Der GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen

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1 Der GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Sonthofen, 10. Oktober 2013 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate

2 Zeitachse CLP-V Start Stoffe Einstufung (SDB) für Stoffe auch noch nach 67/548/EWG Gemische Stoffe Gemische keine Umetikettierung bis für Stoffe, die gem. 67/548/EWG eingestuft, gekennzeichnet, verpackt u. bereits vor dem in Verkehr gebracht wurden Gemische analoge Nachfrist für Handel, Dr. Thomas Martin Seite 2

3 Einstufung von Gemischen nach CLP WER? - Hersteller / Inverkehrbringer - innerbetrieblich: Anwendungslösungen, Verdünnungen, eigene Rezepturen - Anwender: Plausibilitätsprüfung SDB Dr. Thomas Martin Seite 3

4 Einstufung von Gemischen nach GHS Wie? Erfahrungen und Prüfergebnisse; Expert-Jugdement t Anwendung von Bridging Pi Principlesi Konventionelle Methoden: Gesundheits- und Umweltgefahren keine Daten nicht anwendbar gleiche Kriterien für Stoffe und Mischungen Physikalische Gefahren: fast immer nur so möglich! Übertragung der Einstufungen von geprüften Gemischen auf ähnliche Gemische Berechnung mit Formeln / Methoden / Grenzwerten Übliches Verfahren bei Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 4

5 Konventionelle Methode (Gesundheits-/Umweltgefahren) Beurteilung des Gemischs aufgrund der Einstufung der Komponenten unterschiedliche Verfahren je nach Gefahrenklasse, z.b. Addition von Konzentrationen gewichtete Additionen separate Betrachtung einzelner Stoffe (Nicht-Additivität) Allgemeine Grenzwerte und Berücksichtigungsgrenzen Stoffspezifische Grenzwerte möglich Dr. Thomas Martin Seite 5

6 Berechnung: Akute Toxizität (alle Bestandteile bekannt) ATE = Acute Toxicity Estimate [ mg / kg Körpergewicht ] = berechneter Wert für die akute Toxizität einer Zubereitung. A) Bei bekannten LD 50 aller Bestandteile : 100 ATE Ci ATE ATEmix ATEi C i = Konzentration des Bestandteiles i in % η = Index der Bestandteile von 1 - η ATE i =LD 50 -Wert des Bestandteiles i ATE mix = LD 50 -Wert des Gemisches (mixture) Dr. Thomas Martin Seite 6

7 Was ist der Gemischrechner? Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem GisChem komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung kein 1-Klick-Ergebnis -Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet Berechnung mit der konventionellen Methode verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 7

8 In 4 Schritten zum Ergebnis 1. Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 8

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12 Registrierung kostenfrei und automatisch Dr. Thomas Martin Seite 12

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17 1. Beispiel: Flusssäure (Stofferfassung) Dr. Thomas Martin Seite 17

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20 Dr. Thomas Martin Seite 20

21 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Hazard Class Hazard Code(s) statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4* H312 Acute Tox. 4 * 4* H302 H332 H319 Eye Irrit. 32 H335 H319 2 H315 STOT Single 3 H335 1 H317 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 21

22 Akute inhalative Toxizität GHS EU (bisher) LC 50 (inhalativ) mg/l/4 h LC 50 (inhalativ) mg/l/ 4 h GHS (Dämpfe) Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen (H 332) Kategorie 3 Giftig bei Einatmen (H 331) Achtung EU (Gase und Dämpfe) Gesundheits- schädlich 20 2 Kategorie 2 Lebensgefahr bei Verschlucken (H 330) Gefahr Giftig 2 0,5 Kategorie 1 Lebensgefahr bei Verschlucken (H 330) Gefahr Sehr giftig 05 0,5 Gefahr Dr. Thomas Martin Seite 22

23 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Hazard Class Hazard Code(s) statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4* H312 4 * 3 H302 H331 2 H319 Acute Tox. 3 4* H335 H332 H315 Eye Irrit. 2 H319 1 H317 STOT Single 3 H335 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. GHS Thomas / CLP-Verordnung Martin Dr. Thomas Martin - 03/ Seite 23

24 Gravierende Änderung im Status der Legaleinstufung Streichung der Anmerkung H in Anhang VI und alle Bezüge darauf in beiden Tabellen Klarstellung, dass bei allen im Anhang VI Teil 3 der CLP-V aufgeführten Stoffen auch hinsichtlich des alten Rechts (Stoffrichtlinie) Gefahren und Eigenschaften, die von Anhang VI Teil 3 nicht vorgegeben werden, anhand der verfügbaren Informationen dazu selbst einzustufen sind. (Ergänzungspflicht bei allen Listenstoffen). [Vorher war dies nur gefordert, wenn Anmerkung H vergeben war.] Dr. Thomas Martin Seite 24

25 Kennzeichnung von Styrol nach Anhang VI ACHTUNG Entzündlich. (R10) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R20) Reizt die Augen und die Haut. (R36/38) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich hädli h bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Dr. Thomas Martin Seite 25

26 Anhang VI Weitere Erkenntnisse ACHTUNG Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich hädli h bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite 26

27 Dr. Thomas Martin Seite 27

28 Beispiel: Styrol im E&K-Verzeichnis der ECHA insgesamt 2463 Meldungen 27 verschiedenartige Einträge 2046 Meldungen der Anhang VI-Einstufung (unverändert) 111 Meldungen, darunter der führende Registrant (REACH) mit der erweiterten Einstufung etliche in sich fehlerhafte Einträge keine Möglichkeit, it auf Hersteller zurückzuschließen kein Zugriff auf REACH-Daten Dr. Thomas Martin Seite 28

29 Was tun in der Praxis im Arbeitsschutz allgemein? 1. Stoff ist in GisChem Angaben aus GisChem nutzen! 2. Unterschied basiert auf unterschiedlicher Datenlage zu * - Stoffen: Unterschied im Arbeitsschutz bis zum nicht relevant! 3. Einer der Hersteller hat schon nach REACH registriert i t (s. SDB). Vermutlich bessere Datenlage, eher zu bevorzugen. 4. Unterschied führt zu keinen Änderungen im Arbeitsschutz (z.b. zusätzlich metallkorrosiv, ) Unterschied nicht relevant! 5. Unterschied würde andere Arbeitsschutzmaßnahmen t h verursachen: Rückfrage bei Herstellern, ggf. vorher Info im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach weiteren Varianten suchen. Dr. Thomas Martin Seite 29

30 Dr. Thomas Martin Seite 30

31 Dr. Thomas Martin Seite 31

32 Dr. Thomas Martin Seite 32

33 Dr. Thomas Martin Seite 33

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35 Dr. Thomas Martin Seite 35

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37 Dr. Thomas Martin Seite 37

38 Beispiel: Lack XYZ Dr. Thomas Martin Seite 38

39 Dr. Thomas Martin Seite 39

40 z.b.: - Studienergebnisse i / Ätz-/Reiztest t t/ Expertenbeurteilung t - Bridging Principles Rückschluss aufgrund ähnlicher Gemische, für die Ergebnisse aus Messungen vorliegen Dr. Thomas Martin Seite 40

41 Nicht alles kann berechnet werden Eingabe Flammpunkt Dr. Thomas Martin Seite 41

42 Dr. Thomas Martin Seite 42

43 Dr. Thomas Martin Seite 43

44 Ätz-/Reizwirkung (analog: Schwere Augenschädigung/Augenreizung) Zwei Prinzipien (Additiv / Nicht additiv) Unterschied: sehr geringe allgemeine Grenzwerte bei Nicht Additiv Unterscheidung: Gleichartige Stoffe (starke Säuren, starke Laugen, ionische Tenside): additiv ist oft sinnvoller! Dr. Thomas Martin Seite 44

45 Dr. Thomas Martin Seite 45

46 Dr. Thomas Martin Seite 46

47 Dr. Thomas Martin Seite 47

48 Dr. Thomas Martin Seite 48

49 Dr. Thomas Martin Seite 49

50 Download Auszug SDB Angaben zu ATE-Werten Dr. Thomas Martin Seite 50

51 Vollständiges Etikett: Zusatzangaben notwendig Dr. Thomas Martin Seite 51

52 Vollständiges Etikett Beispiel Dr. Thomas Martin Seite 52

53 Vereinfachte Kennzeichnung TRGS Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie 2. Gefahrenpiktogramm(e) (CLP-Verordnung) bzw. Gefahrensymbol(e) und 3. Gefahrenbezeichnung(en) (RL 67/548/EWG bzw. RL 1999/45/EG) + Angabe der Gefahr(en) aus- lösenden Kom- ponente(n) als Option 2. und 3 der jeweiligen Hauptgefahr(en) durch die physikalisch- Gefahr chemischen, die gesundheitsgefährdenden und die umweltgefährlichen Wirkungen des Stoffes oder Gemisches Hauptgefahren Gefahren, die vorrangig die Schutzmaßnahmen (an den konkreten Arbeitsplätzen) bestimmen. Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 53

54 Dr. Thomas Martin Seite 54

55 Innerbetriebliches Etikett - Variante Dr. Thomas Martin Seite 55

56 Vereinfachte Kennzeichnung z. B. für Standflaschen in Laboratorien mit Mengen für den Handgebrauch? Namen des Stoffes, der Zubereitung wenn Zubereitung, Bestandteile Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnungen Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 56

57 Vereinfachte Kennzeichnung in Laboratorien TRGS 201 Es kann erforderlich sein, den Gefahrenhinweis in verkürzter Form oder andere Kurzinformationen zu ergänzen. System der DGUV des AK "Laboratorien" (Leitung Dr. T. H. Brock) System der vereinfachten Kennzeichnung für Laboratorien mit Piktogramm-Phrasen- Kombinationen, i Gefahr auf GHS09 kann dabei verzichtet werden { } Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 57

58 Laboratorien Vorschlag des AK Laboratorien zur innerbetrieblichen Kennzeichnung von Labor-Standgefäßen - Lösung mit Klebeetiketten - Einkondensierter H-Satz unter dem Piktogramm - Pi Prioritätsregeln ität mit max. 3 Piktogrammen Krebserzeugend Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 58

59 Laboretikett 2 Varianten, Kantenlänge Piktogramm 1 cm oder 2 cm Dr. Thomas Martin Seite 59

60 Weiterentwicklungen des Gemischrechners Integration der 4. und 5. ATP (aus und ) Direktlinks zur Erzeugung von Betriebsanweisungen mit GisChem- Interaktiv Direktlink zur Aufnahme ins Gefahrstoffverzeichnis Importvorlage für Stoffe (Import einer formatierten XML oder Excel- Datei) Ergänzung / Präzisierung von Hilfetexten, wo nötig Fertigstellung einer englischen Übersetzung des Moduls???? Nutzeranregungen willkommen! Dr. Thomas Martin Seite 60

61 GHS-Skat spielerische Annäherung an die neuen GHS-Symbole Bildkarten mit den neuen Gefahrenpiktogrammen Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 61

62 GHS-Zuordnungsübung Umstufungen vom bisherigen System ins GHS-System S als Tafelbild an die Wand heften 36 DIN A4 große Blätter aus Karton, auf denen die alten und die neuen Symbole abgebildet sind Anleitung und CD mit erläuternder PowerPoint- Präsentation Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 62

63 Sicherheitskurzgespräch SKG 002 GHS - Global Harmonisiertes System Unterweisungshilfe mehrere Lektionen mit Erläuterungen ausführliche h Anwendungshinweise Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 63

64 Merkblattserie M 060 Merkblatt M 060 Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung - Was ist zu tun? Merkblatt M Kompaktinformation GHS Veranstaltungs- und Seminarunterlagen Faltblatt M GHS - Chemikalien weltweit einheitlich kennzeichnen (kurz und kompakt für jeden Mitarbeiter) Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin, BG RCI, Prävention Seite 64

65 Aufkleber Laborkennzeichnung M 060-3, M060-4, M060-5 verschiedene Größen und Material Zur direkten Anwendung des Laborsystems in der Praxis Kostenfrei für Mitgliedsbetriebe! Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin Seite 65

66 Danke für die Aufmerksamkeit! Fragen?

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