SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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- Jens Kurzmann
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1 Überarbeitet am Version 13.1 ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Tenside (anion.)-küvettentest Methode: photometrisch mg/l MBAS T REACH Registrierungsnummer XXXX 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Chemische Analytik Für zusätzliche Informationen zu Verwendungen siehe Merck Chemicals Portal ( 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma WTW * Weilheim * Germany * Tel. ++49(0) Auskunftsgebender Bereich info@wtw.com 1.4 Notrufnummer +49 (0)6151/ * Telefax: +49 (0)6151/ ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4, Oral, H302 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2, H315 Karzinogenität, Kategorie 2, H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorie 2, Niere, Leber, H373 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Carc.Cat.3 Krebserzeugende Stoffe Kategorie 3 R40 Xn Gesundheitsschädlich R22-48/20/22 Xi Reizend R38 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Seite 1 von 33
2 T 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme Signalwort Achtung Gefahrenhinweise H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe (Niere, Leber) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise Prävention P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Reaktion P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nur zur Verwendung in Industrieanlagen. Reduzierte Kennzeichnung ( 125 ml) Gefahrenpiktogramme Signalwort Achtung Gefahrenhinweise H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Sicherheitshinweise P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nur zur Verwendung in Industrieanlagen. INDEX-Nr Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Symbol(e) Xn Gesundheitsschädlich Seite 2 von 33
3 T R-Sätze /20/22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. S-Sätze 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Weitere Information Nur zur Forschung, Lehre, Analyse oder spezifischen Industrieverfahren (76/769/EWG). EG-Nr EG-Kennzeichnung Reduzierte Kennzeichnung ( 125 ml) Symbol(e) Xn Gesundheitsschädlich R-Sätze /20/22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. S-Sätze 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 2.3 Sonstige Gefahren Die Substanz erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vpvb gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII. ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoff Formel CHCl₃ CHCl₃ (Hill) CAS-Nr INDEX-Nr EG-Nr Molare Masse 119,38 g/mol Gefährliche Inhaltsstoffe (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Chemische Bezeichnung (Konzentration) CAS-Nr. Registrierungsnummer Einstufung Chloroform (>= 50 % - <= 100 % ) Die Substanz erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vpvb, Anhang XIII XXXX Karzinogenität, Kategorie 2, H351 Akute Toxizität, Kategorie 4, H302 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorie 2, H373 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2, H315 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Gefährliche Inhaltsstoffe (1999/45/EG) Chemische Bezeichnung (Konzentration) CAS-Nr. Einstufung Seite 3 von 33
4 T Chloroform (>= 50 % - <= 100 % ) Carc.Cat.3; R40 Xn, Gesundheitsschädlich; R22-48/20/22 Xi, Reizend; R38 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt Gemisch nicht anwendbar ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Ersthelfer muss sich selbst schützen. Nach Einatmen: Frischluft. Bei Atemstillstand: Sofort Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen. Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Vorsicht bei Erbrechen. Aspirationsgefahr! Atemwege freihalten. Lungenversagen nach Aspiration von Erbrochenem möglich. Sofort Arzt hinzuziehen. Nachgabe von: Aktivkohle (20-40 g in 10 %iger Aufschwemmung). 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen reizende Wirkungen, Husten, Atemnot, Atemstillstand, Schwindel, Narkose, Erregung, Krämpfe, Rausch, Übelkeit, Erbrechen, Magen-/Darmstörungen, Herz-Kreislaufstörungen, Kopfweh, Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination) Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Laxans: Natriumsulfat (1 Essl./ 1/4 l Wasser). ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Für diesen Stoff/ dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht brennbar. Durch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden: Chlorwasserstoffgas, Phosgen 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Seite 4 von 33
5 T Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Hautkontakt durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden. Weitere Information Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen. ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Dampf/ Aerosol nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen. Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen. Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7 bzw. Abschnitt 10). Mit flüssigkeitsbindendem Material z.b. Chemizorb aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. Dämpfe nicht einatmen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Arbeiten unter Abzug vornehmen. Stoff/Gemisch nicht einatmen. Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden. Hinweise auf dem Etikett beachten. Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerungsbedingungen Dicht verschlossen. Lagern bei +15 C bis +25 C. Die Angaben gelten für die Gesamtpackung. 7.3 Spezifische Endanwendungen Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen. Seite 5 von 33
6 T ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten Inhaltsstoffe Grundlage Wert Grenzwerte Anmerkungen Chloroform ( ) ECTLV Hautbeziechnung Hautresorptiv Tagesmittelwert 2 ppm 10 mg/m³ TRGS 900 AGW: 0,5 ppm 2,5 mg/m³ Hautbeziechnung Spitzenbegrenzungswert 2 Falls die AGW- und BGW-Werte eingehalten werden, sollte keine Fruchtschädigung vorliegen (siehe Nummer 2.7). Hautresorptiv Kategorie für Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe. Kurzzeitwerte TRGS 905 Krebserzeugend: Kategorie 2 Fruchtbarkeit: Kategorie 3 Mutagen: Kategorie 3 Begründungen zur Bewertung dieser Stoffe wurden vom AGS erarbeitet und sind zugänglich als Bekanntmachungen des AGS unter Abweichung von der Legaleinstufung (Krebserzeugend 3) gemäß Anhang 1 der RL 67/548/EWG (Kennbuchstaben der Gefahrenbezeichnungen aus der Legaleinstufung). Ethanol ( ) Seite 6 von 33
7 T TRGS 900 AGW: 500 ppm 960 mg/m³ Kategorie für Kurzzeitwerte Spitzenbegrenzungswert 2 Falls die AGW- und BGW-Werte eingehalten werden, sollte keine Fruchtschädigung vorliegen (siehe Nummer 2.7). Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe. Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 333 mg/m³ Arbeiter DNEL, langzeit Systemische Effekte inhalativ 2,5 mg/m³ Arbeiter DNEL, langzeit Systemische Effekte dermal 0,94 mg/kg Körpergewicht Arbeiter DNEL, langzeit Lokale Effekte inhalativ 2,5 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeit Systemische Effekte inhalativ 0,18 mg/m³ Empfohlene Überwachungsmethoden Die Methoden zur Messung der Arbeitsplatzatmosphäre müssen den allgemeinen Anforderungen der DIN EN 482 und der DIN EN 689 entsprechen. Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) PNEC Süßwasser 0,146 mg/l PNEC Süßwassersediment PNEC Meerwasser PNEC Meeressediment PNEC Periodische Freisetzung ins Wasser PNEC Boden PNEC Kläranlage 0,45 mg/kg 0,015 mg/l 0,09 mg/kg 0,133 mg/l 0,56 mg/kg 0,048 mg/l 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 7.1. Seite 7 von 33
8 T Individuelle Schutzmaßnahmen Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und - menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille Handschutz Vollkontakt: Spritzkontakt: Handschuhmaterial: Handschuhdicke: Durchdringungszeit: Handschuhmaterial: Handschuhdicke: Durchdringungszeit: Viton (R) 0,70 mm > 480 min Butylkautschuk 0,7 mm > 10 min Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise KCL 890 Vitoject (Vollkontakt), KCL 898 Butoject (Spritzkontakt). Die oben genannten Durchbruchszeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen von KCL nach EN374 ermittelt. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.b. KCL GmbH, D Eichenzell, Internet: Sonstige Schutzmaßnahmen Schutzkleidung Atemschutz erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. Empfohlener Filtertyp: Filter AX Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechend dokumentiert werden Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form flüssig Farbe Geruch Geruchsschwelle ph-wert farblos süßlich 84,9-201,5 ppm Seite 8 von 33
9 T Schmelzpunkt -63 C Siedepunkt/Siedebereich ca. 61 C bei hpa Flammpunkt Methode: DIN Part 1 nicht entflammbar Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck nicht anwendbar nicht anwendbar 211 hpa bei 20 C Relative Dampfdichte 4,25 Relative Dichte Wasserlöslichkeit Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben Zündtemperatur 1,48 g/cm³ bei 20 C 8 g/l bei 20 C log Pow: 2 (25 C) (experimentell) (IUCLID) Bioakkumulation ist nicht zu erwarten. 0,56 mpa.s bei 20 C Nicht als explosiv eingestuft. keine nicht entzündbar ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt Chemische Stabilität Seite 9 von 33
10 T hitze-/wärmeempfindlich Lichtempfindlichkeit Stabilisator Ethanol 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Explosionsgefahr mit: Ammoniak, Amine, Stickstoffoxide, Alkalien, Sauerstoff, Alkaliamide, organische Nitroverbindungen, Alkohole, Alkalihydroxide, starke Laugen, Fluor, Peroxiverbindungen, Erdalkalimetalle, Alkalimetalle, Pulverförmige Metalle Methanol, mit, Alkoholate Eisen, in Pulverform verschiedene Legierungen, stoßempfindlich Methanol, mit, Natriumhydroxid Magnesium, in Pulverform Sauerstoff, mit, Alkaliverbindungen Aluminium, in Pulverform Aceton, mit, Alkaliverbindungen Kalium, stoßempfindlich Natrium, stoßempfindlich Heftige Reaktionen möglich mit: Phosphine, Bis-(dimethylamino)-dimethylzinn, Nichtmetall-Wasserstoffverbindungen, Pulverförmige Metalle, Leichtmetalle, Ketone 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Starke Erhitzung Unverträgliche Materialien Gummi, verschiedene Kunststoffe 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte bei Brand: siehe Abschnitt 5. ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität LD50 Ratte: 695 mg/kg (RTECS) LDLO Mensch: mg/kg (RTECS) Resorption Symptome: Übelkeit, Erbrechen, Aspirationsgefahr bei Erbrechen., Aspiration kann zu Lungenödem und Pneumonie führen. Akute inhalative Toxizität LCLO Mensch: 124,1 mg/l; 5 min (RTECS) LC50 Ratte: 47,7 mg/l; 4 h (IUCLID) Seite 10 von 33
11 T Resorption Symptome: Husten, Atemnot Akute dermale Toxizität LD50 Kaninchen: > mg/kg (IUCLID) Resorption Hautreizung Kaninchen Ergebnis: leichte Reizung (IUCLID) Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut. Verursacht Hautreizungen. Augenreizung Kaninchen Ergebnis: leichte Reizung (IUCLID) Mögliche Folgen: leichte Reizung Sensibilisierung Keimzell-Mutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Teratogenität CMR-Wirkungen Karzinogenität: Kann vermutlich Krebs erzeugen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Zielorgane: Leber, Niere Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. Aspirationsgefahr 11.2 Weitere Information Systemische Wirkungen: Nach Resorption: Schwindel, Rausch, Erregung, Krämpfe, Narkose, Atemstillstand Bei Einwirkung der Chemikalie über längere Zeit: Blutdruckabfall, Kopfweh, Ataxie (Störungen der Bewegungskoordination), Magen- /Darmstörungen, Herz-Kreislaufstörungen Schädigung von: Leber, Niere, Herz Potenzierung der Wirkung durch: Ethanol. Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. Seite 11 von 33
12 T Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen LC50 Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch): 18 mg/l; 96 h (IUCLID) Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 79 mg/l; 48 h (IUCLID) EC5 Entosiphon sulcatum: > mg/l; 72 h (IUCLID) (Toxische Grenzkonzentration) Toxizität gegenüber Algen IC5 Scenedesmus quadricauda (Grünalge): mg/l; 8 d (IUCLID) (Toxische Grenzkonzentration) Toxizität gegenüber Bakterien EC5 Pseudomonas putida: 125 mg/l; 16 h (IUCLID) (Toxische Grenzkonzentration) EC50 Belebtschlamm: mg/l; 3 h OECD- Prüfrichtlinie Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit 0 %; 14 d OECD- Prüfrichtlinie 301C Nicht leicht biologisch abbaubar Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient: n-octanol/wasser log Pow: 2 (25 C) (experimentell) (IUCLID) Bioakkumulation ist nicht zu erwarten Mobilität im Boden Verteilung zwischen den Umweltkompartimenten Adsorption/Boden log Koc: 1,72 (experimentell) Mobil in Böden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Die Substanz erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vpvb gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere schädliche Wirkungen Henry-Konstante Pa*m³/mol (experimentell) (IUCLID) Bevorzugte Verteilung im Kompartiment Luft. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Seite 12 von 33
13 T ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Chemikalien in Originalbehältern belassen. Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ungereinigte Behälter sind dem Produkt entsprechend zu behandeln. Informieren Sie sich unter über Rücknahmesysteme für Chemikalien und Verpackungen oder nutzen Sie die Adresse zur Kontaktaufnahme bei Fragen. 14. Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- Chemie-Testsatz Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend Besondere ja Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Tunnelbeschränkungscode Binnenschiffstransport (ADN) Nicht relevant Lufttransport (IATA) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- CHEMICAL KIT Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend Besondere nein Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Seeschiffstransport (IMDG) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- CHEMICAL KIT Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend -- E Seite 13 von 33
14 T 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender EmS ja F-A S-P 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht relevant DIESE TRANSPORTANGABEN GELTEN FÜR DIE GESAMTPACKUNG! ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Störfallverordnung 96/82/EC Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu Beschäftigungsbeschränkun gen Beschäftigungsbeschränkungen nach den Jugendarbeitsschutzbestimmungen (94/33/EG) beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend. Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG nicht reguliert nicht reguliert Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Die folgenden Inhaltsstoffe fallen unter die Einfuhr gefährlicher Chemikalien Verordnung (EG) Nr. 689/2008 Enthält: Chloroform Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Nationale Vorschriften Lagerklasse Die Angaben gelten für die Gesamtpackung. Dieses Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (> 0.1 % (w/w) REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 57). Wassergefährdungsklasse WGK 3 stark wassergefährdend Merkblatt BG-Chemie M004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe M040 Chlorkohlenwasserstoffe M050 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. Seite 14 von 33
15 T ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R38 Reizt die Haut. R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Schulungshinweise Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen. Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme Verwendete Abkürzungen und Akronyme können auf nachgeschlagen werden. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts dar. Seite 15 von 33
16 Überarbeitet am Version 13.1 ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Tenside (anion.)-küvettentest Methode: photometrisch mg/l MBAS REACH Registrierungsnummer T-1K Dieses Produkt ist ein Gemisch. REACH Registrierungsnummern siehe Abschnitt Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Chemische Analytik Für zusätzliche Informationen zu Verwendungen siehe Merck Chemicals Portal ( 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma WTW * Weilheim * Germany * Tel. ++49(0) Auskunftsgebender Bereich info@wtw.com 1.4 Notrufnummer +49 (0)6151/ * Telefax: +49 (0)6151/ ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gemäß Gesetzgebung der Europäischen Union ist dieses Gemisch nicht als gefährlich eingestuft. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. 2.3 Sonstige Gefahren Keine bekannt. ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Wässrige Lösung mit anorganischen Bestandteilen. 3.1 Stoff nicht anwendbar 3.2 Gemisch Seite 16 von 33
17 T-1K Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Anmerkungen Keine nennpflichtigen Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Frischluft. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen. Ggf. Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser), bei Unwohlsein Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen reizende Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Für diesen Stoff/ dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht brennbar. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Information Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen. ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Dampf/ Aerosol nicht einatmen. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen. Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Seite 17 von 33
18 T-1K Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen. Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7 bzw. Abschnitt 10). Mit flüssigkeitsbindendem Material, z.b. Chemizorb aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Hinweise auf dem Etikett beachten. Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Arbeitsende Hände waschen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerungsbedingungen Dicht verschlossen. Lagern bei +15 C bis +25 C. Die Angaben gelten für die Gesamtpackung. 7.3 Spezifische Endanwendungen Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen. ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 7.1. Individuelle Schutzmaßnahmen Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und - menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille Handschutz Vollkontakt: Spritzkontakt: Handschuhmaterial: Handschuhdicke: Durchdringungszeit: Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk 0,11 mm > 480 min Nitrilkautschuk Seite 18 von 33
19 T-1K Handschuhdicke: Durchdringungszeit: 0,11 mm > 480 min Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise KCL 741 Dermatril L (Vollkontakt), KCL 741 Dermatril L (Spritzkontakt). Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.b. KCL GmbH, D Eichenzell, Internet: Atemschutz erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form flüssig Farbe Geruch Geruchsschwelle farblos geruchlos ph-wert 10,0 bei 20 C Schmelzpunkt Siedepunkt Flammpunkt Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck Relative Dampfdichte Relative Dichte Seite 19 von 33
20 T-1K Wasserlöslichkeit bei 20 C löslich Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben keine ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Heftige Reaktionen möglich mit: Die für Wasser allgemein bekannten Reaktionspartner Zu vermeidende Bedingungen keine Angaben vorhanden 10.5 Unverträgliche Materialien keine Angaben vorhanden 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte keine Angaben vorhanden ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität Akute inhalative Toxizität Akute dermale Toxizität Hautreizung leichte Reizung Seite 20 von 33
21 T-1K Augenreizung leichte Reizung Sensibilisierung Keimzell-Mutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Teratogenität Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Aspirationsgefahr 11.2 Weitere Information Quantitative Daten zur Toxizität dieses Produkts liegen uns nicht vor. Weitere Angaben: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Eine PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durchgeführt wurde Andere schädliche Wirkungen Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Seite 21 von 33
22 T-1K ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Chemikalien in Originalbehältern belassen. Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ungereinigte Behälter sind dem Produkt entsprechend zu behandeln. Informieren Sie sich unter über Rücknahmesysteme für Chemikalien und Verpackungen oder nutzen Sie die Adresse zur Kontaktaufnahme bei Fragen. 14. Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- Chemie-Testsatz Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend Besondere ja Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Tunnelbeschränkungscode Binnenschiffstransport (ADN) Nicht relevant Lufttransport (IATA) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- CHEMICAL KIT Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend Besondere nein Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Seeschiffstransport (IMDG) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- CHEMICAL KIT Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend -- E Seite 22 von 33
23 T-1K 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender EmS ja F-A S-P 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht relevant DIESE TRANSPORTANGABEN GELTEN FÜR DIE GESAMTPACKUNG! ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Störfallverordnung 96/82/EC Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Nationale Vorschriften Lagerklasse Die Angaben gelten für die Gesamtpackung. nicht reguliert nicht reguliert nicht reguliert Dieses Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (> 0.1 % (w/w) REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 57). Wassergefährdungsklasse WGK 1 schwach wassergefährdend 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze Schulungshinweise Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen. Seite 23 von 33
24 T-1K Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme Verwendete Abkürzungen und Akronyme können auf nachgeschlagen werden. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts dar. Seite 24 von 33
25 Überarbeitet am Version 13.1 ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Tenside (anion.)-küvettentest Methode: photometrisch mg/l MBAS REACH Registrierungsnummer T-2K Dieses Produkt ist ein Gemisch. REACH Registrierungsnummern siehe Abschnitt Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Chemische Analytik Für zusätzliche Informationen zu Verwendungen siehe Merck Chemicals Portal ( 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma WTW * Weilheim * Germany * Tel. ++49(0) Auskunftsgebender Bereich info@wtw.com 1.4 Notrufnummer +49 (0)6151/ * Telefax: +49 (0)6151/ ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gemäß Gesetzgebung der Europäischen Union ist dieses Gemisch nicht als gefährlich eingestuft. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. 2.3 Sonstige Gefahren Keine bekannt. ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Wässrige Farbstofflösung. 3.1 Stoff nicht anwendbar 3.2 Gemisch Seite 25 von 33
26 T-2K Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Anmerkungen Keine nennpflichtigen Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Frischluft. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen. Nach Verschlucken: Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser), bei Unwohlsein Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Eine Beschreibung von toxischen Symptomen liegt uns nicht vor. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Für diesen Stoff/ dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht brennbar. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Dampf/ Aerosol nicht einatmen. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen. Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7 bzw. Abschnitt 10). Mit flüssigkeitsbindendem Material, z.b. Chemizorb aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. Seite 26 von 33
27 T-2K 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Hinweise auf dem Etikett beachten. Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Arbeitsende Hände waschen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerungsbedingungen Dicht verschlossen. Lagern bei +15 C bis +25 C. Die Angaben gelten für die Gesamtpackung. 7.3 Spezifische Endanwendungen Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen. ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 7.1. Individuelle Schutzmaßnahmen Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und - menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille Handschutz Vollkontakt: Spritzkontakt: Handschuhmaterial: Handschuhdicke: Durchdringungszeit: Handschuhmaterial: Handschuhdicke: Durchdringungszeit: Nitrilkautschuk 0,11 mm > 480 min Nitrilkautschuk 0,11 mm > 480 min Seite 27 von 33
28 T-2K Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise KCL 741 Dermatril L (Vollkontakt), KCL 741 Dermatril L (Spritzkontakt). Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.b. KCL GmbH, D Eichenzell, Internet: Atemschutz erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form flüssig Farbe Geruch Geruchsschwelle blau geruchlos ph-wert bei 20 C neutral Schmelzpunkt Siedepunkt Flammpunkt Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck Relative Dampfdichte Relative Dichte Wasserlöslichkeit bei 20 C löslich Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser Seite 28 von 33
29 T-2K Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben keine ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Heftige Reaktionen möglich mit: Die für Wasser allgemein bekannten Reaktionspartner Zu vermeidende Bedingungen keine Angaben vorhanden 10.5 Unverträgliche Materialien keine Angaben vorhanden 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte keine Angaben vorhanden ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität Akute inhalative Toxizität Akute dermale Toxizität Hautreizung Augenreizung Sensibilisierung Keimzell-Mutagenität Seite 29 von 33
30 T-2K Karzinogenität Reproduktionstoxizität Teratogenität Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Aspirationsgefahr 11.2 Weitere Information Quantitative Daten zur Toxizität dieses Produkts liegen uns nicht vor. Weitere toxikologische Angaben: Bei sachgerechter Handhabung sind keine toxischen Effekte zu erwarten. Weitere Angaben: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Eine PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durchgeführt wurde Andere schädliche Wirkungen Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Seite 30 von 33
31 T-2K ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Chemikalien in Originalbehältern belassen. Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ungereinigte Behälter sind dem Produkt entsprechend zu behandeln. Informieren Sie sich unter über Rücknahmesysteme für Chemikalien und Verpackungen oder nutzen Sie die Adresse zur Kontaktaufnahme bei Fragen. 14. Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- Chemie-Testsatz Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend Besondere ja Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Tunnelbeschränkungscode Binnenschiffstransport (ADN) Nicht relevant Lufttransport (IATA) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- CHEMICAL KIT Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend Besondere nein Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Seeschiffstransport (IMDG) 14.1 UN-Nummer UN Ordnungsgemäße UN- CHEMICAL KIT Versandbezeichnung 14.3 Klasse Verpackungsgruppe III 14.5 Umweltgefährdend -- E Seite 31 von 33
32 T-2K 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender EmS ja F-A S-P 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht relevant DIESE TRANSPORTANGABEN GELTEN FÜR DIE GESAMTPACKUNG! ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Störfallverordnung 96/82/EC Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Nationale Vorschriften Lagerklasse Die Angaben gelten für die Gesamtpackung. nicht reguliert nicht reguliert nicht reguliert Dieses Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (> 0.1 % (w/w) REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 57). Wassergefährdungsklasse nwg nicht wassergefährdend 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze Schulungshinweise Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen. Seite 32 von 33
33 T-2K Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme Verwendete Abkürzungen und Akronyme können auf nachgeschlagen werden. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts dar. Seite 33 von 33
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