Bewerbung um ein Auslandspraktikum (Dauer: unter drei Monate) Informationen für Studierende
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- Reinhold Meyer
- vor 7 Jahren
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1 Bewerbung um ein Auslandspraktikum (Dauer: unter drei Monate) Informationen für Studierende Grundsätzliche Regelungen Kommandierungen zu Auslandspraktika oder Studienvorhaben zur Anfertigung einer Studien-, Bachelor- oder Masterarbeit unter drei Monaten sind nach Weisung des BMVg nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes, der Auslandsreisekostenverordnung sowie der (Auslands-)Trennungsgeldverordnung vollumfänglich abzugelten. Da die Haushaltsmittel begrenzt sind und Auslandspraktika der Bestenförderung dienen, ist hierfür ein Auswahlverfahren zu etablieren. Finanziell gefördert werden können Pflichtpraktika oder Praktika, die im Rahmen von Wahlpflichtmodulen abgeleistet werden, oder Studienvorhaben zur Anfertigung einer Studien-, Bachelor- oder Masterarbeit. Bei Studiengängen, in denen zwei Pflichtpraktika vorgesehen sind, ist es nur in gut begründeten Ausnahmenfällen möglich, beide Praktika im Ausland zu absolvieren. Freiwillige Praktika dürfen nur am Dienstort oder am Wohnort absolviert werden um Reisekosten zu vermeiden (vgl. Anlage G zur jeweiligen Jahresausbildungsweisung). Für finanziell geförderte Praktika sind Möglichkeiten der unentgeltlichen Unterkunft oder günstige Studentenunterkünfte zu nutzen. Entsprechende Erkundigungen hat die Bewerberin bzw. der Bewerber einzuholen. Die Auswahl der Studierenden für einen Praktikumsplatz erfolgt in den Fakultäten. Die organisierenden Stellen in den Fakultäten werden durch die Fakultätsräte bestimmt. Abweichend hiervon erfolgt die Auswahl für das Praktikumsprogramm Vernetzte Sicherheit durch die Leiterin bzw. den Leiter Studentenbereich. Ein Rechtsanspruch auf einen Praktikumsplatz im Ausland besteht nicht, folglich kann keine Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung beantragt werden. Voraussetzung für ein Auslandspraktikum Allgemeine Voraussetzungen für Auslandspraktika sind: überdurchschnittliche akademische Leistungen, eine positive Stellungnahme des Gruppenleiters, gute Fremdsprachenkenntnisse in der Arbeitssprache der Praktikumsinstitution sowie ein klarer Bezug zwischen Praktikum, Studium und Berufsorientierung. Bewerbungsverfahren Die Studierenden suchen sich einen Praktikumsplatz im Ausland. Bei Bedarf unterstützt das der Fakultät GeiSo. Ist der Praktikumsplatz gefunden, reichen die Studierenden ihre Bewerbungsunterlagen im GeiSo ein. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar des
2 Jahres, in dem das Praktikum absolviert werden soll. Die Auswahlentscheidung trifft der Praktikumsausschuss der Fakultät GeiSo, erweitert um einen Vertreter des SFB B, bis zum 15. März. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung umfasst folgende Unterlagen: Deckblatt Formblatt Bewerbung um ein Akademisches Auslandspraktikum (s. folgende Seite Das Formular kann auf der Seite des es als Word-Dokument heruntergeladen werden.) tabellarischer Lebenslauf aktuelle Leistungsübersicht aus dem Studienkonto (CMS) / im ersten Studienjahr Abiturzeugnis Nachweis der Sprachkenntnisse Stellungnahme des Gruppenleiters Akademische Stellungnahme eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin der HSU/UniBw Hamburg, Es können nur vollständige Bewerbungsunterlagen akzeptiert werden. Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Suche der Praktikumsstelle und um die geforderten Stellungnahmen! Die Unterlagen sind in Papierform und elektronisch (als ein pdf!) einzureichen.
3 Bewerber/in Name: Vorname: Bewerbung um ein Akademisches Auslandspraktikum ***Bitte am PC ausfüllen*** Studienrichtung: Studienjahrgang: Matrikelnummer: Praktikumsinstitution Name der Institution: Straße: PLZ/Ort/Land: URL: Praktikumsbetreuer/in Name, Vorname: Funktion: Telefon: Qualifikation: Geplante Tätigkeiten im Praktikum
4 Bezug zum Studium und Nutzen für die Berufsorientierung Bezug zum Zielland / Kulturelles Interesse Voraussichtliche Kosten (Reise / Unterkunft / ggf. Gebühren etc.) Ort / Datum / Unterschrift
5
Verfahren bei Auslandsstudienaufenthalten, Auslandspraktika und Forschungsaufenthalten im Ausland zur Anfertigung von Studien-, Bachelorund Masterarbeiten Verfahren bei Auslandsstudienaufenthalten... 2
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