Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
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- Wilfried Kopp
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1 74. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben vom 7. Dezember 00 Die Gebühren des Strassenverkehrsamtes decken die Kosten für die amtlichen Verrichtungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Gebühren, die im elektronischen Zahlungsverkehr im Voraus bezahlt werden, kann das Strassenverkehrsamt um maximal Fr. 5. reduzieren. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann das Strassenverkehrsamt die Erhebung der notwendigen Gebühren an Dritte delegieren. Abgaben werden in der Regel mit Rechnung erhoben. Für die Bezahlung gilt die auf dem Rechnungsformular aufgeführte Frist. Abgaben können auch durch Vorauszahlung, Barzahlung oder Nachnahmezustellung erhoben werden. 4 Der geschuldete Betrag ist auf einmal und in einem Betrag zu bezahlen. Grundsatz Rechnungsstellung Bei Zahlungsverzug wird nach erfolgter Mahnung das Betreibungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig wird der Entzug der Kontrollschilder verfügt. Weitere Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes werden erst nach Begleichung der Abgaben und nur gegen Barzahlung erbracht. Die Halterin oder der Halter schuldet nebst der verfallenen Abgabe auch die entsprechenden Bearbeitungs-, Entzugs- und Betreibungsgebühren. 4 Guthaben und Forderungen jeder Art werden verrechnet oder zurückerstattet, wenn die Summe nach Abzug allfälliger Aufwendungen mehr als Fr. 5. beträgt. Zahlungsverzug Verrechung, Rückerstattung /0
2 74. Strassenverkehrsabgaben - RRV Verjährung 5 Forderungen und Guthaben verjähren fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden. Barauslagen, Kostenvorschuss 6 Dem Strassenverkehrsamt belastete Kosten für medizinische oder verkehrspsychologische Gutachten, Strafregisterauszüge usw. werden den Kundinnen und Kunden weiterverrechnet. Es kann ein angemessener Kostenvorschuss erhoben werden. II. Verkehrszulassung von Personen Führerausweise Führerprüfungen 7 Für Führerausweise werden Gebühren wie folgt erhoben:. Führerausweis Fr Bearbeitung eines Gesuches für einen Lernfahrausweis Fr. 0.. Lernfahrausweis Fr Änderung, Duplikat und Ersatz eines Ausweises gemäss Ziffern und Fr Internationaler Führerausweis Fr Fähigkeitsausweis C/C und D/D Fr Für Führerprüfungen werden Gebühren wie folgt erhoben:. Theorieprüfungen: a. Gruppenprüfung Fr. 5. b. Einzelprüfung Fr. 0. c. Theorieprüfung CZV Fr Fahrprüfungen, Kontrollfahrten: a. Kategorie A, A Fr. 90. b. Kategorie B, B, F, BE, CE, DE, DE, BPT Fr. 0. c. Kategorie C, C, CE, D Fr. 80. d. Kategorie D Fr. 40. e. Kategorie M, G Fr. 60. f. Kontrollfahrten für alle Kategorien Fr Bearbeitungsgebühr für ausserkantonale Prüfungen Fr. 5. /0
3 Strassenverkehrsabgaben - RRV Für Administrativmassnahmen werden Gebühren wie folgt erhoben:. Verweigerung, Entzug oder Aberkennung von Ausweisen sowie Fahrverbot Fr Verwarnung Fr. 0.. Änderung einer Massnahme Fr. 0. bis Fr Überprüfung der Fahrtauglichkeit, Anordnung von Auflagen Fr Verkehrsunterricht zur Nachschulung Fr. 00. bis Fr Anordnung medizinischer oder verkehrspsychologischer Gutachten Fr Aufgebot zur ärztlichen Kontrolluntersuchung Fr Mahnung wegen Verzugs eines Arztzeugnisses Fr Für die Zulassung von Moderatorinnen und Moderatoren werden Gebühren wie folgt erhoben:. Ausbildungszulassung Fr Ausstellen und Verlängerung der Bewilligung für die Moderatorentätigkeit Fr. 60. Moderatorinnen und Moderatoren III. Verkehrszulassung von Fahrzeugen Für Fahrzeugausweise werden Gebühren wie folgt erhoben:. Fahrzeugausweis Fr Ersatzfahrzeuge: a. Ausweis Fr. 50. b. Jahresbewilligung Fr. 0.. Tageszulassung: a. Ausweis Fr. 50. b. Versicherungsprämie Tarif 4. Internationaler Fahrzeugausweis Fr Grüne Versicherungskarte Fr Kollektiv-Fahrzeugausweis Fr. 50. Administrativmassnahmen Fahrzeugausweise /0
4 74. Strassenverkehrsabgaben - RRV 7. Änderung (ohne Adressmutation), Duplikat, Ersatz, Verlängerung, Aufforderung: a. Einzelausweise Fr. 0. b. bei Wechsel des Firmennamens oder der Rechtsform bis 0 Fahrzeuge pro Fahrzeug inklusive Kontrollschilderübertragung Fr. 50. c. bei Wechsel des Firmennamens oder der Rechtsform ab dem. Fahrzeug pro Fahrzeug inklusive Kontrollschilderübertragung Fr Eintrag von Code 78 (Halterwechsel verboten) Fr Mofa: a. Fahrzeugausweis Fr. 40. b. Blanko-Ausweis Fr. 5. c. Änderung, Duplikat, Ersatz Fr. 0. Fahrzeugprüfungen Für Fahrzeugprüfungen werden Gebühren wie folgt erhoben:. Motorfahrrad Fr. 0.. Motorrad, Kleinmotorrad und Kleinmotorrad-Dreirad Fr Leichte Motorwagen, Motorrad mit Seitenwagen, Motorrad-Dreirad, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge Fr Schwere Motorwagen nach Gesamtgewicht: a. bis kg Fr. 60. b bis kg Fr. 80. c. über kg Fr Tankfahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter: a. Zugfahrzeug, Zuschlag Fr. 80. b. Anhänger, Zuschlag Fr Motoreinachser Fr Motorkarren, Traktor Fr Anhänger nach Gesamtgewicht: a. bis 750 kg Fr. 40. b. 75 bis 500 kg Fr. 60. c. über 500 kg Fr Nachkontrolle und Nachprüfungen: a. von Fahrzeugen gemäss Ziffern,, 6, 7 und 8 Fr. 40. b. von Fahrzeugen gemäss Ziffern 4 und 5 Fr /0
5 Strassenverkehrsabgaben - RRV Teilprüfung, technische Änderung, Änderung im Verwendungszweck, Prüfung von Fahrzeugteilen, Arbeits- und Ausnahmefahrzeugen, zusätzliche Arbeiten für die Fahrzeugzulassung Fr. 60. pro Std.. Verwendung U-Schild Strassenverkehrsamt für Fahrzeugprüfung Fr. 0.. Bearbeitungsgebühr für den Eintrag der ausserkantonalen Prüfung Fr. 0.. Berechnung des Energieeffizienzcode Fr. 0. Für Kontrollschilder werden Gebühren wie folgt erhoben:. Schilderpaar Fr. 5.. Einzelschild Fr. 5.. Depotgebühr für ein angebrochenes, volles und jedes weitere Jahr Fr Schilderübertragung (exkl. Wechsel des Firmennamens oder der Rechtsform) Fr Kaution für Tagesschilder Fr Kontrollschilder-Verlust: a. Bearbeitungsgebühr verlorener Kontrollschilder Fr. 60. b. Ausschreibung nach Diebstahl oder Verlust Fr. 60. c. Ausschreibung aufgrund unzustellbarer Verfügungen Fr Mofa-Schild Fr Vignette für Mofa (ohne Versicherung) Fr Für Entscheide im Zusammenhang mit der Verkehrszulassung von Fahrzeugen werden Gebühren wie folgt erhoben:. Ablehnung der Verkehrszulassung Fr. 0.. Verwarnung wegen missbräuchlicher Verwendung Fr. 0.. Verwendungsverbote nach Artikel 09 VZV ) Fr Entzug von Ausweisen und Kontrollschilder Fr. 0. Kontrollschilder Entscheide ) SR 74.5 /0 5
6 74. Strassenverkehrsabgaben - RRV IV. Sonderbewilligungen, verschiedene Gebühren Sonderbewilligungen Nichterscheinen, Abmeldung, Rückzug 5 Für Sonderbewilligungen werden Gebühren wie folgt erhoben:. Sonderbewilligungen: a. Einzelbewilligung Fr. 80. bis Fr. 60. b. Jahresbewilligung Fr.0. bis Fr. 60. c. Erneuerung von unveränderten Jahresbewilligungen Fr Werkinterner Verkehr: a. Gesuchsprüfung, Reisekosten Fr. 40. pro Std. b. Bewilligung Fr. 0.. Selbstabnahme von Fahrzeugen: a. Gesuchsprüfung, Reisekosten, Betriebskontrollen, Ausbildung des Personals Fr. 40. pro Std. b. Bewilligung Fr. 0. c. Änderung oder Erneuerung der Bewilligung Fr Ausbildung von Lastwagenführerlehrlingen: a. Gesuchsprüfung Fr. 40. pro Std. b. Bewilligung Fr Gesuchsprüfung, Reisekosten, Betriebskontrollen bei Kollektiv-Fahrzeugausweisen (ohne Ausweis und Kontrollschilder) Fr. 40. pro Std. 6. ARV-Bewilligungen: a. Gesuchsprüfung, Reisekosten, Betriebskontrollen Fr. 40. pro Std. b. Bewilligung Fr. 0. c. Bearbeitungsgebühr Fahrerkarte DFS (Belastung durch Bund) Fr Bewilligungen anderer Art Fr. 80. bis Fr Entzug von Bewilligungen Fr. 0. bis Fr Ausweis zur Befreiung von der Gurtenpflicht Fr Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als vier volle Arbeitstage vor einer Prüfung oder einem Verkehrsunterricht ist die ganze Gebühr gemäss zu entrichten. Bei Rückzug von Anträgen auf eine Dienstleistung wird die erbrachte Leistung nach Zeitaufwand berechnet. 6 /0
7 Strassenverkehrsabgaben - RRV Ausserordentliche Prüfungen, Kontrollen, Gutachten, Expertisen, Bescheinigungen, Abklärungen, Auskünfte, Aufforderungen usw. sowie Dienstleistungen ausserhalb des Strassenverkehrsamtes werden nach Zeitaufwand verrechnet. Der Stundensatz beträgt Fr Verschiedene Dienstleistungen 8 Die Kanzleigebühren betragen für:. Beglaubigte Kopien von Prüfberichten Fr. 0.. Mahngebühr (. Mahnung / Verfügung) Fr. 0.. Polizeiauftrag Zustellung einer Verfügung Fr Einzug von Ausweisen und Kontrollschildern Fr Bearbeitungsgebühr für Betreibungen Fr Nichteinlösen einer Nachnahme Fr Nachforschungen: a. wegen nicht zustellbaren Postsendungen Fr. 0. b. ESR-Zahlungen Selbstkosten 8. Drucksachen Selbstkosten Kanzleigebühren V. Zuteilung der Kontrollschilder 9 Kontrollschilder dürfen nur vom Strassenverkehrsamt bezogen werden und bleiben Eigentum des Staates, ausgenommen befristete Schilder. Das Strassenverkehrsamt kann frei verfügbare Kontrollschilder der meistbietenden Person und besondere Schilder durch eine spezielle Preisgestaltung den Kundinnen und Kunden zum Gebrauch überlassen. Unleserliche oder beschädigte Kontrollschilder werden auf Kosten der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters ersetzt. 4 Kontrollschilder werden in der Regel für ein Jahr auf den Namen der Kundinnen und Kunden deponiert. Verlängerungen für jeweils ein weiteres Jahr sind gebührenpflichtig zu beantragen. 5 Kontrollschilder können zum ordentlichen Gebührenansatz an Dritte übertragen werden. Abgabe und Übertragung von Kontrollschildern /0 7
8 74. Strassenverkehrsabgaben - RRV VI. Verkehrssteuer Fälligkeit Beendigung der Abgabepflicht Erlass und Ermässigung Rabatt Eurokategorien 0 Die Verkehrssteuer für immatrikulierte Fahrzeuge wird für das ganze Jahr zum Jahresbeginn mit entsprechender Zahlungsfrist in Rechnung gestellt und ist in einem Betrag zu bezahlen. Die Verkehrssteuer für ein Fahrzeug ist vom ersten Tag der Verkehrszulassung bis Ende des Kalenderjahres zu entrichten. Verkehrssteuern können nicht gestundet und nicht in Raten beglichen werden. Wird das Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt, ist die Verkehrssteuer noch für den Tag beziehungsweise den nächsten Arbeitstag nach der Rückgabe der Kontrollschilder zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe der Kontrollschilder wird der Halterin oder dem Halter die Verkehrssteuer für diejenigen Tage, an denen das Fahrzeug nicht mehr in Verkehr steht, zurückerstattet. Bei einem mit Wechselschild immatrikulierten Fahrzeug endet die Verkehrssteuerpflicht nur mit der Ausserverkehrssetzung des Fahrzeuges. 4 Bei der Rückgabe der Kontrollschilder von Fahrzeugen, für die eine pauschale Steuer entrichtet wurde, erfolgt keine Rückerstattung. Das Strassenverkehrsamt kann die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen oder ermässigen für Fahrzeuge:. von gehbehinderten Personen, die zur Fortbewegung auf die Benützung eines Fahrzeuges angewiesen sind;. von gemeinnützigen Organisationen, die ihre Fahrzeuge ausschliesslich für soziale Aufgaben oder im Dienst der Kranken-, Behindertenoder Betagtenhilfe einsetzen und damit keinen Betriebsgewinn erzielen. Der Rabatt entfällt im Folgejahr, wenn im Kanton Thurgau mehr als 0 Fahrzeuge der höheren Kategorie im laufenden Jahr immatrikuliert wurden. 8 /0
9 Strassenverkehrsabgaben - RRV 74. VII. Schlussbestimmungen 4 Die Verordnung des Regierungsrates über die Gebühren des Strassenverkehrsamtes vom 8. November 997, die Verordnung des Regierungsrates über die Reduktion der Strassenverkehrsabgaben für emissionsarme Fahrzeuge vom. September 008 und der Regierungsratsbeschluss betreffend Strassenverkehrsabgaben von Invaliden vom. Juni 975 werden aufgehoben. Aufhebung bisherigen Rechtes 5 Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz vom 7. Juli 00 betreffend die Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben vom 6. August 006 auf den. Januar 0 in Kraft. Inkrafttreten /0 9
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