Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure

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1 Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 1

2 Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 2

3 Titel Gliederung Betroffenheit Vergabe Elektronische Vergabe Wettbewerb Eignung und Zuschlag Unterschwellenvergabe und dann war da noch Ausblick Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 3

4 Die Ingenieurkammer Ingenieurkammer Niedersachsen: Als Körperschaft öffentlichen Rechts 1990 eingerichtet. Vertritt rund Ingenieurinnen und Ingenieure in Niedersachsen Die Kammer ist für Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen offen. Legitimation: Niedersächsisches Ingenieurgesetz vom , Stand Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 4

5 Die Ingenieurkammer Legislative von Bund, Ländern,... Ingenieurkammer Niedersachsen BWK BDB VUBI... Ingenieurinnen und Ingenieure aus Niedersachsen VOF HOAI NBauO Versorgungswerk Berufshaftpflicht... Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 5

6 Die Ingenieurkammer Legislative von Bund, Ländern,... Ingenieurkammer Niedersachsen BWK BDB VUBI... Ingenieurinnen und Ingenieure aus Niedersachsen VgV HOAI NBauO Versorgungswerk Berufshaftpflicht... Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 6

7 Die Ingenieurkammer Länderkammern Ingenieurkammer Baden-Württemberg Bayerische Ingenieurekammer-Bau Baukammer Berlin Brandenburgische Ingenieurkammer Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen Hamburgische Ingenieurkammer Ingenieurkammer Hessen Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Ingenieurkammer Niedersachsen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer Rheinland Pfalz Ingenieurkammer des Saarlandes Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Ingenieurkammer Thüringen Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 7

8 Die Ingenieurkammer Bundesingenieurkammer e.v. AIK - SH BIK-Bau IKN IK-Bau - NRW... Ingenieurinnen und Ingenieure der Länder Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 8

9 Betroffenheit Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 9

10 Betroffenheit Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 10

11 Betroffenheit Auftragssumme Corrigé la fortune?! Häufigkeit Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 11

12 Elektronisches Vergabeverfahren Elektronisches Vergabeverfahren Beschleunigter Generationenwechsel? Aufwendiger für kleine Einheiten? Schwieriger für kleine Handwerksbetriebe? (euvergaberichtlinien.de) ( webit! Gesellschaft für neue Medien mbh) Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 12

13 Vergabeverfahren Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 bis 8 Unterabschnitt 2: Kommunikation 9 bis 13 Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 13

14 Vergabeverfahren Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 2: Vergabeverfahren Unterabschnitt 1: Verfahrensarten 14 bis Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 18 Wettbewerblicher Dialog 19 Innovationspartnerschaft 20 Angemessene Fristsetzung Unterabschnitt 2: Besondere Methoden 21 bis 27 Unterabschnitt 3: Vorbereitung 28 bis 36 Unterabschnitt 4: Veröffentlichung 37 bis 41 Unterabschnitt 5: Anforderungen 42 bis 51 Unterabschnitt 6: Einreichung, 52 bis 55 Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung 56 bis 63 Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 14

15 Vergabeverfahren Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 2: Vergabeverfahren Der Auftraggeber muss diese Instrumente wollen und beherrschen! Das Büro muss diese Instrumente beherrschen! Die Kammern können beraten.! Unterabschnitt 1: Verfahrensarten 14 bis Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 74 in der Regel 18 Wettbewerblicher Dialog 74 in der Regel 19 Innovationspartnerschaft 20 Angemessene Fristsetzung Unterabschnitt 2: Besondere Methoden 21 bis 27 Unterabschnitt 3: Vorbereitung 28 bis 36 Unterabschnitt 4: Veröffentlichung 37 bis 41 Unterabschnitt 5: Anforderungen 42 bis 51 Unterabschnitt 6: Einreichung, 52 bis 55 Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung 56 bis 63 Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 15

16 Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 16

17 Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 17

18 Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 18

19 Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 19

20 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 20

21 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 21

22 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 22

23 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 23

24 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 24

25 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 25

26 Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 26

27 Wettbewerb Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 27

28 Eignung und Zuschlag Abschnitt 2: Vergabeverfahren Unterabschnitt 5: Anforderungen an Unternehmen; Eignung 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (2) Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswertes nur überschreiten, wenn spezielle Risiken bestehen. 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1) 1. geeignete Referenzen der in den letzten höchstens drei Jahren die mehr als drei Jahre zurückliegen. 2. bis 11. : so ziemlich Alles 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung Zuschlag 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien (2) 2. die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 75 Eignung (5) Referenzprojekte Für die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 28

29 Unterschwellenvergabe UVgO BMWi Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 29

30 und dann war da noch und dann war da noch Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 30

31 und dann war da noch und dann war da noch Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 31

32 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Ausblick Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 32

33 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Ausblick Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 33

34 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Ausblick Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 34

35 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Ausblick Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 35

36 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Ausblick Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 36

37 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Danke Ing. grad Bachelor Dipl.-Ing. Ingenieurin / Ingenieur Dipl.- Ing. (FH) Master Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 37

38 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Danke Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 38

39 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Danke Wertung der neuen Abschlüsse Hochschulabschlüsse Bachelor und Master im Umweltbereich Wissen für Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 39

40 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Danke Hochschulabschlüsse Bachelor und Master im Umweltbereich Wissen für Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 40

41 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Danke Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 41

42 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieur Danke Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 42

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