Vertrag über Leistungen der Pflege, der. hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ergänzender. Leistungen
|
|
- Ella Esser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vertrag über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ergänzender Leistungen Zwischen Kath. Kirchengemeinde Heilig-Kreuz, Illerrieden Rechtsträger des Ambulanten Pflegedienstes) im folgenden als Pflegedienst bezeichnet - vertreten durch die Pflegedienstleitung und Herrn/Frau geb. am wohnhaft - im folgenden als Leistungsnehmer bezeichnet - vertreten durch wird die Erbringung der in diesem Vertrag und in den dazu gehörenden Anlagen geregelten Leistungen vereinbart.
2 1. Inhalt und Umfang der Leistungen 1.1 Der Pflegedienst erbringt auf der Grundlage der christlichen Nächstenliebe Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ergänzende Leistungen. 1.2 Die Erbringung von Sachleistungen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes oder von Leistungen ohne sozialrechtliche Grundlage erfolgt aufgrund der beiliegenden Leistungsbeschreibung durch Leistungsvereinbarung. Dabei werden Inhalt und Umfang, Anzahl und Zeitpunkt der konkreten Einzelleistungen zwischen dem Leistungsnehmer und den eingesetzten Pflegekräften unter besonderer Berücksichtigung der Befindlichkeit, des Gesundheitszustands sowie der Wünsche des Leistungsnehmers bestimmt. Die vereinbarten Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung dokumentiert. Die Leistungsbeschreibung und die Leistungsvereinbarung sind daher Bestandteil dieses Vertrages und liegen als Anlage anbei. 1.3 Bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß 37 SGB V ergeben sich Inhalt und Umfang, Anzahl und Zeitpunkt der konkreten Einzelleistungen aus der ärztlichen Verordnung und aus der Genehmigung der zuständigen Krankenkasse. 2. Leistungserbringung 2.1 Der Pflegedienst pflegt, versorgt und betreut die Leistungsnehmer entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse und gewährleistet unter Achtung der Menschenwürde eine humane und aktivierende Pflege unter Einbeziehung der Selbsthilfemöglichkeiten des Leistungsnehmers. 2.2 Die Auswahl des eingesetzten Personals obliegt der verantwortlichen Pflegefachkraft. Der Leistungsnehmer kann Wünsche äußern, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Soweit der Einsatz einer bestimmten Mitarbeitergruppe (Fachkraft, ergänzende Hilfe, Zivildienstleistender) vom Leistungsnehmer gewünscht wird, ist dies ausdrücklich in der Anlage zu vereinbaren. 2.3 Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Dabei sind insbesondere der Gesundheitszustand des Leistungsnehmers, dessen persönliche und häusliche Situation sowie die Dienstplangestaltung des Pflegedienstes zu berücksichtigen. 2.4 Die Pflegedokumentation ist Eigentum des Pflegedienstes und muss nach Beendigung des Vertrags an diesen zurückgegeben werden. Der Pflegedienst übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust für die beim Leistungsnehmer verbleibende Pflegedokumentation. Er ist in diesem Falle berechtigt, den Nachweis der Leistungen durch anderweitige Aufzeichnungen zu erbringen. 2.5 Soweit der Pflegedienst vereinbarte Leistungen regelmäßig nicht selbst erbringt, sondern von einem Kooperationspartner ausführen lässt, ist dies in der Leistungsvereinbarung ausdrücklich zu vermerken. Die Gesamtverantwortung des Pflegedienstes für die vereinbarten Leistungen bleibt davon unberührt.
3 3. Haftung des Pflegedienstes Der Pflegedienst haftet gegenüber dem Leistungsnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verlust von Schlüsseln, die zur Sicherung des Zutritts zur Wohnung übergeben wurden, haftet der Pflegedienst nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 4. Pflegehilfsmittel Die entgeltliche Überlassung von Pflegehilfsmitteln erfolgt aufgrund einer gesonderten Vereinbarung auf der Grundlage des Entgeltverzeichnisses des Pflegedienstes in der jeweils geltenden Fassung. 5. Vergütungsregelung 5.1 Der Pflegedienst ist berechtigt, für die Leistungen und Dienste leistungsgerechte Entgelte zu verlangen. 5.2 Bei Leistungen, die auf der Grundlage der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) erbracht werden, erfolgt die Abrechnung nach den mit den Sozialleistungsträgern getroffenen Vereinbarungen. 5.3 Leistungen an Privatversicherte sowie Zusatzleistungen werden den Leistungsnehmern aufgrund des Entgeltverzeichnisses des Pflegedienstes, in der jeweils gültigen Fassung, berechnet und in Rechnung gestellt. 5.4 Änderungen der mit den Sozialleistungsträgern vereinbarten Entgelte sind dem Leistungsnehmer unverzüglich mitzuteilen und gelten ab dem mit den Kostenträgern vereinbarten Zeitpunkt. Im übrigen hat der Pflegedienst eine Erhöhung der Leistungsentgelte mindestens 4 Wochen vorher dem Leistungsnehmer schriftlich anzukündigen. In diesem Falle ist er bei einer späteren Veränderung des Entgeltkatalogs zu einer rückwirkenden Nachberechnung bis zum Zeitpunkt der Mitteilung berechtigt. Der Leistungsnehmer kann zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. 5.5 Falls der vereinbarte Pflegeeinsatz nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt wird oder der Pflegebedürftige beim Einsatz nicht angetroffen wird, ist der Pflegedienst berechtigt, die für den Einsatz vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Pflegedienst hat sich jedoch durch den Wegfall des Einsatzes tatsächlich eintretende Einsparungen anrechnen zu lassen. 5.6 Die Abrechnung der Entgelte erfolgt in der Regel monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
4 6. Inrechnungstellung 6.1 Der Pflegedienst ist berechtigt, dem Leistungsnehmer die Entgelte für die vertraglich vereinbarten bzw. tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, wenn a) bei Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) das Leistungsvolumen der Pflegekasse oder der Höchstbetrag für die Sachleistung überschritten wurde und darüber hinaus Leistungen tatsächlich erbracht worden sind; b) ein Anspruch auf Leistungsgewährung gegen einen Kranken- oder Pflegeversicherungsträger oder einen sonstigen öffentlichen Sozialleistungs- oder Kostenträger nicht, noch nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Höhe der Leistungsentgelte richtet sich in den Fällen von Satz 1 a) nach den mit den Pflegekassen oder den Kostenträgern getroffenen Vereinbarungen; b) nach dem Entgeltverzeichnis des Pflegedienstes in der jeweils geltenden Fassung. 6.2 Liegen im Rahmen eines Versorgungsvertrages Kostenzusagen eines Sozialleistungsträgers vor, werden die Leistungen diesem in Rechnung gestellt und direkt mit ihm abgerechnet. Dies gilt auch für die Abrechnung mit Trägern der Sozialhilfe. Für den Fall, dass kein Kostenträger die Kostenübernahme erklärt oder diese verweigert wurde, wird dem Leistungsnehmer das Entgelt für die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. 6.3 Der Pflegedienst ist berechtigt, vom Leistungsnehmer einen gesonderten Investitionskostenzuschlag nach Maßgabe der Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Landespflegegesetzes zu verlangen. Der Zuschlag beträgt für jeden Einsatz Eine Erhöhung des Investitionskostenzuschlags ist dem Leistungsnehmer mindestens 4 Wochen vorher schriftlich anzukündigen und wirkt bei einer späteren Festsetzung auf diesen Zeitpunkt zurück. Der Leistungsnehmer ist berechtigt, den Pflegevertrag zu diesem Zeitpunkt zu kündigen oder die Anpassung des vereinbarten Leistungsumfangs zu verlangen. 7. Datenschutz 7.1 Der Leistungsnehmer stimmt der zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages und der Aufgaben des Pflegedienstes erforderlichen Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten zu. Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an behandelnde Ärzte, Pflegepersonen und Kooperationspartner des Pflegedienstes zum Zweck der Leistungserbringung sowie an Kostenträger zum Zweck der Leistungsabrechnung übermittelt werden. 7.2 Der Leistungsnehmer erklärt sich mit einer Mitteilung seines Namens sowie seiner Anschrift und Telefonnummer an den zuständigen Seelsorger zum Zweck einer Kontaktaufnahme des Seelsorgers einverstanden: nicht einverstanden: Hierzu wird folgende Religionszugehörigkeit mitgeteilt:
5 8. Schweigepflicht Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Leistungsnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Pflegedienst vor, während und nach dem Pflegeverhältnis notwendige Informationen mit dem / den behandelnden Arzt / Ärzten und dem Krankenhaus austauscht und ggf. an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder soweit das Gesetz dies vorsieht an die zuständige Pflegekasse weiter gibt. Der Leistungsnehmer entbindet insoweit die betroffenen Ärzte von ihrer Schweigepflicht. 9. Mitwirkungspflichten des Leistungsnehmers Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, dem Pflegedienst alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er ist ferner verpflichtet, den Pflegedienst über Art und Umfang eines Leistungsanspruchs gegenüber der Pflegekasse oder einem sonstigen Sozialleistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Der Leistungsnehmer hat dazu beizutragen, dass die räumlich-sachlichen Rahmenbedingungen für eine fachgerechte Leistungserbringung vorliegen. 10. Vertragsdauer 10.1 Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen Der Leistungsnehmer kann den Pflegevertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Pflegevertrag erst nach dem ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt, beginnt der Lauf der Frist mit Aushändigung des Vertrags Darüber hinaus kann der Pflegevertrag vom Leistungsnehmer mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden Der Pflegevertrag kann ferner von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, a) wenn aufgrund des Gesundheitszustandes, der persönlichen oder häuslichen Situation des Leistungsnehmers eine sachgerechte ambulante Leistungserbringung durch den Pflegedienst nicht mehr möglich oder zumutbar ist; b) bei Wegzug des Leistungsnehmers aus dem Einzugsbereich des Pflegedienstes; c) bei Aufnahme des Leistungsnehmers in eine stationären Einrichtung Die Kündigung des Pflegevertrages bedarf für beide Vertragspartner der Schriftform Mit dem Tod des Pflegebedürftigen endet das Vertragsverhältnis.
6 11. Anlagen zum Pflegevertrag Die Leistungsbeschreibung und die Leistungsvereinbarung liegen als Anlage bei und sind Bestandteil dieses Pflegevertrages. Das Entgeltverzeichnis des Pflegedienstes wird in der Anlage beigefügt. Für den Pflegedienst Vertreter oder Betreuer Leistungsnehmer, Zahlungserklärung Dritter: Hiermit verpflichte ich mich zur Zahlung aller Leistungsentgelte, Zuschläge und Kosten aus diesem Vertragsverhältnis, sofern diese nicht von einem Sozialleistungsträger erstattet werden. Anschrift, Unterschrift
7 Leistungsvereinbarung Zwischen Kath. Kirchengemeinde Heilig-Kreuz, Sozialstation Iller-Weihung Dorndorfer Straße 1, Illerrieden - im folgenden als Pflegedienst bezeichnet - vertreten durch die Pflegedienstleitung und Herrn/Frau geb. am wohnhaft vertreten durch - im folgenden als Leistungsnehmer bezeichnet - wird auf der Grundlage des Pflegevertrages vom des Pflegedienstes ab vereinbart: die Erbringung nachfolgender Leistungen 1. Sachleistungen gemäß Pflegeversicherungsgesetz gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung und Kostenkalkulation. 2. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson im Umfang von in der Zeit vom Stunden / Tagen bis 3. Häusliche Krankenpflege zur Verkürzung, Vermeidung oder an Stelle von Krankenhauspflege gemäß ärztlicher Verordnung 4. Häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Zieles der ärztlichen Behandlung gemäß ärztlicher Verordnung 5. Andere Leistungen aufgrund beiliegender Leistungsbeschreibung Illerrieden, Für den Pflegedienst Leistungsnehmer, Vertreter oder Betreuer
8 Paketeblatt Kath. Sozialstation "Iller-Weihung" Name: Folgendes Leistungspaket mit den festgesetzten Einzelpreisen wird hiermit vereinbart: (Bitte Zutreffendes ankreuzen und Anzahl der Leistungen eintragen) X Lp Einzelleistungen Anzahl X Einzelpreis X Einzelpreis X Einzelpreis X Einzelpreis Nr. (Pflegesachleistungen SGB XI) (Fachkraft) (Hw.Fachkr.) (Erg.Hilfe) (ZDL) Grundpflege 1 Große Toilette 21,33 18,29 14,62 7,54 2 Kleine Toilette 3 Transfer/An-/Auskleiden 4 Hilfen bei Ausscheidungen 5 Einf. Hilfen bei Ausscheidungen 6 Spezielles Lagern 7 Mobilisation 14,23 12,23 9,78 5,00 7,70 6,59 5,28 2,70 9,46 0,00 0,00 0,00 0,00 8,11 6,49 3,35 4,73 4,06 3,24 0,00 4,73 4,06 3,24 6,00 8 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10 Verabreichung von Sondennahrung 11 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaftliche Versorgung 12 Zubereiten einer einfachen Mahlzeit 14 Zubereiten einer (warmen) Mahlzeit 15 Einkauf/Besorgungen 16 Waschen, Bügeln, Putzen 17 Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes 18 Beheizen 4,73 4,06 3,24 1,65 16,60 14,22 11,38 5,89 14,57 0,00 0,00 0,00 7,10 * 7,10 * 4,89 * 2,52 * 10,45 10,45 8,14 4,17 20,90 20,90 16,28 8,36 6,27 * 6,27 * 4,89 * 2,52 * 6,27 * 6,27 * 4,89 * 2,52 * 4,17 4,17 3,24 1,65 6,27 6,27 4,89 2,52 Wegepauschalen Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Wegekosten je Hausbesuch SGB XI 3,17 3,17 3,17 Wegekosten je Hausbesuch SGB XI in Verb. SGB V 1,73 1,73 1,73 Pro Tag kann die Wegepauschale abgerechnet werden max.1x tägl. max. 2 x tägl. max. 3 x tägl. Zuschläge Ausbildungsumlage 0,32 / Hausbesuch Hausbesuch auf Wunsch des Versicherten in der Zeit von Uhr bis 6.00 Uhr 1,93 / Hausbesuch Hausbesuch auf Wunsch des Versicherten an Sonn- und Feiertagen 2,00 / Hausbesuch Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegekraft - Zuschlag auf das jeweils erbrachte Leistungspaket - 50 % bei Fachkraft Vorstehendes Leistungspaket ist ein wesentlicher Bestandteil des Pflegevertrages. 30 % bei ZDL Hinweis: Die grau unterlegten Preise gelten "nur ausnahmsweise" (mit entsprechender Begründung) Die mit einem * gekennzeichneten Preise verstehen sich je angefangene Viertelstunde. Unterschrift Leistungsnehmer Unterschrift Pflegedienstleitung
Vertrag. über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie der ergänzender Leistungen
Freiburger Strasse 6 D-79206 Breisach am Rhein Telefon: (0 76 67) 90 58 8-0 Telefax: (0 76 67) 90 58 8-30 e.mail : info@sozialstation-breisach.de www.sozialstation-breisach.de IK-Nr. 500 830 468 Vertrag
MehrKirchlichen Sozialstation Rheinfelden
Kirchliche Sozialstation Rheinfelden Eine Einrichtung der Caritas Sozialstationen Hochrhein gemeinnützige GmbH Amtsgericht Freiburg HRB 707733 Ust-IdNr. DE 19251676 Geschäftsführer: Martin Riegraf / Rolf
MehrMuster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...
Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel
MehrVertrag. über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen. Versorgung sowie ergänzender Leistungen. - im folgenden als Pflegedienst bezeichnet -
Sozialstation Eine Einrichtung der Caritas Sozialstationen Hochrhein gemeinnützige GmbH Amtsgericht Freiburg HRB 707733 Ust-IdNr. DE197251676 Geschäftsführer: Martin Riegraf / Rolf Steinegger Vertrag über
MehrP F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich
P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch
Mehr284 Anhang C: Pflegevertrag (Beispiel)
284 Anhang C: Pflegevertrag (Beispiel) C: Pflegevertrag (Beispiel) (Stand: 28. November 2001) zwischen der...... (im folgenden Xxxxxxxxxxxx genannt) vertreten durch... und Frau / Herrn... geb. am... wohnhaft:...
MehrPflege- und Betreuungsvertrag über ambulante Kranken- und Altenpflegeleistungen
Pflege- und Betreuungsvertrag über ambulante Kranken- und Altenpflegeleistungen Zwischen Sozialstation Süd Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH Dahrenstedter Weg 25 39576 Stendal vertreten durch Frau
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Frau/Herrn ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart.
Mehrdie mobilen e.v., Augustastr.28, Münster Frau/Herr... Anschrift/Tel: die mobilen e.v... als Träger des Pflegedienstes
Vertrag über die ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie ergänzende Leistungen Frau/Herr... Anschrift/Tel:... vertreten durch:... als Bevollmächtigte/r oder rechtliche/r Betreuer/in
MehrPflegevertrag. zwischen. Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:... Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:...
Pflegevertrag zwischen Herrn / Frau... Adresse:...... Telefon:... Fax:... vertreten durch Zutreffendes bitte ankreuzen: - im Folgenden Leistungsnehmer / in genannt ( ) Betreuer / in ( ) Bevollmächtigte
MehrPflegedienstvertrag über die Versorgung mit ambulanten Pflegeleistungen, hauswirtschaftlichen und sonstigen Leistungen
Pflegedienstvertrag über die Versorgung mit ambulanten Pflegeleistungen, hauswirtschaftlichen und sonstigen Leistungen zwischen Kath. Sozialstation Iller-Weihung, Dorndorfer Straße 1, 89186 Illerrieden
MehrVertrag über ambulante Pflege und Betreuung
Seite 1 von 7 Vertrag über ambulante Pflege und Betreuung Zwischen und Pflegedienst aks GmbH Osterstraße 75 / 76 28199 Bremen Pflegekasse: wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart. Allgemeines
MehrLeistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg
Preise Leistungen im Sinne der Sozialversicherungen berechnen wir mit Gebührensätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gleich festgelegt sind. Leistungspakete
MehrVertrag. zur ambulanten pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Versorgung. Frau/Herr. Anschrift: Tel.: und ambulanter Pflegedienst.
Vertrag zur ambulanten pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Versorgung Frau/Herr Anschrift:...Tel.: Gesetzliche Vertretung: durch:...als Bevollmächtigte/r, Betreuer/in - im folgenden: Leistungsbezieher
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen im folgenden Kunde und Cura Sana Pflegedienste Mainz ggmbh Kästrich 6 55116 Mainz im folgenden Pflegedienst wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Herr Christoph Mustermann, Beispielstr. 1, 45329 Essen -Kundeund Christopherus Ges. mbh, Laubenhof 9, 45326 Essen, Tel. 0201 33 33 31 wird folgender
MehrPflegevertrag. Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen: ... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:...
Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI Zwischen:... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:... vertreten durch...telefon:... (vertretungsberechtigte Person) Bankverbindung:
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Herr Mustermann Max Musterstraße 12 51491 Overath ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst Lebensbaum GmbH Ambulante Pflege Bensberg Am Schloss
MehrMUSTER. Pflegevertrag QM. BHK Buchholzer häusliche Krankenpflege GmbH. Pflegevertrag. Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI
Seite 1 von 5 Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI Zwischen Der/dem Träger BHK Anschrift Berliner Str. 25, 13127 Berlin als Träger der / des. ( nachfolgend Pflegedienst genannt
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen {{Anrede}} {{Titel}}{{Name}} {{Straße}}, {{Ort}} ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst {{PD-Name1}} {{PD-Name2}} {{PD-Straße}}, {{PD-PLZ}}
MehrPflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung
Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Zwischen Frau / Herrn und dem ambulanten Krankenpflegedienst im folgenden Pflegebedürftige benannt MitHilfe GmbH & Co. KG Pflege von Mensch zu Mensch Unterdörnen
MehrMustervertrag des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (überarbeitete Fassung; Stand: Oktober 2016) Pflegevertrag.
Pflegevertrag Zwischen und Frau/Herr geb. am: Adresse: Ambulanter Pflegedienst Horster Str. 150 45968 Gladbeck Vertreten durch: im Folgenden Leistungsnehmer genannt, im Folgenden Leistungsgeber genannt.
MehrGEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3
GEBÜHRENORDNUNG ab 01.04.2014 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V
MehrVergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung
Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst
MehrVertrag. über. Ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung
1 Vertrag über Ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung Vorbemerkung: Die Diakonie- und Sozialstation Waiblingen e.v. übt ihre Tätigkeit für kranke und pflegebedürftige Menschen mit dem
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Träger/ Pflegedienst und Frau/ Herrn ggf. vertreten durch wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart. Leistungsbeginn ist der: Leistungsort:
MehrStand Dezember 2007. Pflegevertrag. Zwischen. und. 1 Leistungsgeber
Pflegevertrag Zwischen und Adresse des Pflegedienstes Mustermann Im Folgenden Leistungsnehmer genannt. Ambulanter Pflegedienst Horster Str. 150 45968 Gladbeck Im Folgenden Leistungsgeber genannt. 1 Leistungsgeber
MehrSie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil.
Am Wedelgraben 8 AWO Mobil Unser Betreuungsangebot für Sie Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Dazu übersenden wir Ihnen in
MehrBetreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI
Betreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI Zwischen der Bundesstadt Bonn - als Träger der Seniorenzentren der Bundesstadt
MehrPflegevertrag. über ambulante pflegerische Leistungen (SGB XI) Frau / Herr Geburtsdatum: Straße:. PLZ: Ort: im Folgenden Pflege-Kunde
über ambulante pflegerische Leistungen (SGB XI) zwischen Frau / Herr Geburtsdatum: Straße:. PLZ: Ort: im Folgenden Pflege-Kunde und dem Pflegedienst Pro Vita Ambulante Krankenpflege / im Folgenden Pflegedienst
MehrPflege- und Betreuungsvertragsmuster Stand Dezember 2016
Pflege- und Betreuungsvertragsmuster Stand Dezember 2016 Variante 2: Vertrag mit Vergütung nach Zeit und nach Leistungskomplexen (und ggf. Pauschalen) mit Wahlmöglichkeiten des Kunden zwischen den verschiedenen
MehrPREISLISTE
0711-71 10 08 PREISLISTE PREISLISTE LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN SONNENBERG FASANENHOF Unser Grundverständnis Wir orientieren uns an christlichen Werten und sehen darum jeden Menschen als von
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen und dem Pflegedienst Frau/ Herr ReVivo GmbH Ludwigsburger Str. 201, 70435 Stuttgart im folgenden "Klient" im folgenden "Pflegedienst" wird folgender
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Frau/Herrn ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart.
MehrPflegevertrag. 1 Leistungen und Leistungsträger
Pflegevertrag Zwischen...... (im folgenden Diakoniestation genannt) vertreten durch... und Herrn / Frau... geb. am... wohnhaft:... Konfession:... (im folgenden Leistungsnehmer/in genannt) vertreten durch...
MehrPflegesachleistungen nach 36, SGB XI
Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
MehrGebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart
Katholisches Stadtdekanat Stuttgart Gebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart 1. en im Rahmen der Pflegeversicherung Diese Gebühren gelten für alle Personen, die Anspruch auf en der Pflegeversicherung
MehrPreisliste. Gültig ab: (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der
Preisliste Gültig ab: 01.03.2016 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52
MehrZu den Krankenkassenleistungen zählen Grund- und Behandlungspflege sowie die Hauswirtschaftliche
Stand 11.01.2017 LKK 10,02 14,56 Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Pflege mobil GbR Hirschenweg 6 79252 Stegen Tel. +49 (0) 7661 912461 Fax +49 (0) 7661 912462 info@pflegemobil.info www.pflegemobil.info
MehrGebührenordnung der Sozialstation Schwaikheim
Gebührenordnung der Sozialstation Schwaikheim Gemäß 2 Ziff. 2 der Kooperationsverträge vom 14./ 20./ 21.06.1978 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwaikheim am 23.07.1996 mit Änderungen zum 01.01.2002,
MehrDie Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl.
Ambulanter Pflegedienst Kath. Sozialstation Forbach-Weisenbach e. V. Murgtalstr. 12, 76596 Forbach 07228/960575 07228/96976634 E-Mail: info@sst-forbach.de Internet: www.sst-forbach.de Preisliste gültig
MehrP f l e g e v e r t r a g
Vertrag über ambulante pflegerische Versorgung zwischen Sozialzentrum Nord *Amt für soziale Dienste Am Sedanplatz 7 28757 Bremen ASB Ambulante Pflege GmbH Pflegedienst Nord Bremerhavener Heerstr. 30 28717
MehrPREISLISTE
0711-71 10 08 PREISLISTE PREISLISTE LEITBILD DER DIAKONIESTATION MÖHRINGEN SONNENBERG FASANENHOF Unser Grundverständnis Wir orientieren uns an christlichen Werten und sehen darum jeden Menschen als von
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER
MehrBetreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen
Betreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen Zwischen Betreuungen M.Heinen vertreten durch Herrn Michael Heinen und Herrn N.N. (Klient-Nr. XX) wohnhaft in Anschrift Klient Geburtsdatum vertreten
MehrVergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung
Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1
MehrPFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG
PFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG Zwischen dem Pflegedienst der Avita GmbH Pflege und Gesundheit, im folgenden - Leistungserbringer - genannt und Frau / Herrn Anschrift: Tel. Nr.: Geburtsdatum: Kranken/Pflegekasse,
MehrVergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung
Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1
MehrAGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:
AGB/Pflegevertrag 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Pflegedienst hat einen Versorgungs- Auftrag nach 72 SGB XI und hält alle gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ein. Er ist berechtigt, die Leistungen
MehrBetreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)
Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:
MehrVergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung
Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1
MehrPREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!
PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Januar 2018 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen
MehrPREISLISTE. für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!
PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Januar 2018 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen
MehrGebührenordnung. Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH
Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH 1. Entgelte für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) Leistungsinhalt Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Toilette 27,50 18,85 2. Kleine Toilette
MehrGEBÜHRENORDNUNG. Bad Dürkheim, Vorstand und Verwaltungsausschuss der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim/ VG Freinsheim e. V.
GEBÜHRENORDNUNG Christliche Sozialstation Bad Dürkheim/VG Freinsheim e.v. Gerberstraße 6, 67098 Bad Dürkheim Tel. 06322/98 90 19 1 Für die Leistungen der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim / VG Freinsheim
MehrPreisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der
Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52
MehrAmbulanter Pflegedienst
Ambulanter Pflegedienst Wenn man sich für die ambulante Pflege zuhause entschieden hat, stellt sich die Frage: Wie finde ich einen guten Pflegedienst? Pflegedienste gibt es sowohl in privater Trägerschaft
MehrAmbulanter Pflegedienst
Ambulanter Pflegedienst Wenn man sich für die ambulante Pflege zuhause entschieden hat, stellt sich die Frage: Wie finde ich einen guten Pflegedienst? Pflegedienste gibt es sowohl in privater Trägerschaft
MehrPREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an!
PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Februar 2017 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen
MehrPflegevertrag. zwischen. und. 1 Leistungsgeber
Pflegevertrag zwischen Herrn/Frau geb. am: Adresse: Vertreten durch (als Bevollmächtigte/r oder Betreuer/in) und Adresse des Pflegedienstes IHR persönlicher Pflegeservice Rainer Guse Beerenstr. 30 51379
MehrVergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen. NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch
Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen NamedesPflegedienstes Straße PLZ,ORT IK: vertreten durch NamedesTrägers Straße PLZ,ORT und den Kostenträgern Pflegekasse bei der AOK
MehrPflegevertrag. Als Betreuer/in auf Grund der Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts. Als Bevollmächtige/r auf Grund der Vollmacht vom
Pflegevertrag Zwischen (Pflegedienst) und Herrn / Frau Geboren am wohnhaft vertreten durch Als Betreuer/in auf Grund der Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts vom Als Bevollmächtige/r auf Grund
MehrPreisliste. Gültig ab: (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der
Preisliste Gültig ab: 01.01.2018 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52
MehrVersorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen
Versorgungsvertrag ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse Sachsen und Thüringen.
MehrVersorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege
Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI für Leistungen der Tagespflege zwischen der teilstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) in Trägerschaft von Tagespflegeeinrichtung Straße
MehrVertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen. ...Telefon:... (vertretungsberechtigte Person) und
Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI Zwischen der/ dem Träger... Anschrift:... als Träger der/des... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:... Bankverbindung
Mehr1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. beinhaltet:
1. Große Toilette An/Auskleiden Hautpflege Kämmen Mund und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe Rasieren Ganzkörperwäschen (im Bett oder am Waschbecken), Baden oder
MehrTIPPS ZUR ABRECHNUNG Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Das Abrechnungsverfahren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Bitte achten Sie daher auf vollständig und korrekt ausgefüllte Unterlagen. Mit den
MehrVersorgungsvertrag nach 72 SGB XI
Der Träger des Pflegedienstes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK-Landesverband Hessen IKK Baden-Württemberg und Hessen, Landesdirektion Hessen Landwirtschaftliche
MehrGebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH
Gebührenordnung Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH 1. Entgelte für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) Leistungsinhalt Fachkraft Ergänzende Hilfe 1. Große Toilette 26,52 18,18 2. Kleine Toilette
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Vorname Name Straße Hausnummer Wohnort im folgenden Kunde und Cura Sana Pflegedienste Bad Camberg ggmbh Limburger Straße 39 65520 Bad Camberg im
MehrPreisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein
Preisverzeichnis der Leistungskomplexe für ambulante häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Schleswig- Holstein Stand 01.07.2009 1 Vorwort: Die im Folgenden aufgeführten Leistungskomplexe
MehrAmbulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ambulanter Pflegedienst 24 Stunden Rufbereitschaft (0 28 31) 1 32 51 0 Ihre Ansprechpartnerinnen: Jessica Hannen - Pflegedienstleitung Monika Hoolmann stellvertr. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
MehrDiakoniestation. Stuttgart. Preisliste
Diakoniestation Stuttgart Preisliste Leistungen der Pflegeversicherung Sachleistungen Nr. Leistungspakete der Pflegeversicherung Fachkraft Fachkraft Fachkraft Ergänzende BFD/FSJ nach 36 SGB XI Pflege Hauswirtschaft
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrAnlage 1: Leistungskomplexe für Leistungen ab
Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 12.03.2012 für Mitgliedsdienste des Arbeitskreises privater Anlage 1: Leistungskomplexe für Leistungen ab 01.04.2012 Ein Leistungskomplex ist für jeden Pflegebedürftigen je
MehrZuschlag zu Leistungskomplex 1a (Morgen- / Abendtoilette) Leistungskomplex 2a
Morgen- / Abendtoilette Leistungskomplex 1a 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken 2. Hilfe beim An- und/oder Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mund-
Mehr1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI
40 Jahre Diakoniestation 1976 2016 Preisliste der Diakoniestation Remseck a. N. e. V. 1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI 2. Ausgewählte sonstige Informationen
MehrGebührenordnung. Stand März 2016
Gebührenordnung Freiburger Straße 6 D-79206 Breisach am Rhein Telefon: (0 76 67) 90 58 8-0 Telefax: (0 76 67) 90 58 8-30 E-Mail: info@sozialstation-breisach.de www.sozialstation-breisach.de IK-Nr.: 500
MehrVersorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI
Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI zwischen Herrn TRÄGER - Mustermann Straße der Muster 25 04000 Musterstadt und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen im Einvernehmen mit
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Zwischen geboren am: ( im folgenden "Kunde" ) und dem Bad Königer Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart. Allgemeines Der Pflegedienst erbringt
MehrVersorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen
Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen Träger - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen und dem Pflegedienst Anrede Vorname Name Strasse PLZ Ort ( im folgenden "Kunde" ) Häusliche Krankenpflege Wagschal GmbH Kölner Landstr. 115 40591
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß 36 SGB XI) Name des Trägers Strasse/Nr des Pflegedienstes PLZ und Ort des Pflegedienstes $ Name des Pflegedienstes Strasse/Nr des Pflegedienstes
MehrTagespflege Bamberg-Gaustadt
Caritas-Seniorenzentrum St. Josef - Tagespflege Bamberg-Gaustadt Tagespflege-Vertrag Präambel Ziel dieses Vertrages ist es, dem Tagesgast Pflege, Betreuung und Verpflegung in der Tagespflege-Einrichtung
MehrVersorgungsvertrag nach 72 SGB XI für vollstationäre Dauerpflege
Der Träger des Pflegeheimes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK - Landesverband Hessen IKK Hessen Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz
MehrVertrag gemäß 72 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen
Vertrag gemäß 72 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung zwischen den Verbänden der Krankenkassen in Mecklenburg$Vorpommern handelnd für die Landesverbände der Pflegekassen: der AOK Nordost Die
MehrVertrag gemäß 89 SGB XI vom für den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern Anlage 1: Leistungskomplexe ab
Leistungskomplex 1a Morgen- / Abendtoilette Inhalt 1: Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Hilfe beim An-/Ablegen von Körperersatzstücken Inhalt 2: Hilfe beim An- und/oder Auskleiden Inhalt 3:
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrBetreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn
Betreuungsvertrag (basierend auf der Leistungsvereinbarung gemäß 75 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)) für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung) Zwischen
MehrAnlage 3 zum Pflegevertrag. Leistungs- und Entgeltverzeichnis. (gültig ab 01.03.2015)
Anlage 3 zum Pflegevertrag Leistungs- und Entgeltverzeichnis (gültig ab 01.03.2015) Seite 2 1. Krankenversicherung Es gelten die jeweils zwischen den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und
MehrPflegevertrag. Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI. und
Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach 120 SGB XI Zwischen Wald Sozialstation Schwäbischer und Hahnenbergstraße 6 73557 Mutlangen (nachstehend Pflegedienst genannt) vertreten
MehrENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)
Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft
MehrSteffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /
Steffi s Pflegeteam Über uns Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren
MehrZwischen der AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH Georg-Palitzsch-Straße 10, Dresden
Zwischen der AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH Georg-Palitzsch-Straße 10, 01239 Dresden als Träger des Seniorenzentrums Prof. Rainer Fetscher Jonsdorfer Straße 20, 01259 Dresden - nachstehend
Mehr