SPRACHFÖRDERUNG. ABreCHNuNG. Anbieter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SPRACHFÖRDERUNG. ABreCHNuNG. Anbieter"

Transkript

1 BILDUNGS- UND TEILHABELEISTUNGEN HINWEISE ZUR LERNFÖRDERUNG LANDESHAUPTSTADT HANNOVER QuALIFIKATION Qualifikation Qualifikation LerNFÖrDeruNG BuT BuT BuT BuT BuT BuT NG BILDUN LERNZIEL Lernziel Lernziel sprachförderung DeruNG SPRACHFÖRDERUNG MATHE MATHE ENGLISCH Englisch Englisch FRANZÖSISCH Französisch Naturwissenschaften Naturwissenschaften NACHHILFE Nachhilfe GUTSCHEIN GuTsCHeIN LEHRER LEHRER Lehrer LEHRER hrkraftempfehlung Leh Asylbewerberleistung Informationen schule leistungsberechtigte LerNeN LerNeN ABITUR Abitur ABRECHNUNG AB ABreCHNuNG Anbieter ANBIETER LeHrKrAFTempFeHLuNG WOHNGeLD Wohngeld Schulabschluss Schulabschluss Unterricht KINDERZUSCHLAG Kinderzuschlag FÖRDERSCHULE GESAMTSCHULE Gesamtschule SOZIALLEISTUNG Hauptschule REALSCHULE Grundschule

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Allgemeine Hinweise zur Lernförderung Entwicklung der Lernförderung Beschreibung des Verfahrens Übersicht über die Voraussetzungen zur Lernförderung Informationen für Anbieter Preise und Qualifikationen Abrechnung Informationen für Leistungsberechtigte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - zweites Buch Wohngeld und Kinderzuschlag Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Folgen bei unentschuldigtem Fehlen des Schülers Informationen für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Hinweise zur Lehrkraftempfehlung Anzahl und Umfang der Fächer zur Lernförderung Sprachförderung Anlagen Diese Hinweise finden Sie neben weiteren Informationen und Antragsformularen für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der Internetseite: 1. Auflage - Stand:

3 1. Einleitung In der Region Hannover werden die Anträge für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) von zwei kommunalen Trägern bearbeitet. Die Region Hannover ist grundsätzlich der zuständige Träger für alle leistungsberechtigten Personenkreise. Dies beinhaltet für die Städte und Gemeinden in der Region Hannover die Rechtskreise des Sozialgesetzbuchs - zweites und zwölftes Buch (SGB II und SGB XII), des 6 b Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Einzige Ausnahme ist das Stadtgebiet Hannover, hier ist der Fachbereich Soziales der Stadt Hannover für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zuständig. Diese Lernförderrichtlinie ist für die gesamte Region Hannover gültig, einschließlich aller Rechtskreise und aller kommunaler Träger. Der kommunale Träger hat im Rahmen des BuT in eigener Zuständigkeit Regelungen für die Gewährung der Lernförderung vorzunehmen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der regionalen Anbieter- und Angebotsstrukturen sowie den äußeren Einflüssen. So ist beispielsweise aufgrund des vermehrten Zuzugs von schulpflichtigen Kindern ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in die Region Hannover eine besondere Regelung zur Sprachförderung getroffen worden (siehe Kapitel 5.3). Im Anschluss an diese Einleitung folgen allgemeine Hinweise zu der Entwicklung des BuT in der Region Hannover und die Darstellung rechtlich allgemeiner Vorgaben für die Bewilligung der Lernförderung. Informationen für die Anbieter mit Vorgaben für eine reibungslose und schnelle Abrechnung der Leistungen sowie Informationen zum Verfahren, insbesondere zur Höhe der abrechenbaren Preise je Fördereinheit, sind im dritten Kapitel beschrieben. Die darauf folgenden Kapitel komprimieren wichtige Informationen für leistungsberechtigte Personen sowie für die Protagonisten an den Schulen. Diese Regelung für Lernförderung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Region Hannover tritt zum in Kraft. 2

4 2. Allgemeine Hinweise zur Lernförderung 2.1. Entwicklung der Lernförderung Im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die Inanspruchnahme der Lernförderung innerhalb der Region Hannover seit 2011 kontinuierlich angestiegen 1. Anspruchsberechtigt für Lernförderung sind grundsätzlich alle Schüler 2, die berechtigt sind, Leistungen nach dem BuT zu erhalten. Dies ist dann gegeben, wenn ein Leistungsbezug im Sinne des SGB II, SGB XII, 6b BKGG oder nach dem AsylbLG vorliegt 3. Wenn kein Leistungsanspruch im Sinne der vorgenannten Rechtsgrundlagen besteht, so gibt es zusätzlich die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, deren Haushaltsgemeinschaften mit ihrem Einkommen nur knapp oberhalb der zugangsrelevanten Grenzen liegen, einen gesonderten Antrag zur Prüfung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu stellen. Hierzu kann kostenfrei und individuell beraten werden. Eine Lerntherapie wie beispielsweise bei Lese- und Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie stellt derzeit in Niedersachsen keine Lernförderung dar 4. Nachfolgend werden die genauen Voraussetzungen der Lernförderung beschrieben Beschreibung des Verfahrens Für die Gewährung von Lernförderung steht zu Beginn die Feststellung eines Förderbedarfs (zur Darstellung des Prozesses siehe Abbildung 1). Dieser ist durch die Klassenlehrerin oder durch den Fachlehrer in der Schule zu bescheinigen. Es werden neben dem Unterrichtsfach, in dem die Förderung erforderlich ist, auch der Umfang der Stunden und die Form der Förderung (Einzel- oder Gruppenförderung) durch die Lehrkraft empfohlen. Diese Lehrkraftempfehlung wird von dem Schüler oder seinen Sorgeberechtigten (zum Beispiel Eltern oder Vormund) an die Region Hannover, im Rechtskreis SGB 1 Stand nach Auswertung der Jahre Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 3 Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite oder während der Öffnungszeiten über die Kontaktdaten der Region Hannover (BuT-Hotline 0511/ / but@region-hannover.de) 4 Niedersächsische Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket, S. 17 Für Fragen zur Lerntherapie stehen hierzu die Jugendämter vor Ort zur Verfügung. 3

5 II an das Jobcenter Region Hannover bzw. im Rechtskreis AsylbLG für in der Stadt Hannover lebende Personen an den Fachbereich Soziales der Stadt Hannover übersandt. Anschließend wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Lernförderung bestehen. Sofern die Lernförderung bewilligt werden kann, erfolgt die Ausstellung eines Gutscheins und die Übersendung an den Leistungsberechtigten. Dieser kann sich mit dem Gutschein an einen Anbieter wenden und dort die Lernförderung durchführen. Die Abrechnung der Stunden über den Gutschein erfolgt durch die Anbieter direkt mit der Region Hannover bzw. mit der Stadt Hannover (Rechtskreis AsylbLG im Stadtgebiet Hannover). Wenn der Antrag auf Lernförderung nicht bewilligt werden kann, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen oder notwendige Unterlagen fehlen, so erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid bzw. eine schriftliche Information, welche Unterlagen noch vorzulegen sind. Abbildung 1 - Ablaufschema der Antragstellung und Bewilligung von Lernförderung Schulische Lehrkraft empfiehlt die Förderung. Schüler bzw. sorgeberechtigte Person erhält die Empfehlung und beantragt die Lernförderung über BuT bei der Region Hannover bzw. beim Jobcenter Region Hannover oder der Stadt Hannover. Die Region Hannover / Jobcenter Region Hannover / Stadt Hannover prüft und entscheidet über den Antrag. Bei Bewilligung wird ein Gutschein ausgestellt und an den Antragsteller übersandt. Der Antragsteller sucht sich mit dem Gutschein einen geeigneten Anbieter aus und führt die Lernförderung durch. Der Anbieter führt die Lernförderung durch und sendet anschließend seine Abrechnung an die Region Hannover bzw. Stadt Hannover. Die Region Hannover / Stadt Hannover prüft die Abrechnung und überweist dem Anbieter die in Abrechnung gestellten Stunden auf Grundlage des ausgestellten Gutscheins. Lehrkraft Schüler / Sorgeberechtigter Lernförderanbieter Region Hannover - Team Jobcenter Region Hannover Stadt Hannover - FB Soziales 2.3. Übersicht über die Voraussetzungen zur Lernförderung 5 Eine Voraussetzung für die Gewährung von Lernförderung ist die Ergänzung schulischer Angebote 6. Daraus folgt, dass schulische Angebote Vorrang haben und 5 Niedersächsische Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket, S. 17 ff 4

6 die außerschulische Lernförderung nur in Betracht kommt, wenn keine oder nicht ausreichende schulische Angebote zur Verfügung stehen 7. Für die Bewilligung der Lernförderung ist zudem erforderlich, dass es durch die Lernförderung möglich und erfolgsversprechend ist, mit ihr bestehende Defizite zu kompensieren. Dabei sollte die Zielsetzung sein, dass der Schüler die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele erreicht 8. Folglich ist die Lernförderung grundsätzlich kurzzeitig erforderlich, um die Gefahr der Nichterreichung der wesentlichen Lernziele zu beseitigen. Die Lernförderung ist sowohl von der Schulform als auch vom Unterrichtsfach unabhängig. In welchem zeitlichen Umfang eine Förderung (Lernförderung, Hausaufgabenhilfe nach Begründung) erfolgen soll, wird von der Lehrkraft empfohlen und bescheinigt (siehe hierzu Kapitel 5). Sofern die schulische Lehrkraft den Erwerb der wesentlichen Lernziele aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten des Schülers als gefährdet ansieht, ist keine Lernförderung über das BuT möglich. Hinweis: Die Aufzählung der vorgenannten Voraussetzungen ist für eine Bewilligung der Lernförderung nicht abschließend. Bei konkreten Fragen steht das Team der Region Hannover (Tel.: 0511/ Fax: 0511/ sowie für den Rechtskreis SGB II das Jobcenter Region Hannover vor Ort zur Verfügung. Der Fachbereich Soziales der Stadt Hannover ist für Leistungsberechtigte aus dem Bereich AsylbLG, die ihren Wohnort im Stadtgebiet Hannovers haben, unter den Rufnummern 0511/ und 0511/ sowie per erreichbar. 6 vgl. Erlass des Nds. Kultusministeriums vom , vgl. BR-Drs. 661/10, S Die zu erwerbenden Kompetenzen gem. curricularen Vorgaben. Kein wesentliches Lernziel in diesem Sinne ist das Erreichen einer Empfehlung für eine bessere Schulform. 5

7 3. Informationen für Anbieter 3.1. Preise und Qualifikationen Der örtliche Markt von Lernförderanbietern wird stetig durch die Region Hannover beobachtet. Zu Beginn des Jahres 2016 hat die Region Hannover eine Marktanalyse zu den örtlichen Strukturen hinsichtlich der Preise pro Unterrichtsstunde sowie der weiteren Ausgestaltung der Lernförderung regionsweit durchgeführt. Diese neue Marktuntersuchung war die Basis der nachfolgenden Regelungen. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass eine Lernfördereinheit bei den regionsweiten Anbietern in der Regel 45 bzw. 60 Minuten bemisst. Die Höchstgrenze der über das BuT in Rechnung gestellten Preise innerhalb der Region Hannover wird in diesem Kapitel für beide Einheiten angegeben. Sofern eine Lernfördereinheit im Einzelfall eine andere zeitliche Spanne umfasst, ist der Preis entsprechend umzurechnen. Innerhalb der Region Hannover gibt es keine weiteren örtlichen Unterscheidungen, da regional die Preise im Bereich Lernförderung nicht signifikant schwanken. In der Region Hannover findet sich dennoch eine unterschiedliche Preisgestaltung wieder, diese hängt in erster Linie mit der Qualifikation und der Aufstellung bzw. der Rechtsform von Anbietern zusammen. Die Marktuntersuchung verdeutlichte zur Aufstellung bzw. Rechtsform, dass Anbieter, die aus einer Person bestehen, grundsätzlich geringere Preise verlangen, als Anbieter die im Rahmen einer Organisation professionell mit mehreren Personen die Lernförderung anbieten. Im Rahmen der Lernförderung ist es von größter Bedeutung, dass die von der Lehrkraft in der Schule empfohlene Maßnahme, den größtmöglichen Erfolg erzielt. Folglich kommt es darauf an, dass geeignete Lernförderanbieter die Maßnahme durchführen, unabhängig von der Rechtsform des Anbieters. Die ortsüblichen Gegebenheiten begründen daher eine Differenzierung der Preise je Fördereinheit. Tabelle 1 weist die Preise für Lernförderanbieter aus, die zum einen eine besondere Qualifikation nachweisen können. Eine besondere Qualifikation kann beispielsweise durch Hochschulabschluss oder vergleichbarer Eignung gegeben sein. Die Entscheidung über die Anerkennung der besonderen Qualifikation 6

8 im Zuge der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt durch die Region Hannover. Hierzu ist die Abgabe der Selbstauskunft für Einzelpersonen (Anlage 2) mit aktuellem polizeilichem Führungszeugnis erforderlich. Die Tabelle weist ebenso die Preise für professionell geführte gewerbliche Organisationen aus. In dem Verantwortungsbereich der Organisation liegt es, besonders qualifiziertes Personal zu beschäftigen (die Organisatoren haben dies in eigener Zuständigkeit zu prüfen u.a. durch Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses) und dies zu unterstützen. Tabelle 1 - Preise bei besonderer Qualifikation oder bei professionell geführten Organisationen Zeit Einzelförderung Gruppenförderung 45 Minuten 24,00 12,00 60 Minuten 32,00 16,00 In der Region Hannover erfolgt die Lernförderung auch durch geeignete Anbieter die nicht dem vorgenannten Personenkreis angehören. Hierbei handelt es sich beispielsweise um für die Lernförderung geeignete Schüler und Studenten, die ggf. keine oder nur geringe steuerlichen Abzüge haben können. Für steuerrechtliche Auskünfte sind die jeweiligen Finanzbehörden zuständig. Die Entscheidung über die Anerkennung der Geeignetheit erfolgt durch die Region Hannover. Hierzu ist die Abgabe der Selbstauskunft für Einzelpersonen (Anlage 2) mit aktuellem polizeilichem Führungszeugnis erforderlich. Tabelle 2 weist die Preise für den beschriebenen Anbieterkreis aus. Tabelle 2 - Preise für geeignete Lernförderanbieter, die nicht der Tabelle 1 zuzurechnen sind Zeit Einzelförderung Gruppenförderung 45 Minuten 15,00 7,50 60 Minuten 20,00 10,00 Auf Anfrage der für die Gewährung von BuT zuständigen Behörde muss jede Person, die Lernförderung im Rahmen des BuT durchführt, ein erweitertes Führungszeugnis unverzüglich vorlegen können. 7

9 Die beschriebene Einzelförderung bezieht sich auf die Lernförderung von einem Kind pro Unterrichtseinheit. Im Rahmen der Gruppenförderung sollten in einer Gruppe grundsätzlich nicht mehr als vier Kinder unterrichtet werden Abrechnung Die Abrechnung der Lernförderstunden erfolgt im Rahmen des in der Anlage beigefügten Abrechnungsvordrucks (Anlage 3), auf dem Angaben zu Kontakt- und Kontodaten, dem Zeitraum der Lernförderung, der Anzahl der geleisteten Stunden und der Höhe der Kosten enthalten sein müssen. Auf Nachfrage sind der für die Abrechnung zuständigen Behörde Anwesenheitslisten des Schülers vorzulegen. Der Lernfördergutschein ist mit der ersten Abrechnung im Original einzureichen. Die Abrechnung kann monatlich oder auch für den gesamten Gutscheinzeitraum erfolgen. Termine, an denen die Kinder unentschuldigt ferngeblieben sind, können den Schülern bzw. den Sorgeberechtigten der Schüler durch den Lernförderanbieter bei vorliegen vertraglicher Regelungen zwischen dem vorgenannten Personenkreis in Rechnung gestellt werden. Bei wiederholtem Fehlen wird seitens der antragsbearbeitenden Behörde geprüft, ob die Bewilligung der Lernförderung mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen ist, weil die Eignung der Maßnahme nicht mehr besteht ( 48 SGB X). 8

10 4. Informationen für Leistungsberechtigte Kapitel 2.2 beschreibt das Verfahren von der Feststellung des Lernförderbedarfs, über die Antragstellung bis hin zur Abrechnung der Lernförderung. Der Zeitpunkt, ab dem die Lernförderung bewilligt werden kann, unterscheidet sich je nach Art der Sozialleistung, die bezogen wird. Grundsätzlich ist immer das Eingangsdatum der Lehrkraftbestätigung (Anlage 1) bei der zuständigen Behörde entscheidend. Nachfolgend werden die Besonderheiten in den einzelnen Rechtskreisen dargestellt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - zweites Buch Nach 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II wirkt der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf den Ersten des Monats zurück. Anträge auf Leistungen einer angemessenen Lernförderung können ab dem Ersten des Monats bewilligt werden, in dem die Bestätigung über den Lernförderbedarf bei der zuständigen Behörde einging, soweit daneben andere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden Wohngeld und Kinderzuschlag Nach 5 BKKG werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Lernförderung kann ab dem Ersten des Monats bewilligt werden, in dem die Bestätigung über den Lernförderbedarf bei der zuständigen Behörde einging Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch Nach 44 Abs. 1 SGB XII sind unter anderem Bedarfe für Bildung und Teilhabe ( 34 bis 34b SGB XII) gesondert zu beantragen. Nach 44 Abs. 2 SGB XII wirkt ein Antrag nach Abs. 1 auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird. 9

11 Lernförderung kann demnach ab dem Ersten des Monats bewilligt werden, in dem die Bestätigung der Schule über den Bedarf von Lernförderung bei der zuständigen Behörde eingeht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Nach 6b AsylbLG ist zur Bestimmung des Zeitpunkts des Einsetzens der Leistungen nach 18 SGB XII entsprechend anzuwenden. Nach 18 Absatz 1 SGB XII setzt die Sozialhilfe ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Lernförderung kann ab dem Tag bewilligt werden, an dem die Bestätigung der Schule über den Bedarf von Lernförderung bei der zuständigen Behörde eingeht Folgen bei unentschuldigtem Fehlen des Schülers Sofern der Schüler unentschuldigt nicht die mit dem Anbieter vereinbarten Lernförderstunden wahrnimmt, kann der Anbieter bei Vorliegen vertraglicher Regelungen Stunden den Schülern bzw. deren Sorgeberechtigten in Rechnung stellen. Bei wiederholtem Fehlen wird seitens der antragsbearbeitenden Behörde geprüft, ob die Bewilligung der Lernförderung mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben ist, weil die Eignung der Maßnahme nicht mehr besteht ( 48 SGB X). 10

12 5. Informationen für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen 5.1. Hinweise zur Lehrkraftempfehlung Der Leistungsträger benötigt für die Bewilligung von Lernförderung eine Stellungnahme der Schule hinsichtlich des bestehenden Bedarfs und zu der Frage, ob vergleichbare schulische Angebote bestehen. Hierfür ist ein entsprechender Vordruck (Anlage 1) für die Schulen erstellt worden. Dieser gibt den Lehrkräften eine formale Orientierungshilfe, um im Sinne des Gesetzes zu handeln und eine Gewichtung der Lernförderbedarfe vornehmen zu können. Neben allgemeinen Angaben des Antragstellers und der Schule ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten bzw. Leistungsberechtigten zwingend erforderlich. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen vorliegen und auf dem Formular von der Schule bestätigt werden: - Der Erwerb der wesentlichen Kompetenzen ist gefährdet. (Indikatoren: z.b. Gefährdung der Versetzung oder kein ausreichendes Leistungsniveau in einzelnen Fächern) - Im Falle der Erteilung von Lernförderung besteht eine positive Prognose, die wesentlichen Kompetenzen zu erwerben. - Die Leistungsschwäche ist nicht ausschließlich auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten oder Nichtteilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der Schule zurückzuführen. - Geeignete kostenfreie schulische Angebote hinsichtlich des festgestellten Lernförderbedarfs bestehen nicht. Auch die Art (Einzel- oder Gruppenförderung) und der Umfang der Förderung sind von der Schule zu empfehlen. Die Empfehlung der Lehrkraft über die Dauer der Lernförderung ist im Antrag anzugeben. 11

13 Auch andere Besonderheiten (z.b. die Notwendigkeit einer Hausaufgabenhilfe oder - betreuung anstelle einer Lernförderung) sind von der Schule anzugeben und zu begründen. 9 Soll ein Gutschein (aufgrund sprachlicher Barrieren o.ä.) nicht an die Familie, sondern direkt an den Lernförderanbieter geschickt werden, besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht Anzahl und Umfang der Fächer zur Lernförderung Der zeitliche Umfang der vorgeschlagenen Lernförderung muss pädagogisch vertretbar sein. 10 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, maximal vier Einheiten Lernförderung pro Woche über das Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Sollte in einzelnen Fällen ein erhöhter Förderbedarf bestehen, muss dies pädagogisch vertretbar sein und ist durch die zuständige Lehrkraft zu begründen (siehe Anlage 1) Sprachförderung Die Kostenübernahme im Rahmen der Lernförderung ist auch dann möglich, wenn Schülerinnen und Schüler keine Deutschkenntnisse haben 11. Für die Bewilligung von Sprachförderung aus Mitteln des BuT ist entscheidend, dass schulische Angebote (z.b. Sprachlernklassen) nicht vorhanden sind oder in Ihrem Umfang nicht ausreichen um den bestehenden Bedarf zu decken. Dies sind die wichtigsten vorliegenden Faktoren die eine Sprachförderung im Fach Deutsch auch am Vormittag bei schulpflichtigen Kindern zulassen könnte. Das Lernziel dieser Sprachförderung ist der Erwerb der deutschen Sprache in dem Umfang, der eine regelmäßige Teilnahme am regulären Unterricht aus sprachlicher Betrachtung zulässt. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen sind weitere wesentliche Kriterien für eine Sprachförderung im Rahmen des BuT: 9 Niedersächsische Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket, S Niedersächsische Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket, S Niedersächsische Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket, S

14 - Sprachlernförderung am Vormittag in dem Fach Deutsch für die Kinder, die aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nicht dauerhaft am normalen Schulunterricht teilnehmen können. - Schulische Angebote stehen nicht oder nicht ausreichend zur Bedarfsdeckung zur Verfügung. - Die Kinder dürfen nicht vollständig aus dem Klassenverband ausgegliedert werden, eine Sprachförderung von 2 Schulstunden (á 45 min) täglich soll während der schulpflichtigen Unterrichtszeit nicht überschritten werden. - Eine Bewilligung der Lernförderung erfolgt max. bis Schuljahresende. - Die zusätzliche Lernförderung außerhalb der schulpflichtigen Zeit ist durch diese Regelung nicht betroffen. - Zu beachten ist, dass auf der Lehrkraftempfehlung die BuT-Nummer des Leistungsberechtigten eingetragen ist. 13

15 6. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Antrag auf Lernförderung sowie Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung Vereinfachte Selbstauskunft für private Anbieter Abrechnung der Lernförderstunden 14

16 Schüler/ in Name: Vorname: Geburtsdatum: B i l d u n g s - u n d T e i l h a b e l e i s t u n g e n Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von L e r n f ö r d e r u n g Allgemein- und berufsbildende Schulen in Niedersachsen BuT-Nummer (sofern bereits vorhanden): Straße / Hausnr.: 28 SGB II 34, 42 SGB XII 6b BKGG 2, 3 AsylbLG Schule PLZ: Ort: Bezeichnung Anschrift Von den Erziehungsberechtigten bzw. Leistungsberechtigten auszufüllen Für die o. g. Schülerin/den o. g. Schüler wird Lernförderung beantragt in der Klasse 1. Fach 2. Fach 3. Fach 4. Fach Sofern das Fach Deutsch angegeben ist, hat die Lehrkraft die Möglichkeit, Sprachförderung zu empfehlen. Die Lernförderung soll am.20 (Datum bitte eingeben) beginnen. Sofern hier kein Datum eingetragen wird, erfolgt eine mögliche Bewilligung nach dem Eingang des Antrags. Mit der Antragstellung auf Gewährung von Lernförderung willige ich in die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung der zur Bearbeitung der Bestätigung der Schule erforderlichen persönlichen Daten und Angaben durch bzw. an die Schule ein. Ich entbinde insoweit die mit der Bearbeitung befassten Bediensteten von der Pflicht zur Verschwiegenheit. Ich beantrage darüber hinaus Bildungs- und Teilhabeleistungen dem Grunde nach. Datum Unterschrift Von der Schule auszufüllen zutreffendes bitte ankreuzen Die Bewilligung der Lernförderung hängt von der Bestätigung der nachfolgenden Komponenten ab. Sofern die nachfolgenden vier Aussagen nicht bestätigt werden können, hat eine Antragstellung wenig Aussicht auf Erfolg. Der Erwerb der wesentlichen Kompetenzen ist gefährdet. (Indikatoren: z.b. Gefährdung der Versetzung oder kein ausreichendes Leistungsniveau in einzelnen Fächern) Im Falle der Erteilung von Lernförderung besteht eine positive Prognose, die wesentlichen Kompetenzen zu erwerben. Die Leistungsschwäche ist nicht ausschließlich auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten oder Nichtteilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der Schule zurückzuführen. Geeignete kostenfreie schulische Angebote hinsichtlich des festgestellten Lernförderbedarfs bestehen nicht. Nachfolgende Aussage ist zusätzlich für die Entscheidung über die Bewilligung von Sprachförderung relevant. Die Schülerin/ der Schüler hat keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse.

17 Empfehlung der Schule Fach 1. Fach 2. Fach 3. Fach 4. Fach Sprachförderung -Deutsch- Einzelförderung Gruppenförderung Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche (bei mehr als 4 Stunden insgesamt ist eine Begründung erforderlich siehe unten) 1 Stunde 2 Stunden Stunden 1 Stunde 2 Stunden Stunden 1 Stunde 2 Stunden Stunden 1 Stunde 2 Stunden Stunden 1 Stunde 2 Stunden Stunden Sprachlernförderung zum Erwerb der deutschen Sprache während der Schulzeit ist nur für die Schülerinnen und Schüler möglich, die aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nicht dem regulären Unterricht folgen können. Eine vollständige Ausgrenzung aus dem Klassenverband darf nicht stattfinden, daher kann die Sprachförderung für max. zwei Einheiten pro Schultag in einer Kleingruppe bewilligt werden. Folgende Voraussetzung muss hierfür vorliegen: Die Schülerin / der Schüler hat keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse und die Teilnahme an der vorgesehenen Maßnahme lässt einen ausreichenden Spracherwerb erwarten. Des Weiteren dürfen geeignete kostenfreie schulische Angebote hinsichtlich des festgestellten Sprachförderbedarfs nicht bestehen oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Zudem ist der Bedarf an Sprachförderung nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten in entsprechenden Maßnahmen zurückzuführen. Pädagogische Begründung für die Empfehlung von mehr als 4 Unterrichtsstunden Lernförderung pro Woche: Lernförderung wird für folgenden Zeitraum empfohlen: 3 Monate 6 Monate bis Schuljahresende bis 20 Ansprechpartner für Rückfragen ist Ort, Datum Frau/Herr Tel. Unterschrift der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers oder der Fachlehrerin / des Fachlehrers Stempel der Schule LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

18 B i l d u n g s - u n d T e i l h a b e l e i s t u n g e n Vereinfachte Selbstauskunft für Anbieter von L e r n f ö r d e r u n g In der Region Hannover erfolgt die Lernförderung mitunter durch geeignete Personen die nicht über einen qualifizierten gewerblichen Anbieter organisiert sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um für die Lernförderung geeignete Schüler und Studenten, oder um Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Nebenbeschäftigung Lernförderung anbieten und durchführen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Geeignetheit erfolgt durch die Region Hannover Team Hierzu ist die Abgabe der Selbstauskunft mit aktuellem polizeilichem Führungszeugnis erforderlich. Den ausgefüllten Bogen senden Sie bitte an folgende Adresse: Region Hannover Team Hildesheimer Str Hannover Fax: 0511/ Für Rückfragen steht Ihnen das Team unter der Rufnummer 0511/ gerne zur Verfügung, weitere Informationen erhalten Sie zudem über die Internetseite Allgemeine Angaben Daten zur Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Kommunikationsdaten (Telefonnummer / ): Straße / Hausnr.: PLZ: Ort: Kontoverbindung IBAN: Kontoinhaber (falls abweichend): Verwendungszweck: BIC: Qualifikation der Lernförderanbieter Für Schülerinnen und Schüler Bisherige Schulbildung Derzeit besuchte Schule Klasse / Jahrgang Für Studentinnen und Studenten Bisherige Schulbildung Derzeit besuchter Studiengang Semester Für Personen mit abgeschlossenen Studium / mit abgeschlossener Ausbildung Bisherige Schulbildung/ Ausbildung/ Studium Derzeit ausgeübte Tätigkeit

19 Angebot In welchen Fächern bieten Sie Lernförderung an? Zu welchem Preis bieten Sie Lernförderung pro 60min an? Einzelförderung: Gruppenförderung: Warum eignen Sie sich für Lernförderung (Begründung)? Erklärung Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und bewillige die Weitergabe zum Zwecke der Abrechnung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese vereinfachte Selbstauskunft gilt nur gegenüber der Region Hannover, dem Jobcenter Region Hannover und der Stadt Hannover. Diese Stellen sind für die Antragstellung und Abrechnung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Region Hannover zuständig. Außerdem habe ich dieser vereinfachten Selbstauskunft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beigelegt. Bei Minderjährigkeit ist zusätzlich die Unterschrift des bzw. der sorgeberechtigten Vertreter erforderlich. Datum Unterschrift LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

20 B i l d u n g s - u n d T e i l h a b e l e i s t u n g e n L e r n f ö r d e r u n g A b r e c h n u n g d e s L e r n f ö r d e r g u t s c h e i n s Diese Abrechnung des Lernfördergutscheins ist an folgende Adresse zu senden: Region Hannover Team Hildesheimer Str Hannover Fax: 0511/ Für den Rechtskreis AsylbLG im Stadtgebiet Hannover Stadt Hannover Fachbereich Soziales Hamburger Allee Hannover Dieser Vordruck beinhaltet in Verbindung mit der vorgenannten Anlage alle relevanten Informationen für die Abrechnung des Gutscheins. Die anzugebenen Daten dieses Vordrucks können auch formlos eingereicht werden es besteht somit kein Formularzwang. Die Vordrucke und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: Zeitraum der Lernförderung: Schüler/ in Name: Geburtsdatum: Vorname: BuT-Nummer: Lernförderanbieter Name: Straße: IBAN: Kontoinhaber: Verwendungszweck: PLZ, Ort: BIC: Der Nachweis geleisteter Lernförderung ist auf Nachfrage der Abrechnungsstelle vorzulegen. Sofern für einen Zeitraum der Lernförderung mehrere Abrechnungen eingereicht werden, ist der Lernfördergutschein im Original dem ersten Abrechnungsbegehren beizufügen. Unterrichtsfach / Anzahl der Einheiten im Betrag pro Einheit: Gesamtbetrag pro Einzel- (E) oder Abrechnungszeitraum: Unterrichtsfach: Gruppenförderung (G): Ort, Datum Unterschrift LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

21 Impressum Region Hannover Der Regionspräsident Region Hannover Fachbereich Soziales Team Bildungs- und Teilhabeleistungen Hildesheimer Straße Hannover Text: Region Hannover, Team Bildungs- und Teilhabeleistungen Layout Umschlag: Region Hannover, Team Medienservice & Post

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen folgende Leistungen bzw. habe/n diese beantragt: Wohngeld

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung 1 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung Name Persönliche Daten der Antragstellerin / des Antragstellers Vorname Persönliche Daten zum Kind / zum Jugendlichen

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 1 Antragsteller/in Name Vorname Telefon (optional) AZ bezieht folgende Leistungen: SGB II (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch) 2 Leistungen für (Schülerin/Schüler

Mehr

Antrag auf Lernförderung/ Nachhilfe

Antrag auf Lernförderung/ Nachhilfe Ausgabedatum: (vom Jobcenter EN auszufülen) Aktenzeichen: Eingangsvermerk: (vom Jobcenter EN auszufülen) Antrag auf Lernförderung/ Nachhilfe Die Antragstellerin/ der Antragsteller bezieht Leistungen nach

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag für das Bildungs- und Teilhabepaket Teil I/III - Seite 1/4 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Name, Vorname Antragsteller/in BG-Nummer Eingangsstempel bitte ankreuzen Ich bzw. mein Kind

Mehr

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach den Gesetzesgrundlagen im SGB II, SGB XII und BKGG Darstellung der unterschiedlichen praktischen Umsetzung nach den einzelnen Gesetzen A. Gesetzesgrundlagen

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach

Mehr

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Herzlich Willkommen Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Warum Bildungs- und Teilhabeleistungen? Urteil: Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 Inhalt: Regelbedarfe sind nach dem

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Teil I/III - Seite 1/5 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Amt für Soziales und Prävention Postfach 11 10 61 Abt. Soziale Hilfen 64225 Darmstadt Der Magistrat Eingangsstempel Antragstellerin

Mehr

Kreis Kleve. Anträge auf eine rückwirkende Leistungsbewilligung (zum ) müssen bis zum gestellt werden.

Kreis Kleve. Anträge auf eine rückwirkende Leistungsbewilligung (zum ) müssen bis zum gestellt werden. Kreis Kleve Jobcenter Informationsblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII)

Mehr

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3 Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel Anlage 3 Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungsumfang (in 28 SGB II) Ausflüge und Klassenfahrten auch in Kitas Schulausstattung Ergänzende Lernförderung Schülerbeförderung

Mehr

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket 1 Leistungen Mittagessen Sport und Kultur Lernförderung/Schulbedarf/ Schülerbeförderung Klassenfahrten/Ausflüge 2 Mittagessen Gemeinschaftliche

Mehr

Nur vom Antragsteller auszufüllen

Nur vom Antragsteller auszufüllen Antrag auf Gewährung einer außerschulischen Lernförderung Name, Vorname des Erziehungsberechtigten: Name, Vorname, Geb.-Datum des Kindes: Ausgabedatum: Bitte Tel.-Nr. für evtl. Rückfragen angeben: Aktenzeichen/Fallnummer:

Mehr

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen?

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen? Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sowie Wohngeld und Kinderzuschlag

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 34 SGB XII (Sozialhilfe), bzw. 6b BKGG i.v.m. 28 SGB II (Wohngeld, Kinderzuschlag)

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 34 SGB XII (Sozialhilfe), bzw. 6b BKGG i.v.m. 28 SGB II (Wohngeld, Kinderzuschlag) Dienststelle Hinter der Metzg 6 86150 Augsburg Fax: 0821/324-9542 Ausgabedatum: Eingangsstempel: Team SG 3.3 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 34 SGB XII (Sozialhilfe), bzw. 6b BKGG i.v.m.

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer A Persönliche Daten des Kindes

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II / SGB XII

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II / SGB XII Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II / SGB XII Name, Kundennummer: Ich erhalte folgende Leistungen oder habe diese beantragt: Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ) zuständiger

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Eingangsstempel 28 SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 34 SGB XII ( Sozialhilfeberechtigte) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Füllen Sie

Mehr

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite, insbesondere zum Datenschutz! Tag der Antragstellung Dienststelle Eingangsstempel Name, Vorname der / des

Mehr

Sollte Ihr minderjähriges Kind Wohngeld erhalten, so reichen Sie diesen Antrag bitte beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg ein.

Sollte Ihr minderjähriges Kind Wohngeld erhalten, so reichen Sie diesen Antrag bitte beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg ein. An das An die Jobcenter Oldenburg Stadt Oldenburg Team Bildung und Teilhabe Amt für Teilhabe und Soziales Stau 70 Besondere soziale Hilfen 26122 Oldenburg 26105 Oldenburg Fax: 0441-21970-2249 Fax: 0441-235-3205

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Name, Vorname Antragsteller/in BG-Nummer Eingangsstempel Ich bzw. mein Kind bezieht Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) -

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Eingangsstempel 28 SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 6b BKGG in Verbindung mit 28 SGB II (Kinderzuschlagsberechtigte und Wohngeldberechtigte

Mehr

ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt)

ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt) ANTRAG auf Gewährung einer Zuwendung zum behinderungsbedingten Mehraufwand nach den Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 in der

Mehr

Verband der bayerischen Bezirke

Verband der bayerischen Bezirke Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch

Mehr

Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes

Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes Posteingangsvermerk - nur FB Jugend - An: Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend Fachdienst Sozialpädagogische Dienste Eingliederungshilfe 35a Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Stellungnahme der Schule:

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe Wohin können Sie sich wenden? Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung ist: Landratsamt Tübingen Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen den Nachweis der Berechtigung (z. B. Bescheid

Mehr

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII)

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII) Das Bildungspaket ist ein zentraler Punkt der Hartz IV Reform 2011. Im neuen 28 SGB II sowie parallel im 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag

Mehr

DAS BILDUNGSPAKET IM KREIS BERGSTRASSE

DAS BILDUNGSPAKET IM KREIS BERGSTRASSE DAS BILDUNGSPAKET IM KREIS BERGSTRASSE INHALT AB SEITE 5 SCHULBASISPAKET: Klassenfahrten / Ausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten 5 6 LERNFÖRDERUNG 7 8 GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN 9 10 TEILHABE

Mehr

A. Für folgende Person

A. Für folgende Person Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII (in Kraft seit 01.01.2011 mit Neuregelung zur Verwaltungsvereinfachung ab ) Bildungs- und Teilhabepaket Leistungsberechtigte: Empfänger von SGB II-Leistungen

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket

Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket 52.030 03.15 Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket Eingangsvermerk Aktenzeichen Landkreis Verden - Bildungspaket - 27281 Verden (Aller) Antragstellerin/Antragsteller Telefon (tagsüber) Geburtsort

Mehr

Muster. Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.

Muster. Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. Muster Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. SGB II zwischen der ARGE bzw. mit dem ab 01.01.2011 entstehenden Jobcenter

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Richtlinien für das Jobcenter Landkreis Göppingen Die Leistungen nach 28 Abs. 2-7 erweitern den Bedarf zum Lebensunterhalt neben ALG II, Sozialgeld und

Mehr

(Name) (Vorname) (Geburtsdatum)

(Name) (Vorname) (Geburtsdatum) nach 28 SGB II (Arbeitslosengeld II), 34 SGB XII (Sozialhilfe), 6b BKGG i.v.m. 28 SGB II (Wohngeld, Kinderzuschlag) bzw. 3 AsylbLG Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten

Mehr

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von bis Name: Vorname: Klasse: Datum verspätet Unentschuldigt Fehlstunde/n Unentschuldigt Fehltag/e Meldung durch Eltern Nachfrage durch Schule Bemerkungen

Mehr

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen

Mehr

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e

Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von. Unentschuldigt. Fehltag/e Übersicht der unentschuldigten Fehlzeiten im Zeitraum von bis Name: Vorname: Klasse: Datum verspätet Unentschuldigt Fehlstunde/n Unentschuldigt Fehltag/e Meldung durch Eltern Nachfrage durch Schule Bemerkungen

Mehr

Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011

Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011 Geschäftsbereiche Arbeit und Soziales Bad Homburg v. d. Höhe, im Mai 2011 Infoblatt: Das Bildungs und Teilhabepaket für bedürftige Kinder Ab 2011 können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen

Mehr

Fachliche Hinweise zu den kommunalen Leistungen nach 28/29 SGB II

Fachliche Hinweise zu den kommunalen Leistungen nach 28/29 SGB II Fachliche Hinweise zu den kommunalen Leistungen nach 28/29 SGB II (Stand: 01.10.2016) Geltungsbereich / sprachliche Gleichstellung / Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung ist im Zuständigkeitsbereich

Mehr

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort Jahr der Einreise: Ich beantrage

Mehr

Übersicht der hinterlegten Formulare

Übersicht der hinterlegten Formulare Übersicht der hinterlegten Formulare 1. Antrag auf Zuschuss zur Schulverpflegung bei Erhalt öffentlicher Leistungen S. 2 2. Antrag auf Rückerstattung von Schulessengeld S. 3 3. 4. Antrag auf Kontoauflösung

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II Dienststelle Team Jobcenter Augsburg-Stadt Postanschrift: August-Wessels-Str. 35 86156 Augsburg Bildung und Teilhabe Ausgabedatum: Eingangsstempel: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28

Mehr

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)

Mehr

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ich beziehe folgende Leistungen: Eingangsstempel SGB II

Mehr

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kinderbetreuungskosten. Mutter: Name: Vorname: Geb.-Datum: Anschrift: Kundennummer: Vater: Name: Vorname:

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kinderbetreuungskosten. Mutter: Name: Vorname: Geb.-Datum: Anschrift: Kundennummer: Vater: Name: Vorname: Vollzug des Sozialgesetzes II (SGB II) Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kinderbetreuungskosten. Mutter: Name: Vorname: Geb.-Datum: Anschrift: Kundennummer:

Mehr

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen.

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen. Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,

Mehr

Deutschland-Stipendium

Deutschland-Stipendium Deutschland-Stipendium Bewerbungsantrag für Studierende, die sich im WS 2015/16 im 2. oder höheren Fachsemester befinden Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsantrag möglichst vollständig ausgefüllt

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet

Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet Deutscher Steuerberaterverband e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin E-Mail: fachberater@dstv.de Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet (bitte um entsprechendes Fachgebiet

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet

Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet Deutscher Steuerberaterverband e.v. Littenstraße 10 10179 Berlin E-Mail: fachberater@dstv.de Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet (bitte um entsprechendes Fachgebiet

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Vordruck zur Antragstellung: Förderung Gemeindeschwester 2.0 Allgemeine Hinweise zum Antragsformular: Dieser Vordruck dient der Beantragung von Fördermitteln im Sinne der oben genannten Förderausschreibung

Mehr

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Mehr

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim - 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen

Mehr

M Bezirksregierung Braunschweig. Merkblatt für Abfallvermittler (Makler) (Stand: Mai 2003)

M Bezirksregierung Braunschweig. Merkblatt für Abfallvermittler (Makler) (Stand: Mai 2003) 501.62800 M Bezirksregierung Braunschweig Merkblatt für Abfallvermittler (Makler) (Stand: Mai 2003) Vorbemerkung Mit dem In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) am 07.10.1996

Mehr

weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung weisses Feld Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo

weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung weisses Feld Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Austattung mit persönlichem

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

Stadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen SG 3.3

Stadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen SG 3.3 Stadt Augsburg 02.08.2011 Amt für Soziale Leistungen SG 3.3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl I 2011, Seite

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales - Bildung und Teilhabe - Postfach 20 04 50 51434 Bergisch Gladbach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Persönliche Daten der Antragstellerin/des Antragsstellers

Mehr

1. Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund) Wir sind mit nachstehender Beschäftigung unseres Kindes einverstanden:

1. Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund) Wir sind mit nachstehender Beschäftigung unseres Kindes einverstanden: Erklärungen und Stellungnahmen Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Mehr

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben In vier Schritten zu deinen Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte fülle den Antrag vollständig aus. Bewilligungsbescheid Bitte füge eine Kopie deines aktuellen Bewilligungsbescheids hinzu. Antrag

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bankverbindung: IBAN: Name, Vorname des Antragstellers/ der Antragstellerin Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Anschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin BIC: Telefonnr. (Angabe freiwillig):

Mehr

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Ablauf Begrüßung und Einleitung Lt. Kreisverwaltungsdirektor Birkner Kreis Ostholstein Das Bildungspaket in Ostholstein Geschäftsführer Marzian Jobcenter

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover / Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Träger der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen (nur per E-Mail durch LSchB) Bearbeitet

Mehr

Umsetzung des Programms Bildung und Teilhabe Handreichung für Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Umsetzung des Programms Bildung und Teilhabe Handreichung für Schulen der Stadtgemeinde Bremen Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit 29. August 2011 Moning / Henke Tel.: 6547 / 16686 - Umsetzung des Programms Bildung und Teilhabe Handreichung für Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Mehr

Landkreis Harz Der Landrat

Landkreis Harz Der Landrat Landkreis Harz Der Landrat Eingangsvermerk des Landkreises Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung gemäß 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII i.v.m. 13 Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Antrag für einen Kindergartenplatz und Kostenübernahme für die geplante Aufnahme in die heilpädagogische Einrichtung. Name der Einrichtung:...

Antrag für einen Kindergartenplatz und Kostenübernahme für die geplante Aufnahme in die heilpädagogische Einrichtung. Name der Einrichtung:... Antrag für einen Kindergartenplatz und Kostenübernahme für die geplante Aufnahme in die heilpädagogische Einrichtung Name der Einrichtung:... I. Allgemeine Angaben und Angaben zur Kostenerstattung für

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Landkreis Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Rechtliche Grundlagen SGB II 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen

Mehr

Leistungen für Bildung & Teilhabe

Leistungen für Bildung & Teilhabe Trier Stadt Leistungen für Bildung & Teilhabe Mit den Leistungen für Bildung & Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen im Leistungsbezug nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) die Möglichkeit gegeben, aktiver

Mehr

Anmeldung für die Teilnahme am o.camp Teil 1: Über mich. Diese Schritte sind für deine Anmeldung wichtig: Anmeldung in der Schule abgeben

Anmeldung für die Teilnahme am o.camp Teil 1: Über mich. Diese Schritte sind für deine Anmeldung wichtig: Anmeldung in der Schule abgeben für die Teilnahme am o.camp 2017 Liebe Schülerin, lieber Schüler, wir freuen uns, dass du dich für das o.camp 2017 interessierst! Diese Schritte sind für deine wichtig: 1. ausfüllen 2. ausdrucken 3. unterschreiben

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 112 Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26018 Fax: (030) 9018 26001 E-Mail: f.kuehn@ba-mitte.berlin.de

Mehr

Antrag unterschreiben. Ab in den Briefkasten. Du hast noch Fragen?

Antrag unterschreiben. Ab in den Briefkasten. Du hast noch Fragen? In vier Schritten zu euren Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte füllt den Antrag vollständig aus. Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe benötigen, könnt Ihr euch an uns wenden. Anhänge beifügen:

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Eingang: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Bitte geben Sie an, für welche Person (Kind / Jugendliche

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

POST TSV Detmold e.v. Oerlinghauser Straße 35, Detmold Fußball Damen Gymnastik Sportschiessen Herzsport

POST TSV Detmold e.v. Oerlinghauser Straße 35, Detmold Fußball Damen Gymnastik Sportschiessen Herzsport POST TSV Detmold e.v. Oerlinghauser Straße 35, 32758 Detmold Fußball Damen Gymnastik Sportschiessen Herzsport Die gelben Felder sind Pflichtfelder! AUFNAHMEANTRAG Name: Vorname: Straße, Nr.: Stadtteil:

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Leistungen nach dem SGBII (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Leistungen nach dem SGBII (Grundsicherung für Arbeitssuchende) Jobcenter Rhein-Berg Team Bildung und Teilhabe Bensberger Str. 85 51465 Bergisch Gladbach Eingangsstempel Erstantrag Folgeantrag: es liegen keine Änderungen vor es liegen Änderungen vor (Beachten Sie hierzu

Mehr

Abschlussstipendium zur Fertigstellung der Promotion Ausschreibung April I. Allgemeine Angaben. 1. Angaben zur Person.

Abschlussstipendium zur Fertigstellung der Promotion Ausschreibung April I. Allgemeine Angaben. 1. Angaben zur Person. I. Allgemeine Angaben 1. Angaben zur Person Name ggf. Geburtsname Vorname Geschlecht m w Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit 2. Kontaktdaten Adresszusatz (c/o o. ä.) Straße, Hausnr. PLZ Ort Telefon

Mehr

ANTRAG AUF EINGLIEDERUNGSHILFE nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

ANTRAG AUF EINGLIEDERUNGSHILFE nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Landratsamt Amt für Familie, Kinder und Jugend Bahnhofstraße 100 78532 Tuttlingen Bitte senden Sie uns den Antrag unterschrieben zurück. Eingangsdatum ausgegeben am ANTRAG AUF EINGLIEDERUNGSHILFE nach

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Bildung und Teilhabe

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Bildung und Teilhabe Häufig gestellte Fragen zum Thema: Bildung und Teilhabe Tagesausflüge & Klassenfahrten für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre, die an ein- oder mehrtägigen Ausflügen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen

Mehr

Gleichstellung eines ausländischen Studiennachweises im Regelsekundarschulwesen

Gleichstellung eines ausländischen Studiennachweises im Regelsekundarschulwesen Gleichstellung eines ausländischen Studiennachweises im Regelsekundarschulwesen Stand: 01.10.2015 ÜBERSICHT 1 Allgemeines 2 2 Antragsverfahren 2 3 Zusammenstellung der Akte 3 4 Anmerkungen und Sonderfälle

Mehr

Muster. Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.

Muster. Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. Muster Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. SGB II zwischen der ARGE bzw. mit dem ab 01.01.2011 entstehenden Jobcenter

Mehr

ANTRAG auf Gewährung eines Promotionsstipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

ANTRAG auf Gewährung eines Promotionsstipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) ANTRAG auf Gewährung eines Promotionsstipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) PERSÖNLICHE ANGABEN diese Spalte bitte ausfüllen: Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Email-Adresse

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales - Bildung und Teilhabe - Postfach 20 04 50 51434 Bergisch Gladbach Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Persönliche Daten der Antragstellerin/des Antragsstellers

Mehr

JOBCENTER. Leistungen für Bildung und Teilhabe

JOBCENTER. Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungen für Bildung und Teilhabe www.schinagl-design.de Foto: fotolia Soziale und kulturelle Teilhabe Weitere Informationen: JOBCENTER LANDKREIS WÜRZBURG Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15 97074

Mehr

Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese- und Rechtschreib-Störung

Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese- und Rechtschreib-Störung Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost,, Fon: 089/982955110, Fax: 089/982955133, E-Mail: info@sbost.de, www.schulberatung.bayern.de Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese-

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Stadt Karlsruhe/Antrag auf Leistungen BuT/Stand 26.02.2014 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Füllen Sie diesen Antrag (ohne die grau unterlegten Felder) in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten

Mehr

Ulrike Zellerhoff psychol. Beratung Reuteranger Sehnde

Ulrike Zellerhoff psychol. Beratung Reuteranger Sehnde Ulrike Zellerhoff psychol. Beratung Reuteranger 2 31319 Sehnde www.trennung-beratung.de email: uzellerhoff@web.de Tel: 05138 708133 Mobil: 0178 1803618 Sehnde, den 09.08.2011 Handreichung an Sportvereine

Mehr

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) AuswErlV Ausfertigungsdatum: 10.04.2013 Vollzitat: "Auswandererberatungserlaubnisverordnung vom

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten Fachliche Weisungen Reha Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 116 SGB III Besonderheiten Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 116 SGB III Besonderheiten (1) Leistungen zur Aktivierung und beruflichen

Mehr

Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz

Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: über die Dienststelle: Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Personalien:

Mehr

LANDKREIS MANSFELD - SÜDHARZ

LANDKREIS MANSFELD - SÜDHARZ LANDKREIS MANSFELD - SÜDHARZ Eingangsstempel/Handzeichen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. 28 SGBII / 34 SGBXII / 6 b BKKG Füllen Sie diesen Antrag bitte (ohne die grau unterlegten Felder)

Mehr

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach der Richtlinie () zur Förderung der betrieblichen

Mehr

veröffentlicht hiermit folgende externe Richtlinie über die Ausgestaltung und Gewährung von:

veröffentlicht hiermit folgende externe Richtlinie über die Ausgestaltung und Gewährung von: -------------------------------- Landkreis Gießen d Richtlinie des Landkreises Gießen über Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten

Mehr

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Berlin

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Berlin Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 11055 Berlin Antrag auf einen einmaligen Rentenersatzzuschlag nach 2 Abs. 2 der Richtlinie des Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an

Mehr