Die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

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1 Die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Kürzungen in der neuen Finanzperiode ( ) in Deutschland von Lutz Ribbe EuroNatur 1. Ein etwas ungewöhnlicher Vorspann Beginnen wir dieses Papier etwas ungewöhnlich, mit einem Vergleich aus dem normalen Leben. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie verdienen in diesem Jahr pro Monat Euro. Ihr Arbeitgeber kündigt nun an, dass er Ihren Lohn künftig kürzen muss. Die Situation sei sehr angespannt, es müsse überall gespart werden - natürlich auch bei den Ausgaben. Ab dem kommenden Jahr könne er Ihnen nur noch rund Euro Lohn zahlen, und das werde bis zum Jahr 2020 auch so bleiben. Die nächsten sieben Jahre lang pro Monat nur rund Euro? Sie werden zunächst kräftig schlucken, und dann zu rechnen anfangen. Nachdem Sie den Taschenrechner bemüht haben, werden Sie zu ihrem Arbeitgeber gehen, und sagen: Das bedeutet ja, dass ich künftig nur noch etwa 82 Prozentmeiner bisherigen Zahlungen erhalte. Zudem müssen Sie bedenken, dass aufgrund der Inflation jeder Euro Jahr für Jahr weniger Kaufkraftwert hat. Würde ich die übliche Inflationsrate von zwei Prozent einplanen, müsste ich im Jahr 2020 nicht Euro, sondern Euro bekommen, nur um mir weiterhin das leisten zu können, was ich mir heute leisten kann. Verglichen mit diesen Euro stellen die Euro, die Sie mir in Aussicht stellen, einem Kaufkraftverlust von 28 Prozent dar. Das geht nicht! Ihr Arbeitgeber erwidert: Sehen Sie das doch bitte nicht so kritisch. Vergessen wir zunächst mal die Inflation, die lassen wir außer Acht. Natürlich ist es richtig, dass Sie derzeit Euro verdienen. Ihr Durchschnittslohn betrug aber in den letzten sieben Jahren nur Euro. Und gemessen an diesem Durchschnittslohn sind die rund 1.180

2 Euro, die Sie im Jahr 2020 bekommen werden, doch nur ein Verlust von 9,5 Prozent. Das sollte doch verkraftbar sein! Wie werden Sie reagieren? Sie werden sich fragen, wie Ihr Arbeitgeber darauf kommt, den Durchschnittslohn der letzten sieben Jahre heranziehen und die Inflation einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Und Sie werden zu dem Schluss kommen, dass er versucht, die geplanten Kürzungen bewusst kleinzurechnen - vielleicht in der Hoffnung, dass Sie es nicht merken. Genau darum geht es in diesem Papier. Nur dass es sich bei den Zahlen, die wir im Folgenden darstellen, nicht um monatliche Lohnzahlungen handelt, sondern um die Mittel, die jährlich von der EU nach Deutschland für die sogenannte Zweite Säule der GAP überwiesen wurden bzw. zukünftig überwiesen werden (angegeben in Millionen Euro). Aus dieser Zweiten Säule werden Agrarumweltmaßnahmen und weitere Elemente der Ländlichen Entwicklung finanziert. In dem im Folgenden beschriebenen Fall ist die Bundesregierung der Arbeitgeber, die Verbände aus den Bereich Naturschutz und bäuerliche Landwirtschaft nehmen als Verfechter einen starken Zweiten Säule der Agrarpolitik die Rolle des richtig kalkulierenden Arbeitnehmers ein. Die Bundesregierung rechnet die anstehenden Kürzungen sehr bewusst klein. Denn Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner will von der Möglichkeit, Kürzungen in der Zweiten Säule durch Umverteilungen von der Ersten Säule zu kompensieren, keinen Gebrauch machen. Deshalb wird die Realität geschönt, nach dem Motto: alles nicht so schlimm, alles verkraftbar. EuroNatur hingegen ist überzeugt, dass die EU-Agrarreform nur dann Erfolge für Natur und Umwelt bringt, wenn genau diese Möglichkeit zur Umverteilung von Geldern genutzt wird. Ansonsten wird es unter anderem bei der Unterstützung des Ökologischen Landbaus, bei den Agrarumweltprogrammen, der Naturschutzförderung und beim Klimaschutz im ländlichen Raum zu massiven Einbrüchen kommen.

3 2. Welche Mittel standen in Deutschland für die Zweite Säule im Finanzzeitraum zur Verfügung Nach den aktuellen Zahlen der EU-Kommission wurden bzw. werden für den Gesamtzeitraum insgesamt 96,24 Milliarden Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an die Mitgliedsstaaten ausgezahlt. Deutschland bekommt hiervon insgesamt 9,079 Milliarden Euro. Die Zahlungen sind von Jahr zu Jahr angestiegen, von 1,184 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 1,429 Milliarden Euro im Jahr Deutschland wird damit in dieser Finanzperiode durchschnittlich 1,297 Milliarden Euro pro Jahr erhalten. 3. Welche Mittel sind für den Zeitraum eingeplant Die EU-Kommission hat in einem ersten Entwurf vorgeschlagen, für den Bereich der Zweiten Säule in den kommenden sieben Jahren insgesamt 84,93 Milliarden Euro auf die 28 Mitgliedstaaten zu verteilen Grundlage dafür ist der Beschluss des Europäischen Rates zur Mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum Diese Summe ist in sogenannten konstanten Preisen des Jahres 2011 gerechnet. Bei den konstanten Preisen handelt es sich um Werte, die die jeweilige Kaufkraft der betreffenden Jahre vergleichbar machen. Deutschland soll demnach 7,303 Mrd Euro (in konstanten Preisen 2011) bekommen. Rechnet man zu diesen konstanten Preisen den Inflationsausgleich hinzu 1, erhält man die sogenannten laufenden Preise : Aus den 7,303 Milliarden Euro werden so 8,217 Milliarden Euro. Das BMLEV argumentiert ausschließlich mit dieser Zahl. 1 Die EU geht immer von durchschnittlich 2 Prozent Preissteigerung aus

4 4. Welche Kürzungen prognostiziert das BMELV (nur EU-Mittel) Das BMELV vergleicht die real ausgezahlten 9,079 Milliarden Euro der Jahre mit den 8,217 Mrd Euro der Jahre Und genau hier liegt der Haken: Nach dieser Berechnung bekommt Deutschland im neuen Finanzzeitraum lediglich 861 Millionen Euro weniger aus Brüssel überwiesen. Damit errechnet das BMELV einen Rückgang von nur 9,5 Prozent. Diese Berechnung ist ein geschickter Trick, mit dem der tatsächliche an der Kaufkraft gemessene - Rückgang in der Zweiten Säule schöngefärbt werden soll. 5. Was kritisiert EuroNatur? Das BMELV setzt bei seinen Berechnungen zwei fundamental falsche Annahmen an: a) Es vergleicht die Werte der Finanzperiode nicht mit dem realen Wert, der im Jahr 2013 zur Verfügung steht (1,429 Mrd Euro aus Brüssel), sondern nur mit dem Durchschnittswert der Zahlungen von : Dieser beträgt 1,279 Milliarden Euro, also 132 Millionen Euro weniger als der 2013 real ausgezahlte Betrag. Wenn allerdings die 2013 finanzierten Maßnahmen auch in den Folgejahren finanziert werden sollen, muss als Vergleichswert die reale Zahlung von 2013 angesetzt werden, und nicht ein Durchschnittswert! b) Zudem vergleicht das BMELV diesen Ausgangswert nicht mit den konstanten Preisen (was die EU-Kommission hingegen sehr bewusst macht, um einen Vergleich der Kaufkraftzu haben). Vielmehr legt es seinen Berechnungen die laufenden Preise zugrunde - also die realen Überweisungen, die in den Folgejahren zu erwarten sind. Bei den Einnahmen wird der Inflationszuschlag eingerechnet, bei den zu kalkulierenden Ausgaben hingegen nicht. Das ist methodisch nicht abzeptabel.

5 6. Wie müsste die Rechnung aussehen In den beiliegenden Excel-Tabellen haben wir je eine Gegenrechnung zu den Berechnungen des BMELV angestellt. Denn man kann entweder nur konstante Preise vergleichen, oder muss auf den Ausgleichswert die Inflation von zwei Prozent pro Jahr aufschlagen, wenn man für die Finanzperiode die laufenden Preise (= 8,217 Mrd Euro) ansetzt. Das heißt: Will man die Kaufkraft der Zahlungen aus Brüssel des Jahres 2013 auch für die kommenden sieben Jahre erhalten, müsste sich der ursprüngliche Betrag des Jahres 2013 von 1,429 Mrd Euro auf 1,642 Mrd Euro im Jahr 2020 erhöhen: Damit wären für den Zeitraum also insgesamt10,841 Milliarden Euro notwendig. Wenn man diese Zahlen wiederum mit den von der EU-Kommission geplanten Zahlungen zu laufenden Preisen (also den 8,217 Mrd Euro) vergleicht, ergibt sich ein durchschnittlicher Verlust von fast 25 Prozent!!!!! 7. Forderung Dieser immense Rückgang würde zu erheblichen Kürzungen bei den ökologisch wichtigen Programmen der Zweiten Säule führen: Insgesamt werden allein bei den EU-Mitteln rund 2,6 Mrd Euro in der gesamten Finanzperiode fehlen. Bedenkt man, dass diese Mittel noch kofinanziert werden müssen, und das in Deutschland der Kofinanzierungsanteil von Bund und Ländern bei rund 50 Prozent liegt, summiert sich der errechnete Rückgang auf insgesamt rund 5 Milliarden Euro 2 - das sind rund 700 Millionen Euro im Jahr. Mit der Agrarreform hat allerdings die EU, die sich bewusst ist, dass es zu solchen erheblichen Kürzungen kommen wird, die Möglichkeit geschaffen, dieses loch zu schließen, in dem bis zu 15 Prozent der Direktzahlungen in die Zweite Säule verlagert werden. 2 Dieser Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass Bund und Länder ihren Kofinanzierungssanteil wieder an der Summe ausrichten, die von Brüssel kommt - wovon auszugehen ist.

6 Deutschland wird in der Finanzperiode pro Jahr durchschnittlich rund 5,1 Milliarden Euro an Direktzahlungen erhalten. Will man also die rund 700 Millionen Euro Rückgang kompensieren, müssten ca. 14 Prozent der Direktzahlungen umgeschichtet werden. Hieraus ergibt sich die Forderung der Verbände, von der Umschichtungsmöglichkeit zwingend Gebrauch zu machen. EuroNatur Bonn Euskirchener Weg Rheinbach Fon: +49(0) Fax: +49(0) Autor: Lutz Ribbe (EuroNatur) Juli 2013

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