Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom

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1 Vertrag vom : Gültig ab: Kündbar zum: Kündigungsfrist: 1 Monat Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom L O H N - U N D G E H A L T S T A R I F V E R T R A G für die Arbeitnehmer der bayerischen Bäckereien Zwischen dem Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk, Maistraße 12/II, München einerseits und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Bayern, Schwanthalerstraße 64, München wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen: andererseits 1 GELTUNGSBEREICH a) räumlich: für das Land Bayern; b) fachlich: für die Bäckereien und die ihnen angeschlossenen Konditoreien; c) persönlich: für alle Arbeitnehmer. 2 REGELMÄSSIGE ARBEITSZEIT UND ÜBERSTUNDENZUSCHLAG Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden; die monatliche Arbeitszeit beträgt 173 Stunden. Der Zuschlag für Mehrarbeit wird nach 173 Monatsstunden vergütet. Die Berechnung der Stundenvergütung erfolgt mit 1/173 des laufenden monatlichen Bruttoentgelts.

2 - 2-3 LÖHNE Std.- Monatslohn lohn I. Facharbeiter a) Bäcker, Konditoren und Facharbeiter mit abge- 95 % 11, ,97 schlossener Berufsausbildung mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß b) Bäcker, Konditoren und Facharbeiter mit abge- 100 % 12, ,96 schlossener Berufsausbildung mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß c) Schießer und Facharbeiter, die überwiegend mit der 110 % 13, ,21 Teigzubereitung beschäftigt sind (Mischer) und Konditoren auf verantwortlichen Posten sowie Vorarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung d) Bäckermeister/Konditormeister, die die Produktion 125 % 15, ,45 verantwortlich leiten und bei Personalentscheidungen verantwortlich mitwirken e) Bäckermeister/Konditormeister in Abteilungen mit 130 % 16, ,44 mindestens 10 Mitarbeitern; Meister, die nach dem Berufsbildungsgesetz Auszubildende in allen ausbildungsrelevanten Bereichen der Abteilung verantwortlich ausbilden f) Meister, die als Betriebsleiter tätig sind und dem 135 % 16, ,70 Gesamtbetrieb verantwortlich vorstehen Anmerkung: Die Eingruppierung und Entlohnung nach den Tarifgruppen I. a), b) und c) erfolgt, wenn der Arbeitnehmer eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und im Betrieb diese Tätigkeit ausübt. II. Betriebshelfer 1. Arbeitnehmer, die eine Bäckerlehre absolviert, aber nur den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden haben a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 93 % 11, ,72 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 87 % 10, ,97 2. Arbeitnehmer ohne abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, die Fachtätigkeiten ausüben a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 91 % 11, ,47 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 85 % 10, ,72

3 - 3 - Std.- Monatslohn lohn III. Ungelernte Arbeitnehmer (in Arbeitsverhältnissen, die nach dem abgeschlossen wurden bzw. werden) 1. Ungelernte Arbeitnehmer, die in der Produktion einfache Tätigkeiten oder Hilfsdienste verrichten a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 80 % 10, ,46 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 75 % 9, ,47 2. Ungelernte Arbeitnehmer, die nicht überwiegend mit der Produktion beschäftigt sind (z.b. Spül-, Putz- und Aufräumarbeiten) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 70 % 8, ,48 III. Ungelernte Arbeitnehmer (in Arbeitsverhältnissen, die vor dem abgeschlossen wurden) a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 85 % 10, ,72 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 80 % 10, ,46 IV. Kraftfahrer Für Arbeitsverhältnisse von Kraftfahrern, die vor dem abgeschlossen wurden A Kraftfahrer, die Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 t fahren a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 110 % 13, ,21 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 100 % 12, ,96 B Kraftfahrer, die Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 2,5 t fahren a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 100 % 12, ,96 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 90 % 11, ,71

4 - 4 - Std.- Monatslohn lohn Für Arbeitsverhältnisse von Kraftfahrern, die nach dem neu entstanden sind bzw. entstehen, gilt nachstehender Tarif: A Kraftfahrer, die Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 t fahren a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 100 % 12, ,96 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 95 % 11, ,97 B Kraftfahrer, die Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 2,5 t fahren a) mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 95 % 11, ,97 b) mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 90 % 11, ,71 C Kraftfahrer, denen ein Fixum als Basis und eine Provision gezahlt wird 105 % 13, ,95

5 - 5-4 BRUTTOGEHÄLTER FÜR VERKÄUFERINNEN Monatslohn 1. Verkäufer/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung als Bäckereifachverkäufer/-in mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 100 % 1.873,51 mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 95 % 1.779,83 2. Verkäufer/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Nahrungsmittelhandwerk (soweit nicht 1.) oder im Lebensmitteleinzelhandel nach 2-jähriger Tätigkeit im Betrieb mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 93 % 1.742,36 mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 88 % 1.648,69 3. Verkäufer/-innen, sofern sie nicht in Tarifgruppe 1 oder 2 eingruppiert sind mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 87 % 1.629,95 mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 77 % 1.442,60 4. Die Berechnung der Stundenvergütung erfolgt mit 1/173 des laufenden monatlichen Bruttoentgelts. 5. Verkäuferinnen, die als selbständige Filialleiterinnen, denen mindestens eine weitere Verkäuferin (mit oder ohne Prüfung) oder ein Lehrmädchen unterstehen, tätig sind, erhalten für ihre Gehaltsgruppe einen Zuschlag von 10 %.

6 - 6-5 BRUTTOGEHÄLTER FÜR KAUFMÄNNISCHE BÜROKRÄFTE Monatslohn 1. Bürokräfte mit einschlägigem Berufsabschluß und einschlägigen Betriebskenntnissen und selbständiger Tätigkeit oder Weisungsbefugnis mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 100 % 2.506,01 mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 90 % 2.255,41 2. Bürokräfte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung oder mit entsprechend anderweitig erworbenen Kenntnissen mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 80 % 2.004,81 mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung nach Lehrabschluß 70 % 1.754,21 3. Bürohilfskräfte mit einfacher Bürotätigkeit mit mehr als 2 Jahren Branchenerfahrung 65 % 1.628,91 mit 2 und weniger Jahren Branchenerfahrung 60 % 1.503,61 4. Durch die Einführung der veränderten Tätigkeitsbeschreibungen bei den kaufmännischen Büroangestellten darf keine Entgeltminderung eintreten. 5. Die Berechnung der Stundenvergütung erfolgt mit 1/173 des laufenden monatlichen Bruttoentgelts. 6 KOST UND WOHNUNG Ein tarifvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Kost und Wohnung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Arbeitnehmers neben dem Arbeitsvertrag auch die Gewährung von Kost und Wohnung vereinbart, dann gelten als Vergütungssätze die jeweils gültigen amtlichen Sachbezugswerte.

7 - 7-7 SONSTIGES 1. Bisher gewährte höhere Löhne und Gehälter können angerechnet werden. 2. Arbeitnehmer, die bis zum 31. März 2004 in die Tarifgruppe 3 I d) Backstubenleiter und 3 I e) Abteilungsmeister eingruppiert waren, werden durch die Neuformulierung (Ersatz der Begriffe Backstubenleiter und Abteilungsmeister durch Bäckermeister/Konditormeister ) nicht herabgestuft. 3. Die unter 3, Ziffer IV B aufgeführte Tarifgruppe (Kraftfahrer, die Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 2,5 Tonnen fahren) gilt nur für Arbeitnehmer, die nach dem ein neues Arbeitsverhältnis begonnen haben. 4. Die Eingruppierung in diese Tarifgruppe 3, Ziffer IV B kann bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem bestanden haben, nicht für Fahrer vorgenommen werden, die nach Fixum, Provision, Prämie oder anderen leistungsbezogenen Vereinbarungen entlohnt werden. Dies gilt unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges. 8 INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG Dieser Vertrag tritt zum 01. August 2011 in Kraft. Er ist mit Monatsfrist zum Monatsende, erstmals zum 31. Juli 2012, kündbar. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nach 2 bleibt gekündigt. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmer der bayerischen Bäckereien vom 10. August 2010, TR.-Nr ab 72, außer Kraft. München, 18. August 2011 Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Landesbezirk Bayern Traublinger, MdL a. D. Dr. Filter Schmidt Gebel

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