Nr Juni 2001
|
|
- Hetty Gärtner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr Juni 2001 Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum vom 15. Mai 2001
2 2 Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum vom 15. Mai 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom (G.V. NRW. S. 190) hat die Ruhr- Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Qualifikation 3 Zulassung zum Studium 4 Besondere notwendige oder wünschenswerte Voraussetzungen 5 Studienbeginn II. Umfang, Aufbau und Gestaltung des Studiums 6 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums 7 Ziele des Studienganges 8 Inhalte und Gliederung des Studiums 9 Studienabschnitte, Aufbau des Studiums 10 Lehrveranstaltungsarten III. Lehrveranstaltungen, Nachweise, Prüfungen 11 Grundstudium 12 Hauptstudium 13 Diplomarbeit 14 Teilnahmenachweise, Leistungsnachweise 15 Prüfungen 16 Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen 17 Studienberatung IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen 18 Übergangsbestimmungen 19 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang: Studienverlaufsplan I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft (DPO) vom 15. Mai 2001 das Studium an der Ruhr-Universität Bochum mit dem Abschluss des akademischen Grades Diplom- Sportwissenschaftlerin bzw. Diplom-Sportwissenschaftler. 2 Qualifikation (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen. (2) Weitere Einschreibungsvoraussetzung ist gemäß 9 der DPO die Bestätigung über das Bestehen der Sport- Eignungsfeststellung. (3) Für das Studium ist die körperliche/gesundheitliche Eignung Voraussetzung, die im Zusammenhang mit der Eignungsfeststelung durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden muss. (4) Behinderte, die von der zuständigen Behörde als solche anerkannt sind und aufgrund ihrer Behinderung die besondere Eignung nicht vollständig nachgewiesen haben, können für den Diplomstudiengang eingeschrieben werden, sofern aufgrund eines gesonderten Feststellungsverfahrens zu erwarten ist, dass sie das Studium mit Erfolg absolvieren können; nähere Einzelheiten regelt der Prüfungsausschuss der Fakultät für Sportwissenschaft. 3 Zulassung zum Studium Aufgrund des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern vom 23. Juni 1978 über die Vergabe von Studienplätzen vom 27. März 1979 (GV.NW. S. 112) können im Studiengang Sportwissenschaft sowohl für das erste Fachsemester als auch für höhere Fachsemester Zulassungszahlen (Zahlen für höchstens aufzunehmende Bewerbende) durch Rechtsverordnung festgesetzt werden. Das zentrale Zulassungsverfahren für Studienanfänger (1. Fachsemester in Sportwissenschaft) wird von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS, Dortmund) durchgeführt. Im übrigen erfolgt die Zulassung durch die Ruhr- Universität Bochum; Auskünfte über Einzelheiten der Bewerbung erteilt die zentrale Studienberatung der Fakultät. Das zentrale Zulassungsverfahren für Studienanfänger wird in den Informationsschriften der ZVS (zvs-infos) erläutert. 4 Besondere notwendige oder wünschenswerte Voraussetzungen (1) Das Studium des Faches Sport setzt sportliche Vorerfahrungen und motorisches Können voraus. Während des Studiums sollten Studierende zusätzliche Angebote in Anspruch nehmen, um ihre motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln. (2) Das Hauptstudium setzt die bestandene Diplom-Vorprüfung voraus. Das Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung kann nur ausgestellt werden, wenn dem Diplom-Prüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: 1. Bestätigung über das Bestehen der Sport- Eignungsfeststellung, 2. Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Siber, 3. ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe gem. 8 b StVZO, nicht älter als zwei Jahre. 5 Studienbeginn Das Studium kann sowohl in einem Sommersemester als auch in einem Wintersemester aufgenommen werden. II. Umfang, Aufbau und Gestaltung des Studiums 6 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (1) Die Regelstudienzeit im Sinne von 85 HG ist in 3 DPO auf acht Semester festgelegt. Die Diplom-Vorprüfung soll nach dem 4. Semester, die Diplomprüfung nach dem 8. Semester abgeschlossen sein. (2) Der Studiengang umfasst im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich insgesamt ca. 159 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen auf den Wahlbereich (vgl. 9 Absatz 2) etwa 16 SWS. Die Studieninhalte sind so ausgewählt und begrenzt, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Dabei ist gewährleistet, dass Studierende im Rahmen der DPO nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen können. 7 Ziele des Studienganges (1) Der Studiengang führt zur Befähigung für eine Lehrtätigkeit oder sonstige Tätigkeit in allen sportbezogenen Berufsfeldern, speziell in den Studienschwerpunkten - Sportmanagement, - Freizeit, Gesundheit, Training, - Prävention und Rehabilitation durch Sport.
3 3 (2) Der Studiengang soll Studierende insbesondere befähigen - zur Einschätzung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Einwirkungsfaktoren ihres künftigen Arbeitsfeldes, - zur sachkundigen und kritischen Auseinandersetzung mit der fortschreitenden Erkenntnisgewinnung und Theoriebildung in der Sportwissenschaft, - zur Einschätzung der praktischen Bedeutung und Anwendung sportwissenschaftlicher Ergebnisse, - zur wissenschaftlich orientierten Planung, Durchführung und Auswertung von Handlungsprozessen im Sport. 8 Inhalte und Gliederung des Studiums (1) Das Grundstudium enthält fachwissenschaftliche und fachdidaktische Lehrveranstaltungen, die eine breit gefächerte sportwissenschaftliche Grundlage bieten. Unter spezifischen berufsfeldorientierten Aspekten haben die Veranstaltungen in den Studienschwerpunkten des Hauptstudiums besondere Bedeutung. Die Veranstaltungen im Grundstudium sind im wesentlichen an den verschiedenen Fächern/Disziplinen der Sportwissenschaft orientiert, während die Veranstaltungen im Hauptstudium stärker themenorientiert sind. (2) Das Grundstudium umfasst - didaktisch-methodische Studienanteile, - fachwissenschaftliche Studienanteile, - begleitende Studienanteile. Im Hauptstudium muss einer der folgenden Studienschwerpunkte gewählt werden: - Sportmanagement, - Freizeit, Gesundheit, Training, - Prävention und Rehabilitation durch Sport. 9 Studienabschnitte, Aufbau des Studiums (1) Das Grundstudium (1.-4. Semester) besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Studierende sollen eine fundierte Grundausbildung in der Sportwissenschaft erhalten, die wissenschaftlichen und berufsfeldtypischen Aspekte des Sports kennenlernen und Entscheidungsmöglichkeiten für die Auswahl eines Studienschwerpunkts im Hauptstudium erhalten. Das Grundstudium umfasst 79 SWS; es schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab. (2) Das Hauptstudium (5.-8. Semester) besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, deren größter Teil schwerpunktmäßig bestimmten sportwissenschaftlichen Teilbereichen und Berufsfeldern zugeordnet ist. Dabei soll eine Anbindung an den Forschungsprozess einzelner sportwissenschaftlicher Teilbereiche und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit komplexen Lern- und/oder Handlungssituationen im Sport angestrebt werden. Das Hauptstudium umfasst 6, von denen ca. 18 SWS den schwerpunktübergreifenden Studien und ca. 46 SWS den Schwerpunktstudien zugehören, und schließt mit der Diplomprüfung ab. Hinzu kommt ein freier Wahlbereich im Umfang von ca. 16 SWS. 10 Lehrveranstaltungsarten In folgenden Arten von Lehrveranstaltungen werden die Inhalte des Studiums vermittelt bzw. kann sich der Studierende zusätzlich um notwendige Qualifikationen und inhaltliche Vertiefung bemühen. 1. Vorlesungen (V) In einer Vorlesung werden grundlegende Themen und Zusammenhänge einführend, überblicksartig und systematisch in Vortragsform behandelt. Der grundsätzliche Vortragscharakter einer Vorlesung kann dabei durchaus durch die Berücksichtigung dialogischer Elemente (z.b. Zusatzfragen, Diskussionen) aufgelockert werden. Bei Vorlesungen handelt es sich um zentrale Lehrveranstaltungen, die die Studierenden ohne Anmeldung besuchen können. 2. Seminare (S) Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl, die auf der aktiven Mitarbeit jedes einzelnen aufbauen. Die Zusammenarbeit in einem Seminar setzt deshalb Diskussionsbereitschaft der Teilnehmer, gründliche häusliche Vorarbeiten sowie Übernahme von Referaten, das Entwickeln von Thesenpapieren etc. voraus. In einem Seminar wird zumeist eine eher umgrenzte Themenstellung behandelt, wobei die Studierenden auch mit eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit vertraut gemacht werden sollen. 3. Übungen (Ü) In Übungen werden bestimmte in dem entsprechenden Fachgebiet erworbene Fachkenntnisse in die Praxis umgesetzt und deren Anwendung geübt. Dabei wird von den Studierenden einzeln oder in Kleingruppen eine aktive Mitarbeit und eigenes Üben und Demonstrieren erwartet; Übungen sind Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl. 4. Sportartkurse (K) Sportartkurse sind die Veranstaltungsformen des Studiums der Sportarten, in denen Eigenrealisierung, didaktische und methodische Analyse sowie die Vermittlung der Theorie der Sportarten stattfinden. 5. Lehrübungen (LÜ) Lehrübungen sind Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, in denen sich Studierende in Lehrversuchen erproben. Sie finden in der Hochschule, in Vereinen, Freizeiteinrichtungen, Reha-Einrichtungen, nicht institutionell organisierten Sportgruppen u.ä. statt. In der Regel übernehmen Studierende eine Gruppe unter der Fachaufsicht des Lehrenden und wechseln sich im Unterrichten und Hospitieren ab. Die Unterrichtsversuche werden mit den betreuenden Lehrenden analysiert und ausgewertet. 6. Projekte Projekte sind wissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Hauptstudium mit spezieller und betont forschungsorientierter Thematik unter dem Aspekt sportfachlicher Praxis. Dabei sollen die Studierenden die interdisziplinäre Arbeit an einer Problemstellung kennenlernen und die Methoden der Sportwissenschaft direkt erproben und anwenden. III. Lehrveranstaltungen, Nachweise, Prüfungen 11 Grundstudium (1) Das Grundstudium umfasst Studien zur Einführung und Orientierung, Studien zu Theorie und Praxis der Sportarten und Sportaktivitäten sowie Studien der sportwissenschaftlichen Grundlagen. A. Didaktisch-methodische Studienanteile (36 SWS) - Individualsportarten - Schwimmen () - Zwei Kurse (je ) aus - Gymnastik oder Tanz - Leichtathletik - Gerätturnen - Sportspiele - drei Kurse (je ) aus - Basketball - Handball - Hockey - Fußball - Volleyball - Örtliches Angebot - drei Kurse aus mindestens 2 verschiedenen Gruppen (je ) - weitere Spiele, insbesondere: Badminton, Eishockey, Tennis, Tischtennis, - kreativ-gestalterische Bewegungspraxis: Bewegungskünste, Gymnastik, Tanz, Trampolinspringen, Wasserspringen, - Natursportarten: Bergwandern/Klettern, Rudern, Segeln, Skilauf, Snowboard, Sporttauchen, Windsurfen, - Kampfsport: Judo.
4 4 Das Angebot kann je nach verfügbarer Lehrkapazität und Wahlverhalten der Studierenden variieren. B. Fachwissenschaftlicher Studienanteil 30 SWS - Medizinisch-naturwissenschaftlicher Bereich 1 - Sechs Vorlesungen (je ) - Sportanatomie - Leistungsphysiologie - Bewegungslehre - Biomechanik - Trainingswissenschaft - Sporttraumatologie/Erste Hilfe (mit Übungen) - Ein Seminar () - Sportanatomie oder Leistungsphysiologie - Bewegungslehre oder Biomechanik - Trainingswissenschaft - Geistes-, erziehungs- und sozialwissenschaftlicher Bereich 1 - Vier Vorlesungen (je ) - Sportpädagogik/Sportdidaktik - Sportpsychologie - Sportsoziologie - Sportgeschichte - Zwei Seminare (je aus) - Sportpädagogik - Sportdidaktik - Sportpsychologie - Sportsoziologie - Sportgeschichte - Methodenlehre - Vorlesung () - Seminar () (2) Zum Grundstudium gehören weitere begleitende Studienanteile: 13 SWS - Einführung in das Studium () - Ein Seminar () aus - Sportpädagogik - Sportdidaktik - Sportpsychologie - Sportsoziologie - Sportgeschichte - Ein Seminar () aus - Sportanatomie oder Leistungsphysiologie - Bewegungslehre oder Biomechanik - Trainingswissenschaft - Fachwissenschaftliche Berufsfeldorientierung (3 SWS) - 1 SWS Prävention und Rehabilitation durch Sport - 1 SWS Freizeit, Gesundheit, Training - 1 SWS Sportmanagement - Sportartübergreifender Kurs () - Exkursion () - Grundpraktikum (4 Wochen). 12 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium umfasst - schwerpunktübergreifende Studien, - schwerpunktspezifische Studien. (2) Die schwerpunktübergreifenden Studien umfassen - Spezialfach in einer Sportart, - Pädagogik, Psychologie, Geschichte, Soziologie, - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/ Biomechanik, - Sport und Gesundheit, - Methodenlehre. (3) Das Hauptstudium umfasst je nach gewähltem Schwerpunkt folgende Anteile: Schwerpunkt Sportmanagement 6 Schwerpunktübergreifende Studien (18 SWS) - Spezialfach in einer Sportart - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Sport und Gesundheit - Methodenlehre Schwerpunktspezifische Studien (46 SWS) Fachwissenschaftliche Grundlagen (1) - Volkswirtschaftslehre - Betriebswirtschaftslehre - Marketing - Rechnungswesen I - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Sportrecht und -versicherung 3 SWS Angewandte Betriebswirtschaft (11 SWS) - Sportökonomie und Sport-Betriebswirtschaft 3 SWS - Sportanlagen-Management - Sportmarketing - Veranstaltungs- und Event-Management - Rechnungswesen II Organisation und Planung (11 SWS) - Organisationspsychologie - Führungsaufgaben im Sport - Organisationssoziologie - Sponsoring, Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit 3 SWS Berufsfeld Organisierter Sport () - Sportentwicklung 1 SWS - Sportorganisation und -selbstverwaltung 1 SWS - Vereins- und Verbandsmanagement Rechnerunterstütztes Arbeiten () - Informationsverarbeitung (EDV) - Anwendungsorientierte EDV Projekt Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). Schwerpunkt Freizeit, Gesundheit, Training 6 Schwerpunktübergreifende Studien (18 SWS) - Spezialfach in einer Sportart - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Sport und Gesundheit - Methodenlehre Schwerpunktspezifische Studien (46 SWS) Fachwissenschaftliche Grundlagen (1) - Sport, Gesellschaft, Freizeit - Sport und Gesundheit - Konzepte der Gesundheitsförderung - Sportentwicklung 1 SWS - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Marketing - Sport und Training. Zwei Veranstaltungen aus: Kraft, Ausdauer, Koordination Organisation und Kommunikation (8 SWS ) - Sportmarketing - Veranstaltungs- und Event-Management - Gesprächsführung, Präsentieren und Moderieren - Anwendungsorientierte EDV
5 5 Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote (1) Veranstaltungen im Umfang von 1 aus z.b.: - Entspannungsverfahren/Psycho-physische Regulation - Wassergymnastik/Aquatraining - Rückenschule/Haltungsschulung - Wahrnehmungsschulung/Psychomotorische Übungsformen - Kreativität, künstlerische Bewegungsformen - Spielen und Sport, Sport-spielen - Sport in der Natur - Aktuelle Trendsport- und Fitnessangebote - Erlebnis- und Abenteuersport - Berufsfeldorientiertes Spezialfach (im Umfang von 6 SWS) Adressatenspezifische Anwendungsfelder (6 SWS) - Drei Veranstaltungen im Umfang von 6 SWS aus z.b.: - Sport im Betrieb - Sport im Fitness-Studio - Sport mit Älteren - Sport mit Kindern und Jugendlichen - Sport mit Einzelpersonen (personal training) - Sport und Tourismus/touristische Sportanbieter Projekt Lehrübungen Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation durch Sport (6) Schwerpunktübergreifende Studien (16 SWS) - Spezialfach in einer Sportart - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Eine Veranstaltung aus Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus Sportmedizin, Bewegungslehre/Biomechanik, Trainingswissenschaft - Sport und Gesundheit - Methodenlehre Schwerpunktspezifische Studien (48 SWS) Fachwissenschaftliche Grundlagen (17 SWS) - Pädagogische Aspekte der Prävention/ Rehabilitation 1 SWS - Soziologische Aspekte der Prävention/ Rehabilitation 1 SWS - Psychologische Aspekte der Prävention/ Rehabilitation 1 SWS - Didaktische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Trainingswissenschaft unter präventivem/rehabilitativem Aspekt - Bewegungslehre/Biomechanik unter präventivem/ rehabilitativem Aspekt - Medizinische Grundlagen ausgewählter Erkrankungen 5 SWS - Muskuläre, kardiopulmonale, metabolische Funktionsdiagnostik - Gesprächsführung in Präventions-/ Rehabilitationssituationen Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote (1) - Funktionelle Anatomie/Funktionsgymnastik - Krafttraining oder Rückenschule - Ausdauertraining - psycho-physische Regulation/ Entspannungsverfahren - Wassergymnastik/Aquatraining - Kleine Spiele Adressatenspezifische Anwendungsfelder (11 SWS) - Medizinische Trainingstherapie 3 SWS - Sporttherapie in unterschiedlichen Anwendungsfeldern - Einführung in die Methoden der Physiotherapie - Sport in verschiedenen Lebensaltern Lehrübungen Projekt Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). 13 Diplomarbeit Das Thema der Diplomarbeit ist grundsätzlich aus einem an der Fakultät für Sportwissenschaft vertretenen Gebiet zu wählen und soll auf dem im jeweiligen Studienschwerpunkt durchgeführten wissenschaftlichen Projekt aufbauen. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt vier Monate, bei einem empirischen, experimentellen oder mathematischen Thema höchstens sechs Monate. 14 Teilnahmenachweise, Leistungsnachweise (1) Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und dokumentiert einen entsprechenden Studienfortschritt. (2) Die aktive Teilnahme besteht aus mündlichen Beiträgen oder in der Mitarbeit an einer Referats- oder Demonstrationsvorbereitung; in den sportpraktischen Veranstaltungen des Didaktischmethodischen Studienanteils entspricht dies der Ausführung gestellter Bewegungsaufgaben. (3) Ein Leistungsnachweis im Sinne eines Prüfungselements bescheinigt eine individuell erkennbare und bewertbare Studienleistung, die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens bezogen ist. (4) Gemäß 14 DPO sind folgende Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise als Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung vorzulegen. 1. Schwerpunkt Sportmanagement 1.1. Sechs Teilnahmenachweise, - drei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Methodenlehre, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/ Biomechanik oder Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - drei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils einen aus - Sportrecht und -versicherung, - Vereins- und Verbandsmanagement, - Sportorganisation und -selbstverwaltung Vier Leistungsnachweise, - zwei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/ Biomechanik, - Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - zwei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils - Rechnungswesen, - dem Projekt gem. Studienordnung. oder 2. Schwerpunkt Freizeit, Gesundheit, Training 2.1. Sechs Teilnahmenachweise, - drei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Methodenlehre, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik oder Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - drei aus den schwerpunktspezifischen Studien aus den Veranstaltungen der Berufsfeldorientierten Bewegungsangebote Vier Leistungsnachweise, - zwei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils
6 6 - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik, - Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - zwei aus den schwerpunktspezifischen Studien - Sport, Gesellschaft und Freizeit oder Sport und Gesundheit/Konzepte der Gesundheitsförderung, - dem Projekt gem. Studienordnung. oder 3. Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation durch Sport 3.1 Sechs Teilnahmenachweise, - drei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen, - Methodenlehre, - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik oder Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - drei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils einen aus - Kleine Spiele, - Gesprächsführung in Präventions- /Rehabilitationssituationen, - Einführung in die Methoden der Physiotherapie. 3.2 Vier Leistungsnachweise, - zwei aus den schwerpunktübergreifenden Studien, jeweils - Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik, - Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte, - zwei aus den schwerpunktspezifischen Studien, jeweils - Sport in verschiedenen Lebensaltern, - dem Projekt gem. Studienordnung. 15 Prüfungen (1) Die Diplom-Vorprüfung findet studienbegleitend in Form des Kredit-Punkte-Systems statt; Näheres regeln die 9-11 DPO. (3) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und unterstützt die Studierenden insbesondere in fachlichen Fragen der Studiengestaltung und der Studientechniken. Die fachliche Beratung in Fragen, die die Schwerpunktstudien betreffen, obliegt den jeweiligen Fakultätsbeauftragten für die einzelnen Studienschwerpunkte. IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen 18 Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die nach Inkrafttreten der Studienordnung für den Diplomstudiengang neu eingeschrieben werden bzw. in das Hauptstudium eintreten. Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Studienordnung bereits die Diplomvorprüfung bestanden haben, legen die Diplomprüfung nach der alten Studienordnung ab. (2) Für Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Studienordnung für den Studiengang Sportwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben wurden und ihr Studium nach der für sie geltenden Studienordnung fortsetzen, wird diese Studienordnung bis zum 01. Oktober 2002 angewendet. (3) Im übrigen gelten die Vorschriften des 30 DPO. 19 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Fakultät für Sportwissenschaft vom und des Senats der Ruhr-Universität Bochum vom sowie der Genehmigung des Rektorat der Ruhr-Universität Bochum vom Bochum, den 16. Mai 2001 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum (Universitätsprofessor Dr. D. Petzina) (2) Die Diplomprüfung kann gemäß DPO als Blockprüfung oder in mehreren Abschnitten studienbegleitend abgelegt werden. (3) Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung sind in 9 und 14 DPO geregelt. 16 Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen und/oder an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erbracht worden sind, gilt 7 DPO. 17 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle der Universität. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (2) Der Studienverlaufsplan (Anhang) ist auf der Grundlage dieser Studienordnung erstellt. Er bezeichnet die Lehrveranstaltungen und gibt deren Umfang in SWS an. Der Studienverlaufsplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten, konsekutiven Aufbau des Studiums. Er ist in der Studienberatung erhältlich.
7 7 STUDIENVERLAUFSPLAN GRUNDSTUDIUM 79 SWS 1. Semester Einführung in das Studium Individualsportart(en) Sportspiel(e) Exkursion Vorl. Sportanatomie Vorl. Leistungsphysiologie Vorl. Bewegungslehre Vorl. Sportsoziologie 20 SWS 2. Semester Individualsportart(en) Sportspiel(e) Kurs aus örtl. Angebot Vorl. Trainingswissenschaft Vorl. Biomechanik Vorl. Sportpädagogik/Sportdidaktik Vorl. Sportpsychologie Sem. aus Sportpädagogik, -soziologie, -psychologie, -geschichte 2 3. Semester Individualsportart (Teil I) Sportspiel (Teil I) Kurs aus örtl. Angebot Vorl. Sporttraumatologie/Erste Hilfe Vorl. Methodenlehre Vorl. Sportgeschichte Sem. aus Sportanatomie, Leistungsphysiologie, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre oder Biomechanik Sem. aus Sportpädagogik, -soziologie, -psychologie, -geschichte Grundpraktikum (4 Wochen; vorlesungsfreie Zeit) 18 SWS 4. Semester Individualsportart (Teil II) Sportspiel (Teil II) Kurs aus örtl. Angebot Sportartübergreifender Kurs Sem. Methodenlehre Sem. aus Sportpädagogik, -soziologie, -psychologie, -geschichte Sem. aus Sportanatomie, Leistungsphysiologie, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre oder Biomechanik Fachwissenschaftliche Berufsfeldorientierung 3 SWS 19 SWS
8 8 STUDIENVERLAUFSPLAN HAUPTSTUDIUM Schwerpunkt Sportmanagement 6 5. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil I) - Sport und Gesundheit - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Volkswirtschaftslehre - Betriebswirtschaftslehre - Informationsverarbeitung (EDV) - Organisationspsychologie I - Sponsoring und Werbung/Öffentlichkeits- und Pressearbeit 3 SWS - Sportentwicklung 1 SWS - Sportrecht und -versicherung 3 SWS - Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) 23 SWS 6. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil II) - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Methodenlehre - Organisationssoziologie - Marketing - Organisationspsychologie II - Sportökonomie und Sport-Betriebswirtschaft 3 SWS - Rechnungswesen I - Sportorganisation und -selbstverwaltung 1 SWS - Sportmarketing 2 7. Semester Schwerpunktübergreifende Veranstaltung - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Rechnungswesen II - Sportanlagen-Management - Veranstaltungs- und Event-Management - Führungsaufgaben im Sport - Anwendungsorientierte EDV - Vereins- und Verbandsmanagement - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Projekt 19 SWS
9 9 Schwerpunkt Freizeit, Gesundheit, Training 6 5. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil I) - Sport und Gesundheit - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Sport, Gesellschaft, Freizeit - Marketing - Drei Veranstaltungen oder ein berufsfeldorientiertes Spezialfach aus Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote 6 SWS - Eine Veranstaltung aus Adressatenspezifische Anwendungsfelder - Sportentwicklung 1 SWS - Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) 21 SWS 6. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil II) - Lehrübungen (Spezialfach) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Methodenlehre - Sport und Gesundheit Konzepte der Gesundheitsförderung - Zwei Veranstaltungen aus Kraft-, Ausdauer-, Koordinationstraining - Eine Veranstaltung aus Adressatenspezifische Anwendungsfelder - Gesprächsführung, Präsentieren und Moderieren - Anwendungsorientierte EDV - Sportmarketing 2 7. Semester Schwerpunktübergreifende Veranstaltung - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik, Soziologie, Psychologie, Geschichte oder aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Drei Veranstaltungen aus Berufsfeldorientierte Bewegungsangebote 6 SWS - Eine Veranstaltung aus Adressatenspezifische Anwendungsfelder - Veranstaltungs- und Event-Management - Sport und Umwelt/Ökologie 1 SWS - Lehrübungen (Teil I und II) - Projekt 21 SWS
10 10 Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation durch Sport 6 5. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil I) - Sport und Gesundheit - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik/Soziologie/Psychologie/Geschichte - Eine Veranstaltung aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik : - Pädagogische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Soziologische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Psychologische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Didaktische Aspekte der Prävention/Rehabilitation 1 SWS - Trainingswissenschaft unter präventivem/rehabilitativem Aspekt - Bewegungslehre/Biomechanik unter präventivem/rehabilitativem Aspekt - Medizinische Grundlagen ausgewählter Erkrankungen (Teil I) - Funktionelle Anatomie/Funktionsgymnastik - Kleine Spiele - Fachpraktikum (8 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit) 2 6. Semester - Spezialfach in einer Sportart (Teil II) - Didaktische Analyse von Lehr- und Lernprozessen - Methodenlehre - Medizinische Grundlagen ausgewählter Erkrankungen (Teil II) 3 SWS - Muskuläre, kardiopulmonale, metabolische Funktionsdiagnostik - Gesprächsführung in Präventions- /Rehabilitationssituationen - Krafttraining oder Rückenschule - Ausdauertraining - Psycho-physische Regulation/Entspannungsverfahren - Einführung in die Methoden der Physiotherapie 21 SWS 7. Semester - Eine Veranstaltung aus: Pädagogik/Soziologie/Psychologie/Geschichte oder aus: Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Bewegungslehre/Biomechanik - Sporttherapie in unterschiedlichen Anwendungsfeldern - Medizinische Trainingstherapie 3 SWS - Wassergymnastik/Aquatraining - Sport in verschiedenen Lebensaltern - Lehrübungen (Teil I und II) - Projekt 21 SWS
Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrD I E N S T B L A T T
651 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2004 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft.
MehrStudienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung an der Universität Dortmund
Studienordnung für den Diplomstudiengang Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung an der Universität Dortmund - Fakultät Rehabilitationswissenschaften - (Stand 08.03.2001) INHALTSÜBERSICHT I. Allgemeines
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
MehrStudienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrS t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen
S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft In Verbindung mit einem Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
Mehr- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.
- 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrPolyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor
Institut für Sport und Sportwissenschaft Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor Fach Sport Sportwissenschaftliche Theorie (25 ) Art P/WP SWS Wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden (5 ) Einführung
MehrDas Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)
BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999
MehrInhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)
Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU
Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrStudienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)
Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Die neue Studienordnung gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 1998/99 noch nicht im fünften Fachsemester sind. Nebenfach 1 Geltungsbereich
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998
Studienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs.4 und des 85 Abs.1 des Gesetzes über die Universitäten
MehrStudienordnung für den Studiengang Modernes Japan als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Studienordnung für den Studiengang Modernes Japan als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Entwurf in der Fassung vom 13.03.2006) Aufgrund des 2 Abs. 4 und des
Mehr- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001
- 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als SCHWERPUNKTFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom xx.xx.1998 Aufgrund des 2 Abs.
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 20. Oktober 2003 (KWMBl II S.
Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Mehr- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999
- 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
MehrSTUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des
MehrPolyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor
Institut für Sport und Sportwissenschaft Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor Fach Sport Sportwissenschaftliche Theorie (25 ) Art P/WP SWS Wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden (5 ) Einführung
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Sport Beifach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
Mehr2 Qualifikation. 3 Studienbeginn. Das Studium kann in der Regel sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.
Studienordnung für den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften (Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, hier: Schulformbezogene Schwerpunktbildung: Grundschule ) 1 Geltungsbereich 2 Qualifikation 3
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.
Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK für das Lehramt für die SEKUNDARSTUFE I an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom XX.XX.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Zentralen Verwaltung Jahrgang 29 Nr. 11 13. Juni 2003 ISSN 0342-8656 Inhaltsverzeichnis AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Erste Satzung zur Änderung der Prüfungs-
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident
MehrBachelor of Science (B.Sc.)
Institut für Sport und Sportwissenschaft Bachelor of Science (B.Sc.) Sportwissenschaft Bewegung und Gesundheit Pflichtbereich (85 Punkte) Wissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden (5 Punkte) Einführung
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR
AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft
MehrStudienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11.
Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. März 2004 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 33/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sozialwissenschaften (Wirtschaftslehre/Politik) im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs
Mehr- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom
MehrStudienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)
Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sport im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sport im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Aleander-Universität Erlangen- Nürnberg Vom 1. April 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1,
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR
AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik
MehrVom 22. März Die 5 bis 7 erhalten folgende Fassung:
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sport im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 22. März 2013 Aufgrund von Art. 13
MehrStudienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.
Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz
Mehr- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 43/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sozialwissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GymGe)
Mehr- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.
- 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund
MehrInhaltsübersicht. Anlage: Studienplan
Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen
MehrSTUDIENFÜHRER. Sport (Sonderpädagogik) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Sport (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH SPORT 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung 3. REGELSTUDIENZEIT:
Mehr3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil
Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und
MehrStudienordnung Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium
Studienordnung für den Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.2005 Aufgrund
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang
UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 42/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sozialwissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen (HRGe)
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr- 1 - Studienordnung. für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Leipzig (DSO-UL Sportwissenschaft) Vom 28.
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Leipzig (DSO-UL Sportwissenschaft) Vom 28. August 1997 Aufgrund von
MehrArtikel I. Änderungen
27. Juli 2015 Ordnung des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom
MehrSTUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Sportwissenschaft. Zentrale Studienberatung
BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Sportwissenschaft Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. SPORTWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts (B.A.) 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN
MehrDie folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum
Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
MehrMagister - Studienordnung. Inhaltsverzeichnis. 0. Studiengang. 1. Rahmenbedingungen. 2. Studienziele. 3. Studieninhalte. 4. Lehr- und Lernformen
Magister - Studienordnung Inhaltsverzeichnis 0. Studiengang 1. Rahmenbedingungen 2. Studienziele 3. Studieninhalte 4. Lehr- und Lernformen 5. Studienorganisation 6. Lehrangebot 7. Zulassung zur Prüfung
MehrStudienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den
BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Vorwort Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
MehrMagisterstudium - Studienordnung
Magisterstudium - Studienordnung Inhaltsverzeichnis 0. Studiengang 1. Rahmenbedingungen 2. Studienziele 3. Studieninhalte 4. Lehr- und Lernformen 5. Studienorganisation 6. Lehrangebot 7. Zulassung zur
Mehr1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums
Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,
Mehr- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.
- 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an
Mehra) Ü: Einführung in das Studium und sportwissenschaftliches Arbeiten a) Ü: Einführung in das Studium und sportwissenschaftliches Arbeiten
Revision Bachelor of Education Sport Was hat sich geändert? Details können der Prüfungsordnung, dem Modulhandbuch, sowie den Studienplänen entnommen werden. Es handelt sich bei der Gegenüberstellung um
MehrAmtlicheMitteilungenderTechnischenUniversitätDortmund. 4/2015 Seite 39
4/2015 Seite 39 Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Sport für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen
MehrU N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Fach SPORTWISSENSCHAFT
(in der Fassung vom 14. August 2007 und den Änderungen vom 15. Juli 2008, vom 10. Dezember 2012 und vom 30. April 2014) 1 Studienumfang (1) Das BA-Studium Sportwissenschaft umfasst en im Gesamtumfang von
MehrStudienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 13.07.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39
MehrSTUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Sportwissenschaft. Zentrale Studienberatung
BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Sportwissenschaft Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. SPORTWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts (B.A.) 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BWP) im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz vom 9. Mai 00 Aufgrund von 1 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrStudienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.
- 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium
MehrStudienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin für das Amt des Lehrers (L 1) Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) Amt des Lehrers
MehrFächerspezifische Bestimmung
Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Gesellschaftswissenschaften zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von
MehrStudienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999
Studienordnung für den Studiengang Physik mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 11. Januar 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. l des Gesetzes über die Universitäten
MehrBeiblatt BA Lehramt UF Sport 1 von 7 Name Antragsteller/in Matrikelnummer ab Sept. 2017
1 von 7 Betrifft: Anerkennung von Prüfungen für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfach Bewegung und Sport, an der Universität Innsbruck (Curriculum verlautbart im
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil:
Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Inhalt: Nr.12/2017 Dortmund,21.07.2017 Amtlicher Teil: Ordnung über die Einstellung des Diplomstudienganges Angewandte Informatik der Fakultät
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sport im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrLeitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008)
Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008) Ablauf 1. Laden Sie den für Ihre Studienrichtung passenden Antrag herunter und
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"
Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.
Mehr- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 08. Oktober
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 85/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre
MehrAnlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde
Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende
MehrSTUDIENFÜHRER. Sport (Sonderpädagogik) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Sport (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH SPORT 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung 3. REGELSTUDIENZEIT:
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 26. April 2013 Nr. 30/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Bildungswissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt-,
MehrStudienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von
MehrSportwissenschaft. B.Sc. Bachelor of Science
Sportwissenschaft B.Sc. Bachelor of Science Auf einen Blick Abschluss: Bachelor of Science Studienbeginn: Wintersemester Erstsemesterplätze: 47 Lehrsprachen: Deutsch/Englisch Regelstudienzeit: 6 Semester
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Computerlinguistik mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer
Mehr- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003
- 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über
MehrModularisierung der Lehrämter
01.10.2010 Studienpläne Sport Seite 1 von 8 Richtzahlen Sport nach 22 i.v.m. 36, 38, 57 und 83 LPO I Modularisierung der Lehrämter Teilgebiete LA GS LA HS LA RS LA GYM Sportwissenschaft 2 2 2 3 Sportpädagogik
MehrHandreichung. Studienordnung
Handreichung als Ersatz einer Studienordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 26/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs der Universität
MehrStudienordnung Bachelorergänzungsfach "Linguistik", Modulbeschreibungen 1
Studienordnung Bachelorergänzungsfach "Linguistik", Modulbeschreibungen 1 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik als Bachelorergänzungsfach an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
Mehr