IFRS visuell: S IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte)
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- Stefan Wagner
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1 IFRS visuell: S IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte)
2 Inhaltsverzeichnis A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 Ansatzvoraussetzungen Zugangsarten: selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Zugangsbewertung: gesonderte Anschaffung Zugangsbewertung: selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte Folgebewertung: Neubewertungsmodell Folgebewertung: Immaterielle Vermögensgegenstände mit bestimmter Nutzungsdauer Anhangangaben 1
3 Ansatzvoraussetzungen Aufgabe A1 Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz, der die folgenden Definitionskriterien kumulativ erfüllt: 1. Identifizierbarkeit (Separierbarkeit oder Begründung durch ein vertragliches oder anderes gesetzliches Recht), 2. Beherrschung und 3. Künftiger wirtschaftlicher Nutzen. Bitte ordnen Sie folgende Fragmente den Definitionskriterien Identifizierbarkeit, Beherrschung und künftiger wirtschaftlicher Nutzen zu: Identifizierbarkeit Beherrschung Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen Separierbarkeit Erlöse aus dem Verkauf von Produkten Kosteneinsparung Beschränkung des Zugriffs Dritter Macht über die Nutzenziehung vertragliche oder andere gesetzliche Rechte 2
4 Ansatzvoraussetzungen Lösung A1 Identifizierbarkeit Beherrschung Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen Separierbarkeit Erlöse aus dem Verkauf von Produkten Kosteneinsparung Beschränkung des Zugriffs Dritter Macht über die Nutzentziehung vertragliche oder andere gesetzliche Rechte 3
5 Zugangsarten Aufgabe A2 Ordnen Sie folgende Aktivitäten einer der beiden Phasen zu: 1. Betrieb einer Pilotanlage Forschungsphase Entwicklungsphase IAS 2. Aktivitäten, die auf die Erlangung neuer Erkenntnisse bzw. neuen Wissens ausgerichtet sind 3. Entwurf von Werkzeugen oder Gussformen unter Verwendung neuer Technologien 4. Suche nach und endgültige Auswahl von Verwendungsmöglichkeiten für gewonnenes Wissen 5. Konstruktion von Prototypen 6. Entwurf, Konstruktion und Test einer gewählten Alternative für neue Materialien oder Verfahren 7. Suche nach Alternativen für Materialien, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen 4
6 Zugangsarten Lösung A2 1. Betrieb einer Pilotanlage 2. Aktivitäten, die auf die Erlangung neuer Erkenntnisse bzw. neuen Wissens ausgerichtet sind 3. Entwurf von Werkzeugen oder Gussformen unter Verwendung neuer Technologien 4. Suche nach und endgültige Auswahl von Verwendungsmöglichkeiten für gewonnenes Wissen 5. Konstruktion von Prototypen 6. Entwurf, Konstruktion und Test einer gewählten Alternative für neue Materialien oder Verfahren 7. Suche nach Alternativen für Materialien, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Forschungsphase Entwicklungsphase IAS (c) (a) (b) (b) (a) (d) (c) 5
7 Zugangsbewertung I Aufgabe A3 Bitte beurteilen Sie, welche der folgenden Posten Bestandteile der Anschaffungskosten darstellen können: Ja Nein IAS 1. Zeitanteiliges Gehalt eines angestellten Justitiars zur Betreuung des Erwerbs eines Patents 2. Markteinführungskosten einer patentierten neuen Produktionstechnik 3. Schulungskosten, z.b. für Bedienung einer erworbenen Software 4. Honorare für Rechtsberatung bei einer Patentanmeldung 5. Verwaltungskosten- und andere, nicht zurechenbare Gemeinkosten 6
8 Zugangsbewertung I Lösung A3 Ja Nein IAS 1. Zeitanteiliges Gehalt eines angestellten Justitiars zur Betreuung des Erwerbs eines Patents (a) 2. Markteinführungskosten einer patentierten neuen Produktionstechnik 3. Schulungskosten, z.b. für Bedienung einer erworbenen Software (a) (b) 4. Honorare für Rechtsberatung bei einer Patentanmeldung (b) 5. Verwaltungskosten- und andere, nicht zurechenbare Gemeinkosten (c) 7
9 Zugangsbewertung - II Aufgabe A4 Entscheiden Sie, welche Ausgaben Bestandteil der Herstellungskosten beispielsweise einer selbst erstellten Anwendungssoftware sind: Herstellungskosten keine Herstellungskosten IAS 1. Entgelt für einen externen Computerprogrammierer, der an der Softwareentwicklung mitwirkt 2. Registrierungsgebühren eines Patents 3. Anteilige Personalkosten des Projekt-Controllers 4. Aufwendungen, die aus Ineffizienzen (z.b. Leerkosten) während der Entwicklung entstehen 5. Gehalt des angestellten Ingenieurs, der für diese Entwicklung verantwortlich ist 6. Abschreibung auf Lizenzen, die zur Erzeugung des Vermögenswerts genutzt werden 7. Ausgaben für die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit der neuen Software 8
10 Zugangsbewertung - II Lösung A4 Herstellungskosten keine Herstellungskosten IAS 1. Entgelt für einen externen Computerprogrammierer, der an der Softwareentwicklung mitwirkt Registrierungsgebühren eines Patents Anteilige Personalkosten des Projekt-Controllers 4. Aufwendungen, die aus Ineffizienzen (z.b. Leerkosten) während der Entwicklung entstehen (a) (b) 5. Gehalt des angestellten Ingenieurs, der für diese Entwicklung verantwortlich ist Abschreibung auf Lizenzen, die zur Erzeugung des Vermögenswerts genutzt werden Ausgaben für die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit der neuen Software (c) 9
11 Folgebewertung - I Aufgabe A5 Beurteilen Sie anschließend folgende Aussagen: Richtig Falsch IAS 1. Die Neubewertung ist auch beim erstmaligen Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes möglich. 2. Kann der beizulegende Zeitwert eines neu bewerteten immateriellen Vermögenswertes nicht mehr unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, entspricht der Buchwert des Vermögenswertes dem letzten Neubewertungsbetrag abzüglich aller späteren kumulierten Abschreibungen. 3. Führt eine Neubewertung zu einer Erhöhung des Buchwertes, ist die Wertsteigerung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen. 4. Führt eine Neubewertung zu einer Verringerung des Buchwertes, darf die Wertminderung im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter dem Posten Neubewertungsrücklage kumuliert werden. 5. Die im Eigenkapital kumulierte Neubewertungsrücklage kann bei Realisierung, d.h. bei Abgang oder Stilllegung des immateriellen Vermögenswertes direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht werden. 10
12 Folgebewertung - I Lösung A5 Beurteilen Sie anschließend folgende Aussagen: Richtig Falsch IAS 1. Die Neubewertung ist auch beim erstmaligen Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes möglich. Die Zugangsbewertung hat immer zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen 2. Kann der beizulegende Zeitwert eines neu bewerteten immateriellen Vermögenswertes nicht mehr unter Bezugnahme auf einen aktiven Markt bestimmt werden, entspricht der Buchwert des Vermögenswertes dem letzten Neubewertungsbetrag abzüglich aller späteren kumulierten Abschreibungen. 3. Führt eine Neubewertung zu einer Erhöhung des Buchwertes, ist die Wertsteigerung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Die Wertsteigerung ist grundsätzlich im sonstigen Ergebnis zu erfassen und im Eigenkapital in eine Neubewertungsrücklage einzustellen. 4. Führt eine Neubewertung zu einer Verringerung des Buchwertes, darf die Wertminderung im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter dem Posten Neubewertungsrücklage kumuliert werden. Eine anlässlich einer Neubewertung festgestellte Wertminderung ist grundsätzlich im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Soweit aber für diesen Vermögenswert im Eigenkapital eine Neubewertungsrücklage besteht, ist zunächst die Rücklage zu vermindern. 5. Die im Eigenkapital kumulierte Neubewertungsrücklage kann bei Realisierung, d.h. bei Abgang oder Stilllegung des immateriellen Vermögenswertes direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht werden
13 Folgebewertung - II Aufgabe A6 Beurteilen Sie folgende Aussagen: Richtig Falsch IAS 1. Die planmäßige Abschreibung beginnt, sobald der immaterielle Vermögenswert genutzt wird. 2. Die planmäßige Abschreibung ist zum früheren der beiden Zeitpunkte einzustellen, zu dem der immaterielle Vermögenswert gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft bzw. Bestandteil eines aufzugebenden Geschäftsbereichs ist oder ausgebucht wird. 3. Die Abschreibungsmethode hat dem erwarteten Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch das Unternehmen zu entsprechen. Somit kommen grundsätzlich die lineare, die degressive und die leistungsabhängige Abschreibung in Betracht, soweit sie dem tatsächlichen Nutzenverbrauch entsprechen. 4. Kann der Nutzenverlauf nicht verlässlich bestimmt werden, darf keine planmäßige Abschreibung erfolgen, da dann die Nutzungsdauer als unbestimmbar eingestuft wird. 5. Der Restwert eines immateriellen Vermögenswertes muss bei der Bestimmung des Abschreibungsvolumens nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Verpflichtung eines Dritten besteht, den Vermögenswert am Ende seiner Nutzungsdauer zu erwerben, oder wenn ein aktiver Markt besteht. 12
14 Folgebewertung - II Lösung A6 Beurteilen Sie folgende Aussagen: Richtig Falsch IAS 1. Die planmäßige Abschreibung beginnt, sobald der immaterielle Vermögenswert genutzt wird. Die planmäßige Abschreibung beginnt, sobald der Vermögenswert verwendet werden kann, d.h. wenn er sich in dem vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand befindet 2. Die planmäßige Abschreibung ist zum früheren der beiden Zeitpunkte einzustellen, zu dem der immaterielle Vermögenswert gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft bzw. Bestandteil eines aufzugebenden Geschäftsbereichs ist oder ausgebucht wird. 3. Die Abschreibungsmethode hat dem erwarteten Verbrauch des künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch das Unternehmen zu entsprechen. Somit kommen grundsätzlich die lineare, die degressive und die leistungsabhängige Abschreibung in Betracht, soweit sie dem tatsächlichen Nutzenverbrauch entsprechen. 4. Kann der Nutzenverlauf nicht verlässlich bestimmt werden, darf keine planmäßige Abschreibung erfolgen, da dann die Nutzungsdauer als unbestimmbar eingestuft wird. Die lineare Abschreibungsmethode muss angewendet werden, wenn der Nutzenverlauf nicht verlässlich bestimmt werden kann (IAS 38.97) Der Restwert eines immateriellen Vermögenswertes muss bei der Bestimmung des Abschreibungsvolumens nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Verpflichtung eines Dritten besteht, den Vermögenswert am Ende seiner Nutzungsdauer zu erwerben, oder wenn ein aktiver Markt besteht
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