Landeshauptstadt Hannover Datum zu Tagesordnungspunkt 3 sind die Mitglieder des Jugendhilfe -und des Schulausschusses ebenfalls eingeladen

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1 Landeshauptstadt Hannover Datum Einladung zur 13. Sitzung des Gleichstellungsausschusses als gemeinsame Sitzung mit dem Sozialausschuss am Montag, 4. Februar 2013, Uhr, Rathaus, Hodlersaal zu Tagesordnungspunkt 3 sind die Mitglieder des Jugendhilfe -und des Schulausschusses ebenfalls eingeladen Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde 3. A N H Ö R U N G gem. 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Bielefelder Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen und Konsequenzen für die Beratungsarbeit in Hannover Eingeladen sind: Frau Dr. Monika Schröttle, Universität Bielefeld Frau Anneke Bazuin, Frauennotruf Hannover Frau Vera Neugebauer, Hannoversche Werkstätten Frau Sina Rimpo, Leitung Frauengesprächskreis Hannoversche Werkstätten und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Hannover e.v. Frau Ingrid Lichtenberg, Lebenshilfe Hannover Nach dieser Anhörung findet die reguläre Sitzung des Gleichstellungsausschusses statt. 4. Anfragen und Anträge 5. Bericht der Verwaltung 6. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten 7. Verschiedenes Der Oberbürgermeister - 1 -

2 Landeshauptstadt Hannover - 18 F- Datum PROTOKOLL 13. Sitzung des Gleichstellungsausschusses sowie des Sozialausschusses am Montag, 4. Februar 2013, Rathaus, Hodlersaal Beginn Ende Uhr Uhr Anwesend: (verhindert waren) Gleichstellungsausschuss (Ratsfrau Markowis) Ratsfrau Arikoglu Ratsfrau Fischer Ratsherr Gill (Ratsfrau Jeschke) Ratsherr Küßner (Ratsherr Lorenz) Ratsfrau Nolte-Vogt Ratsfrau Pohler-Franke (Ratsfrau Pollok-Jabbi) Ratsherr Römer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (CDU) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (SPD) (DIE LINKE.) (SPD) Beratende Mitglieder: (Frau Dr. Gubaydullina) Frau Krüger-Pöppelwiehe Herr Moormann Frau Mücke-Bertram Frau Prokisch Grundmandat: Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) Uhr (Ratsfrau Bruns) (FDP) Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) Uhr Sozialausschuss Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) Uhr (Ratsfrau Dr. Koch) (SPD) (Ratsfrau Barth) (CDU) Ratsherr Breves (SPD) Uhr Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) Uhr Ratsherr Hellmann (CDU) Uhr (Ratsfrau Keller) (SPD) Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Uhr - 1 -

3 Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen) Uhr (Ratsherr Lorenz) (CDU) Ratsherr Mineur (SPD) Uhr Beratende Mitglieder: (Herr Akbulut) Frau Arbabian-Vogel (Herr Bankole) (Frau Dahlmann) (Frau Hochhut) Herr Laske (Frau Stadtmüller) (Herr Werkmeister) Uhr Uhr Grundmandat: Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER) Uhr (Ratsfrau Bruns) (FDP) Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN) Uhr Weitere Ratsmitglieder des Jugendhilfe bzw. Schulausschusses: Ratsfrau Barnert (SPD) Uhr Ratsfrau de Buhr (SPD) Uhr Ratsfrau Klebe-Politze (SPD) Uhr Ratsfrau Klingenburg-Pülm (Bündnis 90/Die Grünen) Uhr Verwaltung: Herr Beil Frau Fritz Frau Gehrmann Herr Härke Frau Hammann Frau Mentner Frau Müller Frau Rothenbacher Frau Siebert Frau Dr. Vollmer-Schubert Herr Walter Gäste Frau Dr. Schröttle Frau Bazuin Frau Neugebauer Frau Rimpo Frau Lichtenberg Fachbereich Soziales Fachbereich Jugend und Familie Koordination Inklusion Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Gesamtpersonalrat Referat für Frauen und Gleichstellung Referat für Frauen und Gleichstellung Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Referat für Frauen und Gleichstellung Jugend- und Sozialdezernent Universität Bielefeld Frauennotruf Hannover Hannoversche Werkstätten Leitung Frauengesprächskreis Hannoversche Werkstätten und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Hannover Lebenshilfe Hannover Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde - 2 -

4 3. A N H Ö R U N G gem. 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Bielefelder Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen und Konsequenzen für die Beratungsarbeit in Hannover Eingeladen waren: Frau Dr. Monika Schröttle, Universität Bielefeld Frau Anneke Bazuin, Frauennotruf Hannover Frau Vera Neugebauer, Hannoversche Werkstätten Frau Sina Rimpo, Leitung Frauengesprächskreis Hannoversche Werkstätten und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Hannover Frau Ingrid Lichtenberg, Lebenshilfe Hannover Nach dieser Anhörung fand die reguläre Sitzung des Gleichstellungsausschusses statt. 4. Anfragen und Anträge 5. Bericht der Verwaltung 6. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten 7. Verschiedenes TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung Herr Küßner eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt. TOP 2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde Es gab keine Einwohnerinnen und Einwohner, die Fragen stellen wollten. TOP 3. A N H Ö R U N G gem. 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Bielefelder Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen und Konsequenzen für die Beratungsarbeit in Hannover Eingeladen waren: Frau Dr. Monika Schröttle, Universität Bielefeld Frau Anneke Bazuin, Frauennotruf Hannover Frau Vera Neugebauer, Hannoversche Werkstätten Frau Sina Rimpo, Leitung Frauengesprächskreis Hannoversche Werkstätten und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Hannover Frau Ingrid Lichtenberg, Lebenshilfe Hannover Wegen einer Zugverspätung von Frau Dr. Schröttle wurde die Vorstellung der Bielefelder Studie zunächst zurückgestellt. Frau Bazuin vom Frauennotruf Hannover stellte das Aufgabenfeld anhand einer Tischvorlage (siehe Anlage) vor und ging auf die Fragestellungen der Drucksache Nr. 2300/2012 ein. Die besondere Gefährdung ergebe sich aus der mangelnden Aufklärung zur Sexualität. Wünschenswert sei eine geschlechtsspezifische Betreuung und die Schaffung weiterer Hilfsmöglichkeiten und Beratungsstellen in Hannover

5 Seit sechs Jahren gebe es den Arbeitskreis "Sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Behinderung" und sie sei in Kontakt mit der "Aktion Mensch", um von dort eine Förderung zu erhalten, um den großen Bedarf an Unterstützung und kontinuierlichen Angeboten leisten zu können. Frau Neugebauer von den Hannoverschen Werkstätten ging anschließend auf das Tabuthema Sexualität gerade für ältere Mitarbeiterinnen ein. Die Gewalt betreffe meistens Frauen aber auch Männer. Die Belästigung habe oftmals mit geringem Selbstwertgefühl zu tun. Mittlerweile gebe es Gesprächsgruppen für Frauen und Männer sowie Frauenbeauftragte in den Einrichtungen. 20 Frauen seien geschult worden, die ihr Wissen weitergeben. In einem Konzept werde Empowerment gestärkt. Wichtig seien Fortbildungen für die Beschäftigten sowie Netzwerktreffen, um die Kompetenzen zu erweitern. Der Zugang zu den Beratungsstellen sei nicht ausreichend bekannt. Bei Frauen mit geistiger Behinderung sei die Situation anders. Es fehle Supervision in Einrichtungen und Qualifizierung der Beschäftigten sowie zielgruppengerechte Begleitmaßnahmen und Vernetzung. Ebenso fehle es an begleiteter Elternschaft. Wichtig sei auch die Qualifizierung der Ordnungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft Vernetzung und Ausbau der Internetplattform mit Adressdateien in einfacher Sprache. Erforderlich sei auch eine Schulung von Kliniken und Ärzten und weiteren Institutionen und der Betroffenen. Es sei bedauerlich, dass eine entsprechende Kampagne des Ministeriums nicht fortgesetzt wurde, um Frauen zu stärken. Frau Dr. Schröttle stellte anschließend ihr Impulsreferat vor (siehe Anlage). Herr Küßner dankte für das Referat mit den vielfältigen Problemstellungen, dennoch sollten zunächst die beiden weiteren Anzuhörenden aus der täglichen Praxis berichten. Frau Rimpo vom Verein Selbstbestimmt Leben berate Frauen und Männer mit Behinderung. Sie begleitet Projekte in den Hannoverschen Werkstätten mit Austausch und Aufklärung und unterstütze die Frauenbeauftragten in den Einrichtungen. Sie habe eine sexualpädagogische Ausbildung. Es gebe sechs Frauen, die diese Beratungsarbeit zu konfliktbewusster Sexualität leisten. Sexuelle Gewalt sei häufig Thema. Von Frauen, die sie seit 3 Jahren berate, hätten 80% sexuelle Gewalterfahrung. Die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sei erschreckend. Oftmals werde die Intimsphäre in Abhängigkeitsverhältnissen, z.b. bei Pflegeabhängigkeit verletzt, zumal eine gleichgeschlechtliche Pflege nicht gewährleistet sei. Die Frauen würden nicht ernst genommen. Fehlendes Wissen der Betroffenen mache die Situation schwierig. Die Frage sei z.b. was ein sexueller Übergriff ist, weil der Bezug zum eigenen Körper gestört sei. Es gebe diverse Fragestellungen von Verhütung bis Vergewaltigung und die unterschiedlichen Erfahrungen mit Ärzten oder Pflegepersonal. Das Angebot in Hannover sei nicht ausreichend. Es müsse erreicht werden selbstbestimmt zu leben und "Nein" sagen zu können. Trotz der Errungenschaften von Gender Mainstreaming sei die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung noch lange nicht erreicht. Das Personal in den Einrichtungen müsste besser geschult werden. Sehr schwierig sei die Erreichbarkeit von barrierefreien Praxisräumen von Gynäkologen oder Therapiemöglichkeiten in Hannover. Zusätzlich müsse in den Köpfen die Barrierefreiheit erreicht werden, wo Diskriminierung und Ausgrenzung vorherrsche. Neben der Schaffung von Barrierefreiheit sei die Ausweitung des Beratung und Benennung von Ansprechpartnern wichtig. Es seien Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit dem Thema erforderlich und ein besserer Schutz der Intimsphäre in der Pflege. Grenzüberschreitungen seien nicht immer vermeidbar. Die gleichzeitige Waschung von Schwerstpflegebedürftigen sei problematisch. Auch die Einrichtungen müssten unterstützt werden, z.b. durch bessere Vernetzung. Ein wichtiger Schritt sei der Arbeitskreis vom Frauennotruf mit guter Vernetzung

6 Schulungen und Aufklärung zu Sexualität und Assistenz seien wichtig. Sexuelle Gewalt sei oft die einzige sexuelle Erfahrung für Menschen mit Behinderung. Die Aussage einer Frau, die mehrfach von unterschiedlichen Männern vergewaltigt wurde und dies für normal hielt, bestärke sie in ihrer Beratungstätigkeit. Herr Küßner dankte für die Ausführungen. Frau Lichtenberg von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung vertrat die Geschäftsführerin, Frau Lenssen. Seit vielen Jahren habe man das Thema im Säuglingsalter und Wohnheimbereich im Blick gehabt, sexuelle Gewalt bei Erwachsenen sei erst seit ca. 2 Jahren im Fokus. Viele Jahre habe man den Blick nur auf die Kinder gerichtet und Fortbildungen zur Kindeswohlgefährdung angeboten. Mittlerweile gebe es eine besondere Sensibilität und Fortbildungen zu Übergriffen, Missbrauch und Gewalt bei Erwachsenen mit guten Ansätzen. Bei der Vorbereitung auf diese Anhörung sei deutlich geworden, dass es einen riesigen Handlungsbedarf für die Lebenshilfe gebe. Neben dem Arbeitskreis vom Frauennotruf gebe es Broschüren in leichter Sprache. Man müsse aktiv werden und eigene Barrieren in den Köpfen überwinden und voneinander lernen. Gerade in großen Institutionen müsse man Sensibilisierung fördern wie bei der Kindeswohlgefährdung nach 8 a. Es müssten gemeinsam Schritte zum gegenseitigen Austausch und zur Sicherheit der Mitarbeiterschaft eingeleitet werden und Ansprechpartner benannt werden. Für Eltern behinderter Kinder sei Sexualität oftmals ein Tabu. Im Elternhaus werde das Thema ausgespart. Von den Beschäftigten würden mittlerweile Führungszeugnisse verlangt, um ggf. etwas zu deren Vorgeschichte zu erfahren. Die Aufklärung sei sowohl bei den Eltern als auch bei den Beschäftigten erforderlich. Ein spezielles Thema sei die Begleitete Elternschaft. Die Lebenshilfe begleite Familien mit Behinderung bei der eigenen Entscheidung zum Kinderwunsch. Auch Fragen wie: "Kann und will ich ein Kind bekommen?" seien nicht einfach, wenn die Kostenübernahme von Unterstützungsangeboten fehle. Werde ein behinderte Frau durch sexuelle Gewalt schwanger, werde das Kind teilweise fremd untergebracht oder zur Adoption freigegeben. Vor Jahren sei mit der Bundesarbeitsgemeinschaft eine begleitete Elternschaft aufgebaut worden, in Hannover gebe es Probleme mit den Kostenträgern, deshalb gebe es keine Begleitung. Positiv sei ein Konzept für einen Treffpunkt im Stadtteil für Menschen mit und ohne Behinderung. Sie wies abschließend auf eine Handlungshilfe des Jugendamtes Brandenburg hin, das Vorreiter beim Thema "sexueller Missbrauch" sei. Anschließend gab es Zeit für Fragen: Frau Pohler-Franke bedauerte, dass ausführlich über die Opferhilfe berichtet wurde, sie habe etwas über Prävention der Taten vermisst. Frau Bazuin bestätigte, dass im Frauennotruf keine Täterarbeit geleistet werde. Ein wichtiger Faktor sei, dass behinderte Frauen leichter Opfer würden und dieser Umstand den Tätern die Taten erleichtere. Man müsse die Gelegenheit für Täter in den Einrichtungen reduzieren und die Selbstbestimmung der Frauen stärken. In Hannover leiste das Männerbüro hervorragende Arbeit für männliche Täter und Opfer, allerdings nicht unbedingt für Männer mit Behinderung. Frau Lichtenberg bezog sich auf junge Männer mit Behinderung, die ambulant betreut wohnen. und häufig Schwierigkeiten haben Partnerschaften einzugehen. Man könne nicht offen darüber sprechen wie Sexualität ausgelebt werden kann. Sie wies auf den Film: "Aus dem Leben einer Sexarbeiterin" hin, der am im Künstlerhaus gezeigt wird. Es gebe auch Schwierigkeiten für Männer mit Behinderung zum Thema Sexualität einen respektvollen Umgang zu erlernen

7 Frau Pohler-Franke wies auf die Überforderung des Personals hin und fragte, ob die Übergriffe auch aus Personalmangel und Machtausübung resultieren. Frau Rimpo betonte, dass Täterarbeit wichtig sei. Zur Arbeit mit Täterinnen und Tätern gab es bisher keine speziellen Schulungen. Die Täter werden oft allein gelassen. Den behinderten Frauen werde vermittelt, dass sie keine Kinder bekommen dürfen und auch keinen Sex haben dürfen. Viele der Frauen hätten ein mangelndes Selbstwertgefühl und Schwierigkeiten eine Grenzüberschreitung zu erkennen und benennen. Frau Dr. Schröttle ergänzte, dass die Frauen dem Täter nach dem sexuellen Übergriff im Alltag weiterhin ausgesetzt seien, während bei häuslicher Gewalt eine Trennung vom Partner eingeleitet werde, z.b. durch Platzverweise. Opfer in Einrichtungen erleben dies nicht. Fraglich sei auch der Täterschutz, wenn es um das Personal gehe. Nach sexuellen Übergriffen oder einem verdacht werde der Täter oftmals an anderer Stelle eingesetzt und könne dort weitermachen. Schwierig sei eine langfristige Konfrontation mit dem Täter. Frau Langensiepen fragte nach der Reaktion auf die Studie und ob es innerhalb der Institutionen Konsequenzen und Vernetzung mit anderen Institutionen gab. Öffentliche Träger, Polizei, Gerichte müssten sensibilisiert werden. Intern werde über das Thema gesprochen, es müsse aber öffentlich gemacht werden, damit die Studie nicht in der Schublade verschwindet. Frau Neugebauer berichtete, dass sowohl die Bundes- als auch die Landesarbeits gemeinschaft und die Gremien der Werkstätten das Thema in der Öffentlichkeitsarbeit aufgegriffen haben und es Erklärungen zu Werk- und Wohnstätten gebe. Das Thema müsse öffentlich gemacht werden und man müsse sich mit Missbrauch und Sexualität auseinandersetzen. Selbstbestimmung sei ein Menschenrecht und in der öffentlichen Wahrnehmung sei die Diskussion in allen Köpfen. Es sei ein wichtiges Thema, auch wenn es möglicherweise unangenehm sei und zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und zur Trennung von Beschäftigten führe. Frau Bazuin informierte, dass eine Tagung für Einrichtungsleitungen konzipiert wurde, da eine Unsicherheit bestehe, was gemacht werden könne und dürfe. Im Vordergrund stehe die Sensibilisierung. Als Folge der Studie seien Flyer und Broschüren erstellt worden und die Beratungszahlen und Anfragen aus den Einrichtungen hätten zugenommen. Das Bewusstsein sei gestiegen aber es fehle noch einiges. Es sei schwierig, wenn der nette engagierte Mitarbeiter eine Frau missbraucht habe. Werde der Frau nicht geglaubt, bedeute dies für die Frau, dass sie nicht ernst genommen werde. Frau Dr. Schröttle berichtete, dass es viele Aktivitäten vor und während der Studie gab. Es gab auch positive Erlebnisse und großes Interesse und Nachdenklichkeit, z.b. was selbstbestimmtes Leben bedeutet, wie mit dem Thema Familiengründung umgegangen werden soll und welchen Prozentsatz an psychisch erkrankten Frauen und Männern es gebe. Für die Praxis stellen sich auch arbeitsrechtliche Aspekte. Es sei noch viel Arbeit zu leisten, dennoch dürften die Einrichtungen nicht gemaßregelt, sondern vielmehr unterstützt werden. Frau Arikoglu dankte für die Informationen. Sie fragte Frau Rimpo welches Alter die Frauen in den Gesprächsgruppen hätten und Frau Dr. Schröttle zur Prävention bei Gehörlosen. In den Schulen der LHH stehe seit 2008 das Thema Inklusion im Vordergrund. Deshalb sollten fachspezifische Konzepte zur Prävention an den Schulen erarbeitet werden. Frau Rimpo antwortete, dass die Frauen zwischen Jahren seien. Es gebe drei - 6 -

8 Frauengesprächskreise. Frau Dr. Schröttle wies auf ein erhöhtes Gefährdungsrisiko in Schulen und Internaten hin, dort Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Die Schule wäre der richtige Ort für Prävention, allerdings sei es auch leichter für die Täter an die Opfer zu kommen. In Institutionen gebe es bei Hauch eines Verdachts Ängste, aber es gebe gute Konzepte und Leitlinien, an die man anknüpfe könne. Frau Prokisch fragte, ob die psychische Gewalt z.b. von Eltern größer sei als die sexuelle Gewalt und diese durch Überforderung entstehe oder auch durch Druck und Überlastung der Pflegekräfte. Frau Dr. Schröttle dankte für den Hinweis und bestätigte, dass psychische Gewalt von Eltern mit Überforderung zu tun haben könne, aber auch durch negative Bilder. Die Überforderungssituation in Einrichtungen könne zu einem psychisch verletzenden Umgang führen. Schwierig sei aber auch der Umgang mit Ämtern, Behörden sowie im Gesundheitswesen mit psychischer Gewalt und Verletzungen. Eine besondere Auswertung zeige Vertiefungen in einzelnen Bereichen zu strukturellen Rahmenbedingungen, z.b. Mobbing in Arbeitssituationen. Wichtig sei der Schutz vor sexueller Gewalt. Frau Wagemann dankte für die Darstellung der unterschiedlichen Facetten und fragte welche Fortbildungen notwendig seien und welche Möglichkeiten die Kommune in Bezug auf die Einrichtungen habe, insbesondere zur Information der Eltern und bessere Möglichkeiten der Beratung. Frau Bazuin bestätigte aus der Arbeit mit Förderschulen und Einrichtungen, dass die Eltern eine gezielte Beratung wünschen. Frau Krüger-Pöppelwiehe bat um Auskunft wie viele Einrichtungen für die Studie befragt wurden und ob es regionale Besonderheiten gab. Sie erkundigte sich nach dem Alter der Befragten. Bei den Tätern aus dem persönlichen Nahraum fragte sie, ob zwischen Frauen und Männern unterschieden wurde, die Gewalt ausüben. Sie fragte, ob es auch Täter mit Behinderung gab. Dies sei die weltweit erste Studie. Sie erkundigte sich, ob es auch eine Studie zur Gewalt an Männern gebe. Frau Dr. Schröttle bestätigte, dass eine Studie zu körperlicher und psychischer Gewalt an Männern im Haushalt gebe. Es sei eine bundesweite Befragung, die Langfassung erscheine in Kürze. Die Befragung zu den Frauen sei anonym gewesen, um keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen ziehen zu können. Die Täter seien zu 2/3 Männer. Bei körperlicher Gewalt seien mehr männliche Täter. Die Gewalt werde von Eltern, Familie und Partner und Partnerinnen ausgeübt. Die Befragten waren zwischen 16 und 65 Jahren. Frau Arbabian-Vogel dankte den Referentinnen und fragte, wie es in der Altenpflege aussehe und ob es dazu Erfahrungen zur Gewalt aus allgemeiner Überforderungssituation gebe. Sie kenne die umgekehrte Situation, dass in den Einrichtungen das Personal bedroht werde und fragte, ob es Konzepte gebe, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Opfer von den BewohnerInnen werden. Frau Rimpo führte aus, dass Übergriffe mit mangelnder Qualifikation zusammenhingen. Es gebe allerdings auch Gewaltausbrüche bei Demenz in den Pflegeheimen, weil die Bewohner verängstigt seien. Frau Bazuin bestätigte, dass Übergriffe von Bewohnern gegen das Personal zunehmen. Seit ca. zwei Jahren sei eine deutliche Zunahme festzustellen. Es gebe psychische - 7 -

9 Störungen wegen Behinderung, aber auch eine Überforderung des Personal. Oftmals gebe es keine andere Möglichkeit der Unterbringung, deshalb trete das Thema im Alltag immer mehr in den Vordergrund. Frau Fischer bedankte sich für die beeindruckende Studie und die Praxiserfahrung zu diesem wichtigen Thema. Es habe viele Impulse und Denkanstöße gegeben. Herr Laske war eher schockiert, wenn er sich in die Situation der Menschen in den Einrichtungen hineinversetze und fragte, was der Staat mit Schutzfunktion sofort oder längerfristig unternehmen könne, um die Missstände zu beseitigen, zumal Belästigungen, Gewalt und Vergewaltigungen in großem Umfang juristische oder arbeitsrechtliche Konsequenzen haben müssten. Er wünsche von den Sachverständigen ein Notprogramm zum Schutz der Betroffenen. Zur Frage der Verhütung und Sterilisation sei die Rolle der gesetzlichen Betreuer und Vormundschaftsgerichten ebenfalls von Bedeutung. Frau Neugebauer bezog sich auf die Sofortmaßnahmen. Man habe oftmals nur Vermutungen und könne nicht alle unter Generalverdacht stellen. Übergriffe seien die Ausnahme. Wichtig sei ein sensibler Umgang, reagieren könne man erst, wenn entsprechende Signale kommen. Herr Laske fragte, was bei Gewalt in diesem Umfang unternommen werden könne. Frau Neugebauer betonte, dass ein Klima der Offenheit erforderlich sei. Arbeitsrechtlich sei eine fristlose Kündigung außerordentlich schwierig, denn das Opfer müsse aussagen. Vorrangig sei die Unterstützung der Opfer. Es bedürfe der Offenheit über das Thema zu sprechen und die Beschäftigten zu sensibilisieren. Frau Lichtenberg erklärte, es gebe nichts, was man schnell tun könne. Das Denken in den Köpfen könne nicht schnell verändert werden, z.b. die Einstellung zur Anerkennung von Behinderten und zur Abtreibung von behinderten Kindern, weil sie eine Belastung darstellen würden. In der Diskussion um Inklusion und gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten sollten die Bedingungen an gemeinsamen Schulen festgelegt werden. Es müsse zum Weltbild gehören, dass Menschen mit Behinderung genauso wertvoll sind. Frau Dr. Schröttle berichtete zu Diskriminierung in Einrichtungen, dass hingeschaut werden solle, was Gewalt und Menschenrechtsverletzungen seien. Schnelle Maßnahmen seien die Entwicklung von Leitlinien und Fortbildungen. Notwendig sei die Unterstützung durch politische Entscheidungsträger mit finanziellen Mitteln. Frau Langensiepen betonte, dass die Frauen, wenn sie feststellen, dass etwas gegen ihren Willen geschieht oder ein Mitbewohner Gewalt ausübt, Unterstützung erhalten und ggf. polizeiliche Ermittlungen bei einer Straftat eingeleitet werden müssten. Frau Dr. Schröttle räumte ein, dass oftmals kein Bewusstsein dafür bestehe und auch das Recht auf ein gewaltfreies Leben nicht selbstverständlich sei. Man dürfe das Problem nicht bagatellisieren. Es gebe bei körperlichen Übergriffen auch Polizeieinsätze. Frau Rimpo bestätigte, dass viele Verfahren bei Menschen mit Behinderungen eingestellt werden. Die Opfer gingen zwar zur Polizei, aber es fehlten genaue Daten oder Einzelheiten zur Beweislage. Herr Küßner beendet die Diskussion um Uhr, dankte der antragstellenden Fraktion und den Beteiligten für diese Anhörung und bestärkte die Akteurinnen in ihrer Arbeit. Helfen könne eine öffentliche Diskussion wie auch im Sport oder bei Drogenproblematik und - 8 -

10 eine Beobachtung der Situation und angemessenes Einschreiten. TOP 4. Anfragen und Anträge Es gab keine Anfragen und Anträge TOP 5. Bericht der Verwaltung Es gab keinen Bericht der Verwaltung. TOP 6. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Dr. Vollmer-Schubert wies auf folgende Punkte hin: Zeitung zum Internationalen Frauentag Fachtagung Mädchenarbeit im Wandel am Neujahrsempfang bei der Region Hannover TOP 7. Verschiedenes Es gab keine Punkte unter "Verschiedenes". Herr Küßner schloss die Sitzung um Uhr. Harald Härke Gundula Müller (18 F) Leiter des Fachbereichs Steuerung, für das Protokoll Personal und Zentrale Dienste - 9 -

11 Anhörung am Frauennotruf Hannover - Anneke Bazuin I. Welche spezifische Gefährdung besteht für Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen Opfer von (sexualisierter) Gewalt zu werden? Frauen und Mädchen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Betreuung angewiesen sind, sind besonders leicht zu manipulieren und zu missbrauchen und somit vermehrt Gewalt und sexueller Gewalt ausgesetzt. Sie sind abhängig von anderen, oft isoliert und stehen im Machtgefälle immer an unterster Stelle. Für Betroffene hat das gravierende emotionale Folgen. Von den Bezugspersonen werden Signale oft nicht erkannt oder fehlgedeutet und dann als Folge der Behinderung, nicht als Folge traumatischer Erlebnisse betrachtet. Notwendige Maßnahmen werden dann nicht getroffen oder erst sehr spät. Entgegen der allgemeinen Annahme sind Familien und Einrichtungen der Behindertenhilfe keine sicheren Orte: Sexuelle Gewalt wird überwiegend durch Täter verübt, die den Opfern bekannt sind. Je stärker die Abhängigkeit, umso höher das Risiko des Machtmissbrauchs. Faktoren, die eine erhöhte Gefährdung von Menschen mit Behinderung begünstigen: Abhängigkeit in Pflegesituationen (Berührungen auch im Intimbereich) Tagtägliche Grenzüberschreitungen und Eingriffe in die Privatsphäre. Erfahrung: Jede/r darf an meinen Körper (Ärzte, Therapeuten, usw.) Sozialisation zur Anpassung und Dankbarkeit Kaum positive Auseinandersetzung mit der eigenen Körperlichkeit/Weiblichkeit Exzessive Verhütungspraxis Sterilisation und Hormone. Ist dies bekannt, steigt für die Frau die Gefahr, sexuelle Gewalt zu erleben. Der Täter weiß, dass die Tat keine Schwangerschaft zur Folge haben wird Mangelnde Aufklärung und Sexualpädagogik (als Kinder, Jugendliche), mangelnde Begleitung in sexuellen Angelegenheiten (als Erwachsene); Mangelnde Informationen über Sexualität und Gewalt Fokus auf Behinderung und Defizite, fehlendes Bewusstsein für Stärken, Bedürfnisse und Grenzen Täter ist Aufklärer, d.h. oft nur sexuelle Erfahrung durch Gewalt! Keine garantierte Pflege durch Personen des eigenen Geschlechts Eingeschränkte Kommunikations- oder Mobilitätsfähigkeit Sexuelle Übergriffe durch Ärzte, medizinisches Personal, Orthopäden z.b. beim Anpassen von Prothesen Es ist schwer, Anzeige zu erstatten- Worte für das Erlebte fehlen - Angst, Familie oder Einrichtung verlassen zu müssen - Unglaubwürdigkeit (als behinderte Frau!) Erstaunen und zögerliches Vorgehen bei Verdacht seitens Einrichtung, entweder aus Hilflosigkeit oder Angst um Ruf der Einrichtung II. Angebot an Beratung und Prävention in Hannover Für Gewalt im Allgemeinen keine spezielle Anlaufstellen für Klienten mit Behinderungen. Einrichtungen fangen Problematik unterschiedlich auf, je nach Offenheit für das Thema. Anfragen für Beratung landen oft bei uns. Oft zeigt sich dann auch Betroffenheit von sexueller Gewalt in unterschiedlicher Form. Wenn keine sexuelle Gewalt muss weitergesucht werden - Frage: wohin? Der Frauennotruf hat viel Erfahrung in der Beratungsarbeit mit Klientinnen mit Behinderung. Seit 12 Jahre Schwerpunkt. Seit 2010 hauptamtliche Mitarbeiterin (30 St.). Andere Beratungsstellen haben diese Spezialisierung nicht, beraten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, eher sporadisch. Verweisen oft an uns. Klientinnen kommen fast immer über Bezugsperson zu uns. Frauennotruf Hannover: Individuelle Beratung von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen; Gruppenberatung, Prozessbegleitung, Wendo-Kurse (Selbstverteidigung und Selbstbehauptung) für behinderte Frauen; Beratung und Informationsveranstaltungen sowie Fortbildungen für Fachpersonal. Fachgesprächen mit BetreuerInnen der Klientinnen. Öffentlichkeitsarbeit, Tagungen, Lehrveranstaltungen, Gastvorträge. Barrierefrei Homepage. Broschüren in leichter Sprache. Arbeit erfordert: Kenntnisse über Lebensbedingungen, Umgehen mit der Behinderung, Bedeutung der Auswirkungen von sexueller Gewalt bei Frauen mit Behinderungen; oft mehr Zeit. Unterstützung beim Suchen von Therapieplatz oder Klinik: gibt es kaum für behinderte Frauen - entweder Therapiepraxis nicht barrierefrei oder TherapeutInnen fühlen sich nicht qualifiziert für Klientinnen mit Behinderung (oder meinen, Klientinnen mit Lernbehinderungen sind nicht therapiefähig!). Hierfür Lösungen suchen bedeutet oft sehr viel Zeit- und Arbeitsaufwand.

12 Anhörung am Frauennotruf Hannover - Anneke Bazuin Beratung oft über längere Zeit als üblich. Abhängig von der Behinderung sind die Sitzungen kürzer oder länger oder seltener wurde Arbeitskreis Sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen gegründet, mit Vertretungen aus Einrichtungen, Netzwerk behinderter Frauen, Hochschule, Stadt Hannover Barrierefreiheit: nur bedingt barrierefrei: Fahrstuhl zu klein, d.h. manche E-Rollis passen nicht rein (dann Beratung in Einrichtungen). Prävention - im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir die unter III. genannten erforderlichen Präventionsmaßnahmen an. Das geschieht bislang nur auf Anfrage. Da der Bedarf groß ist, planen wir ein Präventionsprojekt zum Thema. III. Wie können Prävention und nachgehende Bestärkung weiter gefördert werden um Gewalt zu verhindern? Prävention bedeutet: Enttabuisierung der Thematik durch Sensibilisierung für die Problematik in Öffentlichkeit, Fachkreisen und Familien; Ausbau einer tragenden Vernetzungsstruktur, Stärkung von Frauen und Mädchen mit Lern- und Geistiger Behinderung durch passgenaue Angebote für Beratung und Prävention (Selbstbehauptung und Sexualpädagogik); Angebote für körper- und sinnesbehinderten Frauen (oft selbständig wohnend); einrichtungsinterne Konzepte oder Projekte zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung (Mitspracherecht); Information und Schulung von Fachpersonal und indirekten Berufsgruppen über Interventionsmaßnahmen und sexuelle Gewaltprävention - Verbesserung von Unterstützungs- und Hilfsangeboten. Notwendig ist Kontinuität in den genannten Maßnahmen zur Unterstützung und Prävention Maßnahmen für Hannover: Bauliche Barrierefreiheit in Beratungsstellen, Therapie- und Arztpraxen, usw. Aufklärungsveranstaltungen und -Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Polizei/Justiz/(Frauen)Ärzte/Therapeuten usw. Erweiterung des Angebots an fachlicher Beratung zur sexueller Gewalt, Intervention bei sexueller Gewalt für Klientinnen mit Behinderung - Zusätzliche qualifizierte Beraterinnen einstellen Projekte zur Prävention für alle Zielgruppen Eine frühere Unterstützung und Bewusstwerdung der Problematik ermöglichen z.b. durch Ausbau von Angeboten an Lebensberatung, psychosozialer Beratung oder Gewaltberatung für Menschen (Frauen/Mädchen) mit Behinderung, d.h. Qualifizierung von Fachkräften solcher Beratungsstellen für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen; oder Gründung solcher Beratungsstellen (Bessere) Qualifizierung zur Thematik und Problematik von Fachpersonal der Behindertenhilfe, ebenso in den entsprechenden Ausbildungen, Fort und Weiterbildungen Es braucht das Bewusstsein in allen Einrichtungen dafür, dass sexuelle Grenzverletzungen auch dort stattfinden. Richtlinien, die angewendet und gelebt werden helfen im Vorfeld, die Betroffenen aufzufangen und aufzuklären. Ein offener Umgang bezüglich Sexualität und sexueller Gewalt ermöglicht es allen Beteiligten schneller und angemessen zu reagieren. Dazu braucht es qualifizierte AnsprechpartnerInnen sowie z.b. eine Ombuds- oder Beschwerdestelle in der Einrichtung bzw. eine externe Ombudsstelle Zahlen Frauennotruf Hannover (2011): Beratung: 31 Klientinnen mit Behinderung, insgesamt 161 Stunden. 14 Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen nahmen an WenDo-Kurse (Selbstbehauptung und Selbstverteidigung) teil, 3 im Einzeltraining. Zusätzlich Ganztagsfortbildungen für Fachkräfte aus Behinderteneinrichtungen, Gastvorlesungen und Seminare an den Hochschulen Hannover und Hildesheim, Vorträge beim Runden Tisch Frauengesundheit der Region, an Förderschulen, in Einrichtungen; Infoveranstaltungen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zum Kennenlernen der Beratungsstelle. Beratung 2012/2013 Aktuell: 10 Klientinnen mit unterschiedlichen Behinderungen in regelmäßiger Beratung. Für 2 Klientinnen in Werkstatt. Zusätzlich regelmäßig: telefonische Beratungen von Eltern oder professionellen oder ehrenamtlichen Bezugspersonen; kurze Beratung mit ein- bis dreimaligen Terminen mit Mädchen oder Frauen mit Behinderungen in Begleitung von Mutter oder Betreuerin Behinderungen: blind oder sehbehindert, Lernschwierigkeiten, leichte geistige Behinderung, Gehbehinderung, schlechthörend, autistisch, körperbehindert, im Rollstuhl - Tetraspastik, epileptisch. Mehrfachbehinderungen

13 Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des BMFSFJ, Anhörung Hannover, Dr. Monika Schröttle, Uni Bielefeld

14 Die Studie wurde von im Auftrag des BMFSFJ erstellt von: Dr. Monika Schröttle, Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld (Projektleitung) Prof. Dr. Claudia Hornberg, Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld (Projektleitung) Dr. Sandra Glammeier, Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld (Wiss. Mitarbeiterin) Dr. Brigitte Sellach, Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung e.v. (GSF), Frankfurt (Kooperationspartnerin) Prof. Dr. Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut Freiburg (SOFFI.F, Büro Berlin), Berlin (Kooperationspartnerin) Dr. Henry Puhe/Ute Wagemann, SOKO Institut GmbH Sozialforschung und Kommunikation, Bielefeld (Kooperationspartner) Prof. Dr. Julia Zinsmeister Fachhochschule Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, Institut für Soziales Recht (Kooperationspartnerin) Praktikanten/-innen: Kathrin Vogt, Nadine Vinke, Kristin Koch, Nadja Weirich, Katharina Plehn, Armin Wolf, Olga Elli, Daniel Mecke (Universität Bielefeld) Über 100 Interviewerinnen in verschiedenen Teams

15 Fachliche Begleitung und Unterstützung durch: Weibernetz e.v. Hessisches Netzwerk behinderter Frauen Forum e.v. Deutscher Gehörlosenbund Weitere Verbände und Organisationen für Menschen mit Behinderungen Expertinnen im BMFSFJ / Referat 404 Zahlreiche weitere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Lobbyarbeit

16 Bei der Studie handelt es sich um die weltweit erste Studie, bei der Frauen mit Behinderungen repräsentativ befragt und unterschiedliche Zielgruppen erreicht wurden sowohl in Haushalten als auch in Einrichtungen Themen: Lebenssituation, Gewalterfahrungen und Diskriminierungen in Kindheit, Jugend und Erwachsenenleben in allgemeiner Sprache und in vereinfachter Sprache gehörlose Frauen (DGS-Interviews) Frauen mit und ohne Behindertenausweis große Anzahl von Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen Gesamtzahl Befragte: über Frauen.

17 Überblick Anlage und Studienteile repräsentativ nicht repräsentativ Haushalte 800 Frauen Einrichtungen 420 Frauen davon: -102 psychisch erkrankte oder schwerstkörper-mehrfach behinderte Frauen (in allgemeiner Sprache) -318 Frauen mit Lernschwierigkeiten/sog. geistigen Behinderungen (in vereinfachter Sprache) Zusatzbefragung 341 Frauen in Haushalten davon: -128 blinde/stark sehbehinderte Frauen, -130 schwerstkörper- und mehrfach behinderte Frauen - 83 gehörlose/stark hörbehinderte Frauen (in DGS) Qualitative Studie 31 von Gewalt betroffene Frauen in Haushalten und Einrichtungen Befragung zum Hilfe- und Unterstützungsbedarf

18 Ergebnisse der repräsentativen Haushaltsund Einrichtungsbefragung - Überblick 1. Sehr hohe Gewaltbetroffenheiten aller Befragungsgruppen in Kindheit, Jugend und Erwachsenenleben. 2. Hohes Ausmaß an (struktureller und personaler) Diskriminierung. 3. Erhebliche psychische Belastungen (und multiple gesundheitliche Beeinträchtigungen) der Frauen. 4. Handlungsbedarf: intensivierte Gewaltprävention und Abbau von Diskriminierungen erforderlich.

19 1. Gewalt im Leben der Frauen

20 Gewalt in Kindheit und Jugend Frauen mit Behinderungen haben deutlich häufiger als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt Wechselseitiger Zusammenhang von Gewalt und Behinderung Gewalt in Kindheit und Jugend: - teilweise erhöhte Betroffenheit durch elterliche körperliche, vor allem aber psychische Gewalt * psychische Gewalt: ca % (vs. 36% bei Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt) * körperliche Gewalt: 74-90% (vs. 81%) - 2- bis 3-fach erhöhte Betroffenheit durch sexuellen Missbrauch in Kindheit/Jugend: jede 3. bis 4. Frau der Haushalts- und Einrichtungsbefragung sexuelle Übergriffe durch Kinder/Jugendliche und Erwachsene erlebt (Zusatzbefragung: jede 2. bis 3. Frau)

21 Gewalt im Erwachsenenleben Frauen der Studie haben deutlich häufiger sexuelle Gewalt im Erwachsenenleben erlebt. Sexuelle Gewalt im Erwachsenenleben - 2- bis 3-fach erhöhte Betroffenheit durch sexuelle Gewalt im Erwachsenenleben gegenüber Bevölkerungsdurchschnitt - mehr als jede 3. bis 5. Frau der repräsentativen Befragung hat sexuelle Übergriffe im Erwachsenenleben erlebt (Zusatzbefragung: ca. jede 2. bis 3. Frau) - höchste Betroffenheit: psychisch erkrankte Frauen in Einrichtungen (38%) und gehörlose Frauen (43%); (Frauen mit g.b. in Einrichtungen: 21%, häufig keine Angabe) Sexuelle Gewalt im Lebensverlauf: in Kindheit und/oder Erwachsenenleben - mehr als jede zweite bis dritte Frau der Studie hat sexuelle Gewalt in Kindheit und/oder Erwachsenenleben (am häufigsten: Frauen mit psychischen Erkrankungen und gehörlose Frauen über 50%; g.b. 34%)

22 Gewalt im Erwachsenenleben Auch körperliche und psychische Gewalt im Erwachsenenleben wurde fast doppelt so häufig erlebt wie von Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt Körperliche Gewalt im Erwachsenenleben - fast doppelt so häufig wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (58-75% vs. 35%) + schwerere und bedrohlichere Übergriffe Psychische Gewalt im Erwachsenenleben - ebenfalls deutlich häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt (68-90% vs. 45%)

23 Gewalt im Erwachsenenleben Täter/-innen und Tatkontexte Täter/-innen überwiegend aus Familie und Partnerschaft, aber auch aus Einrichtungen Täter/-innen überwiegend aus dem sozialen Nahraum (vor allem Partner und Familienmitglieder); bei Frauen der Zusatzbefragung auch in allen anderen Lebenskontexten Täter/-innen in Einrichtungen: Personal bei psychischer und Bewohner/-innen, Werkstattkollegen/-innen bei psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt Gewalt in Einrichtungen: ca. 50% psych. Übergriffe, 12-20% körperliche Gewalt, 2-6% sexuelle Gewalt und 8-13% sexuelle Belästigung (Dunkelfeld hoch).

24 Bedrohlichkeit, Sicherheitsgefühl und Zusammenhang mit Behinderung Subjektiv wahrgenommene Bedrohlichkeit und Gefühl, sich nicht wehren zu können am höchsten ausgeprägt bei Frauen der Zusatzbefragung mit schwerstkörper-/mehrfach Behinderungen; stellen deutlich häufiger Zusammenhang von Gewalterfahrung und Behinderung her. Frauen in Einrichtungen und in Pflegesituationen: mangelndes Sicherheitsgefühl in Bezug auf Alleinsein mit Mitbewohner/-innen und mit Personal (etwa jede 4. bis 5. Frau fühlt sich im Kontakt mit Pflegekräften/Unterstützungspersonen alleine nicht sicher; die Hälfte bis drei Viertel bei Alleinsein mit Bewohner/-innen) vermindertes Sicherheitsgefühl in Alltagssituationen im öffentlichen Raum, insbesondere bei den körper-/mehrfachbehinderten Frauen sowie bei den Frauen mit psychischen Erkrankungen (häufig Vermeidungsverhalten).

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26 Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderungen - Zusammenfassung Frauen mit Behinderungen bislang unzureichend vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt geschützt erleben deutlich häufiger Gewalt in unterschiedlichen Lebensbereichen (nicht nur in Familie/ Partnerschaft) erhöhte Vulnerabilität und eingeschränkte Wehrhaftigkeit aufgrund der Behinderung, verringertes Sicherheitsgefühl, schränken Freiheit und Bewegungsspielraum ein unzureichend Schutz und Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen leben hohes Ausmaß an multiplen Gewalterfahrungen im Lebensverlauf (erhöhen psychische/psychosomatische Beeinträchtigungen und Risiko fortgesetzter Gewalt im Lebensverlauf) verstärkt Maßnahmen zur Unterstützung, Intervention und Prävention erforderlich

27 2. Diskriminierung und strukturelle Benachteiligung

28 Sozialstruktur und strukturelle Benachteiligung 1. Repräsentative Befragungsteile: Benachteiligungen am stärksten bei Frauen, die in Einrichtungen leben. Geringere Ressourcen aufgrund von: seltener oder fehlender qualifizierter Schul- und Berufsausbildung (ca. die Hälfte bis ¾ keine abgeschlossene Berufsausbildung) geringem Einkommen aufgrund des Arbeitens in Werkstätten mit (und häufig kein Wissen über eigene Mittel) Sie sind darüber hinaus: häufiger nicht verheiratet / keine Paarbeziehung haben häufiger keine Kinder erleben Einschränkungen des selbstbestimmten Lebens. 2. Frauen der nicht-repräsentativen Zusatzbefragung ebenfalls von strukturellen Diskriminierungen betroffen geringe Haushaltseinkommen (insbesondere bei gehörlosen Frauen, trotz erhöhter Erwerbseinbindung) finanzielle Engpässe / existenzielle Ängste (bei allen drei Gruppen): Einkommensniveau nicht ausreichend, um eigenes Leben und erhöhte Aufwendungen zu bestreiten.

29 Diskriminierungen und strukturelle Gewalt im Alltag Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen haben fast durchgängig (81-99%) diskriminierende Handlungen durch Personen / Institutionen erlebt Konkrete Benachteiligungen und Diskriminierungen durch Menschen / Institutionen: - von etwa jeder zweiten bis dritten Frau der repräsentativen Haushalts-/Einrichtungsbefragung genannt (und von ca. 75% der Frauen der Zusatzbefragung) sich nicht ernst genommen fühlen: - von etwa 40-60% genannt (Zusatzbefragung: 70-82%) belästigende, bevormundende oder benachteiligende Verhaltensweisen durch Personen im Zusammenhang mit der Behinderung - von jeder dritten Frau genannt (Zusatzbefragung: ca. 65%)

30 Diskriminierungen und strukturelle Gewalt im Alltag Frauen in Einrichtungen gaben besonders häufig Einschränkungen und Diskriminierungen an Etwa jede zweite bis dritte Frau, die in einer Einrichtung lebt: fühlt sich von Bedingungen und Regeln in ihrer Freiheit eingeschränkt; wurde angestarrt und ungefragt geduzt wurde beschimpft wurde ungefragt oder unangenehm angefasst.

31 Frauen in Einrichtungen gaben besonders häufig Einschränkungen und Diskriminierungen an mangelnde Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten unzureichender Schutz der Privat- und Intimsphäre mangelnder Schutz vor psychischer, physischer und sexueller Gewalt durch Bewohner/-innen und Personal Fehlen von engen und vertrauensvollen Beziehungen (kaum Paar- und Familienbeziehungen in Einrichtungen) fehlende Bildungs- und Ausbildungsressourcen / keine eigenen finanziellen Mittel und keine eigenständige Verfügbarkeit darüber.

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34 Diagramm 3: Sexualität und Reproduktion * Prozentwert bezieht sich nur auf Frauen, die nicht sterilisiert wurden

35 3. Ergebnisse der qualitativen Studie zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen

36 Ergebnisse der qualitativen Befragungen Unterstützungsangebote für Frauen überwiegend nicht zugänglich, nicht niederschwellig und zielgruppengerecht; Suche nach Unterstützung durch Abhängigkeiten / Selbstwertprobleme und begrenzte soziale Kontakte erschwert; Einrichtungen oftmals geschlossene Systeme, Übergriffe bleiben unentdeckt; insbesondere Frauen mit sogenannten geistigen Behinderungen sind eingeschränkt, selbständig außerhalb der Einrichtung Unterstützung zu suchen; ihnen wird oft nicht geglaubt.

37 25 Spezifische Barrieren der Hilfesuche bei Behinderungen/Beeinträchtigungen Abhängigkeit vom Personal (Ähnlichkeit mit Übergriffen im familiären Kontext) Gewöhnung an das Überschreiten der Intimitätsgrenze und an Übergriffe auf den Körper Mangelnder Respekt und mangelndes Ernstnehmen, Infrage stellen der Glaubwürdigkeit Impuls zur Hilfesuche kommt spät Prof. Dr. Barbara Kavemann, SoFFI K

38 Prof. Dr. Barbara Kavemann, SoFFI K Der Mangel an Selbstwertgefühl, Respekt und Anerkennung fördert das Verschweigen der Gewalt und behindert die Hilfesuche 26 Es wird da ein gewisser Druck aufgebaut und auch so ein gewisser Schuldkomplex: ich bin behindert und weil ich behindert bin, bin ich schuld, dass jemand mir helfen muss, und das ist so ein ganz unguter Kreislauf, der auch dazu führt dass Grenzüberschreitungen nicht gemeldet werden, der dazu führt dass Grenzüberschreitungen nicht ans Tageslicht kommen, der dazu führt dass Behinderte sagen: ich muss ja dankbar sein dass überhaupt jemand irgendwas macht für mich und so. Das ist ganz schlecht, ganz schlecht.

39 Fazit Verstärkte Aktivitäten, um niedrigschwellige und barrierefreie zielgruppengerechte Schutz- und Unterstützungsangebote bereitzustellen (Frauenbeauftragte in Einrichtungen, interne und externe Unterstützungsangebote, Barrierefreiheit bestehender Angebote + Bereitstellung zusätzlicher spezifischer Angebote) Konsequenter Schutz und Verhinderung von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen leben (Standards im Umgang mit Gewalt/ Verdachtsfällen, Fortbildungen für Personal und Leitung; Wahrung von Intim- und Körpergrenzen) Gewaltprävention muss mit konsequentem Abbau von Diskriminierung und struktureller Gewalt gegenüber Frauen mit Behinderungen einhergehen (Stärkung der Rechte auf allen Ebenen, Selbstbestimmung, gemeinsame Aktivitäten) Maßnahmen, die Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein von Frauen mit Behinderungen stärken.

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41 Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland Fragen? Diskussion Studie im Internet unter:

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