Vorlesung Steuerstrafrecht 2015

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1 Vorlesung Steuerstrafrecht Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1

2 Der steuerliche Berater und der Verteidiger sind in ständiger Gefahr, sich selbst bei der Tätigkeit für den Mandanten strafbar zu machen. Es bestehen insbesondere Risiken einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ( 370 AO) Begünstigung ( 257 StGB) Strafvereitelung ( 258 StGB) Geldwäsche ( 261 StGB) Geheimnisverrat ( 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) 2

3 Steuerhinterziehung Die Steuerhinterziehung ist kein eigenhändiges Delikt. Der steuerliche Berater kann Mittäter, Täter oder mittelbarer Täter einer Steuerhinterziehung seines Mandanten sein. Der Steuerberater kann des Weiteren Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) der Hinterziehung seines Mandanten sein. 3

4 Steuerhinterziehung In Strafsachen gegen Rechtsanwälte und Steuerberater bestehen Pflichten zur Unterrichtung der Berufskammer (Nr. 23 f. MiStra). Täter und Teilnehmer einer Steuerhinterziehung haften für die Steuerverkürzung ( 71 AO). Dieses Risiko ist beim Rechtsanwalt und beim Steuerberater nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. 4

5 Steuerhinterziehung Steuerberater S erkennt, dass sein Mandant M1 private Aufwendungen als Betriebsausgaben gebucht hat. S korrigiert dies nicht, sondern fertigt die Steuererklärungen auf der Grundlage der Buchführung. 5

6 Steuerhinterziehung Steuerberater S erkennt, dass sein Mandant M1 private Aufwendungen als Betriebsausgaben gebucht hat. S korrigiert dies nicht, sondern fertigt die Steuererklärungen auf der Grundlage der Buchführung. Mandant M2 will wissen, ob er das Gehalt für seine private Haushälterin absetzen kann. Auf Empfehlung des S stellt er die Haushälterin als Sekretärin in seinem Handwerksbetrieb ein. 6

7 Steuerhinterziehung Steuerberater S erkennt, dass sein Mandant M1 private Aufwendungen als Betriebsausgaben gebucht hat. S korrigiert dies nicht, sondern fertigt die Steuererklärungen auf der Grundlage der Buchführung. Mandant M2 will wissen, ob er das Gehalt für seine private Haushälterin absetzen kann. Auf Empfehlung des S stellt er die Haushälterin als Sekretärin in seinem Handwerksbetrieb ein. S teilt seinem Mandanten M3 mit, dass Einnahmen aus der Vermietung von Zimmern an Studenten im eigenen Wohnhaus steuerfrei seien. M3 glaubt ihm und gibt diese Einnahmen in seiner Steuererklärung nicht an. 7

8 Steuerhinterziehung Bei der Vorbereitung einer angekündigten Betriebsprüfung stellt Steuerberater S fest, dass der geschäftsführende Gesellschafter G der X-GmbH in den letzten 3 Jahren ohne schriftlichen Dienstvertrag tätig wurde. S fertigt einen schriftlichen Vertrag an, den er 3 Jahre zurückdatiert, und lässt ihn von G unterzeichnen. 8

9 Steuerhinterziehung Bei der Vorbereitung einer angekündigten Betriebsprüfung stellt Steuerberater S fest, dass der geschäftsführende Gesellschafter G der X-GmbH in den letzten 3 Jahren ohne schriftlichen Dienstvertrag tätig wurde. S fertigt einen schriftlichen Vertrag an, den er 3 Jahre zurückdatiert, und lässt ihn von G unterzeichnen. Der Mandant M liefert die von ihm selbst erstellte monatliche Buchführung immer erst sehr spät ab. Um die USt-Voranmeldungen trotzdem pünktlich abgeben zu können, schätzt Steuerberater S den jeweiligen Monatsumsatz und reicht die Voranmeldung pünktlich ein. 9

10 Steuerhinterziehung Steuerberater S hat die Einkommensteuererklärung für seinen Mandanten M gefertigt, obwohl er wusste, dass dort Kosten für die Renovierung des privaten Wohnhauses des M als Erhaltungsaufwand für ein Mietshaus deklariert worden waren. 10

11 Steuerhinterziehung Steuerberater S hat die Einkommensteuererklärung für seinen Mandanten M gefertigt, obwohl er wusste, dass dort Kosten für die Renovierung des privaten Wohnhauses des M als Erhaltungsaufwand für ein Mietshaus deklariert worden war. Kann S ein Jahr später eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten? Muss er dann die Steuernachzahlung entrichten, um straffrei zu bleiben? 11

12 Steuerhinterziehung Steuerberater S hat die Einkommensteuererklärung für seinen Mandanten M gefertigt, obwohl er wusste, dass dort Kosten für die Renovierung des privaten Wohnhauses des M als Erhaltungsaufwand für ein Mietshaus deklariert worden war. Kann S ein Jahr später eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten? Muss er dann die Steuernachzahlung entrichten, um straffrei zu bleiben? S erkennt erst im Folgejahr, dass die Steuererklärung falsch war. Muss er sie berichtigten, auch wenn der M strikt dagegen ist? 12

13 Begünstigung ( 257 StGB) Bei der Vorbereitung einer bevorstehenden Betriebsprüfung stellt Steuerberater S fest, dass das vom Mandanten M geführte Fahrtenbuch den Anforderungen in keiner Weise genügt. Auf Empfehlung des S erstellt M das Fahrtenbuch neu. 13

14 Begünstigung ( 257 StGB) Bei der Vorbereitung einer bevorstehenden Betriebsprüfung stellt Steuerberater S fest, dass das vom Mandanten M geführte Fahrtenbuch den Anforderungen in keiner Weise genügt. Auf Empfehlung des S erstellt M das Fahrtenbuch neu. M informiert seinen Verteidiger V, dass bei der Durchsuchung am Vortag das im Keller versteckte Schwarzgeld nicht gefunden wurde. V empfiehlt daraufhin, das Geld verschwinden zu lassen, weil eine erneute Durchsuchung nicht ausgeschlossen werden könne. 14

15 Strafvereitelung ( 258 StGB) Steuerberater S fertigt für seinen Mandanten M ein Gutachten an, in dem er wider besseres Wissen zu dem Ergebnis kommt, dass von M im Ausland gezahlte Bestechungsgelder als Betriebsausgaben abzugsfähig seien, wenn sie in der Buchführung als Vermittlungsprovision bezeichnet werden. Macht es einen Unterschied, ob S das Gutachten vor oder nach der Abgabe der Steuererklärung bzw. vor oder nach der Entdeckung der Tat anfertigt? 15

16 Strafvereitelung ( 258 StGB) Rechtsanwalt R spricht mit dem Zeugen Z1 über dessen bevorstehende Aussage im Strafprozess gegen seinen Mandanten M. Als er erkennt, dass M durch die Aussage des Z stark belastet würde, weist R den Z1 hierauf hin und teilt ihm mit, dass er als Schwager des M nichts sagen muss. 16

17 Strafvereitelung ( 258 StGB) Rechtsanwalt R spricht mit dem Zeugen Z1 über dessen bevorstehende Aussage im Strafprozess gegen seinen Mandanten M. Als er erkennt, dass M durch die Aussage des Z stark belastet würde, weist R den Z1 hierauf hin und teilt ihm mit, dass er als Schwager des M nichts sagen muss. Dem Zeugen Z2 überbringt R das Angebot des inhaftierten M, dem Zeugen für eine entlastende Aussage zu zahlen. 17

18 Geldwäsche ( 261 StGB) Gastwirt G betreibt seit vielen Jahren sehr erfolgreich den Pommes-Express. Traditionell legt er nur 10% der Einnahmen und Ausgaben seiner Umsatz- und Gewinnermittlung zugrunde. Er hat auch nur 1 der 10 im Betrieb tätigen Servicekräfte angemeldet. Nach der Inhaftierung des G zahlt dessen Ehefrau einen Honorarvorschuss von in bar an den Verteidiger V. 18

19 Geheimnisverrat ( 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) Gegen die beiden Geschäftsführer G1 und G2 und gegen den Buchhaltungsleiter B der X-GmbH wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Der Verteidiger V1 des G1 trifft sich mit den Verteidigern V2 und V3 der beiden anderen Beschuldigten und stimmt mit ihnen eine gemeinsame Verteidigungsstrategie ab (Sockelverteidigung). 19

20 Geheimnisverrat ( 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) Gegen die beiden Geschäftsführer G1 und G2 und gegen den Buchhaltungsleiter B der X-GmbH wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Der Verteidiger V1 des G1 trifft sich mit den Verteidigern V2 und V3 der beiden anderen Beschuldigten und stimmt mit ihnen eine gemeinsame Verteidigungsstrategie ab (Sockelverteidigung). Nach einer Durchsuchung bei der X-GmbH tritt V1 vor die Presse und erläutert die Hintergründe der Tat. 20

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