2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren

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1 Kündigungsfristen 2017 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn bis über zwanzig Jahren 4. Die Sonn- und Feiertagsfallen der Jahre 2016/2017 Information 1. Allgemeines Auch wenn eine Kündigung erst im Jahr 2017 wirksam werden soll, ist es - vor allem, wenn längere Kündigungsfristen einzuhalten sind - in vielen Fällen notwendig, die Kündigung bereits im Jahr 2016 zu erklären und zugehen zu lassen. Die zu beachtenden gesetzlichen Grundlagen und die Prinzipien der Fristberechnung sind in den Stichwörtern Kündigungsfristen - Allgemeines ff. dargestellt. Wegen der korrekten Ermittlung von Beendigungs- und Kündigungszeitpunkt wird auf das Stichwort Kündigungsfristen - Berechnung verwiesen. Eine Kündigung will gut vorbereitet sein. Das betrifft nicht nur ihre materielle Rechtfertigung. Der Kündigende muss auch bestimmte Formalien beachten. Ohne Beachtung dieser Formalien - zu denen auch die richtige Kündigungsfrist gehört - ist seine Kündigung im schlimmsten Fall unwirksam. Bei bloßer Nichtbeachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist bleibt die Kündigung - wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - zwar in der Regel wirksam, sie wirkt dann aber erst zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Und der kann manchmal einige Monate vom zunächst ins Auge gefassten Beendigungstermin entfernt sein. Aus den Tabellen in den Gliederungspunkten 2. und 3. ist abzulesen, wann eine Kündigung (noch) im Jahr 2016 oder im Jahr 2017 zugehen muss, um fristgerecht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2017 herbeizuführen. Darüber hinaus enthalten die Tabellen den vollständigen Kündigungskalender 2017 mit allen gesetzlichen Kündigungsfristen und Beendigungsterminen des Jahres Da 2017 kein Schaltjahr ist, hat der Februar nur 28 Tage. Von den gesetzlichen Fristen abweichende Kündigungsfristen können in Arbeits- und Tarifverträgen oder in einer Betriebsvereinbarung enthalten sein. Sie sind dann natürlich vorrangig zu beachten (dazu: Kündigungsfristen - arbeitsvertragliche, Kündigungsfristen - gesetzliche und Kündigungsfristen - tarifvertragliche ). 2. Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu neun Jahren Beschäftigungsdauer: < 2 Jahre 2 bis 4 Jahre 5 bis 7 Jahre 8 und 9 Jahre Einzuhaltende Kündigungsfrist: 4 Wochen 1 Monat zum 2 Monate zum 3 Monate zum Ende des Arbeitsverhältnisses am: Zugang der Kündigung spätestens am: aok-business.de - PRO Online,

2 Verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn bis über zwanzig Jahren 10 bis bis bis und mehr Beschäftigungsdauer: Jahre Jahre Jahre Jahre aok-business.de - PRO Online,

3 Einzuhaltende Kündigungsfrist: 4 Monate 5 Monate zum zum 6 Monate zum 7 Monate zum Ende des Arbeitsverhältnisses am: Zugang der Kündigung spätestens am: Die Sonn- und Feiertagsfallen der Jahre 2016/2017 Die folgenden Kündigungs- (KT) und Beendigungstermine (BT) sind in den Jahren 2016 und 2017 Sonnund Feiertage : (Reformationstag) B/K * (Sonntag) KT (Sonntag) BT (Sonntag) KT (Ostermontag) KT (Sonntag) BT/KT (Fronleichnam) BT (Mariä Himmelfahrt) BT ** (Sonntag) KT (Tag der Deutschen Einheit) KT (Sonntag) BT (Reformationstag) BT/KT * (Sonntag) KT (Sonntag) BT/KT * Der Reformationstag ist nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag gibt es eine einmalige Ausnahme: In diesem aok-business.de - PRO Online,

4 Jahr ist der Reformationstag zum 500. Jubiläum im gesamten Bundesgebiet ein gesetzlicher Feiertag. ** Mariä Himmelfahrt ist nur im Saarland und in den überwiegend katholischen Gegenden Bayerns ein Feiertag. Beendigungstermin (BT) ist der Termin, zu dem ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Kündigungstermin (KT) ist der Termin, an dem das Arbeitsverhältnis spätestens gekündigt werden - die Kündigung dem Arbeitnehmer also zugegangen sein - muss, damit es am Beendigungstermin aufgelöst ist. Wenn Mitarbeiter die Zeit zwischen einem Wochenende und einem Feiertag oder zwischen einem Feiertag und dem Wochenende gern als Brückentage nutzen, sollte sich ein Arbeitgeber rechtzeitig vergewissern, ob der zu kündigende Mitarbeiter am Tag der beabsichtigten Kündigung auch im Betrieb ist. Sonst passiert es, dass die Kündigung nicht rechtzeitig zugeht, wenn man die Kündigungserklärung am Arbeitsplatz persönlich übergeben will. Damit der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung gewährleistet ist, wird dringend empfohlen, die Kündigung bereits einige Tage vor dem jeweiligen Sonn- oder Feiertag auszusprechen. Der zu kündigende Arbeitnehmer muss von der Kündigung Kenntnis bekommen (können), sonst geht sie nicht zu. Es kommt daher überhaupt nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens, sondern auf seinen rechtzeitigen Zugang beim Arbeitnehmer an. Beispiele: (1) Arbeitgeber A möchte sich zum von Mitarbeiterin M1 trennen. Die maßgebliche Kündigungsfrist für M1 beträgt vier Wochen zum. Kalendermäßig würde es ausreichen, wenn A die Kündigung erst am aussprechen würde. Nun ist der allerdings ein Feiertag, der Tag der Deutschen Einheit. A kann nicht erwarten, dass seine Kündigung der M1 an diesem Tag zugeht. Hier ist es sinnvoll, dass A die Kündigung so rechtzeitig ausspricht, dass M1 das Kündigungsschreiben bereits vor dem in der Hand hat. Am besten wäre es, ihr die schriftliche Kündigungserklärung spätestens am gegen Empfangsbestätigung in die Hand zu drücken. Trägt das Kündigungsschreiben nur das Datum " " und geht es erst nach dem Einheitstag zu, reicht das nicht. In diesem Fall würde die Kündigung mit Zugang das Arbeitsverhältnis erst zum beenden. (2) Arbeitgeber A möchte einer Kollegin von M1, der Mitarbeiterin M2, ebenfalls zum kündigen. Die maßgebliche Kündigungsfrist beträgt wegen der langen Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum. Der letzte Tag für die Kündigung ist somit der , ein Sonntag. Schreibt A die Kündigung am Freitag ( ) oder Samstag ( ) und bringt er sie erst dann zur Post, kann er sicher sein, dass M2 die Kündigung nicht mehr rechtzeitig am bekommen wird. M2 wird ihre Kündigung wegen des Sonntags voraussichtlich erst am der ist der Maifeiertag - oder noch später erhalten. Ein Zugang am oder danach reicht für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum aber nicht mehr. Die Kündigung des A würde das Arbeitsverhältnis von M2 dann erst zum enden lassen - und A müsste ihr für einen ganzen Monat die Vergütung weiter zahlen. Wer das Kündigungsschreiben an einem Sonn- oder Feiertag einfach nur in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwirft, kann nicht damit rechnen, dass dieses Schreiben noch an diesem Sonn- oder Feiertag als zugegangen gilt. Unter gewöhnlichen Umständen ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag in seinen Briefkasten guckt. An diesen Tagen werden in der Regel weder durch die Deutsche Post AG noch durch andere Brief-Dienstleister Sendungen zugestellt aok-business.de - PRO Online,

5 Eine Kündigung, die nicht rechtzeitig zugeht, bleibt zwar als Kündigung wirksam - nur eben nicht zum gewollten Termin. Die Kündigungsfrist wird in diesen Fällen bis zum nächst zulässigen Kündigungstermin verlängert. Und das bedeutet für den Arbeitgeber: Bis dahin schuldet er seinem Mitarbeiter weiterhin das vereinbarte Arbeitsentgelt. Selbstverständlich muss der Mitarbeiter seine Arbeit bis zum Auslauf der richtigen Kündigungsfrist fortsetzen. Nur: In der Regel ist seine Motivation in der "Restlaufzeit" auf dem Nullpunkt und dem Arbeitgeber fehlt oft das nötige Vertrauen, ihn wieder arbeiten zu lassen. Für ihn empfiehlt sich dann eine Freistellung, die natürlich auch unter Fortzahlung der Bezüge erfolgen muss. Und dann gibt es noch Arbeitnehmer, die schlicht in die Arbeitsunfähigkeit flüchten und sich auf diese Weise davor drücken, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Das alles zeigt, dass die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist wirklich wichtig ist. Da lohnt es sich manchmal auch, eine lange Fahrt zu einem Kündigungsempfänger zu unternehmen, der nicht am Betriebssitz wohnt. Die maßgebliche Kündigungsfrist kann sich durch Auslegung der Kündigungserklärung ergeben. Auch wenn eine Kündigung zum falschen Termin in der Regel in eine Kündigung zum nächst zulässigen Termin umgedeutet werden kann: Die Umdeutung setzt nach 140 BGB ein nichtiges Rechtsgeschäft voraus. Bei einer Kündigung mit zu kurzer Frist kommt daher eine Umdeutung nur in Betracht, "wenn der Arbeitnehmer die fehlerhafte Kündigungsfrist mit der fristgebundenen Klage nach 4 Satz 1 KSchG angegriffen hat und nicht die Fiktionswirkung des 7 KSchG eingetreten ist" ( BAG, AZR 700/09 ) aok-business.de - PRO Online,

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