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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) im Haupt- und Nebenfach (Studienordnung Magister Lateinische Philologie des Mittelalters) Vom 04. Februar 1998 KWMBl II S. 787) Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians-Universität München folgende Satzung:

2 Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Studiendauer, Studienpläne 4 Studienvoraussetzungen 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 6 Allgemeine Studienziele, freiwilliges Praktikum 7 Haupt- bzw. Nebenfachstudium 8 Studienabschnitte 9 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen 10 Prüfungen 11 Studienberatung II. Hauptfachstudium 12 Aufbau und Ziele 13 Studienumfang 14 Studieninhalte und Teilbereiche der Lateinischen Philologie des Mittelalters 15 Studienplan 16 Verteilung der Leistungsnachweise III. Nebenfachstudium 17 Aufbau, Ziele, Studieninhalte und Studienumfang 18 Studienplan 19 Hauptseminaraufnahme, Verteilung der Leistungsnachweise IV. Schlußbestimmungen 20 Inkrafttreten 2

3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians- Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986 (KMBl II S. 268) und der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-ZwPO) vom 10. Oktober 1988 (KWMBl II 1989 S. 2), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, Ziele, Inhalte, Aufbau und Verlauf des Studiums für den Erwerb des akademischen Grades eines M.A. an der Universität München im Studienfach Lateinische Philologie des Mittelalters als Haupt- und Nebenfach. 2 Studienbeginn Das Haupt- und Nebenfachstudium im Fach Lateinische Philologie des Mittelalters kann in Winter- oder Sommersemester begonnen werden. 3 Studiendauer, Studienpläne (1) 1 Das Magisterstudium mit einer Regelstudienzeit von 9 Semester gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und in das Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. 2 Die Meldung zur Magisterprüfung soll nach achtsemestrigem Studium so rechtzeitig erfolgen, daß die schriftliche Hausarbeit im neunten Semester abgeschlossen werden kann und im unmittelbaren Anschluß daran die Klausur und die mündlichen Prüfungen abgelegt werden können. 3 Die Fristen für die Meldung zur Prüfung und die Ablegung der Magisterprüfung sind in 5 Abs. 2, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung geregelt. (2) 1 Die Studienordnung und die Studienpläne (vgl. 15 und 18 dieser Studienordnung) sind so gestaltet, daß die Nachweise, die gem. 56 Abs. 1 der Magister-ZwPO und 6 Abs. 2 Buchst. d der Magisterprüfungsordnung als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Prüfung vorgeschrieben sind, im jeweiligen Studienabschnitt erworben werden können. (3) 1 Die Studienpläne sollen die Planung des Studiums erleichtern, indem sie unter Berücksichtigung des Studienfortschritts Empfehlungen für einen sinnvollen Studienaufbau geben. 2 Sie legen fest, welche Lehrveranstaltungen für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind. 3 Dabei ist der Gesamtumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen so bemessen, daß Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen, auch 3

4 fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen verbleibt. 4 Der Studienplan enthält daher folgende Angaben: - Name der Lehrveranstaltung beziehungsweise Teilbereich der Lateinischen Philologie des Mittelalters, aus dem eine Lehrveranstaltung besucht werden muß, - Umfang der zu besuchenden Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden (SWS), - Veranstaltungsart beziehungsweise Unterrichtsform (vgl. 9), - Hinweis, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung (P) oder um eine Wahlpflichtveranstaltung (WP) handelt 1), - Empfehlung des Besuchs in einem bestimmten Semester 4 Studienvoraussetzungen (1) 1 Für die Zulassung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium. 2 Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife können nur dann zugelassen werden, wenn sie aufgrund ihrer fachgebundenen Hochschulreife für das Magisterstudium im Fach Lateinische Philologie des Mittelalters immatrikuliert werden können. (2) Wer vor Studienantritt noch nicht über die bei der Zulassung zur Magisterprüfung nachzuweisenden Lateinkenntnisse verfügt, soll diese möglichst im Verlauf des Grundstudiums erwerben. 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt entsprechend den Bestimmungen in 4 Abs. 7 der Magisterprüfungsordnung und 7 der Magister-ZwPO. 1) Pflichtveranstaltungen sind solche Lehrveranstaltungen, die ausnahmslos besucht werden müssen. Als Wahlpflichtveranstaltungen sind dagegen Lehrveranstaltungen gekennzeichnet, unter denen gemäß der näheren Festlegung im Studienplan ausgewählt werden kann. 4

5 6 Allgemeine Studienziele, freiwilliges Praktikum (1) Das Studium der Lateinischen Philologie des Mittelalters soll fundierte Kenntnisse der lateinischen Paläographie sowie der lateinischen Sprache und Literatur des Mittelalters vermitteln sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse wissenschaftlich zu reflektieren. (2) Die Studentinnen und Studenten der Lateinischen Philologie des Mittelalters sollen sich mit den grundlegenden Erkenntnissen ihres Faches auseinandersetzen, sich detailliertes Fachwissen aneignen, die verschiedenen gebräuchlichen wissenschaftlichen Methoden kennen- und handhaben lernen und so die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, orientiert am jeweils aktuellen Forschungsstand des Faches, erwerben. (3) Es wird geraten, während des Studiums freiwillige Praktika zu absolvieren, um Einblicke in die angestrebten Berufsfelder zu gewinnen und die während des Studiums gewonnenen Erkenntnisse zu vertiefen und zu ergänzen. 7 Haupt- bzw. Nebenfachstudium 1 Das Studium der Lateinischen Philologie des Mittelalters ist im Magisterstudiengang im Haupt- und Nebenfach möglich. 2 Der Kandidat kann daneben als Hauptbeziehungsweise Nebenfach ein Fach wählen, das in den in 1 der Magisterprüfungsordnung genannten Fakultäten vertreten und in dem Anhang zur Magisterprüfungsordnung aufgeführt ist. 3 Aus anderen Fakultäten kann das Nebenfach nur in Ausnahmefällen gewählt werden (vgl. 2 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung). 8 Studienabschnitte Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das im Hauptfach mit der Zwischenprüfung abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Magisterprüfung abschließt. 9 Lehrveranstaltungsarten, Unterrichtsformen Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten bzw. Unterrichtsformen vermittelt: 5

6 - Vorlesungen (V) - Übungen (Ü) - Proseminare I (PS I) - Proseminare II (PS II) - Kolloquien (K) - Hauptseminare (HS) - Übungen (Ü) 10 Prüfungen (1) Die Zwischenprüfung wird nach Maßgabe der Magister-ZwPO ( 56 Abs. 2 und 3 Magister-ZwPO) abgelegt. (2) Die Magisterprüfung wird nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung abgelegt. Sie umfaßt die Prüfungsteile: - Schriftliche Hausarbeit (Hauptfach) - Klausurarbeit (Hauptfach) - Mündliche Prüfungen im Hauptfach und in zwei Nebenfächern. (3) Die Regelungen für die Prüfungen, insbesondere über die bei der Meldung zu den Prüfungen einzuhaltenden Fristen und die Wiederholungsmöglichkeiten, ergeben sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung. 11 Studienberatung (1) 1 Die zentrale Studienberatung an der Universität München erteilt Auskünfte und Ratschläge bei fachübergreifenden Problemen. 2 Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden: - vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen - bei geplantem Wechsel des Studienganges - in allen Fragen von Zulassungsbeschränkungen. (2) 1 Die Fachstudienberatung wird in der Verantwortung der Philosophischen Fakultät für Altertumskunde und Kulturwissenschaften durch die hierfür vom Institut für Lateinische Philologie des Mittelalters benannten Fachstudienberater durchgeführt. 2 Die Fachstudienberatung sollte insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden: - bei Aufnahme des Studiums - bei noch fehlenden fachspezifischen Studienvoraussetzungen. - in allen Fragen der Studienplanung - bei Planung eines freiwilligen Praktikums 6

7 - nach nicht bestandenen Prüfungen - bei Wechsel der Studienkombinationen - nach Hochschulwechsel. (3) Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Magister-Zwischenprüfungsordnung und der Magisterprüfungsordnung ist die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses Dr. phil. und M.A. zuständig. II. Hauptfachstudium 12 Aufbau und Ziele (1) Das Hauptfachstudium gliedert sich in - Grundstudium (1.-4. Fachsemester) und - Hauptstudium (5.-9. Fachsemester). (2) Im Grundstudium wird inhaltlich und methodisch in das wissenschaftliche Arbeiten und in die verschiedenen Teilbereiche der Lateinischen Philologie des Mittelalters eingeführt; es werden fundierte Überblickskenntnisse und erste Spezialkenntnisse im Fach Lateinische Philologie des Mittelalters vermittelt. (3) 1 Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. 2 Erst in dieser Phase des Studiums ist es sinnvoll, eine stärkere Spezialisierung auf ein Teilgebiet des Faches ins Auge zu fassen. 13 Studienumfang Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen beträgt nach Maßgabe des Studienplanes gemäß 15 - im Grundstudium etwa 32 SWS - im Hauptstudium etwa 32 SWS insgesamt etwa 64 SWS. 7

8 14 Studieninhalte und Teilbereiche der Lateinischen Philologie des Mittelalters (1) 1 Das Studium umfaßt folgende Teilbereiche und Studieninhalte: 1. Lateinische Paläographie: a) Die Entwicklung der lateinischen Schrift im Überblick, b) Vertieftes Studium einzelner Schriftphasen und -regionen, c) Lesepraxis; 2. Überlieferung der lateinischen Literatur des Altertums; 3. Die lateinische Sprache des Mittelalters; 4. Textkritik und Editionsverfahren; 5. Die lateinische Literatur des Mittelalters: a) Epochen, b) Gattungen. 2 Die Studentinnen und Studenten der Lateinischen Philologie des Mittelalters sollen ihr Verständnis der mittellateinischen Quellen vertiefen durch den Besuch von Veranstaltungen der Klassischen Philologie sowie anderer mediävistischer Disziplinen wie Theologie (unter besonderer Berücksichtigung von Exegese, Liturgik und Moraltheologie), Philosophiegeschichte, Geschichte der Naturwissenschaften und der Musikwissenschaft, der Kunstgeschichte, Geschichtswissenschaft und Literaturwissenschaft der Volkssprachen. (2) 1 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß es sich bei der Auflistung in Absatz 1 nicht um eine Klassifikation im strengen Sinne handelt. 2 Die in Absatz 1 getrennt aufgeführten Studieninhalte können sich daher im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen überschneiden. 15 Studienplan Die Studieninhalte und die Gliederung des Studiums im Hauptfach sind im einzelnen in folgender Übersicht (Studienplan) zusammengestellt: 8

9 Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Empfehlung für Semester Veranstaltungsart Pflicht / Wahlpflicht Im Grundstudium (1. bis 4. Fachsemester): Vorlesungen zu den in 14 Abs. 1 Nr. 1-5 aufgeführten Teilbereichen 8 V WP 1. Paläographische Übung für Anfänger I 2 Ü P 2. Paläographische Übung für Anfänger II 2 Ü P 2. Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü P 3. Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP 1. Proseminar I (Einführung) 2 PS I P 3. Proseminar II 2 PS II P 4. Proseminar II 2 PS II WP weitere Lehrveranstaltungen aus den in 14 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1-5 aufgeführten Teilbereichen sowie geeignete Lehrveranstaltungen aus anderen mediävistischen Disziplinen (vgl. dazu 14 Abs. 1 S. 2) 10 V/Ü/PS WP Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Grundstudium SWS insgesamt: Im Hauptstudium (5. bis 8. Fachsemester): P WP Hauptseminare 4 HS P 7. Paläographie für Fortgeschrittene 2 Ü WP Vorlesungen zu den in 14 Abs. 1 Nr. 1-5 aufgeführten Teilbereichen 8 V WP Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP 8. Kolloquium 2 K WP weitere Lehrveranstaltungen aus den in 14 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1-5 aufgeführten Teilbereichen sowie geeignete Lehrveranstaltungen aus anderen mediävistischen Disziplinen unter Berücksichtigung der individuellen Schwerpunktbildung (vgl. dazu 14 Abs. 1 S. 2) Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: Im Hauptstudium SWS insgesamt: 12 V/Ü/K/ HS WP P WP 9

10 16 Verteilung der Leistungsnachweise (1) Die Anzahl der notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Prüfungen im Hauptfach ist in der Magister-ZwPO beziehungsweise in der Magisterprüfungsordnung geregelt. (2) 1 Im Grundstudium sind Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu erwerben: 1. an einem Proseminar II 2. an den beiden Teilen der paläographischen Übungen für Anfänger 3. an einem mittellateinischen Lektürekurs 2 Voraussetzung für die Teilnahme an einem Proseminar II ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Proseminar I. (3) Im Hauptstudium sind zwei Hauptseminarscheine zu erwerben. (4) Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise im Grund- und Hauptstudium auf freiwilliger Basis wird empfohlen. III. Nebenfachstudium 17 Aufbau, Ziele, Studieninhalte und Studienumfang (1) 1 Das Studium soll einen Überblick über die Hauptgebiete der Lateinischen Philologie des Mittelalters vermitteln. 2 Hinsichtlich der Studieninhalte gilt 14 in einem dem Nebenfach angepaßten Umfang entsprechend. (2) Das Studium im Nebenfach umfaßt insgesamt etwa 34 Semesterwochenstunden (SWS), deren Verteilung sich aus dem Studienplan ( 18) ergibt. 10

11 18 Studienplan Empfeh lung für Semester Lehrveranstaltungen Zahl der SWS Veranstaltungsart Pflicht-/ Wahlpflicht Vorlesungen aus den in 14 Abs. 1 Nr. 1-5 aufgeführten Teilbereichen 8 V WP 1. Paläographische Übung für Anfänger I 2 Ü P 2. Paläographische Übung für Anfänger II 2 Ü P 2. Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP 3. Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP 1. Proseminar I (Einführung) 2 PS I P 3. Proseminar II 2 PS II P 4. Proseminar II 2 PS II WP 5. Paläographie für Fortgeschrittene 2 Ü WP Hauptseminar 2 HS P 5. Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP 6. Mittellateinischer Lektürekurs 2 Ü WP weitere Lehrveranstaltungen aus den in 14 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1-5 aufgeführten Teilbereichen sowie geeignete Lehrveranstaltungen aus anderen mediävistischen Disziplinen (vgl. dazu 14 Abs. 1 S. 2) Pflichtveranstaltungen: Wahlpflichtveranstaltungen: SWS insgesamt: 4 V/Ü/PS/K/ HS WP P WP 19 Hauptseminaraufnahme, Verteilung der Leistungsnachweise (1) Voraussetzung für die Teilnahme an einem Proseminar II ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem Proseminar I. (2) 1 Voraussetzung für die Teilnahme an einem Hauptseminar ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an: 1. an den beiden Teilen der Paläographischen Übungen für Anfänger 11

12 2. einem Proseminar II 2 Darüber hinaus ist die bestandene Zwischenprüfung im Hauptfach nachzuweisen. (3) 1 Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist im Nebenfach ein Hauptseminarschein nachzuweisen. 2 Der Erwerb weiterer Leistungsnachweise im Grund- und Hauptstudium auf freiwilliger Basis wird empfohlen. IV. Schlußbestimmungen 20 Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung gilt für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium nach dem Inkrafttreten der Studienordnung aufgenommen haben. (2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 24. Juli 1997 und vom 22. Januar 1998 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG. (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 4. August 1997 Nr. I A /97, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 8. September 1997 Nr. X/4-5e65c(BA)-6/ ). München, den 4. Februar 1998 Prof.Dr. Andreas Heldrich Rektor Die Satzung wurde am 6. Februar 1998 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 9. Februar 1998 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 9. Februar

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