Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II"

Transkript

1 Übung Privatrecht II

2 Die kaufvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 437 BGB kann der Käufer: - nach 439 BGB Nacherfüllung verlangen - nach den 440, 323 BGB und 326 Abs.5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder nach 441 BGB den Kaufpreis mindern - nach den 280, 281, 283 und 311a BGB Schadensersatz fordern oder nach 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

3 Für alle Gewährleistungsrechte nach 437 BGB ist stets Voraussetzung: - das ein Kaufvertrag vorliegt - das die gekaufte Sache mit einem Mangel gem. 434 BGB behaftet ist - das dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat - und die Gewährleistungsrechte aus 437 BGB nicht ausgeschlossen sind Zusätzlich werden noch die speziellen Voraussetzungen der einzelnen Mängelrechte geprüft (z.b. Frist, Verschulden, Schaden etc.)

4 I. Mangel - Man unterscheidet zwischen Sachmangel gem. 434 BGB und Rechtsmangel gem. 435 BGB Arten von Sachmängeln nach 434 BGB: 1. Beschaffenheitsabweichung gem. 434 Abs.1 BGB 2. fehlerhaften Montage gem. 434 Abs.2 BGB 3. Falsch- bzw. Zuweniglieferung gem. 434 Abs.3 BGB - den 434 BGB einfach systematisch durchprüfen

5 1. Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 1 BGB Beschaffenheitsvereinbarung bei der Sachmängelprüfung immer mit 434 Abs.1, Satz 1 BGB beginnen Nur wenn 434 Abs., Satz 1 BGB nicht einschlägig ist wird 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB geprüft Das ergibt sich aus dem Wortlaut des 434 Abs.1, Satz 2 BGB:.soweit eine Vereinbarung nicht vorliegt Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB ist subsidiär zu 434 Abs.1, Satz 1 BGB

6 Gedankliche Überlegungen bei der Prüfung des 434 Abs.1, Satz 1 BGB: Haben die Vertragsparteien eine Vereinbarung darüber getroffen, wie die Kaufsache beschaffen sein soll? Falls ja : Liegt eine für den Käufer nachteilige Abweichung der Ist- Beschaffenheit von der vereinbarten Soll- Beschaffenheit vor? Falls ja : ein Sachmangel gem. 434 Abs.1, Satz 1 BGB liegt vor

7 Beispiel für einen Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 1 BGB: V verkauft und übereignet an K eine neue Waschmaschine. Beide hatten vereinbart, dass es sich um eine Maschine handeln soll, die mit 1400 Umdrehungen schleudert. Die Maschine schafft aber maximal 900 Umdrehungen. Vertragsparteien haben hier vereinbart, dass die Maschine mit 1400 Umdrehungen schleudern soll Vereinbarte Soll- Beschaffenheit = mit 1400 Umdrehungen schleudern Ist - Beschaffenheit = schleudert nur mit 900 Umdrehungen Abweichung der Ist- von der vereinbarten Soll- Beschaffenheit Folglich ist ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 1 BGB gegeben

8 2. Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB vorausgesetzte Verwendung Gedankliche Überlegungen bei der Prüfung des 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB: - Wenn ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 1 BGB nicht vorliegt fragen wir uns: Eignet sich die gekaufte Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung?

9 Die Verwendung muss von den Vertragsparteien vorausgesetzt worden sein Das geschieht, indem der Käufer bei Vertragsschluss den Zweck des Kaufs der Sache dem Verkäufer mitteilt und der Verkäufer dem ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt oder sich nicht dagegen ausspricht Eignet sich die Kaufsache dann nicht für diese vorausgesetzte Verwendung liegt ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB vor

10 Beispiel für einen Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB V verkauft und übereignet an K eine neue Waschmaschine. K will diese in seinem Waschsalon aufstellen, was er beim Kauf dem V auch mitteilt. V und K gehen im Vorfeld des Vertrages beide davon aus, dass die Maschine hierfür geeignet ist. Nachdem die Maschine geliefert worden ist, liest K in der Bedienungsanleitung, dass die Maschine nur für den privaten Gebrauch, nicht jedoch für den gewerblichen Dauereinsatz konstruiert ist. Eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Maschine wurde zwischen K und V nicht getroffen 434 Abs.1, Satz 1 BGB (-)

11 K und V gingen bei Vertragsschluss davon aus, dass die Maschine für einen Waschsalon geeignet ist, da dies aber laut Bedienungsanleitung nicht der Fall ist, ist die Maschine nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet Somit liegt ein Sachmangel gem. 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB vor

12 3. Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.2 BGB gewöhnliche Verwendung Nur wenn 434 Abs., Satz 2, Nr.1 BGB nicht einschlägig ist wird 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 2 BGB geprüft Das ergibt sich aus dem Wortlaut des 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB:.nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst Abs.1, Satz 2, Nr.2 BGB ist subsidiär zu 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 1 BGB

13 Gedankliche Überlegungen bei der Prüfung des 434 Abs.1, Satz 2, Nr.2 BGB - Wenn ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.1 BGB nicht vorliegt fragen wir uns: Eignet sich die Kaufsache für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann? Falls nein : ein Sachmangel gem. 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 2 BGB liegt vor

14 Beispiel für einen Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 2 BGB V verkauft und übereignet an K eine zwei Jahre alte, gebrauchte Waschmaschine. Wegen Ermüdungserscheinungen schleudert diese aber nur noch mit 300 statt 1200 Umdrehungen pro Minute. Die Wäsche ist daher nach dem Waschen immer tropfnass. Eine Vereinbarung über die Anzahl der Umdrehungen haben K und V nicht getroffen 434 Abs.1, Satz 1 BGB (-) Auch wurde keine bestimmte Verwendung nach dem Vertrag vorausgesetzt 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 1 BGB (-)

15 Hier liegt ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 2 BGB vor, denn eine Waschmaschine bei der die Wäsche nach dem Schleudern aufgrund der zu geringen Umdrehungszahl immer noch tropfnass ist, eignet sich unter keinen Umständen zur gewöhnlichen alltäglichen Verwendung Auch wenn die Maschine schon zwei Jahre alt ist kann der Käufer erwarten, dass sie trotz alledem noch mit der nötigen Umdrehungszahl schleudert, was im allgemeinen bei gebrauchten zwei Jahre alten Waschmaschinen auch der Fall ist

16 - Gem. 434 Abs.1, Satz 3 BGB gehören zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann - Es kommen hier aber nur konkrete Anpreisungen, etwa in Verkaufsprospekten, Werbespots, Angaben auf Verpackungen usw. in Betracht Allgemeine Aussagen, reißerische Werbung etc. kann hier nicht herangezogen werden Bsp.: Sofern es in der Getränkewerbung heißt: Red Bull verleiht Flügel, liegt hier kein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 3 BGB vor, denn dies kann nicht erwartet werden

17 BEACHTE: ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 2 i.v.m. Satz 3 BGB liegt nicht vor, wenn: 1.Alternative: der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste ODER 2.Alternative: die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war ODER 3. Alternative: die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte Wenn Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 3 BGB gefunden wurde, muss geschaut werden, ob eine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt

18 Beispiel für einen Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.2 i.v.m. Satz 3 BGB V verkauft und übereignet an K eine neue Waschmaschine. In dem Prospekt des Herstellers H stand, dass diese mit bis zu 1400 Umdrehungen schleudert. Aufgrund dieser Prospektangaben entschied sich K zum Kauf der Maschine. Es stellt sich aber heraus, dass die Maschine nur maximal 600 Umdrehungen schafft. Eine Vereinbarung bezüglich der Anzahl der maximalen Umdrehungen haben K und V nicht getroffen 434 Abs.1, Satz 1 BGB (-)

19 Auch wurde keine bestimmte Verwendung nach dem Vertrag vorausgesetzt 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 1 BGB (-) jedoch kommt hier ein Sachmangel nach 434 Abs. 1, Satz 2, Nr. 2 i.v.m. Satz 3 BGB in Betracht, denn die Maschine eignet sich mit der zu geringen Umdrehungszahl nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist auch nicht die Beschaffenheit auf, die K nach dem Prospekt des H, das gem. 434 Abs.1, Satz 3 BGB mit einzubeziehen ist, erwarten konnte Für eine Ausnahme nach 434 Abs.1,Satz 3 BGB sind im Sachverhalt keine Anhaltspunkte ersichtlich

20 4. Sachmangel nach 434 Abs.2, Satz 1 oder Satz 2 BGB - Nach 434 Abs.2, Satz 1 BGB ist ein Sachmangel gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist Beispiel: K kauft beim Händler V eine neue Waschmaschine. Beide vereinbaren, dass die Maschine zu K nach Hause geliefert und betriebsbereit angeschlossen wird. Der Angestellte D schließt jedoch die Waschmaschine falsch an. Aufgrund dessen dringt Wasser in die Maschine ein und sie wird beschädigt. Sachmangel nach 434 Abs.2, Satz 1 BGB, da hier die vereinbarte Montage durch den Erfüllungsgehilfe des Verkäufers V unsachgemäß durchgeführt worden ist

21 D = Erfüllungsgehilfe gem. 278 BGB Definition: Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners für diesen in dessen Pflichtenkreis tätig wird D wurde mit Wissen und Wollen des Verkäufers V für diesen in dessen Pflichtenkreis tätig und war daher Erfüllungsgehilfe D hat die Maschine falsch angeschlossen

22 - Ein Sachmangel gem. 434 Abs.2, Satz 2 BGB liegt vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden Beispiel: K kauft im Baumarkt ein Holzregal. Obwohl die Montageanleitung in schwedischer Sprache verfasst und für K damit unbrauchbar ist, gelingt es ihm, das Regal fehlerfrei aufzubauen. Die fehlerhafte Aufbauanleitung stellt grundsätzlich einen Mangel nach 434 Abs.2, Satz 2 BGB dar ABER: Dadurch das K das Regal trotzdem fehlerfrei aufgebaut hat scheidet ein Mangel wegen fehlerhafter Montageanleitung nach 434 Abs.2, Satz 2 BGB aus

23 - Fehlerhafte Bedienungsanleitungen werden von 434 Abs.2, Satz 2 BGB nicht erfasst Beispiel: K kauft im Elektromarkt einen Videorekorder. Da die Bedienungsanleitung in schwedischer Sprache verfasst und für K damit Unbrauchbar ist, gelingt es ihm nicht, den Rekorder in Betrieb zu nehmen. Sachmangel nach 434 Abs.2, Satz 2 BGB (-), da fehlerhafte Bedienungsanleitungen nicht darunter fallen Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.2 BGB, da der Videorekorder durch die schwedische Bedienungsanleitung nicht für K zur gewöhnlichen Verwendung nutzbar ist

24 5. Sachmangel nach 434 Abs.3 BGB - Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache ( sog. aliud Lieferung) oder eine zu geringe Menge liefert Beispiel für eine aliud-lieferung: A bestellt bei B einen Sandkuchen ohne Rosinen. B liefert jedoch einen Sandkuchen mit Rosinen. Hier hat B einen anderen Kuchen geliefert, als von A bestellt somit liegt ein Sachmangel nach 434 Abs.3 BGB vor Beispiel für eine Mengenabweichung: K bestellt im Geschäft des V 1000 Fliesen. Aus Versehen werden nur 800 geliefert. Zu geringe Menge Fliesen geliefert Sachmangel nach 434 Abs.3

25 II. Maßgeblicher Zeitpunkt des Sachmangels - Wurde ein Sachmangel bejaht, ist nun zu prüfen, ob dieser bereits bei Gefahrübergang (vgl. Wortlaut 434 Abs.1, Satz 1 BGB) vorgelegen hat - Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass der Verkäufer nicht unbegrenzt für alle Mängel einstehen muss, die im Laufe der Zeit entstehen - Wann die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, ist in 446 Satz 1, Satz 3 und 447 Abs. 1 BGB geregelt Für die Übung ist nur 446 Satz 1 BGB relevant! --> Nach 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Sache dem Käufer übergeben wird --> bei der Übergabe muss also der Sachmangel schon vorliegen

26 Beispiel: Der V kauft von K eine 2 Jahre alte gebrauchte, einwandfrei funktionierende Waschmaschine. Erst 5 Monate später entsteht ein Defekt an ihr. Ein Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.2 BGB liegt vor, da die Maschine sich nicht mehr für die gewöhnliche Verwendung eignet, was aber von einer 2 Jahre alten Maschine durchaus erwartet werden kann und auch bei Sachen der gleichen Art üblich ist Als K dem V die Maschine übergibt funktioniert die Maschine tadellos Somit lag zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs gem. 446 Satz 1 BGB der Sachmangel noch nicht vor Gewährleistungsrechte aus 437 BGB scheiden aus

27 Beispiel: V verkauft dem K günstig seinen 2 Jahre alten Passat. V will den Passat loswerden, weil bei diesem gelegentlich während der Fahrt im Leerlauf plötzlich der Motor ausgeht und die Werkstatt nicht in der Lage war, dieses Problem zu beheben. Das verschweigt er aber dem K. K bemerkt zwei Tage nach Übergabe, dass der Motor beim Heranrollen an eine Ampel plötzlich ausgeht. Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr.2 BGB bei einem 2 Jahre alten Auto muss zwar mit Verschleißerscheinungen gerechnet werden, aber es ist unüblich, dass der Motor plötzlich ausgeht der Wagen eignet sich nicht mehr zur gewöhnlichen Verwendung Sachmangel lag bei Gefahrübergang, d.h. bei Übergabe gem. 446 Satz 1 BGB, vor ( dieser kurze Satz reicht in der Klausur aus, wenn kein Problem ersichtlich ist!!!)

28 Problem beim Gefahrübergang : Die Beweisbarkeit - Käufer muss grundsätzlich (z.b. mit Hilfe eines Sachverständigen) beweisen, dass die gekaufte Sache schon bei Übergabe mangelhaft war und nicht erst später durch den Gebrauch der Sache entstanden ist Ausnahme 476 BGB, sog. Beweislastumkehr Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang (= Übergabe 446 Satz 1 BGB) ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang (= Übergabe 446 Satz 1 BGB) mangelhaft war. Käufer muss hier nicht beweisen, dass der Verkäufer ihm eine mangelhafte Sache übergeben hat wird grundsätzlich vermutet Um sich zu entlasten, muss der Verkäufer beweisen, dass die gekaufte Sache den Mangel bei Gefahrübergang noch nicht aufgewiesen hatte

29 Tatbestandliche Voraussetzungen des 476 BGB: a) Verbrauchsgüterkauf im Sinne des 474 BGB d.h. ein Verbraucher kauft von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (kauft Unternehmer von Unternehmer kein Verbrauchsgüterkauf, kauft Unternehmer von Verbraucher kein Verbrauchsgüterkauf) - Käufer muss Verbraucher sein Definition für Verbraucher gem. 13 BGB - Verkäufer muss Unternehmer sein Definition für Unternehmer gem. 14 Abs.1 BGB

30 b) Sich Zeigen des Mangels innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang (= Übergabe der Kaufsache) c) Keine Unvereinbarkeit mit Art der Sache oder Art des Mangels die Vermutung, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten auftritt, auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, findet nach 476 BGB dann ausnahmsweise keine Anwendung, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder Art des Mangels unvereinbar ist (Wortlaut Halbsatz, es sei denn, diese Vermutung..) Beweislastumkehr nach 476 BGB kommt dann nicht zum Tragen es bleibt dann bei den allgemeinen Beweisgrundsätzen: Käufer muss beweisen das die Kaufsache schon bei Übergabe mangelhaft war

31 Ausschluss der Vermutungswirkung bei Unvereinbarkeit mit Art der Sache oder Art des Mangels Bsp. leicht verderbliche Waren (Lebensmittel, Blumen) Bsp. - Tierkrankheiten, wenn die Inkubationszeit so kurz ist, dass die Ansteckung erst nach Übergabe erfolgt sein kann

32 Beispiel: Privatmann K kauft vom Autohändler V einen Neuwagen. 5 Monate später streikt das Getriebe Sachmangel nach 434 Abs.1, Satz 2, Nr. 2 BGB ein Neuwagen mit defektem Getriebe eignet sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung der Käufer kann bei einem Neuwagen grds. die volle Funktionsfähigkeit auch noch nach 5 Monaten erwarten Sachmangel müsste bereits bei Gefahrübergang, d.h. bei der Übergabe gem. 446 Satz 1 BGB, vorgelegen haben Es könnte die Vermutungsregelung des 476 BGB eingreifen

33 Gem. 476 BGB wird bei einem Verbrauchsgüterkauf grds. vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten seit Übergabe zeigt u. die Vermutungswirkung nicht ausgeschlossen ist Tatbestandliche Voraussetzungen: Verbrauchsgüterkauf gem. 474 BGB (+) - K ist Verbraucher gem. 13 BGB - V ist Unternehmer gem. 14 Abs.1 BGB - K kauft den Wagen von V = Verbrauchsgüterkauf gem. 474 BGB Sich Zeigen des Mangels innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrüber gang (+) Getriebe streikt 5 Monate nach der Übergabe des Autos ab

34 Ausschluss der Vermutung wegen Unvereinbarkeit mit der Art der Sache oder der Art des Mangels (-) aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Unvereinbarkeit mit der Art der Sache oder des Mangels Anmerkung: wenn im Sachverhalt keine Hinweise oder Andeutungen zu finden sind, dass ein Ausschluss der Vermutungswirkung in Betracht kommt und dementsprechend genauer zu prüfen ist, reicht ein kurzer Satz zu diesem Prüfungspunkt. Formulierungsvorschlag: Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Unvereinbarkeit mit der Art der Sache oder des Mangels, so dass die Beweislastumkehr gem. 476 BGB Anwendung findet. Voraussetzungen des 476 BGB liegen vor und somit wird vermutet, dass der Wagen schon bei Gefahrübergang mangelhaft war

35 III. Kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte - Auch dann, wenn ein Sachmangel nach 434 BGB bei Gefahrübergang vorliegt, kann es vorkommen, dass der Käufer trotzdem nicht die Rechte aus 437 BGB geltend machen kann, nämlich wenn diese Rechte: 1. durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien oder 2. durch das Gesetz ausgeschlossen sind.

36 1. Der vertragliche Ausschluss - Zwischen Käufer und Verkäufer kann im Kaufvertrag der Ausschluss der Gewährleistungsrechte vereinbart werden, das heißt, der Käufer hat dann bei späterem Auftreten eines Sachmangels keine Rechte mehr gegen den Verkäufer aus 437 BGB - Der Käufer hat die Rechte aus 437 BGB jedoch wieder, wenn der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam war In der Klausur erst prüfen, ob die Gewährleistungsrechte vertraglich ausgeschlossen wurden Wenn zwischen den Parteien ein Ausschluss vereinbart wurde, dann prüfen, ob der Ausschluss auch wirksam war

37 - Zum Schutz des Käufers hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der zwischen den Parteien vereinbarte Ausschluss der Gewährleistung unwirksam ist, wenn: BGB: Unwirksamkeit wegen Arglist ( 1.Alt. ) oder Garantieübernahme des Verkäufers (2. Alt.) Abs.1, Abs. 3 BGB: Unwirksamkeit wegen Verbrauchsgüterkauf Nr. 8b) BGB: Unwirksamkeit wegen unzulässiger AGB liegt eine dieser Voraussetzungen vor, ist der zwischen den Parteien vereinbarte Gewährleistungsausschuss unwirksam und der Käufer kann bei Auftreten eines Sachmangels doch seine Rechte aus 437 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend machen

38 Empfohlene Prüfungsreihenfolge : - Wenn ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt immer mit 475 Abs.1 BGB anfangen wenn ein Ausschluss der Gewährleistung nach 475 Abs.1 BGB schon unwirksam ist, braucht 309 Nr.8b aa.) BGB gar nicht mehr geprüft werden BEACHTE: 475 Abs.3 BGB lässt den Ausschluss der Schadensersatzansprüche zu 309 Nr.8b aa.) BGB gilt dann, aber nur für neu hergestellte Sachen (für gebrauchte Sachen gilt 307 BGB) - Wenn im Sachverhalt Anhaltspunkte für Arglistiges Verhalten vorhanden sind dann mit 444 BGB anfangen Nr.8b aa.) BGB ist eigentlich immer der letzte Prüfungsschritt

39 2. Der gesetzliche Ausschluss - Wenn die Vertragsparteien im Kaufvertrag die Gewährleistungsrechte nicht selber ausgeschlossen haben, ist zu prüfen, ob ein Gewährleistungsausschluss nicht von Gesetzeswegen stattfindet. Gesetzlich ausgeschlossen ist die Gewährleistung nach: BGB: Kenntnis des Käufers vom Mangel bei Vertragsschluss BGB: Haftungsbegrenzung bei der öffentlichen Versteigerung

40 Vorgehen in der Klausur: Nur wenn im Sachverhalt eindeutige Anhaltspunkte bestehen, dass die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind, ist dieser Punkt ausführlicher zu prüfen. Ansonsten wird der Prüfungspunkt mit einem kurzen Satz abgehackt. Formulierungsvorschlag: Ein Ausschluss der Gewährleistungsrechte ist nicht ersichtlich.

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die kaufrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 437 BGB kann der Käufer: - nach 439 BGB Nacherfüllung verlangen - nach den 440, 323 BGB und 326 Abs.5 BGB von dem Vertrag zurücktreten

Mehr

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen u. Ersatz der

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz

Mehr

Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung

Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung 1 Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester 2008 3. Übungsveranstaltung Übungsfall 3 Großhändler G macht mit einem im Fernsehen geschalteten Werbesport auf sein neuestes aus Fernost importiertes Produkt

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB)

Kaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB) Kaufvertragsrecht Kauf (= gegenseitiger Vertrag): Ein Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet sich zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und der andere (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme, 433.

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes

Mehr

Beispiele für unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit (kein Mangel nach altem Recht):

Beispiele für unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit (kein Mangel nach altem Recht): Information zur Schuldrechtsmodernisierung Neues Kaufrecht Das bisher aus 81 Paragraphen bestehende Kaufrecht des BGB wurde von überalterten Vorschriften befreit, auf 47 Paragraphen zusammengestrichen

Mehr

In welchen Fällen man von einem Sachmangel spricht, ergibt sich aus 434 BGB.

In welchen Fällen man von einem Sachmangel spricht, ergibt sich aus 434 BGB. 2.3 Schuldrecht Kaufvertrag 433 BGB vertragstypische Pflichten des Verkäufers Übergabe der Sache Verschaffung des Eigentums Verschaffung der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln Käufers Kaufpreis zahlen

Mehr

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.

Mehr

V könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben.

V könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben. Kanukauf Verbraucher V kauft von Unternehmer U ein Kanu für 1000. Zwei Wochen nach Übergabe des Bootes stellt V fest, dass ein kleines Loch im Rumpf ist. K wendet sich an V und verlangt ein neues Kanu.

Mehr

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1

Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Lösungsskizze Fall 1 Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Anm.: 437 als Verweisungsnorm auf allgemeine Vorschriften, immer mitzuzitieren Wortlaut

Mehr

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?

Klimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen? Klimaanlage K kauft bei V einen Neuwagen für 20.000,--. Zu Hause stellt er fest, dass die Klimaanlage zeitweilig ausfällt. V versucht sie zu reparieren. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch

Mehr

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Einleitung Sie meinen, Sie haben bei dem Kauf Ihres Autos ein Schnäppchen gemacht, stellen dann aber fest, dass das Fahrzeug kaputt ist und Sie

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 7: Gedankliche Vorüberlegungen: Was möchte S? Ersatz der 250,- Euro für die Reparatur Sind diese 250,- Euro ein Mangelfolgeschaden oder Mangelschaden? ist wichtig, um

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.

Mehr

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht

V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung

Mehr

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20 Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 9: Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) Werkvertrag (Fall 38) Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) - Sachverhalt Autohändler V erwirbt von einem

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Frage 1: Hat Gundel einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Fahrzeuges? Vorüberlegung: 1. Schritt: Wer will was von Wem? 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - vertragliche AGL: 433 I, 437 Nr. 1,

Mehr

0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts

0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts 0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts Gesetzliches Leistungsstörungsrecht bei Verletzung aller Pflichten außer der Mangelfreiheit 280 ff. direkt

Mehr

Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts

Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Besondere Vertragstypen Spezielle Vorschriften zu denen des AT 51 Kaufrecht A. Allgemeines Gegenstand gegen Geld Sachen, 90 BGB Rechte oder Sonstige

Mehr

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-

Mehr

Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung

Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung

Mehr

Fragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e)

Fragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e) Fragen Übung 10 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den

Mehr

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:

A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:

Mehr

1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I

1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I 1. Frage: Anspruch des K gegen V auf Renovierung aus 437 Nr. 1, 439 I Alt. 1 BGB A. Anspruch entstanden I. Kaufvertrag (+), zwar nicht durch das Ausstellen im Verkaufsraum, hierbei handelt es sich um eine

Mehr

Recht und Pflichten von Hundehaltern. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar

Recht und Pflichten von Hundehaltern. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung Gewerberecht Steuerrecht Straßenverkehrsordnung

Mehr

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 2: Der gekaufte Gaul (vereinfacht nach BGH NJW 2006, 2250)

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 2: Der gekaufte Gaul (vereinfacht nach BGH NJW 2006, 2250) Übung im Privatrecht II Sommersemester 2012 Fall 2: Der gekaufte Gaul (vereinfacht nach BGH NJW 2006, 2250) Pferdenarr K ist begeisterter Reiter und möchte sich endlich seinen langgehegten Traum vom eigenen

Mehr

Informationen zum Kaufrecht

Informationen zum Kaufrecht 1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche

Mehr

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet

Mehr

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang

Mehr

Leseprobe Text. Die Gewährleistung

Leseprobe Text. Die Gewährleistung Leseprobe Text Die Gewährleistung Das Recht der Gewährleistung im Kauf ist nun in den 434 ff geregelt. Es wurde durch die Schuldrechtsreform völlig umgestaltet. Gem. 437 gibt es nun fünf verschiedene Rechtsfolgen,

Mehr

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben.

A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2, 1.Alt., 434, 323, 346 BGB haben. Ass.jur. Ch. Meier, BTU-Cottbus Lösungsskizze Probeklausur im Privatrecht II Lösung zu Fall 1: A könnte gegen B einen Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 250,- Euro gem. 437 Nr.2,

Mehr

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Einführung in die Thematik Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob und inwiefern der Verkäufer

Mehr

Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II

Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Vorbemerkung Die nachfolgenden Prüfungsschemata sollen eine Hilfe für wesentliche Fragen betreffend die Prüfungsreihenfolge und den Aufbau der gutachtlichen

Mehr

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses Kaufrecht Prüfungsschema am Beispiel Kaufvertrag: Mietvertrag Kaufvertrag, gem. 433 BGB 1. Anspruchsvoraussetzungen Kaufvertrag setzt Einigung voraus: a.) Angebot (+) b.) Annahme (+) d) (1) Ansprüche aus

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,

Mehr

Besprechung der Klausur des Moduls Bürgerliches Recht II/2 aus dem Sommersemester 2016

Besprechung der Klausur des Moduls Bürgerliches Recht II/2 aus dem Sommersemester 2016 Besprechung der Klausur des Moduls 55106 Bürgerliches Recht II/2 aus dem Sommersemester 2016 FernUniversität in Hagen / Horst Pierdolla Sachverhalt Die Witwe I bewohnt eine Altbauwohnung in Hagen. Nach

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn WS 2008/09. Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht

Prof. Dr. Franz Dorn WS 2008/09. Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht Einleitung - Kap. 1 Veräußerungsverträge Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht 1 Kauf A) Begriff, Abschluss, Inhalt I) Begriff II) Abschluss, Form III) Der Kauf als Verpflichtungsgeschäft

Mehr

Fall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann

Fall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann Fall 6 Sachverhalt Der Möbelhändler V wirbt im City-Anzeiger mit einem Inserat für antike Möbel. Er bietet ein Biedermeierzimmer, das ca. 175 Jahre alt sein soll, zum Preise von 10.000,- an. K, der die

Mehr

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht 2016 Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Tobias Wirtz 2. Auflage 2016. Buch. V, 83 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 436 0 Format (B

Mehr

Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung

Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung Jura Online - Fall: Spitz auf Knopf - Lösung A. Anspruch H gegen S auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr. 1, 439 I BGB H könnte gegen S zunächst einen Anspruch auf Annähen des Knopfes aus den 437 Nr.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil: Deutsches Recht...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil: Deutsches Recht... Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 Literaturverzeichnis... 9 Einleitung... 20 1.Teil: Deutsches Recht... 21 A. Die Voraussetzungen... 21 I. Der Sachmangel... 21 1. Die vereinbarte

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

I. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor.

I. Anspruch entstanden 1. Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor. Käsekauf K kauft bei V eine 10kg schweren Käse für 100,-. Zuhause wiegt er nach und stellt fest, dass der Käse nur 9,8 kg wiegt, was V letztlich auch nicht bestreitet. Wütend fordert K Nachlieferung (an

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch

Mehr

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6

Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Zivilrecht SchuldR BT / KaufR Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 6 Überblick I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr. 1, 439 I (Nachbesserung oder Nachlieferung) Voraussetzungen: Kaufvertrag Mangel bei Gefahrübergang

Mehr

Textsynopse zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht

Textsynopse zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht Die Änderungen zum 1.1.2018 im Überblick Von Prof. Dr. Markus Artz, Wiss. Mitarbeiter Dennis Pielsticker, Bielefeld* In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen Änderungen im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht

Mehr

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht-AT. 29.

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht-AT. 29. Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft Schuldrecht-AT 29. Juni 2017 Anspruch R./. V auf Abholung und Reparatur aus 437, 439 I BGB I. Wirksamer

Mehr

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,

Mehr

Schuldrecht BT Inhalt

Schuldrecht BT Inhalt Schuldrecht BT Inhalt Lektion 1: Kaufrecht (KK 1-25) Die Unmöglichkeit im Kaufrecht I 1 Die Unmöglichkeit im Kaufrecht II 2 447 beim Transport durch eigene Leute? 3 Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf

Mehr

Literatur zum Kaufrecht

Literatur zum Kaufrecht Wirtschaftsprivatrecht I Kaufrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Literatur zum Kaufrecht Rumpf-Rometsch,

Mehr

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12 Mängel im Kaufrecht Fall 12 K interessiert sich für einen bestimmten Hund des Hundezüchters V, der auf den Namen Bonzo hört. Beide schließen einen diesbezüglichen Kaufvertrag, der in derselben Woche abgewickelt

Mehr

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB

Lösung: Fall 5. A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Lösung: Fall 5 (nach Bayerle, JuS 2009, 619) A. Anspruch auf Rückzahlung gem. 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 326 V, 323, 434, 433 BGB Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises? I. Bestehen des Rücktrittsrechts

Mehr

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss Gebrauchtwagenkauf Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss unterschreibt P einen von S mitgebrachten Formularvertrag, in den zuvor die für den Verkauf nötigen Angaben

Mehr

Reklamationen beim Kauf

Reklamationen beim Kauf Reklamationen beim Kauf So sieht es rechtlich aus von und mit Prof. Dr. Tobias Scheel präsentiert von Mangelfreiheit Ein Kaufvertrag kommt laut 434 BGB durch Angebot und Annahme zustande. Durch einen Kaufvertrag

Mehr

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen bvse-jahrestagung Fachverband Sonderabfallwirtschaft Ausschuss Logistik und Technik Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt 1. Oktober 2015 Dr. Nadja

Mehr

C. Nachträgliche Unmöglichkeit

C. Nachträgliche Unmöglichkeit C. Nachträgliche Unmöglichkeit 6. Vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit Untergang während des Annahmeverzugs Gläubiger trägt Preisgefahr Gläubiger führt selbst den Leistungserfolg herbei und macht

Mehr

Roßmanith Fallbesprechung BGB II SS Lösungsskizze FB 4. über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche

Roßmanith Fallbesprechung BGB II SS Lösungsskizze FB 4. über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche Teil 1: Ansprüche D gegen J A. Anspruch auf Nacherfüllung aus 439, 437 Nr. 1 BGB I. wirksamer Kaufvertrag? 1. Vertragsschluss? über die von D im Geschäft des J ausgesuchte Brosche Modifikation des Erfüllungsanspruchs

Mehr

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas 83 1. Allgemeines Unmöglichkeit: wenn der geschuldeten Leistung ein dauerndes Hindernis entgegensteht Nachträgliche Unmöglichkeit: tritt erst zwischen Vertragsschluss und Fälligkeit ein Unterscheide dazu:

Mehr

Grundlagen des Vertragsrechts Probleme bei der Vertragsabwicklung Leistungsstörungsrecht

Grundlagen des Vertragsrechts Probleme bei der Vertragsabwicklung Leistungsstörungsrecht 85 2. Rücktritt oder Minderung Grundsätzlich nachrangig gewährt 437 dem Käufer zwei Gestaltungsrechte, die aber nur wahlweise ausgeübt werden dürfen: Rücktritt oder Minderung. Hinsichtlich des Rücktritts

Mehr

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch

Mehr

Schuldübernahme 414 418 BGB 1

Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Abschnitt 6. Schuldübernahme 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer. Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden,

Mehr

FALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT

FALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Der Sachmangelbegriff ist in 434 BGB geregelt und kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben.

Der Sachmangelbegriff ist in 434 BGB geregelt und kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. MERKBLATT Recht und Steuern SACHMÄNGELHAFTUNG IM KAUFRECHT Der Abschluss eines Kaufvertrages begründet für den Käufer das Recht auf Übergabe der Kaufsache und Eigentumsverschaffung an derselben. Verkäufer

Mehr

6. Einheit. Gewährleistung I. Gewährleistung. Gewährleistung

6. Einheit. Gewährleistung I. Gewährleistung. Gewährleistung I Haftung des Schuldners für die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung gesetzliche Anordnung bei entgeltlichen Geschäften 922 ff: sregeln bei der entgeltlichen Überlassung von Sachen, va beim Kauf Anwendung

Mehr

Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner. Sommersemester Teil: Wiederholungsfälle

Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner. Sommersemester Teil: Wiederholungsfälle Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner Sommersemester 2012 4. Teil: Wiederholungsfälle Fall 1: Kaufrecht K kauft im November 2011 in Rostock von V ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Laufleistung

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben.

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben. PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 2 A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs.

Mehr

Fall 10. A. Anspruch K./. V auf Zahlung von 6000 EUR aus 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB

Fall 10. A. Anspruch K./. V auf Zahlung von 6000 EUR aus 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB Fall 10 Teil 1: Anspruch auf Zahlung von 6000 EUR A. Anspruch K./. V auf Zahlung von 6000 EUR aus 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB I. Wirksamer Kaufvertrag II. Mangelhafte Sache 1. Sachmangel gem. 434 BGB

Mehr

Sachverhalt: Übungsfall 2

Sachverhalt: Übungsfall 2 Sachverhalt: Übungsfall 2 Verbraucher K kaufte von Händler V einen Mercedes. Auto hat Defekt am Katalysator, der auf Aufsetzen des Fahrzeugs beruht. Wann Fahrzeug aufgesetzt hat, lässt sich nicht klären.

Mehr

Kaufrecht: Gewährleistung, Garantie & Co.

Kaufrecht: Gewährleistung, Garantie & Co. Kaufrecht: Gewährleistung, Garantie & Co. Recht und Steuern A Gesetzliche Gewährleistung 1. Anwendungsbereich Der Verkäufer ist verpflichtet, seinem Käufer die gekaufte Sache mangelfrei zu verschaffen.

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang...

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang... Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung...1 2 Grundlagen... 2 A. Vertragstypen...2 B. Kein Typenzwang...2 C. Typengemischte Verträge......4 D. Trennungs- und

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 26 - Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 26 - Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 26 - Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf und Unternehmerregress Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at

Mehr

Gegenstand des Kaufvertrages

Gegenstand des Kaufvertrages - Recht Seite 118 Zwölfter Teil Der Kaufvertrag Durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde das Kaufvertragsrecht in wesentlichen Punkten umgestaltet. Das Kaufrecht

Mehr

UNREGELMÄßIGKEITEN BEIM KAUFVERTRAG. Thomas Kutschera

UNREGELMÄßIGKEITEN BEIM KAUFVERTRAG. Thomas Kutschera UNREGELMÄßIGKEITEN BEIM KAUFVERTRAG Thomas Kutschera 05.09.2014 Kutschera 2 Was gehört dazu? Durch die Verkäuferin Mangelhafte Ware Qualität Menge Verpackung Rechnung Preis Liefer-, Zahlungsbedingungen

Mehr

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?

Mehr

Übersicht zum Schadensersatz

Übersicht zum Schadensersatz Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.

Mehr

Sachverhalt: Übungsfall 2

Sachverhalt: Übungsfall 2 Sachverhalt: Übungsfall 2 Verbraucher K kaufte von Händler V einen Mercedes. Auto hat Defekt am Katalysator, der auf Aufsetzen des Fahrzeugs beruht. Wann Fahrzeug aufgesetzt hat, lässt sich nicht klären.

Mehr

Woche 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mängelrechte

Woche 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mängelrechte Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mängelrechte Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung? Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich

Mehr

Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB

Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB PÜ Vertragliche Schuldverhältnisse, Wintersemester 2011/12 Lösungsskizze Fall 2 1 Lösungsskizze Fall 2 Ausgangsfall Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB

Mehr

Kein Haftungsausschluss durch Gesetz 442 BGB oder vertraglich

Kein Haftungsausschluss durch Gesetz 442 BGB oder vertraglich PÜ BGB GK II Smmersemester 2008 Fall 5 Lösung: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 (Nachbesserung) Prüfungsschema für den Anspruch auf Nacherfüllung: I. Wirksamer Kaufvertrag,

Mehr

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Wiss. Mitarbeiter Arbeitsgemeinschaft im Schuldrecht, Besonderer Teil Fall 2: Auslaufmodell K erwirbt bei Händler V eine Waschmaschine

Mehr

Verbrauchsgüterkauf 474 ff. BGB

Verbrauchsgüterkauf 474 ff. BGB Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 2 Seite 1 von 7 Verbrauchsgüterkauf 474 ff. BGB Anwendungsbereich 474 I BGB Das allgemeine Kaufrecht wird durch die 474 ff. BGB modifiziert. Gesetzgeberischer

Mehr

Übungsfall 7 - Sachverhalt

Übungsfall 7 - Sachverhalt Übungsfall 7 - Sachverhalt V verkauft an K zwei Bausätze Massiv Eiche Natur zu je 100 EUR unter Verwendung der AGB Der Verkäufer leistet abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Gewähr dafür,

Mehr

Examenskolloquium Zivilrecht. 2. März 2017

Examenskolloquium Zivilrecht. 2. März 2017 Examenskolloquium Zivilrecht 2. März 2017 Zahnriemenfall des BGH BGH v. 2. Juni 2004, VIII ZR 329/03, http://lexetius.com/2004,1738 Sachverhalt: Kauf eines gebrauchten Opel mit soeben ausgetauschtem Zahnriemen,

Mehr

II. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf

II. Besondere Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch

Mehr

Pferdekaufvertrag (Der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterliegt)

Pferdekaufvertrag (Der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterliegt) Pferdekaufvertrag (Der den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterliegt) Frau/Herr und Frau/Herr Verkäufer/in - Käufer/in - schließen folgenden Kaufvertrag: 1 Kaufgegenstand 1. Die Verkäuferin verkauft

Mehr

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen )

Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr