Nachtragshaushaltssatzung und. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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1 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

2 Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung II. Erläuterungsbericht III. Anlagen zum Erläuterungsbericht IV. Stellenplan keine Veränderungen

3 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 120 und 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt gegenüber bisher EUR erhöht um EUR vermindert um EUR nunmehr auf EUR a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher auf

4 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3 Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher auf Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher auf Kreisumlage Der Hebesatz der Kreisumlage wird von bisher 48,305 v.h. auf unverändert 48,305 v.h. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der Planstellen beträgt unverändert 1215,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres 2014 bisher EUR nunmehr EUR Zur Entwicklung des Eigenkapitals kann aufgrund der noch nicht endgültig aufgestellten Eröffnungsbilanz keine Aussage getroffen werden. 8 Bewirtschaftungsgrundsätze Die mit der Haushaltssatzung 2014 beschlossenen Bewirtschaftungsgrundsätze gelten weiterhin fort. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Neubrandenburg, Landrat

5 Erläuterungsbericht zum ersten Nachtragshaushaltsplan Vorbemerkungen Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 durch das Ministerium für Inneres und Sport vom 23. Juni 2014 ist gegenüber dem Landkreis die Aufstellung und Beschlussfassung über eine Nachtragshaushaltssatzung angeordnet worden. Der Nachtragshaushalt muss im Finanzhaushalt mindestens eine Haushaltsverbesserung um 8 Mio. Euro gegenüber dem Haushaltsplan ausweisen. Zur Sicherung dieser Anordnung hat der Landrat gem. 120 und 51 KV M-V haushaltswirtschaftliche Sperren verfügt. Die Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde begründet sich im Wesentlichen auf Tatsachen, die nach erfolgtem Beschluss zur Haushaltssatzung durch den Kreistag eingetreten sind. So hat die Landesregierung in Folge des Kommunalgipfels die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene teilweise anerkannt und zusätzliche FAG Mittel in Höhe von 2.575,8 TEUR für laufende Schlüsselzuweisungen und 853 TEUR für den Soziallastenausgleich vorgesehen. Außerdem sind im Finanzhaushalt die Sonderbedarfszuweisungen für Personalmehraufwendungen in Höhe von 2.456,1 TEUR (einschließlich der Abrechnung 2012 und 2013 im Zuge des Personalüberhangs vom ehemaligen Landkreis Demmin) und die Gewinnausschüttung der OVVD aus dem Jahr 2012 mit 1.529,2 TEUR für den laufenden Haushalt und 141,4 TEUR investiv als Deckungsmittel eingearbeitet worden. Die Rechtsaufsichtsbehörde schätzt bekanntermaßen ein, dass von einer nachhaltig weggefallenen Leistungsfähigkeit des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auszugehen ist. Aufgrund des erheblichen Ausmaßes der Haushaltsdefizite sowie der im Finanzplanungszeitraum prognostizierten Entwicklung, die mittelfristig eine bilanzielle Überschuldung befürchten lässt, bestehen nur noch sehr stark eingeschränkte finanzielle Handlungsspielräume. Der Nachtragshaushalt ist unter Beachtung der 48 und 120 Kommunalverfassung aufzustellen. Hier gelten die Bestimmungen für die Haushaltssatzung entsprechend, wobei hier nur auf die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Haushaltssatzung eingegangen wird. Die Erstellung des Nachtragshaushaltes soll im Wesentlichen aufgrund der bisher bekannten Veränderungen, insbesondere durch Mehrerträge und einzahlungen sowie die Änderungen aus der Veranschlagung der finanziellen Auswirkungen aus der Vermögensauseinandersetzung mit der Stadt Neubrandenburg erfolgen. Die bisher geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind mit den dargestellten Deckungsquellen Bestandteil im Nachtragshaushalt. Die verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperren wurden, soweit sie nicht kostenrechnende Einrichtungen betreffen, ebenfalls für die notwendigen Haushaltsverbesserungen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Diese Verfügungen werden auch im Ergebnishaushalt berücksichtigt. Die pauschal festgelegten haushaltswirtschaftlichen Sperren in Höhe von 3 v.h. wurden nicht eingearbeitet, da diese unreal sind und für einen Großteil der Produktkonten bereits die Aufhebung beantragt wurde. 2. Ausgangssituation Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Haushaltsplan und den entsprechenden Anlagen wurde am 2. Dezember 2013 mit folgenden Kennzahlen vom Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beschlossen: Bezeichnung/Kennziffern Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Laufende Erträge/Einzahlungen Euro Euro Laufende Aufwendungen/Auszahlungen Euro Euro Laufendes Ergebnis aus Euro Euro

6 Verwaltungstätigkeit Zinserträge Euro Euro Zinsaufwendungen Euro Euro Ordentliches Ergebnis/Saldo Euro Euro Entnahme aus der Kapitalrücklage Jahresergebnis Euro Euro Investitionsfinanzierung Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Sachanlagen Investitionseinzahlungen gesamt Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände Auszahlungen für Sachanlagen Auszahlungen für Finanzanlagen und Vorräte Investitionsauszahlungen gesamt Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss Kreditaufnahmen Kredittilgung Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Festlegungen in der Haushaltssatzung Kreditneuaufnahmen dar. genehmigt Euro Euro Verpflichtungsermächtigungen dar. genehmigt Euro Euro

7 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit dar. genehmigt Euro Euro Hebesatz der Kreisumlage 48,305 v.h. Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag in Höhe von Euro aus. Im Finanzhaushalt wird ein Fehlbetrag aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen mit Euro dargestellt. Auch im Rahmen der Finanzplanung 2015 bis 2017 kann aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Haushaltsverbesserung nachgewiesen werden. In Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) beauftragt worden, Untersuchungen durchzuführen, die einen nicht unerheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten sollen. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 23. Juni 2014 die vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung 2014 mit Auflagen und Anordnungen genehmigt. Neben der Anordnung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes nach 48 und die vorübergehende Verfügung von haushaltswirtschaftlichen Sperren gem. 51 Kommunalverfassung wurden die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung wie folgt genehmigt: - Der in 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von Euro wurde mit ,00 Euro genehmigt. Die Differenz von ,00 Euro ist aus den Mehreinzahlungen aus investiv gebundenen Schlüsselzuweisungen auszugleichen. Mit dem vorliegenden Haushaltsnachtrag ist diese Tatsache berücksichtigt worden. Diese investiven Mehreinzahlungen resultieren aus der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalgipfel, was zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2014 noch nicht bekannt war. - Mit 3 wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit Euro beschlossen. Die Genehmigung wurde nur mit ,00 Euro erteilt. Die für den Bahnübergang Goddin und die Erneuerung der Kreisstraße MÜR 11/B 192 bis Ortslage Kargow dargestellten Begründungen waren aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde nachvollziehbar. Die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung für den geplanten Ausbau des Radfernweges für den Abschnitt Pieversdorf-Ankershagen wurde im Rahmen der Genehmigung nicht berücksichtigt. Für den vorliegenden Nachtragshaushaltsplan wurde für das Haushaltsjahr 2014 diese Ermächtigung nicht mehr veranschlagt. - Der mit 4 beschlossene Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von Euro wurde teilweise mit Euro genehmigt. Die Auflagen zur Erstellung und Übersendung der Eröffnungsbilanz, der verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperren und der Liquiditätsvorschau wurden in der 32. KW erfüllt. 3. Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan Gesamtdarstellung Im Nachtragshaushaltsplan sind die Änderungen, die sich aus den bisher geleisteten und genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ergeben haben, eingearbeitet. Außerdem werden die festgelegten haushaltswirtschaftlichen Sperren, soweit sie nicht kostenrechnende Einrichtungen oder Fördermaßnahmen betreffen, und Einsparungen bzw. Mehrerträge/-einzahlungen in den neuen Planansätzen berücksichtigt. Insbesondere sind das:

8 - Mehrerträge und einzahlungen aus der Änderung der Finanzzuweisungen gem. zweitem Auszahlungserlass vom 27. Juni 2014 einschließlich des Korrekturerlasses zu 18 FAG M-V vom Nachgewiesene Einsparungen in bestimmten Produktkonten und Einbringung der haushaltswirtschaftlichen Sperren - Mehraufwendungen und auszahlungen in den Produktkonten insbesondere des Sozialamtes und des Jugendamtes. Die Gesamtübersicht stellt sich wie folgt dar: Aufwandsart Plan Nachtrag Personal-und Versorgungsaufwendungen Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen der sozialen Sicherung sonstige lfd. Aufwendungen Zuwendungen, Umlagen Abschreibungen Zinsaufwendungen ordentliche Aufwendungen gesamt Ertragsart Plan Nachtrag Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen, allgemeine Umlagen Erträge der sozialen Sicherung Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Umlagen sonstige lfd. Erträge Zinserträge ordentliche Erträge gesamt

9 Plan Nachtrag In den nachfolgenden Betrachtungen werden die wesentlichsten Veränderungen im Einzelnen dargestellt und begründet. 3.2 Mehrerträge und Mehreinzahlungen nach dem Auszahlungserlass des Ministeriums für Inneres und Sport M-V und weiterer Planansätze der Produktgruppe allgemeine Finanzwirtschaft Mit den Erlassen vom 19. Dezember 2013 und 9. Mai 2014 wurden die monatlichen Zahlungen der Finanzausgleichsleistungen einschließlich der Schlüsselzuweisungen und der Anteile aus den Vorwegabzügen nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorläufig für das Jahr 2014 bekannt gegeben. Planmäßig werden jährlich einzelne Berechnungen zum 2. Halbjahr mit einem weiteren Erlass aktualisiert bzw. abschließend festgesetzt. Auf der Grundlage des zweiten Auszahlungserlasses vom 27. Juni 2014 und dem Korrekturerlass zu 18 FAG M-V vom Zuweisungen für die Träger des ÖPNV- wurden nachfolgende Änderungen in der Produktgruppe 611 allgemeine Finanzwirtschaft/Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen - für den Nachtragshaushalt aufgenommen: Produkt 611 Konto Bezeichnung Ansatz Ansatz neu Differenz Ergebnishaushalt Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderleistungen aus der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe , , , , Schlüsselzuweisungen vom Land , , Zuweisung zum Ausgleich sozialer Lasten (Kommunalgipfel) 0, ,00

10 Sonderbedarfszuweisungen vom Land für nichtinvestive Zwecke nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz Sonderbedarfszuweisung für Personalüberhang Kreisgebietsreform , ,00 0,00 0 0, Fehlbetragszuweisungen vom Land 0,00 0 0, Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom öffentl. Bereich- Land Zuweisung Projektmittel Jugendsuchtprävention , , , , , , Allgemeine Umlagen vom Land , , Allgemeine Umlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zusätzliche allgemeine Umlage Verrechnung aus Haushaltsvorjahr Erträge aus abgeschriebenen Forderungen Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Entnahme aus d. 0,00 0,00 zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen ÖPNV 18 FAG Schülerbeförderung 17 FAG Gesamt EHH Finanzhaushalt Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderleistungen aus der Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe , , , , Schlüsselzuweisungen vom Land , , , Zuweisung aus Abrechnung , , , Sonderbedarfszuweisungen vom Land für nicht investive Zwecke nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz , , ,00

11 Sonderbedarfszuweisung Personalüberhang Kreisgebietsreform 0, , , Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land Zuweisung Projektmittel Jugendsuchtprävention , ,00 0, , , , , ,00 0, Allgemeine Umlagen vom Land , , , Allgemeine Umlagen von Gemeinden/ GV , , , Investitionszuwendungen vom , , ,00 öffentl. Bereich Land Anteil investive Schlüsselzuweisungen ÖPNV 18 FAG Schülerbeförderung 17 FAG Gesamt FHH investive Schlüsselzuweisung lfd. FHH Insgesamt werden damit Verbesserungen im Ergebnishaushalt von Euro und im Finanzhaushalt von Euro erzielt. Die Einzelbeträge ergeben sich im Ergebnishaushalt aus der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen zum Ausgleich sozialer Lasten, den Bedarfszuweisungen nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz, aus den Zuweisungen für den ÖPNV, die Schülerbeförderung und zum Konnexitätsausgleich. Zuweisungen, die für Vorjahre festgesetzt sind, werden ergebniswirksam dem entsprechenden Haushaltsjahr zugeordnet, hier Die Finanzierung erfolgt jedoch im Haushaltsjahr Das betrifft die zusätzlichen Zuweisungen aus der Abrechnung der Wohngeldeinsparungen für 2013 und die Sonderbedarfszuweisungen für den Personalüberhang im Rahmen der Landkreisneuordnung ebenfalls für Außerdem wird nur im Finanzhaushalt der Anteil der investiv gebundenen Schlüsselzuweisungen dargestellt. Aus der Erhöhung dieser Gesamtzuweisungen ergibt sich auch eine anteilige Veranschlagung im investiven Teil. Diese zusätzliche Einzahlung wird bei der zu veranschlagenden Kreditneuaufnahme abgesetzt, wie es auch im Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport M-V vom 23. Juni 2014 zum Haushalt des Landkreises gefordert ist. Diese Erhöhungen stellen eine erhebliche Hilfe bei der Konsolidierung des Haushaltes 2014 dar. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hier um Einmaleffekte handelt, mit denen im Finanzplanungszeitraum nicht zu rechnen ist. Eine Verbesserung der strukturellen Lage kann hier also nicht abgeleitet werden Haushaltskonsolidierung aus den Festlegungen des Landrates zur Haushaltsdurchführung 2014 Mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2014 wurden durch den Landrat für die Erfüllung der Anordnung zur Einsparung von 8 Mio. Euro im Finanzhaushalt Haushaltssperren in Höhe von 12,8 Mio. Euro erlassen. Diese sind prozentual erlassen worden, 1,5 Mio. Euro davon wurden nach konkreten Erhebungen über den Prozentsatz hinaus verfügt. Außerdem wurden für die Mehrerträge und einzahlungen, die sich seit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung aus den Erhöhungen bei den Zuweisungen ergeben haben, Bewirtschaftungseinschränkungen festgelegt. Im Einzelnen sind diese unter Ziffer 3.2. dargestellt. Diese Einschränkungen waren erforderlich, weil das Sozialamt und das Jugendamt bereits zu diesem Zeitpunkt Mehrbedarfe angemeldet hatten.

12 Festgelegte haushaltswirtschaftliche Sperren: Amt Produkt Konto Bezeichnung Ansatz (T ) AO (T ) Sperre (T ) Presse- Öffentlichkeitsarbeit 84,5 19,2 15,0 Verwaltungsleitung sonst. 80 / Auszahlungen 40,0 9,4 10, Repräsentationen 15,0 1,2 5,0 Schliemannmuseum, Energie 63,8 26,2 6, Krankenhausumlage 2.800, ,9 127, Straßenunterhaltung 1.000,0 213,8 200,0 KSM Demmin Straßenunterhaltung 300,0 46,8 100, Fahrzeugunterhaltung 370,0 158,0 50, Sach- u. Dienstleistungen 300,0 79,7 100,0 KSM NZ Straßenunterhaltung 200,0 37,0 80, Fahrzeugunterhaltung 130,0 32,4 50, Wirtschaftsförderung, Zuschüsse 259,5 18,4 40, Tourismus Wegeunterhaltung 250,0 80,0 50,0 11 DK 2000 Aus-u. Fortbildung 609,9 180,4 50,0 10/40 DK 5201 Gebäudemanagement , ,4 604,0 Haushaltssperre 1.487,1 Im Zusammenhang mit der Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurden diese haushaltswirtschaftlichen Sperren erneut geprüft. Im Ergebnis sind folgende Einsparungen in den Nachtrag eingearbeitet: Absenkung der Krankenhausumlage Zinsauszahlungen Straßenunterhaltung und Winterdienst Bewirtschaftung/Zentrale Dienste Gesamt Euro Euro Euro Euro Euro Die pauschal mit 3 v.h. festgelegten Haushaltssperren wurden bei der Erstellung des Nachtragshaushaltes nicht berücksichtigt. Die Ansätze wurden neu ermittelt bzw. sorgfältig geschätzt. 3.4 Verbesserung der eigenen Einnahmesituation Mit dem Jahresabschluss für 2012 der Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH (OVVD) ist über eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter entschieden worden. Aufgrund der Anteile fielen auf den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte insgesamt Euro, die im Ergebnishaushalt des Jahres 2012 dargestellt werden. Der tatsächliche Geldfluss ist jedoch erst 2014 erfolgt, so dass die Einzahlungen im Finanzhaushalt 2014 verbucht werden müssen. Der Gesamtbetrag wurde mit Euro im laufenden Haushalt und mit Euro im investiven Teil des Haushalts veranschlagt. Diese Mehreinzahlungen stellen gegenüber dem Haushaltsplan 2014 eine Verbesserung im Finanzhaushalt dar.

13 3.5 Mehrbedarfe für die gesetzliche Aufgabenerfüllung Leistungen des Jugendamtes Mit der Nachtragshaushaltsplanung wurden für den Bereich des Jugendamtes saldiert Euro Mehrbelastungen angemeldet. Dieser Betrag ergibt sich aus Mehraufwendungen/- auszahlungen und Euro Mehrerträge/-einzahlungen. Hauptursache für diese Planerhöhung sind die Leistungen im Bereich des allgemeinen sozialpädagogischen Dienstes (ASD) und der Kindertagesstätten Förderung. Im Bereich der Kindertagesstätten erhält der Landkreis auf der Grundlage des 2013 geänderten KiföG M-V höhere Zuweisungen, die mit 28,8 v.h. kreislichen Mitteln zu ergänzen sind. Im Bereich des ASD wurden allein 2,3 Mio. Euro an Mehraufwendungen für Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen prognostiziert und im Nachtragsplan berücksichtigt. Im Einzelnen stehen folgende wesentliche Begründungen: - Leistungen außerhalb von Einrichtungen Mehrbedarf 689,4 T Entsprechend 36a Abs. 2 SGB VIII muss ein niedrigschwelliger Zugang ohne Kontaktierung des Jugendamtes für den Bürger vorgehalten werden. Zur Abwendung von stationärer Unterbringung wurden mehr ambulante Hilfen verfügt. Im Ergebnis dessen ergibt sich ein erhöhtes Fachleistungsstundenvolumen (19.299), welches den Mehrbedarf begründet. Die Hilfe kommt insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche in Betracht, da sie der Förderung der Verselbstständigung dient, wird aber auch zur Klärung der Anschlussperspektive nach einem stationären Aufenthalt gesehen. Aufgrund einer Schulabbrecherquote von 10,88 % und einer Jugendarbeitslosigkeitsquote von 12,20 % stehen immer mehr Jugendliche und junge Volljährige vor unüberbrückbaren Problemlagen. Hier werden die jungen Menschen durch ambulante Hilfen unterstützt und aufgefangen. Auch die Schulen begehren intensiver Hilfe vom Jugendamt. In diesem Zusammenhang wird ein immer intensiveres Zusammenwirken der Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, der Produktionsschule und der Schulwerkstätten des Landkreises angestrebt. Trotz dieser Maßnahmen mussten entsprechend des erzieherischen Bedarfes der jungen Menschen Hilfen zur Erziehung gemäß 30 SGB VIII geprüft und eingeleitet werden. Auch bei den sozialpädagogischen Familienhilfen und der Vollzeitpflege sind erhöhte Aufwendungen erforderlich, da sich die Anzahl der Hilfesuchenden erhöht hat. - Leistungen innerhalb von Einrichtungen Mehrbedarf 197,4 T Bei der Planung für 2014 wurden 2 Tagesgruppen mit insgesamt 24 jungen Menschen nicht berücksichtigt. Im Landkreis werden gegenwärtig 14 Tagesgruppen vorgehalten die eine Gesamtkapazität von 120 Plätzen haben. Zurzeit werden die Tagesgruppen nicht voll in Anspruch genommen, so dass mit 113 jungen Menschen prognostiziert wird. Zu beachten ist dabei, dass sich davon ein junger Mensch außerhalb des Landkreises MSE in einer Tagesgruppe (NWM) befindet. - Vollzeitpflege Mehrbedarf 282,2 T Hierbei handelt es sich u.a. um nicht in diesem Umfang geplante Vorgänge in Zuständigkeit eines anderen Jugendamtes gem. 86 ff i.v.m. 89 SGB VIII. Zuzüge des zuständigkeitsrelevanten Elternteiles in unseren Landkreis sind nicht vorhersehbar. Der Planansatz wurde anhand von Vorjahreswerten prognostiziert. - Betreutes Wohnen Mehrbedarf 243,0 T Die Erhöhung der Fallzahlen um 19 im Betreuten Wohnen wird durch die Altersstruktur bedingt. Oftmals werden junge Menschen erst ab dem 17. Lebensjahr an das Jugendamt vermittelt. - Heimkosten Mehrbedarf 849,7 T Die Zielstellung, die Laufleistung um einen Monat je Heimerziehung zu reduzieren, konnte nicht vollumfänglich umgesetzt werden, da die erzieherischen Bedarfe dieses nicht erlauben. Junge Menschen, die aktuell in der Heimerziehung untergebracht sind, haben einen längerfristigen erzieherischen Bedarf, auch wegen fehlender Ressourcen der Eltern. Die Fallzahl absolut sinkt, das Leistungsvolumen steigt jedoch und verursacht den Mehraufwand.

14 Die Anzahl der tatsächlichen Belegtage der untergebrachten Kinder und Jugendlichen steigt, da die Störungsbilder der jungen Menschen sehr vielschichtig sind und eine intensive Betreuung in den Heimeinrichtungen bedürfen. Die besonderen Defizite und Verhaltensauffälligkeiten der jungen Menschen stellen hohe Anforderungen an die Qualitätsmerkmale der Heimeinrichtungen dar. In 2013 gingen im Jugendamt 723 Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen ein und wurden geprüft. Bei 76 jungen Menschen mussten zumindest vorrübergehend stationär Hilfen eingeleitet werden Leistungen des Sozialamtes Für den Bereich des Amtes 50 wird ein Mehrbedarf saldiert mit 4.985,4 T prognostiziert. Dahinter verbergen sich Mehrerträge in Höhe von 3.623,9 T und Mehraufwendungen von 8.609,3 T. Problematisch ist hier die Rückzahlung der BuT-Mittel aus 2012 in Höhe 2.154,9 T. Laut Schreiben des Sozialministeriums vom sind diese Mittel zurückzuzahlen und werden bereits mit den monatlichen Zahlungen verrechnet. Gleichzeitig wurde informiert, dass eine Klage gegen den Bund anhängig ist. Auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Haushaltsplan 2014 wurde dieser Sachverhalt diskutiert, da es zu erheblichen Mehrbelastungen im Finanzhaushalt führt. Ziel des Landes und der Landreise ist es, die Verrechnungspraxis des Bundes zu verhindern. Da es hierzu noch kein Ergebnis gibt, ist der Sachverhalt nicht in den Nachtragshaushaltsplan 2014 eingearbeitet. Das heißt, bei Weiterführung der Praxis des Bundes entstehen Mindereinnahmen in entsprechender Höhe. Die Mehraufwendungen in den wesentlichsten Produkten werden wie folgt begründet: Hilfe zum Lebensunterhalt Hier gibt es Mehraufwendungen von , die nur durch Mehrerträge in Höhe von gedeckt werden können. Schwerpunkt bei den Aufwendungen sind die Kosten der Unterkunft, die durch Anpassung der Richtlinie zum gestiegen sind. Gleichzeitig sind auch die Fallzahlen von Juni auf 685 im Juni 2014 gestiegen Hilfe zur Pflege Saldiert betragen hier die Mehrbelastungen 761,8 T. Stark erhöhte Aufwendungen/Auszahlungen sind bei der besonderen Pflegekraft einzuschätzen, weil hier das persönliche Budget in Eingliederungshilfe und Pflege aufgeteilt wird, wenn Pflege in der Leistung enthalten ist. Die Kosten stiegen im Durchschnitt von 168 T auf 190 T monatlich. Auch bei der stationären Pflege Pflegestufe 2 und 3 gibt es einen starken Anstieg bei den Kosten von 270 auf 315 bzw. 460 auf 550 pro Fall Eingliederungshilfe Bei dieser Leistung ist ein Mehrbedarf von einzuschätzen, der lediglich mit gedeckt werden kann. Ursache sind steigende Kosten bei den Werkstätten für Behinderte mit knapp 990 T, steigende Fallzahlen bei den Schulbegleitern (von 21 auf 31 in 2014) und die Übernahme von voraussichtlich 44 Fällen vom Jugendamt sonstige Hilfen Auf Grund des Rückgangs der Hilfeempfänger werden Minderaufwendungen in Höhe von 150 T erwartet Grundsicherung Hier gibt es Mehraufwendungen von , die durch Mehrerträge in Höhe von gedeckt werden können. Schwerpunkt bei den Aufwendungen sind die Kosten der Unterkunft, die durch Anpassung der Richtlinie zum gestiegen sind. Der Mehrbedarf wird vollständig vom Bund erstattet Erstattung an Krankenkassen Bei den Erstattungen an die Krankenkassen werden aufgrund der derzeitigen Entwicklung Mehraufwendungen in Höhe von eingeschätzt.

15 Diese Entwicklung resultiert aus dem Alter und dem Krankheitsverlauf unter den Hilfeempfängern (z.b. mehr Krankenhausfälle und Krebspatienten) Leistungen KdU Die Hochrechnung ergibt Mehraufwendungen von insgesamt , die durch Mehrerträge in Höhe von gedeckt werden können. Ursache sind die Zahlung an die Stadt Neubrandenburg für 2011 (LNOG) und die Mehraufwendungen für den Monat Januar für die vorübergehende Weiterführung das JC zkt Einmalige Leistungen Mehraufwendungen werden mit eingeschätzt. Sie resultieren aus steigenden Fallzahlen bei den Jobcentern, insbesondere für einmalige Leistungen an Arbeitssuchende Jobcenter zkt In diesem Produkt ändert sich der Ansatz im Finanzhaushalt durch Mehreinzahlungen in Höhe von aus der Abrechnung der Jahresrechnung 2013 des zkt. Die Zahlung des BMAS wird im Herbst 2014 erwartet Kommunaler Finanzierungsanteil Der KFA für die anteilige Finanzierung der Jobcenter zu leisten ist, erhöht sich um Das Jobcenter MSE Süd erwartet Mehraufwendungen auf Grund des Umbaus des Jobcenters und von Neueinstellungen bei Krankheitsvertretung Asylleistungen Durch die anhaltend hohen Zugangszahlen der Asylbewerber steigt auch die Zahl der Leistungsberechtigten die Leistungen vom örtlichen Träger erhalten. Grund für den Leistungswechsel aus der Zuständigkeit des überörtlichen Trägers sind gesetzliche Bestimmungen, die durch das Ordnungsamt umzusetzen sind. Danach fallen die Asylbewerber unter das Asylbewerberleistungsgesetz, diese Aufwendungen sind nicht mehr durch das Land erstattungsfähig. Der ausländerrechtliche Status ist durch uns nicht beeinflussbar. In 2014 wird der Landkreis ca. 560 T selbst aufbringen müssen Leistungen in besonderen Fällen Es entstehen voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von und Mindererträge in Höhe von Ursache sind weniger Zuweisungen von Asylbewerbern innerhalb von Einrichtungen und deshalb werden die Aufwendungen in der geplanten Höhe nicht erwartet Leistungen bei Krankheit Es werden Mehraufwendungen von erwartet, die durch Mehrerträge in Höhe von gedeckt werden können. Es sinken die Aufwendungen bei Schwangerschaft/Krankheit in Einrichtungen und steigen sehr stark außerhalb von Einrichtungen. Bei der Planung konnte dies so noch nicht eingeschätzt werden BuT 6 BKGG Mehraufwendungen sind mit veranschlagt. Die Kosten steigen für die Lernförderung auf Grund neuer Leitlinien des Landes und sinken bei der Mittagsverpflegung Pflegestützpunkte Das Projekt Pflegesozialplanung wurde mit Bescheid vom Juni 2014 verlängert. Die Aufwendungen von 200 T werden vom Land vollständig erstattet SOBEZ/Wohngeldeinsparung Es erfolgte eine erhöhte Zuweisung laut Runderlass des Sozialministeriums 10/2014 für 2013 in Höhe von , was sich 2014 nur für den Finanzhaushalt auswirkt. Im Ergebnishaushalt wird dieser Betrag periodengerecht dem Haushaltsjahr 2013 zugeordnet Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan 2014 um Euro erhöht. Durch den Kommunalen Versorgungsverband wurden bezüglich der

16 Versorgungsumlage satzungsrechtliche Veränderungen ab dem vorgenommen. Damit wurden die persönlichen Umlage-Prozentsätze auf der Grundlage des Lebensalters der Beamten zum Zeitpunkt der Aufnahme neu festgesetzt. Dadurch kam es bei der Mehrzahl der Beamten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Erhöhung der Versorgungsumlage und somit zur Erhöhung der Zahlungsverpflichtungen des Landkreises gegenüber dem Kommunalen Versorgungsverband. Die Auswirkungen der erhöhten Zahlungsverpflichtungen wurden dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durch den Kommunalen Versorgungsverband mit der Festsetzung der Abschlagszahlungen für das Geschäftsjahr 2014 im Jahr 2014 erst mitgeteilt. 3.6 Konsolidierungspotenzial aus der Untersuchung der KGSt Die Ergebnisse aus der Untersuchung der KGSt wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes geprüft, so dass noch keine endgültigen Ergebnisse im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt werden konnten. 3.7 Veränderungen im investiven Bereich Der Anteil der investiven Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt verändert sich mit dem Nachtragshaushaltsplan wie folgt: Investitions- Einzahlungen 2014 Investitions- Auszahlungen 2014 Saldo der Ein- und Auszahlungen Ansatz Geleistete Üpl./apl. Auszahlungen Vermögensauseinandersetzung Neubrandenburg Investive SZW Straßen SBZ Sporthalle PKW stellvertretender Wehrführer Anteile Deponie Freidorf Summe Kreditaufnahme GWG Differenz Die Straßenbaumaßnahme MST 36 OD Buchhof wird im Haushaltsjahr nicht realisiert, dafür ist die Fertigstellung Kreisstraße Ballin neu aufgenommen worden. Für die Gewährleistung der Aufgabendurchführung im Rahmen des Brandschutzes wurde für den Bereich Kreiswehrführer die Anschaffung eines PKW aufgenommen. Dieser Betrag wurde als Zuschuss für den Kreisfeuerwehrverband zusätzlich eingestellt. Außerdem sind die anteiligen Mehreinzahlungen aus Schlüsselzuweisungen, die bisher geleistete Mehrauszahlung und die finanzielle Darstellung der Vermögensauseinandersetzung mit der Stadt Neubrandenburg aufgenommen worden. 3.8 Veränderungen aus der Vermögensauseinandersetzung mit der Stadt Neubrandenburg und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald im Zusammenhang mit der Landkreisneuordnung Auf der Grundlage des genehmigten Vermögensauseinandersetzungsvertrages mit der Stadt Neubrandenburg wurden dem Landkreis Zuwendungen aus dem Kommunalen Aufbaufonds bewilligt. Insgesamt wird ein Betrag von ,21 Euro in drei Jahresbeträgen für den Ausgleich der Mehrbelastungen zur Verfügung gestellt.

17 Verwendung für Gesamtbetrag (Euro) Teilbeträge (Euro) Mehrbelastungsausgleich gesamt , , , ,28 Immobilien (Schulen und , , , ,11 Rathausanbau) bewegliches Vermögen , , Rettungsleitstelle , ,91 0 Wertausgleich OVVD und SWN , ,17 Die entsprechenden Ansätze sind im vorliegenden Nachtragshaushalt eingearbeitet. Im Finanzhaushalt kann im Jahr 2014 jedoch keine vollständige Deckung der Mehrbelastungen dargestellt werden. Ursache dafür ist die Übernahme der Anteile der OVVD und der Stadtwirtschaft Neubrandenburg mit insgesamt ,17 Euro im Haushaltsjahr Eine Erstattung erfolgt jedoch erst im Haushaltsjahr 2016 und nur anteilig mit ,17 Euro. Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 muss der Gesamtbetrag im Finanzhaushalt zunächst vollständig vorfinanziert werden, ab 2016 bleibt ein Betrag von 4 Mio. Euro planmäßig nicht gedeckt. Eine Finanzierung erfolgt über die Erstattungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Höhe von 4 Mio. Euro, die aber bereits 2013 zahlungswirksam geworden sind und über den Kassenbestand nunmehr finanziert werden. Für den Abschluss der Vermögensauseinandersetzung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald war für den Nachtragshaushalt die Abrechnung der Rücklage für die Abfallentsorgung des ehemaligen Landkreises Demmin zu berücksichtigen. Entsprechend 2 Abs. 10 der Vereinbarung gem. 165 KV M-V zur Weiterführung von Aufgaben für die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz ist die Abrechnung der Kalkulationsperiode und die Aufteilung der Überschussrücklage nach dem Anteil der Einwohner per vorzunehmen. Der berechnete Anteil von 17,55 v. H. am Bestand der Überschüsse 2012 in Höhe von ,82 ist ergebnis- und zahlungswirksam veranschlagt worden. Der Ausgleich dieser Zahlung erfolgt im Ergebnishaushalt durch die Entnahme aus der Rücklage/Sonderposten. Im Finanzhaushalt kann dafür keine Deckung dargestellt werden. 4 Zusammenfassung Grundsätzlich kann eingeschätzt werden, dass die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt 2014 umgesetzt werden. Die Hauptforderung, den Saldo der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 8 Mio. zu reduzieren ist erfüllt. Die wesentlichen Faktoren die dies ermöglichten traten erst nach Beschlussfassung zum Haushalt 2014 in Kraft und konnten somit zuvor keine Berücksichtigung finden. Die positive Entwicklung des Finanzhaushaltes ist in wesentlichen Teilen Einmaleffekten geschuldet und findet sich im Ergebnishaushalt nicht wieder. Insbesondere die Entwicklungen im Bereich des Jugend- und Sozialamtes, mit erheblichen Mehraufwendungen, stehen dem entgegen. Mit dem 1. Nachtragshaushalt ist nun auch die Vermögensauseinandersetzung nach LNOG M-V haushaltsrechtlich abgebildet und kann abgeschlossen werden.

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