im Feststoff und Eluatgehalte können auf jede 2. Bestimmung eingeschränkt werden (mind. 4 x jährlich); Zusammenfassung von Proben (Wochenmischproben) * für Brennwert und Stabilitätsparameter (falls Ergebnis im grenzwertnahen Bereich oder darüber Untersuchung auch der Tagesmischproben); * bei Gehalten im Feststoff und Eluatgehalten (falls Ergebnis im grenzwertnahen Bereich oder darüber Untersuchung der Tagesmischproben, auch bei jeder weiteren Beurteilung). Seite 19 Grenzwertnaher Bereich DeponieVO neu: Anhang 4, Teil 1, Kapitel 4 Allgemein: der Bereich zwischen 80% des Grenzwertes und dem Grenzwert, ausgenommen bei: ph-wert: der Bereich zwischen dem unteren Grenzwert und 0,5 Einheiten darüber und der Bereich zwischen dem oberen Grenzwert und 0,5 Einheiten darunter: ph Beispiel Massenabfalldeponie Grenzwertbereich 6,0-6,5 12,5-13,0 Brennwert: der Bereich zwischen kj/kg TM und dem Grenzwert (6.600 kj/kg TM). grenzwertnaher Bereich Seite 20 10

11 Abfall aus der MBA ( t/a) Probenahme in drei Tagesäquivalenten (Wochenmischprobe) Tagesäquivalent 1 qsp qsp qsp qsp qsp qsp qsp Labor Analyse Tagesäquivalent 2 qsp qsp qsp qsp qsp qsp qsp SAM W Tagesäquivalent 3 qsp qsp qsp qsp qsp qsp qsp 1 Wochenbeurteilungswert Seite 21 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung Weitere Beurteilungen Tages- und Wochenbeurteilungswerte: Bildung analog zur 1. Beurteilung. Sofern lediglich eine Wochenmischprobe untersucht wurde, entspricht der Wochenbeurteilungswert dem Ergebnis aus dieser Sammelprobe. Aktuelle Beurteilungswerte: Für alle untersuchten Parameter sind aktuelle Beurteilungswerte* als arithmetischer Mittelwert aller bislang ermittelten Wochenbeurteilungswerte zu bilden (ausgenommen Brennwert). * ergibt über den Zeitraum der grundlegenden Charakterisierung einen Jahresbeurteilungswert Seite 22 11

12 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung Weitere Beurteilungen Der Grenzwert gilt als eingehalten, wenn: 1. der aktuelle Beurteilungswert den Grenzwert (beim ph-wert den Grenzwertbereich) einhält und 2. alle Tagesbeurteilungswerte innerhalb des Toleranzbereiches liegen. Der Grenzwert gilt für den Brennwert als eingehalten, wenn: 1. der Wochenbeurteilungswert den Grenzwert (6.600 kj/kg TM) einhält und 2. alle Tagesbeurteilungswerte innerhalb des Toleranzbereiches ( kj/kg TM) liegen. Seite 23 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung Weitere Beurteilungen Der Grenzwert gilt als eingehalten, wenn: 1. der aktuelle Beurteilungswert den Grenzwert (beim ph-wert den Grenzwertbereich) einhält und 2. alle Tagesbeurteilungswerte innerhalb des Toleranzbereiches liegen. Auch einzelne Wochenbeurteilungswerte dürfen den Grenzwert - bis um den Toleranzwert - überschreiten, sofern der Mittelwert aller bisherigen Wochenbeurteilungswerte den Grenzwert einhält! Seite 24 12

13 Abfall aus der MBA Grundlegende Charakterisierung Weitere Beurteilungen Grenzwerteinhaltung: Beispiel Gasspendensumme GS 21 Grenzwert 20 Nl/kg TM Toleranzwert = 50% des GW = 10 Nl/kg TM Beurteilung Nr Wochenbeurteilungswert [Nl/kg TM] Aktueller Beurteilungswert [Nl/kg TM] ablagerbar nach DVO neu ablagerbar nach DVO 1996 idgf 15,0 15,0 ja ja 11,4 13,2 ja ja 13,7 13,4 ja ja 28,0 17,0 ja NEIN Seite 25 Parameterumfang (Allgemein) Grundlegende Charakterisierung DeponieVO neu: Anhang 4, Teil 1, Kap. 2 Gehalte im Eluat ph-wert, elektrische Leitfähigkeit, Abdampfrückstand, Aluminium (als Al), Antimon (als Sb), Arsen (als As), Barium (als Ba), Beryllium (als Be), Blei (als Pb), Bor (als B), Cadmium (als Cd), Calcium (als Ca), Chrom gesamt (als Cr), Chrom (VI) (als Cr), Cobalt (als Co), Eisen (als Fe), Kupfer (als Cu), Magnesium (als Mg), Mangan (als Mn), Molybdän (als Mo), Nickel (als Ni), Quecksilber (als Hg), Selen (als Se), Silber (als Ag), Thallium (als Tl), Vanadium (als V), Zink (als Zn), Zinn (als Sn), Ammonium (als N), Chlorid (als Cl), Cyanid gesamt (als CN), Cyanid leicht freisetzbar (als CN), Fluorid (als F), Nitrat (als N), Nitrit (als N), Phosphat (als P), Sulfat (als SO 4 ), Sulfid (als S), gelöster organischer Kohlenstoff (TOC) (als C), extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX) (als Cl) oder adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) (als Cl); Kohlenwasserstoff-Index, gesamt; Summe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) 1 ); Tenside (als MBAS); Phenolindex. Gehalte im Feststoff Aluminium (als Al), Antimon (als Sb), Arsen (als As), Barium (als Ba), Beryllium (als Be), Blei (als Pb), Bor (als B), Cadmium (als Cd), Calcium (als Ca), Chrom gesamt (als Cr), Chrom (VI) (als Cr), Cobalt (als Co), Eisen (als Fe), Kupfer (als Cu), Magnesium (als Mg), Mangan (als Mn), Molybdän (als Mo), Nickel (als Ni), Quecksilber (als Hg), Selen (als Se), Silber (als Ag), Thallium (als Tl), Vanadium (als V), Zink (als Zn), Zinn (als Sn), gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als C), Glühverlust; Summe von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylolen (BTEX); ausblasbare organisch gebundene Halogene (POX) (als Cl); Kohlenwasserstoff-Index, gesamt; Summe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) 1 ); Phenolindex; Summe der polychlorierten Biphenyle (PCB) 2 ). MBA-Abfälle weiters: Brennwert, Atmungsaktivität nach vier Tagen (AT 4 ) und die Gasspendensumme im Inkubationsversuch nach 21 Tagen (GS 21 ) oder die Gasbildung im Gärtest nach 21 Tagen (GB 21 ). Seite 26 13

14 Parameterumfang (Allgemein) Grundlegende Charakterisierung Parameterumfang - DeponieVO neu (Anhang 4, Teil 1, Kap. 2) = Parameterumfang gemäß Anhang 6 der DeponieVO 1996 idgf mit folgenden Modifikationen: Aufnahme von Molybdän (EU-Ratsentscheidung); PAK im Eluat PCB: Summe von 7 Verbindungen (EU-Ratsentscheidung) Streichen von Parametern: Gehalte im Eluat: BTEX, POX und PCB Gehalte im Feststoff: CN - leicht freisetzbar, EOX Anpassung des Parameterumfangs für Gehalte im Eluat und im Feststoff (Sb, Be, Ca, Fe, Mg, Mn, Mo, Se, Th, V) Möglichkeiten zum Absehen von der Bestimmung eines Parameters bei nicht gefährlichen Matrixelementen und anorganischen Parametern (unter bestimmten Voraussetzungen) Seite 27 Abfallannahmeverfahren (MBA-Abfälle) Übereinstimmungsbeurteilungen Übereinstimmungsbeurteilungen: Beurteilungszeitraum: 1 Jahr Umstieg auf das Kalenderjahr für das 4. Jahr der Übereinstimmungsbeurteilungen; Eine Beurteilung je angefangene t Abfall (mind. 4 x jährlich); Untersuchungen analog zur grundlegenden Charakterisierung: Herstellung von Wochenmischproben; Einschränkung des Parameterumfangs (Schlüsselparameter): * Brennwert und Stabilitätsparameter jedenfalls; * Gehalte im Feststoff und Eluatgehalte nach Festlegung durch befugte Fachperson oder Fachanstalt; 1 x jährlich alle Parameter (ausgenommen nicht gefährliche Matrixelemente); Seite 28 14

15 Schlüsselparameter (Allgemein) Übereinstimmungsbeurteilungen DeponieVO neu: Anhang 4, Teil 2, Kap. 2.1 Als Schlüsselparameter zu überprüfen und im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte und das Deponieverhalten zu beurteilen sind: zumindest alle Parameter, die im Mittelwert über die Gesamtmenge der Abfallcharakterisierung bei mehr als 50% des Grenzwertes liegen; nicht begrenzte Parameter mit einem Gehalt von mehr als mg/kg TM, ausgenommen nicht gefährliche Matrixelemente; Parameter, die für die Beurteilung des Deponieverhaltens erforderlich sind; schädliche Verbindungen PCB, Dioxine, (falls Information vorhanden); typische Verunreinigungen / sonstige untypische Verunreinigungen (falls Information vorhanden); beim MBA-Modell: Brennwert und Stabilitätsparameter. Seite 29 Annahme von MBA-Abfällen auf der Deponie (DeponieVO neu 17 Abs. 4) Bei den ersten beiden Beurteilungen: Einhaltung aller Kriterien (inkl. aller Stabilitätsparameter) ist vor der Annahme nachzuweisen; Ab der dritten Beurteilung: Annahme auch möglich, wenn Ergebnis für Stabilitätsparameter GS 21 / GB 21 ausständig ist, falls: die Einhaltung aller übrigen Parameter (Gehalte im Feststoff, Eluatgehalte, Brennwert, AT 4 ) nachgewiesen ist und die voraussichtliche Einhaltung der GS 21 / GB 21 bestätigt wird. Die Einhaltung der GS 21 / GB 21 ist innerhalb von 8 Wochen nachzuweisen. Falls Frist verstrichen oder GS 21 / GB 21 nicht eingehalten Einhaltung aller Stabilitätsparameter für die nächsten beiden Wochenäquivalente ist bereits bei der Anlieferung nachzuweisen. Seite 30 15

16 Ablagerung von MBA-Abfällen Betrieb von Deponien (DeponieVO neu) Bestimmungen für die Ablagerung von mechanischbiologisch behandelten Abfällen (Anhang 3, Kap. 6.2) Einbau bei weitgehend trockenem Wetter (bessere Befahrbarkeit und Verdichtbarkeit), Transportwege kurz halten; Einbauwassergehalt unter Proctorwassergehalt (Vermeidung von Porenwasserüberdrücken); Einbau zu feuchter Abfälle vermeiden; Temporäre Abdeckung nicht beschickter Deponieabschnitte (Minimierung des Niederschlagseintrags); keine Sperrschichten, in denen Wasser eingeschlossen wird, durch dauerhafte Zwischenabdeckungen; ggf. horizontale und vertikale Drainschichten (möglichst Verbindung zur Basisentwässerung und Gasdrainschicht der Oberflächenabdeckung); Beim Standsicherheitsnachweis besondere Eigenschaften des MBA-Materials berücksichtigen (zb reduzierte Zugspannungen, Wasserhaushalt, Setzungen); Seite 31 Gesamtbeurteilung von Abfällen (DeponieVO 1996 idgf 6) Ablagerung eines Abfalls nur mit Gesamtbeurteilung (Ausnahmen in 7) durch befugte Fachperson oder Fachanstalt Bezug zur Abfallcharge (täglich angelieferten Abfallmenge)! Gesamtbeurteilung zum Zeitpunkt der Eingangskontrolle nicht älter als vier Monate Umfang der chemischen Analysen: die in Anhang 6 angeführten Parameter, sofern nicht auf Grund der Entstehung oder der Art des Abfalls zuverlässig angenommen werden darf, dass diese 1) in unbedeutenden Mengen vorliegen und 2) ohne Bedeutung für das Deponieverhalten sind. ggf. weitere Parameter zur Beurteilung des Deponieverhaltens Abfälle unbekannter Herkunft oder mit nicht ausreichender Abfallbeschreibung: Analyse zumindest alle Parameter gemäß Anlage 6 ggf. untypische Verunreinigungen oder schädlichen Verbindungen (vorhandene Informationen) Seite 32 16

17 Gesamtbeurteilung von Abfällen Besondere Bestimmungen (DeponieVO 1996 idgf 7) 7 Abs. 5: Bei häufiger Anlieferung von gleichartigen Abfällen oder Anlieferung von Abfällen, deren Eigenschaften aufgrund des Anfalls in einem definiertem Prozess nur geringe Schwankungsbreiten aufweisen: Anzahl der erforderlichen Gesamtbeurteilungen oder der zu überprüfenden Parameter kann eingeschränkt werden, wenn: 1) Analysen identisch sind bei Erstanlieferung + nächsten 2 Folgeanlieferungen (abgesehen von bei Abfällen üblichen Abweichungen) und 2) Überschreitung von Grenzwerten nicht besorgt werden muss; Gesamtbeurteilung mind. 1 mal jährlich; Alter der Gesamtbeurteilung und Analyse max. ein Jahr; Parameter, bei denen zb eine Grenzwertüberschreitung zu befürchten ist, sind weiterhin bei jeder Abfallcharge zu untersuchen! Seite 33 Untersuchungen zur Abfallannahme (MBA) DeponieVO neu Untersuchungshäufigkeit: * nicht jede Abfallcharge muss untersucht werden, sondern Untersuchung ausgewählter Wochenäquivalente ist ausreichend (1x je t; mind. 4x/a) Basis für Einhaltung des Grenzwertes: * nicht die Masse der jeweiligen Abfallcharge, sondern Masse definierter Wochen- bzw. Tagesäquivalente ist relevant (wichtig zb für einheitliche Regelung zur GW-Einhaltung, bei Kontrollen) Einhaltung des Grenzwertes: * nicht jede Abfallcharge muss GW einhalten, sondern Mittelwerte der Ergebnisse aller untersuchten Wochenäquivalente (ausgenommen Brennwert); * Überschreitungsmöglichkeiten für Tagesäquivalente bis zum Toleranzbereich (ggf. auch für einzelne Wochenäquivalente) Parameterumfang: * generell wie Anhang 6 alt, modifiziert (zb Absehen von der Bestimmung); * bei GC: Vereinfachungen für Gehalte im Feststoff und Eluatgehalte (nur jede 2. Beurteilung, mind. 4x/a), * bei ÜB: vorwiegend Schlüsselparameter; alle Parameter 1x/a Seite 34 17

18 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Dr. Michael Loidl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abt. VI/3 Stubenbastei 5 A-1010 Wien Tel (+) /3452 Fax ++43-(+) / michael.loidl@lebensministerium.at Seite 35 18

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