Anwendung von Kabuki Plus (Kabuki+ Powershut) in Kartoffel, Wein und Obst:

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1 Kabuki Plus Pack Herbizid-Netzmittel-Kombipackung zur Krautabtötung in Kartoffeln, zum chemischen Entfernen unerwünschter Stocktriebe an Weinreben, gegen Wurzelschosser an Kern- und Steinobst, sowie gegen Seitentriebe an Johannisbeeren, Stachelbeeren und Holunder Emulsionskonzentrat Pfl-Reg.Nr.: 2907 (Kabuki) Wirkstoff- und Wirkstoffgehalt: 26, g/l Pyraflufen-ethyl Liefereinheit und Gebindeform: 10 x 1,55 l Kombipackung besteht aus 0,8 l Kabuki + 0,75 l Powershut Gefahrensymbol: Xn, gesundheitsschädlich N, umweltgefährlich Abgabe: frei Kennzeichnung: R-Sätze: 38, 41, 50/53, 65 S-Sätze: 2, 13, 20/21, 24/25, 29/35, 37/39, 45 Abstandsauflagen: Kartoffelbau: 5/3/1/1 Spritzen 5 m (Regelabstand) 3 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90%) Weinbau: 15/10/10/10 Spritzen, ausgenommen im Splittingverfahren 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Anwendung von Kabuki Plus (Kabuki+ Powershut) in Kartoffel, Wein und Obst: Zugelassene Anwendungsbestimmungen Kabuki: 1. Indikation: Zur Krautabtötung in Kartoffel mit 0,8 l/ha spritzen mit Netzmittelzusatz Wasseraufwandmenge: l/ha

2 Anwendungszeitpunkt: 14 Tage vor der Ernte. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 5-7 Tagen Wartefrist: 10 Tage 2. Indikation: Zur Krautabtötung in starkwüchsigen Kartoffelsorten mit 0,8 l/ha spritzen mit Netzmittelzusatz Wasseraufwandmenge: l/ha Anwendungszeitpunkt: 12 Tage nach dem Krautschlagen, 14 Tage vor der Ernte Maximal 1 Anwendung Wartefrist: 10 Tage 3. Indikation: Gegen Stockaustriebe an Weinrebe (ab dem 3. Standjahr) 0,2 % (max. 0,8 l/ha) mit Netzmittelzusatz und mit Abschirmvorrichtung als Stammbehandlung spritzen Wasseraufwandmenge: l/ha Anwendungszeitpunkt: Nach dem Austrieb der Stocktriebe, bis max. 20 cm Maximal 1 Anwendung 4. Indikation: Gegen Stockaustriebe an Weinrebe (ab dem 3. Standjahr) 0,1 % (max. 0,4 l/ha) mit Netzmittelzusatz und mit Abschirmvorrichtung als Stammbehandlung im Splittingverfahren spritzen Wasseraufwandmenge: l/ha Anwendungszeit punkte: Jeweils nach dem Austrieb der Stocktriebe, bis max. 20 cm Maximal 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 14 Tagen 5. Indikation: Gegen Wurzelschosser in Kern-und Steinobst (ab dem 2. Standjahr) 0,8 l/ha mit Netzmittelzusatz im Splittingverfahren spritzen Wasseraufwandmenge: l/ha Anwendungszeitpunkte: Jeweils nach dem Austrieb der Wurzelschosser, bis maximal 20 cm Maximal 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 14 Tagen 6. Indikation: Gegen Seitentriebe an Johannisbeeren und Stachelbeeren (ab dem 3. Standjahr) 0,8 l/ha mit Netzmittelzusatz im Splittingverfahren spritzen Wasserauf wandmenge: l/ha Anwendungszeitpunkte: jeweils nach dem Austrieb der Seitentriebe, bis max. 20 cm Maximal 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 14 Tagen 7. und 8. Indikation: Gegen Seitentriebe in Johannisbeeren und Stachelbeeren (ab dem 3. Standjahr) entweder 0,2 % (max. 0,8 l/ha) (max. 1 Behandlung) oder 0,1 % (max. 0,4 l/ha) als Splittingbehandlung (max. 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen) mit Netzmittelzusatz als Einzelpflanzenbehandlung (z.b. Rückenspritze) spritzen.

3 Anwendungszeitpunkte jeweils nach dem Austrieb der Seitentriebe, bis max. 20 cm Wasseraufwandmenge: l/ha 9. Indikation: Gegen Seitentriebe an Holunder (ab dem 3. Standjahr, nur in Stammkulturen [Hochstamm anlagen]) 0,8 l/ha mit Netzmittelzusatz im Splitting verfahren spritzen Wasseraufwandmenge: l/ha Anwendungszeitpunkte: jeweils nach dem Austrieb der Seitentriebe, bis max. 20 cm Maximal 2 Anwendungen Für die Indikationen 1, 2 und 3 gilt: Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ / 13VI/ B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer in Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dichtbelaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Für die Indikationen 4, 5, 6, 9 gilt: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 10 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abdriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Für alle Anwendungen gilt: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite so wie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13VI/ B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Detaillierte Hinweise und Auflagen entnehmen Sie bitte den Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen auf den Einzelprodukten. Sonstige Auflagen und Hinweise Für die Anwendung in Kartoffel (1. und 2. Indikation) gilt: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

4 Für die Anwendung in Wein und Obst (Indikation 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9) gilt: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.b. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, andernfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Behandeltes Fallobst nicht als Lebensmittel oder Futtermittel verwenden. Für die Anwendung in Johannisbeeren und Holunder (Indikationen 6, 7, 8 und 9) gilt: Direkte Behandlung des Erntegutes ist unbedingt zu vermeiden; gegebenenfalls mit Abschirmvorrichtung ausbringen. Für die Indikationen 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 gilt: Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 Um Schäden an Nachbarkulturen durch Abdrift in angrenzendes Kulturland zu vermeiden, sollte das Pflanzenschutzmittel zu angrenzendem Kulturland mit abdriftmindernder Technik ausgebracht werden. Wartefristen Obst und Weinbau: keine Wirkungsweise Kabuki enthält den neuen Wirkstoff Pyraflufen-ethyl aus der chemischen Gruppe der Phenylpyrazole. Als Kontaktherbizid greift Kabuki nach Hemmung der Protoporphyrinogen-Oxidase (PROTOX) in die Porphyrinsynthese der Chlorophylle ein und führt damit zu einer raschen Nekrotisierung des pflanzlichen Gewebes. Die Schädigungsrate nimmt mit steigender Lichtintensität und Wärme zu. Die Beimischung von Powershut, welches aufgrund seiner Lipophilie die Benetzungseigenschaften und damit die Wirksamkeit von Kabuki erheblich erhöht, ist für den erfolgreichen Einsatz in den angeführten Indikationen unabdingbar. Durch die herbiziden Eigenschaften von Kabuki werden zum Zeitpunkt der Applikation auch vorhandene Unkräuter, nicht jedoch Ungräser miterfasst. Dies ist für die Indikationen 1, 2 und 5 (Kartoffel und Obst) von Belang; im Wein stellt dies eine untergeordnete Rolle dar, weil hier der Einsatz von Kabuki als Stammbehandlung erfolgt. Da Pyraflufen-ethyl einerseits nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird und andererseits auf das Vorhandensein von Chlorophyll angewiesen ist und im Boden sehr rasch hydrolytisch abgebaut wird, kommt es in den unterirdischen Pflanzenteilen (Knollen) weder zu einer Wirkstoffakkumulation noch zu Schädigungen. Auch für Obst und Trauben sind bei sachgerechter Anwendung Schädigungen auszuschließen. Aus diesem Grund eignet sich Kabuki hervorragend zur Entfernung von Stockaustrieben in Wein, von Wurzelschossern in Kern-und Steinobst und zur Krautabtötung in Kartoffeln und hat dabei keinerlei Einfluss auf Folgekulturen. Anwendung

5 Kartoffel: Die Anwendung kann sowohl bei Saat- als auch bei Konsum- und Speisekartoffeln mit 0,8 l/ha Kabuki + 0,75 l Powershut erfolgen. Vorrangiges Ziel ist es, in Abhängigkeit von Sorte und vom Entwicklungsstadium der Kultur, die jeweils geeignete Methode für eine erfolgreiche Krautabtötung zu finden. Hierzu muss in der Regel mit einer der unten angeführten Methoden zuerst das Blattdach geöffnet werden, sodass auch Stängel frei gemacht sind, und auch diese in Folge sicher abgetötet werden können. 1-2 mal 0,8 l/ha Kabuki + 0,75 l Powershut In Abhängigkeit des Reifezustandes der oberirdischen Pflanzenteile sind ein bis zwei Behandlungen im Abstand von 5-7 Tagen zur vollständigen Krautabtötung notwendig. Schlägeln, nach 1-2 Tagen gefolgt von 0,8 l/ha Kabuki + 0,75 l Powershut Bei starkwüchsigen Sorten oder Saatkartoffeln kann die erste Behandlung auch durch eine mechanische Maßnahme ( Schlägeln ) ersetzt werden. Die Kombination zwischen mechanischer Krautbeseitigung mit chemischer Krautabtötung kann in zwei getrennten Arbeitsgängen erfolgen, mit terminlicher Zeitverschiebung bis zu 48 h oder direkt nach dem Schlägeln in einem Arbeitsgang, vorausgesetzt, dass das Kraut in den Dammmulden abgelegt ist, und die verbleibenden Stängel nicht abdeckt sind. Dabei sollte bei der mechanischen Krautbeseitigung eine Reststängellänge zwischen 20 und 30 cm eingehalten werden, um noch genügend Pflanzenmaterial für eine wirksame Aufnahme des Sikkationsmittels abzusichern. Vorlage von 2,0-2,5 l/ha Reglone, nach 3-5 Tagen 0,8 l/ha Kabuki + 0,75 l Powershut Bei noch wenig seneszenten Beständen empfiehlt sich die Öffnung der Blattmasse mit 2,0 2,5 l/ha Reglone (Pfl.Reg.Nr.: 2966) und eine nach 3 5 Tagen nachfolgende Stängeldesikkation mit 0,8 l/ha Kabuki + 0,75 l Powershut. Wesentliche Voraussetzungen für einen entsprechenden Bekämpfungserfolg sind eine gute Benetzung der oberirdischen Pflanzenteile, sowie ein hohe Lichtintensität nach der Behandlung. Um eine Infektion mit Phytophthora-Sporen sicher auszuschließen und eine Phytophthora-Epidemie am Lager zu vermeiden, kann ein Zusatz eines sporenabtötenden bzw. sporenabstoppenden Fungizides zur Krautabtötung, insbesondere im Falle einer Doppelbehandlung sinnvoll sein. Die wesentlichen Vorteile von Pyraflufen (Kabuki) im Vergleich zu den derzeit vorhandenen Verfahren liegen in der herausragenden Wirkung bei der Stängeldesikkation, im hohen Potential zur Verhinderung des Wiederaustriebes, sowie in seinem ausgezeichneten toxikologischen und ökotoxikologischen Profil. Wein: Unerwünschte Stockaustriebe stellen Wasser- und Nährstoffkonkurrenten dar und müssen entfernt werden. Der Einsatz von Kabuki erfolgt ab dem 3. Standjahr in allen Rebsorten und zwar solange die jungen Triebe noch grün sind, also keine Tendenz zum Verholzen zeigen (~15 20 cm Länge). Zwei hierfür registrierte Indikationen erlauben je nach Rebsorte, Wuchsstärke, Witterung und anderen Faktoren ein betriebsspezifisches Vorgehen. Einmalbehandlung mit 0,2 % Kabuki = max. 0,8 l/ha.

6 Die empfohlene Mindestaufwandmenge unabhängig von der ausgebrachten Wassermenge liegt bei 0,4 l Kabuki pro ha. Splittingverfahren mit 0,1 % Kabuki = max. 0,4 l/ha. Die empfohlene Mindestaufwandmenge unabhängig von der ausgebrachten Wassermenge liegt bei 0,2 l Kabuki pro ha. Für beide Indikationen ist der Zusatz von Powershut zur Spritzbrühe notwendig. Powershut beschleunigt die Wirkung und mindert durch Bildung eines einheitlichen Tröpfchenspektrums die Abdrift. Der Wassermengenbedarf kann je nach Ausbringtechnik erheblichen Schwankungen unterliegen. Um eine ausreichende Benetzung zu gewährleisten, wird eine Mindestwasseraufwandmenge von l unabhängig von der Applikationstechnik empfohlen. Kabuki ist ein Kontaktherbizid und schädigt nur grüne Pflanzenteile, welche von der Spritzbrühe getroffen werden. Jegliche Abdrift durch Wind oder direkten Sprühnebel auf grüne Rebteile (junge Gescheine, Tragruten, Laubwand) ist daher durch entsprechende Applikations- und Abschirmtechnik zu vermeiden. Kern- und Steinobst, Holunder (Hochstammanlagen): Wurzelschosser und Seitentriebe stellen Wasser- und Nährstoffkonkurrenten und mögliche Eintrittspforten für Krankheiten dar. Der Einsatz erfolgt ab dem 2. Standjahr (3. Standjahr bei Holunder) bei einer zwischen cm, solange diese noch nicht verholzt sind. Wie im Weinbau gilt auch hier, dass eine direkte Abdrift auf Früchte, Blätter und andere grüne Baumteile zu verhindern ist. Bei starkem Schosserauftreten ist eine Behandlung nicht ausreichend und muss vor dem Verholzen der Neuaustriebe wiederholt werden. Powershut hilft eine mögliche Abdrift zu mindern und verstärkt die Wirkung. Aufwandmenge: 0,8 l Kabuki + 0,75 l Powershut pro Hektar freigespritzter Fläche Ribisel und Stachelbeere: Der Einsatz erfolgt ab dem 3.Standjahr bei einer zwischen cm, solange diese noch nicht verholzt sind. Bezüglich Abdrift gilt das Gleiche wie bei anderen Indikationen. Aufwandmenge: 0,8 l Kabuki + 0,75 l Powershut pro Hektar freigespritzter Fläche Für kleine Flächen ist eine weitere Applikationsmöglichkeit für die Einzelpflanzenbehandlung mit der Rückenspritze vorgesehen: Einmalbehandlung mit 0,2 % Kabuki oder Splitting Verfahren mit 0,1 % Kabuki (Berechnung analog zu Wein). Kulturpflanzenverträglichkeit Kartoffel: Kabuki hat sich in allen getesteten Kartoffel-Sorten als sehr verträglich erwiesen und verursacht keine Schäden wie Gefäßbündelverbräunungen an den Knollen. Wein, Obst: Kabuki Plus ist in allen Rebsorten, sowie im gesamten Kern- und Steinobst zugelassen. Um unerwünschten Verbrennungen durch direktes Anspritzen oder

7 durch Windabdrift entgegen zu wirken, geeignete Applikationstechnik verwenden. Um eine Abdrift speziell bei halboffenen Systemen (Herbizidgestänge) durch Verschweben von Feintropfen (z.b. bei herkömmlichen Flach strahldüsen) zu vermeiden, sollte Kabuki nur mit Antidrift- und Injektordüsen ausgebracht werden. Eine entsprechende Abstimmung von Druck/Düse und Fahrgeschwindigkeit sind beim Düsen- bzw. Gerätehersteller zu erfragen. In keinem Fall darf eine Applikation mit feintropfigen Düsen (<90 % abdriftmindernd) und zu hohem Druck bei hoher Fahrgeschwindigkeit (>6 km/h) erfolgen. Daraus abgeleitet wird eine Applikation mit ULV-Technik (hohe Abdriftgefahr) nicht empfohlen. Schäden sind auch durch Hochwirbeln von Tröpfchen der bereits ausgebrachten Spritzbrühe bei kombiniertem Ausbringen von Kabuki und einer z.b. Fungizid/Insektizid-Spritzung (nachlaufendes Sprühgerät erzeugt Windstrom) möglich. Eine Kombination mit einem 2. Arbeitsgang (z.b. auch Mulchen) muss daher generell unterlassen werden, da auch hier die Gefahr einer Abdrift durch unkontrolliert entstehende Luftströme besteht. Fungiert ein nachgezogenes Sprühgerät (oder Aufsattelsprühgerät) als Brühebehälter, so ist das Gebläse unbedingt auszuschalten. Die Applikation sollte idealerweise bei Windstille und Sonnenschein (Wirkungsverbesserung) erfolgen. Nachbau Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können alle Kulturen nachgebaut werden. Johannisbeere, Stachelbeere, Holunder: Kabuki ist in Holunder in allen Hochstammanlagen (z.b. Sorte Haschberg) und allen Johannisbeer- und Stachelbeersorten anwendbar. In Bezug auf Abdriftschäden gilt Gleiches wie für Wein, Kern- und Steinobst. In jedem Fall ist die richtige Applikationstechnik (Abschirmvorrichtung) zu verwenden. Mischbarkeit Kartoffel: Kabuki ist mit dem sporenabtötenden Fungizid Electis (Pfl.-Reg.Nr.: 2882) gut mischbar. Kern- und Steinobst und Holunder: Zur Produktivitätssteigerung (Entfernung Wurzelschosser und Herbizidbehandlung in 1 Arbeitsgang) kann Kabuki mit Glyfos (5l/ha - Pfl.-Reg.Nr.: 2651) in Tankmischung ausgebracht werden. Bei nicht empfohlenen Tankmischungen Beratung anfordern. Wein: Kabuki hat eine Indikation zur Stammbehandlung zur Entfernung von Stockaustrieben. Bei der Behandlung wird aber auch eine Vielzahl an breitblättrigen Unkräutern miterfasst. Wird Kabuki nur auf den Boden gespritzt (nur an der Basis austretende Stockaustriebe werden bekämpft), bzw. erfolgt eine Applikation im Tunnelsystem (z.b. Clemens-Gerät), so ist eine Kombination mit einem auch die Gräser erfassendem Herbizid denkbar (Beratung anfordern). Johannisbeere und Holunder: Beratung anfordern

8 Ansetzen der Spritzbrühe 1. Tank zu einem Drittel mit Wasser füllen 2. Rührwerk einschalten und bis zur Beendigung der Spritzarbeit eingeschalten lassen 3. Zuerst Kabuki über das Einfüllsieb in den Spritztank geben, danach Powershut zufügen 4. Restliche Wassermenge auffüllen Reinigung der Spritzgeräte Die Spritzgeräte sind sofort nach Beendigung der Spritzarbeit mit viel Wasser, besser noch mit einem speziellen Reinigungsmittel, gründlich zu reinigen und mit klarem Wasser nachzuspülen. Reinigungsflüssigkeit nicht in Gewässer gelangen lassen. Lagerung / Handhabung: Nur im Originalbehälter aufbewahren. Kühl und trocken lagern. Produkt nicht in der Nähe von Lebensmitteln, Getränken, Tierfutter und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Gewährleistung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z.b. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für die gleichbleibende Beschaffenheit. Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Cheminova Austria GmbH St. Peter Hauptstraße 117, 8042 Graz Telefon 0316/ Hersteller Kabuki: Nihon Nohyaku Co. Ltd., 25, Nihonbashi, 1Chome, Chuoku Tokyo 103 Hersteller Powershut: Cheminova Agro Italia Srl Via F.lli Bronzetti, 32/28 IT Bergamo Italy

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