Seminar: Grundlagen und aktuelle Probleme der Strafrechtswissenschaft. Themen und vorläufiger Terminplan

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1 Seminar: Grundlagen und aktuelle Probleme der Strafrechtswissenschaft Themen und vorläufiger Terminplan 1. Block: Grundlagen Mi ( Uhr) Die Rechtsgutslehre als Basis der Begründung von Strafnormen und der Inzestbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (1. Seminar) - Sog. Inzest -Beschluss vom BVerfG, Beschluss vom BvR 392/07, 1137ff. (BVerfGE 120, 224ff.), insbesondere Rn 35, 38, 39; Sondervotum des Richters Hassemer, ebenda, Rn 73ff. - K. F. Gärditz, Strafbegründung und Demokratieprinzip Der Staat 49 (2010), S. 331 (351). - M. Marx, Zur Definition des Begriffs Rechtsgut (1972) - NK 4 -Hassemer/Neumann, Vor 1, Rn S. Swoboda, Die Lehre vom Rechtsgut und ihre Alternativen ZStW 122 (2010), S. 24ff. Kritik der Rechtsgutslehre und praktizierte Normgeltung als Strafrechtsgut bei Günther Jakobs (1. Seminar) - G. Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil (2. Aufl. 1991), 2. Abschnitt, Rn 7ff.; 1. Abschnitt, Rn G. Jakobs, Das Strafrecht zwischen Funktionalismus und alteuropäischem Prinzipiendenken. Oder: Verabschiedung des alteuropäischen Strafrechts ZStW 107 (1995), S. 843ff. - G. Jakobs, Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung ZStW 97 (1985), S. 751ff. Die Begriffe Unrecht und Strafe bei Michael Köhler (1. Seminar) - M. Köhler, Strafrecht Allgemeiner Teil (1997), S , S Ders., Der Begriff der Strafe (1986), Heidelberg - Ders., Strafbegründung im konkreten Rechtsverhältnis in: Küper, Wilfried/Puppe, Ingeborg/ Tenckhoff, Jörg (Hrsg.), Festschrift für Karl Lackner (1987), Berlin/New York, S. 11ff. - K. Gierhake, Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre (2005), S

2 2. Block: Einzelne Problemfelder I Mi ( Uhr) Prinzip der rechtfertigenden Einwilligung und das Problem der hypothetischen Einwilligung (1. Seminar) - Zum Prinzip der rechtfertigenden Einwilligung: G. Stratenwerth, ZStW 68 (1956), S. 41 (42ff.); M. Köhler, Strafrecht AT (1997), S. 243ff. - Zur hypothetischen Einwilligung: Überblick bei K. Kühl, Strafrecht AT (7. Aufl.), 9, Rn 47a; S. Jansen, ZJS 2011, 482ff. Folter im Rechtsstaat? Der Fall Daschner und die Diskussion um die sog. Rettungsfolter (1. Seminar) - Zur Debatte um die Folter im Rechtsstaat: St. Stübinger in: Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie (Hrsg.), Jenseits des rechtsstaatlichen Strafrechts (2007), S. 279ff. (m.w.n.); W. Brugger, Der Staat 35 (1996), 67ff.; JZ 2000, 165ff. - Zum Fall Daschner : Überblick bei K. Kühl, Strafrecht AT (7. Aufl.), 7, Rn 156a; LG Frankfurt NJW 2005, 692; Ellbogen, Jura 2005, 339; Götz, NJW 2005, 953 Sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts (1. Seminar) - Überblick bei K. Kühl, Strafrecht AT (7. Aufl.), 7, Rn 157ff. - Wissenschaftliche Stellungnahme bei D. Klesczewski, Ein zweischneidiges Recht Zu Grund und Grenzen der Notwehr ( ) in: R. Zaczyk, M. Köhler, M. Kahlo (Hrsg.), Festschrift für E.A. Wolff (1998), S. 226ff. Hirnforschung und Schuld im Strafrecht (1. Seminar) - St. Stübinger, Das idealisierte Strafrecht (2008), S (m.w.n.) - R. Merkel, Willensfreiheit und rechtliche Schuld (2008), dazu kritisch: R. Zaczyk, GA 2009, 371ff. - J. Rath, Aufweis der Realität der Willensfreiheit (2009) 2

3 3. Block: Einzelne Problemfelder II Mi ( Uhr) Die Figur der Fahrlässigen Mittäterschaft : Zu ihrer dogmatischen Notwendigkeit und ihren problematischen Konstellationen (1. Seminar) Überblick bei K. Kühl, Strafrecht AT (7. Aufl.), 20, Rn 116a ff. (m.w.n.); Problemaufriss auch bei U. Murmann, Grundkurs Strafrecht (2011), 27, Rn 54f. (m.w.n.) 3

4 4. Block: Einzelne Problemfelder III Mi ( Uhr) Vorfeldkriminalität und die Terrorismustatbestände der 129a, 129b StGB (1. Seminar) Literaturhinweise: NK 4 -Ostendorf, 129, Rn 1-5 und 9; M. Fürst, Grundlagen und Grenzen der 129, 129a StGB (1989); D. Klesczewski, Tatbestandsbildung als Feinderklärung? HRRS Festgabe für Gerhard Fezer zum 70. Geburtstag am , S. 109ff.; K. Hawickhorst, 129a StGB Ein feindstrafrechtlicher Irrweg zur Terrorismusbekämpfung (2011); M. Nehring, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (2007); M. Pawlik, Der Terrorist und sein Recht (2008) Das Öffentlichkeitsprinzip im Strafverfahren, insbesondere zum Problem der Medienöffentlichkeit (1. Seminar) W. Hassemer, Vorverurteilung durch die Medien? NJW 1985, 1921ff.; B. Tag, Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung/ Eine Prozessmaxime im Wandel der Zeit (1999); J. Witzler, Die personale Öffentlichkeit im Strafverfahren (1993); H. Jung, Öffentlichkeit Niedergang eines Verfahrensgrundsatzes? in: H. J. Hirsch, G. Kaiser, H. Marquardt (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann (1986), S. 891ff. 4

5 Allgemeine Hinweise: Im Seminar werden Grundlagen und aktuelle Probleme der Strafrechtswissenschaft besprochen. 1. Das mündliche Seminarreferat soll jeweils eine Einführung in das Themenfeld und eine Stellungnahme enthalten, die als Ausgangspunkt für die Diskussion dienen kann. Die Verwendung eines Vortragsmanuskripts wird empfohlen, ebenso das Austeilen eines kurzen Handouts mit einer Gliederung des Vortrags. Eine Power-Point- Präsentation ist nicht notwendig. 2. Das schriftliche Seminarreferat soll eine gründliche Auswertung der einschlägigen Literatur bzw. Rechtsprechung enthalten. Ziel der Arbeit ist die verständige und verständliche Darstellung des Themas (keine bloße Zusammenstellung von Informationen). Positiv bewertet wird eine begründete eigene Stellungnahme. 3. Formalia: Mündliches Referat: Ca. 20 Minuten, Diskussion: Ca. 40 Minuten Seitenzahlbeschränkung: Ca Seiten (ohne Gliederung und Literaturverzeichnis) Formatvorgaben: 1/3 Rand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5 Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe des Themas (bei Studienarbeiten) 4. Der Arbeit ist eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis voranzustellen. Sie beginnt mit einem Deckblatt. 5. Bitte beachten Sie unbedingt die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens. Diese werden von uns kontrolliert. Daher senden Sie uns bitte Ihre Arbeit auch als Datei. Genauere Hinweise zu den Formalien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie auf der Homepage der Professur abrufen können. 5

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