Verkehrsgutachten. VORABZUG Arbeitsexemplar noch nicht genehmigt. Gemeinde Gossau ZH. Erweiterung der Tempo-30-Zone Heusberg- / Hardstrasse

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1 Ael / L:\VP\41_Kleinauftraege-Gemeinden\14_41_2_033_Erweiterung_Tempo_30_Bertschikon\08_Berichte\Bericht_Bertschikon_FINAL.docx Gemeinde Gossau ZH (Ortsteil Bertschikon) / Erweiterung der VORABZUG Arbeitsexemplar noch nicht genehmigt Gemeinde Gossau ZH Erweiterung der Heusberg- / Hardstrasse Verkehrsgutachten Effretikon, 11. August 2014

2 Impressum Auftraggeber Auftragnehmer Geschäftsbereich Fachbereich Projektleiter Gemeinde Gossau ZH ewp AG Effretikon Verkehrsplanung Verkehrskonzepte & Gestaltung Thomas Aellig Telefon Bearbeitungsteam Thomas Aellig Stefanie Kraus Lokhy Neuhaus Auftragsnummer Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Lage Ausgangslage Auftrag Perimeter Grundlagen 6 2 Analyse IST-Zustand Erscheinungsbild der Strassen Nutzungen entlang der Strassen Fuss- und Veloverkehr Motorisierter Individualverkehr Unfallstatistik Strassenhierarchie Geschwindigkeiten/Verkehrsmenge und Sichtweiten Öffentlicher Verkehr Fazit/Schlussfolgerung Ziele 13 3 Massnahmen 13 4 Kostenschätzung 16 5 Rechtliche Aspekte Privatstrassen Nachkontrolle 17 6 Beurteilung Massnahmenbeurteilung Auswirkung Zielerreichung 18 7 Weiteres Vorgehen Klärung im Bauprojekt 18 8 Schlusswort und Empfehlung 18 Seite 3

4 Anhang Massnahmen Kostenschätzung Wirksamkeit und Nutzen der Massnahmen Seite 4

5 1 Einleitung 1.1 Lage Bertschikon ist eine Aussenwacht der Gemeinde Gossau ZH. Die Gemeinde liegt mitten in der Drumlinlandschaft im Züricher Oberland und grenzt an die Städte Uster und Wetzikon. 1.2 Ausgangslage Auf der Heusbergstrasse in Bertschikon wird vermehrt Durchgangsverkehr beobachtet. Neben dem gesamten Verkehrsaufkommen ist auch der Anteil des Lastwagenverkehrs in den letzten Jahren gestiegen. Die bestehenden verkehrsberuhigenden Massnahmen (Trottoirnasen, Einengungen) greifen zu wenig, um den Schleichverkehr auf der Heusbergstrasse zu reduzieren. Auf der Heusbergstrasse wird eine regionale Veloroute geführt. Die Strasse ist zudem Bestandteil des Wanderwegnetzes der Schweiz. Der Langsamverkehr bedarf demnach eines besonderen Schutz. Aus der Bevölkerung erfolgten verschiedene Anfragen und Anregungen, um die Heusbergsowie die Hardstrasse in eine zu integrieren. 1.3 Auftrag Es soll geprüft werden, ob sich die Verkehrssicherheit durch die Einführung von Tempo-30 entlang der Heusberg- und Hardstrasse sowie den angrenzenden Quartieren wesentlich erhöhen lässt. Die Erweiterung der soll zudem zu einer Reduktion des Verkehrs auf der Heusbergstrasse führen. Das Gutachten dient als Basis, um bei der Kapo eine Änderung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gemäss Art. 108 SSV zu beantragen. Seite 5

6 1.4 Perimeter Der Perimeter wird durch die Usterstrasse im Westen und die Reihenhausbebauung im Gebiet Männetsriet im Osten begrenzt. Abbildung 1: Übesicht über den zu untersuchenden Strassenabschnitt Heusbergstrasse/Hardstrasse (rot) 1.5 Grundlagen AV-Daten Übersichtsplan aus dem Gemeinde-GIS Geschwindigkeitsmessung ewp ( März 2013) Information der Gemeinde an die Anwohner: Neue Fussgängerschutzinsel in der Heusbergstrasse Stand 21. Januar Stand 20. März 2013 Verordnung über die n und Begegnungszonen, 28. September 2001 Signalisationsverordnung (SSV) vom 5. September 1979 Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 Allgemeine Hinweise Kapo ZH, verkehrstechnische Abteilung Seite 6

7 2 Analyse IST-Zustand 2.1 Erscheinungsbild der Strassen Heusbergstrasse Die gradlinige Strassenführung beim Ortseingang (aus Wetzikon kommend) verleiht zu einer schnellen Fahrweise. Ab der Eichholzstrasse ist das Erscheinungsbild geprägt von einer einseitigen Reihenhausbebauung, welche durch eine Mauer von der Strasse getrennt ist. Ein Trottoir ist in diesem Abschnitt nur einseitig vorhanden. Gegenüber befindet sich leicht erhöht eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Abbildung 2: Heusbergstrasse: Ortseingang Abbildung 3: Heusbergstrasse: einseitige Bebauung Auf Höhe Männetsriet- und Stockerstrasse wird die Strasse durch einen Horizontalversatz eingeengt. Dadurch können einerseits die gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert, anderseits eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fussverkehr angeboten werden (Schulweg). Nördlich der Heusbergstrasse ist die Reihenhausbebauung durch eine Böschung von der Strasse abgewandt. Gegenüber wird die Wiese, welche als Reservezone ausgeschieden ist, als Weide für die Pferde genutzt. Die Breite der Fahrbahn variiert zwischen 4.70m und 5.20m. Abbildung 4: Heusbergstrasse: Horizontalversatz Abbildung 5: Heusbergstrasse: einseitige Bebauung - durch Böschung von der Strasse abgewandt Seite 7

8 Ab dem Knoten Herti-/ Heusbergstrasse weist die Strasse in Richtung Zentrum ein leichtes Gefälle auf. Das Erscheinungsbild wird in diesem Bereich von älteren Bauten (Scheunen, Wohngebäude, Restaurant) geprägt. Die Fahrbahn wird in diesem Bereich durch zwei alternierend angeordnete Horizontalversätze eingeengt. Ein Trottoir ist bis zur Uster-/ Berschikerstrasse einseitig vorhanden. Gegenüber dem Restaurant Traube können aufgrund der fehlenden Abbildung 6: Schemaquerschnitt Heusberstrasse Sichtweiten vereinzelt Konfliktsituationen zwischen dem einmündenden Verkehr (Rückwärtsfahrt vom Grundstück Haus Nr. 2 auf die Heusbergstrasse) beobachtet werden. Die Pflästerung in den Vorbereichen (Vorplätze) der Gebäude in der Kernzone sowie bei den Horizontalversätzen verleihen dem Strassenraum ein dörfliches Erscheinungsbild. Abbildung 7: Heusbergstrasse: Horizontalversatz Abbildung 8: Heusbergstrasse: Vorbereich Hardstrasse Entlang der Hardstrasse bestehen zur Strasse ausgerichtet gut erhaltene Fachwerkbauten. Ein Trottoir ist alternierend nur einseitig vorhanden. Ab Haus Nr. 7 (Richtung Grüt) fehlt ein Trottoir. Die Breite der Fahrbahn variiert zwischen 4.50m und 5.00m. Die Pflästerung im Vorbereich des Brunnens verleiht dem Strassenraum ein dörfliches Erscheinungsbild. Abbildung 9: Hardstrasse: alte Bausubstanzen Seite 8

9 2.2 Nutzungen entlang der Strassen Heusbergstrasse Die Bauten entlang der Heusbergstrasse werden hauptsächlich zum Wohnen genutzt. Vereinzelt sind dazwischen landwirtschaftliche Betriebe zu finden. Im Bereich der Herti-/ Heusbergstrasse sowie der Uster-/Heusbergstrasse ist je ein Restaurant vorhanden (zur alten Post, Traube). Beim Knoten Männetsriet-/Heusbergstrasse befindet sich der Kindergarten Männetsriet. Hardstrasse Entlang der Hardstrasse sind vor allem Wohnnutzungen vorhanden. Im Neubau (Hardstrasse 15) ist eine gewerbliche Nutzung (Möbelschreiner) untergebracht. Am Ortseingang gibt es zudem einen landwirtschaftlichen Betrieb. 2.3 Fuss- und Veloverkehr Entlang der Heusbergstrasse wird der überkommunale Wanderweg geführt. Auf Höhe Haus Nr. 31 quert der Wanderweg die Strasse. Dieser Fussgängerstreifen ist eine wichtige Querungsstelle für die Schulkinder. Der Schulweg zur Primarschule/Kindergarten Männetsriet führt zudem für viele Kinder entlang der Heusbergstrasse. Am Knoten Hard-/Heusbergstrasse ist die Situation für den Fussverkehr mit dem Bau einer zusätzlichen Fussgängerquerung (Fussgängerschutzinsel) verbessert worden. Auf der Heusbergstrasse wird die regionale Veloverbindung (Nr. 41 Pilgerroute) geführt. Der Veloverkehr wird in diesem Abschnitt im Mischverkehr mit dem MIV geführt. Aufgrund der geringen Verkehrsmenge (DTV 2 900) ist dies vertretbar. Abbildung 10: Analyse: Langsamverkehr Seite 9

10 2.4 Motorisierter Individualverkehr Unfallstatistik Die Unfallstatistik der letzten fünf Jahre (zwischen 2007 bis 2012) zeigt keine Unfallhäufungen von fünf oder mehr Unfälle am selben Ort. Unfälle sind vor allem bei den Horizontalversätzen zu beobachten. Hauptursache der Unfälle ist Nichtbeachtung des Vortritts bei Hindernissen. Weitere Unfalltypen sind Fahr- und Auffahrunfall. In den letzten fünf Jahren wurde ein Unfall mit dem Veloverkehr registriert. Abbildung 11: Analyse: Unfallstatistik Verglichen mit anderen Gemeindestrassen ist die Anzahl der Unfälle gering. Für den Ortsteil Bertschikon stellen die sieben Unfälle aber einen relativ hohen Wert dar. Die Einführung von Tempo 30 soll die Anzahl der Unfälle an der Heusbergstrasse minimieren und die Sicherheit mit Hilfe von tieferen Geschwindigkeiten erhöhen. Seite 10

11 2.4.2 Strassenhierarchie Die Heusberg- und die Hardstrasse sind Sammelstrassen der Gemeinde Gossau ZH. Nördlich der Heusbergstrasse wurde bereits eine signalisiert. Auf der Heusberg- und Hardstrasse gilt heute 50 km/h. Die Schinbergstrasse sowie die Zufahrt zu den Liegenschaften Heusbergstrasse Nr und sind als Privatstrassen klassiert Geschwindigkeiten/Verkehrsmenge und Sichtweiten In den Morgen- und Abendspitzenstunden wird die Heusbergstrasse oft als Ausweichroute genutzt. Dies hat damit zu tun, dass es auf der Hauptverkehrsstrasse zwischen Uster und Wetzikon (Zürichstrasse) zu Rückstaus bis ins Aathal kommt. Aufgrund dessen hat der Durchgangsverkehr auf der Heusbergstrasse in den letzten Jahren zugenommen. Bei der Ortseinfahrt von Wetzikon kommend werden aufgrund der gradlinigen Strassenführung überhöhte Geschwindigkeiten beobachtet. Entlang der Heusbergstrasse sind an zwei Ausfahrten zudem die Sichtweiten knapp oder nicht eingehalten. In der Woche vom 18. März 2013 bis 25. März 2013 wurde an der Heusberg- und Hardstrasse eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Heusbergstrasse: Der gemessene statistische Wert V 85 für die Heusbergstrasse beträgt 44 km/h. Auf der Heusbergstrasse überschritten 16% der registrierten Fahrzeuge die signalisierte Geschwindigkeit. Die gemessene Maximalgeschwindigkeit lag bei 86 km/h (in der Nacht gemessener Wert). Hardstrasse Der gemessene statistische Wert V 85 für die Hardstrasse beträgt 39 km/h. Dieser Wert liegt deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auf der Hardstrasse überschritten lediglich 0.17% der registrierten Fahrzeuge die signalisierte Geschwindigkeit (50km/h). Die gemessene Maximalgeschwindigkeit lag bei 57 km/h. Bei einer genügen gemäss der Praxis der Kapo ZH auf Strassenzügen, welche einen V 85% - Wert unter 40km/h aufweisen, in der Regel markierungstechnische Massnahmen wie zum Beispiel Bodenmarkierungen `30`. Bei einem V 85% -Wert von 41km/h und höher sind zwingend bauliche Massnahmen notwendig. Dies bedeutet, dass bei einer Einführung von Tempo 30 zusätzlich bauliche Massnahmen an der Heusbergstrasse zu erstellen sind. Verkehrsmenge Der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) auf der Heusbergstrasse beträgt rund 2'900 Fahrzeuge. Auf der Hardstrasse liegt der DTV bei ca. 1'000 Fahrzeugen. Seite 11

12 Abbildung 12: Analyse: Motorisierter Individualverkehr 2.5 Öffentlicher Verkehr Auf der Heusberg- und Hardstrasse verkehrt kein öffentliches Verkehrsmittel. 2.6 Fazit/Schlussfolgerung Die Heusbergstrasse wird in den Morgen- und Abendspitzenstunden als Ausweichroute genutzt. Auf der Heusbergstrasse sind überhöhte Geschwindigkeiten gemessen. Teilweise werden die Sichtweiten knapp oder nicht eingehalten. Die Unfallstatistik zeigt, dass zwar kein Unfallschwerpunkt zu verzeichnen ist, aber vergleichsweise viele Unfälle registriert wurden. Der Eingangsbereich in den Ort ist nicht klar erkennbar (negative Auswirkung auf die Geschwindigkeit). Seite 12

13 2.7 Ziele Aus der Analyse lassen sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Perimeter folgende Ziele ableiten: Reduktion der Geschwindigkeit (Heusbergstrasse) Reduktion des Durchgangsverkehrs (Heusbergstrasse) Erhöhung objektive und subjektive Verkehrssicherheit Vereinheitlichung der Ortseingänge Um die Ziele zu erreichen, müssen auf der Heusbergstrasse bauliche Massnahmen realisiert werden. Auf der Hardstrasse sind ergänzende Massnahmen möglich, aber nicht zwingend. Abbildung 13: Fazit aus der Analyse (Massnahmen) 3 Massnahmen Heusbergstrasse Um eine Torwirkung von Wetzikon her kommend zu erreichen, wird auf der Heusbergstrasse auf Höhe Kindergarten ein Eingangstor mit einem Horizontalversatz realisiert. Die Strassenbreite wird in diesem Bereich auf 3.70m reduziert. Die farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche Seite 13

14 beim Eingangstor unterstreicht die Wirkung der Massnahme und erhöht die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker. Die Durchfahrt für den Winterdienst sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge ist gewährleistet. Abbildung 14: Eingangssituation Heusbergstrasse und Querschnitt Im Bereich der Heusberg- und Hardstrasse werden die Eingangsbereiche in die Tempo-30- Zone mit Signalisationstafeln gekennzeichnet. Abbildung 15: Eingangssituation Kantonstrasse Auf der Heusbergstrasse werden alternierend lange Horizontalversätze positioniert, welche mit Bäumen oder Pollern möbliert werden. Die Durchfahrtsbreite wird auf 4.50m reduziert. Der Begegnungsfall PW/PW ist gewährleistet. Im Bereich der bestehenden Horizontalversätzen sowie beim Knoten Heusberg- /Eichholzstrasse wird der Strassenraum durch die Einfärbung der Strassenoberfläche gestalterisch aufgewertet. Dadurch wird die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker zusätzlich erhöht. Seite 14

15 Abbildung 16: Ausschnitt Situationsplan Hardstrasse Damit die gefahrenen Geschwindigkeiten der einfahrenden Fahrzeuge am Dorfeingang auf das gewünschte Niveau gesenkt werden können, wird die Fahrbahn durch einen Horizontalversatz eingeengt. Die Durchfahrtsbreite beträgt 3.70m. Die Zufahrt des bewilligten Bauprojektes auf dem angrenzenden Grundstück wird dabei nicht tangiert. Zusätzlich wird im Bereich des Brunnens durch die Einfärbung der Strassenoberfläche die Situation gestalterisch aufgewertet. Abbildung 17: Eingangssituation Hardstrasse Seite 15

16 4 Kostenschätzung Für die Massnahmen wurde eine Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von ±30% durchgeführt (vgl. Anhang B). Die Kosten basieren auf mittleren Flächenpreisen je nach Belagstyp, Preisbasis Ausschreibungen Es wird davon ausgegangen, dass der Bau ± auf jetzigem Niveau erfolgen kann. Kostensynergien mit der Erneuerung der Werkleitungen sind im Vorprojekt genauer zu prüfen. Für die Massnahmen fallen folgende Kosten an. Die Sanierung der Strassenoberfläche (ca CHF) ist in dieser Berechnung nicht enthalten. Variante Grobkostenschätzung ±30% Massnahmen FGSO und einseitige Einengungen CHF Tabelle 1: Grobkostenschätzung 5 Rechtliche Aspekte 5.1 Die Einführung von basiert auf folgenden rechtlichen Bestimmungen: Strassenverkehrsgesetz (SVG) Signalisationsverordnung (SSV) Verordnung von n und Begegnungszonen Mit dem Gutachten soll abgeklärt werden, ob die Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Massnahmen auf die Hauptverkehrszeiten beschränkt werden können (SSV Art. 180, Abs. 5). Bei der Ausgestaltung der Massnahmen sind folgende Grundsätze der Verordnung über die n zu beachten: Die Zonen sind durch ein klar erkennbares Tor abzugrenzen (Art. 5 Abs. 1). Die Bodenmarkierungen 30 innerhalb der Zone erinnern an das Zonenregime (Art. 5 Abs. 2). Zur Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit sind wirksame Massnahmen zu treffen (Art. 5 Abs. 3). Die verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei hat folgende Hinweise entwickelt, die bei der Umsetzung der beachtet werden müssen: Auf Strassenzügen, welche einen V 85 unter 40km/h aufweisen, reichen in der Regel markierungstechnische Massnahmen wie z.b. Bodenmarkierung `30`. Bei einem V 85 über 41km/h sind zwingend bauliche Massnahmen erforderlich Seite 16

17 5.2 Privatstrassen Sind Privatstrassen mit einem richterlichen Fahrverbot der Öffentlichkeit entzogen, können sie nicht in eine integriert werden. Privatstrassen, welche öffentlich zugänglich sind, können gemäss Art. 113 Signalisationsverordnung (SSV) nur mit einem schriftlichen Einverständnis der Grundeigentümer in die Tempo- 30-Zone integriert werden. Ohne Einverständnis der Grundeigentümer können die Schindbergstrasse sowie die Heusbergstrasse (Nr und 16-22) nicht Bestandteile der werden. 5.3 Nachkontrolle Ein Jahr nach der Umsetzung der überprüft die zuständige Behörde das Erreichen der formulierten Ziele. Erhebung V85 %: Wird der Richtwert für (ca. 41km/h) überschritten, sind weitere bauliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen zu treffen. Auswertung möglicher Unfälle: Die Anzahl Unfälle mit Schwerverletzten und/oder Getöteten sollte nach Realisierung der Massnahmen abnehmen. Erhebungen zur Wohn- und Lebensqualität: Eruieren von allfälligen neuen Sicherheitsdefiziten. Diese müssten durch entsprechende Massnahmen eliminiert werden. Feststellen von Auswirkungen auf das übergeordnete Netz: Unzumutbare Verkehrssituationen oder Sicherheitsdefizite müssten behoben werden. Formulieren des Bedarfs an allfälliger Nachrüstung mit Verkehrsberuhigungselementen Auswertung von Rückmeldungen aus der Bevölkerung 6 Beurteilung 6.1 Massnahmenbeurteilung Die vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden Massnahmen wie Einengungen der Fahrbahn sind entlang der Heusbergstrasse zwingend umzusetzen. Die Einengungen unterstützen eine Geschwindigkeitsreduktion. Mit der farblichen Gestaltung der Fahrbahnoberfläche kann die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker zusätzlich erhöht und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die 30 Markierungen werden wiederholend aufgetragen. Sie unterstützen eine Erinnerung an die geltende Höchstgeschwindigkeit. Entlang der Hardstrasse sind bauliche Massnahmen nicht notwendig, da die gefahrenen Geschwindigkeiten (V 85 ) unter 40km/h liegen. In der Regel reichen markierungstechnische Massnahmen aus. Seite 17

18 6.2 Auswirkung Mit der Erweiterung der lässt sich die Zone im Siedlungsgebiet gezielt erweitern. Den Verkehrsteilnehmenden wird die Netzhierarchie mit Hauptstrasse (Tempo 50) und Sammelstrassen (Tempo 30) gemäss bfu-modell 50/30 klar verdeutlicht. Daraus abgeleitet dürfte sich der quartierfremde Verkehr in den n reduzieren. Die effektive Reduktion wird jedoch gering sein, weil sich die effektiven Zeitvorteile in den Spitzenstunden kaum verändern. Durch die Einführung von Tempo 30 entstehen keine negativen Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz. 6.3 Zielerreichung Mit der Erweiterung der kann die Gemeinde ein einheitliches und tiefes Geschwindigkeitsniveau in den Quartieren herbeiführen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind zweckmässig. Die tieferen Geschwindigkeiten führen zu einem ruhigeren Fahrverhalten, reduzieren die Luftund Lärmbelastung, können den Schleichverkehr verringern sowie die Unfallschwere abmindern (Schulwegsicherung). Mit Tempo 30 werden zudem Sichtweiten, welche bei Tempo 50 nicht eingehalten werden, entlang der Heusbergstrasse sichergestellt.. Zusammenfassend lassen sich die gesteckten Ziele wie die Steigerung der Wohn- und Lebensqualität, die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Quartier sowie bei öffentlichen Einrichtungen für alle Verkehrsteilnehmen umsetzen. 7 Weiteres Vorgehen 7.1 Klärung im Bauprojekt Im Bauprojekt sind folgende Punkte zu klären: Privatstrassen: Einverständnis der Grundeigentümer Abstimmung mit Sanierung Werkleitungen Materialisierung der Oberflächengestaltung Abschlüsse Anpassung Vorbereiche 8 Schlusswort und Empfehlung Mit der Einführung von Tempo 30 können den schwächeren Verkehrsteilnehmern wie z.b. Senioren und Schulkindern sichere (Schul-)Wegverbindungen angeboten werden. Des Weiteren nimmt die Umfallschwere in der ab. Der Verkehrsfluss auf der Heusberg- und Hardstrasse wird verstetigt. Mit diesen Massnahmen können wir die Erweiterung von Tempo 30 empfehlen. Seite 18

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