Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung

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1 Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung I. W as hat sich vom bis zum ereignet? - Die rechtsbegründenden Tatsachen. 11. W ar die Bundesrepublik verpflichtet, dem Beistandsbegehren Frankreichs Folge zu leisten? 111. Kritik an dem Beistandsbeschluss der Bundesrepublik. l. lst die von verschiedenen Seiten geãuberte võlkerrechtliche Kritik zutreffend? 2. Wie ist die politische Kritik einzuschãtzen? 3. W as ist von d er militãrisch-fachlichen Kritik zu halten? IV... und die Zukunft in Syrien? l. Langfristiges politisch-strategisches Konzept? 2. Perspektiven EU- Russische Fõderation? 3. Perspektiven EU- USA? V. Zusammenfassende Thesen.

2 Die Ereignisse vom bis zum l in Paris an 8 verschiedenen Orten Schusswaffeneinsatz (Sturrngewehre) gegen Zivilpersonen und 6 Explosionen durch Sprengstoffgürtel. Nach ersten Feststellungen 130 Tote und 350 Verletzte IS (auch genannt Da'isch) bekennt sich als Urheber der Anschlãge Prãsident Hollande ruft vor d em Kongress (Nationalversamlung u. Senat) EU-Mitgliedstaaten zur Beistandsleistung gemãb Art. 42 Abs. 7 EUV auf der frz. Verteidigungsminister Jean-Yves Le Drian fordert die EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU in Brüssel fôrmlich zur Beistandsleistung gemãb Art. 42 Abs. 7 EUV auf. Alle MS sichem Frankreich Solidaritãt u. Beistand zu. Konkrete Beistandsleistungen werden in bilateralen V ereinbarungen mit Frankreich festgelegt UN Sicherheitsrat Resolution 2249 (2015) Bundesregierung gibt ihren Beschluss bekannt Antrag B Re g an Bundestag auf Zustimmung Beschluss Bundestag zur Beistandsleistung.

3 Die Allgemeine Auslegungsregel des Wiener Übereinkommens über das Recht der Vertrãge (Art. 31 Abs. l WVK). "E in V ertrag ist nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewõhnlichen seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen".

4 W ar die Bundesrepublik verpflichtet, dem Beistandsbegehren Frankreichs Folge zu leisten? l. Sind die einzelnen Voraussetzungen der Beistandsregelung des Art. 42 Abs. 7 EUV, auf den sich Frankreich berufen hat, erfüllt? 2. Steht eine Beistandsleistung "im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen"? 3. Welche Bedeutung hat die Resolution des UN Sicherheitsrates 2249 (2015) vom fiir die Beistandsleistung?

5 Beistandspflicht gemão Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europãische Union: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen." Verteidigungsrecht gemão Art. 51 d er Charta d er V ereinten Nationen: "Diese Charta beeintrãchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten N ationen keineswegs das naturgegebene (authentischer Text: "inherent", d. h. dem Staat angeborene, innewohnende) Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der intemationalen Sicherheit erforderlichen MaBnahmen getroffen hat."

6 l. Võlkerrechtliche Kritik? - Beistandsbegehren blober "politischer Akt" ohne võlkerrechtliche Bedeutung? - Der IS "sei ke in Staat" un d deshalb sei eine võlkerrechtlich begründete "Kollektive V erteidigung" gar nicht mõglich. "Andemfalls droht di e Weitordnung in e in er S pirale militãrischer Gewalt zu versinken, was di e UN Charta j a gerade verhindern will". - Wenn der franzõsische Prãsident sogar von "Krieg" spreche, sei das "blobe Rhetorik", denn "streng genommen", sei Frankreich "überwiegend von Franzosen angegriffen worden". Das aber "sei ein Fali fiir die Polizei". - Die SRes 2249 v enthalte "keine MaBnahmen, di e eine Ausnahme vom Gewaltverbot bilden". - Für GewaltmaBnahmen auf syrischem Hoheitsgebiet mübte im übrigen die Genehmigung der syrischen Regierung eingeholt werden. 2. Politische Kritik? - F ehlen eines politisch-strategischen Konzepts, denn e in kollektiver Militãreinsatz "ist ein Instrument der Politik; er muss notwendig ihren Charakter tragen, er muss mit ihrem MaB messen". Dabei gelte:" Niemals wird man sehen, dass ein Staat, der in der Sache eines anderen auftritt, diese so emsthaft nimmt wie seine eigene".

7 3. Militãrisch-fachliche Kritik? - Einsatz der Aufklãrungskomponente der Luftwaffe sei eine veraltete Technik, da heute Aufklãrung über Satelliten und Drohnen effektiver und preiswerter sei. - Flugzeugtrãgerbegleitschutz sei überdimensioniert, da der IS weder über Luft- noch Seestreitkrãfte verftige. - Eine prãzise, in die Gesamtlage eingepasste operative Planung fehle.

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