Energiewende vor Ort gestalten Wind von hier

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1 Energiewende vor Ort gestalten Wind von hier Oase Luttmersen, 20. November 2015

2 Windpark Esperke - Finanzielle Bürgerbeteiligung Thomas Reimann, Luttmersen,

3 Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke Ziele Neustädter Bürger sowie Einwohner von Hope sollen sich finanziell beteiligen und dadurch vom Windpark Esperke profitieren können. Kleinanleger sollen angemessen berücksichtigt werden und erhalten im Vergleich zu üblichen Geldanlagen eine attraktive finanzielle Anlagemöglichkeit bei gleichzeitiger Sicherheit. Die finanzielle Beteiligung am Windpark Esperke sichert eine nachhaltige und regionale Wertschöpfung interessanten Möglichkeiten zur Geldanlage für die Einwohner.

4 Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke Rahmenbedingungen Von den 5 Windkraftanlagen im Windpark Esperke werden 3 enercity und 2 den Wirtschaftsbetrieben Neustadt gehören. Der Windpark wird als technisch-wirtschaftliche Einheit betrieben. D.h. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen und gelten für alle Windkraftanlagen gleich. Für die finanzielle Bürgerbeteiligung sind die Wirtschaftsbetriebe Neustadt zuständig. Wieviel Geld genau erwirtschaftet werden kann, hängt davon ab, wie die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Genehmigung sein werden (Auflagen, Förderung, Kapitalmarkt). Erst dann lassen sich die genauen Modalitäten der finanziellen Bürgerbeteiligung festlegen.

5 Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke Bürgerbeteiligung für Kapitalanlagen ab EUR über einen Bürger-/Energiesparbrief Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit beispielsweise einer Bank, die den Bürger-/Energiesparbrief auflegt und vertreibt. Als Zielgruppe sind exklusiv Neustädter Bürger sowie Einwohner von Hope angesprochen. Ein Risiko ist quasi ausgeschlossen, da die herausgebende Bank für die Rückzahlung und für die Verzinsung haftet.

6 Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke Bürgerbeteiligung für größere Einzelbeträge über die telbare oder untelbare Beteiligung an der Gesellschaft die Umsetzung der telbaren Beteiligung erfolgt, indem der Gesellschaft finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden / die Umsetzung der untelbaren Beteiligung erfolgt, indem bspw. Anteile an der Projektgesellschaft erworben werden Diese Beteiligungsmodelle richten sich an direkt vom Windpark Esperke betroffene Einwohner. das Risiko bei der telbaren Beteiligung ist auf die getätigte Einlage begrenzt / das Risiko bei der untelbaren Beteiligung an der Projektgesellschaft ist nicht auf die Einlage bzw. den Anteil begrenzt

7 Die Standortplanung Abstände zu Wohnhäusern

8 Windenergieanlage Siemens SWT Anlagenanzahl: 5 Nennleistung: 3 MW/WEA Rotordurchmesser: 113 m Nabenhöhe: 142,5 m Gesamthöhe: 199 m Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe: 6,6 m/s Ertragsprognose : 41,5 Mio. kwh/a Entspricht dem Strombedarf von ca Haushalten bzw. 4,6 % des Strombedarfs Hannovers. Quelle: Siemens AG. 3 Anlagen enercity und 2 Wirtschaftsbetriebe und Bürgerbeteiligung

9 Zeichnung Siemens SWT

10 Bau Quelle: Siemens AG. Quelle: Siemens AG.

11 Fotomontage der WEA Blickrichtungen

12 Blick vom Ortsrand Esperke, Wisselweg

13 Blick von der Neustädter Straße

14 Blick vom Bahnübergang Hope

15 Blick vom Ortsrand Hope

16 Windpark Esperke - Genehmigungsverfahren Wolfgang Domas Luttmersen,

17 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Windkraftanlagen einer Gesamthöhe über 50 m unterliegen der Genehmigung gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) 4. BImSchV Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen V Vereinfachtes Verfahren G förmliches Verfahren Öffentlichkeitsbeteiligung Windpark 5 WEA kann im vereinfachten Verfahren genehmigt werden Windpark Esperke GmbH beantragt dennoch die Durchführung eines formalen Verfahrens Öffentlichkeitsbeteiligung

18 Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) UVPG Umweltverträglichkeitsgesetz Für einen Windpark 3-6 Anlagen ist lediglich eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, die in der Regel nicht zur UVP-Pflicht führt Wir führen freiwillig eine UVP durch, um die Umweltauswirkungen des Vorhabens umfassend zu bewerten

19 Beurteilungsaspekte im Genehmigungsverfahren Immissionsschutz => Schall, Schattenwurf Bauplanungsrecht => planungsrechtliche Zulässigkeit Bauordnungsrecht => Standsicherheit, Brandschutz, Grenzabstände Naturschutzrecht => Artenschutz, Eingriffsregelung, Schutz von NSG Arbeitsschutz => Sicherheit der Mitarbeiter Luftverkehrsrecht => Flugsicherung

20 Immissionsschutz: Schall Die Abstände sind ausreichend für die Einhaltung der gesetzl. Lärmgrenzwerte (Nacht) in Esperke und Hope. 35 db(a) (Reines Wohngebiet 40 db(a) (Allgemeines Wohngebiet) 45 db(a) (Dorf- und Mischgebiete) Am Bahnhof Hope wird sogar der Nacht-Grenzwert für Allgemeine Wohngebiete unterschritten

21 Naturschutzrechtliche Aspekte Naturschutzrechtliche Untersuchungen: Zur Erfassung der Brut-und Gastvogelvorkommen sowie der Fledermausvorkommen wurden in 2013/14 Erfassungen gemäß des vom Niedersächsischen Landkreistag 2011 empfohlenen Untersuchungsumfanges und in Abstimmung der Naturschutzbehörde durchgeführt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis: Das Plangebiet ist kein relevantes Brut- oder Nahrungshabitat für Brutvögel. Das Plangebiet besitzt keine besondere Bedeutung als Rastplatz für Gastvögel. Im Plangebiet wurden im Hinblick auf Fledermäuse überwiegend geringe Aktivitäten festgestellt, während der Zugzeit erhöhte sich deren Aktivität. Daher werden Abschaltzeiten für den Zeitraum Anfang August Mitte Oktober empfohlen. Die Ergebnisse wurden der Naturschutzbehörde am vorgestellt und von dieser bestätigt.

22 Grobterminplan für das Genehmigungsverfahren Juni 2015 Antragskonferenz und Scoping Termin der Genehmigungsbehörde Dezember 2015: März 2016: Mai 2016: August 2016: Antragseinreichung bei Region Hannover - Verteilung der Anträge an beteiligte Behörden - Vollständigkeitsprüfung Öffentliche Auslegung des Antrags - 4 Wochen Auslegung der Genehmigungsunterlagen - weitere 2 Wochen Einwendungsfrist Erörterungstermin (öffentlich) - Abwägung der Behörde über Einwendungen Genehmigung

23 Projektzeitplan 12/2015 Einreichung Genehmigungsunterlagen 08/2016 Erteilung Genehmigung 2. Halbjahr 2017 Inbetriebnahme 10/2015 Auslegung Flächennutzungsplan 06/2016 Beschluss im Rat 01/2017 Start Wegebau

24 Zusammenfassung enercity und Wirtschaftsbetriebe Neustadt realisieren den ersten kommunalen Windpark in der Region Hannover. Hoher Anteil lokaler Wertschöpfung durch WBN und finanzielle Bürgerbeteiligung. Flächennutzungsplan und Regionales Raumordnungsprogramm öffentlicher Beteiligung schaffen die rechtliche Grundlage für Windparks in Neustadt und Region. Veränderungen in der Landschaft, Auswirkungen auf die Natur und Belästigung durch Schall sind - in begrenztem Maße - zu erwarten. Das Genehmigungsverfahren garantiert den Schutz von Mensch und Natur und ermöglicht Einwendungen. Wir haben uns für ein öffentliches Verfahren entschieden, um optimale Transparenz zu sichern

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