Gemeinsam zu neuen Ufern? Die Kirche und das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW Kirche als Unternehmen II. Schwerte, 30.
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- Til Sachs
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1 Gemeinsam zu neuen Ufern? Die Kirche und das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW Kirche als Unternehmen II Schwerte, 30. November 2012
2 Ziel der Präsentation Intention des Gesetzgebers Wie ist sie umgesetzt worden? Was kann die Kirche hieraus lernen? 2
3 Gliederung Rechtlicher und gesellschaftspolitischer Hintergrund Inhalt und Intention des neuen TVgG Mindestlohn Umwelt- und gesellschaftspolitischer Regelungsgehalt Rechtsverordnung zum TVgG 3
4 Politische Neue Wege Ziele und gegen öffentliches Sozialdumping Koalitionsvertrag 2010 von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW: - Mit einem Ursprüngliches neuen Tariftreuegesetz (ausschließliches) werden Ziel wir des wirksam Vergaberechts: Lohn und wirtschaftlicher Sozialdumping unterbinden - Wir werden ein nachhaltiges für das Land Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, verbindlich Mittelstandsfreundlichkeit einführen Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Koalitionsvertrag 2012: - wirksames Einbeziehung Instrument, um des Lohndumping Lebenszyklus zu eingekaufter verhindern, Waren fairen und Leistungen Wettbewerb (Energieeffizienz, zu ermöglichen Entsorgungskosten und ökologische, soziale etc.) und faire Aspekte bei der Vergabe Zielkonflikt öffentlicher hinsichtlich Aufträge solcher zu berücksichtigen politischer Ziele, die sich nicht - Aufbau einer unmittelbar Prüfstelle positiv zur Überwachung auf die Wirtschaftlichkeit der Mindestlohnstandards auswirken (Belastung und Entlastung öffentlicher, der Kommunen nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, - Einsatz Wasser; des Präqualifizierungsverfahrens soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, 4
5 Politische Sachlicher Ziele und Anwendungsbereich öffentliches Gilt für alle Vergaben i.s.d. 99 GWB Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, Bauaufträge Dienstleistungsaufträge (DL-Aufträge) Lieferaufträge nach Maßgabe des 2 Abs. 1, S. 2, d.h. nur 3 und sowie DL-Aufträge i.s.d. VO 1370/2007 (d.h. schienen- und straßengebundener ÖPNV Verkehre i.s.d. 1 FreistellungsVO) Ausnahmen: grenzüberschreitende Aufträge u. Maßnahmen i.r.d. Auftragsverwaltung des Bundes 5
6 Politische Persönl. Ziele Anwendungsbereich und öffentliches Nur für öffentliche Auftraggeber i. S. d. GWB: Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, Religionsgemeinschaften trotz öffentlich rechtlichen Status keine öffentlichen Auftraggeber, da erforderliche besondere Staatsgebundenheit fehlt es sei denn, überwieg. m. öffentl. Mitteln finanz. Baumaßnahmen i.s.v. Drittvergaben ( 98 Nr. 5 GWB), z.b. konfessionelle Krankenhäuser Bisher nicht für Zuwendungsempfänger öffentlicher Mittel 6
7 Anwendungsbereich Dienst- und Lieferleistungen Tariftreuepflicht Mindestlohn ( 4 TVgG-NRW) Umweltfreundl. u. energieeffiziente Beschaffung ( 17 TVgG-NRW) Soziale Kriterien ( 18 TVgG-NRW) Frauenförderung ( 19 TVgG-NRW) Dienstleistungen, die unter das AEntG oder MindestarbeitsbedingungenG fallen Vorgabe ab 0,00 Euro zu beachten, aber: Verpflicht.- erklärung erst ab Euro abgeben, Anl. 1 u. 2, Ü-Erl. v ( 8 TVgG NRW i.v.m. 2 Abs. 5, Satz 2 TVgG NRW,) ab 500,00 Euro zu beachten, da auf Direktkauf nicht anwendbar; Hinweis: Konkretisierung der Anforderungen durch RVO ab 0,00 Euro bei ILO-Normen; im Übrigen wegen Direktkauf erst ab 500,00 Euro (Verpfl.erkl. Anl Ü.Erl. v ab 500,00 Euro) ab Euro (o. USt.) und mehr als 20 Beschäftigten (ohne Azubi) zu beachten; aber: erst anzuwenden, wenn Konkretisierung durch RVO!! Dienstleistungen, die nicht unter das AEntG oder Mind.arb.bedingungenG fallen ab Euro zu beachten! Siehe Oben! Siehe Oben! Siehe Oben! Lieferleistungen Nicht anwendbar! Siehe Oben! Siehe Oben! Siehe Oben! 7
8 Anwendungsbereich Bauleistungen Tariftreuepflicht Mindestlohn ( 4 TVgG- NRW) Nachweis zur Beitragsentrichtung ( 7 TVgG- NRW) Umweltfreundl. u. energieeffiziente Beschaffung ( 17 TVgG-NRW) Soziale Kriterien ( 18 TVgG- NRW) Frauenförderung ( 19 TVgG- NRW) Bauleistungen, die unter das AEntG oder MindestarbeitsbedingungenG fallen Vorgabe ab 0,00 Euro zu beachten, aber: Verpfl.erklärung erst ab Euro; (Anl Ü- Erl. v ) [ 8 TVgG NRW i.v.m. 2 Abs. 5, Satz 2 TVgG NRW] ab Euro (o. USt.) zu beachten; Undenkl.keitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/ Sozialversicherung, ab 500,00 Euro zu beachten, da auf Direktkauf nicht anwendbar Hinweis: Konkretisierung der Anforderungen durch RVO!! ab 0,00 Euro hinsichtl. ILO- Normen; im Übrigen 500,00 Euro, da auf Direktkauf nicht anwendbar (Verpfl.erkl. Anl Ü-Erl. v erst ab 500,00 Euro) ab Euro (o. USt.) u. mehr als 20 Beschäftigten (ohne Azubi) zu beachten; aber: erst anzuwenden, wenn Konkretisierung d. RVO!! Bauleistungen, die nicht unter das AEntG od. MindestarbeitsbedingungenG fallen Vorgabe ab Euro zu beachten! (Anl Ü- Erl. v ) Siehe Oben! Siehe Oben! Siehe Oben! Siehe Oben! 8
9 Politische Mindestlohn Ziele und -öffentliches Die Regelung Abgabe einer Tariftreueerklärung durch alle Bieter Vorgabe d. Mindestarbeitsbedingungen aus - allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, - Rechtsverordnungen Ursprüngliches (ausschließliches) nach dem AEntG Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher - Gesetz über Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen für alle in Sekundärziel: die Auftragsausführung Erhalt und eingebundenen Schaffung von Wettbewerb, Beschäftigten des Auftragnehmers, Mittelstandsfreundlichkeit der Nachunternehmer und der Leiharbeitsverhältnisse Mindeststundenentgelt Verdrängung des in Höhe preisgünstigsten von 8,62 EUR durch das wirtschaftlichste - gilt grundsätzlich Angebot= auch Berücksichtigung für geringfügig einiger Beschäftigte politischer Ziele vor allem durch - höhere Tarifbindungen Einbeziehung haben des Lebenszyklus Vorrang! eingekaufter Waren und Leistungen - Anpassung (Energieeffizienz, unter Einbindung Entsorgungskosten eines beratenden etc.) Ausschusses - Privilegierung Zielkonflikt bevorzugter hinsichtlich Bieter solcher i. politischer S. 141, Ziele, 143 SGB die sich IX im nicht Hinblick auf die Mindestlohnvorgabe unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung Festlegung v. repräsentativen öffentlicher, nicht Tarifverträgen oder nur begrenzt im ÖPNV bepreister unter Einbindung Güter, z.b. Luft, einer paritätisch Wasser; besetzten soziale ArbeitsgruppeKriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, Bei schuldhaftem Frauenförderung, Verstoß soll Mindestlohn) Ausschluss von Vergabeverfahren bis zu drei Jahre erfolgen 9
10 Politische Ziele und öffentliches Abfallwirtschaft/Straßenreinigung/Winterdienst Tarifverträge/Verordnungen nach 7, 11 AEntG Baugewerbe Mindestlohn Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken Dachdecker Mindestlohn Dachdecker RTV Elektrohandwerke TV Mindestentgelt Gebäudereinigung Mindestlohn Maler und Lackierer Mindestlohn Sicherheitsdienstleistungen Mindestlohn Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Mindestlohn Pflegebranche Mindestentgelt Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, [Fundstelle: indestlohn/mindestlohn_node.html 10
11 Politische Vorgaben des Ziele 4 Abs. und 2 öffentliches TVgG NRW (i.v.m. 2 Absätze 2 u. 3 TVgG NRW) für alle DL-Aufträge im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 d. EP Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, u. d. Rates v über öffentl. Personenverkehrsdienste auf Schiene u. Straße, auch Konzessionen nicht für Verkehre i.s.v. 1 Freistellungs-VO, da kein öffentlicher Personenverkehr gilt für Direktvergaben i.s.d. Art. 5 Abs. 2, 4 und 6 der VO (EG) Nr. 1370/2007 gilt nicht für inhouse -Beauftragungen oder horizontale Kooperationen (!!!) 11
12 Politische Mindestlohn Ziele Gründe, und öffentliches soweit für Kirchen relevant Verweis auf Allgemeinverbindlichkeit, AEntG deklaratorisch Öffentliche Ursprüngliches Auftraggeber (ausschließliches) müssen Ziel des gesetzliche Vergaberechts: Defizite wirtschaftlicher im Mindestlohnbereich abmildern, daraus folgt Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, vergabespezifischer Mittelstandsfreundlichkeit Mindestlohn Verdrängung Vergabespezifischer des preisgünstigsten Mindestlohn durch das wirtschaftlichste Angebot= - Berücksichtigung folgt dem Vorbild einiger anderer politischer Ziele vor allem durch Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen (moderner)tariftreueregelungen Zielkonflikt hinsichtlich - Maßstab: solcher niedrigste politischer faktische Ziele, die sich Lohnstufe nicht des unmittelbar TV- positiv Land auf die (West) Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung Repräsentative öffentlicher, nicht Tarifverträge oder nur begrenzt im ÖPNV: bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, nicht einer, sondern mehrere (Tarifautonomie) 12
13 Politische Umweltfreundliche Ziele und öffentliches energieeffiziente - Die Regelung Pflicht zur Berücksichtigung von Umweltschutz und Energieeffizienz Wirtschaftlichkeit/Lebenszykluskosten): Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Umweltgütezeichen (in jedem Fall Blauer Engel zulässig) Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung vergleichbar öffentlicher, in nicht geeigneten oder nur begrenzt Fällen bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, - Bedarfsanalyse als Soll-Vorschrift - Leistungsbeschreibung als Soll- Vorschrift - technische Spezifikation: Aufnahme von - Eignung: Umweltmanagement (EMAS) oder - zusätzliche Ausführungsbedingungen möglich 13
14 Politische Umweltfreundliche Ziele und öffentliches energieeffiziente Lebenszykluskosten: Zwingend zu berücksichtigende Kosten: Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher - Anschaffungskosten + Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, - Lebenszykluskosten Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des - Betriebskosten preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste - Entsorgungskosten Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen In geeigneten (Energieeffizienz, Fällen Entsorgungskosten (bei Lieferaufträgen): etc.) Analyse Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht minimierter unmittelbar Lebenszykluskosten; positiv auf die Wirtschaftlichkeit im auswirken Übrigen (Belastung liegt Lebenszykluskostenanalyse öffentlicher, nicht oder nur begrenzt im bepreister Ermessen Güter, z.b. des Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, Auftraggebers 14
15 Politische Umweltfreundliche Ziele und öffentliches energieeffiziente - sonstige Einzelheiten Energieverbrauchs und effizienzkriterien ( 4 Abs.4-10 Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher VgV) auch unterhalb der EU Schwellenwerte zu berücksichtigen Sekundärziel: Erhalt (allerdings und Schaffung nicht von Wettbewerb, so konkret) Mittelstandsfreundlichkeit Bedarfsanalyse: umweltfreundliche und energieeffiziente Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Systemlösung Angebot= Berücksichtigung soll geprüft werden einiger politischer Ziele vor allem durch Umwelt Einbeziehung und Energieeffizienz des Lebenszyklus eingekaufter als Mindestbedingungen Waren und Leistungen oder Zuschlagskriterien Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht Zusätzliche unmittelbar Ausführungsbedingungen positiv auf die Wirtschaftlichkeit (z. auswirken B. (Belastung für Vorgaben, öffentlicher, nicht die nicht oder nur den begrenzt Produktionsprozess bepreister Güter, z.b. betreffen) Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, 15
16 Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung: Gründe, soweit für Kirche relevant Beachtung von Umweltschutz und Energieeffizienz führen bei ganzheitlicher Betrachtung (Lebenszyklus, externe Auswirkungen) in der Regel zu wirtschaftlichem Ergebnis Öffentliche Auftraggeber haben auf Grund Marktanteil und Vorbildfunktion Verantwortung für nachhaltige Entwicklung Deshalb: Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz müssen bei jeder Beschaffungsentscheidung auf der jeweils geeigneten Verfahrensstufe beachtet werden. Soweit Aufträge keine Umweltrelevanz haben, kann hierauf im Einzelfall verzichtet werden. 16
17 Politische Berücksichtigung Ziele und sozialer öffentliches Kriterien - Die Regelung Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen in der Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: gesamten Erhalt Lieferkette und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung Wesentliche des preisgünstigsten Inhalte: keine durch Zwangsarbeit, das wirtschaftlichste Vereinigungsfreiheit, Angebot= Berücksichtigung geschlechtsneutrale einiger politischer Ziele vor allem durch Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Entgeltgleichheit, (Energieeffizienz, Entsorgungskosten Mindestalter, etc.) Verbot Zielkonflikt schlimmster hinsichtlich Formen solcher politischer der Kinderarbeit Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung Bei öffentlicher, Verstoßnicht Ausschluss oder nur begrenzt von bepreister Vergabeverfahren Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, bis zu drei Jahre, es sei denn ohne Verschulden 17
18 Politische Berücksichtigung Ziele und sozialer öffentliches Kriterien - Gesetzesvorgabe Lieferleistungen sollen gemäß 18 Absatz 2 TVgG NRW nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, verpflichten, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung den Auftrag des gemäß preisgünstigsten den in der durch Leistungsbeschreibung das wirtschaftlichste bekanntgegebenen Angebot= Berücksichtigung besonderen einiger Auftragsausführungsbedingungen, politischer Ziele vor allem durch Einbeziehung ausschließlich des Lebenszyklus mit eingekaufter Waren auszuführen, Waren und Leistungen die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach Absatz 1 unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung gewonnen öffentlicher, oder nicht hergestellt oder nur worden begrenzt sind bepreister (gilt auch Güter, für z.b. Waren Luft, bei Wasser; Bau- u. Dienstl.!) soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, 18
19 Politische Berücksichtigung Ziele und sozialer öffentliches Kriterien - Gesetzesvorgaben II Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Öffentl. AG muss Erhalt gemäß und Schaffung 18 Absatz von Wettbewerb, 2 Satz 2 TVgG NRW von den Mittelstandsfreundlichkeit Bietern entsprechenden Nachweise oder Erklärungen Verdrängung verlangen des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen verzichtet werden, sofern die Bieter diese trotz Beachtung der Sorgfaltspflichten Zielkonflikt hinsichtlich eines solcher ordentlichen politischer Ziele, Kaufmanns die sich nicht nach 347 HGB unmittelbar nicht oder positiv nicht auf fristgerecht die Wirtschaftlichkeit erbringen auswirken können!! (Belastung Ausnahme öffentlicher, des nicht Direktkauf oder nur bis begrenzt 500,00 bepreister EUR ( kein Güter, Vergabeverfahren z.b. Luft, Wasser; soziale i.s. d. 1 TVgG Kriterien, NRW); z.b. Beschäftigungsquoten, Ausnahme: auf die Vorlage der Nachweise oder Erklärungen kann Konkretisierung i.r.d. RVO 19
20 Politische Berücksichtigung Ziele und sozialer öffentliches Kriterien Umfang d. Prüfpflichten der Bieter Keine Verpflichtungserklärung d. Bieters erforderl. bei Direktkauf Ursprüngliches (!!!) (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Relevanz Sekundärziel: eines Erhalt Verstoßes und Schaffung gegen von die Wettbewerb, ILO-Normen (?!) über 80% Mittelstandsfreundlichkeit der zu beschaffenden Waren sind nicht verdächtig Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste aus einem Angebot= Herstellerland Berücksichtigung geliefert, einiger das politischer die entsprechenden Ziele vor allem durch Vereinbarungen Einbeziehung ratifiziert des Lebenszyklus hat; eingekaufter Waren und Leistungen Relevante Zielkonflikt Produkte hinsichtlich u. solcher Herstellerländer politischer Ziele, sollen die in sich der nicht RVO konkretisiert unmittelbar werden; positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Änderungen Wasser; soziale der Formularvordrucke Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, erforderlich hinsichtlich eines mögl. Verstoßes gegen ILO-Normen oder werden Differenzierung des Erklärungsinhaltes durch die RVO geplant, d.h. 20
21 Politische Berücksichtigung Ziele und sozialer öffentliches Kriterien - Gründe (in Deutschland umgesetzte) ILO Kernarbeitsnormen sind Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Eignungskriterien (Gesetzestreue) Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Im übrigen Mittelstandsfreundlichkeit keine Produktanforderungen, aber als zusätzliche Verdrängung des Ausführungsbedingungen preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste möglich Nachweispflicht Einbeziehung des stärkt Lebenszyklus soziales eingekaufter Bewusstsein Waren und und Bemühen Leistungen Zielkonflikt zu erfassen hinsichtlich und zu solcher berücksichtigen politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung Nachweispflicht öffentlicher, nicht entfällt, oder nur wenn begrenzt unter bepreister Beachtung Güter, z.b. Luft, Wasser; kaufmännischer soziale Sorgfalt Kriterien, nicht z.b. möglich Beschäftigungsquoten, des Bieters, soziale Mindeststandards seiner Vorlieferanten 21
22 Politische Fair gehandelte Ziele und Produkte öffentliches Definition: - Produktionsbedingungen sind ILO Ursprüngliches Kernarbeitsnormenkonform (ausschließliches) Ziel (also des Vergaberechts: auch: Koalitionsfreiheit, wirtschaftlicher Entgeltgleichheit) Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung abdeckt des sowie preisgünstigsten den Lebensunterhalt durch das wirtschaftlichste ermöglicht Einbeziehung verlässliche Verifizierung des Lebenszyklus durch eingekaufter Zertifikate Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, - fairer Preis, der nachhaltige Produktions- und Vertriebskosten - Transparenz und Rückverfolgbarkeit über die Lieferkette oder Einbeziehung in Auftrag: - fair trade als Produktvorgabe - fair trade Kriterien als Ausführunsbsedingungen - fair trade als Zuschlagskriterien (Bonus/Malus) 22
23 Politische Frauenförderung Ziele und - Die öffentliches Regelung Verpflichtung, bei der Auftragsausführung Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ergreifen Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Mittelstandsfreundlichkeit Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, 23
24 Politische Frauenförderung Ziele und - Gründe öffentliches Förderung der Gleichberechtigung im Erwerbsleben ist menschenund grundrechtlicher Handlungsauftrag Fachkräftemangel erfordert Mobilisierung des Potenzials weiblicher Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Arbeitskräfte Sekundärziel: Öffentliche Auftraggeber Erhalt und Schaffung haben auf von Grund Wettbewerb, Marktanteil und Vorbildfunktion Mittelstandsfreundlichkeit Verantwortung für die Durchsetzung dieser Ziele Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, Im Einzelfall kann dies zur Verteuerung von Aufträgen führen Sicherung der Verhältnismäßigkeit durch angemessene Schwellenwerte (Auftragnehmer > 20 Beschäftigte, Auftragswert ab EUR netto für Liefer-, ab EUR netto für Bauaufträge) 24
25 Politische Wirkungsvoll Ziele und und unbürokratisch öffentliches Tariftreue- und Vergaberegelungen müssen beachtet und gelebt werden: - unbestimmte Programmsätze genügen nicht, deshalb: Regelungsdichte Ursprüngliches und (ausschließliches) tiefe erforderlich! Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, deshalb: Mittelstandsfreundlichkeit Schwellenwerte Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Betretungsrechte, Einbeziehung Vorlage des Lebenszyklus von Bieterunterlagen) eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, - zu ambitionierte Vorgaben überfordern Vergabestellen und Bieter, - Vertrag ohne Vollzugsregelung wird nicht angewendet, deshalb: Kontrollen und Sanktionen erforderlich (vertraglich vereinbarte Tariftreue- und Vergaberegelungen dürfen Bieter nicht unangemessen belasten: - Bieter verzichten auf Teilnahme an Vergabeverfahren 25
26 Politische Wirksamkeitsvorgaben Ziele und öffentliches Nachweis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei ausländischen Bescheinigungen mit beglaubigter Übersetzung) vom Bieter für sich, alle Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer Ursprüngliches Verpflichtung der (ausschließliches) Bieter, Mindestlohnerklärungen Ziel Vergaberechts: von Nachunternehmern wirtschaftlicher und Verleihern anzufordern, Angebote auf Plausibilität zu prüfen Sekundärziel: (Vermeidung unangemessen Erhalt und Schaffung niedriger von Subunternehmerangebote) Wettbewerb, und je nach Mittelstandsfreundlichkeit Vertragslaufzeit alle drei Jahre zu erneuern Verdrängung des preisgünstigsten durch das wirtschaftlichste Kirchlicher Auftraggeber muss bei unangemessen niedrigen Angeboten prüfen, ob Mindestlohn nachgewiesen worden ist Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Vertragsstrafe (Energieeffizienz, und Kündigungsmöglichkeit Entsorgungskosten für etc.) schuldhafte Verletzungen Zielkonflikt der Mindestlohnvorgaben; hinsichtlich solcher denkbar politischer auch Ziele, bei Sozialkriterien, die sich nicht weniger bei Umwelt unmittelbar und Frauenfördervorgaben positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung Sperre öffentlicher, für erneute nicht Beauftragungen oder nur begrenzt innerhalb bepreister eines Güter, angemessenen z.b. Luft, Wasser; Zeitraums soziale in den Grenzen Kriterien, des Kartellrechts z.b. Beschäftigungsquoten, bei schuldhaftem Verstoß Frauenförderung, gegen Mindestlohnvorgaben Mindestlohn) (und weitere Kriterien) 26
27 Politische Mittelstandsfreundlichkeit Ziele öffentliches Ambitionierte Vorgaben an die Auftragsausführung erhöhen die Wettbewerbschancen des mit hoher Sozialkompetenz Ursprüngliches (ausschließliches) Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher ausgestatteten örtlichen Mittelstandes Sekundärziel: Erhalt und Schaffung von Wettbewerb, Gezielte Mittelstandsfreundlichkeit Ansprache von KMU bei der Auftragsvergabe Verdrängung Erhöhte Transparenz des preisgünstigsten durch Vorabbekanntmachung durch das wirtschaftlichste auf zentraler Vergabeplattform Einbeziehung des Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Verpflichtung (Energieeffizienz, der Auftragnehmer Entsorgungskosten zu angemessenen etc.) Vertragsbedingungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher gegenüber politischer Subunternehmern Ziele, die sich nicht (VOB/B, VOL/B, unmittelbar keine ungünstigeren positiv auf die Wirtschaftlichkeit Bedingungen als auswirken sie für den (Belastung Hauptauftrag öffentlicher, gelten nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; soziale Kriterien, z.b. Beschäftigungsquoten, 27
28 Politische Besonderheiten Ziele und nichtstaatlicher öffentliches Beauftragung Kirchen sind nicht an die strengen Vorgaben des Vergaberechts Ursprüngliches (ausschließliches) gebunden Ziel des Vergaberechts: wirtschaftlicher Sekundärziel: Vorgaben an Erhalt Vertragspartner und Schaffung von können Wettbewerb, (in den Grenzen des allgemeinen Mittelstandsfreundlichkeit Diskriminierungsverbots) auch Verdrängung auftragsunabhängige des preisgünstigsten Kriterien durch betreffen das wirtschaftlichste (z.b. CSR- Kompetenz Einbeziehung des des Auftragnehmers) Lebenszyklus eingekaufter Waren und Leistungen Zielkonflikt hinsichtlich solcher politischer Ziele, die sich nicht durch Transportkosten) möglich unmittelbar positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken (Belastung öffentlicher, nicht oder nur begrenzt bepreister Güter, z.b. Luft, Wasser; Nutzung soziale des Vergaberegisters Kriterien, z.b. (insoweit Beschäftigungsquoten, auch kein Berücksichtigung regionaler Aspekte (z.b. Umweltbelastung Sanktionskatalog begrenzt: keine Bußgeldkompetenz, keine Anspruch nach IFG) 28
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