Dr.WernerHoyerhatteschonimApril2011derPresseSorgenderBundesregierungmitgeteilt:DieneueVerfassungbestärkeBefürchtungen,wonachdas
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- Simon Hartmann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Manuel Sarrazin, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8512 Einschränkung der Menschenrechte in Ungarn Vorbemerkung der Fragesteller Am1.Januar2012istinUngarneineneueVerfassunginKraftgetreten.GegendieneueVerfassungprotestiertenam2.Januar2012etwa100000Menschen. EsentstehtderEindruck,dassdiederzeitigeRegierungmitderneuenVerfassungunddurchzahlreicheneueGesetzeversucht,sichlangfristigpolitischenEinflusszusichern.DerehemaligeStaatsministerimAuswärtigenAmt Dr.WernerHoyerhatteschonimApril2011derPresseSorgenderBundesregierungmitgeteilt:DieneueVerfassungbestärkeBefürchtungen,wonachdas GrundrechteverständnisderungarischenRegierung nurschwermitdenwerten der Europäischen Union vereinbar sei. DieneueVerfassung,dassogenannteGrundgesetzvonUngarn,istauchvon dervenedig-kommissiondeseuroparateskritisiertworden.unteranderem bemängeltdiesedasverfahrenunddiehoheanzahlderkardinalgesetze.so seidieverfassungohneeingenügendesmaßantransparenz,mitnurgeringer BeteiligungderOppositionundvorallemzuschnellverabschiedetworden. DieKardinalgesetze,dienurmiteinerZweidrittelmehrheitgeändertwerden können,würdendenhandlungsspielraumkünftigerregierungenstarkbegrenzen.sokannbeispielsweisedereinkommensteuersatzinzukunftnurmit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. DurchdieVerfassungsänderungwurdeauchdasungarischeVerfassungsgerichtumstrukturiert.BereitsimJahr2010wurdeesinseinenKompetenzen beschnitten.durcherzwungenefrühpensionierungenunddieerweiterungum zusätzlichemitglieder,erhältdiederzeitigeparlamentsmehrheitdiemöglichkeit, das Gericht regierungskonformer zu besetzen. Fraglichist,obdasUrteildesungarischenVerfassungsgerichtsvom19.Dezember2011auchnachInkrafttretenderneuenVerfassungBestandhaben wird.dasverfassungsgerichthattegeurteilt,dasseinzelneregelungendes ungarischenmediengesetzesverfassungswidrigseien.diemedienverfassung unddasmediendienstegesetzausdemjahr2010hattendieungarischemedienlandschafteinerstarkenkontrolleunterworfen.derleiterdesbudapester Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BürosderKonrad-Adenauer-Stiftung,HansKaiser,siehtinderEntscheidung einenoffenkundigennachweiseinerfunktionierendenrechtsprechungund GerichtsbarkeitinUngarn. AndereStimmendenkenjedochauch,dassder UrteilsspruchdesVerfassungsgerichtsmitderungarischenRegierungabgesprochenwar,umeinSignalderRechtsstaatlichkeitzudemonstrieren (vgl. SüddeutscheZeitungvom21.Dezember2011,S.4;dietageszeitungvom 21. Dezember 2011, S. 12). Dieseitdem1.Januar2012geltendeRechtslageberührtdieGrundlagedessen,wasdieExistenzunddiePolitikderEuropäischenUnion (EU)ausmacht. DieseRechtslageverstößtgegendengemeinschaftlichenBesitzstandderEU (aquiscommunitaire),derauchgrundlagefürbeitrittsverhandlungenist.die EuropäischeKommissionhatindreiFälleneinVertragsverletzungsverfahren gegenungarneingeleitet.möglicheverletzungensiehtsiebeiderunabhängigkeitderzentralbank,derunabhängigkeitderjustizundderunabhängigkeit der Kontrollstelle für den Datenschutz. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatwiederholtihrerSorgeüberdieinnenpolitischenEntwicklungeninderRepublikUngarnAusdruckverliehen,sozuletztderBundesministerdesAuswärtigen,Dr.GuidoWesterwelle,beiseinemGesprächmitdem ungarischenaußenministerdr.jánosmartonyiam7.februar2012inberlin unddersprecherderbundesregierunginderbundespressekonferenzvom 4.Januar2012.Bereitsam19.Januar2011inderAktuellenStundeimDeutschenBundestagausAnlassderVerabschiedungdesMediengesetzesinUngarn hattederstaatsministerimauswärtigenamt,dr.wernerhoyer,fürdiebundesregierungkritischepunktedergesetzgebungaufgezeigt.weiterhinwirdauf dieantwortenderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionder SPD ZurLagederMeinungs-undPressefreiheitinderEuropäischenUnion aufbundestagsdrucksache17/5075vom14.märz2011,diegroßeanfrageder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN ZurSituationvonRomainderEuropäischenUnionundinden (potentiellen)eu-beitrittskandidatenstaaten auf Bundestagsdrucksache17/7131vom22.September2011undaufdieKleine AnfragederFraktionDIELINKE. PressefreiheitundSituationvonRomain Ungarn aufbundestagsdrucksache17/7704vom11.november2011verwiesen. DieBundesregierungbegrüßt,dassdieEuropäischeKommissioninihrerRolle alshüterinderverträgeam17.januar2012dreivertragsverletzungsverfahren gegenungarneingeleitethat.zielderverfahrenist,bereitsgeltendesungarischesrechtinübereinstimmungmiteu-rechtzubringen.diebemängelten PunktebetreffendasZentralbankgesetzsowiedieBestimmungenderneuen VerfassungüberdieAbsenkungdesPensionsaltersfürRichter,Staatsanwälte undnotarevon70auf62jahresowiedieumwandlungdesbisherigenombudsmannsfürdatenschutzineinenationaledatenschutzbehörde.dieeuropäischekommissionhatdieungarischeregierungdarüberhinausaufgefordert, Bedenken in weiteren Bereichen (Justizreform, Medienrecht) auszuräumen. DieBundesregierungbegrüßtausdrücklich,dassdieEuropäischeKommission erklärthat,ihreprüfungnichtaufgesetzestechnischedetailszubeschränken, sonderndieeuropäischengrundwerteindieseprüfungeinzubeziehen.die Bundesregierungbegrüßtebenso,dassdieungarischeRegierungerklärthat,die BedenkenderEuropäischenKommissionauszuräumen,umdieVertragsverletzungsverfahren rasch zu beenden. Dies gilt es nun abzuwarten.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieneueungarischeVerfassungunddie zahlreichenverabschiedetengesetzeinbezugaufihrevereinbarkeitmit den Werten der Europäischen Union? DieinderVorbemerkungderBundesregierungskizzierte,vomdamaligen StaatsministerimAuswärtigenAmt,Dr.WernerHoyer,vorgestellteHaltung derbundesregierungzurneuenungarischenverfassunghatsichnichtgrundsätzlichverändert.diebewertungender EuropäischenKommissionfürDemokratiedurchRecht (Venedig-Kommission)desEuroparatesvom20.Juni 2011 haben die Bedenken der Bundesregierung bestätigt. 2. Zur neuen ungarischen Verfassung: a)hältdiebundesregierungdieneueungarischeverfassungfürvollvereinbarmitdeneu-verträgen,demeu-recht,dergrundrechtecharta dereuropäischenmenschenrechtskonventionunddemzivilpaktder Vereinten Nationen? Wenn nein, an welchen Punkten steht sie in Widerspruch dazu? ImZugederAusarbeitungderneuenungarischenVerfassungwurdenBestimmungenüberdieungarischeZentralbankgeändert,dasbisherigeAmtdesOmbudsmannsfürDatenschutzdurcheinenationaleDatenschutzbehördeersetzt, dasregelpensionsalterfürrichter,staatsanwälteundöffentlichenotarevon 70auf62JahreherabgesetztunddasJustizwesenreformiert.NachEinschätzungderEuropäischenKommissionsinddamitVorschriftendeseuroparechtlichenPrimär-undSekundärrechtszurUnabhängigkeitderUngarischenNationalbank (MNB),zuAnhörungsrechtenderEuropäischenZentralbankunddes DatenschutzbeauftragtensowiezumAltersdiskriminierungsverbotverletzt.Die EuropäischeKommissionhatdeshalbam17.Januar2012indreiFällenVertragsverletzungsverfahrengegenUngarneingeleitet.DieBundesregierungbefürwortetdasVorgehenderEuropäischenKommissionundhältderenRechtsstandpunkt für nachvollziehbar. AuchderEuroparathatsichmitderneuenungarischenVerfassungbefasst.Die EuropäischeKommissionfürDemokratiedurchRecht (Venedig-Kommision) deseuroparateshatimmärz2011eingutachtenzudreiverfassungsrechtlichen EinzelfragenundimJuni2011einweiteresGutachtenzurVerfassunginsgesamt erstellt.diegutachtenbeziehenstellungzurvereinbarkeitderverfassungmit dereuropäischenmenschenrechtskonvention (EMRK)undenthalteneineReihe vonempfehlungen,dievonderbundesregierungunterstütztwerden.derzeitist dievenedig-kommissionaußerdemmitstellungnahmenzudenungarischen GesetzenüberJustiz,Religion,Parlamentswahlen,Staatsangehörigkeit,Familienschutz,Informationsfreiheit,VerfassungsgerichtundStaatsanwaltschaftbeauftragt,teilsaufausdrücklicheBittederungarischenRegierung,teilsaufBitte derparlamentarischenversammlungdeseuroparates.dergeneralsekretärdes EuroparateshatUngarnaufgefordert,auchzumMediengesetzeineStellungnahmederVenedig-Kommissioneinzuholen.DieungarischeRegierunghatdies inaussichtgestellt.diebundesregierunggehtdavonaus,dassungarnden DialogmitdemEuroparatfortführenunddieEmpfehlungenderVenedig-Kommission beachten wird. b)istdergrundsatzdergewaltenteilunginungarnaufgrundlageder neuen Verfassung voll gewährleistet? DerGrundsatzderGewaltenteilungistinderneuenungarischenVerfassung verankertunddamitdemwortlautnachgewährleistet.diebundesregierung hältjedochanihrervomdamaligenstaatsministerdr.wernerhoyeram 17.April2011inFormeinerPressemitteilunggeäußertenKritikfestundver-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode weistaufdieeinschätzungdervenedig-kommission,dassdurchdiebeschränkungderkompetenzendesungarischenverfassungsgerichtsinhaushalts-und Steuersachen,solangedieGesamtverschuldungdesStaates50Prozentdes Bruttoinlandsproduktsüberschreitet,indiesemBereichdasGefügederVerfassungsorgane gestört ist. c)hatsichdiebundesregierung ähnlichderaußenministerinderusa gegenüberderungarischenregierungzudenjüngstenverfassungsund Gesetzesänderungen geäußert? Wenn ja, wie, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierunghatsichwiederholtzudenVerfassungs-undGesetzesänderungeninUngarngeäußert.DiesbeginntmitderKritikdesdamaligenBundesministersfürWirtschaftundTechnologie,Dr.RainerBrüderle,unddes BundesministersdesAuswärtigen,Dr.GuidoWesterwelle,andenSondersteuernfürEnergieversorger,TelekommunikationsfirmenunddenEinzelhandel, dievorallemausländischeinvestorentreffen.diekritikpunktewurdendenungarischenamtskollegenbereitsimoktober2010schriftlichbzw.mündlich übermittelt.bisindiejüngstezeithatsichdiebundesregierungwiederholt kritischgegenüberungarischengesprächspartnernzueinzelnenaspektender ungarischen Gesetzgebung geäußert. d)wieundwannhabensichdieorganedereugegenüberderungarischenregierungzudenjüngstenverfassungs-undgesetzesänderungengeäußert,undwelcherollehatdiebundesregierungdabeieingenommen? DieEU-KommissarinfürJustiz,GrundrechteundBürgerschaft,Viviane Reding,fordertedieungarischeRegierungam14.Dezember2011auf,dieUmsetzungengesetzlicherBestimmungeninvierBereichenauszusetzen,bisderen VereinbarkeitmitEU-Rechtüberprüftwordenist.Dabeihandelteessichum dieherabsetzungdespensionsaltersfürrichterundstaatsanwältevon70auf 62Jahre,dieEinrichtungeinerDatenschutzbehördemitgleichzeitigerEntbindungdesOmbudsmannesfürDatenschutzvonseinemAmt,dieEinrichtung einesnationalenjustizamtesmitweitreichendenbefugnissenunddieumwandlungdesoberstengerichtshofsindie Kuria unterentlassungdesbisherigen Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs. Am23.Dezember2011äußertederPräsidentderEuropäischenKommission, JoséManuelBarroso,ineinemSchreibenandenungarischenMinisterpräsidentenseineZweifelüberdieKonformitätzweierweitererungarischerGesetze miteu-recht.dabeihandelteessichumdaszentralbankgesetzunddassog. GesetzüberfinanzielleStabilität,mitdemdereinheitlicheEinkommensteuersatzfestgeschriebenwird.NachdemindieserFragekeineEinigkeiterzieltwerdenkonnte,wandtesichEU-KommissionspräsidentJoséManuelBarrosoam 28.Dezember2011erneutandenungarischenMinisterpräsidentenundteilte mit, dass er die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens erwäge. DieimDezember2011erfolgteVerabschiedungderbeanstandetenGesetze führteam17.januar2012zureinleitungdero.g.dreivertragsverletzungsverfahren.ineinemschreibenvomselbentagbatdieeu-kommissarinviviane RedingdieungarischeRegierungumAuskünftezudenKompetenzendesneu geschaffenennationalenrichteramtesundzurverkürzungderamtszeitdes VorsitzendendesOberstenGerichtshofsdurchUmbenennungdesGerichtsin Kuria.Am18.Januar2012unterstrichdieEU-KommissarinfürdieDigitale Agenda,NeelieKroes,ineinemBriefandieungarischeRegierungihreBesorgnisüberFreiheitundPluralismusderMedieninUngarnundkritisiertedieUmstände des Frequenzverlustes für das regierungskritische Klubrádió.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8709 DieBundesregierungunterstütztdieEuropäischeKommissionauchinihrer Rolle als Hüterin der Verträge uneingeschränkt. 3. Zum ungarischen Verfassungsgericht und zur Justizreform: a)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungüberalleänderungen bezüglichdesungarischenverfassungsgerichtsseitderernennung Viktor Orbáns zum Ministerpräsidenten? SeitAmtsantrittderneuenungarischenRegierungam29.Mai2010wurdedie biszum31.dezember2011geltendeungarischeverfassungdreimalinbezug auf das Verfassungsgericht geändert. Am5.Juli2010wurdedieVerfassungdahingehendgeändert,dassderParlamentsausschuss,derfürdieNominierungderKandidatenfürdasAmteines Verfassungsrichterszuständigist,proportionalzumStimmenanteilderFraktionenimPlenumbesetztwird.ZuvorwarjedeFraktionmitjeeinemMitglied vertreten. Am19.November2010wurdedurcheinenVerfassungszusatzdieZuständigkeitdesVerfassungsgerichtsfürdiePrüfungvonGesetzeninHaushalts-und Finanzangelegenheiteneingeschränkt.Zulässigwarenfortannurnochsolche Verfassungsklagen,diesichaufeineVerletzungdesRechtsaufLebenundder Menschenwürde,desRechtsaufdenSchutzpersönlicherDaten,desRechtsauf Meinungs-,Gewissens-undGlaubensfreiheitoderderRechte,diesichunmittelbarausderungarischenStaatsangehörigkeitergeben (vgl.artikel69derungarischen Verfassung a. F.), bezogen. MiteinerVerfassungsänderungvom14.Juni2011wurdedieZahlderVerfassungsrichtervonelfauf15erhöhtundihreAmtszeitvonneunaufzwölfJahre verlängert.am27.juni2011wurdenfolgendevonderregierungsmehrheitnominierterichtergewählt:istvánbalsai,egondienes-oehm,bélapokol,péter SzalayundMáriaSzívós.ZumPräsidentendesVerfassungsgerichtswurdeder Amtsinhaber,PéterPaczolay,mitdernunerforderlichenZweidrittelmehrheit im Parlament gewählt (zuvor erfolgte die Wahl durch die Richter selbst). MitInkrafttretenderneuenVerfassungzum1.Januar2012wurdedieMöglichkeitderVerfassungsbeschwerdereformiertunddieKompetenzendesVerfassungsgerichtsneugeordnet.DabeiergabensichimWesentlichenfolgendeVeränderungen:DiebishermöglicheIndividualbeschwerde (actiopopularis)ohne NachweisdereigenenBetroffenheitdesBeschwerdeführerswurdeineineVerfassungsbeschwerdenachdeutschemMusterumgewandelt.SowurdedieZuständigkeitdesVerfassungsgerichtsaufdiePrüfungderVerfassungsmäßigkeit vongerichtsurteilenausgeweitet.ebensoistdieprüfungderverfassungsmäßigkeit kommunaler Satzungen der Kuria übertragen worden. EineabstrakteNormenkontrollekannnunmehrentwedervonderRegierung, einemviertelderabgeordnetendesparlamentsoderdemparlamentarischen BeauftragtenfürGrundrechte (Ombudsmann)beantragtwerden.DieAusweitungderAntragsbefugnisaufdenOmbudsmannentsprichtdabeieinerEmpfehlungderVenedig-Kommission.DieobenbeschriebeneBeschränkungderZuständigkeitdesVerfassungsgerichtsinHaushalts-undFinanzfragenwurde auch in der neuen Verfassung verankert. b)welchezuständigkeitenwurdendemungarischenverfassungsgericht entzogen? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)welcheauswirkungenaufdiezusammensetzungunddieregierungskonformitätderrechtsprechungerwartetdiebundesregierungvonder NeuordnungderRechtsgrundlagendesungarischenVerfassungsgerichts? MitInkrafttretenderneuenungarischenVerfassungunddesneuenGesetzes überdasungarischeverfassungsgerichtwurdediezahlderverfassungsrichter vonelfauf15erhöht.dieneuenverfassungsrichterwurdendurchdieregierungsmehrheitimparlamentbestimmt.aussagenüberdiezukünftigerechtsprechungdesungarischenverfassungsgerichteskanndiebundesregierung nicht treffen. d)wiebewertetdiebundesregierungdieherabsetzungdespensionsalters fürrichtervon70auf62jahreunddietatsache,dassdieseregelung sofort und bei allen Richtern angewendet wird? DasPensionsalterfürRichterwurdeaufdasregulärePensionsalterinUngarn (62Jahre)herabgesetzt.Richter,StaatsanwälteundNotarehattendavordie Möglichkeit,biszumErreichendes70.Lebensjahreszuarbeiten.NachAngaben derungarischenregierungbetrifftdieregelung274richter.dasvorgehender EuropäischenKommissiondiesbezüglichhältdieBundesregierungfürsachgerecht.FüreineabschließenderechtlicheBewertungsolltedieungarische Reaktion abgewartet werden. e)wiebewertetdiebundesregierungdasurteildesungarischenverfassungsgerichtsbezüglichdergarantie,wonachuntersuchungshäftlinge nachwievormaximalzwei stattwiegesetzlichvorgesehenfünf TageohneZugangzueinerAnwältinodereinemAnwalthättenfestgehalten werden können? DieBundesregierungbegrüßtdieEntscheidungdesungarischenVerfassungsgerichtsvom19.Dezember2011.DasGerichtverwarfdieNeuregelungder Strafprozessordnung,wonachinbegründetenAusnahmefällenVerdächtige 120StundenlangohneGerichtsbeschlussfestgehaltenwerdenkonnten,wobei ihnenbiszu48stundenderkontaktzueinemanwalt (odereineranwältin) verwehrt werden konnte. 4.ZumUrteildesungarischenVerfassungsgerichtsvom19.Dezember2011 zum Mediengesetz: a)hatdasurteiltrotzdesinkrafttretensderneuenverfassungam1.januar 2012 Bestand? NachAuskunftderNationalenMedien-undInfokommunikationsbehörde (NMHH)istdasUrteilauchunterderneuenungarischenVerfassunggültig.Die ungarischeregierunghabebereitsbegonnen,dievomungarischenverfassungsgerichtinseinerentscheidungvom19.dezember2011gefordertenänderungen auszuarbeiten. b)welchekonkretenveränderungenergebensichfürdieungarischemedienlandschaft im Anschluss an das Urteil? InseinemUrteilzudenMediengesetzen (MedienverfassungundMediengesetz) hat das ungarische Verfassungsgericht festgestellt: 1.DieKontrollevonMedieninhaltendurcheineBehördeistgrundsätzlichverfassungsgemäß,wenndieseverhältnismäßigist,undwennderRechtsweg gewährleistetist.dergesetzgebermüssejedochbeachten,dassfürverschiedenemedienartenunterschiedlicheverfassungsrechtlichemaßstäbegälten.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8709 FürPrint-undOnlinemedienisteineÜberprüfungderInhalteaufmögliche VerletzungenderMenschenrechte,derMenschenwürde,derPrivatsphäre undvonpersönlichkeitsrechtendurchdiemedienbehördenmhh zusätzlichzudenvorhandenenmöglichkeitenderklageerhebungvorzivilgerichten eine verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit. 2.DieneuenRegelungenderMedienverfassungzumInformantenschutz (Artikel6derMedienverfassung),wonachJournalistenunterbestimmtenUmständengezwungenwerdenkönnen,dieQuelleihrerInformationenpreiszugeben,istverfassungswidrig.DasVerfassungsgerichthatdemGesetzgeber ÄnderungenunterBerücksichtigungderPraxisdesEuropäischenGerichtshofs für Menschrechte aufgegeben. 3.Diein 155desMediengesetzesverankerteRegelung,wonachAnbieter vonmedieninhaltenineinemallgemeinenverfahrendernmhhzursachverhaltsaufklärungdatenliefernmüssen,istverfassungswidrig.aufgrund derjetzigenregelungkönntedienmhhauchgeschützteinformationen, wiez.b.solche,diederschweigepflichtdesrechtsanwaltsunterliegen, ohnevorherigekontrolleunddesrechtsaufgerichtlichenschutzdar.die Bestimmungenvon 175desMediengesetzes,wonachfürdieNMHHeine ErmächtigungzurDatenerhebungimRahmeneineseigenenVerfahrensinstitutionalisiert wird, ist ebenso nichtig. 4.Dieinden 139ff.desMediengesetzesverankerteInstitutiondesKommissarsfürMedienundTelekommunikationistverfassungswidrig,dasieeinerseitsdieKompetenzenandererstaatlicherStellendoppeltundandererseits aufgrundlagedesunbestimmtenrechtsbegriffes VerletzungvonInteressen agiert. DieRegelungenunterdenPunkten2.und3.sindaufgehobenundabsofort nichtmehranwendbar.zurneuordnungdergesetzlichenbestimmungenunter 1.und4.setztedasungarischeVerfassungsgerichteineFristbiszum31.Mai c)aufwelcherweisekönntedieungarischeregierunganhandderneuen Verfassung das Urteil umgehen? DiediePressefreiheitbetreffendenRegelungenderneuenungarischenVerfassungstimmennachAuffassungungarischerMedienjuristenimWesentlichenmit denjenigenderaltenverfassungüberein.regierungspolitikerhabenunmittelbar nachverkündungdesurteilsdesungarischenverfassungsgerichtssignalisiert, dassdieungarischeregierungdieentscheidungendesverfassungsgerichts respektieren werde. d) Welche Auswirkungen hat das Urteil auf öffentlich-rechtliche Medien? e) Welche Auswirkungen hat das Urteil auf audiovisuelle Medien? Die Fragen 4d und 4e werden zusammen beantwortet: InfolgedesUrteilskönnendievomVerfassungsgerichtalsverfassungswidrig qualifiziertenbestimmungendermediengesetzenichtmehrangewandtwerden sowohlinöffentlich-rechtlichenalsauchaudiovisuellenmedien. f)welcheauswirkungenhatdasurteilaufdiestaatlichestrukturder neuen ungarischen Medienbehörden? DasUrteilhatnachKenntnisderBundesregierungkeineunmittelbarenAuswirkungen auf die Struktur der NMHH oder des Medienrates.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode g)sindderbundesregierungklagenvonrundfunk-oderfernsehanstaltenbekannt,diesichingleicherweisegegendasmediengesetzrichten, wie die Klage, die zu dem Urteil vom 19. Dezember 2011 führte? DerBundesregierungsindkeineKlagenvonRundfunk-undFernsehanstalten gegen die Mediengesetze bekannt. h)istdiebundesregierungnachwievorderansicht,dassdasungarische MediengesetzvoneinemGrundrechtsverständniszeugt,dassnur schwer mit den Werten der Europäischen Union vereinbar ist? DievomehemaligenStaatsministerimAuswärtigenAmt,Dr.WernerHoyer, imnamenderbundesregierunggeäußertenkritikpunktewurdendurchdiegesetzesnovelleimfrühjahr2011nichtvollständigausgeräumt.dietatsache, dassdasungarischeverfassungsgerichtam19.dezember2011entschieden hat,wesentlicheteiledesmediengesetzeszuverwerfen,bestätigtdiebundesregierung in ihrer Kritik. 5.Zur ungarischen Medienlandschaft: a)sindderbundesregierungkonkretefällebekannt,indenendievonihr kritisiertenregelungen (namentlichdiekontrollevoninhaltenderberichterstattungunderforderniseiner ausgewogene Berichterstattung) angewandt wurden? DerBundesregierungsindkeinekonkretenFällebekannt,indenendieseitens derbundesregierungkritisiertenregelungendermediengesetzeangewandt worden wären. b)fallsnichtaufgesetzlichenwege,aufwelcherweisewerdenungarische Medien darüber hinaus beeinflusst? DerBundesregierungliegenkeineKenntnissevor,aufwelcheWeiseungarische Medien außer auf gesetzlichem Wege beeinflusst werden können. c)wieistderzeitderquellenschutzfürjournalistinnenundjournalisten imungarischenrechtgeregelt,undinwieweitistdiesmitdemmenschenrecht auf Pressefreiheit vereinbar? GemäßArtikel6Absatz1derMedienverfassungvom2.November2010könnendieAnbietervonMedieninhaltenundbeiihnenBeschäftigteihreInformationsquellegeheimhalten.DiesesRechterstrecktsichnichtaufdenSchutzeinerInformationsquelle,dieunbefugtInformationenübergibt,diederbehördlichenGeheimhaltungunterliegen.GemäßArtikel6Absatz2sinddieo.a.PersonenauchinGerichts-undbehördlichenVerfahrenzurGeheimhaltungihrer Informationsquellenberechtigt,wennanderVeröffentlichungderbetreffenden InformationeneinöffentlichesInteressebesteht.NachArtikel6Absatz3kann dasgerichtoderdiebehördediegenanntenpersonenzumschutzdernationalensicherheitundöffentlichenordnungoderiminteressederaufdeckung odervorbeugungvonstraftatenineinembesondersbegründetenfallzuraufdeckung der Informationsquelle verpflichten. AufgrunddieserVorschriftwurdeArtikel6derMedienverfassungvomungarischenVerfassungsgerichtfürverfassungswidrigerklärtundmussbisMai2012 überarbeitet werden (vgl. Antwort zu Frage 4b).
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8709 d)hatdiebundesregierungerkenntnisse,obundwiederprivateradiosender Klubradio weiterhin senden kann? DerSender Klubrádió besitztderzeiteinevorläufigesendelizenzfürdiefrequenz95,3mhzimgroßraumbudapest.gegendenverlustseinerradiofrequenzhatdersenderrechtsmitteleingelegt,überdienochnichtendgültigentschiedenwordenist.am3.februar2012hatdasberufungsgerichtbudapest seineentscheidungaufmittemärz2012vertagt.eineentscheidungdermedienbehördenmhh,dievorläufigesendelizenzfürklubrádióentsprechendzuverlängern,sollinkürzefallen.danebenverfügt Klubrádió überfünfweitere SendefrequenzenaufdemLande (Debrecen,Gyöngyös,Kecskemét,Esztergom, Tatabánya). 6. Zur Rolle der EU: a)inwiefernhältdieeuropäischekommissiondieseitdem1.januar 2012inUngarngeltendeVerfassungunddiedamiteinhergehendenGesetze für unvereinbar mit dem europäischen Recht? AusSichtderEuropäischenKommissionbestehenmitBlickaufdie (1)BestimmungenüberdienationaleZentralbank, (2)NeuorganisationderDatenschutzbehördeund (3)HerabsetzungderAltersgrenzefürRichter,Staatsanwälteund öffentlichenotarezweifelandereu-rechtskonformität.dieeuropäische KommissionhatgegenUngarndeshalbdreiVertragsverletzungsverfahreneingeleitet.NachEinschätzungderEuropäischenKommissionliegenfolgendeVerstöße vor: (1)BestimmungenüberdienationaleZentralbank:Artikel130und127Absatz4 desvertragesüberdiearbeitsweisedereuropäischenunion (AEUV),Artikel 14.2desStatutsdesEuropäischenSystemsderZentralbankenundderEuropäischenZentralbanksowieArtikel4derEntscheidung98/415/EGdesRatesüber die rechtzeitige Anhörung der Europäischen Zentralbank (EZB); (2)NeuorganisationderDatenschutzbehörde:Artikel16AEUV,Artikel8Absatz 3 der Grundrechtecharta und Richtlinie 95/46/EG; (3)HerabsetzungderAltersgrenzefürRichter,Staatsanwälteundöffentliche Notare: Richtlinie 2000/78/EG (Altersdiskriminierung). DerBundesregierungliegenkeineweiterenErkenntnissevor,dassdieEuropäischeKommissionüberdiedreierwähntenVertragsverletzungsverfahrenhinaus AspektederVerfassungunddamiteinhergehendeGesetzefürunvereinbarmit dem europäischen Recht hält. b)wannundwiewillsienachkenntnisderbundesregierungdarüberbefinden? DieEuropäischeKommissionhatam17.Januar2012dreiMahnschreibenan UngarngerichtetunddamitdieersteStufederVertragsverletzungsverfahren eingeleitet.diedreivertragsverletzungsverfahrenbetreffendieinderantwort zufrage6agenanntensachverhalte.ungarnistnunaufgefordert,innerhalb einesmonatshieraufzureagieren.abhängigvonderantwortderungarischen RegierungwirddieEuropäischeKommissiondanachüberFortgang,Aussetzung oder Einstellung der Vertragsverletzungsverfahren entscheiden. c)welchemaßnahmenimfallegravierenderunvereinbarkeitensindim konkreten Fall denkbar? FürdenAblaufeinesVertragsverletzungsverfahrensistArtikel258AEUVeinschlägig.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode RäumtUngarndieVertragsverletzungeinunderklärtsichbereit,dieseunverzüglichzubeheben,wirddasVertragsverletzungsverfahrenvoraussichtlichausgesetzt,bisdieÄnderungeninangemessenerFristtatsächlichumgesetztsind. SollteUngarndieVerstößebestreitenundfolgtedieEuropäischeKommission dendabeivorgebrachtenargumentennicht,würdedieeuropäischekommissioneinemitgründenversehenestellungnahmeabgeben.einesolchestellungnahmeenthältdieaufforderung,innerhalbeinerfestgesetztenfristdenvertragswidrigenzustandzubeendenunddereuropäischenkommissionalledazu ergriffenenmaßnahmenmitzuteilen.kämeungarninnerhalbdergesetztenfrist deraufforderungnichtnach,beschlössedieeuropäischekommissionüberdie AnrufungdesEuropäischenGerichtshofs.DerEuropäischeGerichtshofwürde dannfeststellen,obungarngegenseineverpflichtungenausdemgemeinschaftsrechtverstoßenhat.sollteungarndenauseinemderklagestattgebenden UrteilerwachsendenVerpflichtungennichtnachkommen,könntedieEuropäischeKommissiondenEuropäischenGerichtshoferneutanrufen,derseinerseits in diesen Fällen ein Zwangsgeld verhängen kann. d)hältdiebundesregierungdieeingeleitetenvertragsverletzungsverfahrenfürausreichend,odersiehtdiebundesregierungdarüberhinaus Kollisionen mit EU-Recht oder Gefährdungen für die Werte der EU? Kritisiertwurden nebendendreiunterfrage6agenanntensachverhalten auchdieregelungenzurungarischenjustizreform.dieeuropäischekommissionhatungarnimjanuar2012aufgefordert,diesbezüglichweiterefragenzu beantworten,umeineausreichendetatsachengrundlagefürdieentscheidung zuhaben,obeinrechtsverstoßvorliegt,dereinweiteresvertragsverletzungsverfahrenrechtfertigenkönnte.diebundesregierungbegrüßtdasvorgehender Europäischen Kommission, dessen Ergebnisse abzuwarten sind. Generellgilt,dassdieZweidrittelmehrheitderungarischenRegierungimParlamentzwareinklarerGestaltungsauftragderWählerist,sieerfordertabernach AuffassungderBundesregierungauchgroßesAugenmaßundbesondereSensibilitätgegenüberdenGrundrechtenunddenWerten,denenwirunsinEuropa alle verpflichtet fühlen. e)erwägtdieeuropäischekommissionnachkenntnisderbundesregierung,einverfahrengemäßartikel7desvertragsvonlissabongegen Ungarn vorzuschlagen? NachKenntnisderBundesregierungerwägtdieEuropäischeKommissionderzeit kein Verfahren gemäß Artikel 7 des Vertrags von Lissabon. f)unterscheidensichnachansichtderbundesregierungdiemaßstäbe, diebezüglichdemokratie,rechtsstaatlichkeitundfreiheitvondereu anbeitrittskandidatenangelegtwerdenvondenen,diedieeuanihre Mitgliedstaaten stellt? Wenn ja, in welchen Punkten, und aus welchem Grund? DieMaßstäbe,diebezüglichDemokratie,RechtsstaatlichkeitundFreiheitvon dereuanbeitrittskandidatenangelegtwerden,unterscheidensichnachansichtderbundesregierungnichtvondenen,diedieeuanihremitgliedstaaten stellt. 7. Zur Lage der Roma in Ungarn: a)wiehatsich (imanschlussandieantwortderbundesregierungaufdie GroßeAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,Bundes-
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/8709 tagsdrucksache17/7131)dietatsächlicheundrechtlichesituationder Roma in Ungarn verändert? DieBundesregierunghatindero.g.AntwortderGroßenAnfrageaufBundestagsdrucksache17/7131vom22.September2011ausführlichzurtatsächlichen undrechtlichensituationderromainungarnstellunggenommen.seithersind keine grundlegenden Änderungen eingetreten. b)hatesseitdiesemzeitpunktweitereantiziganistischmotivierteanschläge oder Übergriffe auf Roma gegeben? Wenn ja, wie viele? Wie wurden die Anschläge oder Übergriffe strafrechtlich verfolgt? Wie sind die Verfahren ausgegangen? SeitderAntwortderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7131vom 22.September2011habennachErkenntnissenderBundesregierungkeineweiteren antiziganistisch motivierten Anschläge oder Übergriffe stattgefunden. c)hatungarn,derempfehlungdereufolgend,einenationalestrategie zur Integration der Roma verabschiedet? Wennja,welcheAuswirkungenhattedieseaufdieSituationderRoma? DieungarischeRegierunghatderEuropäischenKommissionam2.Dezember 2011eine NationaleStrategiezursozialenIntegrationderRoma (Laufzeit 2011bis2020)unddendazugehörigenkurzfristigenAktionsplan (Laufzeit 2012bis2014)vorgelegt.DieumfangreichenDokumentekönnenauffolgender Internetseiteabgerufenwerden: der Auswirkungen ist es noch zu früh. 8. Zur Religionsfreiheit in Ungarn: a)welcheerkenntnissehatdiebundesregierungüberdieregelungendes geänderten ungarischen Religions- und Kirchengesetzes? Dasam30.Dezember2011verabschiedete GesetzüberdasRechtzurGewissens-undReligionsfreiheitundüberdenRechtsstandderKirchen,KonfessionenundreligiösenGemeinschaften (Nr.CCVI/2011)trittandieStelledes vomverfassungsgerichtam19.dezember2011fürnichtigerklärtengleichnamigengesetzesc/2011vom11.juli2011.diegesetzevom11.juliundvom 30.DezemberunterscheidensichimTextaufbau,sindaberhinsichtlichihrer Regelungenähnlich.DasneueGesetzbestimmtu.a.,dassGemeinschaftenals GlaubensgemeinschaftenimSinnedesGesetzesanerkanntwerdenkönnen, wennsieentweder20jahreinungarnoder100jahreinanderenteilender Weltexistierthaben.EinentsprechenderAntragistmit1000Unterschriftenan denparlamentsausschussfürreligionsangelegenheitenzurichten.mitderanerkennungsindmaterielleundstatusvorteileverbunden.dasneuegesetzerweitertdenkreisderinfragekommendengemeinschaftengegenüberdem vomverfassungsgerichtfürnichtigerklärtengesetz,daslediglichaufdas 20-jährigeWirkenderbetreffendenGemeinschafteninUngarnabgestellthatte. AuchwarenAnträgeunterdemvorigenGesetzandaszuständigeMinisterium zurichten.diedenbeidengesetzenangehängtelistederanerkanntenglaubensgemeinschaftenumfasstdieselben14gemeinschaften.dasparlamentsoll EndeFebruar2012überbereitsgestellteAnträgeentscheiden.DieZahlderanerkanntenGlaubensgemeinschaftenkannsichdadurchvergrößern.Bisdahin behaltendiesegemeinschaftendenstatusalsglaubensgemeinschaft,densie bereitsvordem11.juli2011aufgrunddesentsprechendengesetzesausdem Jahr 1990 besessen hatten.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)entsprichtaussichtderbundesregierungdasam23.dezember2011 verabschiedetegesetzdemurteilsspruchdesungarischenverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2011? DasVerfassungsgerichthatam19.Dezember2011dasGesetzvom11.Juli2011 aufgrundeinesverfahrensmangelsimvorfeldderparlamentsabstimmungfür nichtigerklärt.dasgerichthattefestgestellt,dassentgegendergeschäftsordnungdesparlaments,änderungsanträgeohnedienotwendigeberatungder AbgeordnetenindenGesetzestextaufgenommenwordenwaren.Dasam 30.Dezember2011erneutverabschiedeteGesetzentsprichtdenvomVerfassungsgericht geforderten formalen Erfordernissen. c) Genießen religiöse Minderheiten Freiheit und Schutz? DieBildungundfreieBetätigungvonGlaubensgemeinschafteninUngarnist gewährleistet. d)gabesindenletztenjahrenvermehrtübergriffeaufjüdischeeinrichtungen? Fallsja,isteinZusammenhangzurnationalistischerenPolitikUngarns erkennbar? JüdischeGemeinschaftenweisendaraufhin,dasseinephysischeBedrohungslagenichtbesteht.Beleidigungenseienjedochverbreitet.EinedeutlicheZunahmebeiSachbeschädigungenwurdenichterkannt.EbensostellendieVertreterjüdischerOrganisationeninUngarnkeinenZusammenhangzurPolitikder ungarischen Regierung her. 9.ZurLagederHomosexuellen,BisexuellenundTranssexuellen (LGBT)in Ungarn: a) Wie ist die rechtliche Situation der LGBT in Ungarn? GleichgeschlechtlichePaaregenießeninUngarnrechtlichenSchutzalseingetragenePartnerschaften.DieRechteundPflichteneingetragenerPartnerschaftensindimGesetzNr.XXIXausdemJahr2009geregelt.IneinigenBereichen (z.b. Namensrecht, Adoption) bestehen weiterhin Unterschiede zur Ehe. ArtikelLAbsatz1derungarischenVerfassung ( Grundgesetz )schütztdie InstitutionderEhealseineaufgrundeinerfreiwilligenEntscheidungzwischen MannundFrauzustandegekommeneLebensgemeinschaftsowiedieFamilie alsgrundlagedesfortbestandsdernation.dieseformelunddasaufder GrundlagevonArtikelLAbsatz3miteinerZweidrittelmehrheitverabschiedete GesetzzumSchutzderFamilie (GesetzNr.CCXI/2011)sindvon LGBT-Verbändenkritisiertworden.InihrerStellungnahmezurneuenungarischenVerfassungvom20.Juni2011machtdieVenedig-Kommissiondarauf aufmerksam,dassüberdiegleichstellungderehemitgleichgeschlechtlichen Partnerschaften kein Konsens über etablierte europäische Standards bestehe. DarüberhinausenthältArtikelXVAbsatz2derungarischenVerfassungeinallgemeinesDiskriminierungsverbot.LGBT-Verbändekritisierten,dassdarindie DiskriminierungaufgrundsexuellerOrientierungoderIdentitätnichtexplizit genanntwerde.dienormenthältalsauffangbestimmungaucheindiskriminierungsverbotaus sonstigengründen.dievenedig-kommissiongehtinihrer Stellungnahmedavonaus,dassdasungarischeVerfassungsgerichtimLichte einschlägigeregmr-entscheidungenauchdasverbotderdiskriminierungaufgrundsexuellerorientierungoderidentitätfeststellenwerde.dieeuropäische Kommissionweistdaraufhin,dassdasungarischeGleichstellungsgesetz (Ge-
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/8709 setznr.cxxv/2003)einexplizitesverbotderdiskriminierungaufgrundsexuellerorientierungoderidentitätindenbereichenarbeit,bildung,wohnen,gesundheit und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen enthalte. b)wieistdietatsächlichegesellschaftlichesituationderlgbtinungarn? SozialwissenschaftlichenUntersuchungenzufolgeistHomophobieeininUngarnrelativweitverbreitetes,politischernstzunehmendesgesellschaftliches Problem (vgl.z.b.diestudie DieAbwertungderanderen derfriedrich- Ebert-Stiftunge.V.ausdemJahr2011).DenvonDiskriminierungBetroffenen stehtinungarnnebendemindividuellenrechtswegauchdiemöglichkeitoffen, beiderzurimplementierungdeso.g.gleichstellungsgesetzeseingerichteten BehördeoderbeimParlamentarischenBeauftragtenfürGrundrechte (Ombudsmann)eineBeschwerdezuerheben.DerenAufgabeistesinsbesondere,Maßnahmen gegen strukturelle Defizite einzuleiten. c)wurdenindenletztenjahrenderchristopher-streetday- (CSD)oder Pride-Veranstaltungen in Ungarn verboten oder behindert? Wenn ja, wann, wo, und in welcher Form? Indenletzten20JahrenwurdeninUngarnregelmäßigöffentlichzugängliche LGBT-Veranstaltungenorganisiert.BedeutendstesEreignisdieserArtistdas jährlichstattfindende,einwöchigefilm-undkulturfestival BudapestPride. DessenHöhepunktistalljährlichein PrideMarch durchdiebudapesterinnenstadt,andemsichindenletztenjahrenstetsmehreretausendmenschen beteiligten.hierbeikamesmehrfachzukonfrontationenmitrechtsextremen. DiplomatischeVertretungen,darunterauchdiedeutscheBotschaft,veröffentlichen deshalb im Vorfeld der Parade regelmäßig Aufrufe zu mehr Toleranz. d)habendieungarischenbehördendiecsd-undpride-veranstaltungen geschützt, die in den letzten Jahren stattgefunden haben? Derjährliche PrideMarch inbudapestwurdeindenletztendreijahrenim RahmenumfangreicherpolizeilicherMaßnahmengeschützt.ÜbergriffegewaltbereiterGegendemonstrantenkonntenjedochnichtvollständigverhindertwerden.ZusonstigenLGBT-VeranstaltungeninUngarnliegenderBundesregierung keine Erkenntnisse vor. e)sindrechtlicheodertatsächlichehindernisseimvorfeldbzw.beider DurchführungderEurogamesunddesEuroprideinBudapestzuerwarten? DerBudapesterOberbürgermeistererklärteöffentlich,dasserdie Eurogames wegenseinerpolitischenüberzeugungennichtunterstützenkönne.aufgrund derbeiderdurchführungdes PrideMarch gesammeltenerfahrungenistdamitzurechnen,dassrechtsextremeversuchenwerden,auchdie Eurogames zustören.diewettkämpfesollenüberwiegendinfürunbefugtegeschlossenen Sportstättenstattfinden.EsdürftendaherfürOrganisatorenundSicherheitsbehördengrundsätzlichbessereVoraussetzungenfürdenSchutzderTeilnehmer bestehen, als es bei Demonstrationen im öffentlichen Raum der Fall wäre.
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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrRepräsentanz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12889 17. Wahlperiode 21. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, weiterer
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrDas Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2424 17. Wahlperiode 07. 07. 2010 Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike
MehrDie Haltung der Bundesregierung zu den verkürzten Öffnungszeiten der Nationalbibliothek Leipzig
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13307 17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, weiterer
Mehr10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz Gleichstellung für Lesben und Schwule
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6772 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr(LeistungsschutzrechtfürPresseverlage)hatmehrFragenaufgeworfenalsbeantwortet. Das macht erneut Nachfragen erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12471 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer
MehrBewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6709 17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrEthnic Profiling durch Angehörige der Bundespolizei im Zusammenhang mit verdachtsunabhängigen Kontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10007 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrAktuelle Menschenrechtslage in Iran Neues Straf- und Familienrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9965 16. Wahlperiode 09. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10495 17. Wahlperiode 16. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer
MehrGemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5748 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13043 17. Wahlperiode 11. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler weiterer
Mehrkönnen.angewandtwurdedasvölkerstrafgesetzbuchinderpraxisbislang hingegen nur selten.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11339 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiegestaltetsichderZeitplanderBundesregierungfürdieRatifizierungdes Steuerabkommens mit der Schweiz?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9078 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer
Mehrgenanntenrechtsbereich vorwiegendimwegederrechts-undfachaufsicht desbmas [BundesministeriumfürArbeitundSoziales]überdieBA
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14327 17. Wahlperiode 04. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAnrufeunterfalschenRufnummern,bishinzuvermeintlichenRufnummern der Bundesnetzagentur.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11629 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Kerstin Tack, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrKlimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1073 17. Wahlperiode 16. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
Mehrzukönnen,wirdeingroßespotenzialfüreineökosystemschonendere,beifangärmereundtreibstoffsparenderegrundschleppnetzfischereizugesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10882 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10316 17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14446 17. Wahlperiode 29. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13744 16. Wahlperiode 06. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6166 17. Wahlperiode 09. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Agnes Malczak, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8965 16. Wahlperiode 25. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14807 17. Wahlperiode 30. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5752 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12263 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5834 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11410 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
MehrDerVorschlagderEU-KommissionfüreineRichtliniedesEuropäischenParlamentsunddesRatesüberdieBedingungenfürdieEinreiseunddenAufenthalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5234 17. Wahlperiode 23. 03. 2011 Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Fritz Kuhn, Memet Kilic, Ulrike Höfken, Viola von Cramon Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14751 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer
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Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7920 17. Wahlperiode 28. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13728 17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Antrag der Abgeordneten Ute Koczy, Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ulrich Schneider, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Cornelia
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