Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland"

Transkript

1 Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen Versorgung in Deutschland Saale-Klinik Kongress zur Integrierten Versorgung in Deutschland Halle, 5. September 2013 Klaus Böttcher Hauptabteilungsleiter Leistungs- und Vertragsmanagement, Beiträge und Pflegeversicherung

2 Herausforderungen in der Versorgung Morbiditätsentwicklung Zunahme komplexer Krankheitsbilder erfordern hochspezialisierte Behandlungsmethoden, kontinuierlichen Behandlungsprozess. Versorgung Sektoren ambulant stationär Medizinischer Fortschritt Früher ausschließlich stationär erbrachte Eingriffe und Behandlungen können heute ambulant erfolgen. Neue Methoden setzen diesen Trend stetig fort. Anpassung der Strukturen Koordinierte Behandlungsabläufe Verbesserte Zusammenarbeit aller an der Behandlung beteiligten Disziplinen Schnelle und bedarfsgerechte Behandlung Leitliniengerechte Therapien Transparenz über Qualität der Leistung und Nutzen der Therapien 2

3 Versorgungsstrukturgesetz schafft 3. Versorgungssektor Sektoren Ambulant haus- und fachärztlich Ambulant spezialfachärztlich Krankenhaus Schwere Verlaufsformen komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, z. B. Krebs und HIV/Aids. Diagnostik 116 b SGB und V Behandlung 3 Fallgruppen Seltene Erkrankungen mit geringen Fallzahlen, z. B. Tuberkulose und Mukoviszidose. Hochspezialisierte Leistungen, z. B. CT/MRT-gestützte Schmerztherapie. Ziel: Erbringung spezialfachärztlicher Leistungen künftig unter gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen von Klinikärzten und niedergelassenen Vertragsärzten. 3

4 ASV bietet neue Chancen zur Versorgungsoptimierung Bündelung medizinischer Expertisen über Sektorgrenzen hinweg kann gelingen, von der besonders Versicherte mit komplexen oder seltenen Erkrankungen profitieren. Schnittstellenprobleme infolge sektoraler Trennung können überwunden werden und zu einer besseren Versorgung führen. Einheitliche Rahmenbedingungen schaffen Wettbewerb zwischen teilnehmenden niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Gleiche Qualitätsanforderungen ermöglichen den Versicherten eine Wahlentscheidung, ob sie sich vom teilnehmenden niedergelassenen Facharzt oder Krankhaus behandeln lassen. Die gesetzliche Regelung ist mit einem hohen Konkretisierungsbedarf durch den G-BA verbunden. Konflikte bei der Umsetzung sind vorprogrammiert und wurden vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigt. 4

5 Allgemeiner Teil der Richtlinie zur Konkretisierung der ASV verabschiedet Berechtigte Leistungserbringer Personelle Anforderungen Behandlungsumfang Kooperationen Qualitätssicherung... Allgemeiner Paragraphenteil Anlagen 1) Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. 2) Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen. 3) Hochspezialisierte Leistungen. Weitere Details zu den Anlagen werden jeweils in einem Appendix geregelt, um den Umfang genau zu spezifizieren. 5

6 Ausgestaltung der Richtlinie dauert an Aktueller Umsetzungsstand Allgemeiner Paragraphenteil Anlagen 1: Schwere Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen - Gastrointestinale Tumore/Tumore der Bauchhöhle - Gynäkologische Tumore - Weitere Erkrankungen Anlage 2: Seltene Erkrankungen - Tuberkulose - Marfan-Syndrom - Weitere Erkrankungen Anlage 3: Hochspezialisierte Leistungen Status Fertig In Arbeit Noch offen Ziel des G-BA ist es, bis Ende 2013 zwei bis drei Konkretisierungen zu beschließen. Mit der Verabschiedung der Anlagen kann die ASV dann an den Start gehen. 6

7 Anforderungen an die teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser wurden bereits festgelegt 116 b Wer kann, der darf Keine Bedarfsplanung vorgesehen. Lediglich Anzeigeverfahren gegenüber den erweiterten Landesausschüssen. Falls ein Teilnehmer nicht geeignet ist, muss der erweiterte Landesausschuss innerhalb von zwei Monaten widersprechen, sonst gilt der Leistungserbringer als zugelassen. Konkretisierung Teilnehmer: Krankenhäuser, Vertragsärzte, MVZ, etc. Grundvoraussetzung: Bildung interdisziplinärer Teams aus Teamleitung, Kernteam, hinzuzuziehende Fachärzte. Qualitätsanforderung: Personelle sowie sächliche und organisatorische Anforderungen an die teilnehmenden Leistungserbringer wurden definiert. Eine unvorhersehbare Anzeigenflut teilnahmewilliger Leistungserbringer kann die sorgfältige Prüfung gefährden. Damit steigt das Risiko, nicht ausreichend qualifizierte Teilnehmer in den Versorgungsprozess zu integrieren. 7

8 Leistungsumfang wird noch genau definiert 116 b Leistungsumfang Die Erkrankungen und Leistungen der ASV sind im Gesetz benannt. Konkretisierung Eindeutige Zuordnung zu einem Leistungsbereich durch die Definition des Leistungsumfangs in dem jeweiligen Appendix. Abbildung in einer einheitlichen Vergütungsstruktur, die Doppelabrechnungen ausschließt und ein funktionierendes Bereinigungsverfahren vorsieht. steht noch aus Der Behandlungsumfang wird vom G-BA relativ abschließend beschrieben. Zur Vermeidung von Doppelabrechnungen trägt die Vergabe eigener Institutionskennzeichen für die ASV-Teams bei. 8

9 Besonderheit: Verbotsvorbehalt erstreckt sich bei ASV-Leistungen auch auf den vertragsärztlichen Bereich 116 b Verbotsvorbehalt Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die der G-BA nicht explizit verboten hat, dürfen auch von teilnehmenden vertragsärztlichen Leistungserbringern erbracht werden. Konkretisierung Verbotsvorbehalt wird durch die genaue Definition des Behandlungsumfangs im Appendix der jeweiligen Anlagen eingeschränkt. Bei seltenen und komplexen Erkrankungen dürfen Vertragsärzte nur in dem Fachgebiet bzw. Schwerpunkt tätig werden, für das sie auch zugelassen sind. Die gesetzliche Regelung erfährt eine sinnvolle Einschränkung. Die Gefahr besteht weiter, dass künftig Methoden im ambulanten Bereich zur Anwendung kommen, die vorher keiner Nutzenbewertung durchlaufen sind. Dies widerspricht dem Trend zur Nutzenorientierung. 9

10 ASV mit eigener Vergütungssystematik 116 b Vergütung Eigenes, einheitliches Vergütungsverfahren für ASV-Leistungen. Konkretisierung Zunächst Vergütung auf bestehender EBM-Basis, hilfsweise Anwendung von Pseudoziffern. Anpassung des EBM mit Erarbeitung eines eigenen ASV-Teils, den nur Teilnehmer der ASV abrechnen dürfen. Entwicklung einer neuen, einheitlichen Vergütungssystematik. steht noch aus Damit wird sichergestellt, dass auch Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf EBM-Basis abgerechnet werden können. 10

11 Weiterhin keine Mengen- und Budgetbegrenzung 116 b Budget- und Mengengrenzen Die gesetzliche Regelung sieht keine Budgetgrenzen vor; die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Mengenbegrenzungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Konkretisierung Eine Einschränkung durch den G-BA erfolgt nicht. Leistungsausweitung durch nicht indizierte Mehrkosten und die Umgehung von Arzneimittelregressen könnten die Folge sein. Allein im Sinne der Patientensicherheit sind Mechanismen notwendig, die die Gefahr einer angebotsinduzierten Nachfrage verhindern. Nach dem derzeitigen Stand der Ausgestaltung befindet sich der G-BA auf dem richtigen Weg. 11

12 Mengenausweitung am Beispiel ambulantes Operieren Das Phänomen der Mengenausweitungen konnte die KKH bereits bei anderen guten Ansätzen wie dem ambulanten Operieren beobachten. Grundgedanke Viele Eingriffe sind mittlerweile ambulant möglich. Ziel: Verlagerung von Operationen vom teureren stationären Bereich in den günstigeren ambulanten. Motto: So viel ambulant wie möglich, so wenig stationär wie nötig. Folge Positiv: Angebot zum ambulanten Operieren wurde von den Versicherten nachgefragt. Negativ: Die steigende Anzahl von ambulanten Eingriffen hatte nicht den erwarteten Rückgang im stationären Bereich zur Folge. Schlussfolgerung: Es kommt zu einer angebotsinduzierten Nachfrage durch die Leistungserbringer. Das Beispiel ambulantes Operieren zeigt, dass ein eng umschriebener Indikationsbereich erforderlich ist, um eine Budget- oder Mengenausweitung zu vermeiden. 12

13 Auch die Selbstverwaltungspartner müssen sich einigen Direktabrechnung Die Abrechnung der ASV-Leistung kann direkt mit den Krankenkassen oder über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Auswirkung Es muss weiterhin ein Überblick über die Leistungserbringerlandschaft und das Abrechnungsverhalten erhalten bleiben. Zur Vereinfachung sollten darüber hinaus die Datenströme in einem einheitlichen Verfahren erfolgen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen hier eine wichtige Aufgabe wahr. Gerade im vertragsärztlichen Bereich würde die Direktabrechung zwischen Arzt und Krankenkasse einen enormen Verwaltungsaufwand für beide Seiten bedeuten. Für eine schnelle Umsetzung sollte ein bestehendes funktionierendes System verwendet werden. Eine Abrechnung über die kassenärztlichen Kassenärztlichen Vereinigungen ist ist anzustreben. 13

14 Fazit Der mit dem Versorgungsstrukturgesetz neu geregelte 116 b SGB V erfordert einen erheblichen Regelungsaufwand durch den G-BA, der nach und nach umgesetzt wird. Die Implementierung des neuen Sektors stellt im komplexen Gesundheitssystem eine anspruchsvolle Aufgabe dar und ist ohne bürokratischen Mehraufwand nicht leistbar. Bestehende Strukturen, z. B. bei der Abrechnung, sollten entsprechend genutzt werden. Neben den zweifelsfrei vorhandenen Chancen für eine Verbesserung der Versorgung bestehen auch Risiken, besonders im Hinblick auf eine Ausweitung der ASV-Leistungen aufgrund fehlender Budget- und Mengenbegrenzungen. Der G-BA trägt eine große Verantwortung. Damit die ASV ein Erfolgsmodell wird, ist ein verantwortungsvoller Umgang durch alle Beteiligten gefragt. 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht

116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht 116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013

Mehr

Start in ein neues Versorgungskonzept

Start in ein neues Versorgungskonzept Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein

Mehr

Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses

Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses Die sektorenübergreifende ambulante spezialfachärztliche Versorgung, eine Chance für mehr Qualität und Nachhaltigkeit in der Versorgung von schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen? aus Sicht

Mehr

Start in ein neues Versorgungskonzept

Start in ein neues Versorgungskonzept Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg

Mehr

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN 1 Agenda Koalitionsvereinbarung EBM-Weiterentwicklung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Fachärztliche Versorgung Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor dem Start. 36. Deutscher Krankenhaustag

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor dem Start. 36. Deutscher Krankenhaustag (ASV) vor dem Start 36. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf 21. November 2013 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied Gliederung I. Status quo auf Basis der ABK-RL II. GKV-VStG: Neufassung

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Merkblatt zum Anzeigeformular 1. Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Nach 116 b

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Agenda Rahmenbedingungen in der ASV Umsetzung der ASV in einer ASV-Richtlinie des

Mehr

Frankfurt a.m., 14. Mai 2014

Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Gesundheitspolitischen Forum des Fördervereins für ärztliche Fortbildung e.v. in Zusammenarbeit mit der KV Hessen, der LÄK Hessen und der AG Zukunft im Gesundheitswesen Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Ambulante

Mehr

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der 2 Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der 2 Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung M e r k b l a t t für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte* und gemäß 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b SGB V teilnehmen wollen

Mehr

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene Stefan Wöhrmann Abteilungsleiter Stationäre Versorgung

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

116 b SGB V neue Fassung

116 b SGB V neue Fassung Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm

Mehr

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung 2

M e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung 2 M e r k b l a t t für den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer und gemäß 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b SGB

Mehr

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013

5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 Neue Methoden und Instrumente Teambildung als Strukturqualitätsanforderung am Beispiel ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung - Die Gesundheitskasse Die ASV aus der Sicht der München, den 03. Dezember 2014 - Die Gesundheitskasse Ambulante spezialfachärztliche

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Entwurf zur Neuordnung der ambulanten Onkologie

Entwurf zur Neuordnung der ambulanten Onkologie Entwurf zur Neuordnung der ambulanten Onkologie DKK2012 Schwerpunkt: Neuordnung der ambulanten Onkologie Berlin, 22. Februar 2012 Dr. rer. medic. Rebecca Jahn Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftungslehrstuhl

Mehr

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches

Mehr

Was Hochschulambulanzen leisten Bernd Sahner, Kaufmännischer Direktor

Was Hochschulambulanzen leisten Bernd Sahner, Kaufmännischer Direktor Was Hochschulambulanzen leisten Bernd Sahner, Kaufmännischer Direktor Was sind Hochschulambulanzen (HSA)? Ausgangssituation Die Uniklinika dürfen gesetzlich Versicherte im für Forschung und Lehre erforderlichen

Mehr

Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen

Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen Sektorübergreifende Netzwerke im Gesundheitswesen eine sinnvolle Versorgungsgestaltung? Referat im Rahmen eines Symposiums Cardio-Integral : Integriert Vernetzt- Erfolgreich am 06.03.2013 in Dresden Sektorübergreifende

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am 10. April 2014 in Berlin Vergütung der ASV 10. April 2014 Seite

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Ambulante spezialfachärztliche Versorgung April 2018 Patienten mit urologischen Tumoren in der ASV behandeln Wissenswertes für Ärzte im Überblick Patienten mit urologischen

Mehr

Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014

Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014 Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014 Agenda Der gesetzliche Rahmen steht 3 Innovationen: der Prozess im stationären Sektor 5 Probleme der heutigen Krankenhausfinanzierung

Mehr

Die Stellung der Radiologie in der ambulanten spezialfachärztlichen

Die Stellung der Radiologie in der ambulanten spezialfachärztlichen Die Stellung der Radiologie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Inhalt Einführung 1. Begriffsbestimmungen a. ASV-Berechtigte ( 2 Abs. 1 ASV-RL) b. Interdisziplinäres Team

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein

Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Rechtliche Grundlagen Neufassung des 116b SGB V seit dem 1.1.2012 G-BA Richtlinie

Mehr

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)

1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen) Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen

Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen Positionen der Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Landesausschusses Ärzte / Krankenkassen XV. Gesundheitspolitisches Symposium am 24./25.10.2013 in Magdeburg Herr Peter Löbus Vorsitzender der

Mehr

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6

Mehr

Absehbare Auswirkungen des GKV-VStG unter besonderer Berücksichtigung der rheumatologischen Versorgung

Absehbare Auswirkungen des GKV-VStG unter besonderer Berücksichtigung der rheumatologischen Versorgung 7. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen Absehbare Auswirkungen des GKV-VStG unter besonderer Berücksichtigung der rheumatologischen Versorgung Prof. Dr. Jürgen Wasem Alfried Krupp von Bohlen

Mehr

Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär

Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Positionen zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung Dr. Martina Wenker Gliederung 1. Zur Situation der fachärztlichen Versorgung 2.

Mehr

Regionale Versorgungsunterschiede in der ASV

Regionale Versorgungsunterschiede in der ASV Regionale Versorgungsunterschiede in der ASV Zi-Konferenz Versorgungsforschung 13./14.09.2017, Berlin Prof. Dr. iur. Christoff Jenschke, LL.M. (Lond.) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Professor

Mehr

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Gesundheitspolitik nach der Wahl

Gesundheitspolitik nach der Wahl Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung

Mehr

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK BARMER VERSORGUNGS- UND FORSCHUNGSKONGRESS 2016 VERSORGUNGSSTEUERUNG UND ÜBERWINDUNG DER SEKTORENGRENZEN CHANCEN FÜR EINE PATIENTENGERECHTERE VERSORGUNG DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

Ambulant vor stationär? Erfahrungen aus Deutschland

Ambulant vor stationär? Erfahrungen aus Deutschland Ambulant vor stationär? Vortrag beim 4. Zürcher Forum für sforschung am 22. Juni 2017 Thesen 1. Ambulante und stationäre sind in Deutschland in hohem Ausmaß voneinander getrennt. 2. Ursachen sind in erster

Mehr

Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus

Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus Kompetenz und Nächstenliebe größtes konfessionelles Krankenhaus in HH, gegründet 1864 knapp 100.000

Mehr

Seltene Erkrankungen: Bessere Steuerung durch die ASV? Die Sicht der Kostenträger

Seltene Erkrankungen: Bessere Steuerung durch die ASV? Die Sicht der Kostenträger Seltene Erkrankungen: Bessere Steuerung durch die ASV? Die Sicht der Kostenträger Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement, AOK Nordost Die Gesundheitskasse 20.11.2014 Leuchtturmsymposium

Mehr

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung

Mehr

- Weiterentwicklung sektorenübergreifender ambulant-stationärer ärztlicher Kooperationen -

- Weiterentwicklung sektorenübergreifender ambulant-stationärer ärztlicher Kooperationen - Patientenversorgung zwischen ambulanten und stationärem Sektor - Weiterentwicklung sektorenübergreifender ambulant-stationärer ärztlicher Kooperationen - 59. Konsultativtagung der deutschsprachigen Ärzteorganisationen

Mehr

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels

Mehr

Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung. Dr. Johannes Bruns 1474301/11

Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung. Dr. Johannes Bruns 1474301/11 Ambulante, spezialfachärztliche Versorgung Dr. Johannes Bruns 1474301/11 Versorgungsperspektive 2006 2050 ASV und Onkologie(r) 1. hochspezialisierte Leistungen CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische

Mehr

Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser

Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser München, 3. Dezember 2014 Einleitung Teambildung

Mehr

IT in der Arztpraxis Vorgabe zur Umsetzung der Abrechnung in der ASV

IT in der Arztpraxis Vorgabe zur Umsetzung der Abrechnung in der ASV Vorgabe zur Umsetzung der Abrechnung in der ASV [KBV_ITA_VGEX_ASV_Abrechnung] Dezernat 6 Informationstechnik, Telematik und Telemedizin 10623 Berlin, Herbert-Lewin-Platz 2 Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mehr

Versorgungssituation und Gesundheitspolitik aktueller Stand, Ziele, Perspektiven

Versorgungssituation und Gesundheitspolitik aktueller Stand, Ziele, Perspektiven Versorgungssituation und Gesundheitspolitik aktueller Stand, Ziele, Perspektiven Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer 07. Symposium Aktuelle Kardiologie und Angiologie AKA 2012

Mehr

Kooperative Behandlung innerhalb der ASV

Kooperative Behandlung innerhalb der ASV Kooperative Behandlung innerhalb der ASV Herne 07.11.2015 Thomas Müller Geschäftsführer KVWL Agenda 1 2 3 Sachstandsbericht Beratungen im G-BA Bereinigung und Serviceangebot Seite: 2 ASV Teams in Westfalen

Mehr

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme Neuordnung der Notfallversorgung durch sektorale Vernetzung sicherer? Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme Deutscher Krankenhaustag/VKD, Düsseldorf,

Mehr

Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär

Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld Berlin,

Mehr

Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen

Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant/stationär im deutschen Gesundheitswesen Referat im Rahmen des Gesundheitspolitischen Kolloquiums des Fördervereins für ärztliche Fortbildung

Mehr

Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland

Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland Gregor Däubler Kompetenzzentrum Medizin Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Berlin PROTONENTHERAPIE: ENTWICKLUNG EINES TRINATIONALEN WISSENSCHAFTSNETZWERKS

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116b SGB V

Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser im Lande Bremen Geschäftsstelle Schwachhauser Heerstr. 26/28 28209 Bremen Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Koopera'onsveranstaltung des BNHO e.v. und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:

Koopera'onsveranstaltung des BNHO e.v. und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Koopera'onsveranstaltung des BNHO e.v. und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - Status Quo, Probleme und Perspek'ven Schwerpunkte aus der ASV-

Mehr

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung

Mehr

Mukoviszidose in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Mukoviszidose in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Mukoviszidose in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Ihr Weg in den neuen Versorgungsbereich September 2017 AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG ÜBERBLICK Die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016.

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016. B E S C H L U S S des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016 Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Werte für Menschen, Tiere und Umwelt. synlab MVZ Gauting. Ihr Laborpartner in der ASV

Werte für Menschen, Tiere und Umwelt. synlab MVZ Gauting. Ihr Laborpartner in der ASV Werte für Menschen, Tiere und Umwelt synlab MVZ Gauting Ihr Laborpartner in der ASV ASV Ihre Chancen und Vorteile Ein neuer Versorgungsbereich bietet Pneumologen die Möglichkeit, Patienten mit Tuberkulose,

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung 27. Onkologische Konferenz am 7. und 8. November 2014 in Eisenach Dr. Arnim Findeklee Leiter der vdek-landesvertretung Thüringen Tel.: 0361/44 252 12 Fax: 0361/44

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen: TOP 7 Antrag 1 Bericht an die Vertreterversammlung der KBV Positionspapier Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an eine zukunftssichere Gesundheitspolitik Vorstand KBV Die Vertreterversammlung

Mehr

ASV: Stand der Umsetzung und aktuelle Probleme aus Sicht des G-BA

ASV: Stand der Umsetzung und aktuelle Probleme aus Sicht des G-BA ASV: Stand der Umsetzung und aktuelle Probleme aus Sicht des G-BA Rechtssymposium des G-BA Berlin 29. April 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied Gliederung I. Einleitung II. ASV-

Mehr

des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014

des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014 BESCHLUSS des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 3. Sitzung am 20. Juni 2014 zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zur Vergütung der Leistungen der ambulanten

Mehr

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG

Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ( 2 SGB V) Bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit

Mehr

Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle

Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle Freie Ärzteschaft, Mitgliederversammlung 07.11.2015 Frankfurt Dr. Thomas Drabinski Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA), Kiel Agenda 1. KHSG 2.

Mehr

Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting

Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Ingo Pfenning Stationäre Versorgung Techniker Krankenkasse Vortrag am 15.Mai 2012 in Berlin Hygienesymposium

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

Anzeigeformular zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116 b SGB V

Anzeigeformular zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116 b SGB V Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für den Bereich Westfalen-Lippe c/o KVWL Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Anzeigeformular zur Teilnahme an der ambulanten

Mehr

Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16

Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe

Mehr

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung

Mehr

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung

Mehr

QM im Blick des IQTIG

QM im Blick des IQTIG 16. KTQ-Forum, 14. Oktober 2016, Berlin QM im Blick des IQTIG Dr. med. Jochen Oeltjenbruns, MPH Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Berlin IQTIG Die neue QM-RL

Mehr

Ärztliche Behandlung. Normen

Ärztliche Behandlung. Normen Ärztliche Behandlung Normen 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V 28 SGB V Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen

Mehr

Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung?

Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung? Carus Consilium Sachsen am 2. März 2012 GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung? Spannungsfeld Kompetenzen Bund - Länder Selbstverwaltung Regionale Ebene/Länder

Mehr

Deutscher Ärztekongress am Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes. (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung

Deutscher Ärztekongress am Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes. (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung Deutscher Ärztekongress am 12.09.2007 Auswirkungen des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) auf die vertragsärztliche Versorgung Themenübersicht Neuordnung der Vergütung in der ambulanten Versorgung

Mehr

Die Bewertung des VStGs aus der Sicht der neuen Versorgungsformen

Die Bewertung des VStGs aus der Sicht der neuen Versorgungsformen Die Bewertung des VStGs aus der Sicht der neuen sformen Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Oberender Forschungsstelle für Sozialrecht und Gesundheitsökonomie Universität Bayreuth Halle (Saale), 05. September 2013

Mehr

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit zu den Auswirkungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung auf die Kostenträger, die

Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit zu den Auswirkungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung auf die Kostenträger, die Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit zu den Auswirkungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung auf die Kostenträger, die Leistungserbringer sowie die Patientenversorgung Berlin, 12.05.2017

Mehr

Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt

Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Vor dem Hintergrund einer ständig alternden Bevölkerung Dr. Dr. Reinhard Nehring Innovationsforum MED.TEC.INTEGRAL 22./23.09.2008 Demografischer

Mehr

hne grundlegende Reformen kommen ir nicht weiter ie Sicht der Krankenkassen

hne grundlegende Reformen kommen ir nicht weiter ie Sicht der Krankenkassen hne grundlegende Reformen kommen ir nicht weiter ie Sicht der Krankenkassen iersdorfer Krankenhausmanagement Gespräche nja Kleis ndesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und Saarland 09.2017

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V (Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V - ASV-RL) in der Fassung

Mehr

Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel

Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV - rechtliche Zulässigkeit und

Mehr

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN

Mehr

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen?

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? Dr. Christopher h Hermann Vorstandsvorsitzender Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? IX. Innovationskongress der Deutschen Hochschulmedizin

Mehr

Das Hospiz- und Palliativgesetz

Das Hospiz- und Palliativgesetz v Das Hospiz- und Palliativgesetz Zentrale Neuerungen und praktische Auswirkungen in Niedersachsen Dr. Sven Schwabe 03.04.2017 1 Gliederung 1. Allgemeines zum HPG und zur Umsetzung 2. Ambulanter Bereich

Mehr