Regionalstruktur NEU. WP/StB MMag. Alexander Enzinger 7. Dezember 2011
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- Joseph Kohler
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1 Regionalstruktur NEU WP/StB MMag. Alexander Enzinger 7. Dezember 2011
2 Inhaltsverzeichnis ROG-Novelle - Überblick Regionalvorstand - Rechtspersönlichkeit, Aufgaben Regionalstruktur NEU Regionale Entwicklungs GmbH - Unternehmensgegenstand - Vorschlag, Organe, Gründung, Steuerliche Aspekte Überblick Gemeinnützigkeit - Steuerliche Konsequenzen Regionalstruktur neu - Haftung GmbH vs. Verein - Vorteile, Nachteile Seite 2
3 ROG-Novelle Überblick ROG-Novelle schafft rechtliche Voraussetzungen für Bündelung der Aktivitäten auf regionaler Ebene - Neue Handlungsalternativen für Regionen - Konkrete Umsetzung und Ausgestaltung erfolgt individuell in jeder Region Der Regionalvorstand erhält Rechtspersönlichkeit Der Regionalvorstand kann Gesellschafter einer GesmbH werden Die Möglichkeit der Schaffung von Ausschüssen zur Abwicklung von Förderprogrammen oder anderer Aufgaben (LEADER, Naturparke, ) wird eröffnet Wahlfreiheit der Übernahme bzw. Ablehnung von Funktionen, keine ex lege Bestellungen mehr Reduktion des Präsenzquorums nach 30 Minuten Wartezeit von 3/5 auf 2/5. Seite 3
4 Regionalvorstand Rechtspersönlichkeit (1) Die juristische Person Regionalvorstand ist vom Gremium Regionalvorstand zu differenzieren - Gremium ist ein Organ der juristischen Person Erlangung der Rechtspersönlichkeit mit Erlassung der Geschäftsordnung durch die Landesregierung Regionalvorstand kann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Rechte und Pflichten begründen, insbesondere: - Annahme von Schenkungen und Erbschaften - Annahme von Förderungen - Gesellschafter von GmbHs - Sonstige Rechtsgeschäfte zur Erfüllung der Aufgaben Seite 4
5 Regionalvorstand Rechtspersönlichkeit (2) Organisation der Rechtsperson Regionalvorstand: - Die Rechtsperson Regionalvorstand wird durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden bzw. deren/dessen Stellvertreter/in nach außen vertreten. - Kassier/in ist für die wirtschaftlichen Geschäfte verantwortlich - Gesamtgremium - Ausschüsse: Vorarbeiten für das Gesamtgremium Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung Ausschüssen können auch Personen angehören, die nicht Mitglied des Regionalvorstandes sind Für Verbindlichkeiten der Rechtsperson Regionalvorstand haftet diese nur mit ihrem eigenen Vermögen - Organwalter und Mitglieder haften nur dann persönlich, wenn sich dies aus anderen Vorschriften oder auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt - Haftungsbestimmungen des VereinsG sind sinngemäß anzuwenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und Grundsätze eines ordentlichen Unternehmers sind zu beachten. Seite 5
6 Regionalvorstand Aufgaben Regionalvorstand (1) Aufgaben laut 17a Abs 6 ROG: - Regionales Entwicklungsprogramm - Regionales Entwicklungsleitbild - Mitwirkung an Umsetzung von Zielen und Maßnahmen Vorgaben auf strategischer Ebene Operative Umsetzung kann durch GmbH erfolgen Seite 6
7 Regionalvorstand Aufgaben Regionalvorstand (2) Eventuell Gesellschafter einer GmbH Aufgaben/Kompetenzen in Generalversammlung: - Weisungsrecht an Geschäftsführer - Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik - Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses - Entlastung des Geschäftsführers - Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung - Zustimmungspflichten zu bestimmten Geschäften - Änderung des Gesellschaftsvertrags - Seite 7
8 Regionalstruktur neu Regionalversammlung Regionalvorstand (RV) als Rechtsperson Vorsitzender/Stellvertreter Regionalvorstand als Gremium Ausschuss LAG Ausschuss N.N. Ausschuss N.N. 100 % GmbH Gesellschafterversammlung = Vorsitzender des RV Förderungen des Landes Beirat (optional) Gemeindebeiträge Geschäftsführer Geschäftsbereich LAG Geschäftsbereich Beschäftigungspakt Geschäftsbereich N.N. Geschäftsbereich Naturpark Seite 8
9 Regionale Entwicklungs GmbH Unternehmensgegenstand - Vorschlag Einrichten und Betreiben eines Regionalmanagements mit dem Ziel der Förderung und Unterstützung der Entwicklung der Region Umsetzung, Abstimmung und Unterstützung der Strukturpolitik in der Region Beratungs- und Servicefunktion für regionale Interessenten und Initiativenträger sowie für regionale Gremien durch Bereitstellung organisatorischer und personeller Ressourcen; Übernahme von Projektmanagementaufgaben inklusive Monitoring, Projektcontrolling, Evaluierung Strategische Planung, Entwicklung und Begleitung von Projekten und Netzwerken sowie deren Unterstützung bei der Projekt- bzw. Programmausführung und bei der optimalen Abwicklung nationaler und EU-Förderungen Information, Koordination und Abstimmung von Zielsetzungen und deren Umsetzungsmaßnahmen innerhalb der Region, mit anderen Regionen und Regionalmanagements und dem Land Initiierung von Projekten im nationalen und internationalen Kontext Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen über Tätigkeiten und Serviceleistung des Regionalmanagements, Programme und Fördereinrichtungen, zur positiven Imagebildung der Region Seite 9
10 Regionale Entwicklungs GmbH Organe General-, Gesellschafterversammlung - Regionalvorstand wird durch Vorsitzenden/Stellvertreter vertreten Beirat (optional) - Überwachung des Geschäftsführers Kontroll- und Weisungsrechte Einforderung von Berichten über die Angelegenheiten der Gesellschaft Einsichts- und Prüfrecht in Bücher und Vermögensgegenstände - Recht zur Einberufung einer Generalversammlung, wenn es das Wohl der Gesellschaft verlangt - Genehmigung des vom Geschäftsführer aufzustellenden Budgets Geschäftsführer Seite 10
11 Regionale Entwicklungs GmbH Gründung (Fakultativer) Abschluss eines Vorvertrages durch die Gesellschafter Abschluss des Gesellschaftsvertrages (in Notariatsaktsform) Bestellung (Wahl) von Geschäftsführung und Beirat durch Gesellschafterbeschluss Einholung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Selbstberechnungserklärung (für die Entrichtung der Gesellschaftsteuer; sofern nicht gemeinnützig) Einzahlung der Einlagen + 10 Abs 3 GmbHG: Bestätigung durch das Kreditinstitut Einholung allfälliger behördlicher Genehmigungen Anmeldung zum Firmenbuch, Eintragung und Veröffentlichung Gesellschaft entsteht rechtlich mit der Eintragung im Firmenbuch Seite 11
12 Regionale Entwicklungs GmbH Steuerliche Aspekte - Überblick Umsatzsteuer - Vermeidung Leistungsaustausch USt-Risiko! - Soweit Leistungen unentgeltlich erbracht werden keine unternehmerische Tätigkeit Gemeinnützigkeit - Steuerliche Gemeinnützigkeit nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen gemäß 34 ff BAO - Tätigkeit der Regionalmanagement-Einrichtung als satzungsmäßige Aufgabe - Keine Gewinnerzielungsabsicht abhängig von konkreten Tätigkeiten im Einzelfall Ertragsteuerrisiko (wenn nicht gemeinnützig) Die wesentlichen steuerlichen Aspekte werden noch mit der Finanzverwaltung abgestimmt! Seite 12
13 Gemeinnützigkeit Steuerliche Konsequenzen für eine Regionale Entwicklungs GmbH Körperschaftsteuer - Befreiung von der unbeschränkten Steuerpflicht - Keine Mindest-KÖSt - Beschränkte Steuerpflicht durch KESt-Abzug Umsatzsteuer - Grundsätzlich Unternehmereigenschaft gegeben prinzipiell USt-Pflicht - Ermäßigter Steuersatz von 10 % (soweit nicht befreit) - Keine Steuerpflicht für echte Subventionen und Gesellschaftereinlagen Gebühren und Verkehrsteuern - Keine Gesellschaftsteuer Sonstige Steuern - Keine generelle Befreiung von der Kommunalsteuer Seite 13
14 Regionalstruktur neu Haftung Risikotrennung durch GmbH - Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet GmbH mit ihrem eigenen Vermögen - Haftung des Geschäftsführer der GmbH Haftung der Rechtsperson Regionalvorstand als Eigentümer der GmbH nur in Ausnahmefällen - (zb Spährenvermischung, faktische Geschäftsführung, qualifizierte Unterkapitalisierung) Haftung der Organwalter bzw. der Mitglieder des Regionalvorstandes nur wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften bzw. aufgrund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt bis 26 VereinsG sind sinngemäß anzuwenden Seite 14
15 GmbH vs. Verein Vorteile Vorteile Verein: + Zwingende Rechnungsprüfung (nur bei großen Vereinen durch einen Wirtschaftsprüfer) + höhere Flexibilität bei Ausgestaltung der Organe und Kompetenzverteilung + Vorteile GmbH: + Doppisches Rechnungswesen + Klare gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen Organen + Klare Verantwortlichkeiten/Haftungen + Mindestkapitalausstattung + Professionelleres Auftreten nach Außen + Weisungsrecht und zustimmungspflichtige Geschäfte laut Gesetz + Berichtspflicht 28a GmbH an Gesellschafter + Einsichtsrechte + Seite 15
16 GmbH vs. Verein Nachteile Nachteile Verein: - Intransparente Rechnungslegung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) freiwillige doppelte Buchführung möglich - Eventuell unklare Verantwortlichkeiten/Haftungen Nachteile GmbH: - Gesellschafterwechsel formal aufwendiger - Höhere laufende Rechtsformkosten - Bei kleiner GmbH keine zwingende Abschlussprüfung freiwillige Abschlussprüfung möglich Weitere Aspekte: - Kapitalaufbringungs-/Kapitalerhaltungsvorschriften - Problem Vorfinanzierungen Seite 16
17 Kontakt MMag. Alexander Enzinger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, CVA Gerichtssachverständiger für Steuer- und Rechnungswesen BDO Graz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Hartenaugasse 34, A-8010 Graz Tel Seite 17
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