Tourex Middle East FZE P.O. Box Ras Al Khaimah, United Arab Emirates. (Code R906193) B E R I C H T

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1 per weberv per (vorab) Landesgericht Feldkirch Schillerstraße Feldkirch Dornbirn, /KONTOU/1/11 - LP / MS GZ: 14 S 58/08 d Schuldnerin: Tourex Middle East FZE P.O. Box Ras Al Khaimah, United Arab Emirates Insolvenzverwalter: (Code R906193) B E R I C H T 1-fach 1 GS direkt an KSV, AKV, Creditreform, ISA KAUFMANN & THURNHER Rechtsanwälte GMBH mit Sitz in Dornbirn, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN x - ATU DVR Sprechstellen: A-1070 Wien, Mariahilfer Straße 116, Telefon: , Telefax: ; D Ulm, Adolph-Kolping-Platz 1, Telefon: , Telefax: KAUFMANN & THURNHER Rechtsanwälte GMBH, SCHRADE & PARTNER Rechtsanwälte ABC INTERNATIONAL SELARL, STSW Stoi ski wierczy ki Zimnicka adwokaci i radcowie prawni sp. s. und SCHLEICH & KOLLEGEN Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter sind Mitglieder der SCHRADE INTERNATIONAL EWIV (AG Ulm, HRA ) mit Sitz in Weingarten/Ravensburg. SCHRADE INTERNATIONAL EWIV unterhält Büros in:

2 - 2 - In umseits bezeichneter Insolvenzsache erstattet der Insolvenzverwalter unter Hinweis auf seine bisherigen Eingaben, insbesondere den letzten Bericht vom , nachstehenden weiteren B E R I C H T : 1. Aktueller Stand bei der Prüfung der Forderungsanmeldungen Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zu diesem Themenkreis auf die Ausführungen in Punkt 1. des Berichts vom verwiesen. Das online-anmeldungsverzeichnis wurde zuletzt am aktualisiert. Die nach dem (bis ) eingelangten Forderungsanmeldungen (2) und Verbesserungen (287) werden gebündelt und rechtzeitig vor der ersten Verteilung geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung online gestellt. 2. Aktueller Stand des Anmeldungsverzeichnisses Der Stand des Anmeldungsverzeichnisses hat sich seit dem Bericht vom nicht verändert. Wie bereits in Punkt 1. ausgeführt, werden die seit eingelangten Forderungsanmeldungen und Verbesserungen gebündelt und rechtzeitig vor der ersten Verteilung geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung online gestellt. 3. Aktueller Stand der Insolvenzmasse Unter Hinweis auf die Ausführungen im Bericht vom zu Punkt 3. beträgt der aktuelle Stand der Insolvenzmasse 14, ,86 4. Fünf Stück MONTBLANC-Uhren Wie in Punkt 8. des Berichts vom ausgeführt, wurden die gegenständlichen Uhren über das Auktionshaus Dorotheum GmbH & Co KG in Wien am versteigert. Dabei wurde ein Erlös von zusammen 8.115,-- erzielt; dieser Betrag ist noch nicht auf dem Massekonto eingelangt und daher oben in Punkt 3. noch nicht berücksichtigt. 5. Anfechtung Jozef Polak im Betrag von ,-- Unter Hinweis auf die Ausführungen in Punkt 7. des Bericht vom teilt der Insolvenzverwalter mit, dass am und nachstehende Beträge auf dem Massekonto eingegangen sind:

3 ,85 (CHF ,60) ,67 (USD ,21) ,50 Hinsichtlich des (noch offenen) von der Tatra Bank a.s. gerichtlich hinterlegten Betrags in der Höhe von ,-- (samt Zinsen) hat der Insolvenzverwalter die Tatra Bank a.s. (nach diversen Abklärungen) mit Brief vom aufgefordert, die Ausfolgung an den Insolvenzverwalter zu beantragen und dem entsprechenden Antrag des Insolvenzverwalters zuzustimmen. Die Verhandlungen in diesem Zusammenhang gestalten sich zunehmend zäher und erwägt der Insolvenzverwalter eine Klagsführung gegen die Tatra Bank a.s., sofern seinen Forderungen nicht zeitnah entsprochen wird. 6. Schadenersatzklage gegen Margrith Kanis Frau Margrith Kanis versucht nach wie vor, sich unter Berufung auf ihre angeblich mangelnde Geschäfts- und Prozessfähigkeit dem vom Insolvenzverwalter eröffneten Schadenersatzprozess zu entziehen. Mit Schriftsatz vom hat der Insolvenzverwalter beim Landesgericht Feldkirch als Prozessgericht beantragt, (1) ein Versäumungsurteil zu fällen, (2) den gegenständlichen Prozess fortzusetzen, da die Beklagte im Zwischenstreit über die Prozessfähigkeit bis zur rechtskräftigen Verneinung derselben als prozessfähig gilt oder (3) gemäß 8 ZPO vorsorglich einen Prozesskurator für die Beklagte zu bestellen. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Prozessgericht über diese Anträge entscheidet. Vorsorglich hat sich der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom auch dem, von der Staatsanwaltschaft Thurgau gegen Frau Margrith Kanis eingeleiteten Strafverfahren als Privatkläger angeschlossen. Über die Zulassung des Insolvenzverwalters als Privatkläger liegt noch keine Entscheidung vor. Im Übrigen wird um Wiederholungen zu vermeiden auf die Ausführungen in Punkt 9. des Berichts vom verwiesen. 7. Villa CH-8574 Lengwil-Oberhofen, Kirchenacker 22 Abklärungen in diesem Zusammenhang mit dem Konkursverwalter der Tourex International Beteiligungs- und Verwaltungs AG und dem zuständigen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Thurgau sind derzeit noch im Gange. Ein konkretes Ergebnis konnte bislang noch nicht erzielt werden.

4 Zwischenverteilung, Zeitplan, Klagsfrist bei Forderungsbestreitungen 8.1. Zwischenverteilung bis Aufgrund der seit der Verfahrenseröffnung 2008/2009 verstrichenen Zeit und vor dem Hintergrund, dass derzeit nicht absehbar ist, bis wann die noch offenen Punkte 5. bis 7. einer Erledigung zugeführt werden können, hat der Insolvenzverwalter nach Rücksprache mit den Insolvenzgericht entschieden, bis längstens eine (erste) Zwischenverteilung durchzuführen. Der Insolvenzverwalter hat angedacht, vorläufig einen Betrag in Höhe von 13, ,-- auszuschütten Aktualisierung des online-anmeldungsverzeichnisses bis Das online-anmeldungsverzeichnis (zuletzt aktualisiert am und online gestellt am ) wird bis längstens nach Prüfung der bislang noch nicht geprüften Forderungsanmeldungen und Verbesserungen (siehe auch oben 1. und 2.) aktualisiert und online gestellt Zwischenverteilungsentwurf am Der Insolvenzverwalter wird seinen Verteilungsentwurf für die (erste) Zwischenverteilung am beim Insolvenzgericht einbringen Klagsfrist gemäß 131 Abs 3 IO: Gemäß 131 Abs 3 IO sind bestrittene Forderungen bei der Verteilung nur zu berücksichtigen, wenn die Frist zur Erhebung der Klage ( 110 Abs 4 IO) noch offen ist oder wenn die Klage spätestens an dem Tage eingebracht worden ist, an dem der Insolvenzverwalter den Antrag auf Verteilung gestellt hat. Vom Insolvenzverwalter im online-anmeldungsverzeichnis bestrittene Forderungen werden bei der Zwischenverteilung am daher dann nicht berücksichtigt, wenn die entsprechende Feststellungsklage des Gläubigers nicht bis beim Insolvenzgericht einlangt Auszahlungsempfänger Die Ausschüttung/Auszahlung der Zwischenverteilungsquote erfolgt jeweils an den im online-anmeldungsverzeichnis angeführten Gläubiger. Bei Gläubigern, die durch berufsmäßige Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Gläubigerschutzverbände etc) vertreten sind, erfolgt die Ausschüttung/Auszahlung der Zwischenverteilungsquote jeweils an den Vertreter.

5 Allgemeine Informationen Der Insolvenzverwalter bittet um Verständnis, dass primäre Informationsquelle für die Gläubiger die bereits bekannte Homepage sein muss. Entwicklung und Stand in der Forderungsprüfung können anhand der Veränderungen und den allenfalls geänderten Beträgen und/oder Anmerkungen im regelmäßig aktualisierten online-anmeldungsverzeichnis nachvollzogen werden; dabei können als Vergleichsgrundlage die jeweiligen Vorgängerversionen des Anmeldungsverzeichnisses herangezogen werden; diese sind unter Downloads auf zu finden. Besonders ist dabei auf das Feld Anmerkung zu achten; aus diesem Feld kann insbesondere der Bestreitungsgrund und die allenfalls noch offene Verbesserung entnommen werden. Eine gesonderte Aufforderungen an die Gläubiger zur Verbesserung erfolgt seitens des Insolvenzverwalters nicht. Für zweckdienliche Hinweise, Anregungen und Informationen ist der Insolvenzverwalter jederzeit offen und dankbar. Detailinformationen, insbesondere den Inhalt des Anmeldungsverzeichnisses und den Umgang mit dem Anmeldungsverzeichnis betreffend (zb Anleitung zur Verbesserung mangelhafter Forderungsanmeldungen, Downloadvorlagen etc), sind unter der oben angeführten Homepage zu finden. Mag. Lukas Pfefferkorn als Insolvenzverwalter

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