Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014
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1 Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014 Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. Auch diese achte Direktwahl wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht erfolgen, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik Deutschland regeln das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) das Wahlverfahren. Zahl der Abgeordneten Die Zahl der Abgeordneten aus den einzelnen Mitgliedstaaten wurde mit dem Vertrag von Lissabon auf 751 einschließlich der Präsidentin oder des Präsidenten des Europäischen Parlamentes begrenzt. Die 28 Mitgliedstaaten entsenden nach den Wahlen 2014 zwischen 6 und 96 Abgeordnete nach Straßburg. Auf Deutschland entfallen 96 Mandate. Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, die übernational sind, also den Abgeordneten aller Nationalitäten offen stehen. Sitzverteilung im Europäischen Parlament Mitgliedstaat Aktuelle Sitzverteilung Zahl der Europaabgeordneten nach den Wahlen 2014 Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland 6 6 Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland 9 8 Litauen Luxemburg 6 6 Malta 6 6 Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien 8 8 Spanien Tschechische Republik 22 21
2 Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern 6 6 gesamt Wahlperiode Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre. Wahltermin und Wahlzeit Nach dem Beschluss des Rates der Europäischen Union findet die achte Europawahl in der Zeit vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. Dieser Zeitraum bestimmt sich nach Artikel 10 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt). Traditionell wird in den Mitgliedstaaten an unterschiedlichen Wochentagen gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt. Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Wahlsystem Die Europawahl ist - abweichend von den bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen bekannten Wahlsystemen - eine reine Verhältniswahl nach (starren) Listen. Da keine Direktkandidaten aufzustellen sind, entfällt die Einteilung in Wahlkreise. Räumliche Wahleinheiten sind oberhalb der Wahlbezirke die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte. Stimmrecht Die Wählerinnen und Wähler haben - anders als bei der Bundestags- oder Landtagswahl - nur eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich durch ein Kreuz in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel. Wahlberechtigung Wahlberechtigt zur Wahl von Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebende Deutsche sind unter den Bedingungen des 6 Absatz 2 EuWG i.v.m. 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWG) wahlberechtigt. Der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann durch Richterspruch, aufgrund einer Betreuung oder einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgen. In den von den Gemeinden geführten Wählerverzeichnissen ist jede wahlberechtigte Person verzeichnet.
3 Außerhalb Deutschlands lebende Wahlberechtigte werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland eingetragen. In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind bei Europawahlen grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt wie deutsche Staatsangehörige. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, mussten bis zum 21. Tag vor der Wahl (4. Mai 2014) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihres Wohnsitzes stellen. Wurde der Antrag gestellt, nimmt die Unionsbürgerin oder der Unionsbürger auch an künftigen Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland teil, bis sie oder er eine andere Entscheidung trifft. Erstmalig galt diese Regelung für Wahlberechtigte, die sich zur Europawahl am 13. Juni 1999 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland haben eintragen lassen, sofern sie die Eintragung in der Zwischenzeit nicht widerrufen haben. Rund 61,4 Millionen Deutsche sind in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt. Daneben können rund 2,9 Millionen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen EU-Ländern, die in Deutschland wohnen, an der Wahl teilnehmen. Von den rd. 7,8 Millionen Einwohnern Niedersachsens sind wahlberechtigt (gerundet): Land Niedersachsen Deutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger insgesamt männlich weiblich Wahlvorschläge Wahlvorschläge können nur von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, nicht aber von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Wahlvorschläge werden in Form von Listen entweder für ein Land ( Landeslisten ) oder als eine gemeinsame Liste für alle Länder ( Bundesliste ) aufgestellt. Jede Partei oder sonstige politische Vereinigung, die an der Wahl teilnimmt, hat zu entscheiden, ob sie Landeslisten oder eine Bundesliste aufstellen will. Wie bei der Bundestagswahl gelten Listen für einzelne Länder derselben Partei oder sonstigen politischen Vereinigung als verbunden und werden bei der Sitzverteilung wie ein einziger Wahlvorschlag behandelt, wenn nicht durch besondere Erklärung die Listenverbindung aufgehoben wird. Eines besonderen Verfahrens für die Anerkennung als Partei bzw. sonstige politische Vereinigung bedarf es nicht. Parlamentarisch bislang nicht vertretene Parteien bzw. sonstige politische Vereinigungen müssen eine bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag vorlegen. Bei einer Landesliste müssen ein Tausendstel, höchstens jedoch der Wahlberechtigten des betreffenden Landes, den Wahlvorschlag unterzeichnen, bei einer Bundesliste sind die Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern erforderlich. In Niedersachsen werden 24 Parteien an der Europawahl am 25. Mai 2014 teilnehmen. Sie erscheinen auf dem Stimmzettel in folgender Reihenfolge:
4 Lfd. Nr. Kurzbezeichnung Name der Partei/politischen Vereinigung 1 CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen 2 SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3 GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4 FDP Freie Demokratische Partei 5 DIE LINKE DIE LINKE 6 Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ 7 PIRATEN Piratenpartei Deutschland 8 REP DIE REPUBLIKANER 9 FAMILIE Familien-Partei Deutschlands 10 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 11 PBC Partei Bibeltreuer Christen 12 Volksabstimmung Ab jetzt Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen 13 ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei 14 AUF AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland 15 CM CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten 16 DKP Deutsche Kommunistische Partei 17 BP Bayernpartei 18 PSG Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale 19 BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität 20 AfD Alternative für Deutschland 21 PRO NRW Bürgerbewegung PRO NRW 22 MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 23 NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands 24 Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Bewerberinnen/Bewerber und Ersatzbewerberinnen/Ersatzbewerber Neben jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber können Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber aufgestellt werden, die beim Ausscheiden einer oder eines bestimmten Abgeordneten für diese oder diesen in das Europäische Parlament nachrücken. Die Bewerberinnen und Bewerber können bei der Europawahl mehrfach kandidieren. So kann eine Person auf zwei Landeslisten derselben Partei oder innerhalb einer Landesliste zugleich als Bewerberin oder Bewerber und Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber benannt werden. Eine Bewerberin oder ein Bewerber auf einer Bundesliste kann zugleich Ersatzbewerberin oder Ersatzbewerber auf derselben Bundesliste sein. Bewerberinnen und Bewerber, die auf zwei Landeslisten gewählt sind, bleiben auf der Liste unberücksichtigt, auf der sie an späterer Stelle benannt sind; ggf. entscheidet das Los. Insgesamt 945 Bewerberinnen und Bewerber (davon 78 aus Niedersachsen) und 132 Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber (davon 10 aus Niedersachsen) kandidieren in der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament.
5 Für die Parteien, die sich in Niedersachsen zur Wahl stellen, ergeben sich folgende Zahlen: Bewerberinnen und Bewerber Partei/ politische Vereinigung Bundesgebiet aus Niedersachsen insgesamt CDU/CSU SPD GRÜNE 26 1 FDP DIE LINKE 20 1 Tierschutzpartei 9 1 PIRATEN 12 - REP 20 - FAMILIE 12 1 FREIE WÄHLER 66 4 PBC 5 3 Volksabstimmung 18 - ÖDP 99 4 AUF 10 1 CM 9 1 DKP 35 3 BP 19 - PSG 7 - BüSo 35 1 AfD 28 4 PRO NRW 11 - MLPD 18 - NPD 11 1 Die PARTEI 71 4 Gesamt Sitzverteilung Mit der letzten Änderung des Europawahlgesetzes durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749) wurde eine sog. Drei- Prozent-Klausel eingeführt. Danach sollten bei der Sitzverteilung nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen berücksichtigt werden, die aufgrund ihres Stimmenanteils im gesamten Bundesgebiet mindestens drei Prozent aller bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Mit dem Urteil vom hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe die in 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG) festgelegte Drei-Prozent- Klausel für nichtig erklärt. Das Gericht sah die Drei-Prozent-Klausel als verfassungswidrig an, da diese u. a. gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Den Parteien soll bei der Verteilung der Sitze die gleichen Chancen zustehen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte es vermutlich für eine Partei oder sonstige politische Vereinigung ausreichend sein, wenn diese ca. 1 % der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann, um einen Sitz im Europäischen Parlament zu erlangen. Die Sitzverteilung bei der Europawahl 2014 erfolgt wie bereits 2009 nach der Methode Sainte-Laguë/Schepers. Die 96 Sitze der Bundesrepublik Deutschland werden mit den auf den
6 Landes- oder Bundeslisten kandidierenden Bewerbern besetzt. Für die Verteilung der Sitze werden die für jeden Wahlvorschlag (Landeslisten/ Bundeslisten) abgegebenen Stimmen zusammengezählt und zu den insgesamt abgegeben gültigen Stimmen ins Verhältnis gesetzt. Nachdem feststeht, wie viele Sitze jedem Wahlvorschlagsträger (Partei, sonstige politische Vereinigung) im gesamten Wahlgebiet zustehen, wird, sofern ein Wahlvorschlagsträger mit Landeslisten angetreten ist, die Verteilung der jeweiligen errungenen Sitze auf die einzelnen Länder entsprechend dem Anteil der Landeslistenergebnisse am Gesamtergebnis der Partei oder sonstigen politischen Vereinigungen im Bundesgebiet vorgenommen.
Vergleich der Positionen
2. Es sollen EU-weite gemeinsame Bürgerentscheide eingeführt 8. Edward Snowden soll in einem EU-Mitgliedsstaat Asyl gewährt 9. EU-Bürger sollen Sozialleistungen nur von ihrem Heimatland empfangen direkt
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Vergleich der Positionen
12. Einzelne Hunderassen sollen weiterhin generell als gefährlich eingestuft 1/5 12. Einzelne Hunderassen sollen weiterhin generell als gefährlich eingestuft 2/5 12. Einzelne Hunderassen sollen weiterhin
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Wahl-O-Mat Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2012 - Vergleich der Positionen
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- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
Vergleich der Positionen
12. Wer eine Meisterprüfung besteht soll vom Land eine Prämie 1/5 12. Wer eine Meisterprüfung besteht soll vom Land eine Prämie 2/5 12. Wer eine Meisterprüfung besteht soll vom Land eine Prämie 3/5 12.
1.7 Wahlergebnisse nach Parteien
DHB Kapitel 1.7 Wahlergebnisse nach en 24.10.2013 1.7 Wahlergebnisse nach en Stand: 17.10.2013 Die folgende Übersicht enthält alphabetisch nach namen und nach en geordnet von allen en und Wählergemeinschaften,
Bericht des Landeswahlleiters. zugleich Statistischer Bericht B VII 1-3 4j / 09. Wahl zum 17. Deutschen Bundestag. am 27.
Bundestagswahl 2009 Bericht des Landeswahlleiters zugleich Statistischer Bericht B VII 1-3 4j / 09 Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 statistik Berlin Brandenburg Endgültiges Ergebnis
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1/6 2/6 3/6 4/6 5/6 Legende stimme zu stimme nicht zu neutral SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP Freie Demokratische
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Gerichtliches Mahnverfahren
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